Archiv der Kategorie ‘Umweltmedizin‘

Über 21 Millionen Dollar zur Erforschung umweltbedingter Ursachen von Parkinson bewilligt

Industrielandschaft im Hintergrund eines Parkinsongens als Synonym dass Umweltgifte Parkinson auslösen können

NIH – National Institutes of Health
NIEHS – National Institute of Environmental Health Sciences

Pressemitteilung, 16. September 2008

Das National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS), Teil des Nationalen Instituts für Gesundheit (NIH), gab am 16. September in einer Pressemitteilung bekannt, dass man drei Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren finanziert, um zu erforschen, wie Umweltfaktoren zur Entstehung von Parkinson und verwandten Krankheiten beitragen, sowie Fakten für Prävention und Behandlung zu schaffen. Das bewilligte Budget beträgt 21.25 Millionen Dollar.

Über eine Million leiden an Parkinson, 60.000 kommen jährlich hinzu
Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, welche die Nervenzellen oder Neuronen in verschiedenen Teilen des Gehirns betrifft, einschließlich derjenigen Neuronen, die den chemischen Botenstoff Dopamin zur Kontrolle von Muskelbewegungen benutzen. Mehr als eine Million Amerikaner leiden unter Parkinson, und jährlich kommen etwa 60.000 neue Fälle hinzu. Das durchschnittliche Alter, in dem die Krankheit beginnt, liegt bei 60 Jahren, obwohl auch schon viel jüngere Menschen damit diagnostiziert wurden.

Interdisziplinäre Forschung
Die Fünfjahres-Bewilligungen wurden als Teil von Ankündigungen zuerkannt, die 2007 von den NIEHS Zentren für Neurodegenerative Forschung (CNS) herausgegeben wurden. Das CNS Programm baut auf vorherige Erfolge der NIEHS Verbundzentren für Umwelt- und Parkinsonforschung auf. Jedes der Zentren hat ein interdisziplinäres Team von Untersuchern berufen, das in an mehreren eng verknüpften Forschungsprojekten, die mit Parkinson in Zusammenhang stehen, arbeitet.

Pestizide bereits identifiziert
„In Anbetracht der wachsenden Gesamtheit der Literatur, die umweltbedingte Stressoren wie Pestizide als Risikofaktoren für Parkinson identifiziert, ist es wichtiger denn je, dass wir klinische und elementare Wissenschaftler zusammenbringen, um die Ursachen der Krankheit zu klären.“ sagte Cindy Lawler, Programmadministratorin von NIEHS. „Diese neuen Center werden uns einen Schritt näher in Richtung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien bringen.“

Die drei Begünstigten für die Forschungsgelder sind:

Gary Miller, Ph.D., Emory University, Atlanta
Parkinson wird mit Pestizidexposition, mitochondrialer Schädigung und veränderter Einlagerung des Neurotransmitters Dopamin in Verbindung gebracht. Dr. Miller und sein Team werden schauen, wie Umwelt- und genetische Faktoren interagieren, um diese Funktionen in Dopaminneuronen zu verändern. Die Identifizierung des Mechanismus könnte zu neuen therapeutischen Zielpunkten führen. Zusätzlich wird das Emory Team versuchen, neue Biomarker im Blut zu entwickeln, die helfen sollen, Menschen mit einem Risiko, Parkinson zu entwickeln, zu identifizieren.

Marie-Françoise Chesselet, M.D., Ph.D., University of California, Los Angeles
Die Wissenschaftler der UCLA haben schon früher die Verbindungen zwischen hohen Expositionswerten gegenüber spezifischen Umweltpestiziden und Parkinson aufgezeigt und werden auf diesem Wissen aufbauend Wirkungsmechanismen feststellen, die diesen Zusammenhang wohl verursachen. Sie werden eine einheitliche, multidisziplinäre Annäherungsweise anwenden, um weitere landwirtschaftliche Pestizide zu ermitteln, die entsprechende molekulare Pfade unterbrechen, und festzustellen, ob diese ebenso ein erhöhtes Risiko darstellen, Parkinson zu entwickeln. Es wird erwartet, dass ihre Arbeit Licht auf die pathologischen Prozesse wirft, die in sporadisch auftretendem Parkinson involviert sind, die häufigste Form dieser Erkrankung. Und, ob sie von Bedeutung sind in Bezug auf Vorsichtsmaßnahmen für die Gesundheit der Allgemeinheit in der Verwendung einiger Pestizide.

Stuart Lipton, M.D., Ph.D., Burnham Institute for Medical Research, La Jolla, Calif.
Untersucher am Burnham Institut werden erforschen, wie Umweltgifte möglicherweise zu Parkinson beitragen, in dem sie Freien Radikalen Stress produzieren, welcher Effekte bekannter genetischer Mutation nachahmt oder verstärkt. Der Fokus wird auf solchen Proteinen liegen, die dafür bekannt sind, mit Parkinson in Verbindung zu stehen, einschließlich Parkin, DJ-1 und PINK1; mit dem Ziel herauszufinden, wie chemische Reaktionen, die zusätzliche Elektronen freisetzen, dazu führen, die Modifikation dieser Proteine zu schädigen. Die klinischen Bedeutungen dieser Prozesse werden durch Bestrebungen erforscht, Biomarker und ein Raster zur Identifizierung neu einzuführender Verbindungen zu entwickeln, die die Proteinfunktionen durch Reduzierung von Radikalem Stress bewahren können.

„Die UCLA und Emory CNS Forschungsbewilligungen werden die aufregende Strecke von bisheriger Wissenschaft ausdehnen, die von NIEHS durch die Verbundzentren für Parkinson-Umwelt- Forschung, während die Bewilligung für das Burnham Institut eine wichtige neue Perspektive zur Erforschung des Zusammenspiels Gene – Umwelt bei der Erkrankung Parkinson bringen wird,“ sagte Dennis Lang, leitender Direktor der NIEHS Gruppe für außerhäusige Forschung und Ausbildung.

Patienten schauen hoffnungsvoll in die Zukunft
„Als eine Gruppe zur Patientenvertretung sind wir begeistert zu sehen, dass NIEHS seine Investitionen zur Erforschung dieser Krankheit fortsetzt“, sagte Amy Rick, amtierendes Vorstandsmitglied des „Parkinson’s Action Network“ (PAN), einer Gruppe zur Vertretung von Patientenrechten in der Parkinson Forschung. „Wir hoffen, dass, mit größerem Verständnis der Rolle von Umweltfaktoren als Ursache für Parkinson, wir beim Finden besserer Präventions- und Behandlungsmaßnahmen große Schritte vorwärts machen werden

Übersetzung:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. September 2008

Literatur:
NIEHS, NIH, NIEHS Invests $21.25 Million to Find Environmental Causes of Parkinson’s Disease, Press Release, Sept. 16.2008

Japanische Wissenschaftler belegen MCS im Tierversuch

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Während die Zahl der Menschen, die unter Chemikalien-Sensitivität leiden, vor allem in den Industrieländern stetig zunimmt, versuchen Wissenschaftler mit Nachdruck Ursachen, Mechanismen und Auswirkungen der Umweltkrankheit zu erforschen. Eine aktuell im Juli in der Zeitschrift Toxicologial Letters erschienene Studie aus Japan geht dem Allergieaspekt bei Chemikalien-Sensitivität (MCS) nach. Die von den Wissenschaftlern des Instituts für Umwelttechnologie angewendete Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die zukünftige MCS Forschung sehr hilfreich sein.

Ein Zwischenfall reicht aus
Für das Team von Prof. Saito ist Multiple Chemikaliensensitivität (MCS) durch verschiedene Anzeichen charakterisiert, darunter neurologische Störungen und Allergien. Die der Krankheit zugrunde liegende Exposition kann nach ihrem Dafürhalten von einem größeren Zwischenfall herrühren, wie einem Chemieunfall, oder von langfristigem Kontakt mit niedrigen Konzentrationen von Chemikalien.


Allergieaspekt bei MCS?
In ihrer aktuellen Forschungsstudie interessierte sich Saito und sein Team insbesondere für den Allergieaspekt von MCS und die Feststellung von chemikalienbezogener Hypersensitivität im Niedrigdosisbereich. Sie verwendeten langfristige Sensibilisierung, gefolgt von Provokation im Niedrigdosisbereich, um Sensibilisierungen durch bekannte sensibilisierende Substanzen, die auf Typ 2 T-Helferzellen (Th2-Zellen) wirken, (Trimellitic Anhydrid (TMA) und Toluol Diisocyanat (TDI)), sowie eine sensibilisierende Substanz vom Th1-Typ (2,4-Dinitrochlorbenzol (DNCB)) zu belegen.

Provozierte Sensibilisierung bringt Fakten zutage
Nach lokaler Sensibilisierung von BALB/c-Mäusen neunmal im Verlauf von drei Wochen (Standardmausmodell) und Provokation derselben mit TMA, TDI oder DNCB untersuchten die Wissenschaftler die an den Ohren lokalisierten Lymphknoten der Mäuse hinsichtlich der Anzahl der Lymphozyten, der Oberflächenantigenexpression der B-Zellen sowie der lokalen Zytokinproduktion und maßen antigenspezifische Serum-IgE Konzentrationen.


Bei entnommenen restimulierten Lymphknotenzellen induzierten TMA und TDI ausgeprägte Anstiege von antigenspezifischem Serum-IgE und von Th2-Zytokinen (IL-4, IL-5, IL-10, und IL-13), DNCB induzierte ausgeprägte Anstiege von Th1-Zytokinen (IL-2, IFN-gamma und TNF-alpha), ohne das antigenspezifische Serum-IgE zu erhöhen.

Forschung überzeugt und setzt neue Maßstäbe
Die Forschungsergebnisse von Saito und seinem Team überzeugen, denn alle Chemikalien induzierten signifikante Anstiege in der Zahl der Lymphozyten und der Antigenexpression bei B-Zellen.

Das von den japanischen Wissenschaftlern verwendete Mausmodell ermöglichte ihnen die Identifikation und Charakterisierung von chemikalienbezogenen allergischen Reaktionen bei niedrigen Konzen-trationen. Die von ihnen eingesetzte Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die Feststellung von Hypersensibilitäten, die mit Umweltchemikalien in Zusammenhang stehen, nützlich sein.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, September 2008

Übersetzung: Karlheinz

Literatur: Fukuyama T, Ueda H, Hayashi K, Tajima Y, Shuto Y, Saito TR, Harada T, Kosaka T., Detection of low-level environmental chemical allergy by a long-term sensitization method, Toxicol Lett. 2008 Jul 30;180(1):1-8.

MCS- Blogfrage der Woche: Wie können sich MCS-Kranke für einen Notfall vorbereiten?

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Wahrscheinlich geht es den meisten von Euch wie mir, man verdrängt einfach die Möglichkeit, dass man jederzeit zum medizinischen Notfall werden kann durch einen Unfall oder eine schwere MCS- Reaktion.

  • Habt Ihr spezielle Vorkehrungen getroffen für einen medizinischen Notfall, wenn ja, welche?
  • Habt Ihr Euren Arzt informiert oder hat er mit Euch sogar einen Plan X ausgearbeitet?
  • Was ist Euer Tipp für andere MCS- Kranke, wie sollte man sich für einen medizinischen Notfall vorbereiten?
  • Habt Ihr bereits persönliche Erfahrungen gesammelt, die Ihr als Tipps an andere weitergeben könnt?
  • Oder denkt Ihr: „Mir wird schon nichts passieren?“

Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert

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NAAF: Duftstoffverbot der Gesundheit von Kindern zuliebe

Norwegen gehört zu den wenigen Industrieländern auf der Welt mit sehr sauberer Luft und sauberem Wasser. Doch selbst in diesem Land klagen Menschen über Atemwegsbeschwerden, Allergien und Chemikalien-Sensitivität. Stark im Anstieg sind Allergien auf Duftstoffe, weil der Konsum von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten auch in diesem nordischen Land, mit über 80000 km Küste (inkl. der vielen Inseln) und sechsundzwanzig Berggipfeln mit über 2300 Metern Höhe, rasant ansteigt. Gesundheitlich besonders betroffen sind Kinder, weshalb der norwegische Asthma- und Allergiebund eine Forderung nach einem Duftstoffverbot in Schulen und Kindergärten stellt:

NAAF: Die Gesundheit von Kindern sollte vor persönlicher Eitelkeit stehen

Immer mehr Menschen reagieren auf verschiedene chemische Stoffe, insbesondere auch Kinder. Duftstoff-intoleranzen sind uns bekannt (NAAF), und vieles deutet darauf hin, dass das Problem immer stärker zunimmt. Durch Informationen und kompatible Regeln kann viel erreicht werden, so dass niemand mehr Angst haben muss vor den gesundheitsschädlichen Gerüchen.

Dass Rauchen und Zigarettenrauch Probleme bereiten, wurde nach und nach zu Allgemeinwissen und erfuhr eine breite Akzeptanz, aber nicht jeder versteht sofort, dass vermeintlich gute Düfte für viele Menschen genauso so problematisch sein können.

Für die Gruppe von Kindern, die auf Duftstoffe reagieren, bedeutet es im Alltag, dass ein Besuch im Kindergarten und der Schule für sie komplizierter und schwieriger ist als für andere, weil viele Ältere die Luft durch Duftstoffvernebler und andere parfümierte Produkte verschmutzen.

Die Verwendung von parfümierten Produkten ist ein Luftverschmutzungsfaktor, dem diese bedauernswerten Kinder im Unterricht in den Innenräumen den Großteil des Tages ausgesetzt sind. Durch Einatmen dieser vielen chemischen Stoffe kommt es unter anderem zu Schädigung der Atmungsorgane. Sie können auch auf der Haut Reaktionen verursachen, bspw. in Form von Ekzemen.

Mehr und mehr
Die Meisten von uns sind täglich, direkt oder indirekt, einer immer größer werdenden Anzahl von parfümierten Produkten ausgesetzt. Eine Tatsache, die vom Zeitpunkt der Geburt an immer mehr ansteigt. Es ist also zu erwarten, dass immer Menschen dadurch krank und überempfindlich werden.

Eine frühere Studie aus England belegt, dass Parfümallergien bei Kindern unter 9 Jahren bei 2,8% liegen, während das Vorkommen bei Erwachsenen über 60 Jahre fast 14% betrug. Laut einer Studie aus Dänemark reagieren 40% der Erwachsenen auf Parfümgeruch.

Der Begriff  „Parfümierte Produkte“ kann alles Mögliche bedeuten, von Parfüm in reiner Form, Kosmetika, bis zu Waschmitteln für Kleider und Reinigungsprodukten. Wenn wir uns der Folgen richtig bewusst wären, dass Exposition gegenüber Parfüm auf lange Sicht zu großen Schäden führt, würden alle Gewerkschaften Duftstoffe am Arbeitsplatz verbieten!

„Die Gesundheit von Kindern hat vor persönlicher Eitelkeit zu stehen“, so der norwegischen Asthma und Allergiebund (NAAF).

„Diese Kinder leiden unter einer Behinderung, die unsichtbar ist, und sie werden deswegen nicht in gleicher Weise wie Kinder mit sichtbaren Behinderungen, wie Seh-, Hör- oder körperlich Behinderte, berücksichtigt.“

Zugang für alle
In der Info T-4/98 zum Thema „Kinder und Planung“, sagt die Behörde, „dass die Schaffung einer guten Erziehung und gesunder Umgebungen für Kinder und junge Menschen in den örtlichen Gemeinden angebracht ist, die vor allem auf die speziellen Bedürfnisse von behinderten Kindern und jungen Menschen abgestimmt ist.“

Umfassendes Design und die Zugänglichkeit für alle sollte im ganzen Land auf der Tagesordnung stehen. Die Gemeinden müssten dies als einen roten Faden in allen Planungsbestrebungen und Lösungen, mit bestmöglicher Verfügbarkeit auf die örtlichen Bedingungen, abstimmen. Ein Index ist eine gute Planungsgrundlage.

Wenn man die Planung auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abstimmt, sind die Lösungen in den meisten Fällen gleichzeitig besser für Menschen ohne Behinderungen.

Andere Länder haben sich diesbezüglich schneller weiterentwickelt als Norwegen,   z. B. Kanada. Wir haben diese Vorgaben für einige Arbeitsplätze hier im Hause angenommen, NAAF hat auch seit Jahren Duftstoffverbot.

Ein Verbot der Verwendung von Duftstoffen in Schulen und Kindergärten ist zwar eine sehr umfassende Maßnahme, sollte dennoch populär in allen Kommunen werden, trotz dass die Kommunen oft die Ausrede benutzen, dass die Kassen leer seien.

Denn PARFUMVERBOT IST „GRATIS“, und allgemeine persönliche Hygiene und ein parfumfreies Deodorant sind sehr effektiv!

Saubere Luft sollten alle genießen, auch wenn die Probleme durch Schadstoffe für Menschen mit Asthma und Allergien am Größten sind.


Literatur: NAAF, Barnas helse må gå foran personalets forfengelighet, 28.08. 2008

Übersetzung: Alena Jula, Norwegen

Flammschutzmittel sorgen im Klassenzimmer für eine höhere Schadstoffbelastung als in Büros und Autos

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Kahle Räume mit hohen Decken, karge Einrichtung, glatte Böden. Quietschende Griffel auf Schiefertafeln, ein antiquiertes Szenario mit dem Schüler von Heute nichts anfangen können. Hermetisch abgedichtete Klassenräume, Pressspanmöbel, Teppich- oder PVC-Böden, Computer, Projektoren und Beamer haben in die heutigen Schulen nahezu lückenlos Einzug gehalten.  

Eine aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichung aus England belegt, dass Grundschüler in der Schule einem Cocktail von potenziell gefährlichen, toxischen Chemikalien ausgesetzt sind. Dieser Cocktail entstammt keinen giftigen Baumaterialien, diese kommen in vielen Fällen noch hinzu. Der Grund für die in der Studie festgestellten Chemikalien ist vielmehr, dass Schulen in den vergangenen 20 Jahren mit Computern, Projektoren und Leinwänden ausgerüstet wurden, die u.a. toxische Flammschutzmittel ausgasen. Diese Chemikalien persistieren im menschlichen Körper und in der Umwelt. Kinder sind aufgrund ihrer höheren Aufnahme von Stäuben besonders gefährdet. Erfahrungen über Langzeitauswirkungen der toxischen Chemikalien bestehen noch nicht. Man geht jedoch in der Wissenschaft davon aus, dass sie das Hormonsystem beeinflussen, und im Tierversuch konnte man feststellen, dass sie auch in der Lage sind, Krebs auszulösen.   

Potentielles Risiko für die Gesundheit und Umwelt

 Forschungsergebnisse der Universität Birmingham haben enthüllt, das der Staub in Klassenräumen an Grundschulen mit relativ hohen Schadstoffwerten belastet ist, so hoch, dass sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Ende August präsentierten die Wissenschaftler der Universität auf der Konferenz „Dioxin 2008“, erstmals ihre Forschungsergebnisse, die darlegen, dass der Staub in den Klassenräumen Konzentrationen der gefährlichen Flammschutzmittel HBCD, TBBP-A, PFOS und PFOA enthält.   

Alle diese Schadstoffe gehören zu der Klasse der POP’s (Persistierende organische Schadstoffe), Chemikalien, die sich in unserer Umwelt nicht abbauen. POPs reichern sich mit der Zeit auch im Gewebe von Menschen und Tieren an, was zu potentiellen Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt führt. Um die Tragweite zu erfassen inwieweit POPs uns alle betreffen, hatte die Umweltschutzorganisation WWF vor einigen Jahren EU-Parlamentarier im Zuge einer Kampagne auf diese persistierenden Schadstoffe hin untersuchen lassen und war bei jedem der teilnehmenden EU-Parlamentarier fündig geworden.   

Flammschutzmittel -Segen oder Fluch?

 Die bromierte flammhemmende Chemikalie HBCD (Hexabromcyclododecan) wird herkömmlicher Weise in Wandisolierungen, Elektronik, in Isolationsschäumen und als Beschichtung von Stoffen eingesetzt, damit sich im Brandfall ein lokaler Brandherd nur langsam zu einem größeren Brand ausweiten kann.   

TBBP-A (Tetrabrombisphenol A) ein Derivat von Bisphenol A, ist ebenfalls ein bromiertes Flammschutzmittel. Es kommt hauptsächlich in Leiterplatten in elektronischen Geräten wie bspw. Computern zum Einsatz. HBCD, als auch TBBP-A sind dafür bekannt toxische Auswirkungen auf das Hormonsystem zu verursachen.   

PFOS (Perfluoroctansulfonat) und PFOA (Perfluoroctansäure) sind Chemikalien, die Stoffen und Teppichböden als Fleckenschutz und zur Schmutzabweisung zugesetzt wurden. PFOS ist seit Dezember 2006 verboten, PFOA jedoch ist weiterhin in vielen Bereichen in Anwendung.  

Staub aus Klassenräumen im Labor

Die englischen Wissenschaftler entnahmen Proben in zwanzig Kindertagesstätten und Klassenräumen von Grundschulen in den westlichen Midlands. Hierzu wurde ein eigens modifizierter Staubsauger verwendend. Die Staubproben wurden dann anschließend in einem Labor auf Chemikalien untersucht.   

Höhere Belastung als in Büros

Das Wissenschaftlerteam aus Birmingham teilte in seiner Pressemitteilung mit, dass die Werte von HBCD in den untersuchten Kindertagesstätten und Klassenräumen der Grundschüler höher waren, als in Proben von Büros oder Wohnhäusern.   

Die Werte von TBBP-A waren ähnlich dem, was man als Belastung in Häusern findet, lagen jedoch höher als in Proben von Autos und Büros.  Die Belastung von PFOS und PFOA konnten die Wissenschaftler derzeit nicht einordnen, da es bisher zu wenig Wissen über deren Belastung, die sie im Staub von Innenräumen verursachen, gibt, um Vergleiche ziehen zu können.   

Kinder stärker mit Chemikalien belastet als Erwachsene

Emma Goosey, eine der Wissenschaftlerinnen, die diese Studie durchführten, sagte an der Konferenz im August: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass Klassenräume signifikante Werte dieser Verbindungen aufweisen. Wir wissen bereits jetzt schon, dass Kinder im stärkeren Maße als Erwachsenen gegenüber den persistierenden organischen Verbindungen im Staub ausgesetzt sind, weil sie den Staub leichter aufnehmen. Wir wissen auch, dass sie empfindlicher auf die Auswirkungen solcher Chemikalien reagieren.   

Die Werte der Schadstoffbelastungen in den Klassenräumen scheinen höher zu liegen, als in einigen anderen Alltagsumgebungen, wegen der großen Anzahl von Computern, Flammschutzmitteln und Fleckenschutz-ausrüstungen, die in Möbeln angewendet werden. Weil sie sich im Körper anreichern können, ist es sehr wichtig, dass wir die Exposition in Hinsicht auf den Verlauf unserer Lebenszeit kontrollieren.“  

Signifikante Flammschutzmittelbelastung 

Das Wissenschaftlerteam der Universität Birmingham benutzte seine Feststellungen, um die Expositionswerte eines Kindes durch die Aufnahme von Staub zu berechnen. Ihre Kalkulationen zeigten, dass die Exposition gegenüber HBCD und TBBP-A signifikant ist.  

Die Werte für PFOS und PFOA lagen unterhalb der Grenzwerte, die von der englischen Regierung angesetzt sind, wobei es sich hierbei um Grenzwerte handelt, die auf Erwachsene zugeschnitten sind und keine Garantie für Unversehrtheit darstellen, denn Erfahrung mit Langzeiteffekten fehlt.   

Experten Aussage: Gesundheitliche Risiken sind zu erwarten

Stuart Harrad, Co-Autor der Studie, ergänzte: “ Staub scheint die Hauptaufnahmequelle dieser Verbindungen bei Kindern zu sein. Unsere ersten Ergebnisse deuten daraufhin, dass Schadstoffexposition in den Klassenräumen sich zwar im Bereich sicherer Konzentrationen bewegt für einige Chemikalien, jedoch nicht für andere weitläufig benutzte Chemikalien. Es ist weitere Forschung notwendig, um festzustellen, wie die Exposition aus den verschiedenen Schadstoffquellen sich anreichert und ganz besonders, ob diese Chemikalien im Körper verbleiben. Gesundheitliche Risiken sind jedoch grundsätzlich zu erwarten, wenn längere Exposition aus verschiedenen Schadstoffquellen stattfindet. Aus diesem Grund ist ein Gebiet, auf das wir uns zukünftig konzentrieren, nach den Expositionen der Kinder gegenüber Verbindungen zu schauen, die sich im Körper zu POP Chemikalien metabolisieren.“ 

5 vor 12 – Handeln ist angesagt

Umweltschutzorganisationen mahnen seit Jahren zu handeln. Im Fall von Flammschutzmitteln würde in den meisten Fällen schon eine bauliche Modifizierung der Konstruktion vieler Geräte ausreichen, um auf die toxischen Chemikalien gänzlich zu verzichten, die Mensch und Umwelt auf lange Sicht belasten.    

Bis schadstoffärmere Geräte in Schulen Einzug halten, bleibt nur ein häufiges Lüften oder Einsatz von Luftfiltern, Einbau von Lüftungssystemen in Klassenräumen mit vielen Computern und natürlich gründliches tägliches Reinigen als Alternativlösung, um die Auswirkungen auf die Schulkinder zu reduzieren.   

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 8. September 2008  

Literatur:

Goosey Emma, Abou-Elwafa Abdallah Mohamed, Harrad Stuart, Dust from Primary School PRIMARY and Nursery Classrooms in the UK: Iies significance as a pathway of exposure of young children  to PFOS, PFOA, HBCDs, AND TBBP-A. Are our classrooms contaminated? Press Release, University of Birmingham, 23. August 2008 

Stuart H, Ibarra C, Abdallah MA, Boon R, Neels H, Covaci A., Concentrations of brominated flame retardants in dust from United Kingdom cars, homes, and offices: Causes of variability and implications for human exposure, Environ Int. 2008 Jun 14.

Weitere interessante CSN Blogs zum Thema Schule:

MCS Blogfrage der Woche: Erhalten MCS-Kranke in Umweltambulanzen Hilfe oder werden sie psychiatrisiert?

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An fast allen deutschen Universitätskliniken existiert mittlerweile eine Umweltambulanz, die Umweltkranke diagnostizieren und ihnen helfen soll.

Blogfrage der Woche

  • Wie ist es Euch mit MCS in einer Umweltambulanz ergangen?
  • Zeigte man dort Verständnis für Eure Krankheit?
  • Habt Ihr dort Eure Diagnose Chemikalien-Sensitivität (MCS / WHO ICD-10 T78.4) erhalten?
  • Wurdet Ihr gründlich untersucht in der Umweltambulanz?
  • Welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
  • Wurde Euch kompetent und ernsthaft geholfen? Oder wurdet Ihr in der Umweltambulanz psychiatrisiert?

Kurzum, lasst uns wissen wie es Euch in einer deutschen Umweltambulanz als MCS-Patient ergangen ist.

CSN Blog Top 10 – häufigst gelesene Artikel über MCS, Umweltmedizin, Umweltpolitik

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Seit fast einem Jahr gibt es den CSN Blog, dessen Hauptthema Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist. Der CSN Blog ist zwischenzeitlich ein beliebter Treffpunkt für alle geworden, die mehr über MCS, Umweltkrankheiten und Umweltpolitik wissen wollen. Im CSN Blog sind derzeit 116 Artikel in 40 Kategorien und 1170 Kommentare zu lesen.


TOP 10 * Die 10 am häufigsten gelesenen Artikel im CSN Blog * Top 10

  1. WIDERLEGT Lüge Nummer 2: MCS ist selten

  2. Die 10 größten Lügen über MCS

  3. Tyrannisierte Ärzte bekommen Unterstützung von Ärzteverband

  4. Strafanzeige und das zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Binz – Hintergründe

  5. Wissenschaftlicher Sachstand zu Multiple Chemical Sensitivity (MCS)

  6. Mutige Ärzte fehlen unserem Land

  7. Reaktion auf Parfum auch ohne Riechen des Parfums möglich

  8. Wannseeschwimmer berichtet: Fachgespräch: „Wenn die Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“

  9. Umweltmedizin: PET Scan zeigt, dass die Geruchsverarbeitung bei Chemical Sensitivity (MCS) gestört ist

  10. Diagnostik von Chemikalien-Sensitivität in der Praxis

Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen anderen Ärzten, die sich in besonderer Weise um ihre Patienten kümmern

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Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen Ärzten weltweit, die sich in ganz besonderer Weise um ihre Patienten kümmern, um ihnen nicht nur nicht zu schaden, sondern uns zuhören, wenn wir reden, und zu Detektiven werden, um Verknüpfungen zwischen Ursache und Auswirkung herzustellen, und die rigoros die wissenschaftliche Literatur und Fachzeitschriften zu durchforsten, um unsere multiplen Symptome zu beweisen. Wir ziehen unseren Hut vor Ihnen, wir applaudieren Ihnen und sagen „machen Sie weiter mit Ihrer hervorragenden Arbeit.“ Toxische Schädigungen haben seit Jahrzehnten epidemische Ausmaße angenommen. Sie wurden zum größten Teil unter den Teppich gekehrt, zugunsten finanzieller Vorteile der Industrie, genauso unter den Teppich gekehrt wie ihre verheerenden Konsequenzen. Es wurde berichtet, dass Pharmafirmen die doppelte Summe an Geld für Werbung ausgeben als für die eigentliche Entwicklung.

Ob Sie es wissen oder nicht, wir alle, Sie, ich, unsere Kinder, tragen die direkten Konsequenzen der Entscheidungen, die unsere Regierung, der Handel und andere treffen. Schauen Sie sich um und betrachten Sie, was tatsächlich passiert mit der Gesundheit der Weltbevölkerung und mit unserem Planeten, und dann unterstützen Sie Ärzte, die ihre Patienten mit toxisch bedingten und / oder sich verschlimmernden Krankheiten ernst nehmen und sich ausreichend darum kümmern, dass sie die allerbeste Behandlung erhalten, die verfügbar ist.

Die, die durch die Umwelt und Gifte in Alltagsprodukten geschädigt wurden, können keine pharmazeutisch gestützte Behandlung in Anspruch nehmen. Sie müssen alternative Verfahren versuchen; hierzu gehören viele hilfreiche Heilmittel, die für ihre Sicherheit und Effizienz zur Behandlung spezieller Störungen bekannt sind, zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Vermeidung von Krankheit, wie vor der pharmazeutischen Revolution benutzt. Diese Behandlungsmöglichkeiten haben nie aufgehört zu wirken; sie wurden nur unterdrückt zu Gunsten einer viel lukrativeren Pharmaindustrie. Die Spezialisten und Behandler, die bereit sind, diejenigen mit toxisch bedingten und / oder sich verschlimmernden Krankheiten / Schädigungen ohne „Medikamente“ zu behandeln, sollten ihre Arbeit tun können, ohne schikaniert oder bedroht zu werden.

Lange bevor wir geboren wurden, hat THOMAS EDISON gesagt: „Der Arzt der Zukunft gibt keine Medizin, vielmehr wird er die Patienten dazu anregen, sich für den menschlichen Körper, für die Ernährung und für die Ursache für und Prävention von Krankheiten zu interessieren“… die Zukunft ist da, es ist längst Zeit, diese weisen Worte zu beachten.

Wir sind eine oftmals unsichtbare (durch die medizinisch bedingte Isolation), unverstandene (durch Ignoranz), jedoch enorm und schnell wachsende Bevölkerungszahl von behinderten Bürgern, einschließlich Kinder (unsere zukünftigen Führer), als auch Frauen und Männer, die im Militär dienen. Wenn auch unsere Behinderungen komplexer sein mögen als andere, macht dies unsere Leben nicht weniger wertvoll, weniger wichtig, oder gar zum Wegwerfen. Noch immer werden wir täglich diskriminiert, beleidigt, unsere Rechte, Privilegien vernachlässigt und ordentlicher Behandlung beraubt, weil es zu wenige Ärzte gibt, die sich mit unserem Zustand auskennen.

Die weite Verbreitung solcher Krankheiten und der Mangel an wissenden und qualifizierten Ärzten rechtfertigen ganz klar adäquate Ausbildung und fortlaufende Weiterbildung auf diesem Gebiet. Wir müssen – vor der Entstehung einer Behinderung – der medizinischen Fachwelt die Informationen zur Verfügung stellen, die sie braucht, um toxische Schädigungen und toxisch bedingte Krankheiten früh genug besser identifizieren und behandeln zu können. Fehldiagnosen, Falschbehandlung und Diskriminierung gegenüber denen, die unter toxisch bedingten und sich dadurch verschlimmernden Krankheiten leiden, müssen aufhören.

Um alle Bürger, unsere Kinder, unsere Haustiere, unsere Nutztiere, unsere Äcker, unsere Industrien und unsere Umwelt zu schützen, müssen wir unumgänglich unsere Vorstellungen und unser Handeln ändern. Niemand kann es sich leisten, weiterhin blind Alltagsprodukte zu verwenden, die giftige Substanzen enthalten oder Umweltgiften ausgesetzt zu sein. Der Preis ist zu hoch, und die Rechnung kommt mit raschen Schritten auf uns zu. Die rasant steigende Anzahl derer, die durch toxische Schädigungen arbeitsunfähig wurden, bestätigt dies.

Wenn Ärzte sich bewusst werden über die zahllosen toxischen Auswirkungen vieler Chemikalien in unserem Alltag und unserer Umgebung, sollten sie gelobt werden, nicht verfolgt. Es gibt Diagnoseschlüssel für „Toxische Schädigungen“. Es liegt an uns, dass sie auch angewendet werden.

Einige ICD-9 Codes:

  • 272.7 – E997.2 V82.5 Screening for chemical poisoning and other contamination.
  • 349.82 Encephalopathy due to chemical toxin.
  • 380.22 Acute chemical otitis external.
  • 500-508 Pneumoconioses And Other Lung Diseases Due To External Agents
  • 500 Coal workers‘ pneumoconiosis
  • 501 Asbestosis
  • 502 Pneumoconiosis due to other silica or silicates
  • 506.4 Chronic Respiratory Conditions Due To Fumes And Vapors: {Emphysema (diffuse) (chronic)} {Obliterative bronchiolitis (chronic) (subacute)} {Pulmonary fibrosis (chronic)} due to inhalation of chemical fumes and vapors
  • 692.4 Contact dermatitis from chemical product.
  • 975 Poisoning By Agents Primarily Acting On The Smooth & Skeletal Muscles & Respiratory System
  • 987.6 Toxic Effect Of Chlorine Gas
  • 987.9 Toxic Effect Of Unspecified Gas, Fume, Or Vapor
  • 989.0 Toxic Effect Of Hydrocyanic Acid And Cyanides Potassium cyanide; Sodium cyanide
  • 989.3 Toxic Effect Of Organophosphate And Carbamate Carbaryl; Dichlorvos; Malathion; Parathion; Phorate; Phosdrin
  • 989.4 Toxic Effect Of Other Pesticides, NEC Mixtures of insecticides
  • 989.6 Toxic Effect Of Soaps And Detergent
  • 995.66 Anaphylactic Shock Due To Food Additives
  • E997.2 Injury due to war operations by gases, fumes, and chemicals

Weitere Statistiken und Codes: http://www.mcsbeaconofhope.com/stat2005.html

Verletzungen und Vergiftungen (800-999)

Sincerely, your friends in Hope & Health at the „MCS“ Beacon of Hope Foundation,

Peggy, Julia, and Jennifer

An Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankter Mann erhielt Recht vom Schweizer Bundesgericht

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In der Schweiz wurde vom obersten Gericht, dem Schweizer Bundesgericht, ein bahnbrechendes Urteil zugunsten eines an Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankten Mannes gesprochen. Der Mann war vor Gericht gegangen, weil er krankheitsbedingt schadstoffarme, biologische Nahrung benötigt. Nach einem zweijährigen Kampf bekam er Recht zugesprochen und erhält nun 175,- S.Fr. Diätkostenanspruch pro Monat für biologische, schadstoffarme Ernährung.

Das zugrunde liegende Urteil:

Tribunale federaleTribunal federal

{T 0/2}8C_346/2007 Urteil vom 4. August 2008

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Ursprung, Präsident, Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Frésard, Gerichtsschreiberin Hofer.

Parteien

B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007.

Sachverhalt:

A. Der 1963 geborene B.________ meldete sich im Mai 2006 zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente an. Bei den Ausgaben machte er unter anderem die Berücksichtigung von Diätkosten geltend. Mit Verfügungen vom 8. November 2006 sprach ihm die Ausgleichskasse Schwyz rückwirkend ab 1. September 2004 Ergänzungsleistungen zu, bei deren Berechnung sie keine Diätkostenpauschale berücksichtigte. Im Rahmen der gegen diese Verfügung erhobenen Einsprache ersuchte der Versicherte unter anderem erneut um Vergütung der Mehrkosten für die benötigte Diät in der Höhe von monatlich Fr. 175.-. Die Ausgleichskasse trat am 9. Januar 2007 in diesem Punkt auf die Einsprache nicht ein, da aus dem Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 17. Juli 2006 die Erforderlichkeit einer „lebensnotwendigen“ Diät nicht hervorgehe und das am 7. Dezember 2006 eingeforderte Arztzeugnis nicht innert Frist eingereicht worden sei.

B. B.________ erhob gegen den Einspracheentscheid Beschwerde, welche das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit Entscheid vom 26. April 2007 abwies, soweit es darauf eintrat.

C. Beschwerdeweise beantragt B.________, aus Gründen der Prozessökonomie sei das Verfahren mit dem am Bundesgericht hängigen Rentenverfahren zu vereinigen, und es sei die Ausgleichskasse zu verpflichten, in der Zeit von September 2004 bis Oktober 2006 angefallene Diätkosten im Betrag von Fr. 4550.- (26 Monate zu Fr. 175.-) nachzuzahlen und solche auch ab diesem Zeitpunkt zu vergüten. Zudem ersucht er um Überweisung der Ergänzungsleistungen zusammen mit der Invalidenrente jeweils in den ersten drei Tagen eines Monats. Des Weitern wird die unentgeltliche Prozessführung verlangt.Die Ausgleichskasse schliesst auf Abweisung der Beschwerde, während das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung verzichtet.

Erwägungen:

1. Der Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren I 7/07, die Invalidenrente betreffend, erweist sich als gegenstandslos, da jenes Verfahren bereits mit Urteil vom 11. Mai 2007 abgeschlossen worden ist.

2. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) kann wegen Rechtsverletzung gemäss Art. 95 ff. BGG erhoben werden. Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 Abs. 2 BGG).

3.3.1 Die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung haben durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Schaffung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (AS 2007 5779) eine umfassende Neuregelung erfahren. Gemäss den nunmehr geltenden Bestimmungen werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben (Art. 14 Abs. 1 und 3 ELG) durch die Kantone bezeichnet (Art. 14 Abs. 2 ELG). Die bisherige bundesrechtliche Regelung (Art. 3-18 ELKV) bleibt jedoch während einer Dauer von höchstens drei Jahren ab 1. Januar 2008 anwendbar, solange der Kanton keine diesbezüglichen Normen erlassen hat (Art. 34 ELG). Weil in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich diejenigen (materiellen) Rechtssätze massgebend sind, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben (BGE 132 V 215 E. 3.1.1 S. 220 mit Hinweisen), richtet sich der hier zu beurteilende Anspruch auf Vergütung der Diätkosten bis zum für die Beurteilung massgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheids vom 9. Januar 2007 (BGE 131 V 242 E. 2.1 S. 243; 121 V 362 E. 1b S. 366) nach den bis Ende 2007 gültig gewesenen Bestimmungen (Urteil 8C_147/2007 vom 27. Februar 2008).

3.2 Nach Art. 3d Abs. 1 ELG ist Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung unter anderem ein Anspruch einzuräumen auf die Vergütung von ausgewiesenen, im laufenden Jahr entstandenen Kosten für Diät (lit. c in der vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Gemäss Art. 3d Abs. 4 ELG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 ELV bezeichnet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten. Laut Art. 9 ELKV gelten ausgewiesene Mehrkosten für vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die weder in einem Heim noch Spital leben, als Krankheitskosten. Es ist ein jährlicher Pauschalbetrag von Fr. 2100.- zu vergüten.

3.3 Wie im Urteil P 16/03 vom 30. November 2004 (ZVW 60/2005 S. 127) ausgeführt, kann es nicht um die Berücksichtigung irgendwelcher Diät gehen, zumal die Verordnungsbestimmung auf der Gesetzesnorm über die vergütungsfähigen Krankheits- und Behinderungskosten beruht. Um zu den Krankheitskosten gezählt werden zu können, muss es sich um eine qualifizierte Diät handeln, was der Verordnungsgeber mit „lebensnotwendig“ zum Ausdruck bringen wollte. Wie die in jenem Urteil angeführten Beispiele von Diabetikern und an einer totalen Milchlaktoseintoleranz leidenden Versicherten zeigen, ist „lebensnotwendig“ nicht im Sinne von „lebensgefährlich“, sondern im Sinne einer aus medizinischer Sicht objektiv notwendigen Massnahme zu verstehen, welche zur Heilung, Linderung oder Stabilisierung eines Leidens erforderlich ist (vgl. dazu auch Ralph Jöhl, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in: Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Band XIV, Soziale Sicherheit, 2. Aufl. Basel 2007, S. 1894 f.; in diesem Sinne auch altrechtlich: EVGE 1968 S. 66).

4.4.1 Nach den vorinstanzlichen Feststellungen ist der Beschwerdeführer gemäss Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 3. Januar 2007 wegen multiplen chemischen Empfindlichkeiten (ZNS und Immunsystem befallen) auf biologische Produkte angewiesen. Das kantonale Gericht hat erwogen, wer nach den Grundsätzen der Verordnung über die biologische Landwirtschaft hergestellte Lebensmittel konsumiere, nehme allenfalls Produkte zu sich, die auf umweltschonende Weise hergestellt worden seien. Diese Bio-Kost falle jedoch nicht unter den Begriff Diät oder Krankheitskost. Überdies sei nicht erstellt, noch werde geltend gemacht, dass und allenfalls weshalb der Genuss von biologischen Lebensmitteln für den Beschwerdeführer lebensnotwendig sei. Ebenfalls nicht erstellt seien allenfalls daraus resultierende Mehrkosten.

4.2 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, die Notwendigkeit einer möglichst schadstofffreien biologischen Ernährung sei aufgrund seiner Nahrungsmittelallergie medizinisch ausgewiesen, weshalb ihm die daraus entstehenden Mehrkosten von rund 20 % zu vergüten seien.

5.5.1 Diätkost kann unter anderem darin bestehen, dass sie bestimmte Stoffe nicht enthält. Dies ist bei Bio-Lebensmitteln insofern der Fall, als sie gemäss Art. 3 lit. b der Bio-Verordnung (SR 910.18) unter Vermeidung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten produziert werden. Damit enthalten sie weniger Schadstoffe als konventionell hergestellte Lebensmittel. Da der Beschwerdeführer gemäss Bericht des Dr. med. J.________ vom 21. Juni 2005 unter Empfindlichkeiten auf Umweltchemikalien vieler Art leidet und sich diese laut dem ärztlichen Zeugnis vom 23. März 2006 auch im Ernährungsbereich äussern und die entsprechenden Symptome ernst zu nehmen sind, muss er darauf achten, seine Nahrungsaufnahme so zu wählen, dass möglichst wenig Schadstoffe darin enthalten sind. Aufgrund der Leiden des Versicherten erweist sich die Einhaltung der möglichst schadstoffarmen Diät aus medizinischer Sicht daher als geboten.

5.2 Was die Höhe der dem Beschwerdeführer entstehenden Mehrkosten betrifft, rechnet dieser in der Beschwerdeschrift vor, dass ihm wegen der besonderen Ernährung ein täglicher Mehraufwand von Fr. 6.- entsteht. Diese Darlegung vermag zu überzeugen und entspricht durchaus der Realität. Damit liegt ein hinreichender Nachweis für die geltend gemachten Diätkosten vor, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer den Pauschalbetrag von jährlich Fr. 2100.- zuzugestehen. Der vorinstanzliche Entscheid erweist sich in diesem Punkt daher als bundesrechtswidrig.

6. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Ergänzungsleistungen seien zusammen mit der Invalidenrente jeweils im Voraus und somit in den ersten drei Tagen des Monats auszuzahlen.

6.1 Die Vorinstanz hat dazu festgehalten, § 4 der kantonalen Vollzugsverordnung zum ELG lege fest, dass die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die AHV betreffend der Auszahlung der Renten bei den Ergänzungsleistungen sinngemäss anzuwenden seien. Somit seien die Ergänzungsleistungen zusammen mit der IV-Rente so auszuzahlen, dass die EL des laufenden Monats bis spätestens am 20. Tag des entsprechenden Monats zur Auszahlung gelange (vgl. Art. 19 Abs. 1 und 3 ATSG in Verbindung mit Art. 82 IVV und Art. 72 AHVV). Soweit der Beschwerdeführer die Auszahlung der EL zusammen mit der IV-Rente verlange, sei diesem Begehren zu entsprechen, soweit er die Auszahlung in den ersten drei Tagen des jeweiligen Monats anbegehre, sei der Antrag abzuweisen.

6.2 Die Auszahlungsregelung des in den Bereichen Invalidenversicherung und Ergänzungsleistung sinngemäss anwendbaren Art. 72 AHVV wurde in BGE 127 V 1 ausdrücklich als gesetzmässig bezeichnet. Daran hat sich, entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers, unter der Herrschaft von Art. 19 ATSG nichts geändert (vgl. auch Kieser, ATSG-Kommentar, N 24 zu Art. 19), weshalb sein Antrag ohne weiteres abzuweisen ist.

7. Das Verfahren ist kostenpflichtig (Art. 65 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a BGG). Aufgrund des Ausgangs des Verfahrens gilt die Beschwerdegegnerin als unterliegende Partei, weshalb ihr die Kosten aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG). Damit wird das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Prozessführung gegenstandslos.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007 und der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 9. Januar 2007 werden aufgehoben, soweit sie die Vergütung von Diätkosten betreffen. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf Diätkosten im Betrage von Fr. 2100.- im Jahr hat. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.

3.Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. August 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilungdes Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:         Die Gerichtsschreiberin:

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