Jungem Mann mit MCS wurde Rente gewährt

Volle Rentenleistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und der gesetzlichen Rentenversicherung bei MCS?

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für MedizinrechtRegelmäßig ist es für an MCS erkrankte Patienten schwierig, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgreich Ansprüche auf Rentenleistungen wegen voller Erwerbsminderung durchzusetzen. Dasselbe gilt für Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähig- keitsversicherung. Oft ist es erforderlich, zur Durchsetzung dieser Ansprüche den Rechtsweg zu beschreiten und dauert es Jahre, bis die Rente endlich fließt, eine von vielen Betroffenen gemachte leidvolle Erfahrung.

RA Dr. Burkhard Tamm: Ich möchte deshalb heute über einen Fall berichten, in dem es mir vor kurzem gelungen ist, Rentenansprüche meines an MCS erkrankten, noch sehr jungen Mandanten sowohl gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund als auch gegen die private Berufsunfähig- keitsversicherung mit Erfolg durchzusetzen, ohne dass es dafür eines Widerspruchs oder gar einer Klage bedurft hätte.

Alles begann damit, dass mein Mandant auf Veranlassung seiner Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt hatte. Aufgrund der Besonderheiten der bei ihm vorliegenden Erkrankung MCS war mein Mandant dabei von vornherein der Ansicht, dass eine Rehabilitation wenig sinnvoll, weil letztlich nicht möglich sei, weil es in ganz Deutschland keine auf MCS spezialisierte Klinik gebe.

Auch der von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass im Falle meines Mandanten eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme weder sinnvoll noch Erfolg versprechend sei, woraufhin die Deutsche Rentenversicherung den Reha-Antrag meines Mandanten ablehnte. Von diesem wurde das Gutachten zunächst recht negativ aufgenommen, letztlich jedoch nicht wegen des Ergebnisses, das letztlich zur Ablehnung einer Reha-Maßnahme führte, sondern aufgrund des Ablaufs der Begutachtung und einiger inhaltlicher Feststellungen.

Ich teilte meinem Mandanten dann mit, dass meine Einschätzung in Bezug auf das Gutachten eine andere sei, denn zum einen hatte der Gutachter festgestellt, dass bei meinem Mandanten zweifellos ein Krankheitsbild vorlag, das erheblichen Krankheitswert hatte, auch wenn „keinerlei objektivierbarer Krankheitsbefund vorliege“ (!). Zudem stellte der Gutachter fest, dass bei meinem Mandanten nur noch ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegt und es äußerst fraglich ist, ob noch jemals eine Besserung eintreten könne, wenngleich mein Mandant erst 28 Jahre alt ist.

Diese Feststellungen des Gutachters nahm ich zum Anlass, meinem Mandanten dringend anzuraten, einen Rentenantrag zu stellen und Leistungen wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Gestützt auf das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten gelang es mir in der Folge dann, innerhalb von nur rund vier Monaten die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erreichen.

Mein Mandant hatte mich jedoch von Anfang an nicht nur im Zusammenhang mit seinem Reha-Antrag beauftragt, sondern gleichzeitig auch damit, seinen Rentenantrag gegenüber seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorab zu prüfen und vorzubereiten und erst dann bei der Versicherung einzureichen wenn er aus meiner Sicht ausreichend gut vorbereitet ist. Da sich mein Mandant bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – d.h. vor Antragstellung – an mich gewandt hatte, war es mir möglich, seinen Antrag sorgfältig vorzubereiten und insbesondere das im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellte Gutachten, dessen Fertigstellung ich zunächst abgewartet hatte, zur Stützung seiner Ansprüche bei der Versicherung mit einzureichen.

Auf diese Weise gelang es mir auch gegenüber der privaten Berufsunfähig- keitsversicherung meines Mandanten, erfolgreich und rückwirkend ab Januar 2009 Rentenleistungen durchzusetzen. Auch hier lag zwischen der Einreichung des vollständigen Antrags (26.01.2011) und dem Anerkenntnis des Bestehens eines Anspruchs durch die Versicherung (1.6.2011) nur ein sehr kurzer Zeitraum.

Fazit:

  1. Die Darstellung sollte zunächst zeigen, dass es durchaus auch Fälle gibt, in denen Rentenansprüche wegen MCS ohne ein langwieriges Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage durchgesetzt werden können, wenngleich solche Fälle sicherlich selten sind.
  2. Liegt ein ablehnender Bescheid der Rentenversicherung vor, dann sollte ein auf den Bereich der Erwerbsminderungsrenten spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, der nach Gewährung von Akteneinsicht überprüft, ob es Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Ansprüchen gibt und ggf. welche. Der von mir geschilderte Fall soll zeigen, dass ein im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstelltes Sachverständigengutachten und der darauf beruhende ablehnende Bescheid nicht unbedingt so negativ zu bewerten sein müssen, wie dies dem Mandanten zunächst scheint.
  3. Vor allem dann, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht, ist es ratsam, bereits möglichst frühzeitig den Rat eines auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, damit dieser den auf die Gewährung von Rentenleistungen gerichteten Antrag sorgfältig vorbereiten und erst dann bei der Versicherung einreichen kann.

Autor und Ansprechpartner:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm, Fachanwalt für Medizinrecht, Würzburg, 01.07.2011

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5 Kommentare zu “Jungem Mann mit MCS wurde Rente gewährt”

  1. Tohwanga 13. Juli 2011 um 20:31

    Gratulation!

    Solch ein Erfolg freut mich. Mögen noch viele folgen.
    Danke an Dr. Tamm für seinen unermüdlichen Einsatz für uns MCS-Erkrankte.

    Liebe Grüße an den jungen Mann. Bitte nicht aufgeben, das Leben ist noch nicht zu Ende. Bitte versuche immer ein lebenswertes Leben zu leben, Zukunft zu sehen und auch Liebe, Leben, Familie zu leben. Nicht aufgeben!

  2. Siegfried Fischer 14. Juli 2011 um 00:02

    Sehr geehrter Herr Doktor Tamm,

    was Sie unlängst für Ihren Klienten mit seiner toxisch induzierten Erkrankung realisieren konnten, dafür gibt es jedenfalls in der Rentenlandschaft der BRD in den letzten 3 Jahzehnten kein adäquates Beispiel,es sei denn, Sie würden Ihren Erfolg einer Art gelegentlichen oder „stoßartigen Veränderung von Atomen“ zuordnen können.

    Nachdem mehrere Generationen hochkarätiger medizinischer Wissenschaftler universitärer Enrichtungen auf allen Kontinenten mehr oder weniger erfolglos gegenüber den weiterhin perististierenden z.T.fatalen Symptomen dieser Krankheit geblieben sind, scheint sich nun langsam abzuzeichnen, daß Sie sich zumindest bei einem Teil der deutschen Behördenmedizin das begehrte Gehör für einen Ihrer Mandanten verschaf-t haben, so daß auf diesem Wege ggf.auch andere Patienten eine offene Tür für medizinische Hilfe bei dieser verheerenden Krankheit in der BRD finden können.

    Meine Hochachtung dafür,daß Sie dieses Mandat
    übernehmen und Hilfe leisten konnten.

    Viel Erfolg für Ihre Arbeit wünscht Ihnen

    Siegfried Fischer

  3. Eike 14. Juli 2011 um 22:51

    Auch ich möchte sowohl Herrn Dr. Tamm als auch dem jungen Mann zu diesem Erfolg gratulieren.

    Ich finde es toll, dass ein Anwalt sich für MCS Erkrankte einsetzt.
    Dies setzt voraus, dass er sich intensiv mit diesem Krankheitsbild auseinandergesetzt hat.
    Das verdient besondere Anerkennung.

    Hoffentlich gibt es noch weitere Erfolge.

  4. PappaJo 16. Juli 2011 um 15:18

    Das ist ja mal eine gute Nachricht!

    Kann man sich da irgendwie einklinken? Nur meine BUZ habe ich nicht mehr, denn die mußte ich wegen AlgII kündigen. Mal eben 14 Jahre für Nüsse eingezahlt.

    Aber falls ein Anwalt für PKZ arbeiten möchten, bitte kurze Info an mich. Habe da noch keinen gefunden, allerdings höre ich dann und wann davon, das es sowas gibt.

    Ist ja auch so eine Irrsinnige Geschichte in der BRD. Nach dem Gesetz steht einem das zu aber wenn man bei den Anwälten anfragt bekommt man in Serie absagen. Wozu dann so ein Gesetz wenn es kaum einer befolgt?

    Der letzte Anwalt war echt der Hammer. Da hatte ich wegen der ARGE vorgehen wollen. Es gab ein hin und her und dann meinte der so ganz frech: „Wenn ich für PKZ für Sie arbeiten soll, müssen Sie mir schon sagen was ich machen soll!“ – Das sprengt ja alle Vorstellung! Wie um Himmelswillen soll ich mit MCS jetzt noch ein Studium absolvieren, damit ich meinem Anwalt sagen kann, was er machen soll?

  5. EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) 10. November 2016 um 00:06

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