WIDERGELGT: Die Lüge, Chemikalien-Sensitivität (MCS) sei nicht anerkannt/Teil II

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Chemikalien-Sensitivität durch Justitia persönlich anerkannt

Es gibt sie, die Anerkennungen bei Gericht. In den USA, Schweden und auch in Deutschland. Womit auch die Lüge „Chemikalien-Sensitivität ist nicht anerkannt“ durch Justitia persönlich widerlegt wurde.

Der lange Weg zum Recht

Zwischen Recht haben und Recht erhalten kann ein langer, zermürbender Weg liegen. Ein guter Anwalt alleine ist noch lange nicht die „halbe Miete“, wenn es zu Prozessen kommt, bei denen Menschen klagen, die durch Chemikalien krank wurden.

Was dazu gehört, um Recht zu erhalten:

  1. Aufrichtige Richter, die sich in die Materie einarbeiten

  2. Mutige Ärzte, die Untersuchungen veranlassen und belegte Schädigungen durch Chemikalien und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Alltag attestieren

  3. Eiserne, unerschütterliche Anwälte mit medizinischen und toxikologischen Kenntnissen, die sich nicht ins Bockshorn jagen lassen

  4. Ehrliche Gutachter, die Willens sind, das Vorhandene korrekt zu dokumentieren, zu interpretieren und Falschgutachten zu widerlegen

  5. Sachverständige, die Berge von Material sichten, Ordnung darin schaffen und für Anwalt und Gericht verständlich aufbereiten

  6. Der Erkrankte selbst, der immer wieder ärztlich dokumentieren lässt, mit Akribie und Fleiß Beweise sammelt, seine Akten auf Vordermann hält und nie seinen Mut und Kampfgeist aufgibt

  7. Etwas Glück und ein gewisses finanzielles Potential

  8. Schlussendlich Durchhaltekraft für alle Beteiligten

Durchhaltekraft und ein Packen handfester Beweise

Doch auch dann, wenn alle an einem Strang ziehen, ist der Sieg vor Gericht noch nicht 100% in der Tasche, denn neben einigen notorisch „nicht verstehen wollenden“ Richtern stehen meist mächtige Interessen auf der Gegenseite. Diese Gegenseite versucht grundsätzlich alles nur Erdenkliche, um einen Sieg zugunsten des Geschädigten zu verhindern. Bekannte Falschgutachter werden auf den Plan gerufen, unwahre Behauptungen aufgestellt, gefälschte Studien angeführt, etc.

Wer jedoch gleich den Kopf in den Sand steckt, hat auch schon gleich verloren.Die nachfolgenden gerichtlichen Erfolge sollen Mut und Kampfgeist vermitteln.

Vollrente durch Landessozialgericht bestätigt

Prozesse bei Gericht können dauern. Im Jahr 2006, fünf Jahre nach einem obsiegenden Urteil am Sozialgericht Düsseldorf, bestätigte das Landessozialgericht das obsiegende erstinstanzliche Urteil eines chemikaliensensiblen Mannes. Die Rentenversicherung NRW war gegen das Urteil mit Berufung vorgegangen. Der anerkannt durch Pestizide berufskranke Kläger (TE II b; PNP; MCS) erhielt die erstinstanzlich zugesprochene Vollrente nachbezahlt, und sie wurde ihm auch für künftig zugestanden. Das Gericht hatte der beklagten Landesversicherungsanstalt in der mündlichen Verhandlung nahe gelegt, die Berufung zurückzunehmen. Die Beklagte tat dies ohne weiteren Kommentar. Das zuvor gefällte Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2000 wurde damit im Januar 2006 rechtskräftig. 

Im Gerichtsprotokoll stand zu lesen:

„Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass ausweislich der ärztlichen Bescheinigung von Dr. M. beim Kläger mit einer erheblichen Symptomatik (Missempfindungen, Kopfschmerzen, Palpationen der Augenlider und verschiedener Muskelgruppen sowie Herzrhythmusstörungen) zu rechnen ist, wenn er Chemikalien ausgesetzt ist, die in ihrer Höhe von der Durchschnittsbevölkerung gut toleriert würden.“

„Auch diese Bescheinigung im Zusammenhang mit den medizinischen Unterlagen der Berufsgenossenschaft machen deutlich, dass die Verwendungsmöglichkeiten des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Hinblick auf die mögliche Exposition von Chemikalien drastisch eingeschränkt ist. Die Beklagte hat keine Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, auf die der Kläger noch zumutbar verweisbar wäre, benannt oder benennen können. Dies wäre aber im Hinblick auf die schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers und daraus resultierende weitreichende Leistungseinschränkung erforderlich gewesen.“ (1)

Rente durch Gericht zuerkannt

Ein Angestellter war auf seinem Arbeitsplatz in der Süßwarenindustrie durchschnittlich sechs Mal im Jahr Chlorpyrifos, einem in den USA seit Jahren verbotenen Insektizid der Organophosphatklasse, ausgesetzt gewesen. Als Folge litt er auch unter Chemikalien-Sensitivität. Im Jahr 2000 erhielt der Mann richterlich 35 % berufsbedingte MdE/Rente zugestanden. Zu den gerichtlich anerkannten Folgen zählte u.a.: „Sensibilisierung gegenüber Gerüchen und Schadstoffen, insbesondere Pestiziden“. (2)

Bundesgerichtshof erkennt MCS an

Bereits vor fast 11 Jahren wurde in Deutschland ein Urteil zugunsten einer chemikaliengeschädigten Frau, die an MCS erkrankt war, gefällt. Der Bundesgerichtshof hob damit die ablehnende Entscheidung der Vorinstanzen „in Bausch und Bogen“ auf, wie RA Krahn-Zembol 2001 es in der Fachzeitung UMG beschrieb. (3)

„Die Klägerin hatte zivilrechtliche Schadensersatz – und Ausgleichsansprüche gegenüber einer 3 km entfernten Lackieranlage, von der erhebliche Geruchsemissionen ausgegangen waren, geltend gemacht. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass insbesondere der Geruch von Lösungsmitteln und anderen toxischen Substanzen bei ihr erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit, Ödembildung, Sehstörungen, Haarausfall, Schwächung des Immunsystems etc. verursacht und ihre Schulunfähigkeit herbeigeführt habe“. (3)

Richter sagt: „Nein“ zum Versprühen von Duftstoffen

Duftstoffe verursachen bei Chemikaliensensiblen schwere Reaktionen und gehören zu den Chemikalien, die am häufigsten als Auslöser beklagt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Problematik und sprach sich gegen das Versprühen von Duftstoffen aus:

„Der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage darf im Treppenhaus nicht eigenmächtig Duftstoffe versprühen und damit bestimmen, dass diese von allen benutze Räumlichkeit in ganz bestimmter, von ihm als angenehm, von anderen Eigentümern als störend empfundener Weise zu riechen habe“. Der Wohnungseigentümer habe nicht das Recht, „gewissermaßen die Atmosphäre vorzuschreiben, die die übrigen Eigentümer im Hausflur zu riechen haben„. (4)

Offizielle Anerkennung von MCS

In einem Schreiben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde MCS als „Somatisierungsstörung auf dem Boden eine prädisponierenden Persönlichkeitsorganisation“ bezeichnet. Als Reaktion darauf startete die Redaktion der umweltmedizinischen Zeitung „Umwelt-Medizin-Gesellschaft“ (UMG) eine Umfrage bei MCS Kranken und fragte nach amtlichen Anerkennungen von MCS als Behinderung, in denen anders verfahren worden war. (5) Der UMG wurden damals fünf Bescheide aus dem norddeutschen Raum zugestellt. Gemäß den amtlichen Dokumenten wurden Chemikaliensensiblen seit 1990 durch Versorgungsämter in verschiedenen Bundesländern eine Anerkennung des Schwerbehindertenstatus zuerkannt, auch mit ausdrücklicher Anerkennung von MCS. Die der UMG zugesandten Anerkennungen lagen bei GdB 30 bis GdB 80. (6) CSN liegen Bescheide mit ausdrücklicher Anerkennung von MCS mit GdB 30 bis GdB 100 aus verschiedenen Teilen Deutschlands vor.

Schwedisches Gericht schützt Chemikaliensensible

Eine Schwedin, die in Växjö auf der Insel Malmö lebt, darf in weiten Teilen ihres Gartens nicht mehr rauchen. Grund: Der Bewohner des Nachbarhauses hatte geklagt, weil er sein Grundstück nur noch mit Gasmaske benutzen konnte. Der Anwalt hatte seine Klage nach jahrelangem Streit damit begründet, dass der Mann unter „extremer Empfindlichkeit“ gegen Nikotin leide. Bei Rauchentwicklung vom Nachbargrundstück sei er stets zum Anlegen einer Gesichtsmaske gezwungen. Das Gericht gab dem Kläger nach einer Besichtigung vor Ort weitgehend Recht und verbot der Frau das Rauchen in allen an das Nachbarhaus angrenzenden Teilen ihres Gartens. Die uneinsichtige Raucherin sagte daraufhin: „Völlig verrückt. Dieser Mann läuft doch sowieso immer mit Maske ‚rum.“ Nach dem endgültigen Gerichtsentscheid muss die Frau sich nun an die vorgegebenen Rauchzonen in ihrem eigenen Garten halten, da sie sonst damit rechnen muss, ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. (7)

USA – Berge von MCS Anerkennungen

Die Liste aller Rechtsfälle, die von amerikanischen Chemikaliensensiblen gewonnen wurden, würde viele Seiten in Anspruch nehmen. Alleine bis zum Jahr 1998 gab es 8 Bundesgerichtsentscheide, 21 Landesgerichtsentscheide und 14 Entscheidungen zugunsten von Chemikaliensensiblen in Fällen gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bekannt wurden. (8) Wir beschränken uns daher auf eine kleine Auswahl zu Verdeutlichung der Situation in Amerika.

Beweislast liegt in den USA beim Verursacher

In den USA liegt die Beweislast beim Verursacher, das stellt einen erheblichen Vorteil für Kläger dar, die durch Chemikalien erkrankten und möglicherweise Chemikalien-Sensitivität entwickelten. Da die Erkrankung in den USA schon wesentlich länger bei Ärzten diagnostiziert wird und teils auch renommierte arbeitsmedizinische und Umweltkliniken helfen, Beweise für den durch Chemikalien geschädigten Kläger zu schaffen, gibt es dort weitaus mehr Urteile, die zugunsten des Opfers ausgehen. Weitere Punkte, weshalb über dem großen Teich Erkrankte mehr Erfolge zu verzeichnen haben, ist, dass die Entschädigungssummen ganz andere Dimensionen erreichen und Anwälte auf Provisionsbasis arbeiten.

US Gericht erkennt MCS vor fast 30 Jahren als Behinderung an

Als Schwerbehinderung wurde Chemikalien-Sensitivität (MCS) in den USA erstmals 1979 von den Gerichten anerkannt. (8) Seit dieser Zeit haben amerikanische Chemikaliensensible viele Rechte und Zugeständnisse als Behinderte erkämpft. Im Jahr 1992 wurde eigens ein Memorandum verfasst. (9)

Der US District Court Hawaii (US Bezirksgericht in Hawaii) erklärte MCS 1979 als Schwerbehinderung und befahl dem Department of Health, Education (Ministerium für Gesundheit und Bildung) und der Welfare Division (Sozialhilfe), einem MCS Patienten Sozialhilfe zukommen zu lassen. (8)

US Staatsanwälte schützen Chemikaliensensible

Ein Generalstaatsanwalt aus New York führte 1991, unterstützt durch weitere Generalstaatsanwälte aus 25 US-Bundesstaaten, erfolgreich eine Petition bei der US Consumer Product Safety Commission (Kommission für Verbrauchersicherheit) durch. Durch diese Petition kam es zur Auferlegung von Sicherheitsstandards in der Industrie, die dazu führten, dass auf Teppichboden, Teppichbodenklebern und Polsterfüllungen Warnetiketten angebracht werden müssen, die beim Verkauf darauf hinweisen, dass der Verdacht besteht, dass diese Materialien Chemikalien-Sensitivität (MCS) und andere Krankheiten auslösen. (8)

US Gerichte erkennen MCS durch Arbeitsplatz an

Chemikaliensensibilität entsteht häufig durch Chemikalien am Arbeitsplatz, demgemäß führen Erkrankte Prozesse gegen die Verursacher. Einige Beispiele für frühe Urteile zugunsten der Erkrankten:

  • Oregon Court of Appeals legte fest, das ein Möbelverkäufer aufgrund von MCS Arbeitsunfähigkeitsrente bekam, 1986
  • Robinson gegen Saif Corp, Workers Compensation, 1987
  • Kyles gegen Workers Compensation Appeals Board,1987
  • McCreary gegen Industrial Commission of Arizona, 1992

US Gerichte sprechen sich gegen Diskriminierung von MCS aus

Diskriminierung im Gesundheitswesen:

Hall, Buffallo, Molloy und Lent gegen Kenneth Kizer/Molly Coe / California Department of Health Services. Die Kläger gewannen 1989 das Recht, wegen ihrer Chemikalien-Sensitivität Sauerstoffversorgung zu erhalten. (8)

US Gericht spricht Entschädigung zu

Produkthaftung: Bahura, Watkins, Shapiro, Lively-Dibold, Biggs gegen S.E.W. Investors et al. Die Kläger bekamen im Jahr 1993 Entschädigung für ihre durch toxische Exposition im Gebäude der Hauptverwaltung der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA, entstandene Chemikalien-Sensitvität. (8)

Einsatz für Recht und Gerechtigkeit

Wir bedauern, dass wir hier aus Platzgründen natürlich nur eine ganze kleine Auswahl an Beispielen vorstellen konnten, bei denen Chemikalien-Sensitivität gerichtlich anerkannt wurde. Es gibt viele weitere Fälle, denen wir allen zum Dank verpflichtet sind, weil sie viel Kraft dafür einsetzten, um Recht letztendlich zum Wohle von uns allen zu erkämpfen.

Danke an alle, die als Chemikaliensensible um Recht kämpften – Mut und Erfolg für alle, die jetzt und in Zukunft dafür kämpfen!

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Senstitivity Network, Mai 2008

Literatur:

  1. RA Herrmann, Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2000, Az.: S 5 RJ 116/99
  2. RA Herrmann, BG GroLa Mannheim Az.: E1/02620/966 BK 1307,13.03.2000
  3. RA Wilhelm Krahn-Zembol, BHG Urteil zu Gunsten einer MCS Erkrankten, Umwelt-Medizin-Gesellschaft 14 3/2001, S. 263. Urteil vom 17. Juni 1997, Az:VI ZR 372/95
  4. OLG Düsseldorf, Urteil gegen Duftstoffe im Treppenhaus, AZ: 3Wx98/03
  5. Umwelt-Medizin-Gesellschaft 15 (3/2002):197
  6. MCS offiziell anerkannt, Umwelt-Medizin-Gesellschaft, 2006
  7. Gerichtsurteil: Schwedin darf in Teilen ihres Gartens nicht mehr Rauchen, Kölner Stadtanzeiger, 23.08.07
  8. MCS Referral & Resources, Recognition of MCS as a Legitimate Disease and Disability, 23.10.2006
  9. MEMORANDUM FOR: Frank Keating, General Counsel,G, Equal Opportunity and Administrative Law, GM, SUBJECT: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental Illness as Handicaps, March 5, 1992

6 Kommentare zu “WIDERGELGT: Die Lüge, Chemikalien-Sensitivität (MCS) sei nicht anerkannt/Teil II”

  1. Mary-Lou 24. Mai 2008 um 20:17

    Hervorragend Silvia, wie Du die häufigsten MCS-Lügen sachlich und fachlich untermauert widerlegst. Besser geht es nicht!

    Es ist eine Unverschämtheit und normalerweise ein Ding der Unmöglichkeit, dass sie die Vielzahl der MCS-Lügen so lange halten konnten und was demzufolge mit uns MCS-Betroffenen geschieht. Aber ich denke, diese Zeiten sind endgültig vorbei. Da die gerichtliche Anerkennung von MCS auch in Deutschland gelungen ist, sollte es für uns alle ebenfalls zu schaffen sein. Mit Mut, Durchhaltevermögen und Kampfgeist ist mehr zu erreichen, als einige von uns für möglich halten.

    Ich versuche immer zu denken, was andere schaffen, packe ich auch!

    Meine Devise ist: Probieren! Meist hat man nach langem, wahrscheinlich auch beschwerlichem Weg, letztendlich doch das Glück auf seiner Seite und bekommt Recht. Für unsere Rechte sollten wir bereit sein zu kämpfen, sonst haben wir im Vorfeld schon verloren.

    Denn eigentlich sollten wir denken, jetzt erst recht!!!

  2. Terminator 24. Mai 2008 um 21:00

    Die Wahrheit ist oft eine unbequeme Wahrheit, so wie ich mir persönlich vorstellen kann, sogar eine ganz ganz unbequeme (MCS)Wahrheit für gewisse Interessengruppen. Kein Wunder, dass man versucht CSN auszuspionieren bzw. Druck auf CSN auszuüben, was meiner Meinung nach als unterstes Niveau einzuordnen gilt.

    Das CSN-Forum und vor allen Dingen der CSN-Blog, mit seiner geballten Ladung an wissenschaftlich belegten Wahrheiten bzgl. MCS, den vielen ausländischen aussagekräftigen MCS-Studienergebnissen, und jetzt ganz aktuell durch die Widerlegung der so lange geschürten MCS-Lügen, ist für so manche Interessengruppe eine megamäßige unbequeme Wahrheit, die nicht so leicht vertragen wird.

    CSN-Team, macht Euch nichts daraus, macht weiter so, der eingeschlagene Weg ist der richtige.

  3. Eric 25. Mai 2008 um 11:35

    Bei allem was ich bisher über die 10 häufigsten MCS-Lügen gelesen habe, bzw. wie deutlich von Silvia Müller herausgearbeitet wurde, dass sie unhaltbar und alle widerlegt sind, ist es für mich völlig unverständlich, wie sich die MCS-Lügen überhaupt halten können?

    Das ist eigentlich nur machbar, wenn alle dieses böse Spiel mittragen.
    Es ist einfach unglaublich, was da abgeht.

    Gruss Eric

  4. Janik 25. Mai 2008 um 13:12

    Stimmt Eric, es ist unglaublich was da abgeht. Da sitzen kranke Menschen nur noch in ihrer Wohnung, weil jedes Rausgehen sie körperlich fertigmacht und auf der anderen Seite hocken ein paar Leute, die sich ständig irgendwelche Lügereien ausdenken, dass keiner diese Kranken ernst nimmt.

    Die Zeit ist überreif, dass die Lügen endlich aufgezeigt und widerlegt werden!

  5. Analytiker 3. Juni 2008 um 17:22

    Von wegen, MCS ist nicht anerkannt. Zum einen per Gesetz aber auch in der Praxis. Ich finde zwar, dass man hierbei als Betroffener viel zu sehr um sein Recht kämpfen muss, das müsste alles Selbstverständlichkeit sein, aber immerhin.

    Man sollte nicht immer alles als gegeben hinnehmen, was man uns öfter mal versucht, weiß zu machen!

    Selber aktiv werden und recherchieren ist die bessere Variante.

  6. Blondie 16. Juli 2008 um 13:31

    Von wegen, wenn MCS (Chemikalien Sensitivität) nicht anerkannt wäre, warum kann MCS dann in Deutschland mit einem GdB von 50 und mehr anerkannt werden?

    Die Verbreitung solcher Meldungen ist nur dazu da, um uns MCS-Kranke einzuschüchtern, damit niemand mehr einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung bzw. auf Erteilung der EU-Rente stellt.

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