Macht oder Ohnmacht des Gerichts?

Medizinische Begutachtung eines Jugendlichen mit MCS auf Biegen und Brechen

Der Gesundheitszustand von Patrick verschlechterte sich rasch. An eine Rückkehr in die Schule war nicht zu denken. Er nahm an einer Beschulung per Internet teil und erhoffte sich, wenigstens auf diesem Wege einen Abschluss zu schaffen. Das Angebot, seine Behinderung mit 30 GdB zu bewerten, erschien wie ein Hohn. Das sah auch der Anwalt so und erhob im Januar 2010 Klage beim Sozialgericht um einen Gesamt- GdB von mindestens 50 festzustellen. Die Gegenseite beharrte auf ihrer Einschätzung und beantragte im Februar 2010, die Klage abzuweisen.

Teil I: Behördenkrieg gegen einen Jugendlichen mit Chemikalien-Sensitivität

Teil II:

Im Mai 2010 reichte der Anwalt von Patrick einen Schriftsatz zur Begründung der Klage ein und beschreibt den Gesundheitszustand des jungen Mandanten:

„Beim Kläger liegt eine schnelle Ermüdung und Erschöpfung bei schon geringen körperlichen Tätigkeiten, chronische Kopf- und Rücken- schmerzen, völlige Konzentrationsunfähigkeit und fehlender Antrieb, schwere bis schwerste Schwächeanfälle beim Gehen und Stehen, Tremor, Kontrollverlust beider Beine mit häufigem Einknicken und dann auch Sturz, sowie Koordinationsverluste besonders bei der Feinmotorik vor, ferner Blockaden im BWS/LWS-Bereich mit starken Schmerzen, starke Gelenk- und Gliederschmerzen, Muskel- und Nervenschmerzen am ganzen Körper, fehlende Muskelkraft, heftiger Schwindel, Benommenheit, Gleichgewichts- störungen, Taubheitsgefühle im Nasen-Stirnbereich, Magenkrämpfe, Übelkeit bis hin zur Atemnot bei der geringsten Exposition mit Duftstoffen und Chemikalien, Überempfindlichkeit und sensorische Missempfind- ungen auf Geräusche, Licht, Temperatur, Anschwellen der Nasenschleim- häute bis zur völligen Verstopfung, Reizungen und ständige Entzündungen der Atemwege bis hin zur Atemnot, zunehmende Nahrungsmittel- unverträglichkeiten, starkes Unruhe- und Bewegungsgefühl, Stimmungs- schwankungen, Chlorakne an Gesicht und Oberkörper, verschobener und gestörter Schlaf-Wachrhythmus vor. Der Kläger kann seine Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen. Trotz Behandlung mit Morphin bestehen beim Kläger unerträgliche Schmerzen.

Die angefochtenen Bescheide stützen sich demgegenüber hauptsächlich auf ältere medizinische Unterlagen, die den Gesundheitszustand des Klägers nur ungenügend erfassen und jedenfalls die gegenwärtig vorliegenden dauernden Gesundheitsbeeinträchtigungen des Klägers nicht zutreffend wiedergeben.

Es geht nicht an, wenn deshalb keine adäquate Berücksichtigung der beim Kläger vorliegenden Gesundheitsstörungen erfolgt, weil, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme vom 01.07.2009 (Blatt 12 der Beklagtenakte) heißt, die aufgeführte Symptomatologie ließe sich auf keine gesicherte klinische toxikologische Befunderhebung zurückzuführen und es würden nicht widerlegbare Hypothesen aufgestellt. Die Einstufung hinsichtlich des Grades der Behinderung muss sich an den tatsächlich vorliegenden Leistungseinschränkungen orientieren und ist keine Frage der ätiologischen Einordnung von Krankheitserscheinungen.

Ungeachtet dessen ist die Einstufung des Krankheitsbildes des Klägers und der daraus folgenden Gesundheitsbeeinträchtigung lediglich als psychovegetative Minderbelastbarkeit gleichfalls nicht adäquat.”

Mai 2010 Beschluss der Sozialgerichts X vom 17.05.2010

“…hat die 6. Kammer des Sozialgerichts X am 17.Mai 2010 durch die Richterin am Sozialgericht Dr. XY beschlossen:

  1. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens über die als Anlage beigefügten Beweisfragen (§ 103, 106 Abs. 3 Nr. 5 SGG).
  2. Zum Sachverständigen wird ernannt ( § 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff. ZPO): Dr. med. R (Schlafmedizin, Neurologie, Psychiatrie – Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Verkehrsmedizinische Qualifikation, Suchtmed- izinische Grundversorgung, Botulinumtoxinbehandlung.
  3. Das Gutachten soll aufgrund der übersandten Akten und einer ambulanten Untersuchung erstattet werden. Zu den bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten, Befundberichten und anderen medizinischen Äußerungen soll ausdrücklich Stellung genommen werden.”

Sind 300 km für einen Schwerkranken an einem Tag zu schaffen?

Tage und Nächte waren für Patrick gleichermaßen. Sie bestanden aus Schmerzen und Reaktionen. Einen Gang in den eigenen Garten schaffte er nicht. Eigentlich ging überhaupt nichts mehr. Zeitgleich mit dem richterlichen Beschluss erhielt Patrick eine schriftliche Mitteilung des Sozialgerichts X, das durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens Beweis erhoben werden solle. Er erhielt außerdem eine schriftliche Einladung zur gutachterlichen Untersuchung vom bestellten Gutachter Dr. med. R – 150km (eine Strecke) vom Wohnort entfernt. Wie sollte das zu schaffen sein? Wenn es ihm ganz schlecht ging, was oft vorkam, half ihm sein Vater oder seine Mutter zur Toilette. Nicht einmal das schaffte er dann er allein. Hilfsmittel wie Sauerstoff und eine Aktivkohlemaske hatte man abgelehnt. Wie sollte er eine derart weite Fahrt packen?

Ärztlicher Beistand rund um die Uhr, sieben Tage die Woche

Der Arzt vor Ort kannte Patricks Zustand genau. Er hat den jungen Mann mehrfach gesehen und stand insbesondere mit der Mutter in ständigem Kontakt. Telefonisch half er weiter, wenn Patrick eine schwere Reaktion hatte und gab Rat, was zu tun sei. Selbst an Wochenenden war er für den jungen Mann da. Im Juni 2010 schrieb er eine Ärztliche Stellungnahme, um den Gesundheitszustand von Patrick darzulegen:

“Herr R. möchte gerne eine Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen wahrnehmen.

Er ist sich seiner Pflichten durchaus bewusst und möchte diesen auch in jedem Falle nachkommen.

Aufgrund seiner schweren Vergiftung und der ausgeprägten Chemikalien- überempfindlichkeit, vor allem durch Schimmel und der dadurch massiven Schmerzsymtomatik, leidet Herr R. unter sehr starken körperlichen Beeinträchtigungen und ist zudem auf medizinische Hilfsmittel angewiesen, die ihm derzeit jedoch nicht zur Verfügung stehen (MCS-Schutzmaske, O2 Gerät).

Ohne diese Hilfsmittel ist Herr R. kaum in der Lag,e seine Wohnung zu verlassen und ist nicht transportfähig.

Um dennoch eine Begutachtung zu ermöglichen, empfehle ich die ambulante Untersuchung notfalls durch den Sachverständigen bei Her R. zu Hause durchzuführen.”

Kein Wille, nur Willkür

Mit etwas Willen von Seiten der Behörde wäre eine Begutachtung von Patrick in seiner Wohnumgebung kein Problem. Der junge Mann lebt nahe einer Stadt, nicht weitab von medizinischer Infrastruktur. Eine Hausbegutachtung hätte den Doppeleffekt, dass sich der Gutachter ein Bild von der Situation hätte verschaffen können. Diese Auffassung vertrat auch der Anwalt von Patrick in einem Schreiben im Juni 2010 an das Sozialgericht und legte die Stellungnahme des behandelnden Arztes bei:

“…weisen wir daraufhin, dass der Kläger aufgrund seines Gesundheits- zustandes nicht in der Lage sein wird, den Sachverständigen in dessen Räumlichkeiten aufzusuchen. Eine Begutachtung durch den Sachver- ständigen muss daher beim Kläger zu Hause stattfinden.

Eine entsprechende ärztliche Stellungnahme vom …… fügen wir bei.”

Das Gericht war nicht gewillt, dem zu entsprechen. Ende Juni 2010 erhielt Patrick eine erneute Einladung zur gutachterlichen Untersuchung von Dr. med. R., in der stand:

“….wir haben vom Sozialgericht X den Auftrag erhalten, über Sie ein neurologisches Gutachten zu erstellen.

Den 1. Termin am … haben sie unentschuldigt nicht wahrgenommen. Wir bitten sie nun, sich zum o.g. Neuen Termin zur Untersuchung einzufinden. Bringen sie….”

Ein Verlassen des Hauses ist möglich?

Im Juli folgte ein Schriftwechsel zwischen Anwalt und Gutachter. Patricks Zustand war unterdessen noch schlechter geworden. Der Anwalt erhielt gegen Ende des Monats eine Verfügung des Sozialgerichts:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem oben genannten Rechtsstreit wird mitgeteilt, dass weder den ärztlichen Berichten und Stellungnahmen aus der Verwaltungsakte noch den im Klageverfahren vorgelegten Unterlagen entnommen werden kann, dass eine Begutachtung allein in den Räumlichkeiten des Klägers möglich sein soll. Dem Kläger war es bislang möglich, verschiedene Kliniken, auch in anderen Städten aufzusuchen. Auch die von Dr. B. ausgeführten medizinischen Hilfsmittel lassen einen derartigen Schluss nicht zu. Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger ein Verlassen des Hauses mit MCS-Schutzmaske, O2-Gerät nicht möglich ist.

An der Bestellung des Sachverständigen wird daher festgehalten. Auf die Regeln der Darlegungs- und Beweislast wird verwiesen.

Frist zur Stellungnahme: 30.08.2010.”

Nächstes Attest

Die vom Gericht angeführten Hilfsmittel besaß Patrick nicht. Auch das war bereits zuvor erörtert worden. Der Anwalt von Patrick legte im August 2010 ein weiteres ärztliches Attest und eine Stellungnahme vor.

Dr. med. N.:

“Der Patient R. ist aufgrund der genannten Diagnosen und die damit verbundenen körperlichen Reaktionen nicht transportfähig.

Diagnosen: schweres MCS, chron. Fatigue Syndrom, Toxische Wirkung sonstiger näher bezeichneter Substanzen, Polyneuropathien, Gleichgewi- chtsstörung”

Patricks Arzt an das Gericht:

“Es wird gesagt, dass dem Kläger bislang möglich war, verschiedene Kliniken auch in anderen Städten aufzusuchen: das war 2007, inzwischen hat sich der Zustand erheblich verschlechtert, das ist häufig bei schweren toxischen und immunologischen Schäden. Man sieht die extremen Schmerzen, er muss schon große Mengen Morphin nehmen, insgesamt 250 mg/Tag (leichter Geschädigte brauchen nur 60 mg/Tag).

Die Muskeln sind ebenfalls schwächer geworden, er kann nicht alleine aufstehen aus dem Bett, er kann keine Treppen mehr steigen, kann seine Körperpflege nicht mehr durchführen.

Zur Dokumentation der schweren körperlichen Veränderungen vor allem durch Stoffwechselstörungen: die Familie hat auf mein Anraten eine Reihe von Fotos aus den letzten Jahren zur Verfügung gestellt.

Es treten immer häufiger und schneller allergische Reaktionen auf bis zum Schock: Atemnot mit Erstickungsanfällen. Somit ist der Transportweg bis …… zu gefährlich und nicht zu verantworten. Zudem hatte er bisher auch noch keine MCS-Maske und kein O2-Gerät (das bisherige kann er nicht verwenden weil er auf Silikon, Weichmacher und Restmonomere am gebrauchten Gerät reagiert).

Er hat also 2007 zuletzt eine “andere Klinik” besucht.

Überdies habe ich die ärztliche Pflicht, mich zu Gutachtern zu äußern, die ich seit Jahrzehnten kenne, zu denen gehört

Dr. R.. Ich muss daher dem Patienten abraten, sich dort ein Gutachten über die Folgen vor allem durch Schimmel anzufordern.

Selbstverständlich sind Familie R. und ich mit allen neutralen und sachkundigen Gutachten einverstanden, das kann ja nur für alle die Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf und die Vorbeugung bei Schimmelschäden verbessern.”

Jugendliche mit MCS

Abstellgleis statt Schule – ausranggiert?

Bei allem was bis zum August 2010 passierte, ist zu ergänzen, dass es in ganz Deutschland keine Umweltklinik gibt, die sich auf die Behandlung von Patienten wie Patrick spezialisiert hat. Selbst niedergelassene Umweltmediziner verfügen nicht über die Räumlichkeiten, die es einer Person mit schwerer MCS möglich macht, sich darin auch nur für wenige Minuten aufzuhalten, ohne Reaktionen zu erleiden. Die Forderung nach einer Begutachtung in einer normalen Praxis bedeutet Kontakt mit einer Flut von Chemikalien: Desinfektionsmittel, scharfe chemische Reinigungsmittel, Duftstoffe und Parfums von Mitpatienten und Praxispersonal, gereinigte Praxiskleidung, Ausdünstungen von Kopierer und Druckern, ausdünstende Praxismöbel aus Pressspan, etc.

Fragen, die Beantwortung verlangen:

  • Wer hilft einem Patienten wie Patrick, wenn er durch eine Begutachtung in ungeeigneten Räumlichkeiten weiteren Schaden erleidet?
  • Wer stabilisiert den Gesundheitszustand solcher Patienten und wie?
  • Was spricht gegen eine Begutachtung in häuslicher Umgebung, dort wo sich der Gutachter auch einen Überblick hinsichtlich des Umfeldes und möglicherweise sogar bezüglich der krankheitsauslösenden Schadstoffbelastung machen kann?

Fortsetzung folgt…

Autoren: SilviaK. Müller und Kira, CSN – Chemical Sensitivity Network, Februar 2011

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8 Kommentare zu “Macht oder Ohnmacht des Gerichts?”

  1. PappaJo 23. Februar 2011 um 16:03

    Ja, wie treffend!
    Da stellen sich Provinzrichter auf eine Stufe mit einem Gottgleichem Wesen und verfügen einfach und willkürlich, ohne Sinn und Verstand.

    Also mal ehrlich. Wieso ist denn noch niemand auf die Idee gekommen, solche Leute als „Unzurechnungsfähig“ erklären zu lassen? Jeder halbwegs „normal“ denkende Mensch würde das doch verstehen, warum der Junge dies und das nicht mehr kann. Und wenn da selbst Richter, Anwälte und Ärzte „gegen“ Ihn arbeiten, kann man entweder von „Bandenmäßiger Absprache“ reden oder die sind einfach so dumm, das die nichts für können.

    Ich denke eher zweites trifft zu.

    Dann denken wir weiter an einen Fall, an den ich mich nur schwach erinnere. Da sollte damals „alle“ glaube Europa-Abgeordnete Ihr Blut auf Toxine untersuchen lassen. Hatte auch alle gemacht, bis auf die Deutschen. Die waren „alle“ an dem Tag nicht auffindbar. Und bei allen anderen wurden übermäßig große Mengen an verschiedenen, Hochgiftigen Toxinen im Blutkreislauf gefunden.

    Irgendeine Lehre haben die wohl nicht draus gezogen. Zumindest wurde nach dieser Meldung das Thema totgeschwiegen!

    Heißt also im Gewebe und in den Zellen ist noch mehr. Durch die wohl Jahrelange und schleichende Belastung (Vergiftung) können selbst Hobby-Toxikologen feststellen, das mit Sicherheit Organe geschädigt wurden, insbesondere das empfindliche Gehirn.

    Naja, was macht ein Mensch mit einem geschädigten Hirn? Natürlich nur Bockmist und nicht nachvollziehbaren Unsinn -> siehe Politiker!

    Wir können nun von ausgehehen das auch Richter, Anwälte, Ärzte usw. im „normalen“ Arbeits- und Lebensalltag einer Vielzahl von Toxinen ausgesetzt sind. Diese schädigen insbesondere das Hirn, was zur Folge hat das die Leute sehr merkwürdig reagieren und sich verhalten. Der vordere Kortex (heißt das so?/also das Hirn hinter der Stirn) ist geschädigt, das u.a. zur Folge hat keine „Einsicht“ mehr zu zeigen! Sitzt da auch nicht das „Mitgefühl“? Auf jeden Fall ist dadurch wenn nicht ständig trainiert, das „Logische Denken“ im argen.

    Also ohne „Mitgefühl, Einsicht und Logig“ würde es doch schon reichen, solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen! Wie wir alle seit Jahren selbst mitbekommen und am eigenen Leibe erfahren, leiden „WIR“ Kranke unter diesen „Geschädigten – die es aber noch nicht Wissen – das sie geschädigt sind!“ – und es wird nicht aufhören, solange diese „Hirntoten“ am Rad drehen!

    FAZIT:

    Diese Richter, Anwälte und Ärzte sollte bei diesem Unverständniss, erstmal selbst beweisen, das deren Gehirne zu 100% „normal“ funktionieren. Also ein SPECT unter EXPOSITION machen lassen, geht bei denen ja, haben ja keine MCS!(Hat denen ja noch keiner gesagt!)

    Und wir werden sehen, das dann kaum noch einer übrig bleiben wird, der durch diese Chemikalien nicht beeinträchtigt wird.

    Bei einem Richter, Anwalte und Arzte – die „gesund sind“ würde es nicht so Probleme geben!

    Schneller würde so ein Urteil natürlich für den Jungen positiv ausfallen, wenn man die Leute mit sehr viel Geld überschüttet. Denn Korrupt sind sie alle – kommt immer auf die Menge an! Aber wer hat das schon.

  2. Clarissa 25. Februar 2011 um 09:24

    Wie heißt es so schön? Der größte Zuhälter ist der Staat und die größte Hure ist die Politik. Noch Fragen?

  3. Kira 25. Februar 2011 um 15:36

    Und in diesem Bordell sind die Behörden die Türsteher.

    Danke für eure Kommentare :0)

  4. Therese 27. Februar 2011 um 16:07

    Zunächst Danke Kira das Du nicht mehr schweigst und an die Öffentlichkeit gehst.
    Dieser Behördenkrieg der da abläuft ist kaum zu glauben, aber leider Realität in unserem korrupten
    Deutschland.
    Statt Hilfe nur Schikanen!!!!
    Einem jungen Mann der eigentlich noch sein ganzes Leben vor sich hat,wird einfach seinem Schicksal
    überlassen und weiterer Schaden zugeführt.
    Jede Hilfe verwehrt.
    Das kann und darf man nicht zulassen.
    Ich weiß liebe Kira Du wirst den Kampf nicht aufgeben,um für deine Männer das Recht zu erkämpfen
    Wünsche Dir viel Kraft und Mut!!!
    Alles Gute für Patrick das er die Kraft hat alles durch zu stehen.

  5. Amazone 27. Februar 2011 um 18:40

    Hallo Kira,

    eins verstehe ich in diesem Fall nicht. Kennt Euer Anwalt denn diesen Paragraphen nicht?

    § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
    (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

    1.
    ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
    2.
    ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
    3.
    der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

    (2) Behandlungen und Untersuchungen,

    1.
    bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
    2.
    die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
    3.
    die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

    können abgelehnt werden.
    (3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

    Viel Glück und Erfolg bei Eurem Kampf.

    LG Amazone

  6. Kira 27. Februar 2011 um 18:50

    @Amazone,
    doch kennt er!
    verfolge bitte die weiteren Fortsetzungen die noch kommen werden :0)

    LG Kira

  7. Kira 6. August 2011 um 11:54

    @ALL,
    und der Kampf um die Gerechtigkeit geht weiter
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/07/09/verflucht-ich-akzeptiere-nicht-dass-mein-leben-gelaufen-ist/

  8. Kira 4. Februar 2012 um 11:26

    @All,
    der Kampf um Gerechtigkeit geht weiter:
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/02/01/trier-sehen-und-sterben/
    zeigt eure Solidarität!!!

    Gruß Kira

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