Klinikum berichtet über 250 MCS Patienten

Kein Bedarf für spezielle Krankenzimmer für Behinderte?

Seit Sommer 2011 gibt es in Deutschland endlich ein Krankenhaus, das Umweltkranke mit MCS aufnehmen kann. Die Klinik in Hamburg ist die Einzige in ganz Deutschland. Weil sie hoch im Norden des Landes liegt und damit für Umweltkranke aus Süd- und Mitteldeutschland im Ernstfall fast unerreichbar, sind die eigens eingerichteten Umweltzimmer bislang unterbelegt. Umwelterkrankte aus dem Raum Stuttgart setzten sich dafür ein, dass auch in dieser Großstadt ein Krankenhaus Umweltzimmer einrichtet, um auch MCS-Kranken im süddeutschen Raum einen Klinikaufenthalt zu ermöglichen. Politiker der CDU wollten die an MCS Erkrankten unterstützen und fragten bei der Stuttgarter Stadtverwaltung nach. Der Leiter des Klinikums vor Ort führte eine Erhebung durch und stellte fest, dass man über 250 Patienten mit MCS versorgt hatte. Bedarf für spezielle Umweltzimmer wie in Hamburg sieht er trotzdem nicht. Obwohl MCS eine im ICD-10 unter Verletzungen und Vergiftungen, mit dem Code T 78.4 klassifizierte Krankheit ist.

Da Chemikaliensensitivität ab einem gewissen Schwergrad eine Behinderung darstellt, weil die Krankheit im Alltag stark einschränkt oder ihn völlig unmöglich macht und Aufenthalte in einer herkömmlichen Klinik nur mit weiterer gesundheitlicher Verschlechterung zu bewerkstelligen sind, sehen MCS-Erkrankte sich als benachteiligt gegenüber anderen Kranken und Behinderten an.

Krankenhausaufenthalt nötig, Krankenhaus unerreichbar

Für MCS-Kranke ist es schwer, Hunderte von Kilometern zurückzulegen, um behandelt zu werden. Der Transport in einem Krankenwagen ist wegen der teils schweren bis lebensbedrohlichen Reaktionen auf geringste Konzentrationen von Chemikalien nahezu unmöglich. Speziell ausgestattete Krankenwagen, wie es sie in den USA schon gibt, sind in Deutschland nicht verfügbar. Viele der Umweltkranken mit MCS sind nicht in der Lage, alleine zu reisen, es wäre schlichtweg unverantwortlich. Sie sind auf die Hilfe und ein Transportangebot eines Familienmitglieds oder Freundes angewiesen. Die Zumutbarkeit einer Wegstrecke von Süddeutschland nach Hamburg im Schmerzfall sei dahingestellt. Mit einer solchen mangelhaften Versorgungssituation ist kaum eine andere Patientengruppe in Deutschland konfrontiert.

MCS zu selten um angemessene Krankenzimmer bereitzustellen?

In der Südwestpresse wurde über die Anfrage der CDU und Stadtverwaltung beim Klinikum Stuttgart berichtet. Klinikleiter Claude Klier sagte gegenüber der Zeitung, es gäbe Zimmer im Klinikum, die einzelne Merkmale erfüllten, man habe bei einigen Klinikneubauten entsprechende Umweltstandards berücksichtigt und schadstoffarme Materialien verwendet. Umweltzimmer, wie es sie in Hamburg gibt, hält der Leiter des Stuttgarter Klinikums nicht für erforderlich und führt gegenüber der Zeitung interne Klinikstatistik an:

„Vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2012 wurden 27 Patienten mit der Hauptdiagnose MCS im Klinikum Stuttgart aufgenommen – verteilt auf neun unterschiedliche Klinken, inklusive Notaufnahme. Weitere 227 Patienten hatten diese MCS als Nebendiagnose“.

Ein konkreter medizinischer Bedarf bestünde nicht, sagte der Leiter des Klinikums im Interview.

Mike, User im CSN Forum, wollte das nicht ungeprüft lassen. Er recherchierte und fand Folgendes heraus:

„Wenn man von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 8,5 Tagen ausgeht, dann wären das 254 x 8,5= 2159 Belegungstage in 1,5 Jahren. Ein Bett würde da gar nicht ausreichen.“

Als seltene Erkrankung sieht auch die EU-Kommissarin für Gesundheit MCS nicht an. In einer Stellungnahme verdeutlichte sie Ende 2009 das MCS im internationalen ICD-10 klassifiziert sei und die Definition einer seltenen Erkrankung nicht erfülle, dafür sei sie zu häufig. Die Bereitstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung obliege den einzelnen EU-Mitgliedsländern ließ EU-Kommissarin Androulla Vassiliou damals wissen.

Kaum Ärzte informiert über die Existenz der Hamburger Umweltzimmer

Die zwei Umweltzimmer der Hamburger Klinik sind bislang zwar noch unterbelegt, aber die MCS-Patienten, die bereits dort zur Behandlung waren oder um sich operieren zu lassen, waren durch die Bank großen Lobes. Man habe wirklich das Möglichste getan, um den Aufenthalt für MCS-Patienten verträglich zu machen und ihnen sei medizinisch hervorragend geholfen worden. Bislang gab es nur wenig mediale Berichterstattung über die beiden Umweltzimmer, das mag ein Grund sein, weshalb die beiden mit viel Mühe errichteten Spezialzimmer unterbelegt sind.

Wenn man mit Klinikärzten aus dem Bundesgebiet spricht, trifft man auf Wissbegier bezüglich der Thematik, und es ist davon auszugehen, dass ein informativer Artikel über das Hamburger Pilotprojekt im Deutschen Ärzteblatt mit Interesse gelesen würde. Ärzte, die in ihrem Praxisalltag mit MCS-Patienten in Not konfrontiert werden, hätten gerne eine Anlaufstelle, selbst wenn sie entfernt ist. Erst kürzlich verstarb eine MCS-Patientin, weil es kein Klinikangebot für diese Patientengruppe gibt und der Hinweis von CSN auf die Hamburger Klinik genau einen Tag zu spät kam. Die Patientin war in der Nacht zuvor verstorben.

Andere Länder ermöglichen MCS-Patienten Klinikaufenthalte

In den USA, Kanada und Australien bemüht man sich seit Jahren, die Bedingungen in Krankenhäusern zu optimieren, um auch Chemikaliensensible behandeln oder im Notfall versorgen zu können. Standardisierte Notfallinformationen für Rettungssanitäter und Ärzte, Leitlinien, die Krankenhäusern helfen sollen, MCS-Patienten im normalen Klinikalltag versorgen zu können, spezielle Klinikabteilungen mit Arbeitsanweisungen, wie man diesen hypersensiblen Patienten den Aufenthalt ermöglicht, all das gibt es in den USA, in Kanada und Australien. Dass solche Maßnahmen mit hohen Kosten verbunden sind trifft nicht zwangsläufig zu. Arbeitsanweisungen, Duftstoffverbote und einfache Regelungen sind beispielsweise mit keinen nennenswerten Kosten verbunden.

MCS-Patienten, Behinderte die kaum medizinische Hilfe erhalten

Umweltzimmer nach Hamburger Standard kosten zwischen 30.000 und 40.000€, führte der Leiter des Stuttgarter Klinikums gegenüber der Südwestpresse an. Für eine Privatperson mag diese Summe hoch anmuten, für ein Spezialzimmer in einer Klinik ist sie kein Kostenfaktor, der nicht zu realisieren wäre. Über EU-Subventionen ist es möglich, Kliniken umweltverträglicher und schadstofffreier zu konzipieren. Bei entsprechender Planung dürfte es durchaus im Rahmen des Machbaren stehen, dass weitere Umweltzimmer, wie die in Hamburg, in verschiedenen Regionen in Deutschland geschaffen werden. Mit entsprechender „Vermarktung“ im Sinne von Kommunikation über die medizinische Fachpresse und Eintrag in entsprechende Klinikregister dürften diese Spezialzimmer für Allergiker und Umweltkranke sicherlich über ausreichende Belegung nicht klagen müssen. Fast jeder Zweite in unserem Land ist Duftstoffallergiker. Unter Chemikaliensensitivität (MCS) in beachtenswertem Ausmaß leiden rund 10-15% der Bevölkerung, wenn man Prävalenzstudien aus anderen Ländern für eine Bedarfserhebung zugrunde legt, weil es keine verlässlichen deutschen Studien gibt.

Werden MCS-Kranke gegenüber anderen Kranken und Behinderten benachteiligt?

MCS kann in Deutschland im Einzelfall schon seit Jahren als Behinderung anerkannt werden. Es gibt Chemikaliensensible, die ihre Krankheit als Behinderung eingestuft bekamen. Doch auch ohne eine solche behördliche Anerkennung gilt eine durch Behinderung beeinträchtigte Person, laut UN Behindertenkonvention, als Behinderter, dem Hilfe zusteht. Deutschland hat die UN -Behindertenkonvention unterzeichnet. Die deutschen Patienten mit Chemikaliensensitivität oder MCS können jedoch, auch Jahre nach der Ratifizierung des Behindertenschutzgesetzes, immer noch an keinem normalen Alltag teilnehmen und erhalten kaum medizinische Versorgung zugestanden. Die Kernaussage des Gesetzes besagt, dass kein Behinderter vor einem anderen Behinderten bevorteilt oder benachteiligt werden darf und adäquate Hilfe erhalten muss, da er sonst gegenüber anderen Behinderten und Mitmenschen als diskriminiert gilt.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 9. August 2012

Literatur:

 

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11 Kommentare zu “Klinikum berichtet über 250 MCS Patienten”

  1. M. B. 10. August 2012 um 11:41

    Wirklich ein starkes Stück. Man sieht kein Bedarf MCS-Patienten eine angemessene stationäre Behandlung zu ermöglichen. Die Behandlung soll primär ambulant erfolgen. Wie soll das bei einer schweren akuten Erkrankung wie z. B. Herzinfarkt funktionieren? Das die Politik (CDU) sich dafür einsetzt und dann eine Absage von den Ärzten kommt ist wirklich unglaublich. Im übrigen hätte ich in einem unter grüner Führung regierten Bundesland eher erwartet das solche Voschläge von dieser Umweltpartei kommen.

  2. Galaxie 10. August 2012 um 14:28

    Ja, genau M.B. hast Recht bei uns in Hamburg war es ähnlich, die CDU und SPD stellten durch Information von mir eine Kleine Schriftliche Anfrage = SKA an den Hamburger Senat. Man verwies nur auf das Agasplesion, was nur auf zwei Zimmer, mit nicht geeigneter Versorgung verwies, mit der Begründung MCS sei unspezifisch und man könne direkt bei den Krankenhäusern anfragen, ob die interesse hätten…
    u.a. kam das von Dietrich Versich, CDU, damaliger Senator de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Wersich.
    Ja, so einfach haben die sich das gemacht und eine grosse Belegung findet da nicht statt, da dort nur die zwei Zimmer etwas umweltfreundlich ausgestattet sind, mit konventioneller Nahrung, die Umwelterkrankte mit MCS und wohl auch Andere nicht vertragen. Das Agasplesion ist nicht frei von Desinfektionsmitteln und Duftstoffen. Das Personal ist zum Teil zum Glück durch eine Selbsthilfegruppe informiert, was ja bei anderen Kliniken nicht der Fall ist und selbst wenn, weiss man nicht, ob das Personal dann Rücksicht nimmt…

    LG
    Galaxie

  3. Galaxie 10. August 2012 um 14:52

    Hier noch mal zu Dietrich Wersich http://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Wersich und die noch aktuelle Situation http://www.taz.de/Fraktionschef-Dietrich-Wersich/!98734/

    Galaxie

  4. Amazone 10. August 2012 um 15:23

    Hier liegt eindeutig ein Verstoss gegen
    Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention vor!
    Abgesehen davon braucht man lt. schriftlich vorliegender Aussage von Frau Professor Degener, Mitglied des UN-Fachausschusses für Menschen mit Behinderungen (CRPD) keinen Schwerbehinderten-status, um Anspruch auf eine für Menschen mit Behinderungen adäquate medizinische Versorgung zu haben. Wir als MCS-Patienten werden behindert!

    Gesundheit
    Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Be­hinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung auf Grund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitati­on, haben. Insbesondere stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsver­sorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedi­zinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevölke­rung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens;
    bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht,

    einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Men­schen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
    c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
    d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesund­heitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinde­rungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grund­lage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheits­versorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;
    e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Men­schen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
    f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorent­haltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten auf Grund von Behinderung

    Amazone

  5. Twei 11. August 2012 um 13:54

    Es gibt in Deutschland 12 Städte mit über 500.000 Einwohnern: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt a.Main, Stuttgart, Dortmund, Essen, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg.

    Die im Artikel erwähnten statistischen Zahlen zur fast 600.000 Einwohner Stadt Stuttgart, weisen eindeutig einen Bedarf von Umweltzimmern in Bezug auf die Einwohnerzahlen von oben genannten Großstädten auf. Nur Hamburg hat bisher den Versuch gestartet der MCS-Problematik gerecht zu werden.

    Laut der UN-Behindertenrechtskonvention müßte laut Amazones obigen Zitierungen, eine flächendeckende medizinische Bereitstellung bzw. Versorgung zur Verfügung gestellt werden.

    Demnach sollten meiner Meinung nach möglichst alle Städte mit einer Einwohnerzahl über 200.000 Einwohner Umweltzimmer bereitstellen; das entspräche einer weiteren Zahl von 28 Standorten.
    (Mit oben genannten 12 Städten also insgesamt mindestens 40 Städte für den Anfang…)

    Warum auch ab 200.000 Einwohner?

    Weil nach den Angaben des Klinikleiters Claude Klier demnach pro Jahr ca. 169 MCS-Patienten (mit Haupt- und Nebendiagnose) im Klinikum Stuttgart aufgenommen werden.

    169 MCS-Erkrankte in einer Stadt mit ca. 581.306 Einwohnern!

    Demnach würden bei einer Einwohnerzahl von ca. 200.000 Einwohnern ca. 58 MCS-Erkrankte jährlich zur Behandlung anfallen.
    Bei durchschnittlichen 8,5 Tagen Aufenthalt wären das ca. 495 Bett-Belegungstage.

    2 Betten wären also ab 200.000 Einwohnern mindestens zu Empfehlen und über die Wirtschaftlichkeit bräuchte man sich deshalb meines Erachtens auch keine weiteren Gedanken mehr zu machen!

  6. darkat 11. August 2012 um 14:52

    ich erlaube mir aus einem hübschen Kommentar zu dem Artikel (der Südwest Presse) zu zitieren:

    „08.08.2012 22:41 Uhr Wolfgang Freiburger

    Wie herrlich weit wir es doch gebracht haben !!!
    Ein Umweltzimmer ohne Dreck und Schadstoffe kostet 40 000 € ! und so was gibt es in Stuttgart nicht !!!

    Wie können aber auch Leute auf die Idee kommen !, und sogar auch noch Kranke !!,

    dass es sogar in KRANKENHÄUSERN !!! mindestens ! ein Zimmer ! ohne Dreck und Schadstoffe geben könnte !!???

    Nö !, Nö !!, sell geht net !!! wo doch die Schulmedizin für die chemische Industrie so viel hilft !!
    !
    Gucksch do na !!!:

    „Völlig unerwartete Entdeckung“

    Chemotherapie der chemischen Schulmedizin ! KANN Krebs FÖRDERN !!!

    Tja !, ja !! was die Schulmedizin !!! der chemischen Industrie net so alles kann !!!

    Guckst Du ! Wissenschaft !!

    Sell isch bekanntlich jene seltsame schaft die Wissen schaft !!!

    …..

    Un jetzertle wolle se sogar noch e Zimmer ohne Schadstoffe !!! in de Klinik !, der Schulmedizin !!!

    Was es net für Verrückte ! in unserer Zeit !! so gibt !!!“

  7. PappaJo 12. August 2012 um 04:21

    Der Wolle is ja einer!;-)

    Aber wollen wir nun nicht auf den paar MCS-Kranken rumreiten, die da pro Stadt angeblich anfallen würden. Tatsache ist doch, das kaum einer der MCS hat auch nur auf den Gedanken kommen würde, sich freiwillig in eine Klinik zu legen! Die 169 oder 250 kann man getrost multiplizieren mit mind. 10, die sich wegen der Krankheit mal behandeln lassen würden. Quasi 1x aufpäppeln lassen oder sonstiger Leiden behandlungswürdig sind.

    Wenn die Schulmediziner die Sache mal ernst nehmen würden, wären auch die MCS-Kranken bereit sich denen zu stellen und müßten nicht um ihr Leben fürchten.

    Die Krankenhäuser brauchen kein Bett sondern ein Etage für uns. Aber es stellt sich ja die Frage warum dann die „anderen“ in giftiger Umgebung im Krankenhaus liegen sollen bzw. arbeiten sollen?

    Das wird hier wohl das Problem sein. Wenn es sich herum spricht, das MCS-Kranke Schadstoff-Freie Zimmer und Behandlungen bekommen, werden die „anderen“ sich doch fragen: „Und wir haben da keinen Anspruch drauf?“

    Warum dann nicht gleich das gesamte Gebäude mit eine Belüftung ausstatten, die man auch in der Chip-Industrie anwendet? Haben denn nur Halbleiter ein Recht auf saubere Luft? Ich wäre für Reinraumklasse 1 / ISO 3 – dann müßte man ja auch nicht mehr so dolle desinfizieren, oder?
    http://www.iab-reinraumprodukte.de/info-portal/glossar/reinraumklassen.html

  8. Kira 12. August 2012 um 08:28

    Es geht nicht um die Lösung der Probleme im Sinne und zum Wohle von schwer toxisch Erkrankten, NEIN …

    Zitat:“….. ein konkreter medizinischer Bedarf bestünde nicht“,

    das ist die allgemeine Aussage in der deutschen Schulmedizin, bei den Behörden, Ämtern, Gerichten und politischen Entscheidungsträgern.
    Denn sie wissen was sie tun oder besser gesagt, man will nicht ….

    Seit 2009 kämpfen wir schon um Gerechtigkeit, um die Anerkennung der schwer toxischen Erkrankung unseren Sohnes und meines Mannes ……… es ist eine“ politisch nicht gewollte“ Krankheit, ohne Rücksicht auf den Betroffenen!!
    Laut Dr. Hill (2012)“ sind die Hinweise aus der Wissenschaft vielfältig und ausreichend, und der biochemische Pathomechanismus ist weitgehend aufgeklärt. Der angeblich fehlende wissenschaftliche Beweis ist eine Schutzbehauptung für die Untätigkeit verantwortlicher Stellen des Gesundheitswesens und des Umweltschutzes. Die Krankheit ist nach WHO ICD 10 T 78.4 gelistet und definiert, und Ärzte, die bei der Anamnese Umweltfaktoren nicht berücksichtigen und eine psychiatrische Diagnose stellen, begehen einen Kunstfehler.“

    Wir sind für die Gesellschaft im Grunde ohne Wert und ein Störfaktor hinzu.
    Wir decken zuviel auf und verlangen ausserdem unsere Rechte …. wie können wir nur!!

    Wie Amazone oben schon andeutet, es wird gegen die UN- Behindertenrechtskonvention verstossen
    und keiner stört sich daran –
    es geht nicht um die Lösung der Probleme im Sinne und zum Wohle toxisch schwer erkrankten Menschen …NEIN

    Damit wird doch wieder einmal mehr alles gesagt ……. oder etwa nicht???
    Gibt es noch Dinge, die der Erklärung bedürfen, der Aufmerksamkeit? Ist irgendwas übersehen worden? Liegen die Fakten nicht schon seit Jahren auf den dem Tisch? Ist die Realität nicht wirklich ganz einfach?
    Wenn noch Fragen offen sind schaut euch in den Blogbeiträgen von csn-deutschland.de um, da findet ihr alle Antworten z.B.:
    http://www.csndeutschland.de/blog/2012/07/25/funktionelle-leiden-eine-vorsatzlich-gelegte-falsche-spur/
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/10/30/mcs-auch-2011-im-icd-10-im-register-fur-verletzungen-und-vergiftungen-aufgefuhrt/
    http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf
    http://www.csn-deutschland.de/PDF/merz_mcs_stategie.pdf

  9. karlheinz 12. August 2012 um 09:10

    Das mit der Chip-Industrie ist eine interessante Idee. da fallen bestimmt regelmäßig Altgeräte an, die verschrottet werden müssen aber eigentlich noch prima funktionieren. Damit ließen sich die 40000€ vielleicht noch drücken.

    Ansonsten mußte ich gerade denken: ich wollt ich wär ein Huhn… . Für die adäquate Unterbringung von Legehennen hat man ja doch allerhand Kosten auf sich genommen incl. politischer Querelen. Wenn man doch die Grünen etc. nur motivieren könnten unsereins mit Hühnern gleichzustellen.
    Vielleicht liegst ja daran, dass wir keine Eier legen.

  10. Amazone 12. August 2012 um 12:00

    Voriges Jahr hatte ich den Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen angeschrieben, um auf die für MCS-Kranke ubiquitären Duftstoffexpositionen, auch in Arztpraxen und Krankenhäusern, und dadurch fehlende Teilhabe etc. aufmerksam zu machen. Nur zur Untermauerung der Behinderung durch die Duftstoffproblematik hatte ich eine Bescheinigung meines Arztes über meine Unverträglichkeits-reaktionen auf einen Raumlufterfrischer in seiner Praxis beigefügt.

    Daraus wurde dann folgendes gemacht:

    Herr Hüppe stellte eine Anfrage an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), ….. ich würde beklagen, dass vielen Menschen, die unter MCS leiden, der Zugang zu bestimmten Gebäuden erschwert bzw. verhindert würde, beispielsweise durch die Benutzung von Raumlufterfrischern, dies betreffe auch Krankenhäuser…. Umweltbezogene Erkrankungen und daraus entstehende Behinderungen sind seiner Meinung nach ein ernst zu nehmendes Problem. Ihn interessiere daher, ob und wie die DKG dieses Thema behandelt….

    Antwort der DKG an Herrn Hüppe:
    …. Der Ihrem Schreiben anliegende Brief bezieht sich dabei insbesondere auf „Raumlufterfrischer“, deren Absonderungen zu allergischen Reaktionen führen können. Zunächst einmal ist uns die Anwendung solcher Raumlufterfrischer aus Krankenhäusern nicht bekannt. Überhaupt wird die Verwendung von Duftstoffen in Krankenhäusern äußerst zurückhaltend ausgeübt, da schwerkranke Menschen diese – abseits von allergischen Reaktionen – häufig auch als unangenehm empfinden. Allenfalls finden Duftstoffe in Desinfektions- und Putzmitteln Verwendung. Auf solche Duftstoffe rekurriert das Schreiben aber nicht.
    Von Seiten der DKG gibt es keine Empfehlungen über den Einsatz (besser Nicht-Einsatz) von Duftsubstanzen aber nicht. Alle Patienten werden bei der Aufnahmeanamnese hinsichtlich allergischer Reaktionen und sonstiger Unverträglichkeiten befragt……..
    Ist eine Exposition unvermeidbar, so stehen in den Kliniken selbstverständlich Mittel und Wege bereit, allergischen Reaktionen vorzubeugen…..
    Patienten mit einer entsprechenden Disposition sollten gleich bei der Aufnahme in ein Krankenhaus auf ihre Empfindlichkeit hinweisen. Sie dürfen sicher sein, dass eine anamnestisch bekannte allergische Disposition in den Krankenhäusern nicht bagatellisiert wird.

    Eine Lachnummer oder ein Trauerspiel?

    Zitat einer Unterhaltung zwischen zwei männlichen Busfahrgästen: Ob man zum Arzt geht oder Tarotkarten legt, kommt auf eins raus!

  11. PappaJo 13. August 2012 um 11:22

    Ein Konsortium von Wissenschaftlern wollten mal eine neue robuste und liebenswerte Hunderasse züchten. Dazu kreutzten sie die „Bulldogge“ mit einem „Shih Tzu“ – ein großer Erfolg – in deren Augen – , denn das Ergenbniss nannte sich fortan „BullShiT“.

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