Asbest ist verboten, die Zahl der Opfer wächst trotzdem noch lange weiter

Das krebserregende Mineral lauert in Nachtspeicheröfen und vielen Produkten

Von 1980 bis 2004 starben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt rund 11.000 Menschen an einer Asbest-bedingten Erkrankung. Die Zahl der jährlichen Opfer hat schon seit längerer Zeit die Tausender-Marke überschritten. Die Berufsgenossenschaften rechnen bei Asbest – bedingten Erkrankungen erst etwa ab dem Jahr 2015 mit dem Rückgang dieser Zahlen. Bis dahin werden nach Schätzungen bis zu 20.000 Todesopfer durch Asbest zu beklagen sein. Seit fast 2 Jahrzehnten ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten.

Asbest, das unvergängliche Mineral

Die Bezeichnung „Asbest“ kommt vom griechischen Wort „Asbestos“, was so viel wie unauslöschlich oder auch unvergänglich zu Deutsch heißt und im Gesamten eine Gruppe von feinfaserigen und natürlich vorkommenden Mineralien betitelt. Große Gruppenvertreter sind zum Beispiel die Amphibolasbeste oder auch der Serpentinasbest.

Asbeste

Amphibolasbest sind dunkle oder braune Asbeste, die man auch als Hornblende betitelt. Allgemein gehören zu dieser Asbestsorte fünf Vertreter:

  • Krokydolith (weitere Bezeichnung Riebeckite, Blauasbest, Kapasbest)
  • Aktinolith (weitere Bezeichnung Actonolith)
  • Tremolith
  • Anthophyllith
  • Amosit (weitere Bezeichnung Grunerit, Braunasbest)

Amosit – Braunasbest

Vorsicht ist bei der Betitelung „Amosit“ gegeben, weil dieser Begriff bzw. dessen Synonym „Braunasbest“, auch oftmals allgemein für alle Amphibolasbeste genutzt wird. Amphibolasbeste gelten als Magnesiasilikate, die neben dem Magnesium auch Calcium, Eisen und Natrium enthalten. Man findet diese Asbestarten vor allem in älteren Hitzeschutzverkleidungen, Brandschutzplatten, Bremsbelägen, Klebstoffen, Dichtungsmassen, Pflanzgefäßen, Wellplatten, Rohre und andere Asbestfaserprodukten aber auch in Bodenbelägen, Anstrichen, Kitten und Spritzmassen. Amphibolasbeste gelten als äußerst giftig und können zu sehr ernsten Gesundheitsschäden und selbst zu Krebs führen.

Serpentinasbest – Weißasbest

Serpentinasbest ist eine weiße oder hellgraue Asbestart, die auch als „Chrysotilasbest“ oder „Weißasbest“ betitelt wird. Diese Asbestsorte machte einmal 94% der Weltasbestproduktion aus. Im Gegensatz zu Amphibolasbest verfügt der Serpentinasbest über eine bessere Beständigkeit gegen Laugen, jedoch zeigt er sich als unbeständig gegenüber Säuren. Die Verwendung war aber nicht weniger vielfältig, als die seiner Verwandten, so findet man diesen Asbest auch in diversen alten Elektrogeräten, Nachtspeicheröfen, Asbestzementprodukten, Klebstoffen, Fußbodenbelägen und vielem mehr. Wie auch die Amphibolasbeste ist auch der Serpentinasbest äußerst giftig. Es besteht auch hier die Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und auch dieser Asbest erzeugt Krebserkrankungen.

Feinste Fasern bergen große Gefahr

Typisch für alle Asbestarten ist die leichte Zerfaserbarkeit und Spaltbarkeit zu feinsten Fasern, die über die Atemluft in den Organismus gelangen können. Wie angedeutet können diese Fasern beim Menschen Krebs auslösen und tun dies oftmals im Bereich der Atemwege und im Brust- und Bauchraum. Die ersten Krankheitserscheinungen treten jedoch in aller Regel nicht sofort auf. Noch nicht einmal Atemwegsreizungen müssen unabdinglich sofort auftreten. Zumeist merken die Geschädigten erst Jahre, nicht selten Jahrzehnte später, dass sie ernsthaft erkrankt sind. Die Gefahrenstoffverordnung stuft Asbest als besonders gefährlichen, krebserregenden Gefahrenstoff ein. Eben aus diesem Grunde wurde für alle Asbestsorten, die eben genannt wurden, die TRK (Technische Richtkonzentration) ausgesetzt wodurch Arbeitnehmer mit diesem Stoff nicht mehr in Kontakt kommen dürfen. Ausnahme in Bezug auf den Kontakt zu Arbeitnehmern stellen Sanierungsarbeiten dar, hier gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3. Die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für den Umgang mit Asbest (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) finden Sie in der TRGS 519.

Eine kostenpflichtige Onlineversion zur TRGS ist hier zu finden: Umwelt-Online

Asbestverbot

In Deutschland sind z.B. Produkte aus Asbestzement seit dem 1.1.1992 verboten. Das europaweite Verbot in Bezug auf Asbest gilt seit dem 1.1.2005, was allerdings nicht heißt, dass heute bereits alle Gefahren gebannt sind. Große Mengen asbesthaltiger Baustoffe sind noch immer verbaut. Besonders kritisch sind Baustoffe, die nicht auf den ersten Blick mit dem Gefahrstoff Asbest in Verbindung gebracht werden. Hierzu zählen insbesondere asbesthaltige Fußbodenbeläge oder asbesthaltige Klebstoffe.

Ein Material mit fast unendlich vielen Einsatzmöglichkeiten

Früher wurde Asbest aufgrund seiner Eigenschaften, z.B. der nicht vorhandenen Brennbarkeit, oftmals im Bereich des Brandschutzes genutzt, aber auch für eine Reihe anderer Produkte. Grob kann man schreiben, dass zwei Produktgruppen aus Asbest hergestellt wurden; zum einen der Weichasbest, den man oft für Produkte wie Spritzasbest, Asbestpappen und Asbestpapier nutzte und den Hartasbest (Asbestzement), der für Produkte wie Asbestzementplatten, Bremsbeläge und asbesthaltige Dachplatten genutzt wurde. Bei schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten (Weichasbest) beträgt der Asbestanteil in der Regel über 60%. Das heißt hier liegt ein sehr hoher Asbestgehalt vor, der auch nicht fest gebunden ist, und somit geht hiervon eine höhere gesundheitliche Gefahr aus wie bei Hartasbestprodukten, welche in der Regel einen Asbestgehalt von um die 20% aufweisen.

Altlast Nachtspeicheröfen

Produkte aus Asbest findet man aber auch immer noch in alten Geräten wie zum Beispiel ältere Nachtspeicheröfen sowie elektronischen Schalteinrichtungen. Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Nachtspeicheröfen enthalten asbesthaltige Bauteile, teilweise wurde Asbest auch noch bis 1984 verwendet. Ob Ihr Nachtspeicherofen asbesthaltige Materialien enthält, können Sie mit Hilfe der Typen- und Fabrikationsnummer vom Hersteller erfahren. Manchmal bieten die Energielieferanten oder Abfallämter Auskunft zu möglichen Asbestgehalten in Nachtspeicheröfen. Ein gutes Beispiel gibt hier das Abfall- und Wirtschaftsamt im Landkreis Wittmund im Internet.

Hier werden einige Fabrikate aufgezählt die Asbest enthalten oder eben auch nicht:

Abfallwirtschaft – Info für Haushalte

Gesetz regelt Außerbetriebnahme von Nachspeicheröfen

Seit dem Jahr 2009 sind Nachtspeicheröfen auch in der in Deutschland gültigen Energieeinsparverordnung (EnEv) berücksichtigt, und nicht nur berücksichtigt, sondern direkt auch deren Außerbetriebnahme geregelt. So findet sich in § 10a folgende Angabe:

Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen

(1)

1- In Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgaben des § 10 Abs. 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird.

2- Auf Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens 4 Monate und auf Innentemperaturen von mind. 19°C beheizt werden, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden, wenn mehr als 500 m2 Nutzfläche mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden.

3- Auf elektrische Speicherheizsysteme mit nicht mehr als 20 W Heizleistung pro m2 Nutzfläche einer Wohnungs-, Betriebs- oder sonstigen Nutzungseinheit sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

(2)

1- Vor dem 1. 1. 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31.12.1019 nicht mehr betrieben werden.

2- Nach dem 31.12.1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder Aufstellen nicht mehr betrieben werden.

3- Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach dem 31.12.1998 in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach Erneuerung nicht mehr betrieben werden. Werden mehrere Heizaggregate in einem Gebäude betrieben, ist bei Anwendung der Sätze 1, 2. oder 3 insg. auf das 2. älteste Heizaggregat abzustellen.

Ausnahmeregelungen

Somit hat sich in vielen Bereichen der Einsatz und die Gefahr, welche von Nachspeicheröfen ausgeht, erledigt, wenn hier nicht auch noch ein 3. Absatz wäre, der einige Ausnahmen schildert, wie zum Beispiel, dass der gesamte 1. Abs. nicht anzuwenden ist, wenn öffentlich rechtliche Pflichten entgegen stehen und einiges anderes mehr.

Asbest, ein Problem, das noch lange existieren wird

Zusammengefasst kann und muss festgestellt werden, dass wir auch in der Gegenwart, nach beinahe 20 Jahren des Asbestverbots, noch immer eine ganze Menge an asbesthaltigen Produkten in unserem Alltag vorfinden und es kann mitnichten begonnen werden, diesen Fakt lapidar in die Geschichte einzuordnen und als für die heutige Zeit übertrieben abzukanzeln. Demnach möchte ich diesen kurzen Text zum Thema Asbest auch nutzen, um Ihnen abschließend den Rat auf den Weg zu geben, sich bei jeglichem Verdacht in Bezug auf ein Asbestprodukt direkt an einen Fachmann zu wenden. Bitte nur und ausschließlich einen für den Umgang mit Asbest ausgebildeten Fachmann. Machen Sie keine Experimente, reißen Sie diesen akuten Gefahrenstoff nicht in unbedachter Eigenregie ab und schonen Sie ihre Gesundheit. Es gibt ausgebildete Fachleute, die wissen, wie man sich solcher Probleme entledigt.

Autor: Ing. Gerhard Holzmann, Juni 2011

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung

Tel.: 08293-965648

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Weitere interessanter CSN Blogs zum Thema:
Der Stoff aus dem die Schulen sind – Teil IV – „Gebaut für alle Ewigkeit: Deutschlands Asbest Schulen“

Weitere Blogs des Bausachverständigen Gerhard Holzmann:

2 Kommentare zu “Asbest ist verboten, die Zahl der Opfer wächst trotzdem noch lange weiter”

  1. domiseda 1. Juli 2011 um 20:49

    Sehr geehrter Herr Holzmann,
    vielen herzlichen Dank für all Ihre sehr informativen sachkundigen Artikel. diese sind mir sehr wichtig.Auch die Auflistung von Bezeichnungen, hinter denen der Laie kaum Asbest vermutet und sich in Sicherheit wiegt,ist sehr hilfreich.

  2. Achim 2. Oktober 2014 um 10:40

    Hallo Herr Holzmann,

    Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel! Leider müssen wir als Bauunternehmen immer wieder feststellen, dass Betroffene oft nicht genau wissen, ob sich im Gebäude noch Asbest befindet und gehen ohne Vorsichtsmaßnahmen Sanierungs- und Abriss Arbeiten an. Wenn dann der Asbest auch noch als solcher nicht erkannt und falsch entsorgt wird…
    Ein Artikel wie dieser hilft, besser einzuschätzen, ob sich Asbest in einem Produkt verbirgt und bietet viele sachkundige Informationen.
    Ich arbeite auch nach dem aktuellen TRGS in der Asbestentsorgung und sehe es als wirklich wichtig an, die langfristigen Gefahren von Asbest nicht zu unterschätzen. Wir rüsten uns ständig mit Schutzmaßnahmen aus, bevor wir ans Werk gehen.
    Was einem noch größere Sorgen macht ist das Problem der Entsorgung bzw. „Entschärfung“ der Abfälle.

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