Bundesgesetzblatt teilt mit, die Bezeichnung „Somatisierungssyndrom“ für MCS in der Versorgungsmedizin-Verordnung fällt weg

Beschwerde eines Betroffenenverbandes war erfolgreich

Ende 2008 legte eine MCS-Organisation Beschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein. (1) Die Organisation empfand es als Diskriminierung, dass in den ärztlichen Gutachterleitlinien im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehin-dertenrecht ein Passus über die Umweltkrankheiten MCS, CFS und FMS stand, der diese Erkrankungen als „Somatisierungssyndrome“ titulierte.

Eine Änderung wurde als dringlich angesehen, denn ohne die Versorgungsmedizin-ischen Grundsätze (VMG) – Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) – sind Verfahren im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht nicht zu betreiben. Steht dort Nachteiliges, kann dies zu Fehlbewertungen führen und Auswirkungen auf Verfahren haben. Letztendlich können dadurch auch Prozesse verloren gehen.

Der Beschwerde von Betroffenenverbänden wurde stattgegeben, das konnte seit Kurzem bereits bei U.Wendler gelesen werden. (2) Der Bundesrat hat der Änderung in der Versorgungsmedizin-Verordnung zugestimmt. (5) Eine rechtsgültige Änderung des besagten Passus trat laut Bundesgesetzblatt am 1. März 2010 in Kraft, die diskriminierend empfundene Bezeichnung fällt weg. (3)

Das Ministerium reagierte auf Beschwerde

Frau Dr. Christa Rieck vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte der MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung am 21.November 2008, als Antwort auf deren Beschwerde, mit, dass wie schon im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herr Thönnes angekündigt, die Sachverständigen empfohlen hätten, den Satz:

“Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.” durch “Die Fibromyalgie, Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.” zu ersetzen. (4)

Bundesgesetzblatt: Änderung im März 2010 in Kraft getreten

Rund eineinhalb Jahre nach der zugrundeliegenden Beschwerde des Betroffenen-verbandes und der Zusage des Ministeriums, dass eine Änderung erfolgen werde, steht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010, Teil 10, erschienen am 9. März 2010: (3)

Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

vom 1. März 2010

Auf Grund des § 30 Absatz 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I

S. 2904) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung:

Artikel 1

Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412) wird wie folgt geändert:

2. Teil B wird wie folgt geändert:…

d) In Nummer 18.4 werden die Wörter „Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (zum Beispiel CFS/MCS)“ durch die Wörter „Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Berlin, den 1. März 2010

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

U r s u l a v o n d e r L e y e n

Bedeutung für MCS-Kranke

Durch die Einstufung von MCS als körperlich bedingte Krankheit und das am 1. März 2010 rechtsverbindliche Inkrafttreten der neuen Formulierung in der Versorgungsmedizin-Verordnung, als auch der Einklassifizierung von MCS als körperlich bedingte Krankheit im ICD-10, haben MCS-Kranke endlich alles in der Hand, ihre Krankheit auf Antrag als körperlich bedingte  Behinderung anerkannt zu bekommen. Dies dürfte die unseligen Vorgehensweisen, MCS-Kranke fälschlich-erweise zu psychiatrisieren, nun endgültig stoppen, bzw. MCS-Kranken helfen, gegen weiterhin fehlerhaft vorgehende Gutachter, Ärzte und Selbsthilfegruppen adäquate Massnahmen zu ergreifen

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24. März 2010

Literatur:

  1. Schreiben MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 29.09.2008
  2. Versorgungsmedizinische Grundsätze Anhaltspunkte, „Für 2010 geplante Änderungen“, U. Wendler, 2010
  3. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010, Teil 10, Änderungen, ausgegeben 9. März 2010
  4. Antwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales an MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung, Bonn, 21.November 2008
  5. Bundesrat, Drucksache 891/09, Erste Verordnung zur Äbnderung der Versorgungsmedizin-Verordnung, 18.12.2009

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Vergleich bei Gericht: 100 000$ Entschädigung wegen Parfumallergie und Duftstoffverbot bei Behörden

Drei Jahre kämpfte eine Angestellte einer Planungsbehörde aus Detroit um ihr Recht, jetzt bekam sie 100 000$ vom Gericht zugesprochen. Sie hatte ihren Arbeitgeber, die Stadt Detroit, verklagt, weil das Parfum ihrer Kollegin dafür sorgte, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Die Stadt plädiere auf Nichtzulassung der Klage, das Gericht hielt die Klage jedoch für zulässig und verwies auf einen ähnlich gelagerten, positiv entschiedenen Parallelfall. Im vergangenen Monat kam es zu einem Vergleich. Im Rahmen des Vergleichs erklärte sich die Stadt außerdem bereit, ein Duftstoffverbot bei den städtischen Behörden einzuführen.

Original-Dokument des Vergleichs: Settlement Agreement and full and complete Release of Liability

Kein Entgegenkommen – Klage bei Gericht

Die Klägerin Susan McBride hatte die Stadt Detroit 2007 verklagt, nachdem man ihr keinerlei Entgegenkommen gezeigt hatte. Ihre Kollegin hatte nicht nur ein schweres Parfum benutzt, auf das sie nicht verzichten wollte, sondern zusätzlich noch einen Duftvernebler auf ihrem Schreibtisch aufgestellt. Das unterließ sie nach einigem Drängen, doch auf ihr Parfum wollte sie keinesfalls verzichten.

Susan McBride leidet unter einer Duftstoffallergie und Chemikalien-Sensitivität. Die Duftstoffe ihrer Kollegin schnürten ihr die Kehle zu, sie bekam Atemnot und musste ständig husten. Weder die Kollegin noch die arbeitgebende Behörde waren bereit, Abhilfe zu schaffen. McBride hatte darum gebeten, dass die Kollegin ihr Parfum unterlassen oder man sie in einen anderen Bereich versetzen möge.

Anstellerei oder Recht auf uneingeschränktes Atmen?

McBride wurde in der Zeit bis zur aktuellen Verhandlung von einigen Kritikern angegriffen, sie führten an, die Frau sei nur etwas „überempfindlich“ und missbrauche das Rechtssystem. Das Gericht sah dies anders und verwies darauf, dass die chemikaliensensible Frau eine Behinderung habe und deswegen das Recht auf Atmen als lebensnotwenige Funktion einklagen könne. Viele Arbeitsplätze in den USA sind bereits duftfrei, weil es Menschen gibt, die durch die Duftstoffe anderer gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Integration und Barrierefreiheit für Chemikaliensensible und Allergiker

Bei der letzten Verhandlung hatte McBride kundgetan, dass es ihr statt um Geld eher darum ginge, dass betroffene Menschen Unterstützung bekämen und ihnen Kooperation zuteil würde. Sie zitierte in ihrer Bitte ans Gericht eine Regelung des Ministeriums für Information im Bundesstaat Michigan. Dort hatte man von den Angestellten gefordert, starke Düfte zu unterlassen, leichte Parfümierung jedoch erlaubt.

Das aktuelle Ergebnis geht sogar noch weiter und dürfte viele Menschen, die Probleme mit Duftstoffen haben, sehr erfreuen. Die Stadt Detroit unterzeichnete, dass man Hinweise an das Schwarze Brett in den Behörden und Büros der Stadt hängen wird, die auf denen steht:

Unser Ziel ist es, sensibel gegenüber Angestellten mit Parfum- und Chemikalien-Sensitivität zu sein, und wir bitten daher unsere Angestellten, dass sie Abstand davon nehmen, duftende Produkte zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Colognes, After Shave, Lotion’s, Parfums, Deodorants, Body- und Gesichts Lotions, Haarspray und ähnliche Produkte.

Dieser Maßnahme wird zusätzlich Nachdruck verliehen durch einen neuen Passus in der Betriebsordnung, in der die Stadt auch darauf hinweist, dass Duftkerzen, Parfumproben aus Zeitschriften, Raumsprays, Duftstecker für die Steckdose, Reinigungsmittel mit Duftstoffen, etc. zu unterlassen sind.

Entgegenkommen schützt oft schon vor Leid und höheren Forderungen

Die beiderseitige Unterzeichnung des Vergleichs zeigt, dass die Stadt zur Einsicht kam und es so aussieht, als habe man aus dem Prozess eine Menge gelernt. Der Richter hatte auch deutlich genug zu verstehen gegeben, dass die Stadt mit ihrer Haltung und Aussagen nur unzulänglich dargelegt habe, warum man die starke Benutzung von Parfums der Kollegin von McBride nicht einfach untersagt habe. Zum Weitern sei nicht zu verstehen, warum das Unterlassen von Duftstoffen nicht als ein angemessenes Entgegenkommen für einen kranken behinderten Menschen angesehen worden sei.

Auch ein vom Gericht angeführter Parallelfall dürfte zur Einsicht geführt haben

Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Die Urteilssumme wurde in diesem Fall jedoch vom Richter auf 814.000 Dollar reduziert, weil die Klägerin den Beweis, dass sie unter einer Parfümallergie leide, nicht ausreichend erbringen konnte.

Anwältin gab Tipps im Umgang mit Parfumproblematik am Arbeitsplatz

Der Rechtsstreit über Duftstoffe am Arbeitsplatz wird in den Medien diskutiert, was auch gute Ansatzpunkte hervorbringt, die dazu beitragen, dass mehr Verständnis für Angestellte entsteht, die von der Problematik betroffen sind. Wie man an einem Arbeitsplatz zum Wohle aller agiert, wenn eine solche Situation eingetreten ist und wie die rechtliche Situation aussieht, stellte ein TV Sender sehr gut heraus.

In der Sendung “Early Show” äußerte sich eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zum aktuellen Fall und der rechtlichen Vorgehensweise, wenn jemand durch das Parfum eines Kollegen nicht mehr vernünftig arbeiten kann und Symptome bekommt. Die Anwältin sagte in Early Show: „Eine Person hat nicht notwendigerweise das Recht, Parfum zu tragen, aber eine Person hat das Recht, in der Lage zu sein, am Arbeitsplatz atmen zu können. Also wenn ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und zu seinem Chef oder seiner Chefin sagt, „Ich kann nicht atmen, dieses Parfum löst Beschwerden aus, die meine Fähigkeit, an meinem Arbeitsplatz zu atmen, einschränken,“ und seinem Chef oder seiner Chefin darüber berichtet, dann muss der Chef dieser Person angemessen entgegenkommen.“

Die Arbeitsrechtlerin ergänzte in der TV-Show, dass es wichtig sei, dass ein Chef nicht nur mit den Beteiligten kommuniziert, sondern auch Optionen auskundschaftet. Dieser Hinweis ist sehr wertvoll, denn oft ist es mit ein wenig nachdenken möglich, allen Beteiligten gerecht zu werden und von einem Angestellten gesundheitlichen Schaden abzuwenden, ohne dass der Betriebsablauf leidet.

Ein weiterer Hinweis, der zur Sprache kam, ist sehr wichtig für betroffene Angestellte. Sie müssen Takt wahren und die Anwältin gab hierzu den Rat, dass man nicht sagen solle, dass ein Kollege „stinkt“. Das sei kein angemessener Ansatz. Sie selbst würde zum Chef der Person hingehen und sagen: „Der Geruch beeinträchtigt meine Atemfähigkeit. Er verursacht eine Allergie oder er beeinträchtigt meine Atmung. Es ist ein Eingriff in meine Arbeitsfähigkeit. Können Sie mir entgegenkommen, mir helfen, bitte?“ Das ist in der Tat taktisch wesentlich klüger, als emotional hochzufahren, auch wenn es im einen oder anderen Fall schwerfällt. Wer auf diese diplomatische Weise ohne große Emotionen auf seinen Chef zugeht, wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Unterstützung erfahren.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 15. März 2010

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Barrierefreiheit für Behinderte in Wahllokalen

MCS eine Behinderung mit vielen Barrieren

Zur Bundestagswahl werden auch viele Behinderte in Deutschland die Wahllokale aufsuchen. Wahllokale sollten demnach so ausgerichtet sein, dass auch Behinderte sie betreten können. Für Bundesbürger, die unter Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden, sind die Modalitäten, ob das Wahllokal betretbar ist oder nicht, noch schwerer zu realisieren, als für Gehbehinderte, Blinde und andere Behinderte. Geringster Kontakt mit Parfum, Raumsprays, Teppichböden, holzschutzmittelbelastete Sporthallen, etc. sorgt bei Chemikaliensensiblen für schwere körperliche Beschwerden, die Stunden oder Tage anhalten können. Barrierefreiheit in Wahllokalen ist für die Bevölkerungsgruppe mit MCS schwer oder kaum umsetzbar.

Thommy’s MCS Blogfrage der Woche:

  • Könnt Ihr als Chemikaliensensible ins Wahllokal gehen, um bei der Bundestagswahl Eure Stimme abzugeben?
  • Ist das Wahllokal an Eurem Wohnort behindertengerecht?
  • Welche Erfahrungen habt Ihr vormals in Wahllokalen gemacht?
  • Geht Ihr diesmal mit Aktivkohlemaske zur Wahl?
  • Oder habt Ihr Euch für eine Briefwahl entschieden?

Integration von Behinderten am Arbeitsplatz: Lehrer mit MCS – Multiple Chemical Sensitivity und Allergien

Lehrer mit MCS sollte eine Chance haben

Die Integration von Behinderten auf Arbeitsplätzen ist eine wichtige Aufgabe, der sich Behörden weltweit angenommen haben. Lehrer, die unter Chemikaliensensitivität / Multiple Chemical Sensitivity (MCS) leiden, haben es in Schulen nicht leicht. Baumaterialien, die Chemikalien ausdünsten, Parfüms und Duftstoffe von Schülern und Kollegen, chemikalien- und duftstoffhaltige Reinigungsmittel Renovierungsarbeiten, Einsatz von Pestiziden stellen nur einen kleinen Bruchteil der „Barrieren“ dar, mit denen chemikaliensensible Lehrer konfrontiert werden können.
 
Häufig wird eine Lehrkraft mit MCS frühzeitig in Pension geschickt. Ein Verlust, dem das Job Accommodation Network (JAN) entgegensteuert, indem diese, dem Ministerium für Arbeit unterstellte Abteilung, Empfehlungen und Unterstützung zur Integration behinderter Lehrkräfte gibt, auch und insbesondere solchen, die unter MCS und Allergien leiden.

Auf Behinderte und ihre Bedürfnisse eingehen
Das amerikanische Schwerbehindertengesetz sieht vor, Behinderte im Berufsleben besonders zu unterstützen. Eine Unterabteilung des Ministeriums für Arbeit, das Job Accommodation Network (JAN), hat sich dessen angenommen und sorgt dafür, dass Situationen im Berufsalltag erfasst und verbessert werden.

In einer Broschürenserie über Behinderungen in Beruf und Unternehmen geht JAN in einem Sonderheft insbesondere auf die Bedürfnisse von behindertem Lehrpersonal ein und wie man dieser Behindertengruppe helfen kann. Die Behörde motiviert, die aufgeführten Vorschläge nicht als einzige Möglichkeit anzusehen, sondern weitere Möglichkeiten zu schaffen, wenn es einer behinderten Person helfen könnte. JAN führt an, dass die Vorschläge nur eine kleine Auswahl darstellen sollen und das es zahllose weitere Möglichkeiten gäbe, um einem behinderten Angestellten gerecht zu werden. 

Lehrpersonal mit Behinderung – kein Problem
JAN geht von etwa 1,1 Millionen behinderter Lehrkräfte an amerikanischen Schulen, Bildungseinrichtungen und Universitäten aus. Da Lehrkräfte einem hohen Standard entsprechen müssen, um der Vielzahl von Anforderungen zu entsprechen, die sie während ihrer Arbeit gerecht werden müssen, ist es laut der Behörde erforderlich, dass angemessene Anpassungen vorgenommen werden, um es dieser Behindertengruppe zu ermöglichen, ihre Arbeit effektiv durchführen. 

Nicht alle Lehrkräfte, die unter einer Behinderung leiden, benötigen spezielle oder viele Anpassungen des Arbeitsumfeldes, um ihre Arbeit zu verrichten. Manche brauchen überhaupt keine Anpassungen, andere benötigen nur kleine Hilfestellungen, die schon mit einer Anordnung abgetan sind.

Viele Zugeständnisse für eine behinderte Lehrkraft kosten nicht einmal Geld, sie erfordern nur Willen und Kooperation der Menschen im Umfeld. So berichtet JAN von einer Lehrkraft, die unter einem Anfallsleiden litt. Die Lehrkraft hatte ein Haustier, das speziell auf die Erkennung der Anfälle abgerichtet war. An der Schule, an der sie unterrichtete, waren Tiere jedoch verboten. Die Schulleitung fällte eine Einzelerlaubnis und sorgte zusätzlich dafür, dass einige Personen mit dem Tier vertraut gemacht wurden und sich um es kümmerten, während die Lehrkraft einen Anfall hatte und in einem Krankenzimmer lag. Kosten der Maßnahme: 0

Auch Lehrpersonal mit MCS hat eine Chance
Während Lehrpersonal in Deutschland beim Auftreten einer Chemikaliensensitivität erfahrungsgemäß mit massiven Problemen rechnen muss und die Behinderung meist mit Frühpensionierung (oft wird die Erkrankung auf die Psyche abgeschoben) einhergeht, sieht JAN in den USA Unterstützung für Lehrpersonal mit MCS und Allergien vor. Sogar ein Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen für Personen mit CFS – Chronic Fatigue Syndrom wurde von der Behörde eingebracht.

Folgende Vorschläge unterbreitet JAN, um chemikaliensensiblen Lehrkräften und solchen mit Allergien das Unterrichten zu erleichtern, bzw. weiterhin zu ermöglichen:

Bei Allergien auf Kreide:

  • Benutzung eines Overhead Projektors
  • Benutzung eines PC Projektors
  • Benutzung einer abwaschbaren Kunststofftafel, die mit ungiftigen Markern beschrieben werden kann
  •  Benutzung eines großen Papierblocks auf einer Staffelei (wie bei Konferenzen üblich)
  • Schaffen einer guten Ventilation, Luftfilter, Luftfilterungsanlage
     

Bei Sensitivitäten gegenüber Reinigungsmitteln, Zigarettenrauch, Pestiziden, Parfüms, Farbe, Teppichboden und anderer Gebäudeausstattung: 

  • Benutzung eines Luftfilters, Installierung einer Luftfilterungsanlage
  • Vermeidung der Reizstoffe, so weit wie möglich
  • Verwendung ungiftiger Anstreichfarbe und von speziellen Reinigungsprodukten, die weniger reizende Alternativen darstellen
  • Entfernung, Austausch oder Entgiftung von bestehendem Teppichboden und Auswahl weniger toxischer Gebäudeausstattung und Versorgungsmaterialien
  • Verbesserung der Ventilation innerhalb des Arbeitsplatzes
  • Benachrichtigung im Vorfeld über Malerarbeiten, dem Einsatz von Pestiziden, damit ein alternatives Arrangement für die Arbeit in dieser Zeit getroffen werden kann
  • Schulung des Umfeldes über Multiple Chemical Sensitivity und was die Erkrankung  bedeutet und wie Duftstoffe den Gesundheitszustand Betroffener beeinträchtigen können
  • Auslagern des Arbeitsplatzes aus Bereichen, in denen sich der Werkraum, das Chemielabor, die Cafeteria oder Parkplätze befinden
  • Ausführung von Reinigungs- und Gebäudeinstandsetzungsarbeiten und Renovierungsarbeiten, wenn das Gebäude leer steht
  • In Betracht ziehen der Einführung eines Duftstoffverbotes
  • Bereitstellung eines Luftentfeuchters, um Schimmelbildung zu verhindern
  • Bereitstellung einer Liste der Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln und anderen chemischen Substanzen, die auf dem Schulgelände zum Einsatz kommen

Integration statt Isolation
Diese Maßnahmen, die von JAN für chemikaliensensibles Lehrpersonal vorgeschlagen wurden, könnten mit ein wenig Willen und Akzeptanz an jeder Schule, jeder Universität durchgeführt werden. Sie käme auch anderen Allergikern sowie chemikaliensensiblen Kindern und Jugendlichen zugute.

Es liegt an den Behörden in den jeweiligen Ländern, sich auf humane Weise einzusetzen und mit dazu beizutragen, dass Barrieren auch für diese bisher nahezu ausnahmslos ausgegrenzte Behindertengruppe eliminiert werden.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17.03.2009

Literatur:
Job Accommodation Network, Occupation and Industry Series: Accommodating Educators with Disabilities, 18.02.2009

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Die Psychiatrisierung von MCS-Kranken stellt in Deutschland den Tatbestand der Diskriminierung körperlich Behinderter dar

Menschen, die an Multiple Chemical Sensitivity (MCS) erkrankt sind, werden mit Faktoren konfrontiert, die bei kaum einer anderen Krankheit in vergleichbarem Maße in Erscheinung treten:

MCS Erkrankte leiden unter:

  • den Schmerzen durch ihre Krankheit
  • der Isolation, erzwungen durch ihre Reaktionen auf minimale Konzentrationen von Alltagschemikalien
  • mangelnder adäquater medizinischer Versorgung
  • dem Verlust von Beruf, Freunden, Vermögen,…
  • der Einbuße ihrer Freiheit und ihrer Lebensqualität
  • der Diskriminierung, der sie von vielen Seiten ausgesetzt sind

Der Faktor, den Chemikaliensensible als den Punkt anführen, unter dem sie am Allermeisten leiden, ist die Diskriminierung, der sie oft in unserer Gesellschaft und durch Behörden ausgesetzt sind.

MCS ist als körperliche Krankheit einklassifiziert
MCS ist im für Deutschland gültigen WHO Register der Krankheiten, dem ICD-10 GM, als körperliche Krankheit einklassifiziert. MCS trägt dort den Diagnoseschlüssel T.78.4 und ist dem Kapitel 19 unter „Verletzungen, Vergiftungen“ zugeordnet. In Deutschland sind Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch V dieser rechtsverbindlichen Klassifizierung verpflichtet. (1,2,3)

MCS ist eine körperliche Behinderung, aber…
Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist in Deutschland seit 2005 als körperliche Behinderung anerkannt (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates). Der Behindertenstatus wird auf Antrag im Einzelfall zugebilligt. Behinderte dürfen laut geltendem Recht nicht diskriminiert werden und stehen unter besonderem Schutz. Chemikaliensensible spüren jedoch wenig von der Sicherheit, die ihnen von Rechts wegen gewährt wird, im Gegenteil. Sie werden aufgrund von (teils bewusster) Desinformation als psychisch Kranke abgestempelt, obwohl der internationale wissenschaftliche Sachstand klar darlegt, dass es sich um eine körperliche Krankheit handelt. Ein Kriterium dafür sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP), wie man nachfolgend erkennen kann:

In Deutschland wurde MCS im Jahr 2004 erstmals als Behinderung eingegliedert, jedoch hatte man Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Chronische Erschöpfung (CFS) sehr zum Leidwesen der Erkrankten und deren Ärzte in den Leitlinien unter Ziffer 26.3 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, psychische Traumen“ gelistet. Die Erkrankten und ihre Ärzte empfanden diese Einstufung zu Recht als Diskriminierung, was zu einer Neueingliederung im Jahr 2005 führte. (4) Seitdem werden MCS und CFS unter Ziffer 26.18 „Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen“ geführt. Zwar kann seither beim Vorliegen einer besonders schweren MCS ein GdB von mehr als 50 zuerkannt werden, aber in den Leitlinien befindet sich noch immer ein Punkt der Diskriminierung. MCS ist zwar körperlichen Einschränkungen zugeordnet, jedoch steht in der AHP Fassung 2008 zu lesen:

„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“

Diese Bewertung „ähnliche Somatisierungssyndrome“ verwundert, denn bereits 1998 hatte der ärztliche Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, folgende Aussage getätigt:

„Gemäß Beschluss sind so genannte Umweltkrankheiten, wie das „MCS-Syndrom“,  die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktionsstörungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychische oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind.“ (5)

MCS Patienten-Initiative reklamiert Diskriminierung Behinderter
Die MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung trat in Aktion und schrieb das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales an und erwirkte, dass der derzeitige Passus, in dem die Erkrankung MCS unangebrachter Weise als Somatisierungsstörung bezeichnet wurde, nun endgültig von diskriminierenden Bezeichnungen befreit und  geändert wird: (6)

Abschrift des Briefes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bezug auf MCSBundesministerium
für Arbeit und Soziales

MCS Patienten-Initiative
gegen Diskriminierung

Bonn, 21.November 2008

Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Sehr geehrte Frau xxx

Wie im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herr Thönnes angekündigt, erfolgt nun die Antwort auf Ihr Schreiben vom 29.09.2008, nachdem der Sachverständigenbeirat Versorg-ungsmedizin getagt hat.

Die Sachverständigen haben empfohlen, den Satz

„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
durch
„Die Fibromyalgie, Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Christa Rieck
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales


Diskriminierung in Gutachterleitlinien beendet
In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) für das kommende Jahr 2009 wird, wie im Schreiben des Bundesministeriums angekündigt, der betreffende Passus, der die Krankheit MCS als „Somatisierungsstörung“ bezeichnete, abgeändert.

Bedeutung für Chemikaliensensible
Den AHP kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, sie sind aber auch nicht nur als unverbindliche Richtlinien für medizinische Sachverständige zur Bewertung von Sachverhalten aufzufassen. Vielmehr handelt es sich bei den AHP nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand der herrschenden medizinischen Lehrmeinung, d.h. der so genannten Schulmedizin, wiedergibt. Als einleuchtendes, abgewogenes und in sich geschlossenes Beurteilungsgefüge ermöglichen die AHP der Verwaltung und den Gerichten unter Wahrung des allgemeinen Gleichheitssatzes den zutreffenden MdE-Grad bzw. nunmehr GdS für eine Schädigungsfolge oder den GdB für eine Teilhabebeeinträchtigung zu bestimmen. (7)

Fazit für Chemikaliensensible
Durch die Eingliederung von MCS als körperliche Krankheit, der neuen Formulierung in den AHP und der Einklassifizierung von MCS als körperliche Krankheit im ICD-10 haben Chemikaliensensible endlich alles in der Hand, um ihre Krankheit auf Antrag als körperliche Behinderung anerkannt zu bekommen.

Wie aus den oben aufgeführten Tatsachen eindeutig ersichtlich, ist also die Klassifizierung von MCS als eine körperliche und nicht psychische Erkrankung in Deutschland allgemein rechtsverbindlich.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24.12.2008

Literatur:

  1. DIMDI Schreiben an CSN, MCS ICD-10, 04.09.2008
  2. DIMDI Schreiben, 04.09.2008
  3. Bundesministerium für Gesundheit, Anwendung der ICD-10 in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 18.12.1995
  4. BMGS Berlin, MCS Ziffer 26.18, Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, Anhaltspunkte 2005
  5. Ärztlicher Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit, TOP 1.9, Nov. 1998.
  6. Dr. Christa Rieck, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Schreiben „Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht“ vom 21.11.2008
  7. Anhaltspunkte 2008, Rechtsnatur der Anhaltspunkte, Schillings/Wendler 08/2008

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Werden Chemikaliensensible genauso behandelt wie andere Behinderte auch, oder ignoriert man ihre Behinderung?

Wer nicht ins System passt wird gefressen

Chemikalien-Sensitivität ist in Deutschland als körperliche Behinderung (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates) seit 2005 anerkannt. Der Behindertenstatus wird auf Antrag im Einzelfall zugebilligt. Behinderte sind vom Gesetz her generell gegenüber Nichtbehinderten gleichgestellt. Es darf keine Behinderung einer anderen Behinderung gegenüber benachteiligt oder speziell übervorteilt werden. Behinderte dürfen nicht diskriminiert werden.

MCS – Blogfrage der Woche:

  • Wie geht es Euch mit Chemikalien-Sensitivität, geht man auf Eure Behinderung ein? Werdet Ihr gemäß Eurer Behinderung behandelt, bekommt Ihr Hilfe zugebilligt in Eurem Umfeld, von Behörden, etc.?
  • Billigt man Euch die gleichen Rechte wie anderen Behinderten im Alltag, in der Gesellschaft und im Beruf zu?
  • Existiert Barrierefreiheit für Euch, oder seid Ihr durch Eure MCS unüberwindbaren Barrieren ausgesetzt, die niemand für Euch aus dem Weg räumt?
  • Oder ignoriert man Eure Chemikalien-Sensitivität gänzlich und diskriminiert man Euch sogar deswegen?
  • Fühlt Ihr Euch als Chemikaliensensible von der Gesellschaft als Behinderte verstanden und akzeptiert?

Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert

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NAAF: Duftstoffverbot der Gesundheit von Kindern zuliebe

Norwegen gehört zu den wenigen Industrieländern auf der Welt mit sehr sauberer Luft und sauberem Wasser. Doch selbst in diesem Land klagen Menschen über Atemwegsbeschwerden, Allergien und Chemikalien-Sensitivität. Stark im Anstieg sind Allergien auf Duftstoffe, weil der Konsum von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten auch in diesem nordischen Land, mit über 80000 km Küste (inkl. der vielen Inseln) und sechsundzwanzig Berggipfeln mit über 2300 Metern Höhe, rasant ansteigt. Gesundheitlich besonders betroffen sind Kinder, weshalb der norwegische Asthma- und Allergiebund eine Forderung nach einem Duftstoffverbot in Schulen und Kindergärten stellt:

NAAF: Die Gesundheit von Kindern sollte vor persönlicher Eitelkeit stehen

Immer mehr Menschen reagieren auf verschiedene chemische Stoffe, insbesondere auch Kinder. Duftstoff-intoleranzen sind uns bekannt (NAAF), und vieles deutet darauf hin, dass das Problem immer stärker zunimmt. Durch Informationen und kompatible Regeln kann viel erreicht werden, so dass niemand mehr Angst haben muss vor den gesundheitsschädlichen Gerüchen.

Dass Rauchen und Zigarettenrauch Probleme bereiten, wurde nach und nach zu Allgemeinwissen und erfuhr eine breite Akzeptanz, aber nicht jeder versteht sofort, dass vermeintlich gute Düfte für viele Menschen genauso so problematisch sein können.

Für die Gruppe von Kindern, die auf Duftstoffe reagieren, bedeutet es im Alltag, dass ein Besuch im Kindergarten und der Schule für sie komplizierter und schwieriger ist als für andere, weil viele Ältere die Luft durch Duftstoffvernebler und andere parfümierte Produkte verschmutzen.

Die Verwendung von parfümierten Produkten ist ein Luftverschmutzungsfaktor, dem diese bedauernswerten Kinder im Unterricht in den Innenräumen den Großteil des Tages ausgesetzt sind. Durch Einatmen dieser vielen chemischen Stoffe kommt es unter anderem zu Schädigung der Atmungsorgane. Sie können auch auf der Haut Reaktionen verursachen, bspw. in Form von Ekzemen.

Mehr und mehr
Die Meisten von uns sind täglich, direkt oder indirekt, einer immer größer werdenden Anzahl von parfümierten Produkten ausgesetzt. Eine Tatsache, die vom Zeitpunkt der Geburt an immer mehr ansteigt. Es ist also zu erwarten, dass immer Menschen dadurch krank und überempfindlich werden.

Eine frühere Studie aus England belegt, dass Parfümallergien bei Kindern unter 9 Jahren bei 2,8% liegen, während das Vorkommen bei Erwachsenen über 60 Jahre fast 14% betrug. Laut einer Studie aus Dänemark reagieren 40% der Erwachsenen auf Parfümgeruch.

Der Begriff  „Parfümierte Produkte“ kann alles Mögliche bedeuten, von Parfüm in reiner Form, Kosmetika, bis zu Waschmitteln für Kleider und Reinigungsprodukten. Wenn wir uns der Folgen richtig bewusst wären, dass Exposition gegenüber Parfüm auf lange Sicht zu großen Schäden führt, würden alle Gewerkschaften Duftstoffe am Arbeitsplatz verbieten!

„Die Gesundheit von Kindern hat vor persönlicher Eitelkeit zu stehen“, so der norwegischen Asthma und Allergiebund (NAAF).

„Diese Kinder leiden unter einer Behinderung, die unsichtbar ist, und sie werden deswegen nicht in gleicher Weise wie Kinder mit sichtbaren Behinderungen, wie Seh-, Hör- oder körperlich Behinderte, berücksichtigt.“

Zugang für alle
In der Info T-4/98 zum Thema „Kinder und Planung“, sagt die Behörde, „dass die Schaffung einer guten Erziehung und gesunder Umgebungen für Kinder und junge Menschen in den örtlichen Gemeinden angebracht ist, die vor allem auf die speziellen Bedürfnisse von behinderten Kindern und jungen Menschen abgestimmt ist.“

Umfassendes Design und die Zugänglichkeit für alle sollte im ganzen Land auf der Tagesordnung stehen. Die Gemeinden müssten dies als einen roten Faden in allen Planungsbestrebungen und Lösungen, mit bestmöglicher Verfügbarkeit auf die örtlichen Bedingungen, abstimmen. Ein Index ist eine gute Planungsgrundlage.

Wenn man die Planung auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abstimmt, sind die Lösungen in den meisten Fällen gleichzeitig besser für Menschen ohne Behinderungen.

Andere Länder haben sich diesbezüglich schneller weiterentwickelt als Norwegen,   z. B. Kanada. Wir haben diese Vorgaben für einige Arbeitsplätze hier im Hause angenommen, NAAF hat auch seit Jahren Duftstoffverbot.

Ein Verbot der Verwendung von Duftstoffen in Schulen und Kindergärten ist zwar eine sehr umfassende Maßnahme, sollte dennoch populär in allen Kommunen werden, trotz dass die Kommunen oft die Ausrede benutzen, dass die Kassen leer seien.

Denn PARFUMVERBOT IST „GRATIS“, und allgemeine persönliche Hygiene und ein parfumfreies Deodorant sind sehr effektiv!

Saubere Luft sollten alle genießen, auch wenn die Probleme durch Schadstoffe für Menschen mit Asthma und Allergien am Größten sind.


Literatur: NAAF, Barnas helse må gå foran personalets forfengelighet, 28.08. 2008

Übersetzung: Alena Jula, Norwegen

WIDERLEGT Lüge Nummer 4: „Chemikalien-Sensitivität ist nicht anerkannt“

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Der Kampf um Anerkennung lohnt

Chemikalien-Sensitivität ist als Behinderung anerkannt / Teil I

Die Barrieren sind unsichtbar und oft sogar geruchlos, aber dennoch unüberwindbar. Kein Aufzug, keine Rampe bietet Abhilfe. Kein Signalton und kein Warnlicht bietet Schutz davor. Gemeint sind die Hürden im Alltag, die bei bestimmten Menschen u.a. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Krämpfe, Sehverlust, Erschöpfung, Artikulationsstörung und bei schweren Fällen sogar Bewusstlosigkeit auslösen.

Die Menschen, von denen die Rede ist, gehören zu den 15-30% in der Allgemeinbevölkerung eines Landes, die unter Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden und auf Duftstoffe, Farben und Lacke, frischen Asphalt, Zigarettenrauch, Reinigungsmittel, neuen Teppichboden und viele andere Alltagschemikalien oft in Sekundenschnelle Beschwerden entwickeln, die zumeist Stunden bis Tage anhalten. Bei schweren Fällen führt die Erkrankung zu völliger Behinderung und unweigerlich zu Isolation.

Um chemikaliensensiblen Menschen zu helfen, wurden in einigen Ländern begonnen in verschiedenen Lebensbereichen Gesetze und Regelungen zu deren Schutz und Hilfe zu schaffen.

Sachliche Aufklärung führt zu Anerkennung

In mehreren Etappen stellen wir eine kleine Auswahl von dokumentierten Fällen dar, um zu zeigen, dass Chemikalien-Sensitivität (MCS) sehr wohl auch von behördlicher Seite anerkannt wird, und nicht nur dort, auch in der Gesellschaft werden, langsam zwar, aber dennoch mehr und mehr Barrieren abgebaut.

Es ist jedoch zu erwarten, dass noch Einiges an Zeit verstreichen wird, bis wir in Deutschland soweit sind, dass auf Chemikaliensensible genauso viel Rücksicht genommen wird, wie bereits jetzt schon auf andere Behinderte. Ansätze und einige erste Grundlagen sind bereits vorhanden. Es liegt mit an den durch Chemikalien Erkrankten selbst, weitere Aufklärung über toxische Schädigungen und die damit sehr häufig verbundene Chemikalien-Sensitivität zu betreiben.

Eine Trendwende zugunsten von mehr Lebensqualität und Überlebensgrundlagen für Chemikaliensensible wird nicht zum Nachteil der Allgemeinheit führen, ganz im Gegenteil, sie wird dazu beitragen, dass in vielen Bereichen Menschen gesünder und damit produktiver sein können.

Behörden schaffen Grundlagen
Im Jahr 1945 wurde erstmals in einer medizinischen Fachzeitschrift über Chemikalien-Sensitivität berichtet. Es sollte jedoch viele Jahrzehnte dauern, bis diese Erkrankung, die viele Menschen betrifft und in schweren Fällen jegliche Existenzgrundlage raubt, von der WHO in die Klassifizierung von Krankheiten einfloss.

Nach der „International Classification of Diseases“ der WHO, 10 Auflage (1990), ICD-10, im Gebrauch seit 1994, hat MCS die Klassifikation T78.4 und ist dem Bereich „Vergiftungen, Verletzungen andere äußere Ursachen“ zugeführt. T78.4 steht für „Allergien, Überempfindlichkeiten.“ (1,2)

In Australien ist MCS, vom National Centre for Classification in Health, ebenfalls mit einem WHO ICD -10 – AM Code beziffert. Dort floss die Einklassifizierung unter neu definierte Erkrankungen ein (3).

Chemikalien-Sensitivität ist eine Behinderung
Als Behinderung kann Chemikalien-Sensitivität in den USA in Einzelfallentscheidung seit 1992 geltend gemacht werden. (4) Der erste bekannt gewordene Fall, dass MCS zu einer Anerkennung als Behinderung führte, wurde jedoch schon 1979 von einem Gericht auf Hawaii beschieden.

Den Erkrankten wird von US Behördenseite in erster Linie dadurch geholfen, dass zunehmend Wohnraum, öffentliche Gebäude und Arbeitsplätze für deren besondere Bedürfnisse angepasst werden. Die amerikanische Behörde „US Access Board“ setzt sich intensiv mit Modalitäten auseinander, die es Behinderten ermöglichen sollen, öffentliche Gebäude zu betreten und an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Mit diesem Abbau „unsichtbarer Barrieren“ sollen Chemikalien- und Elektrosensible die Möglichkeit erhalten, am Leben teilzunehmen. So gibt es in der Stadt San Franzisko bspw. keine öffentliche Versammlung, in der Duftstoffe oder Zigarettenrauchen erlaubt wäre. Auf chemische Reinigungsmittel wird vor einer Veranstaltung ebenso verzichtet, wie auf das Versprühen von Pestiziden in einem bestimmten Zeitrahmen davor. (5)

Ein weiteres Beispiel, wie in der Praxis mit wenig Mühe Hilfe für Chemikaliensensible betrieben wird:

Im Staat Washington kann eine Person, die unter MCS leidet und als schwer behindert anerkannt ist, beim Ministerium ein spezielles Nummernschild beantragen. Das Ministerium sendet dann einen Fragebogen an den behandelnden Arzt. Wenn der Arzt bestätigt, dass der Patient unter schwerer MCS leidet, bekommt er ein spezielles Nummernschild für Schwerbehinderte. Mit diesem Nummernschild wird das Auto des MCS Kranken an Tankstellen von einem Angestellten betankt. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass Chemikaliensensible keine Benzindünste beim Tanken einatmen müssen und im Wagen sitzen bleiben können.

MCS in Deutschland als Behinderung anerkannt
In Deutschland erfolgte eine Aufnahme in das Register für Behinderungen erst auf Druck von Seiten der Erkrankten, deren Ärzten, Politikern und Rechtsanwälten. Doch dann verschloss sich sogar die deutsche Arbeitsmedizin nicht mehr den Empfehlungen, grenzte lediglich zum Selbstschutz ein. (6,7,8,9)

Bundestagsdrucksache, 1996

„Die Bundesregierung erklärte gegenüber dem Deutschen Bundestag, dass sie keinerlei Bedenken gegen die Anerkennung des MCS Syndroms als Schwerbehinderung nach dem geltenden Schwerbehindertenrecht hat.“ (7)

Ärztlicher Sachverständigen Rat, 1998

„Gemäß Beschluss sind so genannte Umweltkrankheiten, wie das „MCS- Syndrom“,  die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktionsstörungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychische oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind. „(8)

Deutsche Arbeitsmedizin, 2002

„Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen nicht vor, dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS- Symptomatik in den übrigen Sozial-versicherungsbereichen berücksichtigt werden“. (6)

Behinderung anerkannt, Diskriminierung abgestellt
In Deutschland wurde MCS als Behinderung 2004 eingegliedert, aber sehr zum Leidwesen der Erkrankten und deren Ärzte hatte man Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Chronische Erschöpfung (CFS) in den Leitlinien unter Ziffer 26.3 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, psychische Traumen“ gelistet. Die Erkrankten und ihre Ärzte empfanden diese Einstufung zu Recht als Diskriminierung, was zu einer Neueingliederung im Jahr 2005 führte. Seitdem werden MCS und CFS unter Ziffer 26.18 „Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen“ geführt. Nun kann beim Vorliegen einer besonders schweren MCS ein GdB von mehr als 50 anerkannt werden. (9)

Kanada allen voraus
In Kanada geht man noch einen Schritt weiter. Mitte des Jahres 2007 hat die kanadische Menschenrechts-kommission sehr deutlich bekundet, dass sie für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität ganz besonders eintritt.

Aus einem über 100-seitigen Bericht der kanadischen Menschenrechtskommission geht hervor: (3)

Personen mit Umweltsensibilitäten verspüren eine Reihe von negativen Reaktionen gegenüber Umweltagenzien bei Konzentrationen, die weit unter dem liegen, was „Normalpersonen“ beeinträchtigt. Dieser medizinische Zustand ist eine Behinderung, und diejenigen, die mit Umweltsensibilitäten leben müssen, stehen unter dem Schutz des Canadian Human Rights Act (Gesetzgebung der kanadischen Menschenrechtskommission), welche die Diskriminierung einer Behinderung verbietet. Die kanadische Menschenrechtskommission wird jede Anfrage und jeden Beschwerdevorgang von Personen verfolgen, die glauben, dass er oder sie aufgrund einer Umweltsensibilität diskriminiert wurden. Wie Andere mit einer Behinderung, wird vom Gesetz her verlangt, denjenigen mit Umweltsensibilitäten entgegenzukommen.

Der CHRC Act (Gesetzgebung der kanadischen Menschen-rechtskommission), spornt Arbeitgeber und Dienstleister an, Eigeninitiative zu zeigen in diesen Belangen und hinsichtlich der Sicherstellung, dass ihre Arbeitsplätze und Einrichtungen für Personen mit einer großen Bandbreite von Behinderungen zugänglich sind. Erfolgreiche Anpassungen für Personen mit Umweltsensibilitäten erfordern innovative Strategien, um Expositionen gegenüber Auslösern aus der Umwelt zu reduzieren oder zu eliminieren.

Diese schließen ein:

  • Entwicklung von Richtlinien für die Durchsetzung von Duftstoffverboten und Vermeidung von Chemikalien
  • Vereinbarung von Ausbildungsprogrammen zur Erreichung freiwilliger Einhaltung solcher Richtlinien
  • Minimierung von Chemikalieneinsatz und Kaufen von schadstoffarmen Produkten
  • Benachrichtigung von Mitarbeitern und Kunden im Vorfeld von Bau- oder Umbauarbeiten und Reinigungsaktivitäten

CHRC bekräftigt diese Vorhaben mit der Aussage:

Solche Maßnahmen können Verletzungen und Krankheiten verhindern, Kosten, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken reduzieren.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Mai 2008

Literatur:

  1. DIMI- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, ICD-10-GM, Alphabetisches Verzeichnis, Seite 143, Version 2008
  2. Dr. Ursula Kueppers, DIMDI, e-Mail an CSN
  3. Margaret E. Sears, Canadian Human Rights Commission, Policy on Environmental Sensitivities, Mai 2007
  4. HUD, Carole W. Wilson, Associate General Counsel for Equal Opportunity and Administrative Law, Memorandum Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental Illness as Handicaps, March 5, 1992
  5. US Access Board, Access Board Policy, Juli 2000
  6. Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky / Abt. Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover; Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Institut für Arbeitsmedizin der RWTH Aachen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Zober, Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der BASF Ludwigshafen, Deutsches Ärzteblatt, Heft 38, Seite A 2474, Jahrgang 2002.
  7. Bundestagsdrucksache 13/6324 Ziffer 15 aus dem Jahr 1996
  8. Ärztlicher Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit, TOP 1.9, Nov. 1998
  9. BMGS Berlin, MCS Ziffer 26.18, Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, Anhaltspunkte 2005

Die 10 größten Lügen über Chemikalien-Sensitivität (MCS)

Alle 10 größten Lügen über Chemikalien-Sensitivität sind längst widerlegt.

Mehr dazu in den nächsten CSN Blogs.