Archiv der Kategorie ‘Krank durch den Beruf‘

MCS bei japanischen Arbeitern nachgewiesen

Umweltkrankheit MCS bei japanischen Arbeitern nachgewiesen.

Chemikaliensensitivität  bei Industriearbeitern

Wissenschafter aus Japan untersuchten Arbeiter aus zwei großen Industriebetrieben, um herauszufinden, ob sie unter Chemikaliensensitivität (MCS) leiden und ob die Anzahl der von MCS betroffenen Arbeiter Schwankungen unterlegen ist.

Die Studie zeigte eindeutig, dass MCS unter japanischen Industriearbeitern existiert. Die Studie wurde im Januar 2014 in der medizinischen Fachzeitschrift „Environmental Health and Preventive Medicine“ publiziert.

Validiertes QEESI Diagnosetool bringt Resultate

Für ihre Langzeitstudie untersuchten die Wissenschafter Arbeiter aus zwei herstellenden Industriebetrieben in Kyushu. Um MCS bei den Arbeitern zu diagnostizieren, setzten sie das QEESI Diagnosetool (Quick Environmental Exposure and Sensitivity Inventory) von C. Miller ein und die japanischen MCS Fallkriterien. Beides hat sich in der Vergangenheit bei wissenschaftlichen Studien als zuverlässig erwiesen.

MCS bei Arbeitern in Industriebetrieben festgestellt

Die Arbeiter im Industriebetrieb A wurden 2003, 2006 und 2011 einer Untersuchung und Befragung unterzogen. Die Industriearbeiter des Betriebs B untersuchte man 2003 und 2011. Die japanischen Wissenschafter wollten mit dieser Vorgehensweise feststellen, ob die Chemikaliensensitivität der Arbeiter, über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet, Schwankungen unterlegen ist.

Das Wissenschaftlerteam fand heraus, dass MCS im Jahr 2011 etwas häufiger bei Arbeitern nachgewiesen wurde als 2003. Sie zogen hierfür das QEESI Diagnosetool heran. Die japanischen MCS Kriterien erbrachten, dass MCS im Jahr 2011 häufiger bei Arbeitern vorhanden war als im Jahr 2006. Im zweiten Industriebetrieb war Chemikaliensensitivität 2011 weniger häufig als 2003, laut den Ergebnissen, die sich aus den japanischen MCS Fallkriterien ergaben. Die Unterschiede waren jedoch geringfügig und statistisch gesehen von untergeordneter Relevanz.

Japanische Arbeiter leiden unter MCS

Eindeutig war für die japanischen Forscher, dass MCS bei den Arbeitern in beiden Industriebetrieben existiert. Die Schwankungen waren minimal und ließen erkennen, dass MCS in diesen beiden Kollektiven keine steigende Tendenz hat.

MCS bei Arbeitern in Deutschland

Studien zur Feststellung von Chemikaliensensitivität bei deutschen Industriearbeitern gab es bislang nicht, außer einer Erhebung mittels Fragebogen von Werner Maschwesky aus dem Jahr 1998. Dass Chemikaliensensitivität auch bei deutschen Arbeitern jedoch existiert, wird von MCS Selbsthilfegruppen seit Jahren berichtet.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. Februar 2014.

Literatur:

Cui X, Lu X, Hiura M, Oda M, Hisada A, Miyazaki W, Omori H, Katoh T., Prevalence and interannual changes in multiple chemical sensitivity in Japanese workers, Environ Health Prev Med. 2014 Jan 30.

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Krank durch den Beruf, Versicherung zahlt

MCS-Patient erhält 150.000,00 € aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung

Heute möchte ich von einem weiteren Fall berichten (vgl. auch Artikel „Jungem Mann mit MCS wurde Rente gewährt“), der zeigt, dass es zwar schwierig ist, Ansprüche gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund einer MCS-Erkrankung durchzusetzen, dass dies jedoch – je nach Fallgestaltung – durchaus nicht aussichtslos sein muss.

In dem von mir vertretenen Fall lag bereits außergerichtlich ein Gutachten vor, das dem Kläger bestätigte, dass er aufgrund seiner MCS-Erkrankung in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Aus diesem Grund wurden von der beteiligten Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst auch Rentenleistungen gewährt, jedoch nur bis zum 31.01.2007.

Die weitere Zahlung über dieses Datum hinaus wurde noch im Anerkennungsschreiben mit der Begründung abgelehnt, mein Mandant sei mittlerweile an einen anderen Arbeitsplatz im selben Unternehmen versetzt worden und in Bezug auf diese neue, tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht im erforderlichen Umfang berufsunfähig. Zudem sei er auch zulässigerweise auf diese neue Tätigkeit verweisbar, weil er in dieser dieselbe Lebensstellung innehabe wie in seiner bisherigen. Dies begründete die Versicherung vor allem damit, dass mein Mandant in der neuen Tätigkeit dasselbe Einkommen erzielte, wie in der bisherigen.

Sowohl außergerichtlich als auch im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth machte ich geltend, dass eine Verweisung meines Mandanten auf die neue Tätigkeit unzulässig sei, da diese gerade nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspreche. Denn nach der Rechtsprechung des BGH komme es nicht allein darauf an, dass in der neuen Tätigkeit dasselbe Einkommen erzielt wird wie in der bisherigen, sondern entscheidend auch darauf, ob die neue Tätigkeit in Bezug auf die dafür erforderliche Ausbildung und die zur Ausübung erforderlichen Kenntnisse vergleichbar ist. Dies jedoch sei nicht der Fall.

Die zur Frage der Vergleichbarkeit der bisherigen Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit durchgeführte Beweisaufnahme verlief zu Ungunsten des Klägers, gleich zwei Zeugen sagten aus, beide Tätigkeiten seien auch in Bezug auf die zur Ausübung erforderlichen Kenntnisse vergleichbar. Das Gericht gab daher mit deutlichen Worten zu erkennen, dass der Kläger das Klageverfahren nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme wohl verlieren werde.

Ich bat daher um eine Unterbrechung der Verhandlung und riet meinem Mandanten, auf die Vernehmung des letzten Zeugen zu verzichten und sich auf einen Vergleich mit der Gegenseite einzulassen, sofern sich diese trotz des für sie positiven Verlaufs der Beweisaufnahme überhaupt noch vergleichsbereit zeige. Bereits zu Beginn des Termins hatte diese 130.000,00 € als Vergleichssumme angeboten, die der Kläger zunächst jedoch ablehnte. Trotz des für die Beklagte positiven Verlaufs der Beweisaufnahme konnte ich es schließlich erreichen, dass diese ihr Angebot sogar noch erhöht, so dass ein rechtswirksamer Vergleich über 150.000,00 € zu Stande kam.

Autor:

RA Dr. Burkhard Tamm, Fachanwalt für Medizinrech, Würzburg, www.tamm-law.de

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Produktivität am Arbeitsplatz durch Schadstoffe reduziert

Chemische Reinigungsmittel, Parfüms setzen der Gesundheit von Angestellten zu

Chemische Reinigungsmittel und Parfüms können die Produktivität am Arbeitsplatz reduzieren, stand in der Headline eines Artikels, der am 26. September 2012 in einer türkischen Tageszeitung stand. Reaktionen auf solche Substanzen würden die türkische Konjunktur schädigen und man forderte dazu auf, in Büros umweltfreundliche Reinigungsmittel ohne Duftstoffe zu verwenden und Parfümverbote auszusprechen. Prof. Dr. Yonca Tabak, eine Spezialistin für Allergien, wies darauf hin, dass es solche Parfümverbote anderorts bereits gäbe. Seit Jahren haben Behörden und Politiker vor allem in den USA, Kanada und Schweden erkannt, dass Parfüms, Duftstoffe und chemische Reinigungsmittel die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigen.

Verbreitung von Allergien und Asthma nimmt bedenkliche Dimensionen an

Im Artikel, der in einer Tageszeitung von Istanbul erschien, wird insbesondere auf die gesundheitlichen Auswirkungen für Allergiker und Asthmatiker eingegangen. Diese Zivilisationserkrankungen haben eine bedenkliche Dimension angenommen. Die WHO geht von 300 Millionen Asthmatikern aus und schätzt, dass rund 250.000 von ihnen jährlich ihr Leben lassen.

Die Allgemeinheit zahlt, wenn der Arbeitsplatz giftig ist

Allergiemedikamente, Asthmamittel, Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und Ausfallzeiten auf dem Arbeitsplatz kosten die Allgemeinheit viel Geld. Es sind erhebliche Summen, die sich jährlich auftürmen, weil man durch die Verwendung von chemischen Reinigern, Duftstoffen und Parfüms für diese Bevölkerungsgruppen eine regelrecht feindliche Umwelt geschaffen hat. Insbesondere billige chemische Reinigungsmittel, wie sie an Arbeitsplätzen oft zum Einsatz kommen, und Parfüms von Kollegen schränken die Gesundheit der Erkrankten ein. Büroräume und viele Arbeitsplätze sind schlecht belüftet, was dazu führt, dass sich erhebliche Konzentrationen von gesundheitsschädlichen Chemikalien bilden. Die WHO schätzt, dass die europäische Konjunktur durch Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und Ausfallzeiten der Allergiker und Asthmatiker jährlich ein Schaden von rund 25 Milliarden Euro entsteht. In den USA sieht es noch dramatischer aus, dort schätzt man den jährlichen ökonomischen Verlust auf 707 Milliarden Dollar, das ergaben die Recherchen der Tageszeitung.

Parfümverbote sind sinnvoll zum Erhalt der Arbeitsproduktivität

Die türkische Allergiespezialistin warnt Unternehmensleitungen im Interview gegenüber der Zeitung vor der Verwendung chemischer Reinigungsmittel und deren gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Asthmatiker und Angestellte, die auf Chemikalien reagieren. Sie regt an, die Angestellten über die Gesundheitsgefahren und Risiken aufzuklären und Parfümverbote anzuregen. Ihnen zu erläutern, welche Vorzüge solche Duftstoffverbote für die Produktivität und Gesundheit aller Angestellten haben.

Ein Recht auf sauber Luft zum Atmen

In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren einige Gerichtsprozesse gewonnen, bei denen Arbeitnehmer geklagt hatten, weil sie gesundheitliche Einschränkungen und Schaden durch die Verwendung chemischer Reinigungsmittel oder durch Parfüms von Kollegen hinnehmen mussten. Saubere Luft zum Atmen gehört zu den Grundrechten eines jeden und es ist nur im eigenen Interesse von Unternehmen, wenn sie ihren Angestellten einen Arbeitsplatz anbieten, an dem ihre Produktivität nicht durch unnötige und vermeidbare Chemikalienexposition eingeschränkt wird.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 26. September 2012

Literartur:

Hürriyet Daily News, Workplace allergens like chemical cleaners and perfumes can hurt productivity, 26. September 2012

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Edeka und Kaiser’s verwenden noch immer giftige Kassenbons

Bei vielen Discountern hat Profit Vorrang vor Gesundheit der Verbraucher und vor dem Umweltschutz

Während Umweltschutz und die Gesundheit der Konsumenten vielen Konzernen am Herzen liegt, scheinen sich die Discounter Edeka und Kaiser’s auf Greenwashing zu beschränken. Sie verwenden noch immer hochgiftiges, BPA-haltiges Thermopapier für ihre Kassenbons. Der französische Discounter Carrefour, REWE, ALDI Nord und Lidl sind sensibler, sie suchten nach Bekanntwerden der Problematik Hersteller für Kassenbons, die weniger giftige Ersatzstoffe verwenden.

Andererseits kommt die Reue spät, denn seit 120 Jahren ist man sich bewusst, dass die Chemikalie Bisphenol A, meist kurz BPA genannt, sich im Körper wie das Hormon Östrogen verhält. In den vergangenen drei Jahren handelten Regierungen und Konzerne und eliminierten die bedenkliche Chemikalie aus einigen Produkten. Babyfläschchen aus Polycarbonat, die BPA enthalten, wurden in vielen Ländern und in der EU verboten. An Unkenntnis hinsichtlich der Toxizität und Umweltbedenklichkeit von BPA kann es bei Edeka und Kaiser’s nicht liegen.

Greenpeace gab eine Pressemitteilung heraus, um auf das sorglose Verhalten der beiden Discounter hinzuweisen:

Andere Firmen haben nach Kritik auf Ersatzstoffe umgestellt

Hamburg (ots) – Vor einem Jahr hatte eine Untersuchung des Greenpeace Magazins ergeben, dass sieben von acht getesteten Unternehmen im Thermopapier für Kassenbons giftige Bisphenole verwendeten.

Jetzt zeigt der Folgetest:

Kassenbons von Edeka enthalten noch immer das höchst umstrittene Bisphenol A (BPA), Kaiser’s setzt das kaum weniger kritische Bisphenol S (BPS) ein. Aldi Nord, die Deutsche Bahn und Lidl sind auf den Ersatzstoff Pergafast 201 umgestiegen. Rewe verwendet nun die Chemikalie D-8, Galeria Kaufhof und die Deutsche Post höchstwahrscheinlich ebenfalls.

BPA, das auch in Kunststoffen enthalten ist, steht seit Jahren in der Kritik. Es wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Studien deuten darauf hin, dass es unter anderem die Reifung des Gehirns von Kleinkindern schädigen und die männliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Problematisch ist auch der Ersatzstoff BPS: Studien zufolge wirkt er ähnlich stark hormonell wie BPA.

CSN Artikel über die Gefährlichkeit der Chemikalien Bisphenol A (BPA):

Die Substanzen befinden sich als Farbentwickler an der Oberfläche von Thermopapier und machen ein bis zwei Prozent von dessen Gewicht aus. Beim Anfassen können sie über die Haut ins Blut gelangen. Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI hat kürzlich die Bisphenol-A-Exposition durch Thermopapiere berechnet und nennt die Gefahr einer Schädigung Ungeborener „nicht angemessen beherrschbar“. Die Behörde plädiert für ein vorsorgliches BPA-Verbot in Quittungen, da sich die hormonelle Wirkung schon „bei sehr geringen Dosen“ zeige. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat inzwischen eine neue Risikobewertung angekündigt. Auch das Umweltbundesamt will prüfen, „ob das Risiko für Mensch und Umwelt möglicherweise unterschätzt wird.“

Sechs der acht geprüften Unternehmen sind auf die Ersatzstoffe Pergafast 201 oder D-8 umgestiegen. Beide Chemikalien wurden jetzt neben 15 anderen möglichen BPA-Alternativen von der US-Umweltbehörde EPA untersucht. Sie sind demnach für den Menschen weniger bedenklich als BPA, aber auch nicht risikofrei. D-8 ist BPS strukturell ähnlich, laut kalifornischer Umweltbehörde hat es eine „eindeutig hormonell aktive Wirkung“. Für Pergafast 201 gilt das nach heutigem Forschungsstand nicht. Beide Substanzen gefährden aber laut EPA die Umwelt. Gelangen sie in Gewässer, kann vor allem Pergafast Fische und andere Wassertiere schädigen. Wie schon vor einem Jahr empfehlen Experten deshalb: Kassenbons nur kurz anfassen, nicht in Kinderhände geben und im Restmüll entsorgen, damit die Chemikalien nicht in den Recyclingkreislauf gelangen.

Autor:

Antext: Silvia K. Müller, Chemical Sensitivty Network, 16. August, 2012

Pressemitteilung: Greenpeace, Weiterhin Gift in Kassenbons, 14.08.2012

16 Jahre Knast für Chefs von Asbest-Firma

Italien: Historischer Schuldspruch im Eternit Asbest Prozess

In Italien wurde im Eternit-Prozess um die tödlichen Folgen von Asbest ein historisches Urteil gefällt.

Die Chefs des multinationalen Konzernes Eternit haben das Leben ihrer Arbeiter in Gefahr gebracht und Umweltverbrechen begangen. Dennoch bezweifelten viele Menschen, dass sie für ihre Verbrechen verurteilt würden. Doch genau das geschah am 13. Februar 2012 in Turin, in Norditalien. Die beiden Top-Führungskräfte von Eternit wurden zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem das Verfahren 2009 eröffnet worden war. Die Richter sprachen Stephan Schmidheiny, den früheren Eigentümer von Eternit und Louis de Cartier de Marchienne, früherer Chef des italienischen Firmenzweiges schuldig [fr], für ungefähr 3.000 asbestbedingte Todesfälle verantwortlich zu sein, insbesondere in Casale Monferrato und Umgebung. Sie wurden außerdem dazu verurteilt die Opfer, deren Familien und Verbände mit mehreren Zehn-Millionen Euro zu entschädigen, welche an etwa 6.000 Kläger gehen. Das Urteil wurde von vielen hundert Angehörigen und Asbestopfern und auch von Vertretern ausländischer Opferverbände begrüßt.

Das Online-Portal Swissinfo liefert ein paar zusätzliche Details [fr] zum Urteil:

Ils devront notamment verser 25 millions d’euros à la commune de Casale Monferrato, 20 millions à la région Piémont et 15 millions à l’Inail, la caisse nationale italienne d’assurance en cas d’accidents. M. de Cartier devra également verser 4 millions d’euros à la commune de Cavagnolo.

Messieurs Schmidheiny et de Cartier devront en outre verser entre 70.000 et 100.000 euros à huit associations, dont des syndicats et l’association écologiste, WWF. Les victimes de l’amiante et leurs familles recevront quant à elles des indemnités s’élevant pour la plupart entre 30.000 et 35.000 euros, selon la liste lue par le président du tribunal.

Sie müssen 25 Millionen Euro an die Gemeinde von Casale Monferrato zahlen, 20 Millionen Euro an die Region Piedmont und 15 Millionen Euro an INAIL, der staatlichen italienischen Unfallversicherung. Herr de Cartier wird außerdem 4 Millionen Euro an die Stadtverwaltung von Cavagnolo zahlen müssen.

Herr Schmidheiny und Herr de Cartier müssen des Weiteren zwischen 70.000 und 100.000 Euro an acht Verbände zahlen, dazu gehören Handels-Gewerkschaften, Umweltorganisationen und der WWF. Die Asbestopfer und ihre Familien erhalten Entschädigungen, die für die meisten zwischen 30.000 und 35.000 Euro betragen werden, wie aus der vom Präsident des Gerichtshofes vorgelesenen Liste hervorgeht.

Die Webseite Sanità in Cifre erklärt [it], warum dieses Verfahren als „Prozess des Jahrhunderts“ angesehen wurde:

La sentenza di Torino su Eternit interviene su quello che qualcuno ha definito „il processo del secolo”, per l’impressionante quantità di vittime coinvolte: oltre 2.200 decessi dovuti all’amianto, 700 malati di asbestosi, oltre 6.000 costituzioni di parte civile e una platea di legali composta da 150 avvocati.

Bei dem Urteil gegen das Unternehmen Eternit handelt es sich aufgrund der erschreckend großen Zahl der Opfer tatsächlich um etwas, das manche den „Prozess des Jahrhunderts“ genannt haben: mehr als 2.200 asbestbedingte Tote, 700 Patienten mit Asbestose, mehr als 6.000 Kläger und eine juristische Armada von 150 Rechtsanwälten.

Die Familien der Asbestopfer haben einen Blog Asbestos in the Dock (Asbest auf der Anklagebank) und eine Facebook-Seite eingerichtet. Nach ihrer Ansicht beschränken sich Bedeutung und internationale Folgen dieses Gerichtsverfahrens nicht auf Italien:

Auch Staatsanwälte anderer Länder könnten das turiner Verfahren als Präzedenzfall studieren, um eigene Strafverfahren gegen die Chefs von nationalen Eternit-Tochterunternehmen einzuleiten.

Nach Ansicht von Fachleuten wird dieses Produkt noch für lange Zeit Todesopfer kosten. Die Webseite Sanità in Cifre zeigt, wie groß dieses Risiko [it] in Europe aber auch in der übrigen Welt ist.

La triste contabilità delle vittime in Italia raggiungerà un picco tra il 2015 e il 2018, mentre in Europa occidentale le proiezioni si attestano su 500.000 morti nei primi 30 anni del 2000. E, secondo l’Organizzazione mondiale della Sanità, nel mondo muiono ogni anno 107.000 persone per cancro al polmone, mesotelioma o asbetosi dovuti a esposizione ad amianto, mentre sono oltre 125 milioni gli esposti ai rischi sui luoghi di lavoro.

Die traurigen Opferzahlen werden in Italien zwischen 2015 und 2018 ihren Höhepunkt erreichen, während in Westeuropa die voraussichtliche Todesrate in den ersten 30 Jahren nach 2000 eine halbe Million erreichen wird. Und, nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit jedes Jahr 107.000 Menschen wegen Asbest an Lungenkrebs, Mesotheliom oder Asbestose, während über 125 Millionen weitere Menschen an ihrem Arbeitsplatz gefährdet sind.

In einem Interview [it] mit Christian Elia, beschreiben Niccolò Bruna und Andrea Prandstraller, Mitautoren der Dokumentation „Polvere – Il grande processo all’amianto“ (Staub: Der große Asbestprozeß) für das vom italienischen Kriegsarzt Gino Strada gegründete monatliche Online-Magazin der NGO Emergency das Ausmaß der Asbestbelastung, die Wut und Not der Bewohner von Casale Monferrato [it]:

L’amianto, bandito in Europa, è estratto e lavorato in molti grandissimi paesi del mondo: Russia, Cina, Brasile, India, Thailandia…Mentre i Paesi Europei sono alle prese con costosissimi e quasi impossibili sforzi di decontaminazione il 75 percento della popolazione mondiale usa l’amianto-cemento ed è esposta ai suoi rischi. Perciò il problema amianto è oggi più attuale che mai.

Obwohl Asbest in ganz Europa verboten ist, wird es in vielen großen Ländern abgebaut und verarbeitet: Russland, China, Brasilien, Indien, Thailand… Während sich die Europäer mit teureren und nahezu unmöglichen Dekontaminations-Bemühungen herumschlagen, benutzt 75 Prozent der Weltbevölkerung immer noch Asbest-Zement und ist dessen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist das Asbest-Problem jetzt wichtiger als je zuvor.

Dies erklärt die Anwesenheit zahlreicher Delegationen von ausländischen Opferverbänden bei der Urteilsverkündung in Turin. In einer am selben Tag herausgegebenen Stellungsnahme [fr] von ANDEVA [fr] (nationaler Schutzverband für Asbestopfer) heißt es:

Ce jugement était très attendu. Par les victimes italiennes d’abord qui n’ont pu toutes pénétrer dans la salle d’audience dont beaucoup ont suivi la lecture intégrale du jugement à la télévision et à la radio. Mais aussi pour les victimes et les veuves venues apporter leur solidarité du Brésil, des Etats Unis, de Belgique, d’Angleterre, de Suisse, de France, qui ont pu l’entendre en direct en traduction simultanée. Avec l’Andeva, une délégation de 160 victimes et veuves était venue à Turin de toutes les régions de France (Bourgogne, Rhône Alpes, Martigues, Dunkerque, Paris). Parmi eux des anciens d’usines françaises d’Eternit.

Das Urteil stieß auf großes Interesse. Zu aller erst bei den italienischen Opfern, die nicht im Gerichtssaal sein konnten und von denen viele die komplette Urteilsverkündung in Radio und Fernsehen verfolgt hatten. Aber auch bei den Opfern und Witwen, die aus Brasilien, den USA, Belgien, England, der Schweiz und Frankreich gekommen waren, um ihre Solidarität zu Ausdruck zu bringen und die es als Simultanübersetzung selber hören konnten. Zur ANDEVA-Delegation gehörten 160 Opfer und Witwen, die aus allen Regionen Frankreichs (Burgund, Rhône-Alpes, Martigues, Dunkirk und Paris) nach Turin gereist waren. Ebenfalls anwesend waren ein paar ehemalige französische Eternit-Arbeiter.

Unglücklicherweise kann es selbst bei den schlimmsten Tragödien den Opfern sehr unterschiedlich ergehen. Im Falle dieser tödlichen Stäube werden die Opfer [it] in den Städten Rubiera [it] (Reggio Emilia) und Bagnoli [YouTube] (Neapel) überhaupt keine Entschädigung erhalten, weil die Verbrechen verjährt waren. Obwohl genauso kontaminiert wie andere die Geld bekommen, sind die noch lebenden Opfer auf sich selber angewiesen, um ihre Familien zu ernähren und die Natur für zukünftige Generationen zu erhalten.

Um einen Eindruck zu vermitteln, wie viele Menschen nicht berücksichtigt wurden, schrieb Valerie Wilson im Blog Suite 101:

Der Präsident der Provinz Neapel, Luigi Cesaro, zählte die Todesbilanz der Fabrik in Bagnoli auf:

  • 134 Tote durch Lungenkrebs
  • 9 Tote durch Kehlkopfkrebs
  • 258 Tote durch Asbestose
  • 65 Tote durch Mesotheliom

außerdem leiden immer noch 100 Arbeiter an den obigen Erkrankungen.

Antonio Iaccarino, der Sohn von zwei in Bagnoli kontaminierten Patienten schrieb auf der Facebook-Seite Sentenza Processo Eternit [it]:

I miei genitori sono entrambi malati, sono stati lavoratori di Bagnoli e hanno lavorato dal 1960 al 1984…i loro amici del lavoro con i quali condividevano 3 turni si contano sulle dita di una solo mano, io forse sono un pò più fortunato di altri che hanno avuto i propri cari all’Eternit ma la vita dei miei genitori di sicuro non è stata, per motivi di salute, tutta rosa e fiori…

Meine Eltern sind beide krank, sie arbeiteten von 1960 bis 1984 in Bagnoli… die [noch lebenden] Arbeitskollegen aus ihrer Schicht kann man an einer Hand abzählen, vielleicht war ich besser dran als andere, deren nächste Angehörige bei Eternit arbeiteten, doch das Leben meiner Eltern war in gesundheitlicher Hinsicht sicher alles andere als ein Honigschlecken…

Autor: Abdoulaye Bah
Englische Übersetzung: Jenny Sin
Deutsche Übersetzung: BrunO für CSN – Chemical Sensitivity Network

Der französische Original-Artikel „Italie : condamnation historique dans le procès Eternit sur l’amiante“ wurde am 17. Februar 2012 von GlobalVoices veröffentlicht, die englische Übersetzung „Italy: Historic ‘Guilty‘ Verdict in the Eternit Asbestos Trial“ am 25. Februar 2012 und steht unter der Creative Commons Lizenz: By (Namensnennung). Für diese Übersetzung gilt Creative Commons: By-NC-SA (Namensnennung, nicht kommerzielle Verwendung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen).

Copyright Artikelfoto: LHOON, Creative Commons: By-SA (Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

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Beduftete Läden, gefährlich für die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden

Duftmarketing alarmiert Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften

Geschäfte, die Düfte einsetzen, um Kunden zum längeren Verweilen und zum Kaufen zu animieren, sind immer häufiger anzutreffen. Die Duftmarketingbranche bewirbt den Einzelhandel sehr stark. Die Düfte, die man in den Läden antrifft, sind zum Teil Mixturen aus verschiedenen natürlichen Aromaölen oder chemische Kompositionen. Beides ist für Angestellte und für Kunden nicht harmlos. In Dänemark hat die Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften die amerikanische Modekette „Abercrombie & Fitch“ im Visier. Die Modekette ist dafür bekannt, dass sie Raumduft mit Citronellol einsetzt, ein Aromaöl, das wegen seinem gesundheitsschädlichen und Allergie auslösenden Potential als bedenklich eingestuft ist. Die dänische Gewerbeaufsicht ist aktuell bestrebt, dass die Beduftung aufhört, um Angestellte und Kunden der Modekette zu schützen.

Behörden und Gewerkschaften setzen sich gegen Raumbeduftung ein

In Dänemark verfolgen Gewerkschaften das Vorgehen der Behörden gegen den amerikanischen Modekonzern „Abercrombie & Fitch“. In den Läden des Konzerns riecht es stark nach Parfüm. Der signifikante Raumduft soll Kunden an die Marke binden und zum Kaufen animieren. Die Zeitung „Politiken DK“ berichtet, dass sogenanntes Duftmarketing in den letzten drei Jahren in Dänemark extrem zugenommen habe. Wer in bestimmten Geschäften häufig einkauft oder dort angestellt ist, kann Allergien entwickeln. Es sei eine unnötige Belastung für die Arbeitnehmer, weil viele der Duftstoffe allergische Reaktionen hervorrufen können, zitiert die Zeitung die Leiterin der Gewerbeaufsicht.

Kontaminierung der Raumluft mit Chemikalien und allergieauslösenden Duftölen

Die Parfüms zur Raumbeduftung werden häufig über die Klimaanlagen und Belüftungssystem direkt in den Laden geleitet. Kleinere Geschäfte stellen Aromaöle in Flaschen auf, in denen Stäbchen stecken, die den Duft in den Raum freisetzen. Beides ist bedenklich, nicht nur für Personen, die bereits unter Duftstoffallergien leiden, sondern auch für Asthmatiker und Chemikaliensensible (MCS). Gesunde können sich mit der Zeit sensibilisieren und Allergien entwickeln.

Gewerbeaufsicht will Angestellte und Kunden schützen

Es handele sich möglicherweise um Allergene, die in die Läden gespritzt werden, so die Leiterin der Gewerbeaufsicht gegenüber der Zeitung „Politiken DK“. Deshalb habe die Behörde Ende vergangenen Jahres Kontakt zu „Abercrombie & Fitch“ gesucht und versucht klarzumachen, dass man die Mitarbeiter vor den hohen Konzentrationen von Parfüm in den Läden schützen wolle, weil es eine unnötige Belastung sei.

Gewerkschaften erhalten immer öfter Beschwerden

Dänische Gewerkschaften berichten, dass auch sie immer häufiger Beschwerden von Gewerkschaftmitgliedern erhielten wegen der Beduftung ihres Arbeitsplatzes. Deshalb würde man das Vorgehen der Gewerbeaufsicht im Fall „Abercrombie & Fitch“ genau beobachten. Es sei ein großes gesundheitliches Problem für die Angestellten in solchen Läden, aber auch für die Kunden, sagte eine Gewerkschaftssprecherin gegenüber „Politiken DK“. Die Kunden hätten im Gegensatz zu den Angestellten in solchen beduftete Läden die Wahl, sie könnten einfach fern bleiben. Diese Wahl hat ein Angestellter nicht, in Zeiten, in denen jeder froh über seinen Arbeitsplatz ist.

Es bleibt abzuwarten, wie der amerikanische Konzern sich verhält und wie hart die dänische Gewerbeaufsicht durchgreift und wie groß der Druck durch die dänischen Gewerkschaften wird. Wenn das „Abercrombie & Fitch“ Management clever ist, verzichtet es zukünftig darauf, seine Mitarbeiter und Kunden Substanzen auszusetzen, die krank machen können. Fehlzeiten von Mitarbeitern kosten einen Konzern Geld, und wenn Kunden realisieren, warum es ihnen in einem Laden schlecht geht und fern bleiben, ebenso.

Das deutsche Umweltbundesamt warnt seit Jahren mittels Pressemitteilungen vor dem Einsatz von Duftstoffen und hat 2006  ein eigenes 15-seitiges Hintergrundpapier zur Problematik publiziert: „Duftstoffe: Wenn Angenehmes zur Last werden kann“. Ein Anstieg bedufteter Läden ist jedoch auch in Deutschland zu verzeichnen. Bislang gibt es jedoch keine Behörde oder Gewerkschaften, die dem echten Einhalt gebietet.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17. Januar 2012

Literatur:

Politiken.DK, Duftende butikker er farlige for ansattes og kunders helbred, 13. Januar 2012

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Keine Parfüms und Duftstoffe während der Arbeitszeit

Duftstoffverbot am Arbeitsplatz für staatliche Angestellte
Das Benutzen von Parfüm und Duftstoffen wird für manche Menschen zum immer stärkeren Problem. Im US Bundesstaat New Hampshire hat eine Repräsentantin einen Gesetzesentwurf eingereicht, der staatlichen Angestellten das Benutzen von Parfüm und Duftstoffen am Arbeitsplatz untersagen soll, sofern sie Publikumskontakt haben.(1) Besucher von staatlichen Gebäuden würden, wenn das Gesetz in Kraft tritt, nicht mehr mit Parfüms und anderen Duftstoffen konfrontiert werden. Das Duftstoffverbot soll mit dazu beitragen, dass Allergiker und Chemikaliensensible (MCS) staatliche Stellen und Behörden aufsuchen können, ohne dass sie durch Düfte gesundheitlich eingeschränkt werden.

NH bill would ban perfumes at work: wwlp.com

Allergene oder Chemikalien in Parfüms oder in parfümierten Kosmetika können sehr schwerwiegende Symptome hervorrufen. Allergiker und Personen mit MCS berichten u.a. über Kopfschmerzen, Schwindel, Atemwegsbeschwerden, Asthmaanfälle, Konzentrationsstörungen und Übelkeit. Bei einigen Menschen können bestimmte Substanzen oder Chemikalien sogar Schockreaktionen hervorrufen.

Parfüms können gesundheitliche Beschwerden hervorrufen
Der Gesetzesentwurf von Rep. Michele Peckham trägt die Bearbeitungsnummer HB-1444 und wurde in der zweiten Januarwoche 2012 einem öffentlichen Forum vorgestellt. (2) Rep. Peckham erläuterte dort, dass man nicht unbedingt allergisch auf einen Duftstoff sein muss, um darauf zu reagieren. In einer 22News Fernsehreportage plädierten Interviewpartner ebenfalls für ein Parfümverbot, weil auch Schulen darunter fallen würden. Gerade dort sei die Situation oft schwierig und ein Verbot könne Abhilfe schaffen.

Gegenüber der Gewerkschaftzeitung „Unionleader“ sagte Peckham: „Es mag sich blöd anhören, aber es ist ein Gesundheitsproblem. Manche Menschen haben heftige Reaktionen auf starke Düfte.“ (3)

Senat wird Entscheidung treffen
Rep. Peckham teilte mit, dass sie bei dem öffentlichen Forum mit Widerstand zu kämpfen hatte. Vertreter der staatlichen Angestellten hatten sich gegen den Gesetzesentwurf gestellt. Rep. Peckham, die von Haus aus Anwältin ist, teilte dem TV Sender News22 mit, dass der Gesetzesentwurf nun dem Ausschuss des Repräsentantenhauses und den Senatsvertretern vorgelegt würde. Diese würden darüber entschieden, ob es zu einer Anhörung im Senat und einer Umsetzung des Gesetzentwurfs kommt.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. Januar 2012

Literatur:

  1. New Hampshire House Republicans, AP short – Bill bars NH workers from wearing fragrances, 10. Januar 2012
  2. New Hampshire Liberty Alliance, HB1444 (2012), Prohibiting certain state employees from wearing fragrances, 14.12.2011
  3. UnionLeader, From perfume to veggies, it soon could be a NH law, 2. Januar 2012

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Blei, ein giftiges Schwermetall, das in vielen Bereichen präsent ist

Die unterschätze Gefahr

Seit Blei in den 70er Jahren aus den Kraftstoffen genommen wurde, sind bleibedingte Erkrankungen erheblich zurückgegangen. Ganz verschwunden sind Bleivergiftungen dennoch nicht, weil es immer noch zahlreiche Ursachenquellen gibt, an die kaum jemand denkt. Blei kann über die Nahrung, über den Inhalationsweg und über die Haut aufgenommen werden und schädigt in erster Linie das Nervensystem. Wenn die Ursache aufgedeckt und beseitigt ist, kann eine professionelle Entgiftung in den meisten Fällen gravierende Gesundheitsverbesserung bringen.

Bleihaltige Farben und Lacke

In einigen Pariser Vierteln wurden die wunderschönen alten Wohnungen saniert. Hohe Stuckdecken und geweißte Wände wurden erneuert. Kurz darauf ging es etlichen der Bewohner schlecht und ihr Gesundheitszustand wurde mit der Zeit nicht besser, sondern immer schlechter. Was war passiert? Die alten Anstriche hatten Blei enthalten und als die Farben in den Wohnungen heruntergenommen wurden, legte sich der Staub überall nieder. Bleihaltige Farben und Lacke finden sich auch in Deutschland noch in recht vielen Altbauten und die heutigen Bewohner rechnen nicht mit dieser Schwermetallbelastung aus den Wänden, Decken, Fensterrahmen, Türen und Türzargen. Historische Gebäude können bspw. noch richtige bleiverglaste Fenster besitzen oder Blei anstatt Fensterkitt. Bleibleche für das Dach, an Dachfenstern oder Kaminverblechungen aus Blei, als auch bleihaltiges Lötzinn sind hingegen auch heute noch in der Anwendung.

Bleirohre: Kontaminiertes Wasser

Mancher Bewohner eines älteren Hauses ist sich nicht bewusst, dass Bleiwasserrohre oder mit Blei verlötete Rohrstücke im Haus verlegt sind. Oft bringt ein erst Umbau das Vorhandensein von Bleirohren zutage. Bleiwasserrohre müssen ersetzt werden. Die verbreitete Praxis, das Wasser „ablaufen“ zu lassen um die Kontaminierung des Wassers mit dem Schwermetall zu reduzieren, reicht bei weitem nicht aus. Insbesondere Schwangere, Kinder und Kleinkinder sollten absolut kein Wasser aus bleihaltigen Leitungen konsumieren.

Sonstige Bleiquellen

Industriegelände mit Bleialtlasten (Ständige Staubbelastung), Metallschmelzen, Lackierereien (Abschleifen alter Lacke), alte bleiverlötete Konservendosen (daran starben u.a. Expeditionsteilnehmer), Keramik-Glasuren, Tongeschirr, Bleiglas, Bleizinnbecher und – Teller, alte Emaille-Töpfe, Tiffanylampen, vereinzelt in Kosmetika aus Afrika und Asien, Piercings, Zahnamalgam, Haschisch (das mit Bleiglaspulver versetzt wurde, um das Verkaufsgewicht zu erhöhen), Billig-Spielwaren aus China, billiger Modeschmuck, Munitionsschmauch (Schießen in geschlossenen Räumen), Freisetzung von Bleistaub durch Sandstrahlung von Metallbrücken, Strommasten etc.,. die mit Bleimenninge gestrichen waren, Abfallverbrennungsanlagen, häufiges Essen von Wildpilzen, Innereien und Muscheln.

Bleiintoxikation: Symptomatik und Diagnostik

Blei bindet sich an die Erythrozyten und Plasmaproteine und wandert in Weichteilgewebe wie Gehirn, Lunge und Leber ab. Dort verbleibt es rund drei Wochen und wird teilweise ausgeschieden. Schwere Hirnschädigungen und Gehirntumore durch Blei werden in der Medizin beschrieben. Der verbleibende Anteil lagert sich vornehmlich in den Knochen und Zähnen anstatt Calcium ein, wo das Gift dann eine Halbwertzeit von ca. 5-20 Jahren hat. Es kann phasenweise zu einer Mobilisation kommen, wodurch Blei in den Blutkreislauf eindringt und akute Symptomatik verursacht.

Symptomatik bei Bleivergiftung:

  • Buchstäbliche bleierne Müdigkeit
  • Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Desorientierung
  • Magen-Darmbeschwerden, Darmkoliken (Bleikoliken), häufiges Erbrechen
  • Gliederschmerzen, Schmerzen am ganzen Körper
  • Schädigung des peripheren und zentralen Nervensystems, Polyneuropathie
  • Lernstörungen, Gedächtnisverlust, Verhaltensauffälligkeiten (anormale Aggression, Hyperaktivität)
  • Toxische Enzephalopathie, Krämpfe, IQ-Verlust
  • Verfärbung des Zahnfleischs (Bleisaum)
  • Beeinträchtigt die Blutbildung (blei hemmt drei an der Blutbildung beteiligte Enzyme), schädigt das Knochenmark
  • Nierenschäden
  • Fortpflanzungsstörungen, niedriges Geburtsgewicht
  • Haarausfall, blasse, gelblich-graue Hautfarbe
  • Kreislaufversagen, Koma, Tod (bei schwerer Intoxikation)

Neben einer gründlichen Anamnesestellung und dem Feststellen der Blei-typischen Symptomatik liefern Blut- und Urintests schlussendlich eine Bestätigung, ob eine Belastung tatsächlich vorliegt. Bleidepots in den Knochen lassen sich durch eine EDTA Provokation ermitteln.

Therapie und Ursachenbeseitigung

Die Therapie bei einer eindeutigen Bleiintoxikation wird meist mit EDTA oder D-Penicillanmin (Chelatbildner) durchgeführt. Wichtig ist, dass ausgeschiedene Spurenelemente hinterher ergänzt werden und während der Therapie eine ständige Kontrolle der Nierenfunktion erfolgt.

Gleichlaufend müssen alle Ursachen der Bleivergiftung aus dem Umfeld systematisch eliminiert werden (s.o.). Ein qualifizierter Baubiologe und/oder Bausachverständiger kann bei Verdacht auf eine Bleibelastung mittels Analysen und Hausbegehung Aufschluss geben. In schwerwiegenden Fällen ist ein Umzug unumgänglich, bspw. wenn bleihaltige Farben im Haus verstrichen wurden, Betriebe oder Altlastengelände sich im Umfeld befinden, die Blei emittieren oder bleihaltigen Staub verbreiten.

Sind die Wasserleitungen im Haus noch aus Blei, sollten professionelle Wasser- und Duschfilter installiert werden. Deren Effizienz kann durch Wasseranalysen überprüft werden. Für die Übergangsphase, bis adäquate Filter installiert sind, empfiehlt es sich Wasser aus Glasflaschen zum Kochen und Trinken zu verwenden und auf Vollbäder zu verzichten. Nach einer Weile ist eine Verlaufskontrolle der Blut- und Urinwerte auf deren Bleigehalt ratsam, um sicherzustellen, dass kein Schadstoff-Neueintrag stattgefunden hat und die Belastungsquellen tatsächlich eliminiert wurden.

Autoren:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Gerhard Holzmann, Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung , 23. August 2011

Die Serie “Schadstoffe in unserem Haus” wird kontinuierlich fortgesetzt.

Weitere CSN Artikel zum Thema Schadstoffe in Innenräumen:

Jungem Mann mit MCS wurde Rente gewährt

Volle Rentenleistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und der gesetzlichen Rentenversicherung bei MCS?

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für MedizinrechtRegelmäßig ist es für an MCS erkrankte Patienten schwierig, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgreich Ansprüche auf Rentenleistungen wegen voller Erwerbsminderung durchzusetzen. Dasselbe gilt für Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähig- keitsversicherung. Oft ist es erforderlich, zur Durchsetzung dieser Ansprüche den Rechtsweg zu beschreiten und dauert es Jahre, bis die Rente endlich fließt, eine von vielen Betroffenen gemachte leidvolle Erfahrung.

RA Dr. Burkhard Tamm: Ich möchte deshalb heute über einen Fall berichten, in dem es mir vor kurzem gelungen ist, Rentenansprüche meines an MCS erkrankten, noch sehr jungen Mandanten sowohl gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund als auch gegen die private Berufsunfähig- keitsversicherung mit Erfolg durchzusetzen, ohne dass es dafür eines Widerspruchs oder gar einer Klage bedurft hätte.

Alles begann damit, dass mein Mandant auf Veranlassung seiner Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt hatte. Aufgrund der Besonderheiten der bei ihm vorliegenden Erkrankung MCS war mein Mandant dabei von vornherein der Ansicht, dass eine Rehabilitation wenig sinnvoll, weil letztlich nicht möglich sei, weil es in ganz Deutschland keine auf MCS spezialisierte Klinik gebe.

Auch der von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass im Falle meines Mandanten eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme weder sinnvoll noch Erfolg versprechend sei, woraufhin die Deutsche Rentenversicherung den Reha-Antrag meines Mandanten ablehnte. Von diesem wurde das Gutachten zunächst recht negativ aufgenommen, letztlich jedoch nicht wegen des Ergebnisses, das letztlich zur Ablehnung einer Reha-Maßnahme führte, sondern aufgrund des Ablaufs der Begutachtung und einiger inhaltlicher Feststellungen.

Ich teilte meinem Mandanten dann mit, dass meine Einschätzung in Bezug auf das Gutachten eine andere sei, denn zum einen hatte der Gutachter festgestellt, dass bei meinem Mandanten zweifellos ein Krankheitsbild vorlag, das erheblichen Krankheitswert hatte, auch wenn „keinerlei objektivierbarer Krankheitsbefund vorliege“ (!). Zudem stellte der Gutachter fest, dass bei meinem Mandanten nur noch ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegt und es äußerst fraglich ist, ob noch jemals eine Besserung eintreten könne, wenngleich mein Mandant erst 28 Jahre alt ist.

Diese Feststellungen des Gutachters nahm ich zum Anlass, meinem Mandanten dringend anzuraten, einen Rentenantrag zu stellen und Leistungen wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Gestützt auf das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten gelang es mir in der Folge dann, innerhalb von nur rund vier Monaten die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erreichen.

Mein Mandant hatte mich jedoch von Anfang an nicht nur im Zusammenhang mit seinem Reha-Antrag beauftragt, sondern gleichzeitig auch damit, seinen Rentenantrag gegenüber seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorab zu prüfen und vorzubereiten und erst dann bei der Versicherung einzureichen wenn er aus meiner Sicht ausreichend gut vorbereitet ist. Da sich mein Mandant bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – d.h. vor Antragstellung – an mich gewandt hatte, war es mir möglich, seinen Antrag sorgfältig vorzubereiten und insbesondere das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten, dessen Fertigstellung ich zunächst abgewartet hatte, zur Stützung seiner Ansprüche bei der Versicherung mit einzureichen.

Auf diese Weise gelang es mir auch gegenüber der privaten Berufsunfähig- keitsversicherung meines Mandanten, erfolgreich und rückwirkend ab Januar 2009 Rentenleistungen durchzusetzen. Auch hier lag zwischen der Einreichung des vollständigen Antrags (26.01.2011) und dem Anerkenntnis des Bestehens eines Anspruchs durch die Versicherung (1.6.2011) nur ein sehr kurzer Zeitraum.

Fazit:

  1. Die Darstellung sollte zunächst zeigen, dass es durchaus auch Fälle gibt, in denen Rentenansprüche wegen MCS ohne ein langwieriges Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage durchgesetzt werden können, wenngleich solche Fälle sicherlich selten sind.
  2. Liegt ein ablehnender Bescheid der Rentenversicherung vor, dann sollte ein auf den Bereich der Erwerbsminderungsrenten spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, der nach Gewährung von Akteneinsicht überprüft, ob es Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Ansprüchen gibt und ggf. welche. Der von mir geschilderte Fall soll zeigen, dass ein im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstelltes Sachverständigengutachten und der darauf beruhende ablehnende Bescheid nicht unbedingt so negativ zu bewerten sein müssen, wie dies dem Mandanten zunächst scheint.
  3. Vor allem dann, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht, ist es ratsam, bereits möglichst frühzeitig den Rat eines auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, damit dieser den auf die Gewährung von Rentenleistungen gerichteten Antrag sorgfältig vorbereiten und erst dann bei der Versicherung einreichen kann.

Autor und Ansprechpartner:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für Medizinrecht, Würzburg, 01.07.2011

Kontakt:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm

Weitere Schwerpunkte: VersicherungsR – LebensmittelR

Dr. Tamm & Degelmann, Fachanwälte in Bürogemeinschaft.

Augustinerstr. 6, 97070 Würzburg, Tel. 0931 – 32 98 72 90

Internet: www.tamm-law.de und E-Mail: drtamm @ tamm-law.de

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Asbest ist verboten, die Zahl der Opfer wächst trotzdem noch lange weiter

Das krebserregende Mineral lauert in Nachtspeicheröfen und vielen Produkten

Von 1980 bis 2004 starben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt rund 11.000 Menschen an einer Asbest-bedingten Erkrankung. Die Zahl der jährlichen Opfer hat schon seit längerer Zeit die Tausender-Marke überschritten. Die Berufsgenossenschaften rechnen bei Asbest – bedingten Erkrankungen erst etwa ab dem Jahr 2015 mit dem Rückgang dieser Zahlen. Bis dahin werden nach Schätzungen bis zu 20.000 Todesopfer durch Asbest zu beklagen sein. Seit fast 2 Jahrzehnten ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten.

Asbest, das unvergängliche Mineral

Die Bezeichnung „Asbest“ kommt vom griechischen Wort „Asbestos“, was so viel wie unauslöschlich oder auch unvergänglich zu Deutsch heißt und im Gesamten eine Gruppe von feinfaserigen und natürlich vorkommenden Mineralien betitelt. Große Gruppenvertreter sind zum Beispiel die Amphibolasbeste oder auch der Serpentinasbest.

Asbeste

Amphibolasbest sind dunkle oder braune Asbeste, die man auch als Hornblende betitelt. Allgemein gehören zu dieser Asbestsorte fünf Vertreter:

  • Krokydolith (weitere Bezeichnung Riebeckite, Blauasbest, Kapasbest)
  • Aktinolith (weitere Bezeichnung Actonolith)
  • Tremolith
  • Anthophyllith
  • Amosit (weitere Bezeichnung Grunerit, Braunasbest)

Amosit – Braunasbest

Vorsicht ist bei der Betitelung „Amosit“ gegeben, weil dieser Begriff bzw. dessen Synonym „Braunasbest“, auch oftmals allgemein für alle Amphibolasbeste genutzt wird. Amphibolasbeste gelten als Magnesiasilikate, die neben dem Magnesium auch Calcium, Eisen und Natrium enthalten. Man findet diese Asbestarten vor allem in älteren Hitzeschutzverkleidungen, Brandschutzplatten, Bremsbelägen, Klebstoffen, Dichtungsmassen, Pflanzgefäßen, Wellplatten, Rohre und andere Asbestfaserprodukten aber auch in Bodenbelägen, Anstrichen, Kitten und Spritzmassen. Amphibolasbeste gelten als äußerst giftig und können zu sehr ernsten Gesundheitsschäden und selbst zu Krebs führen.

Serpentinasbest – Weißasbest

Serpentinasbest ist eine weiße oder hellgraue Asbestart, die auch als „Chrysotilasbest“ oder „Weißasbest“ betitelt wird. Diese Asbestsorte machte einmal 94% der Weltasbestproduktion aus. Im Gegensatz zu Amphibolasbest verfügt der Serpentinasbest über eine bessere Beständigkeit gegen Laugen, jedoch zeigt er sich als unbeständig gegenüber Säuren. Die Verwendung war aber nicht weniger vielfältig, als die seiner Verwandten, so findet man diesen Asbest auch in diversen alten Elektrogeräten, Nachtspeicheröfen, Asbestzementprodukten, Klebstoffen, Fußbodenbelägen und vielem mehr. Wie auch die Amphibolasbeste ist auch der Serpentinasbest äußerst giftig. Es besteht auch hier die Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und auch dieser Asbest erzeugt Krebserkrankungen.

Feinste Fasern bergen große Gefahr

Typisch für alle Asbestarten ist die leichte Zerfaserbarkeit und Spaltbarkeit zu feinsten Fasern, die über die Atemluft in den Organismus gelangen können. Wie angedeutet können diese Fasern beim Menschen Krebs auslösen und tun dies oftmals im Bereich der Atemwege und im Brust- und Bauchraum. Die ersten Krankheitserscheinungen treten jedoch in aller Regel nicht sofort auf. Noch nicht einmal Atemwegsreizungen müssen unabdinglich sofort auftreten. Zumeist merken die Geschädigten erst Jahre, nicht selten Jahrzehnte später, dass sie ernsthaft erkrankt sind. Die Gefahrenstoffverordnung stuft Asbest als besonders gefährlichen, krebserregenden Gefahrenstoff ein. Eben aus diesem Grunde wurde für alle Asbestsorten, die eben genannt wurden, die TRK (Technische Richtkonzentration) ausgesetzt wodurch Arbeitnehmer mit diesem Stoff nicht mehr in Kontakt kommen dürfen. Ausnahme in Bezug auf den Kontakt zu Arbeitnehmern stellen Sanierungsarbeiten dar, hier gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3. Die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für den Umgang mit Asbest (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) finden Sie in der TRGS 519.

Eine kostenpflichtige Onlineversion zur TRGS ist hier zu finden: Umwelt-Online

Asbestverbot

In Deutschland sind z.B. Produkte aus Asbestzement seit dem 1.1.1992 verboten. Das europaweite Verbot in Bezug auf Asbest gilt seit dem 1.1.2005, was allerdings nicht heißt, dass heute bereits alle Gefahren gebannt sind. Große Mengen asbesthaltiger Baustoffe sind noch immer verbaut. Besonders kritisch sind Baustoffe, die nicht auf den ersten Blick mit dem Gefahrstoff Asbest in Verbindung gebracht werden. Hierzu zählen insbesondere asbesthaltige Fußbodenbeläge oder asbesthaltige Klebstoffe.

Ein Material mit fast unendlich vielen Einsatzmöglichkeiten

Früher wurde Asbest aufgrund seiner Eigenschaften, z.B. der nicht vorhandenen Brennbarkeit, oftmals im Bereich des Brandschutzes genutzt, aber auch für eine Reihe anderer Produkte. Grob kann man schreiben, dass zwei Produktgruppen aus Asbest hergestellt wurden; zum einen der Weichasbest, den man oft für Produkte wie Spritzasbest, Asbestpappen und Asbestpapier nutzte und den Hartasbest (Asbestzement), der für Produkte wie Asbestzementplatten, Bremsbeläge und asbesthaltige Dachplatten genutzt wurde. Bei schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten (Weichasbest) beträgt der Asbestanteil in der Regel über 60%. Das heißt hier liegt ein sehr hoher Asbestgehalt vor, der auch nicht fest gebunden ist, und somit geht hiervon eine höhere gesundheitliche Gefahr aus wie bei Hartasbestprodukten, welche in der Regel einen Asbestgehalt von um die 20% aufweisen.

Altlast Nachtspeicheröfen

Produkte aus Asbest findet man aber auch immer noch in alten Geräten wie zum Beispiel ältere Nachtspeicheröfen sowie elektronischen Schalteinrichtungen. Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Nachtspeicheröfen enthalten asbesthaltige Bauteile, teilweise wurde Asbest auch noch bis 1984 verwendet. Ob Ihr Nachtspeicherofen asbesthaltige Materialien enthält, können Sie mit Hilfe der Typen- und Fabrikationsnummer vom Hersteller erfahren. Manchmal bieten die Energielieferanten oder Abfallämter Auskunft zu möglichen Asbestgehalten in Nachtspeicheröfen. Ein gutes Beispiel gibt hier das Abfall- und Wirtschaftsamt im Landkreis Wittmund im Internet.

Hier werden einige Fabrikate aufgezählt die Asbest enthalten oder eben auch nicht:

Abfallwirtschaft – Info für Haushalte

Gesetz regelt Außerbetriebnahme von Nachspeicheröfen

Seit dem Jahr 2009 sind Nachtspeicheröfen auch in der in Deutschland gültigen Energieeinsparverordnung (EnEv) berücksichtigt, und nicht nur berücksichtigt, sondern direkt auch deren Außerbetriebnahme geregelt. So findet sich in § 10a folgende Angabe:

Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen

(1)

1- In Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgaben des § 10 Abs. 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird.

2- Auf Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens 4 Monate und auf Innentemperaturen von mind. 19°C beheizt werden, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden, wenn mehr als 500 m2 Nutzfläche mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden.

3- Auf elektrische Speicherheizsysteme mit nicht mehr als 20 W Heizleistung pro m2 Nutzfläche einer Wohnungs-, Betriebs- oder sonstigen Nutzungseinheit sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

(2)

1- Vor dem 1. 1. 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31.12.1019 nicht mehr betrieben werden.

2- Nach dem 31.12.1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder Aufstellen nicht mehr betrieben werden.

3- Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach dem 31.12.1998 in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach Erneuerung nicht mehr betrieben werden. Werden mehrere Heizaggregate in einem Gebäude betrieben, ist bei Anwendung der Sätze 1, 2. oder 3 insg. auf das 2. älteste Heizaggregat abzustellen.

Ausnahmeregelungen

Somit hat sich in vielen Bereichen der Einsatz und die Gefahr, welche von Nachspeicheröfen ausgeht, erledigt, wenn hier nicht auch noch ein 3. Absatz wäre, der einige Ausnahmen schildert, wie zum Beispiel, dass der gesamte 1. Abs. nicht anzuwenden ist, wenn öffentlich rechtliche Pflichten entgegen stehen und einiges anderes mehr.

Asbest, ein Problem, das noch lange existieren wird

Zusammengefasst kann und muss festgestellt werden, dass wir auch in der Gegenwart, nach beinahe 20 Jahren des Asbestverbots, noch immer eine ganze Menge an asbesthaltigen Produkten in unserem Alltag vorfinden und es kann mitnichten begonnen werden, diesen Fakt lapidar in die Geschichte einzuordnen und als für die heutige Zeit übertrieben abzukanzeln. Demnach möchte ich diesen kurzen Text zum Thema Asbest auch nutzen, um Ihnen abschließend den Rat auf den Weg zu geben, sich bei jeglichem Verdacht in Bezug auf ein Asbestprodukt direkt an einen Fachmann zu wenden. Bitte nur und ausschließlich einen für den Umgang mit Asbest ausgebildeten Fachmann. Machen Sie keine Experimente, reißen Sie diesen akuten Gefahrenstoff nicht in unbedachter Eigenregie ab und schonen Sie ihre Gesundheit. Es gibt ausgebildete Fachleute, die wissen, wie man sich solcher Probleme entledigt.

Autor: Ing. Gerhard Holzmann, Juni 2011

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung

Tel.: 08293-965648

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Der Stoff aus dem die Schulen sind – Teil IV – „Gebaut für alle Ewigkeit: Deutschlands Asbest Schulen“

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