Archiv der Kategorie ‘Chemical Sensitivity‘

CSN Blog Top 10 – Die beliebtesten Artikel im Juni 2009

Top 10 - Die beliebtesten Artikel im JuniAuf Platz Eins landete im Juni ein englischsprachiger Artikel aus dem neuen Blog auf der CSN Plattform, dem Environmental Medicine Matters Blog. Es handelt sich um den Artikel von Prof. Dr. Pall, den viele von Euch im vergangenen Jahr persönlich kennen lernten.

Im CSN Blog machte diesmal wieder ein Artikel von Amalie das Rennen, er handelt darüber, wie man seine Leber schützt und entgiftet. Auf Platz Zwei landete der Offene Brief von Fr. Hogk an den Bundespräsidenten Köhler, indem sie in deutlichen Worten auf die Situation MCS-Kranker hinweist. Auch die weiteren Artikel, die im Monat Juni am häufigsten gelesen wurden, waren hochspannend und für alle, die sie noch nicht gelesen haben, es lohnt sich.

Ansonsten hoffen wir, dass Euch unser neues Erscheinungsbild des CSN Blog gefällt und bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die mitgeholfen haben.

Zum Lesen der CSN Top 10 Artikel einfach anklicken:

  1. Fett, Zucker, Alkohol, Schadstoffe – So schützen Sie Ihre Leber

  2. Offener Brief einer Selbsthilfegruppe für MCS – Multiple Chemical Sensitivity an den Bundespräsidenten Horst Köhler

  3. MCS- Multiple Chemical Sensitivity in Österreich laut Bundesministerium für Gesundheit als körperlich bedingte Krankheit anerkannt

  4. Insektizideinsatz im Ferienflieger – Welche Ansprüche hat der Passagier?

  5. Schweinegrippe – Wie schützen wir uns?

  6. Deutschland 2030 – CO² Endlager mit potenziell tödlicher Wirkung?

  7. Ärzteinformation zu MCS, CFS, FMS, EMS und TE

  8. Chemical Sensitivity ab Oktober in Japan eine anerkannte Krankheit

  9. Vorsicht Nebenwirkungen – Medikamente können bittere Pillen werden

  10. Ereignisreicher Tag 12.06.09 – Ein Konjunkturpaket gegen die Schweinegrippe?

MCS – Multiple Chemical Sensitivity at „General and Applied Toxicology, 3rd Edition“

Die Top 10 der letzten vier Monate

Ärzteinformation zu MCS, CFS, FMS, EMS und TE zum Weitergeben

Der ICD-10 ist für Ärzte rechtlich verbindlich

MCS – Multiple Chemical Sensitivity, wie auch TE – Toxische Enzephalopathie und CFS – Chronic Fatique Syndrome, sind seit Ende der 80er Jahre wissenschaftlich anerkannt, und zwar als schwere organische Erkrankungen. Dies lässt sich zweifelsfrei durch die Internationalen Diagnoseklassifikationen der WHO (ICD-10) beweisen. Für Ärzte sind die damit verbundenen Diagnosecodes verbindlich. Für die Juristen auch, denn sie stellen den „anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis“ dar und sind damit verbindlich für jeden Gutachter. Gutachter, die sich nicht daran halten, können somit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch erfolgreich attackiert werden.

Weil dem so ist und das – in Deutschland – keiner weiß, hat der „Workshop Anerkennungsverfahren“ das Informationsblatt „Ärzteinformation“ für die Betroffenen ausgearbeitet, um etwas an die Hand zu geben, dass keiner bestreiten kann.

Dr. Tino Merz, Sachverständiger in Umweltfragen, 29. Juni 2009

Download des Infoblattes >>> Ärzteinformation

Anm: Die Ärzteinformation kann bei CSN – Chemical Sensitivity Network gegen einen mit 1.45€ frankierten, mit Adresse versehenen Din A5 Rückumschlag angefordert werden. Es werden jeweils 5 Ärzteinformationen pro Person auf speziellem festem Papier gedruckt kostenlos bereitgehalten.

Vorsicht Nebenwirkung – Medikamente können bittere Pillen werden

Medikamente können bittere Pillen werden

Medikamenteneinnahme birgt für Gesunde und Kranke Gefahren

Der Gesundheitsreport 2009 der DAK brachte es an den Tag. Medikamente wie Fluoxetin oder Piracetam werden auch von gesunden Menschen eingenommen, um im Job dem Alltag stand zu halten. Aber die Einnahme von Medikamenten birgt für Gesunde und Kranke immer ein Risiko. Dass Medikamente Nebenwirkungen haben, hat sich schon herumgesprochen. Die Fachleute wissen auch, warum Medikamente krank machen können. Und sie wissen: Medikamente können sogar vollkommen gesunde Menschen krank machen.

Psychiatrische Symptome können Nebenwirkungen sein

Gesetzt der Fall, Sie fühlen sich erschöpft und suchen deshalb ihren Hausarzt auf und der meint es gut mit Ihnen und drückt Ihnen ein Rezept für ein Medikament in die Hand, dass Ihre Stimmung aufhellen soll. Da könnte es passieren, dass Sie – obwohl vorher ansonsten gesund – plötzlich unter Wahnvorstellungen leiden. Dass Sie ein Fall für den Psychiater werden. Das passiert möglicherweise gar nicht so selten, wie man als Laie denkt. Das Problem ist nämlich, dass nicht alle Menschen gleich auf Medikamente ansprechen.

Bei Medikamenten gibt es keinen Otto-Normalverbraucher

Unser Körper arbeitet mit so genannten Enzymen, die Stoffe, die wir aufnehmen, so verändern, dass wir sie auch wieder ausscheiden können. Diese Enzyme in unserer Leber nennen die Mediziner Entgiftungsenzyme und jetzt kommt der Haken: Welche Entgiftungsenzyme man hat, das hängt von unseren Erbanlagen ab. Unsere Gene sind also entscheidend dafür, ob wir ein bestimmtes Medikament vertragen oder nicht. Die Erbanlagen der Menschen sind bekanntlich auf der Welt unterschiedlich verteilt. Sicher hat man schon mal gehört, dass Asiaten aufgrund ihrer Erbanlagen Probleme haben mit Milchprodukten. Sie können den Milchzucker, Laktose genannt, nicht verdauen.

Auch bei den Entgiftungsenzymen, die wir brauchen, um Medikamente zu verstoffwechseln, gibt es Unterschiede in den Bevölkerungsgruppen. Bei unserer einheimischen Bevölkerung fällt auf, dass bestimmte Entgiftungsenzyme vermindert, manchmal auch gar nicht vorhanden sind. Es gibt also keinen Otto-Normalverbraucher bei Medikamenten. Eine Tatsache, die die Fachleute schon lange wissen, aber die in der tagtäglichen Verschreibungspraxis nicht berücksichtigt wird.

Dieser Umgang mit Medikamenten kann schwere Nebenwirkungen zur Folge haben. Der Patient, der wegen Erschöpfung ahnungslos eine Psychopille schluckt, kann im ungünstigsten Fall in der Psychiatrie landen. Und es ist nicht gesagt, dass der Psychiater gleich erkennt, was dem Patienten fehlt. Unter Umständen gibt er verschiedene andere Medikamente, die den Zustand noch verschlimmern.

Der Mediziner Prof. Dr. Joachim Bauer kennt das Problem

„Einer sehr großen Zahl von Patienten werden täglich stark wirksame Psychopharmaka und andere Medikamente verschrieben, ohne dass der Verträglichkeitstyp bestimmt wurde.“

Es besteht daher eine klar begründete Notwendigkeit, die individuelle Medikamentenunverträglichkeit eines Patienten zu bestimmen, bevor man eine Medikamententherapie mit einem Mittel einleitet, das der Entgiftung und Ausscheidung durch eines der relevanten Enzyme unterliegt(….) Da sich die Dosis-Empfehlungen bei Medikamenten, auf die sich die Ärzte beziehen, aber an der Bevölkerungsmehrheit orientieren, werden 40 Prozent der Bevölkerung bei Medikamenten, deren Ausscheidung von den entsprechenden Engiftungs-Enzymen abhängt, systematisch überdosiert; zehn Prozent der Bevölkerung werden bei diesen Medikamenten durch „normale“ Dosen geradezu vergiftet. (J.Bauer, Das Gedächtnis des Körpers)

Mediziner seit Jahren informiert

Die bundesrepublikanische Medizinlandschaft ist nicht uninformiert darüber, dass nicht alle Menschen gleich sind.

Prof. Dr. Bauer schrieb vor 6 Jahren Im Ärzteblatt:

Über 30 Prozent der Bevölkerung weisen gegenüber bestimmten, häufig verordneten Medikamenten eine signifikant reduzierte Entgiftungsfunktion auf. Die Ursache hierfür ist ein Polymorphismus des P450-Enzymsystems (1-3). Angesichts einer inzwischen zur Verfügung stehenden Diagnostik, welche angepasste Dosierungen ermöglichen und das Risiko von Nebenwirkungen massiv reduzieren würde, ergibt sich Handlungsbedarf.

Eine im Journal der American Medical Association publizierte Studie (4) geht in den USA von jährlich 106 000 Todesfällen infolge unerwünschter Medikamentenwirkungen aus, die Fälle schwerer Nebenwirkungen schätzt man auf 2,2 Millionen. In Deutschland wird die Zahl medikamentenbedingter Todesfälle auf 16 000, die ernster Nebenwirkungen auf jährlich über 120 000 Fälle geschätzt (5). Therapien mit Betablockern, Statinen oder Antidepressiva sind bei 20 bis 50 Prozent der Patienten entweder unwirksam oder müssen aufgrund von Nebenwirkungen abgebrochen werden.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Hauptursachen einerseits in der Nichtbeachtung pharmakologischer Interaktionen, andererseits in der fehlenden Berücksichtigung der individuellen Medikamentenverträglichkeit bestehen.

Ähnlich wie die Blutgruppe sollte die individuelle Medikamentenverträglichkeit auf einem dafür bestimmten „Verträglichkeitspass“ eingetragen werden.

(Bauer, Joachim, Arzneimittelunverträglichkeit: Wie man Betroffene herausfischt, POLITIK: Medizinreport)

Und auch Springer informierte die Mediziner online:

„Für eine Reihe anderer arzneimitteltherapeutischer Maßnahmen, etwa vor einer Azathioprin-Therapie (Bestimmung der Thiopurin-Methyltransferase-Aktivität), vor einer 5-Fluorouracilbehandlung (Dihydropyrimidindehydrogenase-Diagnostik) oder vor Therapie mit bestimmten trizyklischen Antidepressiva bzw. Neuroleptika (CYP2D6-Diagnostik) muss man aber heute schon fragen, ob ihre Durchführung ohne eine vorangehende pharmakogenetische Diagnostik noch zu vertreten ist.“

Stand der Pharmakogenetik in der klinischen Arzneimitteltherapie

State of the art of pharmacogenetic diagnostics in drug therapy

In einem ZEIT-Artikel forderte Pharmakologe Jürgen Borlak vom Fraunhofer-Institut schon vor Jahren einen Gentest:

„Die einfache Analyse kostet pauschal ungefähr 400 Euro, doch das wird leider nicht von den Krankenkassen übernommen“, moniert Borlak. Das sei sehr kurzsichtig, denn ein falsches Medikament oder eine Überdosierung könne schnell mehrere Tausend Euro an Folgekosten verursachen. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jährlich etwa 60.000 Menschen im Zusammenhang mit unerwünschten Arzneimittelreaktionen… (Pharmakologe Jürgen Borlak vom Fraunhofer-Institut.)

Die Pharmaindustrie hat im Jahr 2004 20,3 bzw. 14,1 Milliarden Dollar für Antidepressiva und Antipsychotika umgesetzt. Bei Anti-Epileptika lag der Umsatz bei 11,3 Milliarden. Leicht auszurechnen, wie viel „Nebenwirkungspsychosen“ so produziert wurden.

Dringlichkeit von Gentests kein Thema bei den Experten

Warum die gesetzlichen Krankenkassen immer noch nicht aufgewacht sind und auch nicht die Experten in den Ministerien, darüber kann man lange spekulieren.

Selbst das IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, in Köln bereits 2004 gegründet, hat offenbar noch nicht bemerkt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Was kann man als Patient tun?

Angesichts der Gefahr einer Fehlbehandlung mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit, mithin Arbeitsfähigkeit, sollte man sich den Artikel aus dem Ärzteblatt ausdrucken und damit bei seinem Hausarzt einen Gentest einfordern, bevor man Medikamente schluckt bzw. sich spritzen lässt.

Die Techniker Krankenkasse bietet auf ihrer Internetseite den Ausdruck eines Notfallausweises an: NOTFALLAUSWEIS

Das Ergebnis eines Gentests kann der Hausarzt in den Notfallausweis eintragen.

Menschen mit einer MCS-Erkankung sei ein solcher Gentest dringend angeraten, denn:

Die Umweltmedizin hat Genvarianten bei Chemikalien-Sensitivität festgestellt

Psychopharmaka sind Notfallmedikamente

Die Einnahme von Psychopharmaka sollte ohnehin kritisch betrachtet werden.

Ein Problem der Behandlung mit Psychopharmaka sieht zum Beispiel Prof. .Dr. Joachim Bauer in deren Unspezifität: Psychomedikamente haben im Gegensatz zur Psychotherapie keinen Einfluss auf die individuellen Problemlöse-Fähigkeiten…

Aus diesen Gesichtspunkten ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass der Einsatz von Psychopharmaka auf Notfälle … beschränkt bleiben sollte.“ (Bauer, J. Das Gedächtnis des Körpers, Seite 143)

Autor: Juliane für CSN – Chemical Sensitivity Network, 27. Juni 2009

Literatur:

Prof.Dr. Joachim Bauer, „Das Gedächtnis des Körpers: Wie Beziehungen und Lebensstile unsere Gene steuern“

Bauer, Joachim, Arzneimittelunverträglichkeit: Wie man Betroffene herausfischt

POLITIK: Medizinreport, Dtsch Arztebl 2003; 100(24): A-1654 / B-1372 / C-1288

J. Kirchheiner , A. Seeringer, J. Brockmöller, Stand der Pharmakogenetik in der klinischen Arzneimitteltherapie, State of the art of pharmacogenetic diagnostics in drug therapy, Zeitschrift Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Stand der Pharmakogenetik in der klinischen Arzneimitteltherapie, Springer online, 4. Oktober 2006.

Weitere interessante CSN Artikel zum Thema:

MCS – Multiple Chemical Sensitivity in Österreich laut Bundesministerium für Gesundheit als eine körperlich bedingte Krankheit anerkannt

Flagge Oesterreich

Auch in Österreich ist Chemikalien-Sensitivität / MCS – Multiple Chemical Sensitivity als körperlich bedingte Krankheit im Register für Krankheiten, dem ICD 10, mit dem Code T78.4 einklassifiziert. Dies wurde durch ein aktuelles Schreiben des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit mitgeteilt.

MCS im ICD-10 in Deutschland

Mit Schreiben vom 4. September 2008 hatte der WHO Kooperationspartner in Deutschland, DIMDI, gegenüber CSN mitgeteilt, dass MCS – Multiple Chemical Sensitivity im Deutschland gültigen ICD-10-GM folgendermaßen einklassifiziert ist:

MCS – Multiple Chemical Sensitivity – ICD-10, T78.4

…Allergie, nicht näher bezeichnet;

Kapitel 19 (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen), Abschnitt T66-T78 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen)

MCS in Österreich als Krankheit anerkannt

Mit Schreiben vom 24. Juni 2009 teilte das österreichische Gesundheitsministerium unter Betreff „Chemikaliensensitivität / MCS – Multiple Chemical Sensitivity (ICD-10 T78.4)“, mit:

Zu Ihrem Schreiben vom 17. 4. 2009 an Herrn Bundesminister Stöger wird mitgeteilt, dass der von DIMDI für Deutschland modifizierte ICD-10 Code der WHO auch in Österreich verwendet wird.

MCS auch in Österreich keine Krankheit der Psyche

Hervorzuheben ist, dass vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) explizit mitteilt wurde, dass eine Zuordnung zum Kapitel 5 (Psychische und Verhaltensstörungen) seitens der ICD-10-GM nicht vorgesehen sei. Damit ist die Diskussion beendet, dass MCS eine psychisch einzuordnende Krankheit sei.

Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, ihre Diagnosen zu kodieren. Diese Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM. Die ICD-10 Klassifizierungen sind rechtsverbindlich.

Durch das vorliegende Schreiben des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit wird ersichtlich, dass MCS – Multiple Chemical Sensitivity auch in Österreich als körperlich bedingte Krankheit anerkannt ist, da MCS auch dort mit dem ICD-10 T78.4 codiert wird.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 26. Juni 2009

Literatur:

Bessere Aussichten für Umweltkranke? Konferenz Gesunde Umwelt in Innenräumen

Umweltkranke und Menschen mit Chemikalien-Sensitivität / MCS, die bereits auf geringste Konzentrationen von Schadstoffen in Innenräumen reagieren, warten gespannt auf das Ergebnis der Konferenz GESUNDE UMWELT IN INNENRÄUMEN die vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin ausgerichtet wurde. Wenn sich neue Regelungen zur Verbesserung der Innenraumluft in Innenräumen daraus ergeben, könnte dies für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität, Asthmatiker und viele Millionen Allergiker mehr Lebensqualität bedeuten und ein erster Schritt in Richtung Barrierefreiheit für diese Behinderten sein.

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Presse-Information 041/2009 – Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Konferenz Gesunde Umwelt in Innenräumen

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen“, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben.

Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln – die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest.

Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt.

Literatur:

UBA, Pressemitteilung: Gesunde Umwelt in Innenräumen, Dessau-Roßlau, 23.06.2009

Bildmaterial UBA

Offener Brief einer Selbsthilfegruppe für MCS – Multiple Chemical Sensitivity an den Bundespräsidenten Horst Köhler

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Offener Brief der MCS Selbsthilfegruppe Stuttgart an den Bundespräsidenten Horst Köhler bzgl. der Situation von Menschen in Deutschland, die an Chemikalien-Sensitivität / Multiple Chemical Sensitivity (MCS) erkrankt sind.

An den

Bundespräsidenten Horst Köhler

Bundespräsidialamt

Spreeweg 1

10557 Berlin

Waiblingen, 22.06.2009

Gilt das Grundgesetz auch für alle kranken Menschen?

Sehr geehrter Herr Köhler,

gilt das Grundgesetz auch für alle kranken Menschen? Auf diese Frage würden Sie mir wahrscheinlich antworten – „aber selbstverständlich“. Ich müsste Ihnen dann entgegnen, dass dies in der Praxis leider ganz und gar nicht der Fall ist. Bei vielen Menschen die an Umweltkrankheiten wie MCS (Multiple Chemikalien Sensitivität) leiden, wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit täglich verletzt.

Was ist MCS?

MCS (Multiple Chemikalien Sensitivität) ist eine Erkrankung die besonders häufig bei Personen auftritt die über längere Zeiträume toxischen Chemikalien ausgesetzt waren. Unter Menschen, die beruflich mit Lösungsmitteln arbeiten, erkranken bis zu 60% an MCS. Erkrankte Personen reagieren dann auf Chemikalien (u.a. auch auf Duftstoffe, siehe hierzu den beiliegenden MCS-Flyer von CSN und die beiden DVD´s).

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im ICD-10 Code MCS unter T 78.4 den Vergiftungen zugeordnet. Nach US-Amerikanischen Studien leiden ca. 4-6% der Bevölkerung an schwerer MCS. Wenn man diese Zahl auf Deutschland überträgt dann wären dies mindestens 3 Millionen Menschen. Viele leiden an dieser Erkrankung, ohne es zu wissen.

Wer bereits erkrankt ist und u.a. auf Duftstoffe reagiert, der ist gezwungen in einer Isolation zu leben. Nahezu jeder Mensch verwendet Duftstoffe, die chemische Industrie ist überall sehr präsent. Kontakte mit anderen Menschen, einkaufen gehen, Arztbesuche erledigen sind nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht möglich, von lebenswichtigen Aufenthalten in Krankenhäusern ganz zu schweigen. Die meisten können nicht mehr arbeiten, dadurch befinden sie sich in einer kritischen finanziellen Situation.

Zusammenfassend erklärt bedeutet dies: Luftverschmutzungen durch chemische Stoffe führen dazu, dass an MCS erkrankte Menschen aus der Gesellschaft ausgegrenzt, diskriminiert und täglich mit „Körperverletzungen“ konfrontiert werden. Der Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem die Würde des Menschen unantastbar sein soll, das ein Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert,

wird vollständig ausgehebelt, in dem auf ein angeblich ungeklärtes Krankheitsbild von MCS verwiesen wird. In Wirklichkeit handelt es sich um eine durch die WHO als körperliche Erkrankung anerkanntes Leiden.

Herr Köhler, könnten Sie mir eine Antwort darauf geben, wie wir, MCS-Kranke, unsere Grundrechte einfordern können?

Duftstoffe sollten zumindest in öffentlichen Räumen verboten werden, um den MCS-Behinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Behörden, Ärzten, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Räumen zu ermöglichen. Es gibt bereits in USA und in Schweden teilweise Duftstoffverbote für öffentliche Einrichtungen. Diese Länder haben die Gefahr von Duftstoffen erkannt und nehmen sie ernst.

Was ist ein Grundgesetz und eine Demokratie wert, wenn die Chemie-Lobby sich gegen die Gesundheitsinteressen und Prävention durchsetzt. Dabei gibt es bereits mehrfach bestätigte wissenschaftliche Studien über die negative und irreparable Wirkung vieler alltäglicher Chemikalien auf alle Lebewesen. Wir alle sind täglich von so vielen giftigen Substanzen umgeben, die uns auf Dauer krank machen. Auch durch die REACH-Verordnung Nr. 134/2009 vom 16.02.09 wird sich für die MCS-Kranken effektiv nichts ändern. Die wirtschaftlichen Interessen der chemischen Industrie werden weiterhin geschützt und die Kranken werden immer tiefer in ihr Leid gedrängt.

Deshalb ist eine Aufklärung der Bevölkerung unumgänglich. Schutz und Hilfe für die Betroffenen sowie eine Anerkennung der Umweltkrankheiten wäre dringend notwendig. Denn die „Epidemie“ der Umwelterkrankungen wird sich in den folgenden Jahren so weit ausbreiten, dass es für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft ernste Folgen haben wird.

Ich und andere MCS-Erkrankte würden es uns wünschen und wären Ihnen sehr dankbar dafür, wenn Sie sich mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Aufklärung und die Verbesserung der momentanen Situation einsetzen. Es ist bekannt, dass Sie keine direkte Einflussnahme auf die Gesetzgebung haben. Jedoch könnten Sie auf die bestehende Problematik immer wieder deutlich hinweisen und Ihre Zustimmung nur entsprechenden Gesetzen erteilen. Sie haben doch bisher bewiesen, dass Sie die Gesellschaft mit Ihren einfühlsamen Reden wachrütteln können.

Können wir auf Ihre Unterstützung zählen?

Sie haben vor Ihrer diesjährigen Wiederwahl öffentlich gesagt „Wir wollen eine Gesellschaft sein, die nicht wegschaut, wenn Menschen in Not sind, und keinen zurück lässt“. Da haben einige Ministerien aber noch sehr viel zu tun!

Dieses Schreiben habe ich heute als offenen Brief unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

http://www.csn-deutschland.de/forum/showboard.php?id=51

Ihr Antwortschreiben werde ich ebenfalls dort veröffentlichen. Ihrerseits haben Sie die Möglichkeit, evtl. Kommentare zu meinem Schreiben von anderen Mitbetroffenen auch auf dieser Seite nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

Olga Hogk

(Mitglied der MCS-Selbsthilfegruppe Stuttgart)

Anlagen:

MCS-Flyer

2 DVD´s

Petition bzgl. Vorrang für Umweltmedizin vor psychiatrischer Diagnose und psychiatrischer Behandlung

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages antwortet

Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema Umweltmedizin

Umweltkranke und insbesondere Erkrankte, die unter Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden, berichten häufig davon, dass versucht wurde, sie mit einer psychiatrischen Diagnose zu belegen, obwohl eine umweltmedizinisch begründete Ursache erkennbar war. Sie berichten auch darüber, dass ihnen Psychopharmaka verordnet bzw. verabreicht wurde, ohne dass sie damit einverstanden waren. In einigen Fällen waren Psychopharmaka wegen einer vorliegenden Störung des Fremdstoffmetabolismus sogar als kontraindiziert anzusehen.

Nachfolgend eine Stellungnahme des Deutschen Ministeriums für Gesundheit an den Deutschen Petitionsausschuss des Bundestages zu dieser Problematik. Grund für die Stellungnahme: Eine chemikaliensensible Frau, die in Irland lebt, hatte am 20.März 2009 den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angeschrieben und mittels ihrer Petition um folgendes gebeten:

Petition einer Umweltkranken

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jedem Patienten das Recht gegeben wird, erst einen Umweltmediziner aufzusuchen und naturheilkundliche / homöopathische/orthomolekulare etc. Behandlung zu bekommen, ehe eine psychiatrische Diagnose gestellt werden und mit einer Behandlung mit gefährlichen Psychopharmaka begonnen werden darf.

Die Petentin gegründete ihre Petition wie folgt und fügte eine Reihe von Anlagen bei:

1. Psychopharmaka stellten eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie zu plötzlicher Gewaltbereitschaft und Autoaggression führen können. Amokläufe und Selbstmorde sind mit der Verschreibung von SSRI vorprogrammiert. Erneut hat ein Jugendlicher unter Einfluss eines Antidepressivums Menschen getötet. Hunderte von Fällen weltweit, besonders aus den USA, sind dokumentiert. Aber statt die Gefährlichkeit von Antidepressiva einzugestehen, stellen gerade Psychiater und Psychologen die Forderung nach mehr und frühem Zugang zu psychiatrischer Behandlung.

2. Psychiatrie und Psychopharmaka sind eine Gefahr für ein effektives Gesundheitswesen, da Milliarden verschwendet werden für Medikamente, die Menschen chronisch krank machen. Wirkliche Heilung ist nicht anstrebt, aber den Interessen der Pharma- und Chemieindustrie wird gedient. Die Verwendung von atypischen Antipsychotika wie Zyprexa hat zu einer Epidemie von Diabetes geführt. Der Hersteller Lilly hat bis heute keine Warnung über Selbstmordgefahr im Beipackzettel angegeben, obwohl schon vor Jahren der Forscher David Healy berichtet hat, dass schon in den ersten Versuchsreihen Zyprexa zu der höchsten ihm bekannten Selbstmordrate bei Psychopharmaka geführt hat. Der Hersteller bietet auch Diabetes-Mittel an und verdient zusätzlich.

3. Da sich die allgemeine Psychiatrie und Neurologie nicht mit den Ursachen von psychischen Veränderungen befassen, werden Schäden, die durch Neurotoxine in der Umwelt, in der Nahrung und durch medizinische Behandlung entstehen, weder erkannt noch medizinisch korrekt behandelt. Die durch umweltmedizinischen Forschung nachweisliche Wirkung von Schadstoffen wie Quecksilber ( v.a. von Zahnamalgam), Fluor, Blei, Arsen, Lösemittel, Mikrowellen (von Mobilfunk) und Nahrungszusatzstoffen wie Aspartam und Natriumglutamat auf das menschliche Nervensystem und damit auf das seelische Befinden wird von der Psychiatrie ignoriert. Schlimmer noch: Menschen, die stark auf Umwelteinflüsse reagieren und dieses Erfahrung äußern, werden kurzerhand Wahnvorstellungen diagnostiziert. Die Psychiatrisierung von Menschen mit multipler chemischer Sensitivität (MCS) und Elektrohypersensitivität (EHS) bringt praktisch gar keine Erfolge, aber kostet Millionen. Diesen Menschen wird aber von ignoranten Psychiatern im Falle von Zwangseinweisungen das Konsultieren von Umweltmedizinern oder Heilpraktikern verweigert.

4. Es ist eine Tatsache, dass ein Psychiater nach völlig subjektiven und willkürlichen Kriterien aus einer Einzelaussage eine groteske Diagnose basteln kann, die ohne Prüfung von Gericht übernommen wird. Wenn eine Hilfe suchende MCS-Kranke eine schon einwöchige völlige Schlaflosigkeit und immer wieder einsetzendes Herzrasen beschreibt, das sie befürchten lässt, vor einem Herzinfarkt zu stehen mit der Sorge: „Ich bin in großer Gefahr“, kann eine psychiatrische Diagnose gestellt werden, die Patientin fühle „sich bedroht“ und habe „keine Krankheitseinsicht“ – selbst wenn diese Person aus eigener Initiative kam. [Dokumentiert]

Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zu Petition

Am 30. Mai erhielt Sie ein Schreiben des Petitionsausschusses, dem eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit beigefügt war.

In der Stellungnahme heißt es u.a.:

Bereits nach geltendem Recht hat jede Patientin/jeder Patient das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt beliebiger Fachrichtung aufzusuchen und sich einer Behandlung zu unterziehen.

Dabei haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Welche Ursachen zu einer Erkrankung geführt haben, ist dabei grundsätzlich ohne Belang. Deshalb wird auch bei Versorgungsangeboten nicht danach unterschieden, ob die Erkrankungen, auf die eine Behandlung abzielt, durch Umweltbelastungen oder andere Faktoren bedingt sind.

Eine medizinische Behandlung wie z.B. eine Arzneimitteltherapie mit Psychopharmaka setzt die Einwilligung der Patientin oder des Patienten voraus. Eine in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlung stellt rechtlich gesehen eine Körperverletzung dar. Jeder ärztliche Eingriff bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung, und zwar in der Regel durch die ausdrückliche, stillschweigende oder mutmaßliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten. Eine wirksame Einwilligung setzt stets eine so umfassende Aufklärung der Patientin oder des Patienten voraus, dass diese/r aufgrund ihrer/seiner persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, Art, Umfang und Tragweite der Maßnahme und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu ermessen und sich entsprechend zu entscheiden. Dabei ist die Einwilligung nur wirksam, wenn die natürliche Einsichts- und Entschlussfähigkeit der Patientin oder des Patienten gegeben ist. Liegt diese nicht vor oder bestehen Zweifel daran, muss die Ärztin oder der Arzt die Einwilligung eines vertretungsbefugten Dritten, der zuvor gleichermaßen aufzuklären ist, einholen. Lediglich in medizinischen Notfällen oder bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses ist die Ärztin oder der Arzt zur Behandlung bzw. Verabreichung von Medikamenten ohne Vorliegen einer wirksamen Einwilligung befugt.

Den vollen Wortlaut der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit, auch zu dessen Einschätzung der umweltmedizinischen Situation, kann hier eingesehen werden:

Schreiben zu Petition 2-16-15-2123-051164 vom 28. Mai 2009, Bundesministerium für Gesundheit an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Sonntagsgedicht der Glasprinzessin: Ich nehm dich mit

Wandern-mit-Freunden

Ich nehm dich mit

meine liebe Freundin –

ich nehm dich mit,

weil du nicht mehr kannst.

Du sitzt in kleinem Raum,

kannst kaum noch gehn,

die toxischen Stoffe engen dich ein.


Du bist voller Schmerzen

und doch so fähig –

ich nehm dich mit;

pack dich in meinen Rucksack –

und wir machen eine lange Wanderung.


Geh mit mir, meine Liebe,

lass dich tragen,

solange ich es noch kann –

und ich zeig dir die alten Bäume, die Bäche

und den moosbedeckten Waldboden.


Denn auch ich bin betroffen,

nicht ganz so schlimm wie du –

kann nur noch in den Wald

und auf ungedüngte Wiesen,

aber bis dahin

nehm ich dich gerne mit.

____

Dieses Gedicht wurde von Mona, der „Glasprinzessin“ geschrieben. Es ist gleichzeitig auch ein Lied, dass Mona singt, wenn sie Heimweh nach der Nordsee hat. Mona hat schwere Chemikalien-Sensitivität / MCS und muss fast die ganze Zeit draußen in der Natur verbringen.

Mona’s Geschichte: Mona die „Glasprinzessin“ – ein einsames Leben mit Wind und Wetter

Weitere Gedichte und eine Geschichte der Glasprinzessin:

Naturchaos * Heilung * Rotkehlia, das Rotkehlchen erzählt aus seinem Leben * Dazwischen * Sonntagsgeschichte: Papo Mio’s Oase für Umweltkranke * Isolation – Sonntagsgedicht der Glasprinzessin * Vertigo * Wohlig * Am Bug

Politik, Politiker engagieren sich für Umweltkranke

Politiker, Parteien engagieren sich

Umweltkranke werden auf fast allen Ebenen in unserer Gesellschaft ausgegrenzt. Medizinische Behandlung im Sinne von adäquater Therapie in wirklich geeigneten Räumlichkeiten existiert bis heute nicht. Rücksichtnahme auf die Gesundheit von Umweltkranken wird in öffentlichen Bereichen kaum genommen, wenn, dann ebenfalls nur aufgrund von privatem Einsatz Einzelner. Arbeitsplätze für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) existieren nur in ganz wenigen Einzelfällen und wurden von Arbeitgebern von sich aus bereitgestellt, um einem qualifizierten Mitarbeiter weiterhin Arbeitsmöglichkeit zu bieten. Getoppt wird diese unakzeptable Situation von Diskriminierungen, denen die Erkrankten bewusst ausgesetzt werden, bspw. in dem man partout nicht akzeptieren will, dass eine körperliche Krankheit vorliegt und darauf beharrt, es sei psychisch bedingt, reine Einbildung, etc. und damit die Ursache und Auswirkungen der Erkrankung verschleiert, damit niemand für die Erkrankten aufkommen muss.

Thommy’s Blogfrage der Woche

  • Was erwartet Ihr von Politikern, wie können sie sich für Umweltkranke engagieren?
  • Um was würdet Ihr persönlich Politiker der Spitzenparteien bitten?
  • Können sich Politiker überhaupt wirkungsvoll für uns einsetzen?

50 000 Einträge im CSN Forum für Chemikaliensensible und Umweltkranke

Glückwunsch zu 50 000 Einträgen im CSN Forum

Herzlichen Glückwunsch an alle CSN Forumsmitglieder. Heute wurde im CSN Forum der 50 000. Eintrag eingestellt. Das Forum des Chemical Sensitivity Network besteht in der jetzigen Form seit 2004 und richtet sich in erster Linie an Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Umweltkranke. Rund um die Uhr stellen Mitglieder des CSN Forums Informationen ein, die sie für wichtig erachten oder mit denen sie anderen helfen wollen. Täglich wird das Forum auch von vielen an umweltmedizinischen Thematiken interessierten Menschen und Fachleuten gelesen.

Als Dankeschön an alle, die Tag für Tag für Mitbetroffene und Leser da waren, Themen einstellten und Fragen anderer Umweltkranker beantworteten, haben wir uns ein Geschenk ausgedacht:

Die Duftstoff-Informationskarten, die kürzlich vom CSN-Kreativteam gestaltet wurden, sind derzeit im Druck. Wenn sie fertig sind, verschenken wir sie an Euch als Dank für Euren Fleiß, andere MCS Kranke aufzuklären und denen, die in Not waren, zu helfen und allen CSN Forumslesern als Dank für ihre Treue.

Jeder Interessierte, der gerne Duftstoff-Infokarten verteilen möchte, kann sie von uns gegen einen frankierten Rückumschlag kostenlos anfordern. Näheres teilen wir Euch mit, wenn die Kärtchen aus der Druckerei eingetroffen sind.

Vielen Dank an alle CSN Forumsmitglieder und alle CSN Leser.

Weiter so!

Herzlichst Euer

CSN Team