Arbeitsschutz für Allergiker
Behörden setzen Rücksichtnahme auf Duftstoffallergiker durch
Das Benutzen von Parfüms, Bodylotions, Deo’s und anderen Duftstoffen an Arbeitsplätzen hat Dimensionen angenommen, die Behörden tätig werden lässt. Etwas Duft kann eine angenehme Bereicherung sein, wenn zu viel des Guten verwendet wird, werden Duftstoffe zur quälenden Last. Insbesondere in Büros, wo man auf engem Raum zusammen sitzt, kann das Parfüm oder Aftershave des Kollegen sogar zum handfesten Gesundheitsproblem werden. Für Allergiker, Asthmatiker und Chemikaliensensible (MCS) reicht ein wenig Parfüm, um die Arbeitsfähigkeit einzuschränken oder aufs Spiel setzen. Selbst ein kurzer Aufenthalt einer Person, die ein Parfüm oder Pflegeprodukt benutzt hat, das allergieauslösende natürliche Duftstoffe oder Chemikalien enthält, kann die Luft in einem Innenraum für viele Stunden belasten.
Die kanadische Bezirksregierung von Kootenay Boundary hat einer Arbeitsanweisung zur Minimierung von Duftstoffen und Parfüms am Arbeitsplatz höchste Priorität eingeräumt. Am 11. Juli 2012 trat die Leitlinie in Kraft. Seit einiger Zeit kann man nahezu wöchentlich über die Einführung solcher Regulierungen oder über Verbote von Parfüm und Duftstoffen bei Behörden, in Konzernen, auf Veranstaltungen, als auch in Schulen und Universitäten lesen.
Gründe für ein Duftstoffverbot
Die kanadische Bezirksregierung von Kootenay Boundary beschreibt in ihrer Leitlinie mit dem Titel „Scent-Sensitive Environment“ die Gründe für die nun in Kraft tretende Arbeitsanweisung. Man möchte die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter und Besucher durch Minimierung von parfümierten Produkten die Umwelt- und Chemikaliensensitivität auslösen können, sicherstellen. Das Ziel der Leitlinie ist die Reduzierung der Verwendung stark gedufteter Produkte. Die Behörde hat insbesondere folgende problematische Produkte im Visier und bittet darauf zu verzichten, wenn sie parfümiert sind, bzw. auf duftfreie Alternativen auszuweichen:
- Shampoo, Conditioner
- Haarsprays
- Deos
- Parfüms, Aftershaves
- Bodylotions, Cremes
- Potpourri
- Handseifen
- Kosmetika
- Lufterfrischer, Raumsprays
- Aromatherapie Produkte
- Duftöle
- Beduftete Kerzen
Die Behörde ist bestrebt, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu finden, die verträglich sind und verspricht die Verwendung zu beobachten und im Falle von Unverträglichkeiten durch Ersatzprodukte Abhilfe zu schaffen.
Duftfreie Arbeitsplätze werden zur Norm
In USA und Kanada sind Arbeitsplätze, an denen ein „Duftstoff- oder Parfümverbot“ herrscht, keine Seltenheit mehr. Arbeitsplätze, an denen Duftstoffe und Parfüms reglementiert sind, stellen in diesen Ländern laut Dokument der Bezirksregierung von Kootenay Boundary zwischenzeitlich eine gewisse Norm dar. Ähnliche der Gesundheit von Angestellten an Arbeitsplätzen zuträgliche Bestrebungen sind in europäischen Ländern erst selten anzutreffen. Die Leitlinie wurde von der kanadischen Bezirksregierung als Teil eines umfassenden Programms für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeführt. Mitarbeiter, Leiter von Behörden wie auch Besucher sollen sich daran halten, um die Gesundheit ihrer Mitmenschen zu schützen.
Ist Verzicht auf Duftstoffe wirklich nötig?
Duftstoffe bestehen aus Chemikalien oder aus natürlichen Ölen, die allergene Wirkung haben können. Zusätzlich oxidieren solche ätherische Öle durch Licht-, Luft- und Ozoneinwirkung wodurch Schadstoffe freigesetzt werden. Es ist also keineswegs unbedenklich, wenn nur natürliche Duftöle / Aromaöle verwendet werden, oder bspw. Reinigungsmittel mit Zitrusöl. Beides, chemische und natürliche Duftstoffe belasten die Raumluft und können die Gesundheit einer Person erheblich beeinträchtigen. Folgende Gesundheitsbeschwerden durch beduftete Produkte, Parfüms, etc. werden häufig berichtet und auch in der Leitlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz angeführt:
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Benebeltes Gefühl im Kopf
- Übelkeit
- Erschöpfung
- Schwäche
- Müdigkeit
- Konzentrationsstörungen
- Depressionen
- Angst
- Taubheitsgefühle
- Atemwegbeschwerden
- Kurzatmigkeit
- Hautirritationen
- Tränende, gereizte Augen
- Anaphylaxie
Kosten für die Umsetzung eines Duftstoffverbots am Arbeitsplatz
Duftfreie Seife für Seifenspender und Reinigungsmittel ohne Duft kosten nicht mehr als herkömmliche Produkte, wenn man etwas Preisvergleich betreibt. Die Kosten für die Umsetzung eines Duftstoffverbots sind abhängig von der Größe eines Unternehmens oder einer Behörde. Hinweisschilder, Schulungsmaterial und Aufklärungsbroschüren sind die Hauptposten. Wenn nicht viele Mitarbeiter über ein Duftstoffverbot informiert werden müssen, reicht oft eine einfache Dienstanweisung, die außer Mühe und Zeit, sie zu erstellen, keine oder kaum Kosten verursacht.
Rigoroses Verbot oder freiwilliges Verzichten auf Duftstoffe?
Ob an einem Arbeitsplatz ein rigoroses Duftstoffverbot eingeführt werden muss oder ob Aufklärung und die Bitte an Mitarbeiter und Besucher auf duftende Kosmetika zu verzichten, ausreicht, hängt von einigen Faktoren ab:
- Kooperationswille der Mitarbeiter und Gebäudebesucher
- Mitarbeiter, die schwere gesundheitliche Reaktionen durch Parfüms und Duftstoffe erleiden
- Gesundheitsbewusstsein, Einsicht
- Schrittweises Vorgehen aus Umsetzbarkeitsgründen
- Zeitlicher Aufwand, Mitarbeiter über das Duftverbot zu informieren (Schulungen)
- Duftstoffe vom Arbeitsplatz verbannen
Parfüms und Duftstoffe gehören zwar für viele Menschen zum Leben dazu, sie sind jedoch in keinster Weise notwendig. Jeder, der besorgt ist um das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Mitmenschen, kann dazu beitragen, dass eine Firma, ein Betrieb oder eine Behörde barrierefreier und ein gesünderer Arbeitsplatz wird.
Unterstützen kann man die Einführung einer solchen Duftstoff-Reglementierung durch:
- Hinweisschilder an Eingängen, auf Toiletten und in den verschiedenen Arbeitsbereichen
- Eliminierung von Duftspendern auf Toiletten, statt dessen Einbau einer besseren Lüftung
- Besonders eingeschränkten Mitarbeitern gestatten, einen Raumluftfilter in ihrem Arbeitsbereich einzusetzen, ihre Pausenzeiten frei wählen zu können, bei Erfordernis eine Aktivkohle-Schutzmaske verwenden zu dürfen
- Telefon, Intranet, iMessage, Messenger, SMS und andere Möglichkeiten elektronischer Kommunikation nutzen, um Mitarbeiter mit schweren Gesundheitsproblemen vor massiver Duftstoffexposition zu warnen
Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. Juli 2012
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