Umweltmediziner schließt Vergleich mit Kassenärztlicher Vereinigung

Dr. Peter Binz erwägt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe

Seit 2005 lief ein Verfahren gegen den Trierer Umweltmediziner Dr. Peter Binz. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier bezichtigte ihn in einer Strafanzeige des Abrech- nungsbetrugs. Eine Praxis- und Hausdurchsuchung, Ermittlungen ohne Ende, Vernehmungen von Hunderten von Patienten aus ganz Deutschland, sowie zermürbende Schriftwechsel über sechs Jahre hinweg folgten. Im Mai 2010 wurde Anklage gegen den Arzt erhoben.

Die Kollegen aus der Umweltmedizin und vor allem die Patienten von Dr. Binz erklärten sich solidarisch mit dem über die Grenzen von Deutschland hinaus bekannten Arzt. In der Erstausgabe der CSN Zeitung Perspektiven wurde im Herbst 2006 detailliert berichtet. Die Zeitung enthielt Statements der Ehefrau von Dr. Binz, des Steuerberaters der Praxis und Solidaritätsbekundungen von Umweltorganisationen, Kollegen und Patienten. Zur Erinnerung und nochmaligem Nachlesen:

PERSPEKTIVEN – CSN Zeitung für Chemikaliengeschädigte und Umweltmedizin, Ausgabe 1, Herbst 2006 (pdf)

Anfang April 2011 wurde die Angelegenheit vor Gericht verhandelt und mit einem Vergleich beendet. Vorerst zumindest, denn Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im siebenstelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Näheres in einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Dr. Hülsmann, Trier:

TRIER, den 11.04.2011

Betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz (70) , Liebfrauenstr. 4 a, 54290 Trier

  1. Strafverfahren vor dem Landgericht Trier wegen angeblichen Betruges (Az.: 8002 Js 31385/05; Anklageschrift vom 17.05.2010)
  2. Verfahren vor dem Sozialgericht Mainz (Az.: S 2 KA 33/07) Kläger: Dr. Peter Binz ./. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz; Streitwert: 183.966,19 €
  3. Widerspruchsverfahren des Dr. Binz gegen den „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung Trier über ca. 67.129,90 €

Aufgrund einer Strafanzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Trier, die im Jahre 2005 seitens des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl-Heinz Müller, in die Wege geleitet wurde, erfolgte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Trier, das in eine Anklage vom 17.05.2010 einmündete wegen Verdachts des Betruges. In dieser Anklageschrift wird ausgeführt, Dr. Peter Binz habe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht abgerechnet, obwohl er den Leistungsinhalt von Abrechnungsziffern nicht erfüllt habe.

Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft erfolgte vor 11 Monaten; über die Eröffnung es Hauptverfahrens beim Landgericht -Große Strafkammer- ist trotz Ablauf dieses ungewöhnlich langen Zeitraums immer noch nicht entschieden worden.

Parallel zu diesem Strafverfahren hat Herr Dr. Peter Binz unter dem Datum des 14.02.2007 Klage gegen einen „Regress“ der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben, mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17.07.2006 aufzuheben.

Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 06. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung, die 2 ¼ Stunden andauerte.

Das Gericht, vertreten durch den Vorsitzenden, Vizepräsidenten des Sozialgericht Mainz, Herrn Höllein, hat innerhalb dieser mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, es müsse Herrn Dr. Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dazu habe jedoch das Gericht in den erteilten Bescheiden der Kassenärztlichen Vereinigung kein Wort gefunden (Telefon-Nr. des Vorsitzenden Höllein: 06131-1 41 52 80).

Es werde zwar innerhalb der Schriftsätze der Kassenärztlichen Vereinigung „irgendwo zum Ausdruck gebracht“, dass Dr. Binz ein „grobes Verschulden“ anzulasten sei. Aber begründet sei dies an keiner Stelle. Und dies wäre die wichtigste Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung gewesen.

Auch die anderen Gesichtspunkte, die bei einer Honorarberichtigung eine zentrale Rolle spielen, hätten von der Kassenärztlichen Vereinigung dargelegt werden müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen; nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz, seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung, der schwersten Belastungen durch die obig benannten 3 Verfahren und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Kassenärztliche Vereinigung den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet.

Es handelt sich dabei um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro.

Damit ist auch ein weiteres Regressverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 € mit erledigt.

Dr. Binz braucht also diesen Betrag nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zu zahlen (Telefon-Nr. der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung Mainz: 06131-32 60, Herr Burkhard Lamby).

Der vorbenannte Herr Lamby von der Kassenärztlichen Vereinigung hat in einem beigefügten Schreiben vom 08.04.2011 dazu festgestellt:

„Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen.

Mit Blick auf die zuletzt geschlossene Ratenzahlung kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die geplanten Verrechnungen ab der zweiten Rate bereits gestoppt haben.“

– –

Anhängig ist allerdings immer noch das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer 802 Js 31385/05 mit einer Anklageschrift über 234 Seiten.

Nachdem das Sozialgericht Mainz die obig dargelegten Feststellung getroffen hat, haben wir uns daher mit Schriftsatz vom 08.04.2011 an die Große Strafkammer gewandt und in diesem Schriftsatz zentral ausgeführt, dass es bereits an einer vorsätzlichen Vermögensschädigung des Dr. Binz gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung fehle, also an der subjektiven Tatseite.

Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits verein- nahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist.

Darüber hinaus steht durch die mündlich erfolgten Feststellungen des Sozialgerichts Mainz fest, dass weder ein Vorsatz noch eine grobe Fahrlässigkeit des angeschuldigten Dr. Binz hinsichtlich seiner Vorgehensweise festzustellen ist.

Sobald das Landgericht über die Zulassung oder Nichtzulassung der Anklageschrift vom 17.05.2010 entschieden haben wird, werden wir Ihnen weitere Mitteilung machen.

Dr. Binz erwägt die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung.

Dr. Hülsmann, RA

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. April 2011

Literatur:

Dr. Hülsmann, Rechtsanwälte, Pressemitteilung betreffend die Verfahren gegen Herrn Dr. med. Peter Binz, 11.04.2011

Weitere CSN Artikel zum Fall Binz:

6 Kommentare zu “Umweltmediziner schließt Vergleich mit Kassenärztlicher Vereinigung”

  1. Kira 13. April 2011 um 08:19

    Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an Dr.Binz u. seine Familie.

    „Zivilcorauge setzt auf der individuellen Ebene viel vorraus: einen Kritischen Verstand, Charakterstärke, Mut, Offenheit, Konfliktbereitschaft und vor allem einen kultivierten Umgang mit der eigenen Angst“ (Dieter Deisenroth, Richter am BVG …. aus „Helden im Schatten der Gesellschaft“ von Antje Bultmann)
    und
    „Das Recht schützt – auch bei uns – die dunklen Geheimnisse der Mächtigen. Wer rechtswidrige oder gemeinschädliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitsgebers offen legt, verletzt regelmäßig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Maßregelungen aus“ (Jürgen Kühling, Richter des BVG a.D. …… aus „Helden im Schatten der Gesellschaft“ von Antje Bultmann)

    Auch wenn es kein hundertprozentiger Sieg ist – es wurde damit enorm viel erreicht!!!!
    Denke es ist eine grosse Belastung von Dr.Binz, seiner Frau und seiner Familie genommen worden!
    Grossen Dank und Respekt an den Anwalt von Dr. Binz, der sich hier voll einsetzt und sich nicht so schnell verbiegen lässt!
    Auch grossen Dank an alle die dort waren und ihre Solidarität zu Dr. Binz zum Ausdruck brachten – glaube das wir damit ein Statement setzen konnten, das nachhaltige Wirkungen mit sich bringen könnte – im positivem Sinne!

    Kira und Familie

  2. PappaJo 13. April 2011 um 14:35

    Endlich lassen die Schergen des S….. von unserem Arzt ab! Und zum Glück gab es eine gerechte Gerichtsverhandlung. Ich hatte schon mit gerechnet, das auch diese manipuliert wird. Aber zum Glück gibt es auch Gerichte und Richter, die Rückgrat haben.

    So, und nun hat sich das Blatt gewendet und bitte Herr Dr. Binz, keinen falschen Edelmut!

    Die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung IST HIER EIN ABSOLUT NÖTIGES MUSS!!!!

    Nicht nur das es Ihnen zusteht, sondern es ist sehr wichtig dieses einzuklagen und auch den Zuspruch zu erhalten. Nur so kann man denen zeigen, das wir nicht alles mit uns machen lassen.

    Und nur so können sie bestraft werden.

    Wenn das nicht geschieht, wäre es so, als würde man denen „zur Strafe“ nur mit dem Finger drohen.

    Das nimt niemand ernst und demnächst wird dann der nächste Arzt, der es wagt MCS zu diagnostizieren, unberechtigter Weise beschuldigt.

  3. Kira 13. April 2011 um 17:16

    bei „16 vor“
    http://www.16vor.de/index.php/2011/04/12/erfolg-fur-dr-binz/
    von Marcus Stölb

    Erfolg für Dr. Binz
    Meldungen | 12. April 2011 | Leserbrief schreiben

    TRIER/MAINZ. In einem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Trierer Mediziner Dr. Peter Binz hat die KV offenbar eine schwere Schlappe einstecken müssen.
    Aufgrund einer Strafanzeige der KV Trier, die im Jahre 2005 vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Carlos Müller in die Wege geleitet worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft Trier gegen Binz. Im Mai letzten Jahres kam es schließlich zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betrugs. Laut Anklage soll Binz in 2.800 Fällen zu Unrecht abgerechnet haben. (wir berichteten).

    Auch elf Monate nach Anklageerhebung zeichnet sich die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Trierer Landgericht noch immer nicht ab, doch nun kann Binz immerhin einen wichtigen Erfolg verbuchen. Parallel zum Strafverfahren hatte der Nervenarzt im Februar 2007 Klage gegen einen “Regress” der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben – mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17. Juli 2006 aufzuheben. Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 6. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung.

    Das Gericht erklärte, dass Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsse. Dazu habe man jedoch in den erteilten Bescheiden der KV kein Wort gefunden. Zwar schreibe die Kassenärztliche Vereinigung von “grobem Verschulden”, das Binz anzulasten sei, doch eine Begründung werde nicht geliefert. “Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen”, ist die Verteidigerin des Mediziners, die Trierer Rechtsanwältin Dr. Katrin Braun-Hülsmann überzeugt. Binz habe sich schließlich auf einen Vergleich eingelassen – “nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz (…) und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung”, berichtet die Anwältin weiter. Der Vergleich sehe vor, dass die KV “den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet”. Es handele sich um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro. Zudem habe sich ein weiteres Regressverfahren der KV Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 Euro damit erledigt, so Braun-Hülsmann, die auch aus dem Schreiben eines Mitarbeiters der KV zitiert: “Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen”.

    Anhängig ist derweil noch immer das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts. Braun-Hülsmann: “Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits vereinnahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist”.

    Vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung hieß es auf eine umfassende Anfrage von 16vor lediglich: “Vor dem Landgericht Trier ist derzeit ein strafrechtliches Verfahren gegen Herrn Dr. Binz wegen des Verdachtes der Falschabrechnung anhängig. Zu laufenden Verfahren – auch parallel geführten Verfahren vor Sozialgerichten – äußert sich die KV grundsätzlich nicht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis”.

    Wie Katrin Braun-Hülsmann mitteilte, erwägt Dr. Binz nun die “Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung”.

  4. Michael Muth 13. April 2011 um 21:54

    Lieber Dr. Binz,

    meine Frau und ich gratulieren Ihnen zu diesem absolut verdienten Etappensieg. Wenn es denn Gerechtigkeit gibt vor Gericht, dann möge sie Ihnen widerfahren, gerade auch im letzten Durchgang.

    Wir drücken weiterhin die Daumen.

    Beate & Michael Muth,
    Troisdorf

  5. Kira 15. April 2011 um 06:04

    Der Trierische Volksfreund berichtet über den Prozess:

    http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Aerztevereinigung-zahlt-umstrittenem-Mediziner-Geld-zurueck;art742,2748970

  6. Kira 15. Mai 2011 um 10:48

    noch gefunden:
    Trier, den 21.04.11
    Herzlichen Glückwunsch Dr. Binz!
    Der Neurologe und Umweltmediziner Dr. Peter Binz aus Trier ist bundesweit als Experte für Erkrankungen durch Chemikalien bekannt. Die Arbeiter, ihre Familien und die Giftschäden lautete der Vortrag, den er im Rahmen der Veranstaltungsreihe TRIERER THEMEN – LINKS DISKUTIERT der AG Linke-Stadtpolitik-Trier Anfang September im Warsberger Hof hielt. In der anschließenden Diskussion stand Dr. Binz Betroffenen und Interessierten 2 Stunden lang Rede und Antwort. Das Interesse an dem Vortragsthema und das Engagement anwesender Patienten und Patientinnen für ihren Arzt des Vertrauens war überwältigend. Die Arbeitsgemeinschaft sagte eine Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit über die Berufserkrankungen durch Umweltgifte und Chemikalien zu.
    „Es existieren so gut wie keine spezialisierten Ärzte mehr auf diesem Gebiet. Bundesweit gibt es nur noch zwei Kliniken, die solche Fälle behandeln. Die Strafjustiz lässt keine Verfahren zu. Die kassenärztliche Vereinigung macht engagierte Ärzte wie Dr. Binz zu Kriminellen“, schrieb Nathalie Beßler seinerzeit in einem Bericht für unsere Homepage.
    Vor dem Mainzer Sozialgericht hat Dr. Binz nun ein Verfahren gewonnen (TV, 12.04.11), das die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gegen ihn angestrebt hatte. Die KV habe, so Rainer Hülsmann, der Anwalt des Trierer Mediziners, nicht nachweisen können, dass Dr. Binz medizinische Leistungen grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch abgerec hnet habe. Es wird erwartet, dass eine weitere vom KV 2005 gegen Dr. Binz erstattete Anzeige bei der Trierer Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Falschabrechnungen nun eingestellt werden wird. Anwalt Rainer Hülsmann sieht jedenfalls aufgrund des Mainzer Urteils keine Grundlage für diesen weiteren Strafprozess und beantragt das Verfahren gegen Dr. Binz einzustellen. – Auch dies wäre ein Sieg der Gerechtigkeit!
    Während sich der AK „Die-Linke-Stadtpolitik-Trier“ eindeutig solidarisch zu Dr. Binz schon im Vorfeld seines Strafverfahrens positioniert hatte, war es weder dem linken Kreisverband Trier-Saarburg noch dem linken OV der Stadt Trier unter der Führung von Katrin Werner (MdB) und Marc-Bernhard Gleißner möglich, sich für den Neurologen Dr. Binz positiv auszusprechen. Vielmehr wollte man die Veranstaltung des AK Die-Linke-Stadtpolitik-Trier mit Dr. Binz durch einen eigenen OV-Beschluss sogar noch verhindern, weil man Angst hatte, bei Dr. Binz auf der falschen Seite zu stehen.
    Selbst bei meinem Ausschlussverfahren in Berlin am 16.01.11 war die Solidaritätsveranstaltung des AK in Trier mit Dr. Binz ein Gegenstand der Verhandlung. Linde Andersen und Andreas Herbster warfen mir dort vor, mit der Solidaritätsveranstaltung zugunsten von Dr. Binz gegen einen Beschluss des linken OV Triers verstoßen zu haben, den es de facto aber nicht gibt! Weder der Hinweis, der Nominierung des Mediziners Dr. Binz für den taz Panterpreis 2009 noch der 2007 verliehene Preis für Zivilcourage und Bewahrung der Demokratie an ihn durch eine renommierte Stiftung konnten die Genossinnen und Genossen in Berlin und Trier vom Gegenteil überzeugen. – Jetzt wurden sie eines besseren belehrt! Solidarität bleibt ein linker Wert an sich, selbst wenn ihn die offiziellen der Partei DIE LINKE in Trier nicht leisten können oder nicht leisten wollen.
    Johannes Verbeek
    http://www.johannes-verbeek.de/media/9d00fd2a7415c1e2ffff8112ffffffef.pdf

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