Archiv der Kategorie ‘Schwerbehinderung‘

Klinikum berichtet über 250 MCS Patienten

Kein Bedarf für spezielle Krankenzimmer für Behinderte?

Seit Sommer 2011 gibt es in Deutschland endlich ein Krankenhaus, das Umweltkranke mit MCS aufnehmen kann. Die Klinik in Hamburg ist die Einzige in ganz Deutschland. Weil sie hoch im Norden des Landes liegt und damit für Umweltkranke aus Süd- und Mitteldeutschland im Ernstfall fast unerreichbar, sind die eigens eingerichteten Umweltzimmer bislang unterbelegt. Umwelterkrankte aus dem Raum Stuttgart setzten sich dafür ein, dass auch in dieser Großstadt ein Krankenhaus Umweltzimmer einrichtet, um auch MCS-Kranken im süddeutschen Raum einen Klinikaufenthalt zu ermöglichen. Politiker der CDU wollten die an MCS Erkrankten unterstützen und fragten bei der Stuttgarter Stadtverwaltung nach. Der Leiter des Klinikums vor Ort führte eine Erhebung durch und stellte fest, dass man über 250 Patienten mit MCS versorgt hatte. Bedarf für spezielle Umweltzimmer wie in Hamburg sieht er trotzdem nicht. Obwohl MCS eine im ICD-10 unter Verletzungen und Vergiftungen, mit dem Code T 78.4 klassifizierte Krankheit ist.

Da Chemikaliensensitivität ab einem gewissen Schwergrad eine Behinderung darstellt, weil die Krankheit im Alltag stark einschränkt oder ihn völlig unmöglich macht und Aufenthalte in einer herkömmlichen Klinik nur mit weiterer gesundheitlicher Verschlechterung zu bewerkstelligen sind, sehen MCS-Erkrankte sich als benachteiligt gegenüber anderen Kranken und Behinderten an.

Krankenhausaufenthalt nötig, Krankenhaus unerreichbar

Für MCS-Kranke ist es schwer, Hunderte von Kilometern zurückzulegen, um behandelt zu werden. Der Transport in einem Krankenwagen ist wegen der teils schweren bis lebensbedrohlichen Reaktionen auf geringste Konzentrationen von Chemikalien nahezu unmöglich. Speziell ausgestattete Krankenwagen, wie es sie in den USA schon gibt, sind in Deutschland nicht verfügbar. Viele der Umweltkranken mit MCS sind nicht in der Lage, alleine zu reisen, es wäre schlichtweg unverantwortlich. Sie sind auf die Hilfe und ein Transportangebot eines Familienmitglieds oder Freundes angewiesen. Die Zumutbarkeit einer Wegstrecke von Süddeutschland nach Hamburg im Schmerzfall sei dahingestellt. Mit einer solchen mangelhaften Versorgungssituation ist kaum eine andere Patientengruppe in Deutschland konfrontiert.

MCS zu selten um angemessene Krankenzimmer bereitzustellen?

In der Südwestpresse wurde über die Anfrage der CDU und Stadtverwaltung beim Klinikum Stuttgart berichtet. Klinikleiter Claude Klier sagte gegenüber der Zeitung, es gäbe Zimmer im Klinikum, die einzelne Merkmale erfüllten, man habe bei einigen Klinikneubauten entsprechende Umweltstandards berücksichtigt und schadstoffarme Materialien verwendet. Umweltzimmer, wie es sie in Hamburg gibt, hält der Leiter des Stuttgarter Klinikums nicht für erforderlich und führt gegenüber der Zeitung interne Klinikstatistik an:

„Vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2012 wurden 27 Patienten mit der Hauptdiagnose MCS im Klinikum Stuttgart aufgenommen – verteilt auf neun unterschiedliche Klinken, inklusive Notaufnahme. Weitere 227 Patienten hatten diese MCS als Nebendiagnose“.

Ein konkreter medizinischer Bedarf bestünde nicht, sagte der Leiter des Klinikums im Interview.

Mike, User im CSN Forum, wollte das nicht ungeprüft lassen. Er recherchierte und fand Folgendes heraus:

„Wenn man von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 8,5 Tagen ausgeht, dann wären das 254 x 8,5= 2159 Belegungstage in 1,5 Jahren. Ein Bett würde da gar nicht ausreichen.“

Als seltene Erkrankung sieht auch die EU-Kommissarin für Gesundheit MCS nicht an. In einer Stellungnahme verdeutlichte sie Ende 2009 das MCS im internationalen ICD-10 klassifiziert sei und die Definition einer seltenen Erkrankung nicht erfülle, dafür sei sie zu häufig. Die Bereitstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung obliege den einzelnen EU-Mitgliedsländern ließ EU-Kommissarin Androulla Vassiliou damals wissen.

Kaum Ärzte informiert über die Existenz der Hamburger Umweltzimmer

Die zwei Umweltzimmer der Hamburger Klinik sind bislang zwar noch unterbelegt, aber die MCS-Patienten, die bereits dort zur Behandlung waren oder um sich operieren zu lassen, waren durch die Bank großen Lobes. Man habe wirklich das Möglichste getan, um den Aufenthalt für MCS-Patienten verträglich zu machen und ihnen sei medizinisch hervorragend geholfen worden. Bislang gab es nur wenig mediale Berichterstattung über die beiden Umweltzimmer, das mag ein Grund sein, weshalb die beiden mit viel Mühe errichteten Spezialzimmer unterbelegt sind.

Wenn man mit Klinikärzten aus dem Bundesgebiet spricht, trifft man auf Wissbegier bezüglich der Thematik, und es ist davon auszugehen, dass ein informativer Artikel über das Hamburger Pilotprojekt im Deutschen Ärzteblatt mit Interesse gelesen würde. Ärzte, die in ihrem Praxisalltag mit MCS-Patienten in Not konfrontiert werden, hätten gerne eine Anlaufstelle, selbst wenn sie entfernt ist. Erst kürzlich verstarb eine MCS-Patientin, weil es kein Klinikangebot für diese Patientengruppe gibt und der Hinweis von CSN auf die Hamburger Klinik genau einen Tag zu spät kam. Die Patientin war in der Nacht zuvor verstorben.

Andere Länder ermöglichen MCS-Patienten Klinikaufenthalte

In den USA, Kanada und Australien bemüht man sich seit Jahren, die Bedingungen in Krankenhäusern zu optimieren, um auch Chemikaliensensible behandeln oder im Notfall versorgen zu können. Standardisierte Notfallinformationen für Rettungssanitäter und Ärzte, Leitlinien, die Krankenhäusern helfen sollen, MCS-Patienten im normalen Klinikalltag versorgen zu können, spezielle Klinikabteilungen mit Arbeitsanweisungen, wie man diesen hypersensiblen Patienten den Aufenthalt ermöglicht, all das gibt es in den USA, in Kanada und Australien. Dass solche Maßnahmen mit hohen Kosten verbunden sind trifft nicht zwangsläufig zu. Arbeitsanweisungen, Duftstoffverbote und einfache Regelungen sind beispielsweise mit keinen nennenswerten Kosten verbunden.

MCS-Patienten, Behinderte die kaum medizinische Hilfe erhalten

Umweltzimmer nach Hamburger Standard kosten zwischen 30.000 und 40.000€, führte der Leiter des Stuttgarter Klinikums gegenüber der Südwestpresse an. Für eine Privatperson mag diese Summe hoch anmuten, für ein Spezialzimmer in einer Klinik ist sie kein Kostenfaktor, der nicht zu realisieren wäre. Über EU-Subventionen ist es möglich, Kliniken umweltverträglicher und schadstofffreier zu konzipieren. Bei entsprechender Planung dürfte es durchaus im Rahmen des Machbaren stehen, dass weitere Umweltzimmer, wie die in Hamburg, in verschiedenen Regionen in Deutschland geschaffen werden. Mit entsprechender „Vermarktung“ im Sinne von Kommunikation über die medizinische Fachpresse und Eintrag in entsprechende Klinikregister dürften diese Spezialzimmer für Allergiker und Umweltkranke sicherlich über ausreichende Belegung nicht klagen müssen. Fast jeder Zweite in unserem Land ist Duftstoffallergiker. Unter Chemikaliensensitivität (MCS) in beachtenswertem Ausmaß leiden rund 10-15% der Bevölkerung, wenn man Prävalenzstudien aus anderen Ländern für eine Bedarfserhebung zugrunde legt, weil es keine verlässlichen deutschen Studien gibt.

Werden MCS-Kranke gegenüber anderen Kranken und Behinderten benachteiligt?

MCS kann in Deutschland im Einzelfall schon seit Jahren als Behinderung anerkannt werden. Es gibt Chemikaliensensible, die ihre Krankheit als Behinderung eingestuft bekamen. Doch auch ohne eine solche behördliche Anerkennung gilt eine durch Behinderung beeinträchtigte Person, laut UN Behindertenkonvention, als Behinderter, dem Hilfe zusteht. Deutschland hat die UN -Behindertenkonvention unterzeichnet. Die deutschen Patienten mit Chemikaliensensitivität oder MCS können jedoch, auch Jahre nach der Ratifizierung des Behindertenschutzgesetzes, immer noch an keinem normalen Alltag teilnehmen und erhalten kaum medizinische Versorgung zugestanden. Die Kernaussage des Gesetzes besagt, dass kein Behinderter vor einem anderen Behinderten bevorteilt oder benachteiligt werden darf und adäquate Hilfe erhalten muss, da er sonst gegenüber anderen Behinderten und Mitmenschen als diskriminiert gilt.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 9. August 2012

Literatur:

 

Weitere interessante CSN Artikel und Informationen zum Thema:

Die Zukunft mitgestalten

MCS-Kranke sollen nicht weiter ausgegrenzt werden

CSN hat sich am Zukunftsdialog mit einem eigenen Vorschlag beteiligt:

Behindertengerechte Übergangsregelung für Umwelterkrankte (BÜfU) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vorschlag für eine „Behindertengerechte ÜBERGANGSREGELUNG für Umwelterkrankte“ (BÜfU) bis hin zur tatsächlichen Schaffung von MCS-gerechten Wohnraumes und Krankenversorgung, sowie ihrer baldigen Bearbeitung und Umsetzung.

Die Krankheiten CFS, EMS, TE, SBS, FMS sowie diverse Allergien (z.B. Duftstoffallergie), finden in der BÜfU neben der Multiplen Chemikalien Sensitivität (WHO ICD-10 T 78.4) eine notwendige Berücksichtigung.

Ein dringender Handlungsbedarf für die Betroffenen als auch die tatsächliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird aufgezeigt.

Wir stellen das Dokument BÜfU mit aufgelisteten Lösungsvorschlägen zur Verfügung und zur Diskussion.

Weitere Informationen und Kontakt bei CSN – Chemical Sensitivity Network

Macht bitte mit, meldet Euch einfach an und stimmt ab bei:

SPD Zukunftsdialog: Behindertengerechte Übergangsregelung

 

Weitere CSN Blogs zur Thematik:

Bündnis 90/ Die Grünen stellt Anfrage zur Verbesserung der Raumluft in öffentlichen Gebäuden

Gesündere Baustoffe helfen, Gesundheitsschäden zu verhindern

Laut Umweltbundesamt halten Menschen in Mitteleuropa durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Wöchentlich berichten Zeitungen über schadstoffbelastete Schulen, Kindergärten, Behördengebäude oder andere öffentliche Gebäude. Oft führt es zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und -schäden bei den Gebäudenutzern. Schadstoffanalysen, Expertengutachten werden erstellt und nicht selten dauert es Monate bis Jahre, bis gehandelt wird. Solche „Sick Buildings“ („kranke“ Gebäude) sind vermeidbar, wenn von Vornherein bei Neubauten, Sanierungen und Renovierungen auf gesunde Baumaterialien geachtet wird. Die Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ hat die Tragweite der Gesundheitsbelastungen durch Schadstoffe in der Innenraumluft erkannt und forderte von Behörden in verschieden Regionen Deutschlands detaillierte Informationen im Rahmen von Anfragen. (1,2)

Behörden nehmen schadstoff- und umweltbedingte Krankheiten ernst

Umweltschadstoffe und belastete Innenraumluft werden von Behörden zunehmend thematisiert. Anfang 2012 eröffnete die WHO in Bonn ein Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit. Die Weltgesundheitsbehörde hatte im Vorfeld durch Erhebungen festgestellt, dass zwischen 20 und 54% aller Erkrankungen in der EU umweltbedingt verursacht sind. Bedenklich ist, dass insbesondere bei Kindern beim Ausmaß umweltbedingter Erkrankungen steigende Tendenz zu beobachten ist. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt der Prozentsatz der durch Umwelt verursachten Krankheiten bei rund 34%. Die WHO rät daher explizit zur Verwendung von Umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten. (3,4,5)

Das deutsche Umweltbundesamt geht bei jüngeren Veröffentlichungen ebenfalls intensiv auf die Schadstoffproblematik und Verbesserungen der Innenraumluftqualität ein und stellt klar, dass in Bezug auf Innenraumschadstoffe für Arbeitsplätze andere Maßstäbe gelten als für Innenräume von Behörden oder öffentlichen Räumen. Für Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, gelten Grenzwerte nach der Gefahrstoffverordnung. Diese Werte können jedoch nicht für Innenräume herangezogen werden. (6)

Das UBA nennt zur Verdeutlichung ein Beispiel:

„So ist eine Belastung mit Formaldehyd PDF / 381 KB in der Luft eines Büroraumes, die durch Ausgasung aus spanplattenhaltigen Möbeln entsteht, wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz, etwa in der chemischen Industrie.“

Ständig Nachrichten über schadstoffbelastete Gebäude

Die Vorschläge und Ausführungen, die man Veröffentlichungen von Bundesbehörden entnehmen kann, lesen sich gut, die Realität sieht jedoch weniger erfreulich aus. Nahezu wöchentlich sind in deutschen Zeitungen Berichte über schadstoffbelastete öffentliche Gebäude zu finden. Immer wieder stehen Schulen und Behördengebäude in den Schlagzeilen, weil die Benutzer der Gebäude erheblich krank wurden. Für die Erkrankten beginnt in solchen Fällen oft ein nicht enden wollender Kampf um Anerkennung. Schülern wird „Massenhysterie“ unterstellt und Lehrer werden bezichtigt, „nur psychisch krank“ zu sein. Der Grund für solche bagatellisierenden Expertisen liegt auf der Hand, es geht um erhebliche Summen, die aufgewendet werden müssen, wenn ein Sick Building saniert werden muss, und es geht oft um Schadensersatz.

„Bündnis 90 / Die Grünen“ fragt nach

Weil die Problematik schadstoffbelasteter Innenräume sich häuft, stellte „Bündnis 90 / Die Grünen“ in verschiedenen Städten und Gemeinden in Deutschland im ersten Quartal 2012 folgende Anfrage:

„Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die

Tagesordnung der nächste Ratssitzung zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Welche Maßnahmen und Kontrollen unternimmt die Verwaltung in verbandgemeindeeigenen Gebäuden, um den Gesundheitsschutz für die sich darin aufhaltenden Kinder, MitarbeiterInnen und BürgerInnen zu gewährleisten?

2. Sind der Verwaltung Fälle in kommunalen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Bürogebäuden, Sporthallen etc.) bekannt, in denen es gehäuft zu gesundheitlichen Belastungen im Sinne eines „Sick-Building-Syndroms“ gekommen ist, also beispielsweise zu Geruchsbelästigungen, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, allergischen Reaktionen, Asthma, Pilzsporen, MCS (Multiple Chemical Sensitivity = Vielfache Chemikalienunverträglichkeit)? Falls ja, welche?

3. Welche Vorgaben/Kriterien hinsichtlich der Auswirkung auf die Raumluft, hat die Verwaltung bei der Beschaffung von Baustoffen zu beachten?

4. Welche weitergehenden Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung und Verringerung von insbesondere baustoffgebundenen Schadstoffquellen in der Innenraumluft der Gebäuderäume plant die Verwaltung?“

Behörden und Verwaltungen tragen Verantwortung für das Wohl der Bürger

Die Antworten der jeweiligen Verwaltungen werden mit großem Interesse erwartet und es wäre erfreulich, wenn die angestoßene Diskussion eine Wende hin zur Verbesserung der Innenraumluft in öffentlichen Gebäuden einleiten würde.

Schadstoffkontrollierte Bau- und Sanierungsmaterialien müssen nicht zwangsläufig teurer sein als schadstoffbelastete Materialien, diese Tatsache führen Fachleute immer wieder an. Doch selbst wenn schadstoffkontrollierte Baumaterialien etwas kostenintensiver wären, zahlen sie sich aus, denn wenn ein Sick Building erst saniert werden muss, wird es richtig teuer. Oft kostet eine aufwendige Sanierung Millionen. Von den gesundheitlichen Schädigungen, die Gebäudebenutzer erleiden, bis es irgendwann zu einer Sanierung kommt, ganz zu schweigen. Behördenziel sollte es sein, dass Meldungen, dass bspw. ein erheblicher Teil der Lehrerschaft einer Schule an Krebs starb, der Vergangenheit angehören.

Schadstofffreie Innenräume tragen dazu bei, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen

Ein weiterer Aspekt, der durch schadstoffkontrollierte Innenräume in Behörden und öffentlichen Gebäuden positiv beeinflusst würde, wäre die Inklusion von Allergikern, Umweltkranken, Asthmatikern, Chemikaliensensiblen und anderen Behindertengruppen, die besonders empfindlich auf Schadstoffe und Allergene wie z.B. Schimmelpilze in Innenräumen reagieren.

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland seinen Bürgern, die unter diesen Behinderungen leiden, eine Integration schuldig. Bislang ist dies für die Behindertengruppe, die unter MCS (multiple Chemikaliensensitivität) leidet, noch nicht einmal ansatzweise geschehen, was einer erheblichen Benachteiligung gegenüber anderen Mitbürgern und Behinderten gleichkommt. Insbesondere, weil selbst Übergangslösungen, die durchaus machbar und bezahlbar wären, oft sogar nicht einmal etwas kosten, lediglich von Seiten der Betroffenen angedacht wurden. (7,8)

Autor:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 1. Juni 2012

Literatur:

  1. Bündnis 90 / Die Grünen, Verbesserung der Raumluft in öffentlichen Gebäuden, 8. Februar 2012
  2. Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag von NRW, Mustervordruck Raumlufthygiene, 12.01.2012
  3. Zsuzsanna Jakab, WHO Regionaldirektorin, Rede zur Eröffnung des erweiterten Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit, 14 Februar 2012, Bonn, Germany.
  4. WHO – Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit, WHO eröffnet erweitertes Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit in Bonn und stellt neuen Bericht über gesundheitsrelevante Umweltungleichheit vor, Kopenhagen und Bonn, 14. Februar 2012
  5. ECEH, Report Environmental health inequalities in Europe, 2012
  6. Umweltbundesamt, Gesundheit und Umwelthygiene, Innenraumlufthygiene, 13.02.2012
  7. Bundesbeauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, UN-Behindertenrechtskonvention, Oktober 2010
  8. CSN, BÜfU – Behindertengerechte Übergangsregelung für Umwelterkrankte, 29.05.2012

Weitere CSN-Artikel zum Thema:

Behindertengerechte Übergangsregelung für Umwelterkrankte

UN-Behindertenrechtskonvention für ein Leben mit MCS?

Soziale Inklusion, Barrierefreiheit, Gesundheitsversorgung und die Unterstützung von örtlichen Behörden sind für Umwelterkrankte ein Thema zum Überleben mit MCS, CFS, EMS, TE, SBS, FMS sowie diversen Allergien (z.B. Duftstoffallergie)

Seit zig Jahren leiden Menschen mit Umwelterkrankungen an den Folgen fehlender gesundheitsgerechter Wohnungen, sowie mangelnder behördlicher und angemessener ärztlicher Unterstützung.

Tagtäglich kämpfen Betroffene mit den Tücken ihrer Umwelt und schaffen es nicht, sich den bestehenden Bedingungen anzupassen. Es gehen Berichte umher von Notfall-Dokumentation wegen fehlendem MCS-gerechtem Wohnraum.

Es liegt nicht an dem Willen und der Bewältigungshingabe der Umwelterkrankten, dass sie immer wieder aus der Bahn geworfen werden, sondern an den Tücken neuer Wohnungen, der finanziellen Armut und wohl auch an der fehlenden Aufklärung der Bevölkerung, was nicht sein müsste, wenn man zu den USA hinüberblickt.

Umweltgifte ziehen ihren Bann mittlerweile durchs ganze Leben. Es gibt für einen erkrankten Betroffenen derzeit kaum eine Alternative dem zu Entkommen.

In den USA wurde der Gefahr von belastetem Wohnraum deshalb entgegengewirkt und entsprechende Gesetze erarbeitet, um den Betroffenen zu helfen.

Doch hier in Europa bzw. Deutschland, lässt eine adäquate Hilfe auf sich warten. Selbst einfachste Übergangsregelungen werden derzeit für Umwelterkrankte nicht eingeführt.

Vielleicht liegt ist es selbst nur an der Hilflosigkeit der politischen, behördlichen und medizinischen Kräfte, wenn sie von dem Leben mit Chemikalien-Sensitivität – ein Alltag mit vielen Einschränkungen hören.

Umwelterkrankungen führen im fortgeschrittenen Stadium zu einer unwiderruflichen Behinderung bis hin zur Schwerbehinderung.

Deshalb ist ein Handlungsbedarf notwendig und wird sogar International seit 2006 für alle Behinderte gefordert.

Die Vereinten Nationen haben die Rechte von Behinderten mit einem Übereinkommen, der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention, gestärkt. Derzeit wurde diese von 148 Staaten unterzeichnet und 100 davon ratifizierten diese – Deutschland schon 2009 und bekundete damit seine völkerrechtliche Verbindlichkeit zur Umsetzung derselben.

Ziel der Konvention ist es, für Menschen mit Behinderung die Barrieren des Alltages schrittweise abzubauen, um ihnen somit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf allen Ebenen zu sichern.

Somit gilt nicht nur die Inklusion sowie Integration von Menschen mit Behinderung ins Berufsleben anzustreben, sondern bei jedem Betroffenen selbstredend erst einmal existenzielle Belange zu erfüllen; für Umwelterkrankte mit und ohne derzeitig zuerkannten Behinderung sind einige davon z.B.:

  • das Wohnen in einer gesundheitlich angemessenen Umgebung,
  • die Wahrung eines menschenwürdigen Lebens, medizinischer Versorgung, Verhinderung bzw. Vorbeugung von Diskriminierungen,
  • die Wahrnehmung aller Staatsrechte, wie barrierefreies Einkaufen, das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel,
  • das Besuchen von öffentlichen Gebäuden und Dienststellen sowie das in Kontakt treten mit Sachbearbeitern,
  • und vielem mehr.

Bei obigen Sachbereichen zeigen heutzutage schwerwiegend Umwelterkrankte ihr Nachsehen, ihre Gesundheit und ihr Leben sind deshalb bedroht. Die umfassenden Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention des deutschen Bundestages haben die Notleidenden bisher nicht erreicht.

Um diesem Mißstand mit Abhilfe zu verschaffen, wünschen sich Umwelterkrankte keine perfekte Lösung, die meist unmöglich zu verwirklichen wäre, sondern eine „Behindertengerechte ÜBERGANGSREGELUNG für Umwelterkrankte“ (pdf) (BÜfU), welche in einigen Punkten sogar in Kürze umgesetzt werden könnte.

Dieses angesprochene Regelwerk BÜfU enthält Vorschläge bzw. Lösungsansätze für viele der oben angesprochenen Problematiken und könnte zur Hilfestellung bzw. Findung für eine stufenweise oder entgültige Regelung für Umwelterkrankte mit Behinderung beitragen.

Autor:

Twei für CSN – Chemical Sensitivity Network, 29. Mai 2012

Weiterführendes Dokument:

Behindertengerechte ÜBERGANGSREGELUNG für Umwelterkrankte (BÜfU)

Weitere CSN Artikel zum Thema „MCS & Wohnen“:

Erwerbungsunfähigkeit durch Duftstoffe

Die neuen Gefahren am Arbeitsplatz

Wenn Parfüm zur Ohnmacht führt, haben die Betroffenen schnell ein großes Problem. Das musste auch, wie man in der Märzausgabe von Ökotest nachlesen kann, der Münchener Altenpfleger Peter Häusler schmerzvoll erfahren. Seine Leidensgeschichte beginnt Anfang der neunziger Jahre mit einer Operationswunde, die mit einer duftstoffhaltigen Salbe gepflegt wurde.

Peter Häusler reagierte auf den natürlichen Duftstoff Perubalsam, der in vielen Kosmetikprodukten verarbeitet wird. Nun gut, denkt man, eine Kontaktallergie, den Duftstoff kann man meiden.

Bei Häusler aber verstärkten sich seine gesundheitlichen Beschwerden. Er reagierte bei seiner Tätigkeit im Heim mit Niesanfällen, Augenbrennen juckenden Ausschlägen. Der Dermatologe stellt ein Jahrzehnt später eine lange Liste weiterer Stoffe fest, auf die Peter Häusler mittlerweile auch allergisch ist. Unter anderem auch Konservierungsstoffe und PTBP-Formaldehydharz, einem Stoff, der in Klebern und Farben vorkommt. 2002 erleidet Peter Häusler einen Zusammenbruch, als er an einem frisch gereinigten Stationsbad vorbeigeht. Eine Kollegin schleppt Peter Häusler an die frische Luft. Und jetzt geht’s erst richtig los. Der Arbeitgeber legt Häusler nahe, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Die Berufsgenossenschaft sieht das anderes. Peter Häusler wird erst mal auf Allergieseminare geschickt.

Die Empfehlungen an den Arbeitgeber, duftstofffreie Reinigungs- und Desinfektionsmittel einzusetzen, werden an seiner Arbeitsstelle jedoch ignoriert. Peter Häusler muss sich jetzt drauf verlassen, dass die Hauswirtschaftsleitung den Großputz auf Tage verlegt, an denen er frei hat. 2004 dann erleidet der Altenpfleger einen schweren Allergieanfall, direkt nach einem Reinigungseinsatz der Hauswirtschaft an seinem Arbeitsplatz. Häusler wird in die Abteilung für Arbeits- und Umweltmedizin an der Uniklinik München eingewiesen.

Erst nach einem Schreiben der LUM lenken die verantwortlichen Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein, um die drohende Berufskrankheit abzuwenden.

Peter Häusler ist seit 2008 in Altersrente. Aber mit Duftstoffen hat er noch immer Probleme. Die Kaufhäuser zum Beispiel machen dem aktiven Bergsteiger Probleme. Dort kommen Duftstoffe zum Einsatz, um Kunden zu locken. Deshalb hat er in der Vorweihnachtszeit einen Leserbrief an eine Münchener Boulevardzeitung geschrieben.

Peter Häusler hatte noch Glück im Unglück. Immerhin konnte er dank der Unterstützung der Uniklinik noch bis zur Rente arbeiten. Nicht wenige Menschen entwickeln durch dauerhafte Belastung mit Duftstoffen, Chemikalien und/oder Schimmel eine Chemikaliensensitivität, die zur Berufsunfähigkeit führen kann, mithin auch das gesamte Leben einschränken kann. Chemikaliensensitive Patienten leiden ebenso wie Peter Häusler an der Beduftung in öffentlichen Räumen. Ein körperbehinderter Mensch kann über barrierefreie Eingänge öffentliche Räume betreten.

Was aber, wenn der Duft zur Krankheit führt. Für Menschen, die auf Duftstoffe reagieren, gibt es bis heute noch keine barrierefreien, sprich duftfreien Zonen. Überall sind Menschen mit Duftstoffen konfrontiert. Bei einer Studie der Fachhochschule Wiesbaden über die Belastung von Schulräumen mit Allergenen fand man sage und schreibe 113 Substanzen. Quelle dieser Allergene waren vor allem Kosmetika und Putzmittel.

Duftstoffe können über die Atmung in den Organismus gelangen und sich über die Blutbahn im gesamten Körper verteilen. Bei bestimmten Duftstoffen ist – wegen ihrer chemischen Struktur – auch von einer Resorption über die Haut auszugehen. Werden Duftstoffe über die Riechsinneszellen resorbiert, so ist es wahrscheinlich, dass sie wegen der physiologischen Besonderheiten der Geruchsbahn (Reizweiterleitungssystem des Geruchsinns) über die Nervenfaserbündel direkt als Substanz in den Bulbus olfactorius (einen Teil des Gehirns) gelangen” heißt es in einem Schreiben des UBA. Deshalb kann man auch in der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2006 lesen:

“Aus Gründen der Vorsorge empfiehlt das UBA, Duftstoffe in öffentlichen Gebäuden …nicht einzusetzen.”

Nur leider setzt die Gesetzgebung die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes nicht in die Tat um, obwohl es höchste Zeit wäre. Immerhin haben schwedische Wissenschaftler 2008 festgestellt, dass über 15 Prozent der Jugendlichen in Schweden schon chemikaliensensitiv sind und unter anderem auch auf Duftstoffe reagieren.

Peter Häusler, berichtet das Magazin Ökotest aktuell, möchte in München eine Selbsthilfegruppe aufbauen.

Wir hier von CSN wünschen gutes Gelingen.

Autor: Juliane für CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. März 2012

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Schülerin wegen Versprühen von Parfüm aus Schulbus geworfen

Eine Schülerin wurde in Richland, US Bundesstaat Washington, vom Busfahrer aus dem Schulbus geworfen, weil sie Parfüm versprüht hatte. Das Benutzen von Parfüm ist in diesem Schulbezirk verboten, aus Rücksicht auf jene Schüler und Lehrer, die unter schweren Allergien, Asthma oder Chemikaliensensitivität (MCS) leiden. In einigen Schulbezirken und Städten in den USA und Kanada gibt es solche Parfüm- und Duftstoffverbote, die Teil des Integrationsprogramms für Behinderte sind. Diese Maßnahmen sind keineswegs überzogen, denn die Chemikalien und Aromaöle in Parfüms und parfümierten Produkten können bei einigen Menschen erhebliche Gesundheitsbeschwerden bis hin zu lebensbedrohlichen Reaktionen auslösen. Bei einem ähnlichen Vorfall mussten elf Schüler und ein Busfahrer ins Krankenhaus gebracht werden. Einer Schülerin zerbrach im Bus ein Parfümflacon, wodurch Chemikalien freigesetzt wurden.

Parfüm gegen „riechende“ Mitschüler

Die 15-jährige hatte ein blumiges Parfüm im Schulbus versprüht, weil sie fand, es „rieche“ darin nicht gut, schreibt die Online-Zeitung Huffington Post. Der Busfahrer ermahnte die Jugendliche und bat um die Parfümflasche. Die Schülerin weigerte sich und redete dabei gleichzeitig mit ihren Eltern am Handy. Als Konsequenz wurde sie zwei Blocks von der Haltestelle entfernt abgesetzt. Die Eltern des Teenagers zeigten kein Verständnis für die Vorgehensweise des Busfahrers und gaben an, ihre Tochter wäre dadurch Gefahr ausgesetzt gewesen, gekidnappt zu werden. Sie seien nicht davon informiert worden, dass ihre Tochter wegen des Versprühens von Parfüm aus dem Bus geworfen wurde. Die Schule weist die Vorwürfe zurück und gab zu verstehen, dass Entführungen höchst selten vorkommen und die Schülerin während des Vorfalls mit ihren Eltern am Handy war. Gleichzeitig gab die Schulleitung zu verstehen, dass bei einem erneuten Vorkommnis, bei dem von einem Schüler Parfüm versprüht werde, die gleichen Konsequenzen gezogen würden, die Busfahrer würden zukünftig allerdings darauf achten, dass betreffende Schüler in einer sicheren Gegend abgesetzt würden. Eine Änderung der Schulordnung und des Duftstoffverbotes stehen laut Auskunft der Schule nicht zur Debatte.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. November 2011

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Die Umweltkrankheit MCS lässt sich nicht ewig vertuschen

Chemikaliensensible existieren, Tendenz steigend

Sie sollen nicht existent sein, die Umwelterkrankten mit MCS – Multiple Chemical Sensitivity. Menschen, die auf minimale Konzentrationen von Chemikalien im Alltag reagieren in einem Land, das Chemikalien in die ganze Welt exportiert und damit fette Gewinne erwirtschaftet, das passt nicht. Also wird dafür gesorgt, dass Chemikaliensensible nicht existieren. Zumindest nicht auf dem Papier.

Wer MCS hat und seine Erkrankung als Schwerbehinderung anerkannt bekommen möchte, erfährt schnell, dass MCS unerwünscht ist. Das Versorgungsamt dreht und windet sich wie ein Aal, nur damit MCS nicht als Behinderung akzeptiert wird. Denn, wenn MCS häufiger als Behinderung auftaucht, könnten die Erkrankten Forderungen durchsetzen und zwar auch solche, die ihre Krankheit in der Öffentlichkeit sichtbar macht. Ergo, dass MCS als Behinderung anerkannt wird, muss meist erst rechtlich erstritten werden.

In der Bevölkerung ist MCS – Multiple Chemical Sensitivity nicht mehr ganz unbekannt, aber die Konsequenzen, die diese Erkrankung für die Menschen hat, die darunter leiden, kennt kaum jemand. Es wird versucht, MCS als Bagatelle darzustellen oder als Marotte, als psychische Störung, usw. Eben alles Mögliche, außer einer ernstzunehmenden Erkrankung, die rund 15% der Bevölkerung betrifft und sie einschränkt in allen Lebenslagen.

Thommy’s Blogfrage der Woche:

  • Lässt sich MCS auf Ewig vertuschen?
  • Was können MCS Kranke unternehmen, damit die Allgemeinheit von ihnen erfährt?
  • Wie lässt sich Druck aufbauen, damit MCS als Behinderung im Einzelfall anerkannt wird und das ohne Rechtsstreit?
  • Wie kann dem Klischee „MCS – Multiple Chemical Sensitivity sei psychisch“ die Existenz entzogen werden?
  • Habt Ihr Ideen, wie MCS der Öffentlichkeit als das vermittelt werden kann, was es ist, nämlich eine einschränkende Behinderung?
  • Wie kann die Allgemeinheit effektiver und zeitnah über MCS informiert werden?

Flughafen nimmt Rücksicht auf Allergiker

Parfümfreie Route durch den Flughafen für Asthmatiker, Allergiker und Chemikaliensensible

Für Allergiker war der Flughafen Kopenhagen bis vor kurzem die reinste Hölle. Wer auf Parfüm und andere Duftstoffe reagiert, befand sich in der Zwickmühle, weil die Sicherheitskontrolle direkt neben der Parfümerie positioniert war. Um Allergikern, Asthmatikern und Personen mit Multiple Chemical Sensitivity (MCS) entgegenzukommen und damit der UN Behindertenkonvention gerecht zu werden, hat die Flughafenleitung eine parfümfreie Alternativroute im Flughafenbereich für diese Behinderten geschaffen.

Reisen mit Risiken verbunden

Personen mit empfindlichen Atemwegen, Asthma, Duftstoffallergien oder Multiple Chemical Sensitivity (MCS) reagieren oft mit erheblichen Gesundheitsbeschwerden auf Parfüm und parfümierte Produkte. Verreisen ist für diese Personengruppe mit großen Schwierigkeiten und teils auch mit erheblichen Risiken verbunden. Parfüms gehören zu den Hauptauslösern für Asthmaanfälle. Chemikaliensensible führen Duftstoffe als eine der Barrieren auf, die ihnen den Zutritt in viele Gebäude verwehrt, ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben versagt und sie zwangsweise in Isolation vereinsamen lässt.

Sicherheitsbereich neben der Parfümerie

Wer im Flughafen Kopenhagen die Sicherheitsprüfung nicht bestanden hatte, befand sich unmittelbar mit einem großen Problem konfrontiert, wenn er auf Duftstoffe, Parfüms, Aftershaves mit Gesundheitsbeschwerden reagierte. Genau neben diesem Sicherheitsbereich befindet sich nämlich die Parfümerie des Flughafens. Der dänische Allergie- und Asthmaverband beschreibt diese Situation als „reine Hölle“ für Menschen mit empfindlichen Atemwegen oder Allergien. Wegen dieses „Duftbombardements“ hat der Patientenverband sich schriftlich bei der Flughafenleitung beschwert. Es sei sehr bedauerlich, dass Menschen, kurz bevor sie mit dem Flugzeug starten, krank würden wegen der Duftstoffen und Parfüms. Die Reaktionen von Menschen mit Multiple Chemical Sensitivity variieren, erläuterte der Allergie- und Asthmaverband gegenüber DR Forside. Einige bekämen beispielsweise Kopfschmerzen, andere würden schwindlig oder bekämen Atemprobleme.

Flughafenleitung kooperativ gegenüber Asthmatikern, Allergikern und MCS-Kranken

Die Kopenhagener Flughafenleitung nahm sich die Beschwerde des Allergie- und Asthmaverbandes zu Herzen und versuchte Lösungen zu finden, damit auch Menschen mit Asthma, Allergien und Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ohne Gesundheitsprobleme in den Urlaub starten können. Man schuf eine „parfümfreie Route“ und einen separaten Eingang für die Passagiere, die Probleme mit Parfüms und Duftstoffen haben. Wer die „parfümfreie Route“ benutzen möchte, sagt dem Personal an der Sicherheitskontrolle Bescheid und bekommt dann einen alternativen Durchgangsweg gezeigt.

Es lässt sich durch die „parfümfreie Route“ zwar nicht gewährleisten, dass der Weg durch den Kopenhagener Flughafen völlig parfümfrei ist, aber es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Das Entgegenkommen der Kopenhagener Flughafenleitung beweist, dass man mit etwas Willen Möglichkeiten finden kann, um Menschen mit Behinderungen zu integrieren und auf die Bedürfnisse von Chemikaliensensiblen Rücksicht nehmen kann.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 5. Oktober 2011

Literatur: DR Forside, Parfumefri i lufthavnen, 12.07.2011

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Elektromagnetische Hypersensitivität und Multiple Chemical Sensitivity: Zwei Seiten derselben Medaille?

In mehreren Ländern sind EHS, MCS und Fibromyalgie mittlerweile als funktionale Behinderungen anerkannt

Etliche Fachleute aus verschiedenen europäischen Ländern stimmen zu, dass es sich bei elektromagnetischer Hypersensitivität um eine reale, körperliche Erkrankung handelt, und für einige scheinen diese Beschwerden direkt etwas mit Multiple Chemical Sensitivity (MCS) zu tun zu haben. Dies ist das Resultat des Kongresses „Mobilfunk, Wi-Fi, Wi-Max: Gibt es Gesundheitsrisiken?“, der am 14. Juni 2011 im Palazzo Marini, der Abgeordnetenkammer in Rom, abgehalten wurde. Diese Veranstaltung, die von A.M.I.C.A., der Vereinigung für umweltbedingte und chronisch toxische Verletzungen organisiert wurde, sollte über die Gesundheitsgefahren einen Überblick verschaffen, welche mit dem Gebrauch kabelloser Geräte verbunden sind.

Onkologe Prof. Dominique Belpomme, Professor am Universitätsklinik-Zentrum „Necker-Enfants Malades“ (Kinderklinik), Präsident von ARTAC (Anti-Krebstherapie-Forschung) präsentierte in seinem Vortrag „Diagnostische und therapeutische Protokolle zur Unverträglichkeit elektromagnetischer Felder“ die Ergebnisse einer klinischen Untersuchung von mehr als 450 Patienten, welche von 2008 bis 2011 in diese einbezogen wurden. Er und sein Team benutzten eine neue Technik für die Diagnostik von Menschen, die über gesundheitliche Reaktionen auf elektromagnetische Felder berichten, eine Erkrankung, die er vorzugsweise als „Intoleranz Elektromagnetischer Felder“ oder „EFI Syndrom“ und weniger als „Elektromagnetische Hypersensitivität“ definiert.

Bei der neuen Technik handelt es sich um den „Gepulsten Echo-Doppler“, eine gepulste Doppler-Echokardiographie des Gehirnes, welche den Echodoppler mit einer Computerauswertung kombiniert, um die Hirndurchblutung zu bestimmen. Anders als andere Methoden ist diese nicht gefährlich und es kommt dabei keine ionisierende Strahlung (Radioaktivität) zum Einsatz. Die Ergebnisse zeigen, dass bei Menschen mit Elektromagnetische Felder Intoleranz das Gehirn schlechter durchblutet ist als bei der Kontrollgruppe, insbesondere der linke Teil des limbischen Bereiches des Gehirnes. Dies ist ein ganz besonderer Bereich, denn es ist der „archaische“ Teil des Gehirnes, der viele Körperfunktionen kontrolliert.

„Diese Ergebnisse sind sehr bedeutend“, sagte Belpomme auf dem Kongress, „denn zum ersten Mal können wir mit objektiven Tests Elektromagnetische Felder Intoleranz als körperliche Erkrankung belegen.“

Sein Team hat weitere Testmethoden angewendet, wie etwa die Konzentration von Histamin, Protein S100B und Hitzeschock-Proteine Hsp70 und Hsp27 im Blut. Bei rund 70 Prozent der untersuchten Patientengruppe lag ein ernsthafter Vitamin D Mangel vor, bei etwa 1 bis 2 Prozent der Patienten waren die Proteine Hsp27 und Hsp70 erhöht, während mehr als 40% der Stichprobe einen erhöhten Histaminspiegel hatten, ein Sachverhalt, der sich vollständig mit der Interpretation dieses Syndroms als körperliche Erkrankung deckt.

Bei ungefähr 10 Prozent der Patienten war Protein S100B erhöht, ein Marker für die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke (BHS). Bei einem Drittel der Stichprobe wurde eine Reduktion von Melatonin im Urin festgestellt und dies kann bei diesen Patienten eine Erklärung für Symptome wie Müdigkeit, Schlaflosigkeit und Depressionen sein.

Diese Veränderungen ähneln denen, die man bei Patienten mit Multiple Chemical Sensitivity (MCS) (PDF) findet sehr, besonders hinsichtlich der Reduktion der Hirndurchblutung, der neurogenen Entzündungen, der Zunahme des oxidativen Stresses und der Schwächung der Abwehrkräfte. Die Tatsache, dass elektromagnetische Felder (EMF) eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke zur Folge haben, könnte mit dem Schutz des Hirnes vor toxischen Chemikalien ungünstig zusammenwirken. Es ist in der Tat nicht ungewöhnlich, dass Patienten mit dem EFI Syndrom MCS-Symptome haben, während Erkrankte mit MCS auch auf EMF reagieren.

Die Erhöhung des oxidativen Stresses bei elektrosensitiven Patienten wurde auch von Dr. Valeria Pacifico festgestellt, die in Rom über „Metabolische Biomarker für unausgeglichene Oxidationsreduktion und der Anfälligkeit gegenüber nicht ionisierender Strahlung“ referierte. Sie arbeitet im Team von Dr. Chiara De Luca im Versuchslabor BILARA am dermatologischen Institut von Immaculata in Rom, das zahlreiche Arbeiten über die Rolle des oxidativen Stresses bei Umwelt-Sensitivitäten veröffentlicht hat. (1, 2)

„Um eine Diagnose für dieses Syndrom zu stellen, müssen wir zuerst den Patienten zuhören und überprüfen, ob die Symptome besser werden oder verschwinden, wenn sie sich von EMF-Quellen fern halten“, erklärte Prof. Belpomme. Um nachzuweisen, ob die elektromagnetischen Felder die wirkliche Ursache für die bei diesen Patienten festgestellten Veränderungen sind, mussten die Patienten die Untersuchungen drei Monate vor und drei Monate nach einem Zeitraum wiederholen, in welchem sie EMF mieden. Die Ergebnisse zeigten, dass sich nach der Zeit der Vermeidung die Werte dem Normalen annäherten.

Aufgrund der starken Korrelation zwischen EMF Exposition und Alzheimer Erkrankung, welche sechs epidemiologische Studien belegten, geht Belpomme davon aus, dass jeder elektrosensitive Patient mit Gedächtnisstörungen auch auf Alzheimer untersucht werden sollte. Er weist darauf hin, dass es sich bei Alzheimer um den Verlust des Langzeitgedächtnisses handelt, während das EFI Syndrom oft zum Verlust des Kurzzeitgedächtnisses führt, doch dieses Symptom könnte als Vorläufer der Alzheimer Erkrankung angesehen werden.

Prof. Olle Johansson, assoziierter Professor der experimentellen dermatologischen Einheit der Abteilung für Neurowissenschaften am Karolinska Institut und Professor am königlichen Institut für Technologie in Stockholm referierte in Rom über „Das Vorsorgeprinzip: Von der Bioinitiative zum Seletun Konsens„. Er widmete seinen Vortrag den Menschen die von EHS und MCS betroffen sind, weil „diese ein sehr schweres Leben haben“.

Er ist einer der engagiertesten Wissenschaftler, welche sich für neue Biologie gestützte Sicherheitsrichtlinien für EMF einsetzen. 2006 war er anlässlich der ICEMS-Resolution in Benevento, danach 2007 in London für eine neue Resolution und er gehörte auch zu jener Gruppe unabhängiger Wissenschaftler, die 2007 den berühmten Bioinitiative Report veröffentlichte, dessen politische Agenda starke ökologische Bedenken enthielt. Aufgrund dieses Berichtes unterzeichnete das Europäische Parlament am 4. September 2008 tatsächlich eine Resolution, um zu bekunden, dass die aktuellen Sicherheitsbeschränkungen für EMF überholt sind und um die europäischen Regierungen vor der Zunahme neuer Umwelterkrankungen wie EHS, MCS und dem dentalen Amalgam Quecksilber Syndrom zu warnen.

Vor nicht allzu langer Zeit gehörte Prof. Johansson zu der Gruppe von Wissenschaftlern, die jenen Seletun Consensus vorbereiteten, der Februar 2011 in den Rezensionen von Environmental Health (3) veröffentlicht wurde. Er stellt fest, dass die derzeitigen Standards die Weltbevölkerung nicht vor elektromagnetischen Feldern schützen und dass alle EMF jetzt reduziert werden sollten, anstatt auf einen definitiven Beweis für die Gefahr zu warten. Er erklärt ebenfalls, dass Menschen, die EHS Symptome berichten, als von einer funktionellen Behinderung Betroffene angesehen werden sollten.

In Schweden sind z.B. EHS, MCS und Fibromyalgie längst als funktionelle Behinderungen klassifiziert. Dies bedeutet, dass von diesen Erkrankungen betroffene Menschen nicht als Patienten angesehen werden, sondern dass es die Umwelt ist, die sie behindert macht und dass folglich die Umwelt verändert werden muss. Eine derartige Klassifikation stellt die volle Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar, welche am 30. März 2007 von Regierungsvertretern unterzeichnet wurde. Diese Konvention sollte genügen, um alle Regierungen zu drängen, die richtigen Lösungen für Barrierefreiheit und die besten Sozialregelungen für Menschen mit umweltbedingten Sensitivitäten zu finden und die Diskriminierung zu beenden.

Autor: Francesca Romana Orlando, Journalistin und Vize-Präsidentin von A.M.I.C.A.

Übersetzung: BrunO für CSN – Chemical Sensitivity Network

Literatur:

  1. De Luca C. et al., Biological definition of multiple chemical sensitivity from redox state and cytokine profiling and not from polymorphisms of xenobiotic-metabolizing enzymes, Toxicology and Applied Pharmacology, YTAAP-11818; No. of pages: 8; 4C.
  2. De Luca C. et al., The Search for Reliable Biomarkers of Disease in Multiple Chemical Sensitivity and Other Environmental Intolerances, Int. J. Environ. Res. Public Health 2011, 8, 2770-2797; doi:10.3390/ijerph8072770
  3. Fragopoulou A ed al., Scientific panel on electromagnetic field health risks: consensus points, recommendations, and rationales, Rev Environ Health. 2010 Oct-Dec; 25(4):307-17.

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Das Leben eines Teenagers nach einer Impfung

Rollstuhl, MCS, CFS – Folgen eines Impfschadens

Der Beginn von Laura’s Leidensgeschichte begann am 27.9.2005 mit Impfungen gegen Hepatitis A & B und Influenza. Zuvor war sie eine kerngesunde, lebensfrohe Jugendliche, die täglich viel Leistungssport (Leichtathletik, Joggen, Fitnesstraining) machte, sich mit Freunden traf und erste Pläne für Ihre Zukunft schmiedete.

Impfschäden gibt es nicht?

Die ersten Symptome nach der Impfung waren hohes Fieber bis 40 Grad, starke Kopfschmerzen und Schwäche. Unser Hausarzt überwies Laura dann in das örtliche Krankenhaus, um eine Hirnhautentzündung auszuschließen. Leider wurde im Krankenhaus keine Lumbalpunktion vorgenommen und auch weitere Untersuchungen wurden nicht erbracht mit der Begründung, „Impfschäden gibt es nicht“.

Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide

2006 – Allerdings verschlechterte sich Lauras Zustand immer weiter. Innerhalb von 9 Monaten entwickelten sich immer mehr neurologische und motorische Ausfallerscheinungen und wir suchten einen Neurologen auf, der eine Lumbalpunktion vornahm und feststellte, dass sich ein chronischer Entzündungsprozess im Nervensystem gebildet hatte, der fortan mit Cortison behandelt wurde. Zu dem Zeitpunkt litt Laura unter unerträglichen Kopf- und Muskelschmerzen. Nachdem sie mittlerweile 1 Jahr krankgeschrieben war, begann Laura im Sommer 2006 die 11. Klasse der Oberstufe eines Fachgymnasiums für Gestaltung. Schnell stellte sich heraus, dass ein regelmäßiger Besuch der Schule kaum möglich war, weil Laura immer schwächer wurde und die Zusammenbrüche sich häuften. Daraufhin stellten wir beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens. Dieser wurde sofort abgeschmettert und wird bis heute vor Gericht verhandelt.

Schulbesuch nicht mehr möglich

2007 – Trotz aller Widrigkeiten schloss sie die 11. Klasse mit 1,3 ab und wurde in die 12. Klasse versetzt. Das große Problem war, dass Laura bis dato immer kränker wurde und keiner den wirklichen Grund kannte. Die Ärzte führten es zwar auf die Impfung zurück, was genau im Körper aber ausgelöst wurde, war noch ein Rätsel. In der 12. Klasse bekam Laura dann das Fach „Freie Malerei“, indem mit Öl- und Acrylfarben gearbeitet wurde. Schon in der ersten Stunde brach Laura komplett zusammen und unser Hausarzt vermutete zum ersten Mal, dass eine Allergie gegen Chemikalien der Grund sein könnte. Fortan war an einen Schulbesuch nicht mehr zu denken und Laura musste alle Aufgaben und Unterlagen von zu Hause aus selbst erarbeiten. Durch Zufall hörten wir dann von dem Umweltmediziner Dr. Bartram, der die Diagnose bestätigte, MCS – Multiple Chemical Sensitivity und CSF – Chronic Fatique Syndrom nach einer Impfung. Endlich wurden wir ernst genommen und der Krankheit wurde ein Name gegeben.

Hilflos ans Bett gefesselt

2008 – Ende des Schuljahres war Laura nicht mehr in der Lage, ohne Hilfe im Alltag zurechtzukommen und war größtenteils ans Bett gefesselt. Die Schule weigerte sich, Laura die Fachhochschulreife abzunehmen und ein Kampf mit der Schule und der Landesschulbehörde begann. Zum Schluss konnten wir uns durchsetzen und eine neutrale Lehrerin von einer fremden Schule wurde beauftragt, Laura zu Hause die Prüfungen abzunehmen. Das Ergebnis war das jahrgangsbeste Zeugnis. Leider war klar, dass Laura die 13. Klasse auf einem Kunstgymnasium mit dieser Erkrankung nicht mehr schaffen würde. Allerdings verweigerten ihr andere Schulen den Zutritt in die 13. Klasse, weil sie nicht am Unterricht teilnehmen würde und keiner ihr zutraute, das Abitur ohne Lehrer und Hilfe zu bewältigen.

Eltern konnten nur noch hilflos zuschauen

2009/2010 – In dieser Zeit mussten wir miterleben, wie es unserer Tochter immer schlechter und schlechter ging. Unser Hausarzt kam, und kommt bis heute, 2-3-mal wöchentlich und in Notfällen und legt Infusionen. Zusätzlich suchten wir den Umweltmediziner Dr. Bückendorf auf, der weitere Untersuchungen durchführte und uns ebenfalls den Impfschaden mit anschließender MCS bestätigte. Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde gestellt und man speiste uns 2010 mit 30% und einer Gleichstellung als Schwerbehinderte ab. Ein Widerspruch unsererseits wurde abgelehnt. Seitdem wird auch dies vor Gericht verhandelt.

Schule zuhause

Nach einem 2 jährigen Kampf mit der Landesschulbehörde hatten wir dann die Erlaubnis, dass Laura von zu Hause aus die 13. Klasse beginnen durfte. Da allerdings auch die Lehrer nicht an den Erfolg glaubten und MCS für etwas ganz absonderliches hielten, wurden ihr im gesamten 1. Halbjahr keine Lehrmaterialien und keine Stoffverteilungspläne zur Verfügung gestellt. Im Dezember schaltete sich dann nach unserem Bitten die Lehrerin ein, die damals Laura die Prüfungen abgenommen hatte und erzwang die Herausgabe des Unterrichtsstoffes.

Völliger Zusammenbruch

2011 – Im Januar kam dann der völlige Zusammenbruch. Laura lag wochenlang in einem komaähnlichen Zustand, war nicht ansprechbar und wurde von der Pflegeversicherung in Pflegestufe 2 eingestuft. Als endlich eine kleine Besserung eintrat, waren es nur noch 4 Wochen bis zu den Abiturprüfungen. Vom Bett aus lernte sie dann, soweit ihre Kräfte es zuließen, und tatsächlich hat sie alle schriftlichen Prüfungen von zu Hause aus abgelegt- mit Erfolg.

Ein Leben wie unter Quarantäne

Laura hat nach wie vor hohe Giftbelastungen im Körper, die trotz Entgiftungsinfusionen stetig steigen. (u.a. starke Vergiftungen gegen Blei, Quecksilber, Palladium, Aluminium, Kupfer, Pestizide, PAK’s etc.) Es wurde eine Mitochondriopathie, Muskel- und Nervenschäden, CFS, FMS und Allergien gegen viele Nahrungsmittel festgestellt. Das Zimmer, in dem sie lebt, ist gefliest, gekalkt und unmöbliert. Wir als Familie haben Sachen für zu Hause und extra Sachen, die nur außerhalb des Hauses getragen werden. Wenn wir zu Laura wollen, müssen wir vorher duschen um keine Chemikalien mit „einzuschleppen“. Eine Fortbewegung, zum Beispiel zur Toilette, ist nur noch im Rollstuhl möglich und mit großen Schmerzen in den Muskeln und Gelenken verbunden. Laura hat schreckliche Angst zu verarmen und sich später mit Hartz 4 nicht ernähren zu können.

Die Hoffnung auf Besserung schwindet

Nachdem es seit 6 Jahren von Monat zu Monat schlechter wird, wird es immer schwerer, an eine Besserung zu glauben. Am Wochenende hatte Laura wieder über Stunden hinweg starke Krampfanfälle und mehrmals täglich musste der Arzt kommen.

Zusammenhang zwischen der Impfung und MCS glasklar

Mittlerweile wurden auch noch der Internist und Umweltmediziner Dr. Kersten und der Neurologe Dr. Binz hinzugezogen. Beiden war der Zusammenhang zwischen der Impfung und MCS glasklar, ebenso wie einer mitbehandelnden Allgemeinmedizinerin. Ebenfalls hat sich jetzt auch der örtliche Amtsarzt auf unsere Seite gestellt und bestätigt den Zusammenhang und tritt für MCS ein. Daraus ergibt sich, dass 7 Ärzte vor Gericht bescheinigen, dass Laura unter einem Impfschaden leidet. Jedoch scheint dies zurzeit weder die Behörden noch das Gericht zu beeindrucken.

Sportmediziner mit Begutachtung der Intoxikation beauftragt

Die gutachterliche Stellungnahme von der Gegenseite brachte als letztes zum Ausdruck, dass es sich hier um eine Einzelmeinung handelt. Deshalb suchen wir dringend weitere Fälle und Ärzte, die diesen Zusammenhang bestätigen. Laura hat nie in eine Rentenkasse oder in eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung eingezahlt und ist deshalb darauf angewiesen, den Prozess zu gewinnen, weil sie dadurch eine lebenslange Rente vom Versorgungsamt erhält. Im Fall des Schwerbehind- ertenausweises haben wir vor 2 Wochen einen Brief vom Versorgungsamt erhalten, indem der Gutachter von der Gegenseite, ein Sportmediziner, schreibt, MCS sei psychosomatisch, jeder MCS Patient würde sich einer psychiatrischen Behandlung verweigern. Als „Beweis“ schickte der Sportmediziner etliche Fachartikel von Psychologen mit, die belegen sollten, dass MCS eine psychische Erkrankung ist. Die stichhaltigen Schreiben der Fachärzte wurde mit keinem Wort erwähnt.

Autor: Silke Teichmann für CSN – Chemical Sensitivity Network, 25. August, 2011

Wer wurde ebenfalls chemikaliensensibel in Folge einer Impfung?

Laura und ihre Eltern suchen Kontakt zu MCS-Kranken, die ebenfalls durch eine Impfung chemikaliensensibel wurden oder deren MCS sich durch eine Impfung ganz erheblich verschlechterte. Kontakt via Kommentar oder csn.deutschland@gmail.com

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