Archiv der Kategorie ‘Pressemitteilungen‘

Umweltverbände setzen sich gegen Chemieindustrie durch!

Keine chemischen Holzschutzmittel mehr im Innenbereich von Gebäuden

Ab dem 4. Oktober 2011 sollten im Innenbereich von Wohnungen, Wohnhäusern und Bürogebäuden keine chemischen Holzschutzmittel mehr Anwendung finden. An diesem Tag tritt eine entscheidende Änderung der Holzschutznorm DIN 68800-1, allgemeiner Teil, in Kraft. Sie regelt den Stand der Technik zur Verwendung von Holzschutzmitteln. Durch die Übernahme der Norm in die Landesbauordnungen erhält sie de facto Gesetzescharakter.

Nach jahrelangem hartnäckigem Kampf ist es dem Normungsexperten der Umweltverbände, Karl-Jürgen Prull, gelungen, den Vorrang des baulichen Holzschutzes vor dem chemischen Holzschutz trotz heftigen Widerstandes der Bauchemie durchzusetzen. Die gesamte deutsche holzverarbeitende Wirtschaft, der Bund Deutscher Zimmermeister und die Fertighausindustrie haben diesen Paradigmenwechsel aus der Erkenntnis heraus mitgetragen, dass getrocknetes Holz, wenn es vor Feuchtigkeit und Insekten fachgerecht geschützt ist, nicht gefährdet ist.

Seit den 70er Jahren und dem nachfolgenden Xylamon-Prozess, dem größten Umweltverfahren der deutschen Justizgeschichte, kommt es immer wieder zu erheblichen Gesundheitsschäden beim Einsatz chemischer Holzschutzmittel. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erst kürzlich erklären musste, über die verwendeten Mengen chemischer Holzschutzmittel in Deutschland und über die Belastung der Umwelt durch Biozide aus dem Bautenschutz keinerlei Informationen zu verfügen“, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So sei in einer zweijährigen Fütterungsstudie über die Auswirkungen eines heute noch eingesetzten Holzschutzmittels mit dem Wirkstoff Kupfer-HDO festgestellt worden, dass 80 % (!) der beim Test eingesetzten Versuchstiere einen Darmtumor erlitten.

Umso verhängnisvoller sei jetzt die Entscheidung der Bauchemie, gegen die neue Holzschutznorm von der Öffentlichkeit unbemerkt beim DIN ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen. Offensichtlich solle der Absatzmarkt mit jährlich über 100 Millionen Dollar Umsatz in Westeuropa nicht kampflos preisgegeben werden. Normungsexperte Prull verwies darauf, dass Dachstühle von Wohngebäuden sich zukünftig rechtlich gesehen nicht mehr wie bisher außerhalb vom Gebäude befinden, sondern zum Innenbereich gehören. Dieser Aspekt habe eine große Bedeutung bei einem nachträglichen Ausbau zu Kinder- oder Schlafzimmern. Das Ende des chemischen Holzschutzes sei auch aus Gründen des Arbeitsschutzes für Zimmerleute wichtig. Außerdem falle zukünftig weniger Sondermüll in Form von chemisch behandelten Hölzern an.

Autor:

Deutscher Naturschutzring (DNR), Umweltverbände setzen sich gegen Chemieindustrie durch, Pressemitteilung 25/2011, 30.09.2011

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Forschung: Selbstreinigende Baumwolle beseitigt Pestizide, Bakterien

Wissenschaftler der UC Davis haben ein selbstreinigendes Baumwollgewebe entwickelt, dass Bakterien abtötet und giftige Chemikalien wie Pestizidrückstände zersetzt, wenn sie Licht ausgesetzt sind.

„Das neue Material hat potenzielle Anwendungsfähigkeit bei Schutzkleidung im biologischen und chemischen Bereichen des Gesundheitswesens, für Arbeiter Nahrungsmittel- und Agrarbereich, sowie für militärisches Personal“, sagte Ning Liu, der die Forschungsarbeit als Doktorand in Professor Gang Sun‘s Gruppe an der UC Davis, Abteilung für Textilien für Bekleidung, durchführte.

Eine Veröffentlichung, in der die Forschungsarbeit beschrieben wird, erschien am 1. September 2011 im Journal of Materials Chemistry.

Liu entwickelte eine Methode, um eine Verbindung, die als Anthrachinon-2-Carbonsäure oder 2-AQC bekannt ist, in Baumwollstoffen zu integrieren. Diese Chemikalien geht so eine starke Verbindung mit der Zellulose in Baumwolle ein, dass es schwierig ist, sie auszuwaschen, im Gegensatz zu aktuellen Selbst-Reinigungsmitteln. Anders als einige weitere experimentelle Substanzen, die auf Baumwolle angewendet worden sind, hat sie keine Auswirkungen auf die Eigenschaften des Gewebes.

Wenn 2-AQC dem Licht ausgesetzt ist, werden sogenannte reaktive Sauerstoffspezies wie Hydroxyl-Radikale und Wasserstoffperoxid produziert, die Bakterien abtöten und organische Verbindungen wie Pestizide und andere Schadstoffe zersetzen.

Wenngleich 2-AQC teurer ist als andere Verbindungen, sagen die Wissenschaftler, dass billigere Mittel zur Verfügung stehen.

Die wissenschaftliche Forschungsarbeit wurde von der National Science Foundation, der US Defense Threat Reduction Agency und der Jastro Shields Graduate Research Fellowship vom UC Davis College für Agrar-und Umweltforschung finanziert.

Autor:

UC Davis, Self-cleaning cotton breaks down pesticides, bacteria, September 27, 2011

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

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Waschmittel mit Duft setzen gefährliche Chemikalien frei

Die umsatzstärksten Flüssigwaschmittel und beduftete Trocknertücher enthalten schädliche Chemikalien, von denen zwei als krebserzeugend eingestuft sind

Die Wissenschaftlerin an der University of Washington, die chemische Detektivarbeit geleistet hat, um heraus zu bekommen, was in parfümierten Verbraucherprodukten enthalten ist, hat ihre Aufmerksamkeit nun auf jene parfümgeschwängerte Luft gelenkt, die aus den Abluftschläuchen der häuslichen Waschtechnik weht.

Forschungsergebnisse, die in der 4. Augustwoche 2011 im der US-Zeitschrift ‚Air Quality, Atmosphere and Health‘ veröffentlicht wurden belegen, dass die Abluft von Geräten, in denen die am Markt erfolgreichsten Flüssigwaschmittel und Trocknertücher mit Duft zum Einsatz kommen, gefährliche Chemikalien enthält, von denen zwei als krebserregend eingestuft sind.

„Dies ist eine interessante Quelle für Umweltbelastung, da es für das, was aus den Abzügen der Wäschetrockner kommt, absolut keine Vorschriften gibt und es nicht erfasst wird“, sagte die Hauptautorin Anne Steinemann, eine Professorin der University of Washington für Umwelttechnik und öffentliche Angelegenheiten. „Wenn das Zeug aus einem Schornstein oder Auspuff käme, gäbe es Vorschriften, doch wenn es aus einem Wäschetrockner kommt, gibt es diese nicht.“

Die Studie stützt sich auf eine frühere Forschungsarbeit, in der untersucht wurde, welche Chemikalien von Waschmitteln, Lufterfrischern, Reinigungsmitteln und anderen parfümierten Verbraucherprodukten abgegeben werden. Die Hersteller müssen die Inhaltstoffe von Düften und Waschmitteln nicht angeben.

Für die Studie, die sich mit den Chemikalien befasste, welche mit der Wäschetrockner-Abluft freigesetzt werden, kauften die Forscher zunächst vorgespülte Bio-Baumwollhandtücher. Sie baten zwei Wohnungseigentümer, mit ihren Waschmaschinen und Trocknern auszuhelfen, reinigten das Innere der Geräte mit Essig und ließen ganze Waschgänge nur mit Wasser [ohne Waschmittel] durchlaufen, um möglichst viele Rückstände zu entfernen.

In der einen Wohnung ließen sie einen normalen Waschgang laufen und analysierten die Abluft in drei Durchlauf-Varianten: einmal ganz ohne, einmal mit der führenden parfümierten Waschmittelmarke und schließlich sowohl mit dem Waschmittel, als auch mit der führenden Marke parfümierter Trocknertücher. Ein in die Abluftöffnung gesteckter Kanister fing die Abluft bei jedem Durchgang 15 Minuten lang auf. Danach wiederholten die Forscher die Prozedur mit einer anderen Waschmaschine und einem anderen Trockner in der zweiten Wohnung.

Die Analyse der eingefangenen Gase ergab, dass aus dem Abzug mehr als 25 flüchtige organische Bestandteile kamen, dazu gehörten sieben gefährliche Luftschadstoffe. Davon sind zwei – Acetaldehyd und Benzol – von der amerikanischen Umweltschutzbehörde als krebserregender Stoff klassifiziert, für welche die Behörde keine unbedenklichen Grenzwerte festgelegt hat.

„Die Erzeugnisse können nicht nur die persönliche Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch die allgemeine, und die Umwelt. Die Chemikalien können in die Luft und über den Abfluss in die Gewässer gelangen“, sagte Steinemann.

Die Forscher schätzen, dass in der Region von Seattle, wo die Studie durchgeführt wurde, die von dieser Waschmittelmarke verursachten Acetaldehyd-Emissionen drei Prozent der gesamten Acetaldehyd-Emissionen des Straßenverkehrs entsprechen. Die Belastung durch die fünf beliebtesten Marken würde, so schätzen sie, etwa 6 Prozent der Acetaldehyd-Emissionen von Autos gleich kommen.

„Wir richten sehr viel Aufmerksamkeit darauf, wie man den Ausstoß von Schadstoffen durch Autos reduziert“, sagte Steinemann. „Und hier haben wir eine Schadstoffquelle, die verringert werden könnte.“

Auf der Internetseite des Forschungsprojektes findet man unter anderem Leserbriefe, in denen über gesundheitliche Auswirkungen parfümierter Verbraucherprodukte berichtet wird. Steinemann sagt, dass die Berichte der Leute über durch die Abluft der Trockner ausgelösten Gesundheitsbeschwerden sie zur Durchführung dieser Studie motiviert haben.

Steinemann empfiehlt, Waschmittel ohne irgendein Geruch oder Duftstoff zu verwenden.

Lisa Gallagher und Amy Davis von der University of Washington und Ian MacGregor vom Battelle Memorial Institute waren als weitere Autoren der Studie beteiligt.

Autor: Hannah Hickey, University of Washington

Literatur:

Ann Steinemann, Lisa Gallagher, Amy Davis, Ian MacGregor, University of Washington, Scented laundry products emit hazardous chemicals through dryer vents, Aug. 24, 2011

Übersetzung: BrunO für CSN – Chemical Sensitivity Network

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette wegen zu viel Quecksilber in Energiesparlampen

Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke „Flair Energy“ überschreiten Grenzwerte für Quecksilber

Baumarktkette lehnt Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur künftigen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ab – DUH erhebt Klage gegen Hornbach wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen

Von der Baumarktkette Hornbach verkaufte Energiesparlampen der Eigenmarke „Flair Energy“ enthalten regelmäßig zu viel giftiges Quecksilber. Dies ergaben Produkttests der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Untersuchungen weisen bei den geprüften „Flair Energy“ Kompaktleuchtstofflampen durchgehend mehr als die gesetzlich erlaubten 5 Milligramm (mg) Quecksilber auf. Der gemessene Höchstwert lag mit 13 mg um mehr als das Doppelte über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert.

Zwar nahm Hornbach inzwischen die Energiesparlampen seiner Eigenmarke „Flair Energy“ vom Markt, doch schließt dies nach Überzeugung der DUH eine Wiederholung nicht aus. Deshalb fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation von Hornbach die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Dies lehnt Hornbach jedoch ab und verweigert somit jede Garantie, dass künftig alle angebotenen Energiesparlampen tatsächlich die gesetzlichen Quecksilbergrenzwerte einhalten. „Hornbachs Weigerung, verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht hinnehmbar“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die modernen Energiesparlampen (Gasentladungslampen) sparen gegenüber Glühlampen 80 Prozent des Stroms ein, enthalten aber technisch bedingt geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber. Qualitätshersteller schaffen es heute, den Quecksilbergehalt auf ca. 2 mg zu reduzieren. Um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu minimieren, ist die zugelassene Quecksilbermenge in Gasentladungslampen auf maximal fünf Milligramm je Lampe begrenzt. „Mit so genannten Quecksilber-Dosierpillen bei der Herstellung von Gasentladungslampen stellt die präzise Einhaltung der Grenzwerte heute kein technisches Problem mehr dar. Die Händler müssen nicht fürchten, unbeabsichtigt zu viel Quecksilber in ihren Energiesparlampen zu haben“, erklärt Thomas Fischer, aus dem DUH-Bereich Kreislaufwirtschaft. Lediglich bei Ramschware sei Vorsicht geboten, denn bei dieser werde das Quecksilber gelegentlich noch mit der veralteten und ungenauen Flüssigdosierung eingebracht. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß und ein Zeichen minderer Qualität.

Weil Hornbach seinen Kundinnen und Kunden trotz technischer Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls Quecksilber in Energiesparlampen garantieren will, erhebt die DUH nunmehr Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau. „Mit unserem Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche Lampen kaufen können“, so Resch.

Literatur:

Deutsche Umwelthilfe e.V., Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette Hornbach wegen zu viel Quecksilber in Energiesparlampen, Berlin, 9. August 2011

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Bisphenol A: EU-Verbot von Säuglingsflaschen tritt in Kraft

Entgültiges Ende für Babyflaschen mit BPA

Brüssel, 31. Mai 2011 – Säuglingsflaschen, die Bisphenol A (BPA) enthalten, müssen morgen in der gesamten Europäischen Union aus den Regalen der Geschäfte entfernt werden, weil in der EU das Verbot in Kraft tritt, solche Produkte auf den Markt zu bringen oder zu importieren. Dieses Verbot ist in einer EU-Richtlinie (2011/8/EU) vorgesehen, die Ende Januar angenommen wurde. Die Industrie hat Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, bereits freiwillig vom Markt genommen. Am 1. März hat die EU die Herstellung von Säuglingsflaschen, die BPA enthalten, untersagt.

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Der 1. Juni bildet einen Meilenstein bei unseren Anstrengungen, die Gesundheit der EU?Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere unserer Kinder, besser zu schützen. Da Ungewissheiten darüber bestehen, welche Auswirkungen es hat, wenn Säuglinge mit Bisphenol A in Berührung kommen, hält die Kommission es für notwendig und angemessen, Maßnahmen zu treffen. Ziel ist es, die Exposition der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, weiter zu senken.“

Was ist BPA?

Bei Bisphenol A handelt es sich um ein organisches Molekül, das für Polykarbonat-Kunststoffe verwendet wird, die dann bei der Herstellung von Säuglingsflaschen aus Kunststoff eingesetzt werden.

Spuren von BPA können aus Kunststoffbehältern in die darin enthaltenen Lebensmittel – bei Säuglingsflaschen Säuglingsnahrung – übergehen, wenn diese Behälter auf hohe Temperaturen erhitzt werden.

In den ersten sechs Lebensmonaten sind Säuglinge diesem Stoff am stärksten ausgesetzt, vor allem, wenn sie nur Säuglingsnahrung erhalten. In dieser Zeit befindet sich auch das Immunsystem der Säuglinge im Aufbau und kann BPA noch nicht abbauen.

Hintergrund

2010 trafen Frankreich und Dänemark einzelstaatliche Maßnahmen zur Begrenzung von Bisphenol A. Frankreich konzentrierte sich dabei nur auf Säuglingsflaschen, während Dänemark auch andere Materialien ins Visier nahm, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, welche für Kinder bestimmt sind.

Die Kommission beauftragte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, und die EFSA gab im September 2010 ihre Stellungnahme ab. Sie kam zu dem Schluss, dass Bisphenol A bis zu einer täglichen Aufnahme von 0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht unbedenklich ist. Die Belastung liegt bei allen Bevölkerungsgruppen unterhalb dieses Wertes. Allerdings prüfte die EFSA auch einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen von BPA auf Säuglinge und kam zu dem Schluss, dass in den Bereichen, in denen noch Ungewissheit besteht, aussagekräftigere Daten benötigt werden.

Im Januar 2011 nahm die Kommission die Richtlinie 2011/8/EU an, die in der EU ab 1. März ein Verbot der Herstellung von Säuglingsflaschen, welche BPA enthalten, und ab 1. Juni ein Verbot, solche Produkte in Verkehr zu bringen und in die EU einzuführen, vorsah.

Die Vorschriften für BPA sind nun in die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 321/2011, aufgenommen worden.

Weitere Informationen:

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Feuerlöscher – Bitte löschen – aber ohne Gift

Aufbrauchfrist für umweltschädliche Feuerlöschschäume endet im Juni 2011

Am 27. Juni 2011 endet die Aufbrauchfrist für PFOS-haltige Feuerlöschschäume. PFOS – Perfluoroktansulfonsäure – ist eine extrem langlebige Chemikalie. Diese Säure reichert sich in Lebewesen an und ist giftig. Jahrelang wurde PFOS in Feuerlöschschäumen eingesetzt und so direkt in die Umwelt eingetragen. Die Chemikalie lässt sich in allen Lebensräumen nachweisen, sogar in entlegenen Gebieten wie der Arktis und in den dort lebenden Tieren. „Besonders besorgniserregend ist die Langlebigkeit der PFOS in menschlichem Blut und der Muttermilch“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Feuerwehren, Chemieunternehmen und Flughäfen sollten die Lagerbestände jetzt fachgerecht entsorgen, am besten in Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden. Auch die neuen PFOS-freien Löschschäume sind umweltverträglich einzusetzen.

Ab dem 28.Juni 2011 verbietet die EU die Verwendung von PFOS in Feuerlöschmitteln. Damit endet die Übergangsfrist des seit 2006 in der EU geltenden Verbotes. Zwischenzeitlich haben die Vertragsstaaten des Stockholmer Übereinkommens zu besonders langlebigen Stoffen PFOS auf die Liste der POPs – Persistent Organic Pollutants – aufgenommen und damit den weltweiten Ausstieg eingeläutet.

Chemisch gehört PFOS zur Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFC. Wegen ihrer hohen Stabilität und ihren einzigartigen Eigenschaften – zugleich wasser- und fettabweisend – werden PFC vielfältig eingesetzt, zum Beispiel in der Papier-, Leder- und Textilindustrie, und eben auch in Feuerlöschschäumen. PFC können auch das Grund- und Trinkwasser verunreinigen. Sie verbreiten sich durch den Boden, die Gewässer und die Luft und können von Pflanzen und Tieren aufgenommen werden. Besonders besorgniserregend ist, dass PFC inzwischen weltweit zu finden sind. Die höchsten Werte lassen sich in Lebewesen der Arktis messen, vor allem in Eisbären.

Infolge des Verbotes von PFOS sind nun eine Reihe neuer Löschschäume am Markt. Schäume, die kein PFOS enthalten, können stattdessen andere PFC enthalten. Auch diese Austauschstoffe sind entweder nicht abbaubar oder werden zu stabilen PFC abgebaut. Deshalb sind sie aus UBA-Sicht ähnlich besorgniserregend. Das UBA rät, PFC-haltige Feuerlöschschäume nur zum Löschen brennender Flüssigkeiten in Tankanlagen zu verwenden und diese mit Einrichtungen auszustatten, die das Löschwasser auffangen. Nur dann lassen sich die Löschmittel möglichst umweltschonend entsorgen. Bei Übungen rät das UBA, auf PFC-haltige Löschmittel zu verzichten.

Weitere wichtige Informationen zu PFC-haltigen Löschmittel

Den Ratgeber „Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“ können Sie herunterladen oder kostenlos bestellen.

Autor: UBA, Bitte löschen – aber ohne Gift, Dessau-Roßlau, 05.05.2011

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Umweltmediziner schließt Vergleich mit Kassenärztlicher Vereinigung

Dr. Peter Binz erwägt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe

Seit 2005 lief ein Verfahren gegen den Trierer Umweltmediziner Dr. Peter Binz. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier bezichtigte ihn in einer Strafanzeige des Abrech- nungsbetrugs. Eine Praxis- und Hausdurchsuchung, Ermittlungen ohne Ende, Vernehmungen von Hunderten von Patienten aus ganz Deutschland, sowie zermürbende Schriftwechsel über sechs Jahre hinweg folgten. Im Mai 2010 wurde Anklage gegen den Arzt erhoben.

Die Kollegen aus der Umweltmedizin und vor allem die Patienten von Dr. Binz erklärten sich solidarisch mit dem über die Grenzen von Deutschland hinaus bekannten Arzt. In der Erstausgabe der CSN Zeitung Perspektiven wurde im Herbst 2006 detailliert berichtet. Die Zeitung enthielt Statements der Ehefrau von Dr. Binz, des Steuerberaters der Praxis und Solidaritätsbekundungen von Umweltorganisationen, Kollegen und Patienten. Zur Erinnerung und nochmaligem Nachlesen:

PERSPEKTIVEN – CSN Zeitung für Chemikaliengeschädigte und Umweltmedizin, Ausgabe 1, Herbst 2006 (pdf)

Anfang April 2011 wurde die Angelegenheit vor Gericht verhandelt und mit einem Vergleich beendet. Vorerst zumindest, denn Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im siebenstelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Näheres in einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Dr. Hülsmann, Trier:

TRIER, den 11.04.2011

Betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz (70) , Liebfrauenstr. 4 a, 54290 Trier

  1. Strafverfahren vor dem Landgericht Trier wegen angeblichen Betruges (Az.: 8002 Js 31385/05; Anklageschrift vom 17.05.2010)
  2. Verfahren vor dem Sozialgericht Mainz (Az.: S 2 KA 33/07) Kläger: Dr. Peter Binz ./. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz; Streitwert: 183.966,19 €
  3. Widerspruchsverfahren des Dr. Binz gegen den „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung Trier über ca. 67.129,90 €

Aufgrund einer Strafanzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Trier, die im Jahre 2005 seitens des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl-Heinz Müller, in die Wege geleitet wurde, erfolgte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Trier, das in eine Anklage vom 17.05.2010 einmündete wegen Verdachts des Betruges. In dieser Anklageschrift wird ausgeführt, Dr. Peter Binz habe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht abgerechnet, obwohl er den Leistungsinhalt von Abrechnungsziffern nicht erfüllt habe.

Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft erfolgte vor 11 Monaten; über die Eröffnung es Hauptverfahrens beim Landgericht -Große Strafkammer- ist trotz Ablauf dieses ungewöhnlich langen Zeitraums immer noch nicht entschieden worden.

Parallel zu diesem Strafverfahren hat Herr Dr. Peter Binz unter dem Datum des 14.02.2007 Klage gegen einen „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben, mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17.07.2006 aufzuheben.

Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 06. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung, die 2 ¼ Stunden andauerte.

Das Gericht, vertreten durch den Vorsitzenden, Vizepräsidenten des Sozialgericht Mainz, Herrn Höllein, hat innerhalb dieser mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, es müsse Herrn Dr. Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dazu habe jedoch das Gericht in den erteilten Bescheiden der Kassenärztlichen Vereinigung kein Wort gefunden (Telefon-Nr. des Vorsitzenden Höllein: 06131-1 41 52 80).

Es werde zwar innerhalb der Schriftsätze der Kassenärztlichen Vereinigung „irgendwo zum Ausdruck gebracht“, dass Dr. Binz ein „grobes Verschulden“ anzulasten sei. Aber begründet sei dies an keiner Stelle. Und dies wäre die wichtigste Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung gewesen.

Auch die anderen Gesichtspunkte, die bei einer Honorarberichtigung eine zentrale Rolle spielen, hätten von der Kassenärztlichen Vereinigung dargelegt werden müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen; nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz, seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung, der schwersten Belastungen durch die obig benannten 3 Verfahren und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Kassenärztliche Vereinigung den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet.

Es handelt sich dabei um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro.

Damit ist auch ein weiteres Regressverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 € mit erledigt.

Dr. Binz braucht also diesen Betrag nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zu zahlen (Telefon-Nr. der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung Mainz: 06131-32 60, Herr Burkhard Lamby).

Der vorbenannte Herr Lamby von der Kassenärztlichen Vereinigung hat in einem beigefügten Schreiben vom 08.04.2011 dazu festgestellt:

„Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen.

Mit Blick auf die zuletzt geschlossene Ratenzahlung kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die geplanten Verrechnungen ab der zweiten Rate bereits gestoppt haben.“

– –

Anhängig ist allerdings immer noch das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer 802 Js 31385/05 mit einer Anklageschrift über 234 Seiten.

Nachdem das Sozialgericht Mainz die obig dargelegten Feststellung getroffen hat, haben wir uns daher mit Schriftsatz vom 08.04.2011 an die Große Strafkammer gewandt und in diesem Schriftsatz zentral ausgeführt, dass es bereits an einer vorsätzlichen Vermögensschädigung des Dr. Binz gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung fehle, also an der subjektiven Tatseite.

Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits verein- nahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist.

Darüber hinaus steht durch die mündlich erfolgten Feststellungen des Sozialgerichts Mainz fest, dass weder ein Vorsatz noch eine grobe Fahrlässigkeit des angeschuldigten Dr. Binz hinsichtlich seiner Vorgehensweise festzustellen ist.

Sobald das Landgericht über die Zulassung oder Nichtzulassung der Anklageschrift vom 17.05.2010 entschieden haben wird, werden wir Ihnen weitere Mitteilung machen.

Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Dr. Hülsmann, RA

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. April 2011

Literatur:

Dr. Hülsmann, Rechtsanwälte, Pressemitteilung betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz, 11.04.2011

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Urteil: Gaststätten als Raucherclubs unzulässig

Gericht entscheidet gegen Raucherclubs

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom 4. April 2011 ein Rauchverbot für eine Gaststätte bestätigt, die nach Angaben der Inhaberin nur den Mitgliedern eines sogenannten Raucherclubs offen steht. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Gastwirtin gegen das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot abgelehnt.

Das Nichtraucherschutzgesetz NRW bestimmt, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen macht das Gesetz u.a. für Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Diese Voraussetzungen sah der Senat im Rahmen einer vorläufigen Prüfung hier nicht als erfüllt an. Der Zweck des Gesetzes, die Bürger wirksam vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der Öffentlichkeit zu schützen, gebiete eine enge Auslegung der Ausnahmevorschrift. Nach der dem Gericht vorliegenden Vereinssatzung bezwecke der Verein die „Förderung“ des gemeinsamen Tabakkonsums. Dies gehe über den gesetzlich zulässigen Zweck – den tatsächlichen gemeinsamen Konsum von Tabakwaren – hinaus und ermögliche auch Nichtrauchern die Vereinsmitgliedschaft. Diese könnten am einzig zulässigen Vereinszweck aber nicht Teil haben. Zudem sei die Inhaberin der Gaststätte auf einen Gewinn durch den Verkauf von Speisen und Getränken angewiesen. Auch dieses gewerbliche Interesse werde vom Verein gefördert. Insgesamt sei es erkennbarer Zweck des Vereins, die Nutzung der Gaststätte in der vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes bestehenden Form zu sichern, und nicht nur, gemeinsam zu rauchen. Auf die Regelungen in der Vereinssatzung komme es insoweit nicht allein an. Maßgeblich seien auch die tatsächlichen Umstände. Deshalb sei es regelmäßig als unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten, wenn eine Gaststätte im Wesentlichen oder sogar ausschließlich den Mitgliedern eines Rauchervereins zur Verfügung gestellt werde.

Der Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Die Klage der Gastwirtin gegen das Rauchverbot (Hauptsacheverfahren) ist beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 7 K 4824/10 anhängig. Az.: 4 B 1771/10

Literatur:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen, Gaststätten als Raucherclubs unzulässig, 06. April 2011

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Fichten in 5 Jahren ausgestorben

Virus rottet einheimische Fichten aus

Stuttgart – Laut bisher unveröffentlichten Unterlagen des Frauenhofer Forschungsinstitut für Flora und Fauna (IFF) konnte offensichtlich nachgewiesen werden, dass einheimische Fichten nur noch wenige Jahre bestehen werden.

Die unter strengem Verschluss gehaltenen Unterlagen, welche von einer Umweltschutz- organisation in der Nacht zum Donnerstag aus dem Institut entwendet wurden, bestätigen wohl, dass die in Mitteleuropa heimische „Gemeine Fichte“ mit der botanischen Bezeichnung „Picea abies“ aufgrund einer Virusinfektion im besten Falle nur noch 5 Jahre bestehen wird. Weiter geben diese Schriften offensichtlich an, dass sich der Virus auf genmanipuliertem Mais gebildet haben muss, der mit Dieselabgasen kontaminiert wurde. Die Übertragung auf die Nadelbäume soll über den Wind stattgefunden haben. Das Virus mit der vielsagenden Bezeichnung „e10-k0“, von den Wissenschaftlern auch als „Pinekiller“ betitelt, zersetzt die lebenden Wurzeln und lässt den Baum somit von der Basis aus absterben. Das Frauenhofer Forschungsinstitut für Flora und Fauna verweigerte bis dato jegliche Aussage, bestätigte aber, dass in der angesprochenen Nacht in das Institut eingebrochen wurde. Vom Bundesministerium für Forst, Wald und Ackerwirtschaft (BFWA) wird ebenso jegliche Aussage verweigert. [94Pu]

Quelle: Böhmersheimer Allgemeine Zeitung, In 5 Jahren ausgestorben, 01.04.2011

Update:

April, April ;)

Konzern muss 8,3 Millionen Dollar für Trinkwasserfilter zahlen

DuPont verseuchte Trinkwasser mit Industriechemikalie

Der Konzern DuPont hat zugestimmt, 8.3 Millionen Dollar zu bezahlen, um in zirka 5.000 Wohnung im südlichen New Jersey Wasserfilter einzubauen, in denen das Leitungswasser mit der toxischen Industriechemikalie Perfluoroctansäure (PFOA bzw. C8) belastet ist.

E.I. DuPont de Nemours and Company legten einen Rechtsstreit durch Vergleich bei, den Bewohner von Penns Grove in New Jersey angestrengt hatten, die Klage erhoben, daß ihr Trinkwasser durch perfluorierte Chemikalien inklusive C8 verunreinigt worden ist, das von den Anlagen der konzerneigenen Chambers Werke stammt.

Die Chemikalie C8 gehört zu einer Gruppe synthetischer Industriesubstanzen, die man Perfluorchemikalien nennt, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und die Trink- und Grundwasser in 11 amerikanischen Bundesstaaten verunreinigen, wie aus spärlichen Untersuchungen von staatlichen Wasserbehörden, Hochschulforschern, Firmen und Journalisten hervorgeht.

Als Nebenprodukt bei der Herstellung von fluorierten Telomeren, als Anwendung für fleckenabweisende Textilbeschichtungen, Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung und für wasser- und fettabweisende Beschichtungen, fand man C8 dank unkontrollierter industrieller Entsorgung und weil es aus Konsumgütern und Deponien entweicht überall in Mensch und Umwelt.

Die Environmental Working Group (EWG) hat sich acht Jahre lang dafür eingesetzt, die Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA) zu limitieren, das schon seit 50 Jahren in Verdacht steht, Krebs zu verursachen, eine den Hormonhaushalt störende Chemikalie darstellt und für die Fortpflanzung giftig ist.

„Tausende von Menschen im Südlichen New Jersey haben jahrelang mit der giftigen Industriechemikalie C8 verseuchtes Wasser getrunken“, sagte die führende Wissenschaftlerin Dr. Olga Naidenko von EWG. „DuPont hat sich nicht um die öffentliche Gesundheit geschert und auf einen Spruch des Bundesgerichtes gewartet, bevor sie die Gemeinde mit gefiltertem Wasser versorgt haben.“

Am 1. Februar 2011 kündigte die amerikanische Umweltbehörde ein bundesweites Gesetzesvorhaben an, das vorsieht, dass Wasserversorger Trinkwasser auf 28 derzeit nicht regulierte kontaminierende Stoffe bundesgesetzlich vorgeschrieben testen müssen, dazu gehören C8 und fünf weitere perfluorierte Chemikalien.

„Die Entscheidung der EPA, bundesweit die Wasserversorgung auf C8 zu testen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Naidenko. „Wir können es uns nicht leisten, den Schutz der Amerikaner vor diesen gefährlichen Chemikalien noch weiter zu verzögern.“

Literatur: EWG – Environmental Working Group , DuPont to pay $8,3 Million, 22.03.2011

Übersetzung: BrunO für CSN – Chemical Sensitivity Network

EWG ist eine gemeinnützige Forschungsgemeinschaft in Washington DC, welche die Macht von Information nutzt, um menschliche Gesundheit und Umwelt zu schützen.

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