Giftiges Kinderspielzeug – Ist keiner ist zuständig?!
Eine „Chemische Keule“ zum Spielen für Kinder geeignet?
Mit meiner Schwester und meinem Neffen war ich vor kurzem auf der Maikirmes in Lingen (Ems). Mein Neffe hat bei einer Losbude gewonnen und konnte sich etwas aussuchen, es war kein Hauptgewinn, aber immerhin. Er wählte eine Plastikkeule und war mächtig stolz darauf.
Ich habe die Spielzeug-Keule fotografiert, sie stinkt unglaublich stark ätzend nach flüchtigem Benzin, Kerosin oder Diesel – nicht zu fassen. Im Auto kam der Gestank so richtig zur Geltung, es war kaum zum aushalten. Zuerst habe ich meinem Neffen gesagt, er solle die Keule draußen lagern, wegen der gefährlichen Dämpfe. Leider lag sie nicht lange dort, sondern musste unbedingt wieder ins Haus. Doch das konnte ich nicht verantworten, ich habe die Keule dann mit einem Trick sichergestellt. Ich habe sie meinem Neffen abgekauft, in eine Plastiktüte mehrfach umwickelt und vor einem offenen Kellerfenster gelagert.
Dass mein Neffe in einem Zimmer mit diesem in der Tat nur als „chemische Keule“ zu bezeichnenden Spielzeug schläft und sich aufhält, konnte ich nicht verantworten. Man muss sich auch vor Augen halten, dass diese „chemische Keule“ in den Mund genommen wird, um sie aufzupusten. Das machen die Kinder selbst, stolz wie sie auf so ein Spielzeug sind, da darf kein Erwachsener ran. Beim Aufpusten kann es nicht ausbleiben, dass giftige Chemikalien zwangsläufig auch eingeatmet werden. Wenn einem Kind plötzlich übel oder schwindlig wird, oder Kopfschmerzen beklagt werden, ein Asthmaanfall eintritt – welche Eltern kommen dann auf die Losbudengewinn als Ursache?
Welche Behörde ist zuständig für toxisches Spielzeug?
Ich bekam den Tipp, das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) zu verständigen. Eine Mail habe ich dann zum BfR, mitsamt Foto von der ätzend stinkenden Spielzeug-Keule, abgeschickt.
Jetzt wollte ich zusätzlich telefonisch etwas erreichen. Das Gesundheitsamt in Lingen (Ems) erklärte sich nicht zuständig und hat mich an Meppen verwiesen. In Meppen sagte man mir, das Gewerbeaufsichtsamt Emden sei zuständig. Das übliche Spielchen, fast immer bekommt man keinen direkten Ansprechpartner in Niedersachsen. Als ich endlich die richtige Adresse erreicht hatte, war dort natürlich der zuständige Herr ist in einer Besprechung. „Na prima“, wenn es mal wirklich ernst ist und schnell gehen muss, was dann? Also von Bürgerferne kann hier im wirklichsten Sinne gesprochen werden.
Übrigens, ich wollte das Objekt erst in einem gelben Sack (Müllsack) packen, die stinken aber auch erbärmlich, die könnte ich gleich mitschicken zur Untersuchung. Die gelben Säcke habe ich auch schon an das leicht offene Kellerfenster zum „Entmüffeln“ verbannt.
Der Herr aus Emden rief mich zurück und was schätzt Ihr, was dabei rauskam? Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück sei zuständig. Also habe ich dann eine Mail mit Foto zum Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück geschickt. Es entwickelte sich so langsam zu einer Posse, nur leider war es überhaupt nicht zum Lachen.
Hier die Antwortmail aus Osnabrück, ich musste es erst schlucken, konnte es einfach nicht glauben.
E-Mail Antwort von Osnabrück…Gewerbeaufsichtsamt
Sehr geehrter Herr …
Ihre u.a. Beschwerde habe ich an den Landkreis Meppen weitergeleitet, an das dortige Veterinäramt.
Die Zuständigkeitsregelungen im Bereich des Spielzeugs sind geteilt und führen damit unglücklicherweise häufig zu Verwirrungen. Zuständig für die Eigenschaften, die nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beurteilt werden, ist das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück. Für Inhaltsstoffe von Spielzeug ist der Landkreis Meppen zuständig in seinem Aufsichtsbereich.
Für ggf. weitere Fragen bin ich unter der u.a. Telefonnummer zu erreichen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
xxx
Hier das Antwortschreiben von der BfR, das auch zwischenzeitlich per E-Mail ankam:
Sehr geehrter Herr xx
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Das BfR bewertet auf der Grundlage international anerkannter Kriterien gesundheitliche Risiken, die von Stoffen oder Mikroorganismen in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten (z.B. in kosmetischen Mitteln, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Spielzeug) ausgehen können.
Für die Kontrolle von Spielzeug und ähnlichen Produkten sind jedoch die Überwachungsbehörden der Bundesländer die richtigen Ansprechpartner.
Anbei die Kontaktdaten der zuständigen Landesministerien:
http://www.bfr.bund.de/cd/5561
Zuständigkeit geklärt – es soll gehandelt werden
Also gut, dass es noch das Telefon gibt, ich habe es nun telefonisch klären können. Natürlich auch über zwei Behörden. So wie es aussieht, ist das Veterinäramt Meppen (Landkreis Meppen) zuständig. Die kümmern sich auch, müssen aber abwarten, bis die Kirmes in Nordhorn (Nachbarstadt von Lingen) ist. Dort werden Proben geholt und untersucht. Der Herr sagte auch, wenn es schneller gegangen wäre, hätten sie noch in Lingen (Ems) Proben nehmen können.
Ich habe gemeckert über solch schlechten Service der Behörden. Er will es bei der nächsten Besprechung anbringen.
Ich hoffe, dass nur noch wenige Kinder (Erwachsene) diese Plastikkeule gewonnen haben, denn der Behördenwirrwarr hier in Niedersachsen verhindert leider, das schnell reagiert werden konnte.
Autor: Energiefox für CSN – Chemical Sensitivity Network, Mai 2010
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