Umweltverbände setzen sich gegen Chemieindustrie durch!

Keine chemischen Holzschutzmittel mehr im Innenbereich von Gebäuden

Ab dem 4. Oktober 2011 sollten im Innenbereich von Wohnungen, Wohnhäusern und Bürogebäuden keine chemischen Holzschutzmittel mehr Anwendung finden. An diesem Tag tritt eine entscheidende Änderung der Holzschutznorm DIN 68800-1, allgemeiner Teil, in Kraft. Sie regelt den Stand der Technik zur Verwendung von Holzschutzmitteln. Durch die Übernahme der Norm in die Landesbauordnungen erhält sie de facto Gesetzescharakter.

Nach jahrelangem hartnäckigem Kampf ist es dem Normungsexperten der Umweltverbände, Karl-Jürgen Prull, gelungen, den Vorrang des baulichen Holzschutzes vor dem chemischen Holzschutz trotz heftigen Widerstandes der Bauchemie durchzusetzen. Die gesamte deutsche holzverarbeitende Wirtschaft, der Bund Deutscher Zimmermeister und die Fertighausindustrie haben diesen Paradigmenwechsel aus der Erkenntnis heraus mitgetragen, dass getrocknetes Holz, wenn es vor Feuchtigkeit und Insekten fachgerecht geschützt ist, nicht gefährdet ist.

Seit den 70er Jahren und dem nachfolgenden Xylamon-Prozess, dem größten Umweltverfahren der deutschen Justizgeschichte, kommt es immer wieder zu erheblichen Gesundheitsschäden beim Einsatz chemischer Holzschutzmittel. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erst kürzlich erklären musste, über die verwendeten Mengen chemischer Holzschutzmittel in Deutschland und über die Belastung der Umwelt durch Biozide aus dem Bautenschutz keinerlei Informationen zu verfügen“, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So sei in einer zweijährigen Fütterungsstudie über die Auswirkungen eines heute noch eingesetzten Holzschutzmittels mit dem Wirkstoff Kupfer-HDO festgestellt worden, dass 80 % (!) der beim Test eingesetzten Versuchstiere einen Darmtumor erlitten.

Umso verhängnisvoller sei jetzt die Entscheidung der Bauchemie, gegen die neue Holzschutznorm von der Öffentlichkeit unbemerkt beim DIN ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen. Offensichtlich solle der Absatzmarkt mit jährlich über 100 Millionen Dollar Umsatz in Westeuropa nicht kampflos preisgegeben werden. Normungsexperte Prull verwies darauf, dass Dachstühle von Wohngebäuden sich zukünftig rechtlich gesehen nicht mehr wie bisher außerhalb vom Gebäude befinden, sondern zum Innenbereich gehören. Dieser Aspekt habe eine große Bedeutung bei einem nachträglichen Ausbau zu Kinder- oder Schlafzimmern. Das Ende des chemischen Holzschutzes sei auch aus Gründen des Arbeitsschutzes für Zimmerleute wichtig. Außerdem falle zukünftig weniger Sondermüll in Form von chemisch behandelten Hölzern an.

Autor:

Deutscher Naturschutzring (DNR), Umweltverbände setzen sich gegen Chemieindustrie durch, Pressemitteilung 25/2011, 30.09.2011

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7 Kommentare zu “Umweltverbände setzen sich gegen Chemieindustrie durch!”

  1. PappaJo 1. Oktober 2011 um 13:28

    Na das war ja mal wirklich überfällig!

    Zitat: „…Bauchemie, gegen die neue Holzschutznorm von der Öffentlichkeit unbemerkt beim DIN ein Schiedsgerichtsverfahren…“

    Anhand dessen kann man absolut und eindeutig erkennen, dass die Gesundheit der Bevölkerung der CHEMISCHEN INDUSTRIE schnurz-piep-egal ist! Hauptsache der Rubel rollt.

    Sollte eigentlich jedem, auch den gesunden die noch alles Mögliche benutzen als wenn es Wasser wäre, sehr schwer zu Denken geben!!!

    Die bösen Buben können nur das herstellen, was auch gekauft wird. Und je schneller ein gesamtes Umdenken stattfindet, um so schneller sind wir die chemischen Dreckschleudern los.

  2. Galaxie 1. Oktober 2011 um 13:41

    Hallo,

    Das hört sich gut an, aber Holz wird doch u.a. imprägniert. Auch mit Ölbasis oder Glykolbasis und Bioziden. Ich muß immer bei einer Straße vorbei, wo das behandelte Holz beim Holzhändler für Dachstühle gelagert ist und muß voher eine Maske aufsetzten, wenn ich 40 Meter davon entfernt bin. Wenn es eine Kennzeichnungspflicht geben sollte, wie läst sich das vom Kunden wirklich kontrollieren und wie kann man denen auf die Finger als Kunde schauen, das man wirklich davon ausgehen kann, das dort keine Chemie verwendet wurde?

    Wenn man eine MCS erworben hat, sind die meisten Holzarten auch so problematisch. Einige vertragen noch Buche je nachdem, oder überhaupt kein Holz.

    Hier unter http://www.wikipedia.org/holz-versiegeln.php .

    LG
    Galaxie

  3. Galaxie 1. Oktober 2011 um 13:48

    Vielleicht klappt diese Info.: http://www.de.wikipedia.org/wiki/Holzschutzverfahren .

    Galaxie

  4. Galaxie 2. Oktober 2011 um 01:32

    Es ist ein Kampf gegen Windmühlen und wenn kein Geld mehr vorhanden ist, kann man sich kein Baubiologen und Gutachter oder Gerichtsverfahren leisten. Die Lobby macht was sie will und hat oft die besseren Anwälte. Es geht hier nicht um Recht-.

  5. Mia 2. Oktober 2011 um 07:53

    Hoffentlich passiert das auch für chemische Insektizide wie die Pyrethroide!
    Noch aktuell wird z.B. Permetrin gegen Wespennester in Dachstühlen usw. eingesetzt, von der Feuerwehr oder sogar von einem Imker. Für die Bewohner dieser Häuser sind die Folgen dramatisch für die Gesundheit und alles Mobilar im Haus, wenn kontaminierter Hausstaub in bewohnte Räume gelangt wie in diesem Sommer z.B. im Emsland.
    Gesundheitsämter und Lankreise schalten immer noch auf stur und empfehlen den Leuten diese Chemiekeulen!

  6. Galaxie 2. Oktober 2011 um 12:52

    Ja Mia,

    das wäre wirklich gut, denn ich bin mit MCS später zusätzlich noch durch Pyrethroide geschädigt wurden. In meiner Whg. hatte ich vor vier Jahren noch keine Probleme, bis ich ja nun den Verdacht mit den Nachbarn habe, da die jedes Jahr angeblich biologisches Insektenspray neben dem Küchenfenster meines Partner´s auf ihrer Terasse gegen Ameisen verwenden, den das garnichts ausmachte.- Durch mich haben die Nachbarn später ein Ameisenschocker bestellt der die Ameisen in die Flucht schlägt. – Vorher meinten die noch, das die schon überlegten über unseren Vermieter den Kammerjäger kommen zu lassen, denn hätte ich ja eher ´ne Möglichkeit gehabt da was zu unternehmen. Die Nachbarn wissen auch wie es um mich bestellt ist. Eigentlich ist das Körperverletzung. Rechtlich wäre ich da nicht weiter gekommen. Recht haben und recht bekommen ist eine ganz andere Sache.

  7. yolande 2. Oktober 2011 um 21:08

    Man kann Gesetze auch durch die Bauweise umgehen.
    Mein Atelier hat ein unbehandeltes Dachgestühl aus Douglasieholz – auf Sicht. Die Isolierung wurde nach oben verlegt – das erlaubt es das gesamte Dachgestühl auf Sicht zu lassen.
    Das haben wir auch in unserem Oekohaus so gemacht – das Dachgestühl ist Element der Innenarchitektur – auch aus unbehandeltem Douglasieholz.
    Unser Gesetz schreibt vor, dass Dachgestühle generell behandelt werden müssen weil sie ein statisches Element des Hauses darstellen. Das aber hebt sich auf wenn das Dachgestühl auf SICHT bleibt.
    Es ist allerdings notwendig in der Bauphase darauf zu achten dass das Holz geschützt wird, es kommt auf den Feuchtigkeitsgrad an ob sich Insekten einnisten können oder nicht.
    Mir war und ist noch immer sehr mulmig wenn ich sehe wie Isolierung – auch heute noch – nach innen verlegt wird. Zwischenbalkenisolierung – und wer denkt an die Kältebrücken die er da konstruiert? Und wer sieht nachher noch den Schimmel der sich hinter der Isolierung bildet usw. usw.
    Ein behandeltes Dachgestühl kann aus meiner Sicht nicht in den Wohnbereich miteinbezogen werden – das Gift dampft aus – durch jede Ritze und sicherlich auch durch das Isoliermaterial.

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