Archiv der Kategorie ‘Krank durch den Beruf‘

Beduftete Läden, gefährlich für die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden

Duftmarketing alarmiert Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften

Geschäfte, die Düfte einsetzen, um Kunden zum längeren Verweilen und zum Kaufen zu animieren, sind immer häufiger anzutreffen. Die Duftmarketingbranche bewirbt den Einzelhandel sehr stark. Die Düfte, die man in den Läden antrifft, sind zum Teil Mixturen aus verschiedenen natürlichen Aromaölen oder chemische Kompositionen. Beides ist für Angestellte und für Kunden nicht harmlos. In Dänemark hat die Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften die amerikanische Modekette „Abercrombie & Fitch“ im Visier. Die Modekette ist dafür bekannt, dass sie Raumduft mit Citronellol einsetzt, ein Aromaöl, das wegen seinem gesundheitsschädlichen und Allergie auslösenden Potential als bedenklich eingestuft ist. Die dänische Gewerbeaufsicht ist aktuell bestrebt, dass die Beduftung aufhört, um Angestellte und Kunden der Modekette zu schützen.

Behörden und Gewerkschaften setzen sich gegen Raumbeduftung ein

In Dänemark verfolgen Gewerkschaften das Vorgehen der Behörden gegen den amerikanischen Modekonzern „Abercrombie & Fitch“. In den Läden des Konzerns riecht es stark nach Parfüm. Der signifikante Raumduft soll Kunden an die Marke binden und zum Kaufen animieren. Die Zeitung „Politiken DK“ berichtet, dass sogenanntes Duftmarketing in den letzten drei Jahren in Dänemark extrem zugenommen habe. Wer in bestimmten Geschäften häufig einkauft oder dort angestellt ist, kann Allergien entwickeln. Es sei eine unnötige Belastung für die Arbeitnehmer, weil viele der Duftstoffe allergische Reaktionen hervorrufen können, zitiert die Zeitung die Leiterin der Gewerbeaufsicht.

Kontaminierung der Raumluft mit Chemikalien und allergieauslösenden Duftölen

Die Parfüms zur Raumbeduftung werden häufig über die Klimaanlagen und Belüftungssystem direkt in den Laden geleitet. Kleinere Geschäfte stellen Aromaöle in Flaschen auf, in denen Stäbchen stecken, die den Duft in den Raum freisetzen. Beides ist bedenklich, nicht nur für Personen, die bereits unter Duftstoffallergien leiden, sondern auch für Asthmatiker und Chemikaliensensible (MCS). Gesunde können sich mit der Zeit sensibilisieren und Allergien entwickeln.

Gewerbeaufsicht will Angestellte und Kunden schützen

Es handele sich möglicherweise um Allergene, die in die Läden gespritzt werden, so die Leiterin der Gewerbeaufsicht gegenüber der Zeitung „Politiken DK“. Deshalb habe die Behörde Ende vergangenen Jahres Kontakt zu „Abercrombie & Fitch“ gesucht und versucht klarzumachen, dass man die Mitarbeiter vor den hohen Konzentrationen von Parfüm in den Läden schützen wolle, weil es eine unnötige Belastung sei.

Gewerkschaften erhalten immer öfter Beschwerden

Dänische Gewerkschaften berichten, dass auch sie immer häufiger Beschwerden von Gewerkschaftmitgliedern erhielten wegen der Beduftung ihres Arbeitsplatzes. Deshalb würde man das Vorgehen der Gewerbeaufsicht im Fall „Abercrombie & Fitch“ genau beobachten. Es sei ein großes gesundheitliches Problem für die Angestellten in solchen Läden, aber auch für die Kunden, sagte eine Gewerkschaftssprecherin gegenüber „Politiken DK“. Die Kunden hätten im Gegensatz zu den Angestellten in solchen beduftete Läden die Wahl, sie könnten einfach fern bleiben. Diese Wahl hat ein Angestellter nicht, in Zeiten, in denen jeder froh über seinen Arbeitsplatz ist.

Es bleibt abzuwarten, wie der amerikanische Konzern sich verhält und wie hart die dänische Gewerbeaufsicht durchgreift und wie groß der Druck durch die dänischen Gewerkschaften wird. Wenn das „Abercrombie & Fitch“ Management clever ist, verzichtet es zukünftig darauf, seine Mitarbeiter und Kunden Substanzen auszusetzen, die krank machen können. Fehlzeiten von Mitarbeitern kosten einen Konzern Geld, und wenn Kunden realisieren, warum es ihnen in einem Laden schlecht geht und fern bleiben, ebenso.

Das deutsche Umweltbundesamt warnt seit Jahren mittels Pressemitteilungen vor dem Einsatz von Duftstoffen und hat 2006  ein eigenes 15-seitiges Hintergrundpapier zur Problematik publiziert: „Duftstoffe: Wenn Angenehmes zur Last werden kann“. Ein Anstieg bedufteter Läden ist jedoch auch in Deutschland zu verzeichnen. Bislang gibt es jedoch keine Behörde oder Gewerkschaften, die dem echten Einhalt gebietet.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17. Januar 2012

Literatur:

Politiken.DK, Duftende butikker er farlige for ansattes og kunders helbred, 13. Januar 2012

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Keine Parfüms und Duftstoffe während der Arbeitszeit

Duftstoffverbot am Arbeitsplatz für staatliche Angestellte
Das Benutzen von Parfüm und Duftstoffen wird für manche Menschen zum immer stärkeren Problem. Im US Bundesstaat New Hampshire hat eine Repräsentantin einen Gesetzesentwurf eingereicht, der staatlichen Angestellten das Benutzen von Parfüm und Duftstoffen am Arbeitsplatz untersagen soll, sofern sie Publikumskontakt haben.(1) Besucher von staatlichen Gebäuden würden, wenn das Gesetz in Kraft tritt, nicht mehr mit Parfüms und anderen Duftstoffen konfrontiert werden. Das Duftstoffverbot soll mit dazu beitragen, dass Allergiker und Chemikaliensensible (MCS) staatliche Stellen und Behörden aufsuchen können, ohne dass sie durch Düfte gesundheitlich eingeschränkt werden.

NH bill would ban perfumes at work: wwlp.com

Allergene oder Chemikalien in Parfüms oder in parfümierten Kosmetika können sehr schwerwiegende Symptome hervorrufen. Allergiker und Personen mit MCS berichten u.a. über Kopfschmerzen, Schwindel, Atemwegsbeschwerden, Asthmaanfälle, Konzentrationsstörungen und Übelkeit. Bei einigen Menschen können bestimmte Substanzen oder Chemikalien sogar Schockreaktionen hervorrufen.

Parfüms können gesundheitliche Beschwerden hervorrufen
Der Gesetzesentwurf von Rep. Michele Peckham trägt die Bearbeitungsnummer HB-1444 und wurde in der zweiten Januarwoche 2012 einem öffentlichen Forum vorgestellt. (2) Rep. Peckham erläuterte dort, dass man nicht unbedingt allergisch auf einen Duftstoff sein muss, um darauf zu reagieren. In einer 22News Fernsehreportage plädierten Interviewpartner ebenfalls für ein Parfümverbot, weil auch Schulen darunter fallen würden. Gerade dort sei die Situation oft schwierig und ein Verbot könne Abhilfe schaffen.

Gegenüber der Gewerkschaftzeitung „Unionleader“ sagte Peckham: „Es mag sich blöd anhören, aber es ist ein Gesundheitsproblem. Manche Menschen haben heftige Reaktionen auf starke Düfte.“ (3)

Senat wird Entscheidung treffen
Rep. Peckham teilte mit, dass sie bei dem öffentlichen Forum mit Widerstand zu kämpfen hatte. Vertreter der staatlichen Angestellten hatten sich gegen den Gesetzesentwurf gestellt. Rep. Peckham, die von Haus aus Anwältin ist, teilte dem TV Sender News22 mit, dass der Gesetzesentwurf nun dem Ausschuss des Repräsentantenhauses und den Senatsvertretern vorgelegt würde. Diese würden darüber entschieden, ob es zu einer Anhörung im Senat und einer Umsetzung des Gesetzentwurfs kommt.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. Januar 2012

Literatur:

  1. New Hampshire House Republicans, AP short – Bill bars NH workers from wearing fragrances, 10. Januar 2012
  2. New Hampshire Liberty Alliance, HB1444 (2012), Prohibiting certain state employees from wearing fragrances, 14.12.2011
  3. UnionLeader, From perfume to veggies, it soon could be a NH law, 2. Januar 2012

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Blei, ein giftiges Schwermetall, das in vielen Bereichen präsent ist

Die unterschätze Gefahr

Seit Blei in den 70er Jahren aus den Kraftstoffen genommen wurde, sind bleibedingte Erkrankungen erheblich zurückgegangen. Ganz verschwunden sind Bleivergiftungen dennoch nicht, weil es immer noch zahlreiche Ursachenquellen gibt, an die kaum jemand denkt. Blei kann über die Nahrung, über den Inhalationsweg und über die Haut aufgenommen werden und schädigt in erster Linie das Nervensystem. Wenn die Ursache aufgedeckt und beseitigt ist, kann eine professionelle Entgiftung in den meisten Fällen gravierende Gesundheitsverbesserung bringen.

Bleihaltige Farben und Lacke

In einigen Pariser Vierteln wurden die wunderschönen alten Wohnungen saniert. Hohe Stuckdecken und geweißte Wände wurden erneuert. Kurz darauf ging es etlichen der Bewohner schlecht und ihr Gesundheitszustand wurde mit der Zeit nicht besser, sondern immer schlechter. Was war passiert? Die alten Anstriche hatten Blei enthalten und als die Farben in den Wohnungen heruntergenommen wurden, legte sich der Staub überall nieder. Bleihaltige Farben und Lacke finden sich auch in Deutschland noch in recht vielen Altbauten und die heutigen Bewohner rechnen nicht mit dieser Schwermetallbelastung aus den Wänden, Decken, Fensterrahmen, Türen und Türzargen. Historische Gebäude können bspw. noch richtige bleiverglaste Fenster besitzen oder Blei anstatt Fensterkitt. Bleibleche für das Dach, an Dachfenstern oder Kaminverblechungen aus Blei, als auch bleihaltiges Lötzinn sind hingegen auch heute noch in der Anwendung.

Bleirohre: Kontaminiertes Wasser

Mancher Bewohner eines älteren Hauses ist sich nicht bewusst, dass Bleiwasserrohre oder mit Blei verlötete Rohrstücke im Haus verlegt sind. Oft bringt ein erst Umbau das Vorhandensein von Bleirohren zutage. Bleiwasserrohre müssen ersetzt werden. Die verbreitete Praxis, das Wasser „ablaufen“ zu lassen um die Kontaminierung des Wassers mit dem Schwermetall zu reduzieren, reicht bei weitem nicht aus. Insbesondere Schwangere, Kinder und Kleinkinder sollten absolut kein Wasser aus bleihaltigen Leitungen konsumieren.

Sonstige Bleiquellen

Industriegelände mit Bleialtlasten (Ständige Staubbelastung), Metallschmelzen, Lackierereien (Abschleifen alter Lacke), alte bleiverlötete Konservendosen (daran starben u.a. Expeditionsteilnehmer), Keramik-Glasuren, Tongeschirr, Bleiglas, Bleizinnbecher und – Teller, alte Emaille-Töpfe, Tiffanylampen, vereinzelt in Kosmetika aus Afrika und Asien, Piercings, Zahnamalgam, Haschisch (das mit Bleiglaspulver versetzt wurde, um das Verkaufsgewicht zu erhöhen), Billig-Spielwaren aus China, billiger Modeschmuck, Munitionsschmauch (Schießen in geschlossenen Räumen), Freisetzung von Bleistaub durch Sandstrahlung von Metallbrücken, Strommasten etc.,. die mit Bleimenninge gestrichen waren, Abfallverbrennungsanlagen, häufiges Essen von Wildpilzen, Innereien und Muscheln.

Bleiintoxikation: Symptomatik und Diagnostik

Blei bindet sich an die Erythrozyten und Plasmaproteine und wandert in Weichteilgewebe wie Gehirn, Lunge und Leber ab. Dort verbleibt es rund drei Wochen und wird teilweise ausgeschieden. Schwere Hirnschädigungen und Gehirntumore durch Blei werden in der Medizin beschrieben. Der verbleibende Anteil lagert sich vornehmlich in den Knochen und Zähnen anstatt Calcium ein, wo das Gift dann eine Halbwertzeit von ca. 5-20 Jahren hat. Es kann phasenweise zu einer Mobilisation kommen, wodurch Blei in den Blutkreislauf eindringt und akute Symptomatik verursacht.

Symptomatik bei Bleivergiftung:

  • Buchstäbliche bleierne Müdigkeit
  • Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Desorientierung
  • Magen-Darmbeschwerden, Darmkoliken (Bleikoliken), häufiges Erbrechen
  • Gliederschmerzen, Schmerzen am ganzen Körper
  • Schädigung des peripheren und zentralen Nervensystems, Polyneuropathie
  • Lernstörungen, Gedächtnisverlust, Verhaltensauffälligkeiten (anormale Aggression, Hyperaktivität)
  • Toxische Enzephalopathie, Krämpfe, IQ-Verlust
  • Verfärbung des Zahnfleischs (Bleisaum)
  • Beeinträchtigt die Blutbildung (blei hemmt drei an der Blutbildung beteiligte Enzyme), schädigt das Knochenmark
  • Nierenschäden
  • Fortpflanzungsstörungen, niedriges Geburtsgewicht
  • Haarausfall, blasse, gelblich-graue Hautfarbe
  • Kreislaufversagen, Koma, Tod (bei schwerer Intoxikation)

Neben einer gründlichen Anamnesestellung und dem Feststellen der Blei-typischen Symptomatik liefern Blut- und Urintests schlussendlich eine Bestätigung, ob eine Belastung tatsächlich vorliegt. Bleidepots in den Knochen lassen sich durch eine EDTA Provokation ermitteln.

Therapie und Ursachenbeseitigung

Die Therapie bei einer eindeutigen Bleiintoxikation wird meist mit EDTA oder D-Penicillanmin (Chelatbildner) durchgeführt. Wichtig ist, dass ausgeschiedene Spurenelemente hinterher ergänzt werden und während der Therapie eine ständige Kontrolle der Nierenfunktion erfolgt.

Gleichlaufend müssen alle Ursachen der Bleivergiftung aus dem Umfeld systematisch eliminiert werden (s.o.). Ein qualifizierter Baubiologe und/oder Bausachverständiger kann bei Verdacht auf eine Bleibelastung mittels Analysen und Hausbegehung Aufschluss geben. In schwerwiegenden Fällen ist ein Umzug unumgänglich, bspw. wenn bleihaltige Farben im Haus verstrichen wurden, Betriebe oder Altlastengelände sich im Umfeld befinden, die Blei emittieren oder bleihaltigen Staub verbreiten.

Sind die Wasserleitungen im Haus noch aus Blei, sollten professionelle Wasser- und Duschfilter installiert werden. Deren Effizienz kann durch Wasseranalysen überprüft werden. Für die Übergangsphase, bis adäquate Filter installiert sind, empfiehlt es sich Wasser aus Glasflaschen zum Kochen und Trinken zu verwenden und auf Vollbäder zu verzichten. Nach einer Weile ist eine Verlaufskontrolle der Blut- und Urinwerte auf deren Bleigehalt ratsam, um sicherzustellen, dass kein Schadstoff-Neueintrag stattgefunden hat und die Belastungsquellen tatsächlich eliminiert wurden.

Autoren:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Gerhard Holzmann, Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung , 23. August 2011

Die Serie “Schadstoffe in unserem Haus” wird kontinuierlich fortgesetzt.

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Jungem Mann mit MCS wurde Rente gewährt

Volle Rentenleistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und der gesetzlichen Rentenversicherung bei MCS?

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für MedizinrechtRegelmäßig ist es für an MCS erkrankte Patienten schwierig, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgreich Ansprüche auf Rentenleistungen wegen voller Erwerbsminderung durchzusetzen. Dasselbe gilt für Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähig- keitsversicherung. Oft ist es erforderlich, zur Durchsetzung dieser Ansprüche den Rechtsweg zu beschreiten und dauert es Jahre, bis die Rente endlich fließt, eine von vielen Betroffenen gemachte leidvolle Erfahrung.

RA Dr. Burkhard Tamm: Ich möchte deshalb heute über einen Fall berichten, in dem es mir vor kurzem gelungen ist, Rentenansprüche meines an MCS erkrankten, noch sehr jungen Mandanten sowohl gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund als auch gegen die private Berufsunfähig- keitsversicherung mit Erfolg durchzusetzen, ohne dass es dafür eines Widerspruchs oder gar einer Klage bedurft hätte.

Alles begann damit, dass mein Mandant auf Veranlassung seiner Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt hatte. Aufgrund der Besonderheiten der bei ihm vorliegenden Erkrankung MCS war mein Mandant dabei von vornherein der Ansicht, dass eine Rehabilitation wenig sinnvoll, weil letztlich nicht möglich sei, weil es in ganz Deutschland keine auf MCS spezialisierte Klinik gebe.

Auch der von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass im Falle meines Mandanten eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme weder sinnvoll noch Erfolg versprechend sei, woraufhin die Deutsche Rentenversicherung den Reha-Antrag meines Mandanten ablehnte. Von diesem wurde das Gutachten zunächst recht negativ aufgenommen, letztlich jedoch nicht wegen des Ergebnisses, das letztlich zur Ablehnung einer Reha-Maßnahme führte, sondern aufgrund des Ablaufs der Begutachtung und einiger inhaltlicher Feststellungen.

Ich teilte meinem Mandanten dann mit, dass meine Einschätzung in Bezug auf das Gutachten eine andere sei, denn zum einen hatte der Gutachter festgestellt, dass bei meinem Mandanten zweifellos ein Krankheitsbild vorlag, das erheblichen Krankheitswert hatte, auch wenn „keinerlei objektivierbarer Krankheitsbefund vorliege“ (!). Zudem stellte der Gutachter fest, dass bei meinem Mandanten nur noch ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegt und es äußerst fraglich ist, ob noch jemals eine Besserung eintreten könne, wenngleich mein Mandant erst 28 Jahre alt ist.

Diese Feststellungen des Gutachters nahm ich zum Anlass, meinem Mandanten dringend anzuraten, einen Rentenantrag zu stellen und Leistungen wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Gestützt auf das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten gelang es mir in der Folge dann, innerhalb von nur rund vier Monaten die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erreichen.

Mein Mandant hatte mich jedoch von Anfang an nicht nur im Zusammenhang mit seinem Reha-Antrag beauftragt, sondern gleichzeitig auch damit, seinen Rentenantrag gegenüber seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorab zu prüfen und vorzubereiten und erst dann bei der Versicherung einzureichen wenn er aus meiner Sicht ausreichend gut vorbereitet ist. Da sich mein Mandant bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – d.h. vor Antragstellung – an mich gewandt hatte, war es mir möglich, seinen Antrag sorgfältig vorzubereiten und insbesondere das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten, dessen Fertigstellung ich zunächst abgewartet hatte, zur Stützung seiner Ansprüche bei der Versicherung mit einzureichen.

Auf diese Weise gelang es mir auch gegenüber der privaten Berufsunfähig- keitsversicherung meines Mandanten, erfolgreich und rückwirkend ab Januar 2009 Rentenleistungen durchzusetzen. Auch hier lag zwischen der Einreichung des vollständigen Antrags (26.01.2011) und dem Anerkenntnis des Bestehens eines Anspruchs durch die Versicherung (1.6.2011) nur ein sehr kurzer Zeitraum.

Fazit:

  1. Die Darstellung sollte zunächst zeigen, dass es durchaus auch Fälle gibt, in denen Rentenansprüche wegen MCS ohne ein langwieriges Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage durchgesetzt werden können, wenngleich solche Fälle sicherlich selten sind.
  2. Liegt ein ablehnender Bescheid der Rentenversicherung vor, dann sollte ein auf den Bereich der Erwerbsminderungsrenten spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, der nach Gewährung von Akteneinsicht überprüft, ob es Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Ansprüchen gibt und ggf. welche. Der von mir geschilderte Fall soll zeigen, dass ein im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstelltes Sachverständigengutachten und der darauf beruhende ablehnende Bescheid nicht unbedingt so negativ zu bewerten sein müssen, wie dies dem Mandanten zunächst scheint.
  3. Vor allem dann, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht, ist es ratsam, bereits möglichst frühzeitig den Rat eines auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, damit dieser den auf die Gewährung von Rentenleistungen gerichteten Antrag sorgfältig vorbereiten und erst dann bei der Versicherung einreichen kann.

Autor und Ansprechpartner:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für Medizinrecht, Würzburg, 01.07.2011

Kontakt:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm

Weitere Schwerpunkte: VersicherungsR – LebensmittelR

Dr. Tamm & Degelmann, Fachanwälte in Bürogemeinschaft.

Augustinerstr. 6, 97070 Würzburg, Tel. 0931 – 32 98 72 90

Internet: www.tamm-law.de und E-Mail: drtamm @ tamm-law.de

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Asbest ist verboten, die Zahl der Opfer wächst trotzdem noch lange weiter

Das krebserregende Mineral lauert in Nachtspeicheröfen und vielen Produkten

Von 1980 bis 2004 starben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt rund 11.000 Menschen an einer Asbest-bedingten Erkrankung. Die Zahl der jährlichen Opfer hat schon seit längerer Zeit die Tausender-Marke überschritten. Die Berufsgenossenschaften rechnen bei Asbest – bedingten Erkrankungen erst etwa ab dem Jahr 2015 mit dem Rückgang dieser Zahlen. Bis dahin werden nach Schätzungen bis zu 20.000 Todesopfer durch Asbest zu beklagen sein. Seit fast 2 Jahrzehnten ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten.

Asbest, das unvergängliche Mineral

Die Bezeichnung “Asbest” kommt vom griechischen Wort “Asbestos”, was so viel wie unauslöschlich oder auch unvergänglich zu Deutsch heißt und im Gesamten eine Gruppe von feinfaserigen und natürlich vorkommenden Mineralien betitelt. Große Gruppenvertreter sind zum Beispiel die Amphibolasbeste oder auch der Serpentinasbest.

Asbeste

Amphibolasbest sind dunkle oder braune Asbeste, die man auch als Hornblende betitelt. Allgemein gehören zu dieser Asbestsorte fünf Vertreter:

  • Krokydolith (weitere Bezeichnung Riebeckite, Blauasbest, Kapasbest)
  • Aktinolith (weitere Bezeichnung Actonolith)
  • Tremolith
  • Anthophyllith
  • Amosit (weitere Bezeichnung Grunerit, Braunasbest)

Amosit – Braunasbest

Vorsicht ist bei der Betitelung “Amosit” gegeben, weil dieser Begriff bzw. dessen Synonym “Braunasbest”, auch oftmals allgemein für alle Amphibolasbeste genutzt wird. Amphibolasbeste gelten als Magnesiasilikate, die neben dem Magnesium auch Calcium, Eisen und Natrium enthalten. Man findet diese Asbestarten vor allem in älteren Hitzeschutzverkleidungen, Brandschutzplatten, Bremsbelägen, Klebstoffen, Dichtungsmassen, Pflanzgefäßen, Wellplatten, Rohre und andere Asbestfaserprodukten aber auch in Bodenbelägen, Anstrichen, Kitten und Spritzmassen. Amphibolasbeste gelten als äußerst giftig und können zu sehr ernsten Gesundheitsschäden und selbst zu Krebs führen.

Serpentinasbest – Weißasbest

Serpentinasbest ist eine weiße oder hellgraue Asbestart, die auch als “Chrysotilasbest” oder “Weißasbest” betitelt wird. Diese Asbestsorte machte einmal 94% der Weltasbestproduktion aus. Im Gegensatz zu Amphibolasbest verfügt der Serpentinasbest über eine bessere Beständigkeit gegen Laugen, jedoch zeigt er sich als unbeständig gegenüber Säuren. Die Verwendung war aber nicht weniger vielfältig, als die seiner Verwandten, so findet man diesen Asbest auch in diversen alten Elektrogeräten, Nachtspeicheröfen, Asbestzementprodukten, Klebstoffen, Fußbodenbelägen und vielem mehr. Wie auch die Amphibolasbeste ist auch der Serpentinasbest äußerst giftig. Es besteht auch hier die Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und auch dieser Asbest erzeugt Krebserkrankungen.

Feinste Fasern bergen große Gefahr

Typisch für alle Asbestarten ist die leichte Zerfaserbarkeit und Spaltbarkeit zu feinsten Fasern, die über die Atemluft in den Organismus gelangen können. Wie angedeutet können diese Fasern beim Menschen Krebs auslösen und tun dies oftmals im Bereich der Atemwege und im Brust- und Bauchraum. Die ersten Krankheitserscheinungen treten jedoch in aller Regel nicht sofort auf. Noch nicht einmal Atemwegsreizungen müssen unabdinglich sofort auftreten. Zumeist merken die Geschädigten erst Jahre, nicht selten Jahrzehnte später, dass sie ernsthaft erkrankt sind. Die Gefahrenstoffverordnung stuft Asbest als besonders gefährlichen, krebserregenden Gefahrenstoff ein. Eben aus diesem Grunde wurde für alle Asbestsorten, die eben genannt wurden, die TRK (Technische Richtkonzentration) ausgesetzt wodurch Arbeitnehmer mit diesem Stoff nicht mehr in Kontakt kommen dürfen. Ausnahme in Bezug auf den Kontakt zu Arbeitnehmern stellen Sanierungsarbeiten dar, hier gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3. Die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für den Umgang mit Asbest (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) finden Sie in der TRGS 519.

Eine kostenpflichtige Onlineversion zur TRGS ist hier zu finden: Umwelt-Online

Asbestverbot

In Deutschland sind z.B. Produkte aus Asbestzement seit dem 1.1.1992 verboten. Das europaweite Verbot in Bezug auf Asbest gilt seit dem 1.1.2005, was allerdings nicht heißt, dass heute bereits alle Gefahren gebannt sind. Große Mengen asbesthaltiger Baustoffe sind noch immer verbaut. Besonders kritisch sind Baustoffe, die nicht auf den ersten Blick mit dem Gefahrstoff Asbest in Verbindung gebracht werden. Hierzu zählen insbesondere asbesthaltige Fußbodenbeläge oder asbesthaltige Klebstoffe.

Ein Material mit fast unendlich vielen Einsatzmöglichkeiten

Früher wurde Asbest aufgrund seiner Eigenschaften, z.B. der nicht vorhandenen Brennbarkeit, oftmals im Bereich des Brandschutzes genutzt, aber auch für eine Reihe anderer Produkte. Grob kann man schreiben, dass zwei Produktgruppen aus Asbest hergestellt wurden; zum einen der Weichasbest, den man oft für Produkte wie Spritzasbest, Asbestpappen und Asbestpapier nutzte und den Hartasbest (Asbestzement), der für Produkte wie Asbestzementplatten, Bremsbeläge und asbesthaltige Dachplatten genutzt wurde. Bei schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten (Weichasbest) beträgt der Asbestanteil in der Regel über 60%. Das heißt hier liegt ein sehr hoher Asbestgehalt vor, der auch nicht fest gebunden ist, und somit geht hiervon eine höhere gesundheitliche Gefahr aus wie bei Hartasbestprodukten, welche in der Regel einen Asbestgehalt von um die 20% aufweisen.

Altlast Nachtspeicheröfen

Produkte aus Asbest findet man aber auch immer noch in alten Geräten wie zum Beispiel ältere Nachtspeicheröfen sowie elektronischen Schalteinrichtungen. Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Nachtspeicheröfen enthalten asbesthaltige Bauteile, teilweise wurde Asbest auch noch bis 1984 verwendet. Ob Ihr Nachtspeicherofen asbesthaltige Materialien enthält, können Sie mit Hilfe der Typen- und Fabrikationsnummer vom Hersteller erfahren. Manchmal bieten die Energielieferanten oder Abfallämter Auskunft zu möglichen Asbestgehalten in Nachtspeicheröfen. Ein gutes Beispiel gibt hier das Abfall- und Wirtschaftsamt im Landkreis Wittmund im Internet.

Hier werden einige Fabrikate aufgezählt die Asbest enthalten oder eben auch nicht:

Abfallwirtschaft – Info für Haushalte

Gesetz regelt Außerbetriebnahme von Nachspeicheröfen

Seit dem Jahr 2009 sind Nachtspeicheröfen auch in der in Deutschland gültigen Energieeinsparverordnung (EnEv) berücksichtigt, und nicht nur berücksichtigt, sondern direkt auch deren Außerbetriebnahme geregelt. So findet sich in § 10a folgende Angabe:

Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen

(1)

1- In Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgaben des § 10 Abs. 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird.

2- Auf Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens 4 Monate und auf Innentemperaturen von mind. 19°C beheizt werden, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden, wenn mehr als 500 m2 Nutzfläche mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden.

3- Auf elektrische Speicherheizsysteme mit nicht mehr als 20 W Heizleistung pro m2 Nutzfläche einer Wohnungs-, Betriebs- oder sonstigen Nutzungseinheit sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

(2)

1- Vor dem 1. 1. 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31.12.1019 nicht mehr betrieben werden.

2- Nach dem 31.12.1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder Aufstellen nicht mehr betrieben werden.

3- Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach dem 31.12.1998 in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach Erneuerung nicht mehr betrieben werden. Werden mehrere Heizaggregate in einem Gebäude betrieben, ist bei Anwendung der Sätze 1, 2. oder 3 insg. auf das 2. älteste Heizaggregat abzustellen.

Ausnahmeregelungen

Somit hat sich in vielen Bereichen der Einsatz und die Gefahr, welche von Nachspeicheröfen ausgeht, erledigt, wenn hier nicht auch noch ein 3. Absatz wäre, der einige Ausnahmen schildert, wie zum Beispiel, dass der gesamte 1. Abs. nicht anzuwenden ist, wenn öffentlich rechtliche Pflichten entgegen stehen und einiges anderes mehr.

Asbest, ein Problem, das noch lange existieren wird

Zusammengefasst kann und muss festgestellt werden, dass wir auch in der Gegenwart, nach beinahe 20 Jahren des Asbestverbots, noch immer eine ganze Menge an asbesthaltigen Produkten in unserem Alltag vorfinden und es kann mitnichten begonnen werden, diesen Fakt lapidar in die Geschichte einzuordnen und als für die heutige Zeit übertrieben abzukanzeln. Demnach möchte ich diesen kurzen Text zum Thema Asbest auch nutzen, um Ihnen abschließend den Rat auf den Weg zu geben, sich bei jeglichem Verdacht in Bezug auf ein Asbestprodukt direkt an einen Fachmann zu wenden. Bitte nur und ausschließlich einen für den Umgang mit Asbest ausgebildeten Fachmann. Machen Sie keine Experimente, reißen Sie diesen akuten Gefahrenstoff nicht in unbedachter Eigenregie ab und schonen Sie ihre Gesundheit. Es gibt ausgebildete Fachleute, die wissen, wie man sich solcher Probleme entledigt.

Autor: Ing. Gerhard Holzmann, Juni 2011

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung

Tel.: 08293-965648

www.Baubegriffe.com

Facebook: Baugutachter

Weitere interessanter CSN Blogs zum Thema:
Der Stoff aus dem die Schulen sind – Teil IV – “Gebaut für alle Ewigkeit: Deutschlands Asbest Schulen”

Weitere Blogs des Bausachverständigen Gerhard Holzmann:

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Dr. Binz eingestellt

Trierer Nervenarzt willigt in Vergleich ein

Das Trierer Landgericht hat das Verfahren gegen Dr. Peter Binz eingestellt. Einzige Auflage, der Nervenarzt muss 10 000€ an die Staatskasse zahlen. Der von der Kassenärztliche Vereinigung Trier vorgebrachte Verdacht des Abrechnungsbetruges konnte nicht erhärtet werden. Es habe kein Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorgelegen, diese Erkenntnis teilte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung am 6. April mit. Die Zahlung von 10 000€ sei als anteilige Bearbeitungsgebühr zu verstehen, ließ die Frau des Angeschuldigten wissen, nicht als Schuldeingeständnis. Mit der Annahme des vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs, konnte für den 70-jährigen Nervenarzt nicht zuletzt ein weiteres jahrelanges Gerichtsverfahren, mit über 60 veranschlagten Prozesstagen, abgewendet werden.

Grabenkrieg gegen mutigen Arzt beendet

Das Ermittlungsverfahren gegen den Trierer Arzt zog sich über sechs Jahre hin. Dr. Binz, der immer wieder seine Unschuld beteuerte, gab nicht auf und ließ von Abrechnungsexperten alle angeschuldigten Vorgänge überprüfen. Für ihn war die Anschuldigung der KV Trier, er habe in 2800 Fällen betrogen, nicht nur gegenstandslos, er sah sie vielmehr als Fortführung eines seit vielen Jahren andauernden Grabenkriegs gegen ihn. Der KV Trier und der Trierer Ärztekammer war Dr.Binz vor allem wegen seines unermüdlichen und furchtlosen Einsatzes für Arbeiter, die durch Chemikalien an ihrem Arbeitsplatz erkrankten, ein heftiger Dorn im Auge. Immer wieder hatten KV und Ärztekammer Angriffe gestartet, was nicht zuletzt zum Leid der Erkrankten mit beitrug. Dr.Binz ließ sich nicht beirren und stellte sich weiter vor seine Patienten, die meist so krank waren, dass sie sich nicht selbst verteidigen konnten. Über 600 seiner Patienten wurden für sie teils strapaziöser Verhören unterzogen, um Beweise gegen den Arzt zu sammeln.

Rechtsanwalt überzeugt von der Unschuld seines Mandanten

Gegenüber der Trierer Zeitung 16vor erklärte Rechtsanwalt Hülsmann, dass man das Verfahren hätte durchziehen können und dass er überzeugt sei, dass Dr. Binz freigesprochen worden wäre. Der Rechtsanwalt von Dr. Binz teilte mit, dass der nun geschlossene Vergleich die beste Lösung gewesen sei, da sich das Verfahren noch über viele Jahre hingezogen hätte und darunter auch die Praxis von Dr. Binz gelitten hätte, weil die Prozesstage während der Praxiszeit gewesen wären. Auch das Alter von Dr. Binz und dessen angeschlagener Gesundheitszustand habe bei der letztendlichen Entscheidung eine Rolle gespielt. Keinesfalls sei der Vergleich jedoch als Schuldeingeständnis zu sehen, das wurde auch vom Gericht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2010 bereits auf Einstellung des Verfahrens plädiert. Dr.Binz war im vergangenen Jahr zu einem Vergleich noch nicht bereit gewesen, weil er die Annahme vertrat, dass dies als Schuldeingeständnis seinerseits angesehen würde.

Verfahren beendet, finale Niederlage für die KV

Die 234-seitige Anklageschrift gegen Dr. Binz wegen Abrechnungsbetrugs ist nun geschlossen. Der Arzt hat von den 184 000 €, die er bereits vorab zahlen musste, bereits 100 000 € von der KV Trier zurückerhalten. Ein weiterer Bescheid, durch den Dr. Binz hätte 67 000€ zahlen müssen, wurde durch die Einstellung ebenfalls hinfällig.

Für die KV Trier ist der Prozessausgang als finale Niederlange in ihrem erbitterten Kampf gegen den ihr unliebsamen Arzt zu werten. Selbst als sich schon abgezeichnet hatte, dass Dr.Binz kein grob vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beim Abrechnen von Leistungen nachzuweisen war, hat man weiter auf Vernichtung des Standeskollegen gesetzt.

Ein Arzt mit Rückgrat

Den Nervenkrieg, den Dr. Binz und seine Frau in den vergangenen Jahrzehnten und insbesondere in den letzten sechs Jahren durchlebten, kann kaum jemand nachempfinden. Es zeugt von großer menschlicher Stärke, dass Dr. Binz und seine Frau nie an Aufgeben dachten. Beide waren vielmehr in erster Linie stets in Sorge um die Patienten, zu deren Nachteil Patientenakten über Jahre beschlagnahmt blieben und die man belastenden Verhören unterzog.

Beim Verhör der CSN-Präsidentin im Rahmen der Ermittlungen gegen Dr. Binz, meinte ein hinzukommender Kommissar: „Ach nein, gegen den Binz wird wegen Abrechnungsbetrug ermittelt, ausgerechnet gegen diesen Arzt?! Versuchen die es jetzt auf diese Tour? Ich habe Dr. Binz im Rahmen einer Strafanzeige vor Jahren aufgesucht. Ich wollte damals einfach wissen, was ist das für ein Mensch, der sich nicht duckt vor einem mächtigen Großkonzern, dem seine Mitarbeiter egal sind. Dr. Binz ist ein ehrlicher Mann, ich bin froh, ihn kennengelernt zu haben. Von seiner Sorte bräuchten wir mehr Ärzte, dann würde manches anders aussehen. Wenn der betrogen hat, fress ich einen Besen“.

Der „Besen“ muss nicht „gefressen“ werden und wer die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf Gesundheitsschäden durch Gifte am Arbeitsplatz in den letzten Jahren verfolgte, sieht das bestätigt, wofür der Trierer Arzt seit Jahrzehnten mit vollem Einsatz eintrat.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. Mai 2011

Weitere CSN Artikel über das Verfahren gegen Dr. Binz:

Umweltmediziner schließt Vergleich mit Kassenärztlicher Vereinigung

Dr. Peter Binz erwägt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe

Seit 2005 lief ein Verfahren gegen den Trierer Umweltmediziner Dr. Peter Binz. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier bezichtigte ihn in einer Strafanzeige des Abrech- nungsbetrugs. Eine Praxis- und Hausdurchsuchung, Ermittlungen ohne Ende, Vernehmungen von Hunderten von Patienten aus ganz Deutschland, sowie zermürbende Schriftwechsel über sechs Jahre hinweg folgten. Im Mai 2010 wurde Anklage gegen den Arzt erhoben.

Die Kollegen aus der Umweltmedizin und vor allem die Patienten von Dr. Binz erklärten sich solidarisch mit dem über die Grenzen von Deutschland hinaus bekannten Arzt. In der Erstausgabe der CSN Zeitung Perspektiven wurde im Herbst 2006 detailliert berichtet. Die Zeitung enthielt Statements der Ehefrau von Dr. Binz, des Steuerberaters der Praxis und Solidaritätsbekundungen von Umweltorganisationen, Kollegen und Patienten. Zur Erinnerung und nochmaligem Nachlesen:

PERSPEKTIVEN – CSN Zeitung für Chemikaliengeschädigte und Umweltmedizin, Ausgabe 1, Herbst 2006 (pdf)

Anfang April 2011 wurde die Angelegenheit vor Gericht verhandelt und mit einem Vergleich beendet. Vorerst zumindest, denn Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im siebenstelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Näheres in einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Dr. Hülsmann, Trier:

TRIER, den 11.04.2011

Betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz (70) , Liebfrauenstr. 4 a, 54290 Trier

  1. Strafverfahren vor dem Landgericht Trier wegen angeblichen Betruges (Az.: 8002 Js 31385/05; Anklageschrift vom 17.05.2010)
  2. Verfahren vor dem Sozialgericht Mainz (Az.: S 2 KA 33/07) Kläger: Dr. Peter Binz ./. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz; Streitwert: 183.966,19 €
  3. Widerspruchsverfahren des Dr. Binz gegen den „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung Trier über ca. 67.129,90 €

Aufgrund einer Strafanzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Trier, die im Jahre 2005 seitens des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl-Heinz Müller, in die Wege geleitet wurde, erfolgte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Trier, das in eine Anklage vom 17.05.2010 einmündete wegen Verdachts des Betruges. In dieser Anklageschrift wird ausgeführt, Dr. Peter Binz habe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht abgerechnet, obwohl er den Leistungsinhalt von Abrechnungsziffern nicht erfüllt habe.

Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft erfolgte vor 11 Monaten; über die Eröffnung es Hauptverfahrens beim Landgericht -Große Strafkammer- ist trotz Ablauf dieses ungewöhnlich langen Zeitraums immer noch nicht entschieden worden.

Parallel zu diesem Strafverfahren hat Herr Dr. Peter Binz unter dem Datum des 14.02.2007 Klage gegen einen „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben, mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17.07.2006 aufzuheben.

Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 06. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung, die 2 ¼ Stunden andauerte.

Das Gericht, vertreten durch den Vorsitzenden, Vizepräsidenten des Sozialgericht Mainz, Herrn Höllein, hat innerhalb dieser mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, es müsse Herrn Dr. Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dazu habe jedoch das Gericht in den erteilten Bescheiden der Kassenärztlichen Vereinigung kein Wort gefunden (Telefon-Nr. des Vorsitzenden Höllein: 06131-1 41 52 80).

Es werde zwar innerhalb der Schriftsätze der Kassenärztlichen Vereinigung „irgendwo zum Ausdruck gebracht“, dass Dr. Binz ein „grobes Verschulden“ anzulasten sei. Aber begründet sei dies an keiner Stelle. Und dies wäre die wichtigste Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung gewesen.

Auch die anderen Gesichtspunkte, die bei einer Honorarberichtigung eine zentrale Rolle spielen, hätten von der Kassenärztlichen Vereinigung dargelegt werden müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen; nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz, seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung, der schwersten Belastungen durch die obig benannten 3 Verfahren und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Kassenärztliche Vereinigung den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet.

Es handelt sich dabei um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro.

Damit ist auch ein weiteres Regressverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 € mit erledigt.

Dr. Binz braucht also diesen Betrag nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zu zahlen (Telefon-Nr. der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung Mainz: 06131-32 60, Herr Burkhard Lamby).

Der vorbenannte Herr Lamby von der Kassenärztlichen Vereinigung hat in einem beigefügten Schreiben vom 08.04.2011 dazu festgestellt:

„Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen.

Mit Blick auf die zuletzt geschlossene Ratenzahlung kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die geplanten Verrechnungen ab der zweiten Rate bereits gestoppt haben.“

- -

Anhängig ist allerdings immer noch das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer 802 Js 31385/05 mit einer Anklageschrift über 234 Seiten.

Nachdem das Sozialgericht Mainz die obig dargelegten Feststellung getroffen hat, haben wir uns daher mit Schriftsatz vom 08.04.2011 an die Große Strafkammer gewandt und in diesem Schriftsatz zentral ausgeführt, dass es bereits an einer vorsätzlichen Vermögensschädigung des Dr. Binz gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung fehle, also an der subjektiven Tatseite.

Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits verein- nahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist.

Darüber hinaus steht durch die mündlich erfolgten Feststellungen des Sozialgerichts Mainz fest, dass weder ein Vorsatz noch eine grobe Fahrlässigkeit des angeschuldigten Dr. Binz hinsichtlich seiner Vorgehensweise festzustellen ist.

Sobald das Landgericht über die Zulassung oder Nichtzulassung der Anklageschrift vom 17.05.2010 entschieden haben wird, werden wir Ihnen weitere Mitteilung machen.

Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Dr. Hülsmann, RA

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. April 2011

Literatur:

Dr. Hülsmann, Rechtsanwälte, Pressemitteilung betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz, 11.04.2011

Weitere CSN Artikel zum Fall Binz:

Stadtrat verbietet Parfum und Duftstoffe am Arbeitsplatz

Gesundheit hat Vorrang

Der Stadtrat von Portland hat am 23. Februar 2011 in einer Sitzung beschlossen, dass Parfüm und Duftstoffe an Arbeitsplätzen in der Stadt, die sich im US Bundesstaat Oregon befindet, unerwünscht sind. Zukünftig soll auf Parfum, Aftershave, Deo, Haarspray und ähnliche parfümierte Produkte auf der Arbeit verzichtet werden. Der Stadtrat möchte, dass jeder frei atmen kann und sich am Arbeitsplatz gut und nicht krank fühlt. Es sei eine Sache des gesunden Menschenverstandes, sagten die Stadtoberhäupter gegenüber der Presse. Noch will der Stadtrat kein rigoroses Verbot aussprechen, sondern appelliert, dass jeder Mitbürger die neue Regelung von sich aus befolgt. Rund zwei Millionen Menschen leben im Großraum Portland und sind von der neuen Regelung direkt oder indirekt betroffen. Wenn Angestellte gesundheitliche Beschwerden erleiden, weil ein Kollege die Regelung nicht befolgt, soll er beim Vorgesetzten um Hilfe bitten. Die Gesundheit aller habe Vorrang, ließen die Stadtväter verlauten. (1)

Folgt dem Rauchverbot ein Duftstoffverbot?

Experten erwarten dem Vernehmen nach, dass es in absehbarer Zeit zunehmend Städte, Regionen, Ministerien und Behörden geben wird, die Duftstoffverbote verhängen und Arbeitsanweisungen mit der Bitte um Einschränkung von Duftstoffen herausgeben. Es geht dabei nicht um die Geruchsbelästigung durch eine Vielzahl verschiedener Parfüms in einem Raum, wenn gleich diese störend wirken kann. Sie halten Parfums und parfümierte Produkte wegen der darin enthaltenen Chemikalien und Allergenen für genauso gesundheitsbedenklich wie Passivrauch. Gerichtsprozesse, bei denen Arbeitnehmer bei Gericht Recht erhielten, weil ihre Gesundheit durch Duftstoffe am Arbeitsplätz in Mitleidenschaft gezogen wurde, deuten darauf hin, dass die Einschätzung der Experten realistisch ist.

Duftstoff- und Parfumverbot, notfalls per Gericht

In den USA und in Kanada gibt es bereits Städte, Behörden, Schulen und Universitäten, die Angestellte und Besucher darum bitten, in Gebäuden und bei Veranstaltungen auf Parfums und parfümierte Produkte zu verzichten. Auch Ministerien gehen dazu über, Duftstoffverbote zum Wohle der Gesundheit zu verhängen, bspw. Die Centers of Disease Control and Prevention (2) und das Ministerium für Gesundheit in Gergoria (3) und das Zentralbüro für Volkszählung in den USA. (4)

Duftstoffverbote – In Europa noch nicht angekommen

In Mitteleuropa folgt man den neuen Tendenzen zum Wohle der Gesundheit erst zögerlich, hier ist eher ein Anstieg der Verwendung von Duftstoffen im öffentlichen, wie auch privaten Bereich zu verzeichnen und die Duftstoffindustrie ist dabei, mit Nachdruck neue Märkte zu forcieren.

In Skandinavien scheint stärkeres Bewusstsein zum Schutze der Gesundheit zu herrschen. Schweden führte 2008 ein Duftstoffverbot im Gesundheitsbereich ein, der alle Kliniken, Arztpraxen und Gesundheitsbehörden betrifft. (5)

In Norwegen ist man aktuell sehr bestrebt, Duftstoffverbote und Arbeitsanweisungen einzuführen, um Allergiker, Asthmatiker und Chemikaliensensible zu schützen. Der norwegische Allergie- und Asthmaverband NAAF arbeitet intensiv daran, die Bevölkerung und Entscheidungsträger für die Problematik zu sensibilisieren. (6) Insbesondere aus öffentlichen Gebäuden, aus dem Gesundheitsbereich, Schulen und aus Schulbusen möchte der NAAF Duftstoffe völlig verbannen.

In Deutschland haben Duftstoffverbote bislang kaum Fuß gefasst. Lediglich ein paar wenige Praxen von Ärzten und Umweltmedizinern, als auch einige wenige kleinere Firmen gehen diesen Weg, um Allergikern, Asthmatikern und Chemikaliensensiblen den Zutritt in ihre Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen zu ermöglichen.

Sind Parfum- und Duftstoffverbote sinnvoll oder Panikmache?

Hersteller von Parfüms und parfümierten Produkten geben dem Konsumenten nahezu keinerlei Auskunft, mit welchen Inhaltsstoffen er konfrontiert wird, wenn er sie verwendet oder ihnen in Innenräumen ausgesetzt ist.

Die amerikanische Wissenschaftlerin Ann Steinemann untersuchte 2010 an der University of Washington eine Auswahl von 25 parfümierten Produkten. Sie wählte solche aus, die in jedem Supermarkt in den Regalen stehen und am Häufigsten verkauft werden. “Die Produkte gaben zusammen über 420 Chemikalien ab, aber nahezu keine wurde irgendwo dem Verbraucher offen gelegt”, teilte die Wissenschaftlerin in einer Pressemitteilung mit. (7,8)

Dass Parfüms und Duftstoffe u.a. Kopfschmerzen, Asthmaanfälle, Allergien und Ekzeme hervorrufen können, ist in der Medizin hinreichend bekannt. Über die tatsächlichen Auslöser, die verantwortlich sind, ist der Verbraucher jedoch immer noch wenig informiert. Insbesondere die Tatsache, dass „Düfte“ durch Verwendung verschiedenster Chemikalien komponiert werden, wurde bislang nicht zur Kenntnis genommen.

Der Mehrheit der Konsumenten ist unbekannt, dass durch eine nicht unerhebliche Anzahl der chemischen Inhaltsstoffe in Parfüms und parfümierten Produkten, Krankheiten, u.a. Krebs, Nervenschäden, Allergien, Asthma, Kontaktallergien, Fortpflanzungsstörungen verursacht werden können. Von Panikmache zu sprechen ist also unangemessen. Ganz im Gegenteil, die bereits bekannten Fakten drängen zu besserer Information über die Risiken und zu genauer Deklaration, inklusive Warnhinweisen auf den Produktverpackungen.

Mein Parfum brauche ich (doch nicht)

„Das ist eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheit!“ oder „wo kommen wir da hin, wenn ich nicht einmal mein Parfum benutzen darf, wo und wann ich will?“, sind Ausrufe empörter Duftliebhaber. Sind sie gerechtfertigt?

Intensive, sachliche Aufklärung der Konsumenten über die Gesundheitsgefahren, die Chemikalien und Allergene bergen, die sich in Parfums und Duftstoffen befinden, sollte in der Lage sein, heftige Diskussionen zu erübrigen.

Kampagnen, durchgeführt von verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit der Medizin, sollten im Stande sein zu überzeugen, dass Argumente „ein Parfüm- und Duftstoffverbot beeinträchtige die persönliche Entfaltungsmöglichkeit von Mitmenschen die „Düfte lieben“ unangebracht sind, weil sie sich über die Gesundheit anderer hinwegsetzen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 25. Februar 2011

Literatur:

  1. Koin6, Portland City Council adopts rule discouraging of fragrances on workplace, 23. 02.2011
  2. Department of Health and Human Services, Indoor Environmental Quality Policy, 22.06.2009
  3. Silvia K. Müller, Ministerium für Gesundheit ordnet an, CSN, 26. Okt. 2010
  4. Silvia K. Müller, Zentralbüro für Volkszählung untersagt Duftstoffe am Arbeitsplatz, CSN, 21. April 2009
  5. Silvia K. Müller, Duftstoffe verboten in Krankenhäusern und Arztpraxen in Schweden, CSN, 6. Okt. 2008
  6. Alena J., Norwegischer Allergie- und Asthmaverband bittet darum, keine Parfums zu benutzen, CSN, 9.12.2010
  7. University of Washington, Hannah Hickey, Release: Scented consumer products shown to emit many unlisted chemicals, Oct. 26, 2010
  8. Steinemann AC, et al., Fragranced consumer products: Chemicals emitted, ingredients unlisted, Environ Impact Asses Rev (2010), doi:10.1016/j.eiar.2010.08.002

Krebs bei Lehrerin wurde nicht als Berufskrankheit anerkannt

Mit am 17. Februar 2011 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Einzelrichter die Klagen einer 25 Jahre am Berufsbildungszentrum Grevenbroich beschäftigten 52-jährigen Berufsschullehrerin und ihres 17-jährigen Sohnes (23 K 7945/08) sowie eines 59-jährigen Witwers einer über 30 Jahre am selben BBZ beschäftigten weiteren Berufsschullehrerin, die ebenfalls an Brustkrebs erkrankt und an auftretenden Metastasen im Jahr 2009 im Alter von 55 Jahren verstorben ist (23 K 2989/09), abgewiesen.

Zur Begründung führte der Richter im Wesentlichen aus: Bauschadstoffe, wie eine etwaige Belastung aus dem PVC-Fußboden, kämen als Ursachen einer Berufskrankheit im Sinne von § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz nicht in Betracht, weil Beamte solchen Gefahren nicht “nach der Art ihrer dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt” seien. Die Beschaffenheit der Diensträume sowie des Dienstgebäudes sei insoweit unbeachtlich.

In Bezug auf den von der Klägerseite angeführten Schadstoff Benzol, der aus den aus Weich-PVC bestehenden Lebensmittelattrappen ausgegast sei, die von beiden Berufsschullehrerinnen bei der Ausbildung von Bäckereifachverkäuferinnen verwendet worden seien, reiche die Erkenntnislage auf der Grundlage des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens eines Krebs-Spezialisten nicht aus, um einen hinreichenden Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung von Benzol und der Erkrankung an Brustkrebs festzustellen.

Die Klage des 17-jährigen Sohnes wegen einer geltend gemachten Vorschädigung während der Schwangerschaft wies das Gericht schon im Hinblick darauf ab, dass der Antrag auf Anerkennung als Berufsunfall nicht innerhalb der Gesetzesfrist von 10 Jahren ab der Geburt gestellt worden sei.

Gegen die Urteile können die Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.

Literatur:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt, 17. Januar 2011

CSN-Artikel zum Thema Schadstoffe in Schulen:

CSN Forum:

Ein umfangreicher Thread zum Thema Schadstoffe in Schulen

Konzern handelt präventiv: Schluss mit BPA in Kassenzetteln

Demnächst nur noch Bisphenol-A-frei

Der französische Warenhauskonzern Carrefour gab in einer Pressemitteilung am 25. Januar 2011 bekannt, dass man zukünftig Bisphenol-A (BPA) freie Kassenzettel einsetzen werde. Die Umweltorganisation: “Le Réseau Santé Environnement – RES” begrüßte diese Entscheidung und sieht Chancen, dass der gesamte Einzelhandel nachzieht. Insbesondere Kassiererinnen im Einzelhandel hätten durch einen solchen Wandel einen erheblich gesünderen Arbeitsplatz. Die in Kritik geratene Chemikalie BPA verhält sich im Körper wie Östrogen. Durch wissenschaftliche Studien hat sich der Verdacht erhärtet, dass Bisphenol-A u.a. Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, Krebs, Unfruchtbarkeit, als auch Genschäden auslösen kann.

Prävention zum Schutz der Mitarbeiter

Die Carrefour Konzernverwaltung hat ihren rund 1600 Filialen aufgetragen, bis Februar 2011 zu BPA-freien Kassenzetteln überzugehen. Auch die “Système U” Warenhäuser werden dieser Zielvorgabe folgen. Es ist keine neue Gesetzgebung, die zu dieser Entscheidung geführt hat, vielmehr sehen die Verantwortlichen der Konzernleitungen darin eine Präventionsmaßnahme, die vor allem dem Arbeitsschutz der Angestellten in den Warenhäusern zugutekommt. Carrefour und “Système U” begründen ihre Entscheidung als Vorsorgemaßnahme.

Hoffentlich zieht der ganze Einzelhandel mit

Die Umweltorganisation RES ist sehr zufrieden mit der vorbildlichen Entscheidung der beiden Konzerne und äußerte die Hoffnung, dass sich diese Entwicklung auf den ganzen Einzelhandel auswirken möge. Eigentlich sei es die Aufgabe des Staates, sagte der Sprecher von Res, diese BPA Quelle ein für allemal zu beseitigen. Doch wie in Deutschland, lassen auch in Frankreich Gesetze zum Schutz der Bevölkerung vor BPA noch auf sich warten.

Verbraucherschutz statt Schutz der BPA-Lobby

RES fordert insbesondere alle relevanten Bereiche, den Einzelhandel und die Nahrungsmittelproduktion auf, die Chemikalie BPA, die sich auf das Hormonsystem auswirkt, in Produkten des täglichen Bedarfs zu ersetzen. Die Umweltorganisation appelliert mit Nachdruck an die Wirtschaftsakteure, Informationen über ihre Praktiken bereitzustellen, und zur Aufklärung über Bisphenol-A beizutragen, damit die Konsumenten sich informieren können und dadurch die Möglichkeiten erhalten, Produkte entsprechend auszuwählen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 28. Januar 2011

Literatur:

Weitere CSN Artikel zu BPA: