Archiv der Kategorie ‘Schwerbehinderung‘

Hilfe im Krankenhaus trotz MCS- Multiple Chemical Sensitivity möglich?

Deutsche Krankenhäuser haben im internationalen Durchschnitt gesehen einem hohen Standard und unser Land verfügt über hervorragende Spezialkliniken. Dennoch gibt es für eine zahlenmäßig erhebliche Bevölkerungsgruppe kein Krankenhaus, das für sie im akuten Fall geeignet wäre, oder das den krankheitsbedingten Erfordernissen auch nur ansatzweise gerecht werden könnte. Die Rede ist von Menschen, die unter Multiple Chemical Sensitivity (MCS) leiden.

An MCS Erkrankte reagieren auf geringe Spuren von Alltagschemikalien mit leicht bis schwer behindernden Symptomen. Bei hypersensibilisierten Personen sind auch Bewusstlosigkeit und Schockreaktionen möglich. Obwohl die Krankheit in Deutschland über einen Diagnoseschlüssel verfügt (ICD-10 T78.4) und im Einzelfall als Behinderung anerkannt werden kann, ist MCS vielen in medizinischen Berufen arbeitenden Menschen nicht bekannt und es gibt weder Maßnahmenkataloge, noch Leitlinien, die Ärzten, Sanitätern, Rettungskräften und Pflegepersonal vorgeben, wie man mit dieser besonderen Gruppe von Erkranken umgehen muss, um weiteren körperlichen Schaden abzuwenden.

Ein Krankenhausaufenthalt kann unverhofft erforderlich sein, für Menschen, die unter Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden eine Vorstellung, die viele schnell wieder verdrängen, weil ihnen bekannt ist, dass sie im Krankenhaus eine Umgebung erwartet, die umgehend zu Reaktionen führt. Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Duftstoffe und eine erhebliche Zahl von Krankenhauschemikalien errichten unsichtbare Barrieren, die bislang in jedem Krankenhaus anzutreffen sind.

Thommy’s Blogfrage der Woche:

  • Welche Erfahrung habt Ihr in deutschen Krankenhäusern gemacht als MCS-Kranker? Kannte man dort MCS?
  • Habt Ihr ein Krankenhaus gefunden, das für Chemikaliensensible tolerierbar ist?
  • Ging man auf Eure besonderen, krankheitsbedingten Bedürfnisse ein? Oder hat man Eure MCS nicht ernst genommen?
  • Was habt Ihr erlebt während eines Krankenhausaufenthaltes? Berichtet bitte über positive, wie auch negative Erfahrungen.
  • Oder schiebt Ihr eine erforderliche Operation oder Behandlungsaufenthalt im Krankenhaus bereits seit längerer Zeit vor Euch her, wegen der bekannten Problematik für Euch?
  • Haltet Ihr es für möglich, MCS-gerechte Abteilungen in Schwerpunktkrankenhäusern, bzw. wenigstens in einigen deutschen Großstädten bereitzustellen?

Krank in Deutschland: Konsequenzen für eine Familie

Krankheitsursache Schadstoffe und Schimmel

Bis 2oo2 waren wir eine glückliche und zufriedene kleine Familie. Unser Sohn Patrick (geb. 1991) wurde plötzlich krank, es stellten sich immer mehr gesundheitliche Beschwerden ein. Diese wurden jedoch von den behandelten Ärzten einfach nicht ernst genommen und führten regelmäßig zu Diagnosen, die nicht nachvollziehbar waren. Zeitgleich begann der Kampf gegen die Schulaufsichtsbehörde und Schule, weil die Erkrankung unseres Sohnes auch dort nicht akzeptiert wurde.

Im März 2008 fanden wir dann einen Neurologen (nach einer Ärzte-Odyssee), der unseren Sohn sehr ernst nahm und eine schwere Chemikalien-, Schimmelpilz- und Chlorvergiftung feststellte.

Gearbeitet bis kurz vor umfallen

Dann, im Mai 2008, ging es auch meinem Mann gesundheitlich rapide schlechter (seit 30 Jahren war er Chemielaborant), er konsultierte den gleichen Neurologen wie mein Sohn. Dr. Binz stellte nach eingehender Untersuchung eine schwere immuntoxische Erkrankung fest, bedingt durch den jahrelangen Umgang und Einwirkung mit zum Teil hochgiftigen Chemikalien. Auch bei ihm wurden die ersten gesundheitlichen Beschwerden nicht für bare Münze genommen bzw. fehldiagnostiziert. Hinzu kam bei ihm ebenfalls eine Schimmelpilzvergiftung.

Hochwasser, Schimmel – Pech gehabt

Wir hatten in der Zeit von 1993 – 2001 siebenmal Hochwasser. Das Elternhaus meines Mannes und somit auch unsere Wohnung standen dann jedes Mal im Wasser. So gut es ging haben wir saniert und Vorsorge getroffen (ohne fremde Hilfe), jedoch auf Kosten unserer Gesundheit.

Einzige wirksame Maßnahme, die Erkrankung durch die schweren toxischen Schäden aufzuhalten, sind Expositionsvermeidung und den Stoffwechsel unterstützende ambulante Therapien (orthomolekulare Medizin). Mit großem finanziellem Aufwand haben wir unsere Wohnung und den Keller weitgehend schadstofffrei umgestaltet und der Erkrankung angepasst.

Schulpflicht auch für Kranke

Schulisch haben wir mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Bildung unseres Sohnes regeln können, indem wir persönlich ein Fernstudium für unseren Sohn selbst finanzieren. Aufgrund seiner chronischen Schmerzsymptomatik seit 7 Jahren und damit verbundenen Konzentrationsschwäche kommt unser Sohn nur schrittweise voran. Er ist überdurchschnittlich begabt, sehr musikalisch, künstlerisch und technisch versiert – aber seine Krankheit gibt ihm keine Chance. Er ist jetzt 18 Jahre alt und ohne Schulabschluss – bevor die Erkrankung begann, war er Gymnasiast und Lateinschüler. An eine Berufsausbildung ist bislang kaum zu denken. Hinsichtlich Schule und Ausbildung fällt er durch unser Bildungssystem, jeder Schulverweigerer bekommt seine Chance – er nicht, er wird einfach aussortiert.

Wichtige Untersuchungen, Hilfsmittel sind selbst zu zahlen

Sehr belastend für unsere Familie ist es, dass weiterführende medizinische Untersuchungen, die notwendig wären, von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Genauso geht es uns mit Medikamenten, da die orthomolekulare Medizin von der Krankenkasse nicht ernst genommen wird. Diese Kosten müssen wir selber tragen.

Derzeit stehen für meinen Sohn und für meinen Mann noch die Hirn-PET Untersuchungen in Stuttgart aus, mit deren Hilfe die Schäden des Energie-stoffwechsels im Gehirn bildlich feststellt werden können. Diese Untersuchung kostet pro Kopf 500 Euro. Außerdem sind da noch verschiedene LTT-Bluttests, die wir auch selber finanzieren müssen.

Wichtig wäre auch eine genetische Blutuntersuchung wegen Medikamenten-unverträglichkeit, welche nochmals an die 500 Euro pro Kopf kostet.

Der Hauptverdiener fiel aus

Nach 8 Monaten Krankheitsphase hat mein Mann Ende Januar 2009 seinen Dienst wieder erfolgreich aufgenommen. Eine absolute Expositionsvermeidung ist dennoch nicht möglich, somit auch keine langfristige Prognose zum weiteren Krankheitsverlauf.

Am 29.06.2009 wurde er jedoch von einem Arbeitskollegen auf dem Arbeitsplatz tätlich angegriffen, was einen erneuten schweren Krankheitsschub auslöste. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist er immer noch arbeitsunfähig.

Nur Ablehnungen, keine Hilfe, keine Unterstützung

Beide, mein Mann so wie mein Sohn, können die Wohnung („clean“) nicht mehr ohne medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, MCS-Schutzmaske, Sauerstoff-Gerät) verlassen. Mein Sohn bekam ein medikamentöses Notfallset und Sauerstoffversorgung vom Arzt wegen der Gefahr eines anaphylaktischen Schocks verordnet. Der Rollstuhl wurde von der Krankenkasse bewilligt. Was die Sauerstoffversorgung meines Sohnes angeht, sowie die MCS-Schutzmasken für beide, stellt sich die Krankenkasse quer – obwohl medizinisch verordnet (es läge keine Indikation vor bzw. ist im Hilfsmittelkatalog nicht enthalten). Habe hier Widerspruch eingelegt. Anderweitige, ersatzweise Hilfe hat man uns nicht angeboten.

Umweltkranke werden ausrangiert

Schwerkranke Umweltpatienten müssen von heute auf morgen mit schwerwiegenden, einschneidenden Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags, den Anforderungen am Arbeitsplatz, der sozialen Kontakte und letztendlich dem Verlust der gesamten Lebensqualität klarkommen. Schwierigkeiten und Widerstände seitens der Gesellschaft, des Gesundheitswesens und der politischen Öffentlichkeit sind zu erwarten und zu erdulden.

Statt Hilfsangebote endlose Verfahren

Derzeit haben wir einige Verfahren anhängig, davon drei über den Rechtsanwalt: Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Sozialgericht (Sohn – Behindertenantrag), Kindergeldstelle, Krankenkasse (vier Widersprüche), Rentenamt, Agentur für Arbeit (zwei Widersprüche), Amt für soziale Angelegenheiten (Behindertenantrag – Ehemann).

Stütze der Familie und selbst gesundheitlich fertig

Ich selbst bin seit 09/2006 voll erwerbsunfähig und besitze einen Schwerbehindertenausweis 60 % (beidseitige Innenschallempfindungsschwer-hörigkeit und Rückenprobleme). Nach drei nicht selbst verschuldeten Autounfällen mit HWS-Schleudertrauma immer wieder HWS, BWS, LWS-Beschwerden. Hinzu kommen Gelenkentzündungen an Händen, Füßen und Hüfte. Auch leide ich schon unter Osteoporose. Im Juni stellte Dr. Binz auch bei mir eine Chlorvergiftung, Schimmelpilzvergiftung und Metallbelastung fest.

Warum gibt es keine Behandlung für Umweltkranke?

Die sogenannten „Umweltkliniken“ in Deutschland verfolgen nachhaltig einen psychiatrischen Ansatz und verfügen nicht über geeignete Untersuchungs-möglichkeiten, um eine objektive Diagnostik zu leisten. Es gibt hier keine Einrichtung, die eine Unterbringung in schadstoff- und duftstofffreien Räumlichkeiten sicherstellt. Weitere Gesundheitsschäden wären also bei schweren Fällen wie bei meinem Sohn und meinem Mann nicht auszuschließen.

Nach unseren Erkenntnissen ist die Erkrankung meiner beiden Männer irreversibel und kann auch nicht durch Reha-Maßnahmen therapiert werden. Vorrangige Hilfe ist die Expositionsvermeidung.

In Dallas gibt es eine Umweltklinik (Dr. Rea), die die beiden ev. entgiften könnte (Kostenfaktor 20.000,- Euro pro Kopf), für uns aus Kostengründen nicht machbar.

Es fehlt an allen Ecken und Kanten

Wir müssten eigentlich von heute auf morgen in ein schadstoffarmes und schimmelfreies – d.h. nicht belastetes, ebenerdiges, behindertengerechtes Haus, ohne direkten Nachbarkontakt (wegen der Duftstoffe, Waschmittel, Putzmittel etc.) auf einer Anhöhe und nahe einem Wald umziehen. Finanziell ist dies für uns z.Zt. nicht machbar.

Wir benötigten ein neues „gebrauchtes „ (wegen der Ausdünstungen) Auto mit Automatikschaltung, Klimaanlage und Aktivkohlefilter – Omega, Caravan, Van oder ähnliches (wenn möglich behindertengerecht). Unser jetziges Auto hat schon 18 Jahre auf dem Buckel und es fallen immer mehr Reparaturkosten an. Wir wissen nicht, ob wir es nochmals über den TÜV bekommen. Auch hierzu fehlt uns das nötige Geld.

Von Integration Behinderter keine Spur

Ich weiß nicht, wie lange wir das gemeinsam schaffen sollen, isoliert von der Umwelt, alleingelassen mit der Erkrankung und der tägliche Kampf ums Überleben – es ist keine gute Basis, sich überall und für alles rechtfertigen zu müssen, keine Aussicht auf einen Ausweg.

Diese Erkrankung macht zwangsläufig arm, nicht nur finanziell, sondern in allen Lebensbereichen – sie nimmt einfach alles.

Unser Sohn wurde seiner Kindheit und Jugend schon beraubt (schulmedizinisch, bildungspolitisch und gesellschaftlich, immer wieder geoutet und nie ernst genommen). Er hat sein Leben noch vor sich, aber für welchen Preis?! Wie soll er für sich selbst sorgen, wenn er so schwerkrank ist? Er bekommt ja keine Chance, bei der bewussten Ignoranz unserer Gesellschaft gegenüber dieser Krankheit.

Diese Diskriminierung frisst die Seele auf, was bleibt ist Leere, Einsamkeit, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung!

Autor: Kira, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24. Juli 2010

Weitere CSN-Berichte von Umweltkranken:

EPA Konferenz plädiert zur Rücksichtnahme auf Asthmatiker

US Bundesbehörde bittet darum auf Parfüm und Duftstoffe zu verzichten

Die Amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hält vom 17-19. Juni 2010 in Washington DC. eine große Asthma Konferenz ab. Das Besondere in diesem Jahr: Erstmalig bittet die EPA, auf Duftstoffe und Parfüms gänzlich zu verzichten. Damit will die EPA ein Zeichen setzen um auf die Duftstoffproblematik hinzuweisen und um Asthmatikern unter den Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, beschwerdefrei am „2010 National Asthma Forum“ teilzunehmen. Duftstoffe zählen zu den Hauptauslösefaktor für Asthmaattacken.

Fast 300 Experten und Vorreiter, die ihre Arbeit der Verbesserung der Lebenssituation von Asthmatikern verschrieben haben, nehmen an der Veranstaltung teil. Zu den  Teilnehmern zählen in erster Linie Entscheidungsträger in Bundes- und Landesbehörden, sowie Zuständige für Leitlinien, Leiter von Gesundheitsbehörden, Wissenschaftler, Mediziner und Leiter von Selbsthilfeorganisationen. Ihr Ziel ist es, Umgebungen und das Leben von Asthmatiker so sicher wie möglich zu gestalten.

Damit die Teilnehmer wirklich daran denken, kein Parfüm, Aftershave, Haarspray, Bodylotion, Weichspüler oder duftende Deos zu benutzen, stellte die Bundesbehörde eine Woche vor der Konferenz nochmals eine Erinnerung online und verschickte E-Mails mit dem Hinweis:

„Asthma-freundliche Umgebungen sind unsere Aufgabe – Bitte helfen Sie uns, eine duftstofffreie Veranstaltung zu ermöglichen, indem Sie duftfreie Körperpflegemittel verwenden und auf Parfüms und andere Reizstoffe verzichten.“

Ein sehr positiver Schritt, mit dem die EPA für das diesjährige „2010 National Asthma Forum“ die größte bekannte Barriere für Asthmatiker und Chemikaliensensible beseitigt hat. Eine menschliche Entscheidung gegenüber Behinderten, an der sich Behörden weltweit ein Beispiel nehmen sollten.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17. Juni 2010

Weitere CSN-Artikel zur Thematik:

MANIFEST: Wir wissen, dass sie uns anlügen

Wir wissen, dass sie uns anlügen

(ANTI-TOXISCHES MANIFEST)

Wir wissen, dass sie uns anlügen. Sie belügen uns. Wir wissen, dass sie lügen.

Für die Politiker sind wir schwarze Schafe in ihrer kontrollierten Herde.

Für die Ärzte, die uns belügen, sind wir Meerschweinchen, die sich nicht richtig benehmen können.

Für die Industrie, die uns belügt, sind wir unprofitable defekte Maschinen.

Für die Pharmafirmen sind wir der Stein in ihrem Schuh.

Die Krankheitsleugner belügen uns.

Diejenigen, die von Fortschritt reden und dabei eine Hand auf ihrer Brieftasche haben, belügen uns.

Aber wir glauben ihnen ihre toxischen Lügen nicht.

Auch wenn sie uns unsichtbar machen wollen, uns einsperren wollen in eine Krankheit und den Schlüssel wegwerfen, uns vergiften und uns den Mund verbieten, uns töten und uns unechte Blumen aufs Grab pflanzen, werden sie nicht in der Lage sein, uns einzusperren, uns ruhig zu bekommen, geschweige denn uns versch-winden zu lassen.

Wir haben keine Geduld mehr und wir sind keine braven Patienten. Wir rechtfertigen uns nicht, noch erklären wir uns selbst.

Wenn Du unter Fibromyalgie leidest, ME/Chronic Fatigue Syndrome überlebt hat, wenn Du mit Multiple Chemical Sensitivity gequält bist, dann solltest Du wissen, dass Du Dich in einem Krieg befindest. Deren Lügen verängstigen uns nicht, sie sind die Munition in diesem Krieg, der gerade erst begonnen hat.

Wenn Du glaubst, Du seist gesund, suche Dir die Seite, auf der Du stehen willst aus: Werde krank mit ihnen oder lebe mit uns.

Jetzt sind wir dran: Wir nennen unsere Krankheit beim Namen, wir entscheiden was wir wollen/brauchen, wir definieren was MCS ist.

Wir glauben deren toxische Lügen nicht.

Wir wissen dass sie lügen.

Clara Valverde & Eva Caballé, No Fun

CSN – Chemical Sensitivity Network schließt sich dem Manifest an.

Veröffentlicht am 12. Mai 2010 – Internationaler Fibromyalgia, ME/CFS und MCS Tag

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Diagnose MCS verweigert, der Patient trägt den Nachteil

Im Artikel: „Input – MCS korrekt diagnostizieren ist notwendig und nicht so schwer“ wurde verdeutlicht, dass es de facto nicht sonderlich problematisch ist, MCS zu diagnostizieren. Resonanz im Blog, im CSN Forum und per Mail zeigten, dass Erkrankte diese Diagnose trotzdem vorenthalten bekommen. Obwohl es für ihre vorhandene Symptomatik auf Alltagschemikalien im Niedrigdosisbereich keine andere Erklärung gibt und Ausschlussdiagnostik ohne konkreten anderweitigen Befund blieb, schreiben ihre Ärzte, bzw. Umweltärzte MCS nicht in den Befund oder auf die Überweisung. Der existierte Code für MCS im ICD-10 – T78.4 findet keine Anwendung.

Liegt MCS in einem Schwergrad vor, der erfordert, dass auf den Erkrankten besondere Rücksicht genommen nehmen muss, weil die Person sonst nicht richtig funktionieren kann oder Schmerzen erleidet, dann ist es nachteilig, wenn die bezeichnende Diagnose unterschlagen wird.

Das Vorenthalten der Diagnose MCS kann für eine chemikaliensensible Person bedeuten, dass Behörden und Institutionen die Hände gebunden sind, um Hilfe oder Unterstützung zu gewähren.

Es kann auch bedeuten, dass ein Antrag auf Anerkennung der MCS als Schwerbehinderung beim Versorgungsamt abgelehnt wird, denn wie soll die Behörde anerkennen, wenn kein Befund das Vorliegen bestätigt? Gleiches beim Rentenverfahren, bei der Beantragung einer behindertengerechten Wohnung, beim Antrag auf höhere Zuwendung für spezielle Ernährung, Medikamente, bei der Bewilligung einer (notwendigerweise duftstofffreien) Pflegeperson, oder beim Antrag auf Behandlung der MCS in einer Umweltklinik.

Thommy’s MCS Blogfrage der Woche:

  • Wurde Euch die Diagnose MCS verweigert, obwohl es keine andere Erklärung für Eure Beschwerden gibt?
  • Mit welcher Begründung wurde gerechtfertigt, dass MCS nicht im Befund oder Attest stehen wird?
  • Was wurde Euch anstatt MCS attestiert?
  • Welche Unterstützung wurde Euch stattdessen entgegengebracht, um Eure Ansprüche durchzusetzen oder notwendige Hilfe zu erhalten?
  • Hattet Ihr Nachteile, weil Euch MCS durch keinen Arzt bestätigt wurde?
  • Z.B. beim Antrag auf Anerkennung der MCS als Schwerbehinderung beim Versorgungsamt, beim Rentenverfahren, bei der Beantragung einer behindertengerechten Wohnung, beim Antrag auf höhere Zuwendung für spezielle Ernährung, Medikamente oder beim Antrag auf Behandlung der MCS in einer Umweltklinik, etc.?

Das Spanische Gesundheitsministerium traf sich mit MCS-Selbsthilfeorganisationen

Am 04. Februar 2010 fand das Treffen zur Bestandsaufnahme der Situation von Menschen, die in Spanien an Multiple Chemical Sensitivity leiden, mit dem Gesundheitsministerium statt.

Herr José Martínez Olmos, der Generalsekretär des Gesundheitsministeriums und Herr Alberto Infante Campos, der Generaldirektor der Ordenación Profesional aus Nationalem Gesundheitssystem SNS (Sistema Nacional de Salud) und oberster Aufsichtsbehörde, nahmen an dem Treffen als Vertreter des spanischen Gesundheitsministeriums teil. Von fast jeder MCS-SHG war ein Vertreter anwesend, sowie Rechtsanwalt Jaume Cortés von Colectivo Ronda und Dr. Pablo Arnold, ein auf MCS spezialisierter Immunologe.

* ACAF: Cristina Montané

* AFCISQUIM: María Roldán

* Alas de Mariposa- SQM: Tránsito Rodríguez

* ALTEA – SQM: Cristobalina Bejarano

* APQUIRA: Mª Carmen Gómez de Bonilla

* AQUA: Mario Arias

* ASQUIFYDE: Francisca Gutiérrez

* AVASFASEM-AVASQ: Francisca García

* ENA: Laura Domínguez

* MERCURIADOS: Mª Carmen Miravete

* Plataforma Estatal Contra la Contaminación Ambiental: Minerva Palomar

* PLATAFORMA PARA LA FM , SFC, SQM, reivindicación de derechos, Asociación Nacional: Elena Navarro

Petition der Selbsthilfegruppen

Ein unter Leitung von David Palma erarbeitetes Petitionspapier wurde übergeben. Dieses Dokument wurde von folgenden Personen unterzeichnet:

* ABAF: Margarita Pascual

* ACAF: Maite Ribera

* AFCISQUIM: María Roldán

* Alas de Mariposa- SQM: Irene Escudero

* ALTEA – SQM: Cristobalina Bejarano

* APQUIRA: Mª Carmen Gómez de Bonilla

* AQUA: Mario Arias

* ASQUIFYDE: Francisca Gutiérrez

* AVASFASEM-AVASQ: Francisca García

* ENA: Rosa de Gabriel

* MERCURIADOS: Servando Pérez

* Plataforma Estatal Contra la Contaminación Ambiental: Minerva Palomar

* PLATAFORMA PARA LA FM SFC, SQM, reivindicación de derechos, Asociación Nacional: Elena Navarro

* Eva Caballé

Zur Veranschaulichung, was MCS-Kranke in Spanien erleiden müssen, wurde ein Exemplar des Buches „Una vida rota por la Sensibilidad Química Múltiple“ („Vermisst: Ein durch Multiple Chemical Sensitivity zerstörtes Leben“) im Namen der Autorin Eva Caballé, die nicht am Treffen teilnehmen konnte, ebenfalls überreicht.

Das Treffen mit dem Gesundheitsministerium bedeutete zwar nur eine Anerkennung von Minimalstandards durch das Ministerium, für die MCS-Kranken verbindet sich damit jedoch eine große Hoffnung.

Vertreter des Gesundheitsministeriums hatten sich bereit erklärt, innerhalb von zwei Wochen Selbsthilfegruppen zu kontaktieren, um sich gemeinsam auf Experten zu verständigen, die ein wissenschaftliches Komitee zur Erstellung eines Konsenspapiers über MCS bilden sollten. Sie haben mitgeteilt, dies wäre der erste Schritt, der die Aufnahme von MCS in das Spanische Alphabet des ICD-10, d.h. die offizielle Anerkennung dieser Erkrankung, in Spanien ermöglicht. Später müssen hierfür Leitlinien angefertigt werden

Alle, die an diesem Vorgang beteiligt waren, sind über das Ergebnis des Treffens begeistert, denn nun stehen uns die Türen offen, um eine Anerkennung von Multiple Chemical Sensitivity in Spanien zu erreichen und um zu bewirken, dass MCS-Kranke die gleichen Rechte wie andere chronisch Kranke haben.

Autoren: Eva Caballé, David Palma, NoFun Blog, 4. Februar 2010

Weiterer Artikel zum Thema:

Angelika musste sterben

Wann erhalten MCS Kranke endlich Hilfe?

 

Sie nahm sich das Leben, weil sie keinen anderen Ausweg mehr hatte.

Sie flüchtete in den Tod, dabei hätte sie nur ein Refugium gebraucht, wo ihr Körper nicht auf Chemikalien reagiert und mit nicht unmenschlichen Qualen Alarm schlägt. 

Deutschland wird international dafür bewundert, dass jene Krankheit, an der Angelika litt, MCS – Chemikalien-Sensitivität, formal rechtlich als organische Erkrankung anerkannt ist. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat  MCS im Kapitel XIX, Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen unter T78.4 als kassenärztlich abrechenbare Erkrankung verschlüsselt. Österreich übernahm diesen Code ebenfalls, und in Japan hat das Medical Information System Developement Center (MEDIS-DC) MCS im gleichen Kapitel unter T65.9 in die japanische Fassung der International Classification of Diseases der WHO (derzeit ICD-10) aufgenommen. 

Als Außenstehender könnte man nun fragen, warum Angelika nicht zum Arzt ging.

Warum hat sie sich nicht helfen lassen? 

Die Antwort ist simpel: Weil das deutsche Gesundheitssystem lange noch nicht in der Lage ist, mit MCS angemessen umzugehen. Wenn man Glück hat, wird MCS vom Arzt diagnostiziert, doch selbst das muss nicht heißen, dass die Krankenkasse für MCS Kosten übernimmt. Genau so wenig kann man bei Gesundheitsämtern oder anderen Behörden auf Unterstützung hoffen. Auch dafür gibt es Beispiele im CSN-Blog. In Italien ist die Situation zwar ähnlich, doch dort entschied man sich von Behördenseite dazu, zwei schwer an MCS Erkrankte mit Militärmaschinen nach Dallas in eine Umweltklinik zu fliegen. Verschiedene italienische Zeitungen berichteten darüber. 

Die meisten Kranken treten nicht als Kämpfer gegen eine seit den Anfängen der Industrialisierung zunehmend durch Chemikalien verseuchte Umwelt an. Die meisten Kranken wissen nichts über ihre Krankheit und wenden sich vertrauensvoll an ihren Arzt. Damit beginnt eine Odyssee von Arzt zu Arzt, weil niemand die Krankheit adäquat behandeln kann. Früher oder später erklärt man ihre Symptome für psychisch bedingt und behandelt womöglich entsprechend. Die Patienten werden trotzdem nicht gesund. Wer dann noch den Absprung aus dem Gesundheitssystem schafft, ist zumindest noch nicht tot. 

Vielleicht gelingt es, sich selber zu informieren, und vielleicht ist zufällig genug Geld vorhanden, um sich in den USA in einer Spezialklinik behandeln zu lassen. Wenn man danach wieder etwas gesünder zurück kommt, geht der Kampf weiter. Hilfe aus dem Gesundheitssystem, damit sich der Gesundheitszustand nicht wieder verschlechtert, gibt es nicht. Selbst Anfragen nach medizinischem Sauerstoff brauchen Monate, bis sie bearbeitet werden. Meist erfolgt eine Ablehnung. 

Den genauen Leidensweg von Angelika kennen wir nicht in allen Details. Da sie in ihrer Wohnung ebenfalls auf Chemikalien reagierte, lebte sie zuletzt wie ähnliche Fälle im Freien. Aufgrund der nun sinkenden Temperaturen brauchte sie dringend eine Unterkunft. Sie kam für zwei Tage bei einer ebenfalls an MCS erkrankten Frau unter. Doch ihre Krankheit war bereits so weit voran geschritten, dass sie es dort auch nicht aushielt. Sie zog wieder aus und nahm sich kurz darauf am 29.10. das Leben.   

Ihr Fall, der einer von drei ähnlichen war, und mittlerweile sind es fünf, die sich an CSN-Deutschland gewendet haben, hat bereits vor ihrem Tod Betroffenheit ausgelöst. Einer unserer CSN Mitarbeiter schrieb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an nur um die Auskunft zu erhalten, dass man nicht zuständig sei und dass er es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit versuchen solle. Das neue Schreiben ging auch an das Bundesministerium für Gesundheit. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kam schließlich eine Antwort:

„…vielen Dank für Ihre Mitteilung an das BMU, die wir mit Interesse zur Kenntnis genommen haben. Wir sind weiterhin vielfältig bemüht, dass Umweltschutz gleichzeitig der Gesundheitsvorsorge dient.“

Antwort-BMU

 

Auf die angetragene Frage, ob es Möglichkeiten gäbe, in diesen konkreten Fällen den höchst gefährdeten Kranken zu helfen, wurde mit keinem Wort eingegangen. Weiterhin wird die Hilfe für Schwerstkranke alleinig Betroffenenorganisationen überlassen. In Folge bedeutet das, dass Chemikaliensensible, die meist ebenfalls das Haus nicht oder nur mit Schutzmaske und/oder Sauerstoff verlassen können, sich um diese Notfälle kümmern. 

Angelika wäre nicht tot, wenn man sie in einer Umgebung untergebracht hätte, in der sich ihr Immunsystem wieder hätte beruhigen können. Ob es solche Räume in medizinischen Einrichtungen in Deutschland gibt, darf bezweifelt werden. Es ist keine einzige Umweltklinik mit Reinraum-Standart (Cleanroom) bekannt. Es existiert nicht einmal eine Umweltklinik, die auch nur ein Duftstoffverbot konsequent durchführt. Der Aufwand, eine solche Cleanroom-Klinik oder wenigstens eine Notfallunterbringung mit ein paar spartanischen Zimmern einzurichten, wäre aber nicht sehr groß. Bis auf die empfehlenswerte Luftfilterung bräuchte es wenig technische Einrichtungen. Wichtiger ist das Weglassen von allem, was Chemikalien abgibt. Hier ist nicht die Stelle, eine Behandlung von MCS zu beschreiben, wie sie Prof. Rea, im Environmental Health Center in Dallas erfolgreich durchführt. Es gilt nur festzustellen, dass man Menschen wie Angelika ohne medizinische Intervention allein durch die Unterbringung in einen möglichst chemikalienfreien Raum retten könnte. 

Was wäre mit Ihr passiert, wenn sie zusammengebrochen und in ein Krankenhaus eingeliefert worden wäre? 

Vielleicht wäre sie schon beim Transport an einem Allergieschock durch ein Erste Hilfe Medikament gestorben. Vielleicht hätte sie weitere Symptome gegen die auf der Station verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel entwickelt, wenn sie überhaupt nochmal zu Bewusstsein gelangt wäre. Vielleicht wäre der Schock bei einer Nährinfusion oder als Reaktion auf weitere mit bester Absicht verabreichte Medikamente eingetreten. Bevor man herausbekommen hätte, was mit ihr los ist, wäre sie tot gewesen. Man hätte gesagt, ihr war eben nicht mehr zu helfen. Die Chance, einen Infarkt oder eine extrem schwere Unfallverletzung zu überleben, ist unendlich höher. Für MCS ist unser Gesundheitssystem in keinster Weise eingerichtet. Noch schlimmer, dort wo man sich mit dem Phänomen befassen müsste, dass es Menschen gibt, die selbst auf Spuren chemischer Stoffe mit klinischen, körperlichen Abwehrreaktionen antworten, wird diese Erkrankung in ihrem Wesen bestritten und geleugnet. Obwohl es einen internationalen Stand der Wissenschaft mit überprüfbaren Erkenntnissen gibt, werden diese in Deutschland nicht zur Kenntnis genommen. Obwohl es für die Diagnose von MCS internationale Konsenskriterien gibt, mit deren Vorläufern sogar das Robert Koch-Institut in seiner wenig patientenfreundlichen Studie arbeitete, wird MCS in Deutschland kaum diagnostiziert. Das ist der aktuelle Stand für Multiple Chemische Sensitivität – ICD-10, T78.4 in Deutschland! 

Wieso kann man sich nicht eingestehen, dass der technische Fortschritt nicht nur schöne Seiten hat, dass es Menschen gibt, die von dem, was alle angeblich völlig symptomfrei vertragen, krank werden? Es hat genug Umweltskandale mit langlebigen Substanzen gegeben. Selbst wenn alle in hohen Dosen giftigen Stoffe stets nur in Konzentrationen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte vorhanden wären, handelt es sich mittlerweile und eine kaum überschaubare Zahl von Substanzen. Wer will mit Sicherheit behaupten, dass diese Stoffe in ihrer Gesamtwirkung keine für das menschliche Leben bedrohliche Giftigkeit darstellen. Es ist ungefähr dieselbe Sicherheit, mit der man am Anfang eines jeden Skandals von einer Unbedenklichkeit ausging, bis man es später besser wusste. 

Wie viele Menschen müssen noch an MCS sterben, bevor man Kranken wie Angelika in Deutschland wirklich hilft?

Autoren:  BrunO Zacke und Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 31. Oktober 2009

Volle Rentenleistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) bei Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS?

Justizia - Recht bekommen

Am 27.03.2009 erließ das OLG Koblenz ein vor Kurzem veröffentlichtes Urteil (Az. 10 U 1367/07, VersR 2009, S. 1249 ff.), das jeder Schmerzpatient und jeder an Fibromyalgie, MCS, SBS oder CFS leidende Patient kennen sollte, wenn er sich privat gegen Berufsunfähigkeit versichert hat.

Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt:

Der Kläger des Verfahrens war von Beruf Anwendungsprogrammierer und litt unter depressiven Störungen sowie Schmerzen im Bereich der linken Gesichtshälfte, des linken Halses, der linken Brust, des linksseitigen Rückens und des linken Beckenbereichs. Vom Versorgungsamt wurde ihm daher wegen einer Depression, eines chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. Der mit der beklagten Versicherung geschlossene Vertrag sah vor, dass eine volle Rentenleistung ab einer Berufsunfähigkeit von 75 % erbracht wird und eine Rente entsprechend dem jeweils vorliegenden Grad der Berufsunfähigkeit, wenn mindestens ein Grad von 25 % erreicht wird. Das OLG Koblenz nahm auf der Grundlage des erstellten Sachverständigengutachtens eine Berufsunfähigkeit von mehr als 75 % an und verurteilte die beklagte Versicherung zur Zahlung der vollen BU-Rente.

Die Begründung der Entscheidung:

I. Die Feststellungen des Sachverständigen:

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte fest, dass als medizinisch-diagnostisches Ergebnis seiner Untersuchung von ausschlaggebendem Gewicht sei, dass beim Kläger eine verfestigte somatoforme Schmerzstörung vorliege. Bei dieser handele es sich um eine dauerhafte, für den Kläger und auch den Sachverständigen unerklärliche Schmerzempfindung, vornehmlich im Gesichtsbereich, teilweise aber auch in andere Körperregionen ausstrahlend. Hinzu komme eine – jedoch im Hintergrund stehende- rezidivierende depressive Störung. Die Schmerzstörung sei nachhaltig, dauerhaft und von erheblicher Intensität und bewirke eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit des Klägers.

Die Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit stelle sich so dar, dass praktisch bei jeder Lebensbetätigung des Klägers mehr oder minder die Schmerzsymptomatik alsbald wieder in den Vordergrund trete und die Aufmerksamkeit des Klägers mit Macht beanspruche. Soweit er an einem Acht-Stunden-Tag schätzungsweise ungefähr bis zu drei Stunden arbeiten könne, müsse er hierbei anders als ein Gesunder Pausen und Unterbrechungen in Anspruch nehmen, wobei es durchaus sein könne, dass eine Pause doppelt so lange wie das Arbeitsintervall sein kann, bis der Kläger zur Weiterarbeit in der Lage sei.

Dieser zeitliche Rahmen von allenfalls drei Stunden Arbeitstätigkeit, die auch nur mit Unterbrechungen zu erreichen sind, galt nach Einschätzung des Sachverständigen für alle vom Kläger als zu seiner Berufsausübung gehörend dargestellten Tätigkeiten. Im Ergebnis gelangte der Sachverständige zu einer Berufsunfähigkeit von 70-80%.

II. Die Feststellungen des Gerichts:

Das OLG Koblenz gelangte auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, beim Kläger liege eine Berufsunfähigkeit von mehr als 75 % vor, so dass die Voraussetzungen für die volle Versicherungsleistung gegeben seien. Das von der Beklagtenseite vorgelegte Privatgutachten, das lediglich zu einer Berufsunfähigkeit von 20 % gelangte, war aus Sicht des Gerichts nicht nachvollziehbar.

Die Tätigkeit des Klägers als Anwendungsprogrammierer erfordere in allen Arbeitsschritten höchste Konzentration. Es sei daher einleuchtend, dass bei einer Tätigkeit mit derart hohen Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit die gesundheitsbedingt erzwungenen Pausen im Hinblick auf den Fortgang der Arbeit besonders störend und verlangsamend wirken, zumal wegen der Konzentrationsstörungen nach jeder Pause ein Überprüfen der letzten Arbeitsergebnisse erforderlich sein dürfte. Damit sei davon auszugehen, dass der Kläger unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Einschränkungen ein sinnvolles Arbeitsergebnis in einem für seine Kunden zumutbaren Zeitrahmen schwerlich wird erreichen können.

Das Gericht kam darüber hinaus zu dem Ergebnis, dem Kläger sei auch eine Umorganisation seines Betriebes nicht zumutbar. Der Kläger müsste einen Aushilfsprogrammierer anstellen, der jedoch „da er die Hauptarbeit im Betrieb erbringen würde“ entsprechend hoch bezahlt werden müsse, was für den Kläger eine erhebliche Einbuße seines Einkommens bedeuten würde, die ihm nicht zumutbar sei.

Bewertung der Entscheidung

Die Bedeutung der Entscheidung wird vor allem durch zwei Faktoren begründet:

Zum einen lag beim Kläger eine ursächlich letztlich nicht erklärbare Schmerzstörung vor. Zum anderen wurde die Berufsunfähigkeit vom OLG damit begründet, dass die gesundheitlichen Beschwerden des Klägers eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit bewirkten und diesen zu regelmäßigen und auch längeren Pausen zwingen, so dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr zu erzielen sei.

Die Entscheidung sollte es Schmerzpatienten und Patienten mit MCS, Fibromyalgie, SBS oder CFS in Zukunft erleichtern, ihre Ansprüche gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen durchzusetzen.

Autor und Ansprechpartner:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm

MedizinR – VersicherungsR – LebensmittelR

Kanzlei Bohl & Coll., Franz-Ludwig-Str. 9, 97072 Würzburg

Tel: 0931- 796 45-0, E-Mail: tamm@ra-bohl.de Internet: www.ra-bohl.de und www.tamm-law.de

Weitere Artikel über Rechtliches auf CSN Blog:

Schadstofffreier Wohnraum für MCS Kranke

Draussen bei Wind und Wetter weil schadstofffreier Wohnraum fehlt

Schadstofffreier Wohnraum für MCS Kranke in Not

Obdachlos trotz eigenem Haus, schöner Wohnung – das gibt es. In Deutschland sind einige Fälle von chemikaliensensiblen Menschen (MCS) bekannt, die verzweifelt nach einer Wohnung oder einem Haus suchen. Das wichtigste Kriterium für sie ist, das sie dort relativ schadstofffrei leben können, denn sie reagieren auf geringste Spuren von Alltagschemikalien und Schadstoffen. Mancher von ihnen hat unzählige Behörden, Institutionen, Politiker, Stiftungen, etc. angeschrieben und um Hilfe gebeten. Oft gab es nicht einmal eine Antwort.

CSN sind mehrere Fälle bekannt, wo sich eine an MCS erkrankte Person das Leben nahm, weil sich eben niemand zuständig fühlte und nirgendwo Wohnraum angeboten wurde, der bewohnbar gewesen wäre für einen MCS Kranken.

Vom Staat werden behindertengerechte Wohnräume geschaffen. MCS ist eine anerkannte körperlich bedingte Behinderung. Chemikalien-Sensitivität ist seit den achtziger Jahren in Deutschland im öffentlichen Gespräch, MCS ist als Krankheit und Behinderung gelistet. Dennoch ist kein MCS gerechter Wohnraum in Deutschland vorhanden.

Thommy’s MCS Blogfrage der Woche:

  • Warum gibt es keine staatlich finanzierten MCS-Wohnprojekte wie in USA, Kanada und anderen Ländern?
  • Wer ist zuständig für MCS-Kranke in allerhöchster Wohnungsnot?
  • Wo können MCS-Kranke im Winter wohnen, wenn es zu kalt ist, um sich nur draußen aufzuhalten?
  • Wie könnte in kürzester Zeit Notwohnraum noch vor dem Winter geschaffen werden?

Stellungnahme des UBA zu Duftstoffe in Farben und Wandabwicklungen

Duftstoffe in Farben können Gesundheitsbeschwerden auslösen

Statt Abbau von Barrieren für Behinderte werden neue unüberwindbare Barrieren geschaffen

Das Umweltbundesamt (UBA) warnt seit Jahren von dem Einsatz von Duftstoffen und weist auf Gesundheitsgefahren hin. Ein Umdenkprozess konnte dadurch leider noch nicht eingeläutet werden. Die Zahl der Asthmatiker, Duftstoffallergiker und Menschen mit Chemikalien-Sensitivität hat in den letzten Jahren zugenommen. Einer der Gründe hierfür ist der zunehmende Einsatz von Duftstoffen auch außerhalb der privaten Haushalte. Raumbeduftung, Einsatz von Duftsprays, gelgefüllte Duftspender, automatische Duftvernebler und die Verwendung von Parfums, duftstoffhaltigen Wasch- und Pflegeprodukten hat dramatisch zugenommen.

Duftstoffe in Wandfarben – Eine neue Barriere für manche Behinderten

Als innovative Neuheit wurde zu Anfang des Jahres von einer Firma ein Patent für Farben und Wandabwicklungen vorgestellt, diese enthalten Duftstoffe, die über Jahre an die Umgebungsluft freigegeben werden. CSN nahm dies zum Anlass, das UBA zu konsultieren und um Stellungnahme zu bitten, da davon auszugehen ist, dass solche duftstoffhaltigen Farbsysteme dafür sorgen, dass sich z.B. Personen, die unter MCS oder Asthma leiden, in solchen Gebäuden nicht aufhalten können. Entsprechende wissenschaftliche Literaturhinweise, Studien und Abstracts wurden beigefügt.

Der Offene Brief des CSN nebst Anlagen wurde nachrichtlich auch an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Dr. Michael Müller MdB – Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Umwelt Natur und Reaktorsicherheit – und an den Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. gesendet.

Die Antwort des Umweltbundesamtes drückte Sorge über den Einsatz von Duftstoffen in Innenräumen aus. Der Antwortbrief des UBA ist im Anschluss an die nachfolgende CSN Anfrage zu lesen.

Offener Brief bzgl. Pressemitteilung der Firma Wacker Chemie AG vom 31.3.2009

Sehr geehrter Herr Dr. Straff,

am 31. März 2009 informierte die Firma Wacker Chemie AG, München, in einer Pressemitteilung über eine Neuentwicklung zum Einsatz von Duftstoffen in der Bauindustrie.

Im Wortlaut:

„Unter dem Motto „Inspired By Excellence“ präsentiert der Münchner WACKER-Konzern auf der vom 31. März bis 2. April 2009 in Nürnberg stattfindenden European Coatings Show (ECS) nachhaltige Produktlösungen aus den Kompetenzbereichen Coatings, Construction und Adhesives

CAVAMAX®/CAVASOL® Cyclodextrin-Duftstoff-Komplexe für innovative Coatings

WACKER hat ein System entwickelt, mithilfe von Cyclodextrinen Duftstoffe in Bauanwendungen trotz der hohen Flüchtigkeit und der chemischen Empfindlichkeit dieser Stoffe effektiv einzusetzen. Die ringförmigen Zuckermoleküle schützen empfindliche Substanzen in ihrem Inneren und setzen sie nach dem Trocknen und Abbinden des Beschichtungsstoffes kontrolliert frei. Damit bietet sich erstmals die Möglichkeit, ätherische Öle und andere Duftstoffe in unterschiedlichen

nichthydrophoben Anwendungen der Bauindustrie, wie Beläge, Putze, Anstriche, Spachtelmassen und andere Beschichtungen sowie Dichtstoffe, einzusetzen.“

Im Hintergrundpapier April 2006, „Duftstoffe: Wenn Angenehmes zur Last werden kann“ stellte das Umweltbundesamt fest:

„Aus Gründen der Vorsorge empfiehlt das UBA, Duftstoffe in öffentlichen Gebäuden – wie Büros, Kaufhäusern und Kinos – nicht einzusetzen, um die Gesundheit empfindlicher Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu beeinträchtigen. Sofern trotzdem Riech- und Aromastoffen in die Raumluft sollen, darf dies nur mit Zustimmung aller Raumnutzer erfolgen, um Belästigungen zu vermeiden. …

Das UBA rät davon ob, Riech- und Aromastoffen gezielt über Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden zu verbreiten, vor allem, falls dies ohne Kenntnis der Raumnutzerinnen und -nutzer erfolgt. Aus Sicht des UBA birgt ein solcher Zusatz im Zweifelsfall – bei bisher weitgehend unbekannten Risiken – eher gesundheitlichen Schaden als Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. „

Cyclodextrin-Duftstoff-Komplexe können in Belägen, Putzen, Anstrichen, Spachtelmassen, Beschichtungen sowie Dichtstoffen eingesetzt werden.

Bitte teilen Sie uns mit, wie der Verbraucher in Zukunft davor geschützt werden kann/soll, dass er unwissend in Innenräumen wohnt, arbeitet, oder Gebäude betreten muss, die durch den Einsatz von CAVAMAX®/CAVASOL® beduftet werden.

Bestimmte Personengruppen in unserer Bevölkerung haben erhebliche Probleme mit Duftstoffen, hierunter fallen bekannterweise auch Schwangere und Chemotherapie-Patienten. Für weitere Personengruppen stellen Cyclodextrin-Duftstoff-Komplexe eine regelrechte Gesundheitsgefahr dar, hierzu zählen Allergiker, Asthmatiker als auch für jene Menschen, die an einer Multiplen Chemikalien Sensitivität (MCS) erkrankt sind. Mithin ist durch den Einsatz solcher Systeme mit einem Anstieg gerade eben dieser Erkrankungen zu rechnen.

Nicht nur chemische Duftstoffe können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Durch neuere Studien wurde bekannt, dass ätherische Öle ebenfalls nicht unbedenklich sind. Neben luftgetragenen Risiken für Allergiker, wird von Wissenschaftlern auch für gesunde Raumbenutzer Bedenklichkeit signalisiert. Insbesondere in den Sommermonaten mit höherer Ozonbelastung ist in Räumlichkeiten in denen ätherische Öle in der Raumluft enthalten sind, mit Schadstoff- und Feinstaubeintrag durch Oxidationsprozesse zu rechnen. Erkenntnisse, die u. a. in Studien von Nazaroff et al/ Berkeley University (2006) und Weschler et al/ University Texas (2004) nachgelesen werden können. (Anlage)

Abschließend möchten wir noch darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von Farbsystemen die Duftstoffen enthalten, in öffentlichen Gebäuden im Rahmen der am 23.03.09 auch in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebene Nichtdiskriminierung verstößt, da er insbesondere in Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern,

Pflegeeinrichtungen, Behörden und Veranstaltungsgebäuden für Teile der oben angesprochenen Personengruppen, neue (teils unüberwindbare) Barrieren errichtet.

Auch Personen, die unter Einfluss von Duftsstoffen bisher noch keine gesundheitlichen Probleme entwickelt haben, empfinden Duftstoffe oft als lästig und störend. Mithin will niemand durch Duftstoffe beeinflusst werden.

Dieser offene Brief wird zeitgleich im Blog des Chemical Sensitivity Network http://www.csn-deutschland.de/blog veröffentlicht.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia K. Müller

CSN – Chemical Sensitivity Network

Das Umweltbundesamt schrieb eine Antwort auf die CSN Anfrage vom 24.06.2009:

Umweltbundesamt, Dr. Wolfgang Straff, Dessau, 15.07.2009

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank führ Ihr Schreiben. Es zeigt uns, wie wichtig unsere Arbeit in diesem Bereich ist. Wie Sie richtig zitieren, empfiehlt das UBA, Duftstoffe in öffentlichen Gebäuden nicht einzusetzen. Diese Empfehlung gilt nach wie vor.

Als wissenschaftliche Bundesoberbehörde gehört es zu unseren Aufgaben, sowohl die politischen Entscheidungsträger, als auch die allgemeine Öffentlichkeit über Fragen des Umweltschutzes und auch der gesundheitlichen Zusammenhänge zu informieren und Empfehlungen auszusprechen. Aus diesen Empfehlungen ergibt sich allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit – weder für private, noch für juristische Personen. Wir beurteilen die Anwendung von Duftstoffen in Innenräumen – insbesondere dann, wenn dies zur Maskierung mangelhafter Raumluftqualität erfolgt – aus lufthygienischen Gründen kritisch. Trotzdem teilen wir nicht Ihre Auffassung, dass eine Exposition gegenüber Duftstoffen zwangsläufig mit gesundheitlichen Problemen bestimmter Personengruppen verbunden sein muss. Dies gilt nach unserer Auffassung auch nicht für Schwangere und Chemotherapiepatienten und -patientinnen.

Besorgte Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass bei Renovierungsmaßnahmen solche Produkte zur Anwendung kommen, die keine unerwünschten Inhaltsstoffe enthalten. Eine Orientierung gibt das Umweltzeichen „der blaue Engel“, bei dessen Vergabekriterien Aspekte des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes eine Rolle spielen.

Sowohl Qualität der Außen- als auch der Innenraumluft ist für das UBA ein wichtiges Thema. Es wird sich auch weiterhin mit der hygienischen Problematik der Anwendung von Duftstoffen befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

Dr. W. Straff