Archiv der Kategorie ‘Pressemitteilungen‘

REACH wirkt – Auf Anfrage Auskunftspflicht für über hundert Stoffe

Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung

Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“

Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. PFC sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen.

Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff, der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben.

Auf die REACH- Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und – nach einer Einzelfallentscheidung – Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist. Am einfachsten geht das online mit einem Formular auf www.reach-info.de. Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der REACH-Verordnung ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden.

Jochen Flasbarth:

„Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“

Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

Autor: UBA, Dessau, 01/2013

Weitere Informationen und Links

Anfragen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Alltagsprodukten kann man hier stellen:

REACH-Beratung und Information:

Pestizide – Reduktion des Einsatzes unabdingbar

Bioland: Aktionsplan der Bundesregierung unzureichend

Bioland kritisiert den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des „Nationalen Aktionsplans zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP). „Der Pestizid-Aktionsplan der Bundesregierung kann in der vorliegenden Form keinen Beitrag dazu leisten, die negativen Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf Menschen, Pflanzen, Tiere, Böden und Gewässer nachhaltig zu vermindern. Es bedarf erheblicher Nachbesserungen“, sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland.

EU-Vorgaben verpflichten Deutschland zu diesem Aktionsplan, mit dem die Risiken der Verwendung von Pestiziden auf Mensch und Umwelt reduziert und die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz verringert werden soll. Anfang 2013 soll der Aktionsplan in Kraft treten. Um diese Vorgaben umzusetzen, fordert Bioland von der Bundesregierung eine grundsätzlich andere Pestizid-Politik. Nur durch ehrgeizige Reduktionsziele zum Pestizideinsatz und eine Stärkung des ökologischen Landbaus kann der Aktionsplan seine Wirkung entfalten. Weitere Instrumente sieht Bioland in der Einführung einer Pestizidabgabe und dem Verbot besonders gefährlicher Pestizide für Bienen und Insekten, insbesondere der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide.

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme zeigt Bioland die großen Defizite des Aktionsplans auf. Es fehlen wirksame Ziele und Maßnahmen, die tatsächliche Veränderungen im Pflanzenschutz bewirken. Gravierende Probleme wie der Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen, werden nicht ernsthaft angegangen. So gibt es in Deutschland nur noch halb so viele Vögel in der Agrarlandschaft wie vor 30 Jahren. Bioland macht die intensive Landwirtschaft mit Monokulturen und hochgiftigen Pestiziden, die viele Wildkräuter und Insekten vernichten, dafür verantwortlich.

Der Biolandbau wirkt sich dagegen positiv auf die Artenvielfalt und die Umwelt aus: „Ein Ziel des Biolandbaus ist der Erhalt und die Förderung einer hohen Biodiversität in der Agrarlandschaft. Unsere Bauern setzen keine chemisch-synthetischen Pestizide ein, pflanzen Hecken und säen Wildblumenstreifen, die zahlreichen Tierarten als Lebensraum dienen“, so Plagge. Das hohe Potential des ökologischen Landbaus zur Minderung der Pestizid-Risiken wird jedoch im NAP nur unzureichend genutzt. „Die Förderung des Biolandbaus muss zentraler Bestandteil des Pestizid-Aktionsplans werden“, fordert Plagge. So könnte er einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, 20 Prozent der Agrarfläche auf Biolandbau umzustellen, in den nächsten Jahren zu erreichen (Ist-Wert sind 6 Prozent).

Autor: Bioland, Mainz, 25. Oktober 2012.

Weitere interessante Artikel zum Thema:

„Funktionelle Leiden“ – Eine vorsätzlich gelegte falsche Spur?

Einspruch gegen das dänische liaisonpsychiatrische „TERM-Modell“

in einem neuen Buch von Bente-Ingrid Bruun

Die dänische Gesellschaft für Allgemeinmedizin [Dansk Selskab for Almen Medicin, DSAM] hat geplant, ein kleines, klinisches Handbuch zu funktionellen Leiden und Psychosomatik [Klinisk Vejledning om Funktionelle Lidelser og Psykosomatik] für Hausärzte herauszugeben, das im Oktober 2011 als Hearing-Entwurf verschickt wurde. Wie erwartet, kamen viele Hearing-Einsprüche von medizinischen Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen. Eine Anzahl dieser Einwände werden nun im Appendix des neuen Buchs von Bente-Ingrid Bruun veröffentlicht.

Mehr und mehr Kinder und Erwachsene klagen über Kopfschmerzen, Ruhelosigkeit, Unwohlsein, Gelenkschmerzen, Herzprobleme, Schlafstörungen, Müdigkeit, fehlende Konzentration und Missmut. Die Mehrheit hat aber keine funktionellen liaisonpsychiatrischen Leiden, wie es von Professor Per Fink behauptet wird. Fink ist für die Forschungseinheit für funktionelle Leiden und Psychosomatik, Aarhus, zuständig. Per Fink hat einen veralteten, neurologischen Brauch ausgebaut, mittels dessen Neurologen schon früh die Angewohnheit annahmen, in ihrem Gutachten subjektive Einschätzungen zu funktionellen Leiden abzugeben, wenn sie ausserstande waren, die Leiden ihrer Patienten zu diagnostizieren. Sie gaben psychosoziale Faktoren an, obwohl diese nicht nachgewiesen waren, und die Angewohnheit, funktionelle Einschätzungen zu verwenden, hat sich inzwischen bei Schwierigkeiten beim Diagnostizieren auch auf andere medizinische Fachgebiete ausgebreitet. Etliche Ärzte etwa haben Probleme damit, Schleudertraumen und Hypersensitivitäten wie MCS und EHS zu diagnostizieren, obwohl es schon nachgewiesen ist, dass die Umweltkrankheiten mit steigender Exposition zu chemischen Schadstoffen und drahtlosen Signalen wie WiFi und 3G zusammenhängen. Karenztherapie und Expositionsstop haben einen positiven Effekt auf die Erkrankten. MCS hat in Dänemark gerade eine selbständige Diagnose, DR688A1, im Klassifikationssystem des Gesundheitssystems bekommen.

Das angestrebte Ziel ist, subjektive Einschätzungen über funktionelle Leiden als liaisonpsychiatrische Diagnosen anzuerkennen. Menschen mit WHO klassizifizierten ICD-10 Diagnosen wie Fibromyalgie, werden damit ins dänische Patientenregister aufgenommen, als ob sie ein psychiatrisches Leiden hätten. Auf diese Weise vermehrt sich statistisch gesehen das Ausmass funktioneller Leiden, und die oben angeführte Behauptung lässt sich irrigerweise bestätigen.

Wie viele wissen, dass Menschen mit Umweltkrankheiten, chronischen medizinischen Krankheiten und Hypersensitivitäten wie MCS und EHS in der Zukunft bei ihren Hausärzten ihre Krankheiten in funktionelle Leiden konvertiert bekommen aufgrund eines veralteten ”TERM-Modells” ( The Extended Reattribution and Management Model), woraus belastende Umweltfaktoren aussortiert wurden? Symptombehandlung mit Medikamenten und kognitive Gruppentherapie werden die künftigen Haupttherapien darstellen, und die Beschwerden sollen nicht länger bei einem Facharzt untersucht und diagsnostiziert werden.

Es geht um eine kostensparende, individuelle, gesundheitspolitische Lösung eines steigenden Krankheitsproblems in der hochtechnologischen drahtlosen Gesellschaft, in der die Verantwortung für die Auswirkungen politisch-finanzieller Entscheidungen über u.a. drahtlose Gesellschaften auf die Schultern des einzelnen Kranken gelegt werden soll.

Haben Ärzte und Psychologen Überlegungen über Begrenzungen des liaisonpsychiatrischen Fachgebiets angestrebt?

Autor: Bente-Ingrid Bruun. Übersetzung: Dorte Pugliese für CSN – Chemical Sensitivity Network, 25. Juli 2012

Das Buch ”LIAISONPSYKIATRI og TERM-modellen – Fra forebyggelse til fejlbehandling?”

[Liaisonpsychiatrie und das ”TERM-Modell” – zur Vorbeugung zur Fehlbehandlung?] ist gerade beim dänischen BoD Verlag erschienen. Die Autorin ist Diplom-Psychologin Bente-Ingrid Bruun.

ISBN: 978-87-7114-734-6 – Preis: 125 DKK [? 17 EUR] im Buchhandel. Wird auch online verkauft.

Bente-Ingrid Bruun ist erreichbar per Email: bibruun@viljens-kraft.dk oder per Telefon: +45 2070-4432.

 

Weitere CSN Artikel über die Situation von Umwelterkrankten in Dänemark:

Fortsetzungsserie: „Dänisches MCS-Forschungscenter im internationalen Blickfeld“:

Grobe Missstände bei Antibiotika-Einsatz in Massentierhaltungen von NRW aufgedeckt

Bundesregierung muss endlich handeln

Berlin/Düsseldorf: „Die Geflügelindustrie hat den Einsatz von Antibiotika überhaupt nicht im Griff und gefährdet damit die Gesundheit der Bevölkerung“, kommentierte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die heute veröffentlichten Studienergebnisse über Antibiotika im Tränkewasser nordrhein-westfälischer Geflügelmastanlagen. Dem unkontrollierten Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung müsse endlich ein Riegel vorgeschoben werden, forderte Weiger.

Das Verbraucherschutzministerium in NRW habe in 62 Prozent der untersuchten Puten- und Masthühneranlagen grobe Missstände beim Einsatz von Antibiotika festgestellt. So wurden mehrere Antibiotika im Trinkwasser nachgewiesen, die teilweise schon seit Jahren nicht mehr zur Behandlungen eingesetzt wurden. Die Medikamente seien im Tränkesystem der Massentierhaltungen verschleppt worden. Darüber hinaus seien auch nicht speziell zugelassene Antibiotika zum Einsatz gekommen.

Weiger: „Hauptursache für den Antibiotikamissbrauch sind die miserablen Haltungsbedingungen in den Anlagen und die fehlende Kontrolle des Medikamenteneinsatzes. Doch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner versagt bislang bei der Aufgabe, hier gegenzusteuern. Beim geplanten neuen Tierschutzgesetz sucht man vergeblich nach besseren Tierschutzstandards. Und das Arzneimittelgesetzt lässt der Geflügelindustrie Hintertüren offen, so groß wie Scheunentore.“ Um die Verbraucher wirkungsvoll vor Antibiotikaresistenzen zu schützen, müsse Ministerin Aigner dringend nachbessern und sofort strengere Tierschutz- und Arzneimittelgesetze vorlegen. Geschehe dies nicht, müsse der Bundesrat alle Widerspruchsmöglichkeiten ausschöpfen.

Die Studienergebnisse zeigten, dass industrielle Mastanlagen mit ihren typischen Tränkesystemen beim verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika versagten, so der BUND-Vorsitzende. Antibiotikareste, die in den Tränkerohren von Riesenmastanlagen hängen blieben, würden offenbar von den Betreibern ignoriert. Dabei könnten schon Kleinstmengen an verschleppten Antibiotika Resistenzen bewirken.

„Die Untersuchung in NRW offenbart eine neue Dimension der Risiken der Agrarindustrie. Da der Einsatz der Antibiotika noch immer nicht zentral erfasst, geschweige denn flächig kontrolliert wird, haben Betreiber von Massentierhaltungen keinen Anlass, sorgfältig mit den Medikamenten umzugehen. Je schlampiger der Einsatz jedoch ist, desto eher bilden Keime Resistenzen gegen die Wirkstoffe“, sagte Weiger: Die Kontrollen müssten deshalb deutlich erhöht und im Missbrauchsfall wirksame Sanktionen erteilt werden können.

Der BUND forderte Ministerin Aigner auf, unverzüglich eine arzneigesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der jeder Einsatz und jede Verschreibung vom Tierhalter und Tierarzt digital dokumentiert werden müssten. Ein Ampelsystem müsse Behörden automatisch und in Echtzeit ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Betriebe zu hohe Mengen einsetzten und welche Tierärzte auffällige Mengen verschrieben. Untersuchungen wie in NRW müssten zudem auch in allen anderen Bundesländern vorgenommen werden, um die repräsentative Datenlage zu verbessern.

Autor: BUND, Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Presseerklärung vom 3. Juli 2012

Weitere CSN Artikel zum Thema Agrarchemie, Landwirtschaft:

Händler nimmt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem Sortiment

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe

Onlinehändler Methline GmbH unterzeichnet Unterlassungserklärung und beendet Verkauf von stark quecksilberhaltigen Energiesparlampen – DUH- Bundesgeschäftsführer Resch fordert bessere staatliche Überwachung des Schadstoffgehalts in Lampen und kündigt weitere Kontrollen an

Berlin, 29. März 2012: Der Onlinehändler Methline GmbH wird in Zukunft keine Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilberanteilen mehr verkaufen. Dazu verpflichtete sich das Unternehmen gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im September 2011 bei Untersuchungen der von Methline angebotenen Energiesparlampen in zwei von drei Fällen Grenzwertüberschreitungen des giftigen Metalls festgestellt. Weil sich der Händler zunächst weigerte, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, reichte die DUH Klage beim Landgericht Berlin ein. Am 7. März 2012 einigte man sich auf einen Vergleich.

Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Zum 1. Januar 2012 wurde europaweit der Grenzwert von fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Doch nicht alle Hersteller halten sich an die gesetzlichen Vorgaben, wie mehrere von der DUH aufgedeckte Fälle im vergangenen Jahr beweisen. „Das Problem taucht vor allem bei Aktionswaren und Billigangeboten auf. Nach dem Motto ‚wo kein Kläger, da kein Richter‘ werden so Ramschlampen mit zu viel Quecksilber verkauft. Das muss ein Ende haben“, erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Er fordert zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die zuständigen Behörden auf, die Schadstoffgehalte in Energiesparlampen zu prüfen und Überschreitungen konsequent zu sanktionieren. Solange der Staat seiner gesetzlichen Überwachungspflicht nicht nachkomme, werde die DUH weiter Kontrollen durchführen, um die Verbraucher vor Gasentladungslampen mit zu viel Quecksilber zu schützen. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. Die DUH rät, beim Energiesparlampenkauf gezielt auf einen geringen Quecksilbergehalt (weniger als zwei Milligramm) und eine hohe Lebensdauer (über 10.000 Stunden) zu achten.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen DUH und Methline GmbH waren überhöhte Quecksilberwerte in Energiesparlampen der Serie Methlux ESL E27 28W 230V. Bei Laboranalysen der Energiesparlampen wurden in zwei von drei geprüften Lampen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz festgestellt (jeweils 5,6 und 5,9 Milligramm Quecksilber). Während der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht gab der Onlinehändler eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den gesetzlichen Grenzwert für Quecksilber einhalten. Im Falle eines Verstoßes muss Methline mit hohen Ordnungsgeldern rechnen. „Es ist zu hoffen, dass die Firma durch die drohenden Strafen die Verantwortung für ihre Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in der Vergangenheit“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Autor:

Deutsche Umwelthilfe, Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Händler nimmt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem Sortiment, 29.03.2012

Weitere Artikel zum Thema Gift in Energiesparlampen:

Umweltschäden zu vermeiden kostet weniger, als sie zu beseitigen

Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung

Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Mrd. EUR in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen.

Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte:

„Das EU-Recht wurde nicht einfach in Brüssel ersonnen; es wird vielmehr von allen Mitgliedstaaten und Parlamenten zum Nutzen der Bürger auf demokratische Weise verabschiedet. Unsere Umwelt wird durch rund 200 Rechtsakte geschützt, die bereits seit längerem gelten, aber viel zu häufig nicht richtig angewendet werden. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern schädigt auch die Gesundheit des Menschen, schafft Unsicherheit für die Industrie und untergräbt den Binnenmarkt. In Krisenzeiten wie heute sind dies Kosten, die wir uns nicht leisten können.“

In der am 7. März 2012 veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Mrd. EUR niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung.

Diese Mitteilung soll zu einem intensiveren Dialog mit den Regierungen und anderen Entscheidungsträgern darüber führen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, um Wissen gezielter zu bündeln und gemeinsam zu nutzen und dafür zu sorgen, dass jeder einzelne mehr Eigenverantwortung für Umweltziele übernimmt. Konkret enthält die Mitteilung Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ein systematisches Vorgehen bei der Sammlung und Verbreitung von Informationen zu erreichen und besser auf Umweltprobleme zu reagieren.

Die Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist eine Aufgabe, die die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden gemeinsam wahrnehmen. Die schlechte Anwendung wird häufig durch einen Mangel an genauen Informationen über Umweltfragen verstärkt. Die Überwachung erfolgt in Europa nicht überall in gleicher Weise, und die generierten Informationen sind lückenhaft und häufig veraltet. Außerdem sind nicht genügend hilfreiche Informationen online abrufbar. Dank besserer und besser zugänglicher Informationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene könnten die größten Umweltprobleme früher ermittelt und so langfristig Kosten gespart werden.

Eine ordnungsgemäße Anwendung bedeutet auch, wirksam auf tatsächliche oder potenzielle Umweltprobleme zu reagieren. Vorschläge für Verbesserungen umfassen bessere Kontrollen und Überwachung, Kriterien dafür, wie die Mitgliedstaaten Bürgerbeschwerden behandeln sollten, besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und die Unterstützung von europäischen Netzwerken für Umweltspezialisten. Die für die Rechtsanwendung Verantwortlichen sollten sich eindeutiger verpflichten, im Falle von Problemen Abhilfe zu schaffen, und hierfür konkrete Fristen und Eckwerte vorgeben, die öffentlich bewertet werden können.

Nächste Schritte

Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

Hintergrund

Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass das EU-Umweltrecht auf ihrem Hoheitsgebiet angewendet wird. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und trifft Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwendung ist multidimensional. Die Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Gesetze erlassen, mit denen die auf EU-Ebene vereinbarten Rechtsvorschriften detailliert umgesetzt werden. Sie müssen ihre Verwaltungen in einer Weise organisieren, die gewährleistet, dass diese Gesetze in der Praxis beachtet werden. Sie müssen für die erforderlichen Investitionen beispielsweise in die ordnungsgemäße Abfallbehandlung sorgen. Außerdem sollten sie die Möglichkeit haben zu reagieren, wenn verlangte Aufgaben nicht wahrgenommen werden oder sich andere Probleme ergeben, wie die illegale Abfallentsorgung oder die illegale Jagd auf geschützte Wildtiere.

Autor:

Europäische Kommission, Umweltpolitik: Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung, Brüssel, 7. März 2012

Weitere Informationen:

Mitteilung über die Anwendung des Umweltrechts

Weitere Artikel zum Thema:

Umweltzerstörung durch Teersand-Öl

Ölkonzerne pushen Abbau von Teersand

Die Diskussion, ob es sinnvoll ist, aus Teersand Kraftstoffe zu gewinnen, ist in vielfacher Hinsicht von internationaler Bedeutung. Die großen Öl-Konzerne haben ihre Lobby darauf angesetzt, den Weg für den Abbau von Teersand und die Gewinnung von Kraftstoff daraus frei zu machen. Ganze Gegenden würden dadurch zu toxischen Arealen, die für Mensch und Tier nicht mehr bewohnbar sind und die Umwelt völlig zerstören. Umweltorganisationen sagten „Nein“ zum Abbau von Teersand. Die Umweltzerstörung ist so immens hoch ist, dass keine Rechtfertigung besteht, einer kleinen Anzahl von Öl-Konzernen die Genehmigung zu erteilen, damit diese auf solche zerstörerische Weise Profite erwirtschaften können.

Der WWF hat eine Stellungnahme zu Abstimmung zur Teersand-Thematik im deutschen Bundestag veröffentlicht:

Stellungnahme zur Entscheidung des Umweltausschuss zu „Kraftstoffen aus Teersand“

Berlin – Zur heutigen Abstimmung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages über die deutsche Positionierung zum Vorschlag der EU-Kommission, Kraftstoffe aus Teersand einen höheren CO2-Ausgangwert in Bezug auf Treibhausgasemissionen zuzurechnen, erklärt Viviane Raddatz, Referentin Mobilität beim WWF Deutschland:

„Mit dieser Entscheidung haben sich die Abgeordneten zu Botschaftern Kanadas gemacht und sich widerstandslos vor den Karren der Öl-Industrie spannen lassen. Erst hat die Regierung eine beispiellose Hängepartie veranstaltet und die Entscheidung über die deutsche Positionierung immer wieder hinausgezögert, nur um dann nach der Pfeife der internationalen Öl-Konzerne zu tanzen und Kyoto-Aussteiger Kanada auf seinem Weg abseits der internationalen Staatengemeinschaft zu bestärken. Die Bundesregierung muss endlich wieder zur deutschen Vorreiter-Rolle beim internationalen Klimaschutz zurückkehren.“

Hintergrund

Einer WWF-Studie zufolge schlägt der Abbau von Teersanden mit drei bis vierfach höheren CO2-Emissionen zu Buche als die konventionelle Ölförderung. Um Teersand in großem Stil zu gewinnen, müsste demnach in Kanada ein Areal von der Fläche Englands entwaldet werden. Gigantische Tagebauten seien notwendig, hinzu kämen toxische Abwasser-Seen, die noch aus dem Weltall zu erkennen seien. Deshalb hält der WWF strengere Klimaauflagen für Benzin und Diesel aus Teersanden für unablässlich. Nach einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission sollen Kraftstoffe aus Teersand einen höheren CO2-Ausgangwert in Bezug auf Treibhausgasemissionen erhalten. Das würde sie für den europäischen Markt unrentabel machen.

Autor:

Antext: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

WWF, Stellungnahme zur Entscheidung des Umweltausschuss zu „Kraftstoffen aus Teersand“, 8. Februar 2012

Weitere Artikel zum Thema:

Weihnachtsbäume mit krebserregenden Pestiziden belastet

BUND-Weihnachtsbaumtester finden in fast der Hälfte der Bäume teils verbotene Pestizide

Berlin – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in sechs von 15 getesteten Weihnachtstannen und -fichten teils verbotene Pestizide gefunden.In einem Drittel der untersuchten Nadelproben von in Berliner und Leipziger Baumärkten und Straßenverkaufsstellen gekauften Bäumen wurde das in Deutschland verbotene Insektizid Flufenoxuron nachgewiesen. In zwei Proben wurde das nicht für Weihnachtsbäume zugelassene Herbizid Metolachlor und in einer Probe das in der EU seit 2004 verbotene Herbizid Atrazin gefunden. Diese Chemikalien gelten als krebserregend bzw. hormonell wirksam. Gleich drei Pestizide wurden in einer Nordmanntanne von einem Verkaufsstand vor dem Leipziger Globus-Baumarkt gefunden. Sie stammt vom Tannenhof Zernitz-Lohm in Brandenburg.Die höchste Belastung wurde in einer Blaufichte gemessen, die ebenfalls in Leipzig in einem Hagebaumarkt gekauft wurde und deren Herkunft unbekannt ist.

Tomas Brückmann, BUND-Pestizidexperte: „Weihnachtsbäume, die in Deutschland auf den Markt kommen, dürfen diese gefährlichen Pestizide nicht enthalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in geheizten Räumen die giftigen Pestizidrückstände aus den Bäumen in die Umgebung abgegeben werden. Zwar sind die nachgewiesenen Mengen nicht akut gesundheitsschädlich. Aber man sollte Kleinkinder nicht unter belasteten Weihnachtsbäumen krabbeln lassen. Sie können die Chemikalien über die Atemluft und die Haut aufnehmen. Zusammen mit der Aufnahme anderer Schadstoffe sind gesundheitliche Schäden vorstellbar.“

Der BUND forderte die Pflanzenschutzbehörden in den Ländern und Landkreisen auf, verstärkt ihrer Kontrollpflicht nachzukommen. Um Belastungen bei Weihnachtsbäumen zu vermeiden, müssten die Anwender von Pestiziden künftig regelmäßiger überprüft werden. Bundesagrarministerin Ilse Aigner müsse sich dafür einsetzen, dass in der Landwirtschaft deutlich weniger Pestizide eingesetzt werden. Verbrauchern empfiehlt der Umweltverband, Weihnachtsbäume am besten direkt beim Förster oder aus lokaler und regionaler Aufzucht zu kaufen, vorzugsweise gekennzeichnet mit dem Bioland-, Neuland- oder Naturland-Siegel. Zu empfehlen seien auch mit dem FSC-Siegel (Siegel für nachhaltige Waldbewirtschaftung) zertifizierte Bäume.

Literatur:

BUND, BUND-Weihnachtsbaumtester finden in fast der Hälfte der Bäume teils verbotene Pestizide, 16. Dezember 2011

Weiterführende Informationen und Tipps wo es giftfreie, ökologische Weihnachtsbäume gibt:

Videos:

Kinder auf dem Land bekommen doppelte Ladung Pestizide ab

Kinder in ländlichen Regionen erhalten eine „doppelten Dosis“ des Pestizids Chlorpyrifos aus der Nahrung und durch die Drift von benachbarten Feldern

Während Schüler im ganzen Land beginnen, sich im neuen Schuljahr zurechtzufinden, fordern Mediziner und Angehörige aus Gesundheitsberufen von der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA das Verbot des neurotoxischen Pestizids Chlorpyrifos. Das Pestizid wird in den USA und auch in Deutschland flächendeckend im Agrarbereich eingesetzt. Im häuslichen Bereich ist das Pestizid in den USA seit rund zehn Jahren verboten. (Anm. d. Übersetzers: In Deutschland gibt es keine Reglementierung.)

Über zwei Dutzend Angehörige aus Gesundheitsberufen schickten am 6. Oktober 2011 der EPA einen Brief mit den neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, in denen die gesundheitlichen Auswirkungen von Chlorpyrifos, darunter Verringerung des IQs und erhöhtes Risiko für ADHS und Lernstörungen bei Kindern, aufgeführt werden.

„Die EPA sollte die Wissenschaft zur Kenntnis nehmen und dieses Gehirngift vollständig vom Markt nehmen“, sagte Dr. David Carpenter, MD, Direktor des Instituts für Gesundheit & Umwelt, University Albany. „Chlorpyrifos ist eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Kindern und gehört nicht in unsere Häuser, auf unsere Bauernhöfe, oder auf unsere Cafeteria-Tabletts.“

Die jüngsten Studien zeigen, dass Exposition gegenüber Chlorpyrifos im Mutterleib und in der frühen Kindheit, sowie während der kritischen Entwicklungs- „Fenster“, sich dauerhaft auf das Gehirn auswirken kann. Die Forscher sagen aktuell, dass rund 25% aller US-Kinder einige IQs Punkte niedriger liegen als normal, wegen des Verzehrs von Lebensmitteln, das mit Chlorpyrifos und ähnlichen Pestiziden behandelt wurde.

„Obst und Gemüse sind wichtig für die Gesundheit von Kindern, aber es sollte nicht mit Chlorpyrifos angebaut werden“, sagte Ted Schettler, MD, MPH, wissenschaftlicher Direktor des Science and Environmental Health Network, einer der Unterzeichner des Briefes an die EPA. „Kinder in ländlichen Gemeinden bekommen eine doppelte Dosis des Gehirngiftes ab. Sie sind Chlorpyrifos durch benachbarte Feldern ausgesetzt, und wieder, wenn das Pestizid auf ihrem Essen ist. “

In den USA wurde der Einsatz von Chlorpyrifos in Häusern vor über zehn Jahren wegen seiner möglichen Schädlichkeit für Kinder verboten. Aber über zehn Millionen Pound Chlorpyrifos werden immer noch auf landwirtschaftlichen Feldern jedes Jahr benutzt. Air Monitoring, Human Biomonitoring und Vergiftungsdaten bestätigen die umfangreiche Exposition der Menschen gegenüber Chlorpyrifos aufgrund der weiteren Verwendung in der Landwirtschaft. Nach Angaben der Centers for Disease Control trägt die überwiegende Mehrheit von uns Abbauprodukte des chemischen Stoffs in unserem Körper – darunter auch Kinder.

Kinder, die in landwirtschaftlichen Regionen leben, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Neben der Exposition aus der Nahrung, atmen sie auch Partikel ein, die durch Abdrift von nahe gelegenen Bauernhöfen in ihre Klassenzimmern und Häuser gelangen. Bauernkinder sind Chlorpyrifos in noch größerem Umfang ausgesetzt, weil ihre Eltern manchmal Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln am Ende des Tages nach Hause bringen, die an ihrer Kleidung und ihren Schuhen haften.

„Chlorpyrifos-Drift ist eine ernsthafte Bedrohungen für Gemeinden wie meine“, sagte Luis Medellin von der lokalen Organisation „El Quinto Sol de America“. Luis wuchs im kalifornischen San Joaquin Valley auf, in Häusern die direkt neben Bauernhöfen lagen, die Chlorpyrifos benutzten. „Die zugrundeliegende Realität zeigen, dass dieses Gehirngift nicht risikolos genutzt werden kann und deshalb auf den Feldern nicht verwendet werden sollte.“

Im Alter von 17 Jahren begann Luis mittels des „Drift-Catchers“ von PAN, dem Pestizid Aktions-Netzwerks, die chemische Drift aus den benachbarten Zitrus-Plantagen zu erfassen. Es wurde festgestellt, dass die Mehrzahl der Proben Chlorpyrifos enthielt. Anwohner sammelten ebenfalls ihren Urin, um ihn auf Chlorpyrifos zu testen und alle, außer einem, hatten Werte, die über dem lagen, was EPA für „akzeptabel“ hält.

In ihrem Brief an EPA fordern die Gesundheitsexperten, dass die EPA alle Verwendungen von Chlorpyrifos verbietet. In ihrem Schreiben steht:

„Wir fordern die EPA auf jetzt zu handeln aufgrund der Evidenz der wissenschaftlichen Beweise, dass Chlorpyrifos der Gesundheit von Kindern und Föten schadet. Es ist an der Zeit, dass die EPA Maßnahmen ergreift, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und für ein gesundes Erbe für unsere Kinder und für zukünftige Generationen sorgt. Wir appellieren an die EPA, um alle Anwendungen des Pestizids Chlorpyrifos zu stoppen.

Andere Briefe mit einer ähnlichen Betreff wurden der EPA von Gesundheits- und Umweltorganisationen aus ganz Amerika übersandt, darunter eine Petition, die von mehr als 6.000 besorgten Bürgern aus dem ganzen Land unterzeichnet war.

Autor: PAN, Toxic Brain Chemical Must Be Banned: Health Professionals Demand EPA Take Action, October 5, 2011

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Weitere CSN Artikel zum Thema Gefährlichkeit von Chlorpyrifos:

Pestizide belasten Gewässer stärker als gedacht

Liste der zu kontrollierenden Chemikalien sollte zügig aktualisiert werden

Leipzig – Pestizide sind ein größeres Problem als lange angenommen. Das geht aus einer Studie hervor, für Daten zu 500 organischen Substanzen in den Einzugsgebieten von vier großen europäischen Flüssen ausgewertet wurden. Dabei zeigte sich, dass 38 Prozent dieser Chemikalien in Konzentrationen vorkommen, bei denen Wirkungen auf Organismen nicht auszuschließen sind. Dieses Ergebnis zeige klar, dass die Verschmutzung mit organischen Chemikalien ein europaweites Problem sei, schreiben Wissenschaftler im Fachmagazin „Science of the Total Environment“. Die meisten der Substanzen, die in der in der Studie als Risiko für die Umwelt eingestuft wurden, waren Pestizide, deren Mehrzahl sich nicht auf der europäischen Liste prioritärer Stoffe findet, welche regelmäßig überwacht werden müssen. Deshalb sei eine Überarbeitung der Chemikalienliste, die die EU-Wasserrahmenrichtlinie den nationalen Behörden zur Beobachtung vorschreibt, dringend notwendig.

Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist es, dass Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreichen sollen. Der chemische Zustand wird anhand einer Liste bewertet, auf der 33 sogenannte prioritäre Schadstoffe aufgeführt sind. Da insgesamt über 14 Millionen Chemikalien auf dem Markt sind und davon über 100 000 im industriellen Maßstab produziert werden, müssen sich die Behörden bei ihren Kontrollen auf eine überschaubare Anzahl an Schadstoffe beschränken. Europaweit arbeiten Wissenschaftler daher an Methoden, um herauszufinden, welche Stoffe das sein sollten.

Einen wichtigen Beitrag dazu leistet jetzt eine Studie, die Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) zusammen mit Kollegen in Frankreich, der Slowakei, Belgien und Spanien erstellt haben. Dazu werteten sie eine Datenbank aus, die im Rahmen des EU-Forschungsprojektes MODELKEY entstanden ist und die fünf Millionen Einträge zu physiko-chemischen Daten enthält. Der Schwerpunkt der Arbeit lag dabei auf den organischen Schadstoffen, die bei über 750.000 Wasseranalysen in den Einzugsgebieten der Flüsse Elbe (Tschechien/Deutschland), Donau (10 Europäische Anrainerstaaten), Schelde (Belgien), und des Llobregat (Spanien) registriert wurden. Der Europäischen Kommission zufolge handelt es sich dabei um die erste Studie, die ein System entwickelt hat, das organische Schadstoffe nach Bewertungskriterien und Handlungsbedarf klassifiziert.

Eine der am häufigsten registrierten Verbindungen war Diethylhexylphthalat (DEHP), ein Weichmacher aus der Chemieproduktion, der die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann und daher ab 2015 in der EU verboten ist. Daneben folgen mit Bisphenol A (BPA) ein weiterer Weichmacher, der ebenfalls als fortpflanzungsschädigend gilt, sowie mit Diclofenac und Ibuprofen zwei Arzneistoffe, die häufig in Schmerzmitteln eingesetzt werden.

Insgesamt stuften die Wissenschaftler 73 Verbindungen als potenzielle prioritäre Schadstoffe ein. Rund zwei Drittel davon sind Pestizide, also so genannte Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um die Kulturen vor Krankheiten, Schädlingen oder Unkräutern zu schützen. Die problematischsten Pestizide waren dabei Diazinon, das in Deutschland und Österreich bereits nicht mehr zugelassen ist, und die in Mitteleuropa erlaubten Stoffe Azoxystrobin und Terbuthylazin. „Beide Pestizide stehen nicht auf der Liste der 33 prioritären Schadstoffe, die die Behörden EU-weit kontrollieren müssen“, erklärt der UFZ-Forscher Dr. C. Peter von der Ohe. „Terbuthylazin ist strukturell sehr ähnlich den beiden prioritären Stoffen Simazin und Atrazin, die längst nicht mehr zugelassen sind. Dies ist ein Beispiel wie kleine Änderungen der chemischen Struktur zu einer scheinbaren Verbesserung des chemischen Zustands führen, ohne dass die Gefährdung für aquatische Ökosysteme tatsächlich abnimmt.“ Die Wissenschaftler halten daher die regelmäßige Überarbeitung der Liste prioritärer Stoffe für sehr wichtig. Die Mehrzahl der aktuell problematischen Stoffe ist nicht gelistet, während eine ganze Reihe der überwachten Chemikalien längst verboten und nicht mehr im Gebrauch ist. „Überrascht waren wir auch, dass Substanzen, die bisher als harmlos eingestuft wurden wie HHCB, das als synthetischer Moschus-Duftstoff in Körperpflegemitteln eingesetzt wird, in der Umwelt in bedenklichen Konzentrationen vorkommen“, ergänzt Dr. Werner Brack vom UFZ, der die Europäische Kommission in verschiedenen Gremien und Projekten bei der Überarbeitung der Schadstoffliste berät. „Aus unserer Sicht sollte bei der Weiterentwicklung der Wasserrahmenrichtlinie darauf geachtet werden, dass in Zukunft nicht nur das Vorkommen von chemischen Stoffen beobachtet wird, sondern auch deren Wirkungen registriert werden“, schlägt Brack vor.

Bei aller Kritik, dass die Wasserbehörden in Europa zurzeit den Pestiziden zu wenig Aufmerksamkeit widmen und die prioritäre Schadstoffliste überarbeitet werden sollte, zeigt die Studie nach Meinung der Wissenschaftler auch erste Erfolge der Wasserrahmenrichtlinie. Ein Drittel der von der EU vor einigen Jahren als prioritär eingestuften Schadstoffe stellen inzwischen keine Gefahr mehr für die untersuchten Flüsse dar.

Am 12./13. Oktober 2011 fand in Dresden eine Konferenz zum Integrierten Wasserressourcenmanagement (IWRM) statt. Etwa 400 Wissenschaftler und Mitarbeiter von Politik, Verwaltung, Unternehmen und der Entwicklungszusammenarbeit aus über 50 Ländern widmen sich in über 100 Vorträgen, Diskussionen und zahlreichen Posterbeiträgen der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser. Behandelt werden aktuelle Fragen des Wassersektors wie z.B.: Wie kann die Wasserbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels nachhaltig geplant werden? Welche Technologien tragen zu einer effizienten und sparsamen Nutzung von Wasser bei? Wie kann deutsches Know-how in Schwellen- und Entwicklungsländern genutzt werden? Wie kann ein flexibles und integratives Wasserressourcen-Management konzipiert werden? Die Konferenz wird vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) organisiert, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und von der International Water Association (IWA) sowie dem Global Water Systems Project (GWSP) unterstützt.

Autor: Helmholtz Gesellschaft für Umweltforschung, Pestizide belasten Gewässer stärker als gedacht, 13. Oktober 2011

Weitere CSN Artikel zum Thema: