Frau starb beim Zahnarzt durch Mundspülung
Für Patientin mit Allergie kam jede Hilfe zu spät
In England erlitt eine junge Frau eine tödliche Reaktion auf dem Behandlungsstuhl beim Zahnarzt, nachdem sie ihren Mund ausgespült hatte. Von Rettungskräften eingeleitete Notfallmaßnahmen waren erfolglos. Ursache der lebensgefährlichen Reaktion war eine Mundspülung mit der Chemikalie „Chlorhexidinel“ (in Deutschland Chlorhexidin) gewesen, berichtete der Nachrichtenservice MSN. Zahnärzte und Zahnkliniken sind gesetzlich verpflichtet, das Wasser zum Ausspülen des Mundes und zum Betreiben der wassergekühlten Bohrer keimfrei zu halten. Liegen bei einem Zahnarztpatienten schwere Allergien, Chemikaliensensitivität oder eine MCS vor, sollte er im eigenen Interesse den Arzt und die Zahnarzthelferinnen vorab darüber informieren.
Schockreaktion durch Chemikalien verkannt
Als die junge englische Frau nach dem Ausspülen des Mundes aus dem Stuhl rutschte und zu Boden fiel, glaubte die Zahnärztin und ihr Personal zuerst an einen epileptischen Anfall. MSN teilte mit, dass die sofort angerufene Notfallzentrale Anweisungen gab, die Atmung stabil zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass die Patientin nicht an Erbrochenem ersticke. Innerhalb weniger Minuten seien Rettungskräfte vor Ort gewesen, sie konnten die junge Frau jedoch nicht mehr wiederbeleben. Direkt nach dem Ausspülen sei die Frau blau angelaufen, der Puls setze aus und sie hörte auf zu atmen. Das Personal der Zahnarztpraxis erkannte laut MSN Meldung nicht, dass es sich um einen anaphylaktischen Schock handelte. Man hätte der jungen Frau Adrenalin und Sauerstoff verabreichen müssen und eine Druckmassage des Brustkorbs. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Verstorbene allergisch auf die Chemikalie „Chlorhexidinel“ reagierte. Bereits auf eine Mundspülung für den Hausgebrauch, die sie von einer Zahnklinik Anfang des Jahres wegen einer Entzündung im Mund empfohlen bekam, hatte sie mit Jucken und Hitzegefühl reagiert, wurde durch Nachforschung der Staatsanwaltschaft bekannt.
Hygiene, einer der wichtigsten Aspekte in einer Zahnarztpraxis
Zahnärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Wasser zum Ausspülen des Mundes, das nach und während einer Behandlung gereicht wird, bakteriologisch einwandfrei zu halten. In der Regel wird die Keimfreiheit der Behandlungseinheiten und des Mundspülwassers durch Chemikalienzusatz erzielt. Im gesetzlich festgeschriebenen Turnus wird das Wasser in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken überprüft. Die Untersuchungen sind teuer und müssen von Zahnarztpraxen und Kliniken selbst bezahlt werden. Ist das Wasser bei einer Prüfung auffällig und überschreitet eine gewisse Keimzahl, bzw. weist gefährliche Keime auf, muss die Kontaminierung sofort restlos beseitigt werden. Würde die Hygiene in einer Zahnarztpraxis laxer gehandhabt, könnte dies schwere gesundheitliche Folgen für die Patienten nach sich ziehen, die auch tödlich enden können. Ausnahmeregelungen, was die Hygiene betrifft, gibt es deshalb nicht.
Trinkwasser ist nicht keimfrei
Keimbelastung im Trinkwasser kann nicht vermieden werden, denn die Wassersysteme in Häusern sind nahezu ausnahmslos durch Keime kontaminiert. Schon das Wasser, das von den Wasserwerken geliefert wird ist, bis es in den Häusern aus der Leitung kommt, mit Keimen kontaminiert. Ein Brutplatz für Keime ist bspw. der Wasserzähler. Wird ein Wasserzähler ausgetauscht, bekommt man meist keinen neuen Zähler, sondern einen, der technisch überholt wurde. Ein solcher Wasserzähleraustausch führt automatisch zu einer Kontamination des gesamten Haussystems. Auch wenn ein neuer Wasserzähler installiert wird, erfolgt ein Eintrag mit Keimen, weil die Installation nicht unter sterilen Bedingungen vorgenommen wird und die Hautkeime des jeweiligen Installateurs sofort zu einer bakteriologischen Besiedlung führen.
MCS Patienten und Allergiker beim Zahnarzt
Zahnarztpatienten mit schweren Allergien, Chemikaliensensitivität oder einer MCS (Multiple Chemical Sensitivity) müssen darauf eingestellt sein, dass sie in einer Zahnarztpraxis nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Flächen – und Wischdesinfektionsmitteln ausgesetzt sind, sondern das auch das Mundspülwasser und das Wasser zum Kühlen des Bohrers mit einem Bakterizid versetzt ist. Das Mundspülwasser kann nach Rücksprache mit dem Zahnarzt sicherlich meist durch mitgebrachtes Mineralwasser in einer original verschlossenen Flasche ersetzt werden. Der Kontakt mit dem Kühlwasser, das beim Bohren in den Mundraum gelangt, bleibt jedoch.
Zahnarzt ist auf exakte Information angewiesen
Ein Zahnarzt ist, wie jeder andere Arzt, auf die Kooperation seiner Patienten angewiesen. Wenn ein Patient weiß, dass er auf bestimmte Chemikalien oder Allergene reagiert, sollte er dies dem Zahnarzt und den Zahnarzthelferinnen im Vorfeld mitteilen. Liegt ein Allergiepass vor, ist dieser vor Behandlungsbeginn zu übergeben. Es ist sinnvoll, eine Kopie des Allergiepasses für die Patientenakte mitzubringen und durch Mitteilung über Änderungen dafür Sorge zu tragen, dass Vermerke in der Akte immer aktuell sind. Liegen einem Zahnarzt entsprechende Informationen vor, können tödliche Schockreaktionen wie der beschriebene eher vermieden werden.
Ein chemikaliensensibler Patient muss sich darauf einstellen, dass ein Zahnarzt eine Behandlung möglicherweise ablehnen muss, weil das Risiko zu hoch ist, da man, um der gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneverordnung nachzukommen, bestimmte Chemikalien in der Praxis verwenden muss. Für Patienten, bei denen Schockreaktionen bekannt sind oder andere schwere Reaktionen, ist es sicherer, sich in einer Zahnklinik behandeln zu lassen, da man dort im Ernstfall über entsprechende Notfallversorgungsmöglichkeiten verfügt.
Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. September 2011
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