Archiv der Kategorie ‘Pressemitteilungen‘

Luftverschmutzung ist eine der Hauptursachen für Herzinfarkte

Ein wesentlicher Anteil der Herzinfarkte geht zu Lasten der Luftverschmutzung. Zu diesem Schluss kommt ein internationales Forscher- team mit Beteiligung des mit der Universität Basel assoziierten Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts. Die Forschungs- ergebnisse sind in der aktuellen Ausgabe des renommierten Fachmagazins «The Lancet» veröffentlicht.

Herzinfarkte werden ausgelöst, indem sich in den Gefässen vorhandene atherosklerotische Verkalkungen ablösen und die Blutversorgung des Herzens teilweise verschliessen. Dieses potentiell lebensgefährliche Ereignis der koro- naren Herzerkrankung ist in vielen westlichen Ländern eine der häufigsten Todesursachen.

Forscherinnen und Forscher am Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut in Basel (Departement Epidemiologie und Public Health) haben zusammen mit Kollegen in Belgien den Beitrag verschiedener bekannter Ursachen von Herzinfarktereignissen analysiert und miteinander verglichen – mit dem Resultat, dass der Beitrag des Strassenverkehrs und die Belastung durch Luftverschmutzung erheblich sind. Ihr Anteil ist vergleichbar mit anderen zentralen Ursachen koronarer Ereignisse wie akute körperliche Überanstrengung, üppige Mahlzeiten oder Ärger.

Die Studie unterstreicht den Willen bzw. die Wichtigkeit und den potentiellen Nutzen von politischen Maßnahmen, die Luftverschmutzung zu verringern, um Herzinfarkte zu verhindern. Die Forschenden weisen darauf hin, dass das Ausmaß der Folgen von Luftverschmutzung insbesondere in den sehr stark verschmutzten städtischen Regionen von Entwicklungs- und Schwellenländern von wachsender Bedeutung ist. Die Zunahme an koronaren Herzerkrankungen geht hier einher mit der starken Luftverschmutzung.

Literatur:

Universität Basel, Tim S. Nawrot, Laura Perez, Nino Künzli, Elke Munters, Benoit Nemer, Luftverschmutzung ist eine der Hauptursachen für Herzinfarkte, 24.02.2011

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EU-Reglementierung folgt dem weltweiten freiwilligen Verbot der Parfümindustrie

Brüssel (ots/PRNewswire) – Die Europäische Kommission hat gerade ihre Entscheidung zur Sperre des Parfümstoffes Musk Xylene unter der neuen Europäischen Chemieverordnung REACH bekannt gegeben, die EU-Reglemen- tierungen mit den weltweiten IFRA Standards harmonisiert.

Die International Fragrance Association (IFRA) hat Musk Xylene freiwillig mit Hilfe der IFRA Standards gesperrt, welche ein Teil des selbstregulierenden weltweiten Programmes der Parfümbranche –dem IFRA Code of Practice (Verhaltenskodex) – sind.

Der Stoff wurde auf Grund seiner potentiellen Auswirkungen auf die Umwelt verbannt.

Die IFRA Standards bilden die Basis für das weltweit akzeptierte und anerkannte Risiko- managementsystem zur sicheren Nutzung von Parfüminhaltsstoffen und sind Teil des Produktrisikomanagementverfahrens, dem IFRA Code of Practice. Dieser ist das selbstregulierende System der Branche, basierend auf Risikobewertungen eines unabhängigen Expertenpanels.

Das Expertenpanel* besteht aus angesehenen, unabhängigen Experten der Disziplinen Dermatologie, Toxikologie, Pathologie und Umweltwissenschaften. Ihre Rolle ist die Beurteilung von Daten eines Parfümstoffes um festzustellen, ob es dem aktuellen Gebrauchswert standhält und um zu gewährleisten, dass es Konsumenten oder Umwelt keinem Risiko aussetzt. In Fällen, in denen die Sicherheitsermessung den aktuellen Gebrauch nicht unterstützt, rät das Expertenpanel der IFRA, den Inhaltsstoff durch einen Standard entweder zu sperren oder einzuschränken. Dies war das Verfahren, das zur Erstellung eines IFRA Standards geführt hat, welcher den Gebrauch von Musk Xylene als Teil der 44. Ergänzung zum IFRA Verhaltenskodex vom Juni 2009 verbietet.

Der Verhaltenskodex ist für alle IFRA Mitglieder Pflicht, wobei die Mitgliedschaft ca. 90% des weltweiten Volumens an Parfümstoffen ausmacht.

„Ich freue mich darüber, dass das weltweit umfassendste Regelwerk mit unserem globalen Sicherheitsprogramm übereinstimmt,“ sagte Pierre Sivac, IFRA Präsident. „Wir haben schon immer unsere Sicherheitsver- antwortung sehr ernst genommen und unser selbstregulierender Ansatz hat einmal mehr bewiesen, auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, schneller einsetzbar und rentabler für Industrie und Konsumenten zu sein. Wir werden durch die weltweite Implementierung unserer Standards weiter daran arbeiten, ein sicheres Dufterlebnis zuzusichern.“

Literatur: IFRA, EU Regulation follows fragrance industry’s voluntary global ban, 18.02.2011

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Krebs bei Lehrerin wurde nicht als Berufskrankheit anerkannt

Mit am 17. Februar 2011 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Einzelrichter die Klagen einer 25 Jahre am Berufsbildungszentrum Grevenbroich beschäftigten 52-jährigen Berufsschullehrerin und ihres 17-jährigen Sohnes (23 K 7945/08) sowie eines 59-jährigen Witwers einer über 30 Jahre am selben BBZ beschäftigten weiteren Berufsschullehrerin, die ebenfalls an Brustkrebs erkrankt und an auftretenden Metastasen im Jahr 2009 im Alter von 55 Jahren verstorben ist (23 K 2989/09), abgewiesen.

Zur Begründung führte der Richter im Wesentlichen aus: Bauschadstoffe, wie eine etwaige Belastung aus dem PVC-Fußboden, kämen als Ursachen einer Berufskrankheit im Sinne von § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz nicht in Betracht, weil Beamte solchen Gefahren nicht „nach der Art ihrer dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt“ seien. Die Beschaffenheit der Diensträume sowie des Dienstgebäudes sei insoweit unbeachtlich.

In Bezug auf den von der Klägerseite angeführten Schadstoff Benzol, der aus den aus Weich-PVC bestehenden Lebensmittelattrappen ausgegast sei, die von beiden Berufsschullehrerinnen bei der Ausbildung von Bäckereifachverkäuferinnen verwendet worden seien, reiche die Erkenntnislage auf der Grundlage des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens eines Krebs-Spezialisten nicht aus, um einen hinreichenden Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung von Benzol und der Erkrankung an Brustkrebs festzustellen.

Die Klage des 17-jährigen Sohnes wegen einer geltend gemachten Vorschädigung während der Schwangerschaft wies das Gericht schon im Hinblick darauf ab, dass der Antrag auf Anerkennung als Berufsunfall nicht innerhalb der Gesetzesfrist von 10 Jahren ab der Geburt gestellt worden sei.

Gegen die Urteile können die Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.

Literatur:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt, 17. Januar 2011

CSN-Artikel zum Thema Schadstoffe in Schulen:

CSN Forum:

Ein umfangreicher Thread zum Thema Schadstoffe in Schulen

Gefährliche Weichmacher immer seltener im Spielzeug

Handel hat Probleme mit Auskunftspflichten

Stuttgart / Nürnberg – In Spielwaren finden sich immer weniger verbotene Weichmacher. Diesen Schluss ziehen Experten von DEKRA nach einer Testreihe im Vorfeld der Spielwarenmesse in Nürnberg. Von 18 Spielfiguren aus Kunststoff fanden sich lediglich in vier Proben noch Spuren von Phthalat-Weichmachern, die jedoch als besonders gefährlich gelten.

Bereits 2005 wurde erstmalig die Verwendung von sechs Phtalaten – darunter DEHP, DBP und BBP – in Spielzeug und Babyartikeln verboten (Anhang I EG-Richtlinie 76/769/EWG). Im Juni 2009 wurden diese Beschränkungen in die REACH Verordnung übernommen. Trotz bestehender Beschränkungen fanden die DEKRA Chemiker bei früheren Test noch regelmäßig unter anderem Weichmacher wie DEHP, DBP oder BBP in Kunststoffspielzeug. Nach neuesten Untersuchungen geht die Belastung mit den genannten Weichmachern insgesamt zurück.

„Natürlich kann man keine generelle Entwarnung geben“, sagt Dr. Peter Spengler, Laborleiter bei DEKRA Industrial in Stuttgart. „Aber die Ergebnisse lassen vermuten, dass die Industrie auf gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher zunehmend verzichtet oder mit Stoffen ersetzt, die nicht in Anhang XVII der EU-Chemikalien- verordnung REACH aufgeführt sind.“

Der Spielwaren-Handel hat jedoch noch Nachholbedarf, wenn es um die Auskunftspflichten nach REACH Artikel 33 geht. Nur 12 von 18 Handelsunternehmen konnten bei Testkäufen durch einen Marktforscher innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 45-Tage-Frist korrekt Auskunft darüber geben, ob und welche auskunftspflichtigen Inhaltsstoffe nach REACH, die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste, in dem Produkt enthalten sind. Immerhin: Alle Auskünfte waren wahrheitsgemäß, wie sich bei der chemischen Analyse im DEKRA Labor herausstellte.

DEKRA ließ für den Test 18 Kunststoff-Spielfiguren im Wert zwischen 1,49 Euro und 9,99 Euro in Discountern, Kaufhäusern, Supermärkten und Fachgeschäften beschaffen.

Die DEKRA Experten raten dazu, beim Spielwarenkauf auf Qualität zu achten, um schadstoffbelastetem Spielzeug aus dem Weg zu gehen: hochwertige Anmutung, Markenprodukte sowie eine Verpackung mit kompletten Herstellerangaben verringern das Risiko.

Literatur:

DEKRA, DEKRA testet Spielwaren-Stichproben auf Schadstoffe, 1. Februar 2011

Bild: DEKRA

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Schadstoffe in Textilien: Am besten der Nase vertrauen

Siegel TOXPROOF von TÜV Rheinland garantiert, dass Schadstoffbelastung unter gesetzlichen Mindestanforderungen liegt

Etwa 75.000 Tonnen chemische Hilfsmittel setzt die Textilindustrie allein in Deutschland jährlich ein – besonders für Allergiker und Menschen mit empfindlicher Haut ein Gesundheitsrisiko. Kommen chemische Farb- stoffe oder Konservierungsmittel mit der Haut in Kontakt, drohen gesundheitliche Schäden wie heftige Hautausschläge. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte zunächst seiner Nase vertrauen: Verströmen die Textilien einen eigenartigen Geruch, ist das ein erster Hin- weis auf bedenkliche Zusatzstoffe. Achten Verbraucher auf Prüfsiegel von unabhängigen Test-Instituten wie TÜV Rheinland, sichern sie sich zusätzlich ab. „Das Siegel TOXPROOF von TÜV Rheinland garantiert, dass die Schadstoffbelastung unter den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt“, erklärt Andreas Metzger, Schadstoff-Experte bei TÜV Rhein- land.

Die Spezialisten testen auch metallisches Zubehör an Textilien auf ihre Verträglichkeit, zum Beispiel Jeansknöpfe, die oft Nickel enthalten. Hersteller überziehen die nickelhaltigen Knöpfe zwar häufig mit Lack, doch löst sich der beim Tragen schnell ab. Die Folge: so genannte Jeansknopfallergien, typische Kontaktallergien mit juckendem Hautausschlag. Außerdem können auch Konservierungsmittel gegen Schimmel wie Dimethylfurmarat (DMF) heftigste Hautreaktionen auslösen. Zusätzlich können Schwermetalle in Lederprodukten, allen voran sechswertiges Chrom, die Gesundheit schädigen. „Lederwaren mit dem SG-Zeichen, das für Schadstoff geprüft steht, sind dagegen unbedenklich“, sagt Andreas Metzger.

Verbraucher sollten grundsätzlich auf das Textiletikett in der Kleidung achten. Es gibt nicht nur Auskunft über Material und Pflegehinweise, sondern auch über Herkunft der Ware und deren Hersteller. Käufer müssen wissen, an wen sie sich bei Rückfragen und Reklamationen wenden. Textilien ohne Etikett, wie sie gelegentlich zu finden sind, verstoßen gegen das Gesetz. Verbraucher sollten diese keinesfalls kaufen. Hinweise wie „blutet aus“ oder „separat waschen“ weisen zudem auf ungesunde, nicht farbechte Stoffe hin. Daher nach Möglichkeit alle waschbaren Kleidungstücke vor dem ersten Tragen waschen – bei mindestens 40 Grad Waschtemperatur, auch wenn das Etikett nur 30 Grad empfiehlt. Bei den Pflegehinweisen der Hersteller handelt es sich oft um „Underlabeling“, also bewusst zu niedrig angesetzte Temperaturangaben, um sich vor Reklamationen aufgrund von Verformung oder Verfärbung abzusichern.

Literatur:

TÜV Rheinland , Schadstoffe in Textilien: Am besten der Nase vertrauen, 14.01.2011

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Letztes Mahnschreiben: Deutschland muss Chemikalienrecht umsetzen

Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat

Die EU-Kommission hat ein letztes Mahnschreiben an Berlin gerichtet. Konkret geht es um die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie zielt unter anderem darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit Hilfe umfassender Informationen besser zu schützen.

Die EU hat dabei viele verschiedene Produkte im Blick, etwa Kosmetika, Spielzeug, Farben und Elektrogeräte. Die Richtlinie (2008/112/EC) hätte bis zum 1. April 2010 in nationales Recht gegossen werden sollen. Deutschland hat die Kommission bislang nicht über Maßnahmen zur Umsetzung informiert. Eine Rüge ging auch an Finnland, Portugal und Polen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.

Umwelt: Kommission fordert vier Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Vorschriften für Chemikalien auf

Europäische Kommission

Brüssel, den 24. November 2010

Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Finnland, Polen und Portugal dazu auf, ihre Gesetze für chemische Stoffe zu aktualisieren und sie mit den jüngsten auf EU-Ebene vereinbarten rechtlichen Änderungen in Einklang zu bringen. Diese Mitgliedstaaten haben die Kommission nicht über Maßnahmen zur Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kenntnis gesetzt. Polen hat die Kommission außerdem nicht über die Umsetzung von Rechtsvorschriften für Biozide informiert. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die vier Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Mit der Richtlinie 2008/112/EG[M1] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen werden verschiedene andere Richtlinien über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geändert. Sie betrifft die „nachgeordneten“ Rechtsvorschriften für Kosmetika, Spielwaren, Farben, Lacke, Fahrzeugreparaturlackierungen, Fahrzeuge sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Zweck dieser Richtlinie ist es, durch verbesserte Informationen und Kenntnisse zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beizutragen.

Um dieser Richtlinie nachzukommen, hätten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor dem 1. April 2010 erlassen und veröffentlichen müssen. Da Deutschland, Finnland, Polen und Portugal die Kommission nicht fristgerecht über die Umsetzung der Rechtsvorschriften unterrichtet haben, übermittelt die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Darüber hinaus erhält Polen aufgrund fehlender Maßnahmen zur Umsetzung der aktualisierten Vorschriften für Biozide in innerstaatliches Recht eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Mit der Richtlinie 2009/107/EG wird die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen geändert. Polen hätte diese Vorschriften bis zum 14. Mai 2010 in innerstaatliches Recht umsetzen müssen. Da diesbezüglich immer noch keine Rechtsvorschriften erlassen wurden, übermittelt die Kommission Polen eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Hintergrund der CLP-Rechtsvorschriften

Die CLP-Richtlinie wurde aktualisiert, nachdem neue Vorschriften zur Anpassung des EU-Systems über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das GHS der Vereinten Nationen (United Nations Globally Harmonised System – weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) erlassen wurden. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren überall auf der Welt einheitlich beschrieben und gekennzeichnet werden. Die vom GHS-System eingeführten Regelungen wurden in die Verordnung 1272/2008 aufgenommen, welche eine schrittweise Ersetzung von aktuellen Rechtvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Mischungen vorsieht.

Hintergrund der aktualisierten Rechtsvorschriften für Biozide

Mit der neuen Richtlinie wird die Frist für die Prüfung der in sogenannten „Biozidprodukten“ vorhandenen Wirkstoffe verlängert, zu welchen u.a. Desinfektions- und Insektenabwehrmittel gehören. Wirkstoffe sind chemische Stoffe oder Mikroorganismen, die eine bestimmte Wirkung auf oder gegen Schadorganismen haben. Eine systematische Prüfung aller auf dem EU-Markt vorhandenen Wirkstoffe wurde im Jahr 2000 eingeleitet und sollte bis zum 14. Mai 2010 abgeschlossen werden. Um diesen Vorgang abzuschließen wurde die Frist nun bis zum 14. Mai 2014 verlängert.

Literatur:

Europäische Kommission, Umwelt: Kommission fordert vier Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Vorschriften für Chemikalien auf IP/10/1573, Brüssel, den 24. November 2010

Chemikalien, eine verschwiegene Ursache für Brustkrebs

Wenn Umwelt krank macht – Umweltbelastung und Brustkrebs

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Wenn es um die Krankheit geht, dann meist um ihr medizinisches Management. Die öffentliche Darstellung von Brustkrebs ist geprägt vom Appell zur Früherkennung und von Erfolgsmeldungen zu neuen Behandlungsmöglichkeiten und pharmazeutischen Errungenschaften. Während der Fokus der Ursachenforschung auf genetischen und biochemischen Aspekten liegt, werden giftige Stoffe und hormonell wirksame Substanzen weitgehend vernachlässigt.

Diese Lücke füllt nun die längst fällige Broschüre „Die verkannte Gefahr: Umweltbelastungen und Brustkrebs“ (pdf), die die beiden großen Frauenorgani- sationen WECF (Women in Europe for a Common Future) und Arbeitskreis Frauenge- sundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) am vergangenen Wochenende in Berlin vorgestellt haben.

Die Broschüre, die Zusammenhänge zwischen Umweltbelastungen und Ursachen von Brustkrebs thematisiert und sich direkt an die Frauen, Politik und Medizin richtet, ist die erste Veröffentlichung dieser Art in deutscher Sprache.

„Es gibt längst Studien, die die Zusammenhänge zwischen Umweltbelastungen und Brustkrebs untersuchen“, so Alexandra Caterbow, Chemikalienexpertin von WECF. „Und es gibt Hinweise, dass verschiedene Chemikalien, mit denen wir alltäglich in Berührung kommen, die Entstehung von Brustkrebs begünstigen. Zur Verbreitung solcher Informationen wollen wir mit vorliegender Broschüre beitragen. Wir wollen eine Diskussion anstoßen, in der umfassender nach den Ursachen von Brustkrebs gefragt wird. Und wir wollen Angst abbauen und dazu ermutigen, sich in Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltpolitik einzumischen. Denn nicht nur im Zusammenhang mit Brustkrebs gilt: Heilen ist gut, doch vermeiden ist besser.“

Vermeidbare Risiken gehen beispielsweise von Umweltöstrogenen (endokrinen Disruptoren) aus, die unter anderem die Entstehung von Brustkrebs begünstigen können. Ob Bisphenol A (BPA), Phthalate, Parabene oder Pestizide in Insektenschutzmitteln und Herbizide in Pflanzenschutzmitteln, Dioxine, Flammschutzmittel, DDT-Rückstände, bedenkliche Inhaltsstoffe in Kosmetika, Hormone in der Nahrung, industrielle Karzinogene oder organische Lösungsmittel: Frauen sind heute zahlreichen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt. Weniger schädliche Chemikalien bedeuten auch weniger Brustkrebs. Die Broschüre bietet Frauen Informationen zum Selbstschutz und bindet die Politik mit zentralen Forderungen ein.

Die Broschüre, die von WECF bereits in englischer, französischer und holländischer Sprache veröffentlicht wurde, wurde nun gemeinsam mit dem AKF überarbeitet und ins Deutsche übertragen. Die Broschüre ist erhältlich als Download oder gegen eine Schutzgebühr von 5,- Euro unter buchbestellung@wecf.eu

Literatur:

WECF, Wenn Umwelt krank macht – Umweltbelastung und Brustkrebs, München, 9.11.2010

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Rettung bei chronischen Entzündungen? Entzündungshemmer entdeckt

Biochemiker der Uni Kiel identifizieren mit internationalen Wissenschaftlern wichtigen Botenstoff im Immunsystem

Der Botenstoff Interleukin-27 spielt eine wichtige Rolle, wenn der menschliche Körper Entzündungen eindämmt. Das hat ein internat- ionales Forscherteam, dem auch die Kieler Professoren Joachim Grötzinger und Stefan Rose-John sowie der Doktorand Björn Spudy angehören, nun entdeckt. Die Ergebnisse der Wissenschaftler aus Kiel, den USA und Großbritannien sind am 07.11.2010 in der Online-Vorabausgabe von Nature Immunology erschienen.

Das menschliche Immunsystem reagiert auf Verletzungen und Infektionen des Körpers mit Entzündungen. Sie sind für den Heilungspro- zess wichtig, können aber selbst schädlich wirken, wenn sie chronisch werden.

Ausgelöst werden Entzündungen durch Boten- stoffe wie das Zytokin Interleukin-6 (IL-6). Dieses Peptidhormon dockt an spezielle Rezeptormoleküle auf Zellen an und treibt so die Entzündung.

„Wir haben beobachtet, dass ein anderes Zytokin, Interleukin-27 diese Wirkung aufheben kann“, erklärt Professor Joachim Grötzinger vom Institut für Biochemie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

„IL-27 dockt an die gleichen Rezeptoren an wie IL-6 und hemmt so die Entzündungsreaktion.“ Die Kieler Biochemiker konnten das internationale Forscher- team besonders mit ihrem Wissen über IL-6 unterstützen. „Damit beschäftigen wir uns seit über 20 Jahren“, so Grötzinger. „Wir hoffen, dass diese grundlegende Erkenntnis eines Tages bei der Heilung chronischer Entzündungskrankheiten helfen kann“, ergänzt Professor Stefan Rose-John.

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hat als Forschungsuniversität im Norden Deutschlands eine ausgewiesene internationale Expertise im Bereich der Lebenswissenschaften. Dies unterstreicht etwa der Exzellenzcluster Entzündungs- forschung, mit dem die CAU in der ersten Runde der bundesweiten Exzellenzinitiative gemeinsam mit der Universität Lübeck und dem Forschungszentrum Borstel erfolgreich war. Auch der Sonderforschungsbereich 877 „Proteolyse als regulat- orisches Ereignis in der Pathophysiologie“, dessen Sprecher Rose-John ist und dem auch Grötzinger angehört, belegt die Kieler Kompetenz im Bereich der Lebenswissenschaften. Der SFB 877 beschäftigt sich mit Signalwegen im Zellinneren und zwischen Zellen, die durch die Spaltung von Proteinen ausgelöst werden.

Literatur:

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Entzündungshemmer entdeckt, 08.11.2010

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Vorschlag der Europäischen Kommission: Keine Phosphate mehr in Waschmitteln

Endlich eine Chance für die Umwelt durch ökologischere Waschmittel?

Die Europäische Kommission hat am 4. November 2010 einen Vorschlag vorgelegt, der ein Verbot der Verwendung von Phosphaten und eine Beschränkung von anderen phosphorhaltigen Verbindungen in Haushaltswaschmitteln vorsieht. Mit dem Verord- nungsentwurf soll die in Abwässern vorhandene Menge an Phosphaten verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Er betrifft nicht Spülmittel für automatische Geschirrspüler oder solche Mittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Jedoch dürfen die Mitgliedstaaten den Phosphatgehalt dieser Waschmittel in bestimmten Fällen durch Rechtsvorschriften regeln.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie und Unternehmertum, äußerte sich hierzu folgendermaßen: „Mit diesem Vorschlag für ein Verbot von Phosphaten in Haushaltswaschmitteln will die Kommission sicherstellen, dass einerseits die Bürger Europas eine zunehmend bessere Wasserqualität in ihren Seen, Flüssen und Meeresgewässern genießen können und andererseits europäische Unternehmen in diesem Bereich weiterhin zu den Marktführern zählen. Die Kommission wird die durch Innovation erzielten Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen für Maschinengeschirrspülmittel beobachten.“

Eutrophierung der europäischen Gewässer

Werden Phosphate in übermäßiger Menge in Gewässer geleitet, kann dies dazu führen, dass, wie im Fall von Nitraten, die Nährstoffmenge ein untragbar hohes Niveau erreicht und schließlich auf Kosten anderer Wasserorganismen ein starkes Algenwachstum auslöst. Dieses Phänomen wird „Eutrophierung“ oder bisweilen auch einfach „grüne“ oder „rote Flut“ genannt. Die Hauptquellen von Phosphaten in Oberflä- chengewässern sind die Landwirtschaft und Abwässer, an dritter Stelle folgen Wasch- mittel.

Phosphate werden hauptsächlich in Waschmitteln eingesetzt, um in hartem Wasser eine wirksame Reinigung zu gewährleisten. Phosphate aus Waschmitteln, die in Abwässer geleitet wurden, müssen durch teure chemische oder biologische Verfahren in Kläranlagen entfernt werden. Nicht alle Kläranlagen in der EU sind mit der dazu erforderlichen Technologie ausgestattet.

Ein europäisches Problem

Mit dem Verordnungsentwurf sollen die Maßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Es liegt im Interesse der Europäischen Union und ihrer Nachbarstaaten, dass das Wasser in der EU eine möglichst hohe Qualität besitzt und dass Eutrophierung vermieden wird. In einigen EU-Mitgliedstaaten gelten bereits nationale Beschränkungen mit unterschiedlichen Grenzwerten, während andere Mitgliedstaaten auf freiwillige Maßnahmen der Waschmittelhersteller setzen. Jedoch reichen die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen in einigen Regionen nicht aus, um die Wasserqualität auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Das trifft vor allem auf die Donau und die Ostsee zu, deren Phosphatgehalte aus Waschmitteln auf 16 % bzw. 24 % geschätzt werden.

Bei Haushaltswaschmitteln gibt es kostengünstige Alternativen zu Phosphaten. Bei Maschinengeschirrspülmitteln und Waschmitteln (Detergenzien) für den profession- ellen Bereich besteht noch ein Bedarf an Forschung und Innovation, um geeignete Alternativen zu Phosphaten zu entwickeln, ohne die Wirksamkeit der Waschmittel zu verringern. Das birgt Marktchancen für die Industrie.

Spätestens 2013 Verbot von Phosphaten und anderen phosphorhaltigen Verbindungen

Einige Alternativen zu Phosphaten enthalten Phosphor in anderer chemischer Form und diese können ebenfalls Umweltprobleme verursachen, wenn sie in höheren Konzentrationen verwendet werden. Deshalb wird in der Verordnung der Phosphorgehalt aller Haushaltswaschmittel auf dem EU-Markt auf 0,5 % des Gesamtgewichts des Erzeugnisses begrenzt. Diese Regelung soll ab dem 1. Januar 2013 greifen, um bis dahin Waschmittelherstellern die Möglichkeit zu geben, die Kosten zu minimieren, die aufgrund der Veränderung von Waschmittelzus- ammensetzungen innerhalb eines normalen Produktlebenszyklus anfallen.

Ferner ist vorgesehen, dass bis 31. Dezember 2014 die Situation in Bezug auf Maschinengeschirrspülmittel nochmals überprüft werden soll.

Dieser Verordnungsvorschlag wäre einerseits für Kläranlagen von Nutzen, da er auf geringere Kosten bei der Phosphatentfernung hinausläuft, und andererseits würde auch der Geldbeutel der Verbraucher, die ja für die Abwasserbehandlung bezahlen müssen, entlastet werden. Nutznießer wäre letzten Endes natürlich auch die Umwelt.

Hintergrund

Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien musste die Kommission einen Bericht über die Verwendung von Phosphaten in Waschmitteln erstellen und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag im Hinblick auf die schrittweise Einstellung ihrer Verwendung oder die Beschränkung auf spezielle Anwendungen vorlegen. Auf der Grundlage des Berichts aus dem Jahr 2007 [KOM (2007) 234], den eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen möglichen Änderungsoptionen ergänzte, wurde folgende Schlussfolgerung gezogen: Ein europäischer Grenzwert für Phosphate und andere phosphorhaltige Verbindungen in Haushaltswaschmitteln würde sowohl den Beitrag von Phosphaten aus Waschmitteln zur Eutrophierung in EU-Gewässern als auch die Kosten der Entfernung von Phosphor in Kläranlagen verringern. Die Einführung eines solchen Grenzwertes für andere Arten von Waschmitteln, beispielsweise für Maschinengeschirrspülmittel und Waschmittel (Detergenzien) für den professionellen Bereich, wurde aufgrund der fehlenden technischen und wirtschaftlichen Alternativen als verfrüht angesehen.

Literatur:

Bericht der Kommission über die Verwendung von Phosphaten, IP/10/1465 Date: 04/11/2010

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Studie belegt, Yoga ist die bessere Therapie bei Fibromyalgie

Laut einer aktuellen Studie, die an der Oregon Health & Science University durchgeführt wurde, sind Yoga-Übungen im Stande Fibromyalgie zu bekämpfen – eine Erkrank- ung, die durch ausgedehnte, chronische Schmerzen charakterisiert wird. Die wissen- schaftlichen Erkenntnisse werden in der November Ausgabe  der Zeitschrift Pain veröffentlicht.

Suche nach ganzheitlichen Therapiemöglichkeiten

„Frühere Forschungen sprachen sich dafür aus, dass die erfolgreichste Therapie für Fibromyalgie aus einer Kombination von Medikamenten, körperlicher Bewegung und der Entwicklung von Strategien zur Bewält- igung der Krankheit besteht“, sagte James Carson, Ph.D., ein Psychologe und Professor für Anästhesiologie und präoperative Medizin an der OHSU School of Medicine. „Unsere aktuelle Studie haben wir speziell auf Yoga ausgerichtet, um herauszufinden, ob Yoga als verschreibbare Behandlung berück- sichtig werden sollte und in welchem Umfang sie erfolgreich sein kann.“

Yoga statt Medikamente

Die Wissenschaftler bezogen 53 weibliche Probanden in ihrer aktuellen Studie ein, bei denen zuvor eine Fibromyalgie diagnostiziert wurde. Die Frauen wurden zwei kontrollierte Studiengruppen zugeordnet. Die erste Gruppe nahm an einem achtwöchigen Yoga-Programm teil, das sanfte Posen, Meditation, Atemübungen und Gruppendiskussionen enthielt. Die zweite Gruppe von Frauen, die Kontrollgruppe, erhielt medikamentöse Standardtherapien für ihre Fibromyalgie.

Erfolgskontrolle

Nach Abschluss des Yoga-Programms beurteilten die Wissenschaftler jede einzelne Testperson mit Hilfe von Fragebögen und körperlichen Tests. Die Ergebnisse wurden dann mit den jeweiligen Untersuchungsergebnissen vor dem Yoga-Kurs verglichen. Die Mitglieder der Kontrollgruppe wurden den gleichen Bewertungen unterzogen. Darüber hinaus wurde jeder Teilnehmer der Yoga-Gruppe aufgefordert, täglich Tagebuch zu führen, um ihren Zustand während des gesamten Programms persönlich zu beurteilen.

Yoga brachte  klinisch signifikante Besserung

Ein Vergleich der Daten beider Gruppen zeigte, dass Yoga sich bei der Bekämpfung einer Reihe schwerer Fibromyalgie-Symptome, wie Schmerzen, Müdigkeit, Steifigkeit, schlechter Schlaf, Depression, Gedächtnisschwäche, Angst und schlechte Balance unterstützend auszuwirken scheint. All diese Verbesserungen waren nicht nur statistisch, sondern auch klinisch signifikant, d.h. die Veränderungen waren groß genug, um praktische Auswirkungen auf das tägliche Funktionieren zu haben. So wurden zum Beispiel Schmerzen in der Yoga-Gruppe um durchschnittlich 24 Prozent, Müdigkeit um 30 Prozent und Depressionen um 42 Prozent reduziert.

Patienten waren begeistert

„Ein wahrscheinlicher Grund für den vorliegenden Erfolg der Therapie in dieser Studie war das starke Engagement, das die Probanden zeigten. Die Teilnahme an den Kursen war gut, genauso die Bereitschaft der meisten Teilnehmer, Yoga auch zu Hause durchzuführen“, fügte Carson an. „Basierend auf den Ergebnissen unserer Forschung sind wir stark davon überzeugt, dass weitere Studien zu dieser potenziellen Therapie gerechtfertigt sind.“

Yoga soll zukünftig in die Fibromyalgie-Therapie integriert werden

Als eine Folge dieser Studie und von Carson’s vorherigen Forschungen, die belegten dass Yoga bei Krebs-Schmerzen hilfreich sein kann, wird die OHSU Klinik für Anästhesiologie und präoperativer Medizin im Juni nächsten Jahres einen Ausbildungskurs für US-und kanadische Yogalehrer sponsern, die den Wunsch haben, ihre Fähigkeiten zu erweitern und mit Menschen zu arbeiten, die chronische Schmerzen haben.

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Literatur:

Oregon Health & Science University, OHSU research suggests yoga can counteract fibromyalgia,  14-Oktober-2010.

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