Frohes neues Jahr für alle Umweltkranken!

CSN wünscht allen Umweltkranken Happy New Year.

CSN wünscht allen MCS Betroffenen und Umweltkranken einen guten Rutsch ins neue Jahr und dass 2014 viel Gesundheit für Euch bringen wird!

Die besten Tipps für Allergiker für die heißeste Woche des Jahres

Gesundheit und Kühle

  • Ausreichend Wasser trinken. 3 – 4 Liter sollten es am heißesten Tag des Jahres sein. Etwas Zitronensaft ins Wasser erfrischt und das Saure wirkt wohltuend. Essen sollte man ganz leichte Speise, nichts, was zu fett ist oder zu mächtig.
  • Lüften sollte man an den heißesten Tagen des Jahres nur morgens früh und nachts. Tagsüber lassen geöffnete Fenster warme Luft einströmen, wodurch es in der Wohnung sofort unangenehm heiß wird.
  • Ein sehr gutes Hilfsmittel, um für Luftzirkulation zu sorgen, ist ein Ventilator. Ist die Wohnung extrem heiß, sollte man sich zwei oder drei Ventilatoren im Baumarkt besorgen und einen „Windkanal“ damit bilden. Große Standventilatoren gibt es bereits unter 15€.
  • Weil bei Hitze Schadstoffe vermehrt ausgasen, ist es wichtig, die Luft in der Wohnung dennoch erträglich zu halten, sofern der Wohnraum nicht clean ist. Falls Wohngifte die gesundheitliche Situation verschlimmern und sie durch Lüften nicht lösbar ist, sollte man einen Luftreiniger aufstellen.
  • Kühle Plätze sind bei über 30°C eine Seltenheit. Der beste Ort ist an einem (sauberen) Bachlauf mit Baumbestand oder im Wald. Manche Parks mit altem Baumbestand und Teich sind eine Oase, wenn man in der Stadt lebt.
  • Abstand nehmen sollte man von überfüllten Freibädern. Die Gefahr, einen Sonnenbrand zu bekommen, ist sehr groß und Schattenplätze bereits am frühen Morgen belegt. Menschen mit Allergien und MCS sollten zusätzlich bedenken, dass Schwimmbäder bei Hitze stärker gechlort werden und die anderen Schwimmbadbesucher mit Sonnencreme eingecremt sind, die Duftstoffe und Chemikalien enthält. Das kann schnell zu Problemen führen.
  • Bei heißem Wetter sollte jeder, in Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen, auf Duftstoffe und Parfüms verzichten.
  • In allerletzter Not, wenn man aus seinem Wohnraum nicht raus kann, bleibt zum Abkühlen noch eine kurze kalte Dusche oder die Unterarme unter kaltes Wasser halten. Wer ein Wassertretbecken kennt, das schattig gelegen ist, kann sich glücklich schätzen.

Habt Ihr noch Tipps? Lasst Sie uns wissen!

Arbeitsschutz für Allergiker

Behörden setzen Rücksichtnahme auf Duftstoffallergiker durch

Das Benutzen von Parfüms, Bodylotions, Deo’s und anderen Duftstoffen an Arbeitsplätzen hat Dimensionen angenommen, die Behörden tätig werden lässt. Etwas Duft kann eine angenehme Bereicherung sein, wenn zu viel des Guten verwendet wird, werden Duftstoffe zur quälenden Last. Insbesondere in Büros, wo man auf engem Raum zusammen sitzt, kann das Parfüm oder Aftershave des Kollegen sogar zum handfesten Gesundheitsproblem werden. Für Allergiker, Asthmatiker und Chemikaliensensible (MCS) reicht ein wenig Parfüm, um die Arbeitsfähigkeit einzuschränken oder aufs Spiel setzen. Selbst ein kurzer Aufenthalt einer Person, die ein Parfüm oder Pflegeprodukt benutzt hat, das allergieauslösende natürliche Duftstoffe oder Chemikalien enthält, kann die Luft in einem Innenraum für viele Stunden belasten.

Die kanadische Bezirksregierung von Kootenay Boundary hat einer Arbeitsanweisung zur Minimierung von Duftstoffen und Parfüms am Arbeitsplatz höchste Priorität eingeräumt. Am 11. Juli 2012 trat die Leitlinie in Kraft. Seit einiger Zeit kann man nahezu wöchentlich über die Einführung solcher Regulierungen oder über Verbote von Parfüm und Duftstoffen bei Behörden, in Konzernen, auf Veranstaltungen, als auch in Schulen und Universitäten lesen.

Gründe für ein Duftstoffverbot

Die kanadische Bezirksregierung von Kootenay Boundary beschreibt in ihrer Leitlinie mit dem Titel „Scent-Sensitive Environment“ die Gründe für die nun in Kraft tretende Arbeitsanweisung. Man möchte die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter und Besucher durch Minimierung von parfümierten Produkten die Umwelt- und Chemikaliensensitivität auslösen können, sicherstellen. Das Ziel der Leitlinie ist die Reduzierung der Verwendung stark gedufteter Produkte. Die Behörde hat insbesondere folgende problematische Produkte im Visier und bittet darauf zu verzichten, wenn sie parfümiert sind, bzw. auf duftfreie Alternativen auszuweichen:

  • Shampoo, Conditioner
  • Haarsprays
  • Deos
  • Parfüms, Aftershaves
  • Bodylotions, Cremes
  • Potpourri
  • Handseifen
  • Kosmetika
  • Lufterfrischer, Raumsprays
  • Aromatherapie Produkte
  • Duftöle
  • Beduftete Kerzen

Die Behörde ist bestrebt, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu finden, die verträglich sind und verspricht die Verwendung zu beobachten und im Falle von Unverträglichkeiten durch Ersatzprodukte Abhilfe zu schaffen.

Duftfreie Arbeitsplätze werden zur Norm

In USA und Kanada sind Arbeitsplätze, an denen ein „Duftstoff- oder Parfümverbot“ herrscht, keine Seltenheit mehr. Arbeitsplätze, an denen Duftstoffe und Parfüms reglementiert sind, stellen in diesen Ländern laut Dokument der Bezirksregierung von Kootenay Boundary zwischenzeitlich eine gewisse Norm dar. Ähnliche der Gesundheit von Angestellten an Arbeitsplätzen zuträgliche Bestrebungen sind in europäischen Ländern erst selten anzutreffen. Die Leitlinie wurde von der kanadischen Bezirksregierung als Teil eines umfassenden Programms für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeführt. Mitarbeiter, Leiter von Behörden wie auch Besucher sollen sich daran halten, um die Gesundheit ihrer Mitmenschen zu schützen.

Ist Verzicht auf Duftstoffe wirklich nötig?

Duftstoffe bestehen aus Chemikalien oder aus natürlichen Ölen, die allergene Wirkung haben können. Zusätzlich oxidieren solche ätherische Öle durch Licht-, Luft- und Ozoneinwirkung wodurch Schadstoffe freigesetzt werden. Es ist also keineswegs unbedenklich, wenn nur natürliche Duftöle / Aromaöle verwendet werden, oder bspw. Reinigungsmittel mit Zitrusöl. Beides, chemische und natürliche Duftstoffe belasten die Raumluft und können die Gesundheit einer Person erheblich beeinträchtigen. Folgende Gesundheitsbeschwerden durch beduftete Produkte, Parfüms, etc. werden häufig berichtet und auch in der Leitlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz angeführt:

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Benebeltes Gefühl im Kopf
  • Übelkeit
  • Erschöpfung
  • Schwäche
  • Müdigkeit
  • Konzentrationsstörungen
  • Depressionen
  • Angst
  • Taubheitsgefühle
  • Atemwegbeschwerden
  • Kurzatmigkeit
  • Hautirritationen
  • Tränende, gereizte Augen
  • Anaphylaxie

Kosten für die Umsetzung eines Duftstoffverbots am Arbeitsplatz

Duftfreie Seife für Seifenspender und Reinigungsmittel ohne Duft kosten nicht mehr als herkömmliche Produkte, wenn man etwas Preisvergleich betreibt. Die Kosten für die Umsetzung eines Duftstoffverbots sind abhängig von der Größe eines Unternehmens oder einer Behörde. Hinweisschilder, Schulungsmaterial und Aufklärungsbroschüren sind die Hauptposten. Wenn nicht viele Mitarbeiter über ein Duftstoffverbot informiert werden müssen, reicht oft eine einfache Dienstanweisung, die außer Mühe und Zeit, sie zu erstellen, keine oder kaum Kosten verursacht.

Rigoroses Verbot oder freiwilliges Verzichten auf Duftstoffe?

Ob an einem Arbeitsplatz ein rigoroses Duftstoffverbot eingeführt werden muss oder ob Aufklärung und die Bitte an Mitarbeiter und Besucher auf duftende Kosmetika zu verzichten, ausreicht, hängt von einigen Faktoren ab:

  • Kooperationswille der Mitarbeiter und Gebäudebesucher
  • Mitarbeiter, die schwere gesundheitliche Reaktionen durch Parfüms und Duftstoffe erleiden
  • Gesundheitsbewusstsein, Einsicht
  • Schrittweises Vorgehen aus Umsetzbarkeitsgründen
  • Zeitlicher Aufwand, Mitarbeiter über das Duftverbot zu informieren (Schulungen)
  • Duftstoffe vom Arbeitsplatz verbannen

Parfüms und Duftstoffe gehören zwar für viele Menschen zum Leben dazu, sie sind jedoch in keinster Weise notwendig. Jeder, der besorgt ist um das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Mitmenschen, kann dazu beitragen, dass eine Firma, ein Betrieb oder eine Behörde barrierefreier und ein gesünderer Arbeitsplatz wird.

Unterstützen kann man die Einführung einer solchen Duftstoff-Reglementierung durch:

  • Hinweisschilder an Eingängen, auf Toiletten und in den verschiedenen Arbeitsbereichen
  • Eliminierung von Duftspendern auf Toiletten, statt dessen Einbau einer besseren Lüftung
  • Besonders eingeschränkten Mitarbeitern gestatten, einen Raumluftfilter in ihrem Arbeitsbereich einzusetzen, ihre Pausenzeiten frei wählen zu können, bei Erfordernis eine Aktivkohle-Schutzmaske verwenden zu dürfen
  • Telefon, Intranet, iMessage, Messenger, SMS und andere Möglichkeiten elektronischer Kommunikation nutzen, um Mitarbeiter mit schweren Gesundheitsproblemen vor massiver Duftstoffexposition zu warnen

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. Juli 2012

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Umweltschäden zu vermeiden kostet weniger, als sie zu beseitigen

Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung

Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Mrd. EUR in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen.

Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte:

„Das EU-Recht wurde nicht einfach in Brüssel ersonnen; es wird vielmehr von allen Mitgliedstaaten und Parlamenten zum Nutzen der Bürger auf demokratische Weise verabschiedet. Unsere Umwelt wird durch rund 200 Rechtsakte geschützt, die bereits seit längerem gelten, aber viel zu häufig nicht richtig angewendet werden. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern schädigt auch die Gesundheit des Menschen, schafft Unsicherheit für die Industrie und untergräbt den Binnenmarkt. In Krisenzeiten wie heute sind dies Kosten, die wir uns nicht leisten können.“

In der am 7. März 2012 veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Mrd. EUR niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung.

Diese Mitteilung soll zu einem intensiveren Dialog mit den Regierungen und anderen Entscheidungsträgern darüber führen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, um Wissen gezielter zu bündeln und gemeinsam zu nutzen und dafür zu sorgen, dass jeder einzelne mehr Eigenverantwortung für Umweltziele übernimmt. Konkret enthält die Mitteilung Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ein systematisches Vorgehen bei der Sammlung und Verbreitung von Informationen zu erreichen und besser auf Umweltprobleme zu reagieren.

Die Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist eine Aufgabe, die die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden gemeinsam wahrnehmen. Die schlechte Anwendung wird häufig durch einen Mangel an genauen Informationen über Umweltfragen verstärkt. Die Überwachung erfolgt in Europa nicht überall in gleicher Weise, und die generierten Informationen sind lückenhaft und häufig veraltet. Außerdem sind nicht genügend hilfreiche Informationen online abrufbar. Dank besserer und besser zugänglicher Informationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene könnten die größten Umweltprobleme früher ermittelt und so langfristig Kosten gespart werden.

Eine ordnungsgemäße Anwendung bedeutet auch, wirksam auf tatsächliche oder potenzielle Umweltprobleme zu reagieren. Vorschläge für Verbesserungen umfassen bessere Kontrollen und Überwachung, Kriterien dafür, wie die Mitgliedstaaten Bürgerbeschwerden behandeln sollten, besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und die Unterstützung von europäischen Netzwerken für Umweltspezialisten. Die für die Rechtsanwendung Verantwortlichen sollten sich eindeutiger verpflichten, im Falle von Problemen Abhilfe zu schaffen, und hierfür konkrete Fristen und Eckwerte vorgeben, die öffentlich bewertet werden können.

Nächste Schritte

Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

Hintergrund

Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und trifft Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwendung ist multidimensional. Die Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Gesetze erlassen, mit denen die auf EU-Ebene vereinbarten Rechtsvorschriften detailliert umgesetzt werden. Sie müssen ihre Verwaltungen in einer Weise organisieren, die gewährleistet, dass diese Gesetze in der Praxis beachtet werden. Sie müssen für die erforderlichen Investitionen beispielsweise in die ordnungsgemäße Abfallbehandlung sorgen. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben zu reagieren, wenn verlangte Aufgaben nicht wahrgenommen werden oder sich andere Probleme ergeben, wie die illegale Abfallentsorgung oder die illegale Jagd auf geschützte Wildtiere.

Autor:

Europäische Kommission, Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung, Brüssel, 7. März 2012

Weitere Informationen:

Mitteilung über die Anwendung des Umweltrechts

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WHO: Umweltbedingte Krankheiten nehmen zu

Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit in Bonn eröffnet

Rund 20% der Krankheiten in der europäischen Region sind auf vermeidbare Umweltgefahren und Expositionen zurückzuführen. In manchen EU Ländern liegt der Prozentsatz umweltbedingter Erkrankungen sogar bei 54%. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt der Anteil der durch die Umwelt verursachten Krankheiten bei 34%, und jeder fünfte Einwohner in der EU Region stirbt an den Folgen einer durch Umwelteinflüsse verursachten Krankheit, teilte die Regionaldirektorin der Weltgesundheitsbehörde im Februar 2012 bei der Eröffnungsansprache des von der WHO erweiterten Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit in Bonn mit. (1,2,3)

Erweitertes Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit (ECEH)

Das ECEH nahm seine Arbeit 1991 mit finanzieller Unterstützung Italiens, Frankreichs und der Niederlande auf. Nach der Schließung der Büros in Frankreich und den Niederlanden wurde im Jahr 2001 mit finanzieller Unterstützung durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Ergänzung zum Büro in Rom das Bonner Büro eröffnet. Nach der Schließung des Büros in Rom im Jahr 2011 erweitert das Büro in Bonn nun seinen Aktionsradius im Themenbereich Umwelt und Gesundheit.

In den zurückliegenden Jahren hat das Zentrum in Bonn die Sammlung und Analyse wissenschaftlicher Erkenntnisse über Umweltbelastungen und ihre Gesundheitsfolgen koordiniert, politische Entscheidungsprozesse unterstützt, und kam zu folgenden Feststellungen:

  • Bürger in der Europäischen Region der WHO büßen infolge einer über den von der WHO empfohlenen Werten liegenden Luftbelastung im Durchschnitt 8,6 Monate an Lebenserwartung ein
  • Verkehrslärm führt im Westeuropa Jahr für Jahr zum Verlust von mehr als einer Million gesunder Lebensjahre
  • Unangemessene Wohnbedingungen kosten in der Europäischen Region jedes Jahr mehr als 100 000 Menschen das Leben

Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen Umweltgefahren stärker ausgesetzt

WHO hat 14 Indikatoren für umweltbedingte Ungleichheiten im Gesundheitsbereich entwickelt, die sich auf drei Bereiche erstrecken: Wohnungswesen, Verletzungen und Umwelt.

Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen sind bis zu fünfmal höheren Umweltrisiken ausgesetzt als wohlhabendere Mitbürger, wie aus einem neuen Bericht der WHO hervorgeht. Allein in der EU leben rund 80 Mio. Menschen in relativer Armut, d. h. mit einem Einkommen unterhalb von 60% des mittleren Einkommens in ihrem Land. Viele dieser Menschen leben in feuchten, unzureichend beheizten Wohnungen ohne angemessene Sanitäreinrichtungen.

Die WHO Regionaldirektorin und deutsche Politiker verdeutlichten bei der Eröffnung diese schwierige Problematik, für die man gezielt Lösungen erarbeiten will:

Zsuzsanna Jakab, WHO-Regionaldirektorin für Europa:

„Ich sehe das Zentrum nun nach seiner Erweiterung als die künftige Kompetenz-Schaltstelle der Europäischen Region, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen wird, für ihre gesamte Bevölkerung – und ich betone: die gesamte Bevölkerung – in gleicher Weise gesunde Umweltbedingungen zu schaffen.“

Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister:

„Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes müssen wir heute handeln, damit die nächsten Generationen gesunde Lebenswelten vorfinden. Hierzu müssen wir alle Akteure einbinden, um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und die Gesundheitssysteme zu stärken. Das erweiterte WHO-Zentrum in Bonn ist hierzu ein wichtiger Schritt“.

Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

„Wir erhöhen unseren Anteil an der Finanzierung des Europäischen Zentrums, weil Umweltfaktoren maßgeblichen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die WHO wird hier mit dem erweiterten Zentrum zukünftig noch aktiver sein können und die Umweltpolitik mit ihren Analysen und Empfehlungen unterstützen“.

Länderübergreifende Kooperation

Dank des zusätzlichen Finanzierungsbeitrags Deutschlands kann das ECEH seinen Aktionsradius nun um vier Hauptbereiche erweitern:

  • Klimawandel und nachhaltige Entwicklung
  • Belastung durch zentrale Umweltrisiken (Luftverschmutzung, Lärm, Chemikalien, Strahlung, ungünstige Arbeits- und Wohnbedingungen)
  • gesundheitsrelevante Umwelterkenntnisse und Prognosen
  • Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich Wasserver- und Abwasserentsorgung

Die mit diesen Themen befassten Programme werden sich stärker mit Art und Ausmaßen aktueller und künftiger umweltbedingter Gesundheitsgefahren befassen, um so die Länder der Region bei der Ausarbeitung und Durchführung von Gegenstrategien zu unterstützen, auch im Falle von Umweltkatastrophen.

Weitere Informationen über das Europäische WHO Zentrum für Umwelt und Gesundheit in Bonn

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2012

Literatur:

  1. Zsuzsanna Jakab, WHO Regionaldirektorin, Rede zur Eröffnung des erweiterten Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit, 14 Februar 2012, Bonn, Germany.
  2. WHO – Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit, WHO eröffnet erweitertes Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit in Bonn und stellt neuen Bericht über gesundheitsrelevante Umweltungleichheit vor, Kopenhagen und Bonn, 14. Februar 2012
  3. ECEH, Report Environmental health inequalities in Europe, 2012

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette wegen zu viel Quecksilber in Energiesparlampen

Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke „Flair Energy“ überschreiten Grenzwerte für Quecksilber

Baumarktkette lehnt Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur künftigen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ab – DUH erhebt Klage gegen Hornbach wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen

Von der Baumarktkette Hornbach verkaufte Energiesparlampen der Eigenmarke „Flair Energy“ enthalten regelmäßig zu viel giftiges Quecksilber. Dies ergaben Produkttests der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Untersuchungen weisen bei den geprüften „Flair Energy“ Kompaktleuchtstofflampen durchgehend mehr als die gesetzlich erlaubten 5 Milligramm (mg) Quecksilber auf. Der gemessene Höchstwert lag mit 13 mg um mehr als das Doppelte über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert.

Zwar nahm Hornbach inzwischen die Energiesparlampen seiner Eigenmarke „Flair Energy“ vom Markt, doch schließt dies nach Überzeugung der DUH eine Wiederholung nicht aus. Deshalb fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation von Hornbach die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Dies lehnt Hornbach jedoch ab und verweigert somit jede Garantie, dass künftig alle angebotenen Energiesparlampen tatsächlich die gesetzlichen Quecksilbergrenzwerte einhalten. „Hornbachs Weigerung, verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht hinnehmbar“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die modernen Energiesparlampen (Gasentladungslampen) sparen gegenüber Glühlampen 80 Prozent des Stroms ein, enthalten aber technisch bedingt geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber. Qualitätshersteller schaffen es heute, den Quecksilbergehalt auf ca. 2 mg zu reduzieren. Um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu minimieren, ist die zugelassene Quecksilbermenge in Gasentladungslampen auf maximal fünf Milligramm je Lampe begrenzt. „Mit so genannten Quecksilber-Dosierpillen bei der Herstellung von Gasentladungslampen stellt die präzise Einhaltung der Grenzwerte heute kein technisches Problem mehr dar. Die Händler müssen nicht fürchten, unbeabsichtigt zu viel Quecksilber in ihren Energiesparlampen zu haben“, erklärt Thomas Fischer, aus dem DUH-Bereich Kreislaufwirtschaft. Lediglich bei Ramschware sei Vorsicht geboten, denn bei dieser werde das Quecksilber gelegentlich noch mit der veralteten und ungenauen Flüssigdosierung eingebracht. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß und ein Zeichen minderer Qualität.

Weil Hornbach seinen Kundinnen und Kunden trotz technischer Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls Quecksilber in Energiesparlampen garantieren will, erhebt die DUH nunmehr Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau. „Mit unserem Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche Lampen kaufen können“, so Resch.

Literatur:

Deutsche Umwelthilfe e.V., Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette Hornbach wegen zu viel Quecksilber in Energiesparlampen, Berlin, 9. August 2011

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Wissenschaftlerin über die Gefahren durch gefährlichen Schimmelpilz in Geschirrspülern

Viele Geschirrspülmaschinen beherbergen einen gefährlichen Pilz

Ein gefährlicher Pilz leistet uns ausgerechnet in jenen Haushaltsgeräten Gesellschaft, die dazu da sind, Geschirr zu reinigen und von Keimen zu befreien. Das schlimmste ist, dieser zählebige Pilz ist nahezu unzerstörbar. Die Mikrobiologin Nina Cimerman gibt dem Gastgeber Bruce Gellerman über den schwarzen Pilzbefall Auskunft, welcher die Gummierungen der meisten Geschirrspüler weltweit befallen hat.

Transkript eines Radio-Features:

GELLERMAN: Geschirrspüler sind dazu, da unser Geschirr zu säubern, aber es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass von dem, den wir besitzen, eine Gefahr für unsere Gesundheit ausgeht. Nach einer neuen Untersuchung waren die meisten Geschirrspüler aus 101 Ländern mit einem schwarzen Pilz oder anderen Fungien infiziert, die Menschen krank machen können. Nicht nur das, wie die Mikrobiologin Prof. Nina Cimerman von der Universität in Ljubljana berichtet, sind diese Mikroorganismen nahezu unzerstörbar.

CIMERMAN: Das fing alles mit meinem Geschirrspüler zu Hause an. Als ich einmal hinein sah, entdeckte ich darin etwas ziemlich schwarzes und schleimiges und beschloss, eine Probe davon zu nehmen, da ich mich für diese speziellen Mikroorganismen besonders interessiere. Ich untersuche sie normalerweise in hochsalinaren Umgebungen und in Gletschern der Arktis und das, was ich in meinem Geschirrspüler sah, kam mir bekannt vor. Darum entnahm ich eine Probe und nahm sie mit ins Labor, und dann untersuchten wir sie und stellten fest, dass wir diesen wirklich pathogenen schwarzen Pilz vor uns haben, bzw. dass ich den in meinem Geschirrspüler habe.

GELLERMAN: Fungien dieser Art kommen in Gletschern vor?

CIMERMAN: Ja, in Gletschern und wie ich bereits sagte, in der Arktis und in hypersalinen Umgebungen. Sie alle leben unter extremen Bedingungen. Ich sollte sagen, unter all den extremen Bedingungen ist der Geschirrspüler die aller extremste. Und als wir unsere Geschirrspüler-Studie durchführten, fanden wir heraus, dass es sich in Geschirrspülern überwiegend um den gefährlichsten Genotyp handelt, nämlich um Genotyp A.

GELLERMAN: Dieser Pilz – was kann der bei uns anrichten?

CIMERMAN: Nun, das hängt davon ab, wie er in unseren Körper gelangt. Wenn er z.B. über eine Schnittwunde herein kommt, also wenn Sie sich an einem kaputten Glas schneiden, das Sie aus dem Geschirrspüler heraus nehmen – würde er auf diese Art in Ihre Nervenbahn gelangen und sich über das Nervensystem verteilen, um schließlich im Hirn anzukommen, wo er Hirntumore verursacht. Der andere Weg in den Körper zu gelangen geht über die Nahrungsaufnahme, das ist möglich, weil er am gespülten Geschirr und Besteck haftet – die Magensäure kann ihm nichts anhaben. Der dritte Weg, in den Körper zu kommen, ist die Atemluft. So kann er in die Lunge gelangen. Das ist für Leute, die Mukoviszidose haben, besonders problematisch. Wir wissen, dass zwei von drei slowenischen Geschirrspülern, die wir mit Hilfe unserer studentischen Bevölkerung untersucht haben, infiziert sind. Was Geschirrspüler weltweit angeht, – wir haben Proben aus allen Kontinenten – ist es mehr als die Hälfte.

GELLERMAN: So besteht also aufgrund Ihrer Untersuchungen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, daß mein Geschirrspüler tödlich ist – er versucht mich umzubringen.

CIMERMAN: (Lacht) Nun ja, ich neige dazu, dies zu bejahen, ja. Wenn Sie sehr gesund sind, haben sie sehr gute Aussichten, dass nichts passieren wird. Wenn Sie jedoch zu einer entsprechenden Gruppe gehören, z.B. ältere Menschen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem, oder Säuglinge, oder kleine Kinder, die kein sehr leistungsfähiges Immunsystem haben, ja dann sind sie besonders gefährdet.

GELLERMAN: Wie kommen diese Pilze nun aber in meinen Geschirrspüler?

CIMERMAN: Wie dem auch sei, wir haben mit diesen Studien in der Tat heraus gefunden, dass sie über die Wasserleitung in den Geschirrspüler kommen. Und mit jedem Spülvorgang führen wir etwa 70 Liter Wasser zu. So ist dies ein guter Anreicherungsprozess. So kommen sie da hin, haben die richtige Temperatur, welche die Konkurrenz abtötet, haben die richtige Nahrung, und natürlich kommen sie sehr zahlreich, da es hier um 70 Liter Wasser geht.

GELLERMAN: Wenn diese Pilze also derart zäh sind und unter solchen extremen Bedingungen leben können, wie kann ich sie los werden?

CIMERMAN: Nun, das ist eine gute Frage und ich wünschte, ich wüsste, wie ich sie beantworten soll. Und nun wäre es natürlich sehr gut, irgend eine Stellungnahme von den Herstellern dieser Geräte zu haben – bisher hat mich niemand kontaktiert – ich meine jemand, der versuchen könnte, das Problem zu lösen. Ich vermute, eine Möglichkeit sie loszuwerden, – falls wir sie wirklich loswerden können – bestünde darin, wenn es z.B. Geschirrspüler mit einer regelmäßigen Prozedur gäbe, in welcher der Geschirrspüler gründlich aufgeheizt wird. Nämlich sehr heiß – sagen wir 100 Grad.

GELLERMAN: Sie meinen 100 Grad Celsius!

CIMERMAN: Ja. Und es müsste auch möglich sein, die Dichtungen abzumachen oder zu ersetzen, denn die schwarzen Gummidichtungen sind gute Nahrung für sie – sie mögen sie wirklich.

GELLERMAN: Sie fressen die Gummidichtungen in meinem Geschirrspüler.

CIMERMAN: Ja, und sie verstecken sich in den Gummidichtungen, sie nutzen sie als Schutz, sie machen solche kleinen Löcher und bevölkern diese Gummidichtungen – und so können sie sich auch dem Hitzeschock entziehen, dem wir sie ausgesetzt haben.

GELLERMAN: Wie wäre es z.B. mit Bleichmittel? [MMS?] Das soll alles abtöten, nicht?

CIMERMAN: Nun, wir haben leider keine Bleichmittel direkt auf diese Pilze oder die Gummidichtungen angewendet. Sie wissen doch, Bleichmittel und Nahrung – das ist keine so gute Kombination.

GELLERMAN: Sagen Sie, benutzen Sie ihren Geschirrspüler immer noch?

CIMERMAN: Nun ja, gewissermaßen… die letzte Zeit mache ich das öfter von Hand, zugegebenermaßen. Aber manchmal, wenn ich keine Lust habe, benutze ich ihn. Und bis jetzt haben wir überlebt.

GELLERMAN: Aus Ljubljana in Slowenien sprach Professor Nina Cimerman mit uns, nochmals herzlichen Dank.

CIMERMAN: Ich danke Ihnen!

Ein Feature von Living on Earth, Sendetermin war die 24. Woche im Juni 2011

© Copyright World Media Foundation

CSN dankt Living on Earth für die Genehmigung dieses Feature übersetzen zu dürfen.

Übersetzung: BrunO für CSN – Chemical Sensitivity Network, 27.06.2011

Das Feature nachhören

Pressemeldung zur Studie von EurekAlert!

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Dienstanweisung soll Gesundheit der Mitarbeiter verbessern

Arbeitgeber verlangt: Kein Parfüm, keine Kekse, keine Limonade, keine Pommes…

Die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde in New York müssen sich grundlegend umstellen. Die neue Dienstanweisung mit dem Titel „Life in the Cubicle Village“ verlangt drastische Änderungen in vielen Bereichen des Arbeitsplatzes. Die Mitarbeiter werden angehalten, keine duftenden Körperpflegemittel oder Parfüm zu benutzen und ihre Essgewohnheiten auf dem Arbeitsplatz umzustellen. Die New Yorker Gesundheitsbehörde will mit gutem Bespiel vorangehen, um den Bewohnern der Millionenstadt tatsächlich ein Vorbild zu sein. Das Essen von Keksen ist mit Inkrafttreten der neuen Dienstanweisung genauso Vergangenheit, wie der Verzehr von frittierten Nahrungsmitteln. Nicht allen Angestellten gefällt das, sinnvoll ist es dennoch, wenn man die Vorbildfunktion der Behörde ernstnimmt.

Behörde stellt Gesundheit vor persönliche Interessen

Das New Yorker Department of Health hat in der Vergangenheit manches Gesetz zur Verbesserung der Gesundheit der Bewohner der Weltstadt durchgesetzt, das Aufsehen erregte. Generelle Rauchverbote an den Stränden des Stadtbezirks waren genauso erstmalig, wie das Verbot von gehärteten Fritierfetten in den Fast Food Restaurants der Stadt.

Mit der neuen Leitlinie verdeutlicht die Gesundheitsbehörde, dass man Verbote, die der Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung dienen, auch für sich selbst ernstnimmt und umsetzt. Nicht alle Mitarbeiter sind glücklich über die Änderungen in der Dienstanweisung, manche empfinden sie als unerträgliche Schikane, auch weil bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe droht. Andere hingegen sind froh darüber und haben erkannt, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Angestellten sich verbessern werden durch die Neuerungen.

Arbeitgeber verlangt: Duftstoffe und Parfüm weglassen

„Gerüche verbreiten sich genauso leicht wie Geräusche innerhalb der Wände von „Cubicle“, lässt die New Yorker Gesundheitsbehörde ihre Angestellten wissen und erläutert die Notwendigkeit, auf Duftstoffe, Parfüm etc. zu verzichten, da einige Personen sehr empfindlich auf die Gerüche von Parfüm, Cologne und anderen parfümierten Produkten reagieren. Man bittet deshalb bei guter Körperhygiene, auf Produkte mit wahrnehmbarem Geruch zu verzichten.

Keine Desinfektions- und Reinigungsmittel oder Raumdüfte mitbringen

Weil manche handelsüblichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel gesundheits- schädliche Chemikalien enthalten, verlangt die Gesundheitsbehörde, dass Angestellte solche Produkte zu Hause lassen und nicht mit auf den Arbeitsplatz bringen. Wenn ein Mitarbeiter ein Reinigungsmittel benötigt, kann er sich an den Reinigungsservice wenden, der Produkte bereithält, die den Sicherheitsstandards Genüge tragen. „Lufterfrischer“ oder Raumsprays sind wegen ihrer Inhaltsstoffe, die der Gesundheit schaden können, auf dem Arbeitsplatz in Cubicle Village ebenfalls verboten.

Gesunde Ernährung statt süß und fettig

Pommes bei Meetings, Veranstaltungen der Behörde oder bei der Geburtstagsfeier eines Mitarbeiters? Ein „No Go“ beim New Yorker Department of Health. Frittiertes ist nicht erlaubt, und wenn es Kuchen gibt, sind keine Kekse gestattet. Stattdessen sollen Vollkorn Kräcker gereicht werden. Das bevorzugte Getränk soll gefiltertes Wasser sein, weil es gesünder ist und um Müll zu vermeiden. Wenn ein Angestellter seinen Kollegen trotzdem etwas anderes anbieten möchte, darf das Getränk 25 Kalorien pro großes Glas nicht überschreiten. Gefiltertes Wasser muss dennoch auf dem Tisch stehen. Durch diese Vorschrift soll Gesundheit und Umwelt geschont werden.

Behörde will sich an das halten, was sie selbst „predigt“

Die vollfarbige Broschüre mit neuen Dienstanweisungen der New Yorker Gesundheitsbehörde mag überspannt auf manchen wirken. Andererseits verlangt die Behörde eigentlich nicht mehr als das, was sie der Bevölkerung „predigt“, um die Gesundheit der Menschen in New York zu verbessern. Man möchte erreichen, dass Übergewicht, Herzkrankheiten durch fettes und zu salziges Essen, Allergien, Asthma und andere Erkrankungen, die in der Bevölkerung häufig anzutreffen sind und durch ungesunde Lebensweise verursacht oder verstärkt werden, mittelfristig gesehen, weitgehend der Vergangenheit angehören.

New Yorkern zu „predigen“, auf zu salziges, fettiges Fast Food, Alkohol, Zigaretten und übersüße Donuts zu verzichten, aber selbst zu konsumieren? Oder Limonaden an Schulen zu verbieten, aber auf Mitarbeiterfesten und in den Kantinen welche anzubieten? Stimmt schon, eine Vorbildfunktion hätte das in der Tat nicht.

Nach zwei, drei Jahren wird das Department of Health belegen können, dass die neuen Dienstanweisungen tatsächlich keine willkürliche Schikane sind, sondern Maßnahmen sind, die der Gesundheit dienen. Es ist durchaus zu erwarten, dass eine Auswertung der Fehlzeiten der rund 3000 Mitarbeiter, eine Analyse des Ausscheidens aus dem Beruf wegen Krankheit und Todesfälle verursacht durch degenerative Erkrankungen, eine positive Bilanz aufweisen werden. Mit solchen Zahlen könnte die Gesundheitsbehörde den New Yorkern schwarz auf weiß beweisen, dass gesunde Lebensführung, gute Ernährung und Verzicht auf chemiegeladene Produkte sich positiv auswirken.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 20. Juni 2011

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Letztes Mahnschreiben: Deutschland muss Chemikalienrecht umsetzen

Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat

Die EU-Kommission hat ein letztes Mahnschreiben an Berlin gerichtet. Konkret geht es um die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie zielt unter anderem darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit Hilfe umfassender Informationen besser zu schützen.

Die EU hat dabei viele verschiedene Produkte im Blick, etwa Kosmetika, Spielzeug, Farben und Elektrogeräte. Die Richtlinie (2008/112/EC) hätte bis zum 1. April 2010 in nationales Recht gegossen werden sollen. Deutschland hat die Kommission bislang nicht über Maßnahmen zur Umsetzung informiert. Eine Rüge ging auch an Finnland, Portugal und Polen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.

Umwelt: Kommission fordert vier Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Vorschriften für Chemikalien auf

Europäische Kommission

Brüssel, den 24. November 2010

Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Finnland, Polen und Portugal dazu auf, ihre Gesetze für chemische Stoffe zu aktualisieren und sie mit den jüngsten auf EU-Ebene vereinbarten rechtlichen Änderungen in Einklang zu bringen. Diese Mitgliedstaaten haben die Kommission nicht über Maßnahmen zur Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kenntnis gesetzt. Polen hat die Kommission außerdem nicht über die Umsetzung von Rechtsvorschriften für Biozide informiert. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die vier Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Mit der Richtlinie 2008/112/EG[M1] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen werden verschiedene andere Richtlinien über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geändert. Sie betrifft die „nachgeordneten“ Rechtsvorschriften für Kosmetika, Spielwaren, Farben, Lacke, Fahrzeugreparaturlackierungen, Fahrzeuge sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Zweck dieser Richtlinie ist es, durch verbesserte Informationen und Kenntnisse zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beizutragen.

Um dieser Richtlinie nachzukommen, hätten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor dem 1. April 2010 erlassen und veröffentlichen müssen. Da Deutschland, Finnland, Polen und Portugal die Kommission nicht fristgerecht über die Umsetzung der Rechtsvorschriften unterrichtet haben, übermittelt die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Darüber hinaus erhält Polen aufgrund fehlender Maßnahmen zur Umsetzung der aktualisierten Vorschriften für Biozide in innerstaatliches Recht eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Mit der Richtlinie 2009/107/EG wird die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen geändert. Polen hätte diese Vorschriften bis zum 14. Mai 2010 in innerstaatliches Recht umsetzen müssen. Da diesbezüglich immer noch keine Rechtsvorschriften erlassen wurden, übermittelt die Kommission Polen eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Hintergrund der CLP-Rechtsvorschriften

Die CLP-Richtlinie wurde aktualisiert, nachdem neue Vorschriften zur Anpassung des EU-Systems über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das GHS der Vereinten Nationen (United Nations Globally Harmonised System – weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) erlassen wurden. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren überall auf der Welt einheitlich beschrieben und gekennzeichnet werden. Die vom GHS-System eingeführten Regelungen wurden in die Verordnung 1272/2008 aufgenommen, welche eine schrittweise Ersetzung von aktuellen Rechtvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Mischungen vorsieht.

Hintergrund der aktualisierten Rechtsvorschriften für Biozide

Mit der neuen Richtlinie wird die Frist für die Prüfung der in sogenannten „Biozidprodukten“ vorhandenen Wirkstoffe verlängert, zu welchen u.a. Desinfektions- und Insektenabwehrmittel gehören. Wirkstoffe sind chemische Stoffe oder Mikroorganismen, die eine bestimmte Wirkung auf oder gegen Schadorganismen haben. Eine systematische Prüfung aller auf dem EU-Markt vorhandenen Wirkstoffe wurde im Jahr 2000 eingeleitet und sollte bis zum 14. Mai 2010 abgeschlossen werden. Um diesen Vorgang abzuschließen wurde die Frist nun bis zum 14. Mai 2014 verlängert.

Literatur:

Europäische Kommission, Umwelt: Kommission fordert vier Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Vorschriften für Chemikalien auf IP/10/1573, Brüssel, den 24. November 2010

Pestizide: Gefahr für Umwelt und Gesundheit – oder Hysterie?

Umweltorganisationen und Verbraucherschützer kritisieren die kontinuierlich zunehmende Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft. Lt. einem 2007 veröffentlichten Bericht des BUND für Umwelt und Naturschutz werden in Deutschland mehr als 30000 Tonnen Pestizide jährlich auf unsere Äcker, Obstplantagen und Weinberge ausgebracht, mit weitreichenden Folgen für Natur und Umwelt, aber auch für die Gesundheit der Verbraucher. Das durch das Insektizid Clothianidin der Firma Bayer CropScience 2008 stattgefundene Massensterben der Bienen belegt die gravierenden Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf das Ökosystem. Als bedenklich ist die Tatsache anzusehen, dass Rückstände von Pestiziden in unser Grundwasser und in die Nahrungskette gelangen.

Zunahme gefährlicher Agrargifte

Im Februar dieses Jahres veröffentlichte Greenpeace eine Neuauflage der Schwarzen Liste der gefährlichsten in der konventionellen Agrarwirtschaft eingesetzten Pestizide, die auf ihre Schädlichkeit für Umwelt und Gesundheit neu bewertet wurden. Lt. Greenpeace können viele Pflanzenschutzmittel Krebs erregen, in den Hormonhaushalt eingreifen, das Immunsystem schädigen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen sowie neurotoxisch wirken. Manfred Santen, Chemieexperte von Greenpeace führt an, dass nicht nur der Verzehr von pestizidbelasteten Lebensmitteln Gesundheitsrisiken birgt, sondern ebenso die Anwendung der Agrargifte. Manfred Santen fordert von Politik und Wirtschaft den Einsatz der für Umwelt und Gesundheit gefährlichen Pestizide zu stoppen. Seit der 2008 veröffentlichten Schwarzen Liste gefährlicher Pestizide ist ein Anstieg der besonders schädlichen Agrarchemikalien zu verzeichnen, die Zahl habe sich seither von 327 auf 451 erhöht.

Abnahme der Rückstände einzelner Pestizide – Tendenz zum Giftcocktail

Greenpeace berichtet über allgemein abnehmende Pestizidrückstände in Obst und Gemüse seit 2007. Allerdings bedeutet dies keine Entwarnung, denn der aktuelle Trend verläuft dahingehend, hohe Konzentrationen einzelner Pestizide durch geringere Mengen unterschiedlicher Pestizide zu ersetzen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Daraus ergeben sich gefährliche Giftcocktails, deren tatsächliche Wirkung auf Umwelt und Gesundheit nicht abschätzbar ist, da keine wissenschaftlichen Studien existieren. Daher fordert Greenpeace die Einführung eines Grenzwerts für Mehrfach-Rückstände.

Erst kürzlich hat Greenpeace Strauchbeeren auf Pestizidrückstände in Speziallabors untersuchen lassen. In Johannisbeeren wurden reinste Giftcocktails nachgewiesen, durchschnittlich sechs verschiedene Wirkstoffe, auch wurden in zwei Proben zwei in der EU nicht zugelassene Substanzen gefunden. Greenpeace bezieht bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse die Summenwirkung der Agrargifte mit ein. Manfred Santen erläutert, dass beim 2006 durchgeführten Beerentest pro Probe durchschnittlich „nur“ drei Pestizide festgestellt wurden.

In einer Pressemeldung der Universität Oldenburg vom April 2008 äußerst die Biochemikerin Prof. Dr. Irene Witte zu Grenzwerten von Pestiziden Folgendes:

Forderung nach Grenzwerten

Toxische Kombinationswirkungen: keine Entwarnung

Keine Entwarnung in der Diskussion um toxische Kombinationswirkungen“ – diesen Schluss zieht die Biochemikerin Prof. Dr. Irene Witte aus den inzwischen abgeschlossenen Forschungsarbeiten des Graduiertenkollegs Toxische Kombinations- wirkungen. Das von der Hans Böckler Stiftung finanzierte Kolleg an den Universitäten Oldenburg und Bremen, deren Sprecherin Witte war, lief von 2002 bis 2006. Im BIS-Verlag ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsergebnisse erschienen.

Das Problem: Synthetisierte Substanzen werden von der Industrie in immer neuen Verhältnissen und Kompositionen zusammengemischt, ohne dass die Wirkung für Mensch und Umwelt geklärt ist. So sind heute rund 20.000 unterschiedliche Pestizidpräparate auf dem Markt, denen 800 Wirkstoffe zugrunde liegen. Und es werden immer mehr.

Die Folge: Die Anzahl der nachgewiesenen Pestizide in Obst und Gemüse steigt Jahr für Jahr, was jedoch in Ermangelung an „Kombinationsgrenzwerten“ ohne Folgen bleibt. Dem „sorglosen Umgang mit dem Mixen von Chemikalien“ müsse Einhalt geboten werden, so Witte. Der Gesetzgeber sei gefragt, um Grenzwerte zu setzen und die Möglichkeit der Herstellung von Gemischen einzuschränken.

Pestizide sind Dauergifte, die das Krebsrisiko signifikant erhöhen

Auf globaler Ebene beurteilen viele Wissenschaftler und Umweltorganisationen die möglichen Folgen des permanent ansteigenden Einsatzes von Pestiziden für Umwelt und Gesundheit als dramatisch. Greenpeace gibt bereits 2003 zu bedenken, dass die Auswirkung der weltweit über 5000 angewandten Spritzmittel ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt. Mögliche Wechselwirkungen der zahlreichen Gifte seien völlig unzureichend untersucht. Toxikologen erachten bereits die damals existierenden Grenzwerte als unzureichend. Greenpeace zufolge gelten Pestizide als Hauptursache für akute wie auch schleichende Vergiftungen. Viele Pestizide sind Dauergifte, die sich persistent in der Umwelt anreichern. Mediziner teilen Pestiziden bereits 1999 auf dem Krebskongress in Lugano die Eigenschaft zu, bestimmte Krebsarten zu fördern.

Britische Studien kommen ebenso zu besorgniserregenden Resultaten. Lt. einer aktuellen Veröffentlichung von Chem Trust wird ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Krebs im Kindesalter mit Pestizidexpositionen von Schwangeren in Zusammenhang gebracht. Britische Wissenschaftler stellen fest, dass die bei Landwirten nachgewiesenen zunehmenden Krebsraten Pflanzenschutzmitteln anzurechnen sind. Innerhalb der letzten 30 Jahre haben sich verschiedene Krebsarten der britischen Bevölkerung drastisch vervielfacht.

Der Cancer Panel Bericht des US-Präsidenten erörtert, dass gerade Kinder einem erhöhten Gesundheitsrisiko hinsichtlich der Entstehung von Krebs und weiteren chronischen Krankheiten durch die Belastung an Pestiziden ausgesetzt sind. Die Leukämieraten bei Kindern, die auf Farmen aufwachsen, sind demnach durchweg erhöht. Den Ausführungen des Obama Cancer Panel zufolge unterliegen Farmer einem signifikant verstärkten Prostatakrebsrisiko.

Risiko oder nur falsche Wahrnehmung?

Im September 2008 wurden Grenzwerte für Pestizide in der EU vereinheitlicht und zum Teil erheblich angehoben. Greenpeace und PAN Germany bewerten die festgelegten Höchstgrenzen, die per Juni 2010 teilweise wieder reduziert wurden, weiterhin als akut gesundheitsgefährdend, besonders die mögliche Kombinationswirkung verschiedener Pestizidwirkstoffe.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit:

Neue Vorschriften über Pestizidrückstände: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der EU

Ein klares System zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten…Die in Lebensmitteln enthaltenen Rückstandsmengen dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen.

Die neuen Vorschriften gewährleisten die Sicherheit aller Verbraucher- gruppen, einschließlich Säuglingen, Kindern und Vegetariern. Die EFSA ist für die Sicherheitsbewertung zuständig, wobei sie sich auf die Eigenschaften des Pestizids, die zu erwartenden Höchstgehalte in Lebensmitteln und die unterschiedlichen Essgewohnheiten der europäischen Verbraucher stützt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR veröffentlicht eine umfangreiche Studie zur Wahrnehmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln.

Ziel der Studie war es, detaillierte Informationen über die Wahrnehmung und das Informationsverhalten der Bevölkerung zum Thema Pflanzen- schutzmittel zu erheben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Informationen über Pflanzenschutzmittel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ankommen. Die Folge sind Fehleinschätzungen über die Verwendung und die gesetzliche Regulierung von Pflanzen- schutzmitteln: „Fast 70 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Lebensmittel gar keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten dürfen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „In der Bevölkerung ist nicht bekannt, dass Rückstände in geringen Mengen erlaubt sind, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind.“ Das BfR wird die Ergebnisse der Studie verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher gezielter über Nutzen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

… Die gesetzlichen Höchstgehalte stellen sicher, dass von Pflanzen- schutzmittelrückständen in Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Die Fehleinschätzung der Verbraucher trägt dazu bei, dass Pestizidrückstände als Gesundheitsrisiko wahrgenommen werden. Medien greifen diesen Sachverhalt auf und verstärken diese Wahrnehmung in der Bevölkerung möglicherweise.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse wird allgemein mit gesunder Ernährung assoziiert. Um der eigenen Gesundheit auch tatsächlich etwas Gutes zu tun, ist es empfehlenswert, zu biologisch erzeugtem und saisonalem Obst und Gemüse zu greifen. Mit diesem Kaufentscheid kann man die Angebotsvielfalt an knackigem Obst und Gemüse ohne Reue genießen. Bio-Ware ist frei von Rückständen von in Verruf geratenen gesundheitsschädigenden synthetischen chemischen Pestiziden. Als Nebeneffekt leistet man somit einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz. Nachfrage regelt bekanntlich das Angebot, so dass jeder von uns einen entscheidenden Beitrag für die eigene Gesundheit und eine nachhaltige Umwelt leisten kann.

Autor: Maria Herzger, CSN – Chemical Sensitivity

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