Archiv der Kategorie ‘Krank durch Pestizide‘

Ein Professor aus Korea zur Sache Dr. Peter Binz

Prof. Kim zur Sache Dr. Peter Binz 

Prof. Dr. Tschong-dae Kim
427-010 Gwacheon, Apt. 1008-404
Republik Korea       
                                
 
An:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Postfach 3180
55021 Mainz  /  Bundesrepublik Deutschland
 
Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
Rheinland-Pfalz
Postfach 2567
55015 Mainz  /  Bundesrepublik Deutschland
 
Staatsanwaltschaft
z. Hd. v. Herrn Dr. Roos
Irminenfreihof 10
54290 Trier  /   Bundesrepublik Deutschland
 
zur Kenntnisnahme:
an Herrn Dr. Binz
Kernscheid, Schmittsberg 1
54296 Trier  /  Bundesrepublik Deutschland
 
 
 
8. September 2008
 
 
Betreff: die Sache von Dr. med. Peter Binz
 
 
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
 
Ich wende mich heute an Sie mit dem Fall von Herrn Dr. med. Peter Binz, wohnhaft in Trier.
Ich kenne ihn und seine Frau seit 1982. Ich habe die Familie Binz oft in Trier besucht. Wenn ich dienstlich oder zur Tagung nach Deutschland fahre, habe ich gern die Chance wahrgenommen die beiden zu besuchen. Damit wollte ich aussagen, dass ich Herrn Dr. Binz und seine Frau sehr gut kenne.
 
Nun möchte ich mich Ihnen vorstellen: Ich habe an der Universität Heidelberg Germanistik studiert und promoviert. Nach der Rückkehr aus Deutschland habe ich den Lehrstuhl für deutsche Literatur- und Kulturwissenschaft an der Universität in Korea angenommen. Präsident der Koreanischen Germanisten-Gesellschaft, Präsident der Koreanischen Goethe-Gesellschaft, sowie Vorstandsmitglied der Goethe-Gesellschaft in Weimar (von 1999 bis 2007) waren meine wissenschaftliche Karriere. Ich habe mich bemüht, in Korea, Japan und China deutsche Literatur und Kultur durch Vorträge oder Organisierung wissenschaftlicher Tagungen zu vermitteln. Mit der Angabe von meiner Tätigkeit wollte ich Ihnen andeuten, dass ich den sehr belesenen, polyglotten Herrn Dr. Peter Binz mit offenem Herzen und ausgesprochen humaner Gesinnung sehr hochschätze. Also engagiere ich mich mit diesem Schreiben und plädiere für ihn.
 
Ich habe die Sache inzwischen durch Unterlagen von pro und contra in der Sache Dr. Binz durchgelesen. Ich fühle mich stark angesprochen, an die betreffenden Stellen Briefe, sei es eine dringende Bittschrift, oder zur Solidarität mit ihm, zu senden – wahrlich eine Sendung von mir.
Ich bin weder Jurist noch Mediziner, also bin ich durchaus nicht authentisch, fachlich zu argumentieren. Dagegen verfüge ich über gewisse Menschenkenntnisse, die ich mir im Lauf des Lebens (Jahrgang1935) durch Erfahrungen und Erlebnisse angeeignet habe.
 
Herr Dr. Binz geht seinem Beruf gewissenhaft nach und bringt ungeheuren Mut auf, um die Interessen der Patienten zu vertreten. Nur die Bürger, die frei von Angst sind, können die wahre demokratische Gesellschaft verwirklichen, das kann das bürgerliche Kollektiv sichern, wie auch die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland, Frau Uta Limbach, dieselbe Meinung einst zum Ausdruck brachte (leider kann ich sie nicht genau zitieren).
 
Sicher ist die Bundesrepublik ein bestes Beispiel der demokratischen Gesellschaft. Diese müsste weiterhin zum Paradebeispiel fortgeschritten werden. Herr Dr. Binz ist sicher ein mutiger Wahrheitssager, den wir heute im konfliktvollen Industriezeitalter als Kassandra nennen dürfen. Allerdings respektiere ich sehr, dass Deutschland Jahrzehnte lang für bessere Umwelt systematisch und erfolgreich investiert hat. Wir Koreaner schätzen sehr hoch das hohe Umweltbewusstsein deutscher Bürger.
Die Koreaner erwarten, dass die Regierung aus dem Beispiel des bisher errungenen Erfolgs im Kampf gegen Umweltverpestung Deutschlands große Lehre ziehen und eine konsequente Bekämpfung einleiten wird. In China sterben, wie bekannt, jährlich über 750.000 Menschen in unvorstellbaren Lebens- und Arbeitsbedingungen infolge der rücksichtslosen und unverantwortlichen Dramatisierung der Industrialisierung.

 Markt in Frankreich

Herr Dr. Binz und seine Frau Waltraud sind geborene Humanisten, die im Interesse der Mitmenschen sich aufopfernd einsetzen. Die beiden haben 4 Kinder adoptiert und tun das Beste, was ich mir vorstellen kann.
Einmal (1985?) hat mich die Familie Binz gefragt, ob ich ein weiteres Waisenkind aus Korea vermitteln könnte. Darauf reagierte ich nicht gleich, und murmelte vor mich hin: noch ein Kind adoptieren? Herr Dr. Binz fügte hinzu: es sei nicht wichtig, ob ein zu adoptierendes Waisenkind körperlich oder geistig behindert sein sollte. Ich habe mich in Korea bei Holt erkundigt. Derzeit hatte Holt Korea wegen kritischer Stimmen in Korea seine Arbeit teilweise stillgelegt. Daher hatte ich den Wunsch der Familie Binz nicht erfüllen können.
 
Er und seine Frau sind Naturfreunde, leben dem Naturgesetz entsprechend treu. In ihrem mehr oder weniger verwilderten Garten hausen Dom in Trier mit Prof. Kim, Dr. BinzFrösche, Fische, Schlangen und andere Tiere frei. Sein Haus und Garten sind eine ökologische Nische, in der ver-schiedene Lebewesen friedlich herumtummeln. Hierin habe ich die bewundernswerte warme Seele von beiden erblickt, was auch zur Vermeidung der Giftstoffe geschah. 
 
Mir ist aufgefallen, dass man in den traditionellen Industrieländern relativ mehr Menschen beobachten kann, die mehr hirn- bzw. neurologisch behindert sind als in den „Hinter-dem-Mond-Ländern“. Ist dieses Phänomen nicht etwa auf die industrielle Vergiftung zurückzuführen?
 
Erst in den 1960er Jahren hat die Industrialisierung Koreas begonnen und es gibt heute immer mehr Menschen, die von diesem Unheil betroffen sind. Ich habe die Absicht, bald in Korea den Fall Dr. Binz publik zu machen, um dem schleichenden Unglück Einhalt zu bieten. Ich bin motiviert, in Korea öffentlich aufzutreten, und auf die Problematik der Vergiftungen mehr aufmerksam zu machen. Das wäre ein sozialer Beitrag von mir, einem Germanisten in Korea, der dem deutschen lebendigen Geist sehr viel verdankt.
 
Mit besten Grüssen
 
Prof. Dr.Tschong-dae Kim

Reaktion der Solidargemeinschaft auf die drei Buchstaben MCS, die für viel Leid und Elend stehen

MCS Kranke sind kein Gesellschaftmuell

Es ereignete sich ein multiples Desaster, bevor in unseren ärztlichen Befunden diese 3 Buchstaben MCS (Multiple Chemical Sensitivity) überhaupt manifestiert wurden.

Was in der BRD etwa anderthalb Jahre nach den sehr gut dokumentierten Insektizid-Intoxikationen mit Dursban/ Chlorpyrifos, Cypermethrin, Permethrin und Piperonilbutoxyd aus dem Jahr 1992 in Florida, mittels Gas-Chromatographie im Nov. 1993, sich zweifelsfrei in einem Bremer Labor nach einer sehr umfassenden Hausstaubuntersuchung darstellte. Erst nach diesem Zeitraum stellten sich bei uns schwerwiegende Intoleranzen gegen die verschiedenartigsten spezifischen und unspezifischen Düfte und Umweltnoxen ein.

Keiner der zahlreichen Ärzte in den USA oder der BRD hatte bis zum Nov. 1993 eine Pestizidintoxikation überhaupt in Erwägung gezogen.

Bis Anfang 1992 wurden nach bis dahin bester Gesundheit die diffusen und multiplen Symptome, Ganzkörperschmerzen, unterschiedliche Blutungen, zeitweilige Blindheit, Synkope aus ungeklärter Ursache, von zahlreichen medizinischen Einrichtungen in Florida mit diversen Krebs -Verdachtsdiagnosen versehen, weshalb  eine sofortige Überführung in die Uni-Klinik Düsseldorf erfolgte. Dort wurde nach mehrwöchigen stationären Explorationen eine „Depressive Psychose“ und eine „Osteoporose“ als Symptom- Ursachen diagnostiziert. Da die multiplen Ganzkörper-Symptome und Blutungen sich noch weiter verschlechterten, wurde im Sommer 1993 erstmalig ein MRI des Gehirns durch den Röntgenologen Dr. Rausch in Düsseldorf angefertigt, das schwerwiegende Auffälligkeiten im Gehirn dokumentierte, weshalb eine Düsseldorfer Ärztin  eine  Überweisung in die Uniklinik  Köln veranlasste, wo in der Stereotaxie von Prof. Sturm,  die erwähnten Veränderungen evaluiert werden sollten. Leider war dieser Gehirnchirurg bei unserer Ankunft ortsabwesend, so dass wir von dessen Oberarzt in diese Klinik zu einem 16-köpfigen Konsil einbestellt wurden, das überwiegend aus PsychosomatikerInnen bestand. Die Diagnose war dementsprechend.

Zwischenzeitlich war die Krankheit in eine therapieresistente Phase geraten, weil  kein Arzt erkannt hatte, dass in der Tat die Insektizide bereits irreparable  Schäden angerichtet hatten.

Erst am 13.Nov. 1993, nach Auswertung der Hausstaubproben aus Florida, führte uns Herr Prof. Müller Mohnssen, an den wir durch Herrn Prof. Godehard Hoffmann vom Bundesinstitut für Entomologie in Berlin verwiesen wurden, zu der Erkenntnis, dass die aufgelisteten Noxen die irreparablen gesundheitlichen Folgen ausgelöst haben. Dies wurde anschließend in der Universitätsklinik von L.A. nach mehrwöchigen medizinischen Explorationen – und Jahre später durch das St.Luke’s Hospital in Tokio bestätigt.

Entsprechend wurden wir bereits 1995 durch das Gesundheitsamt Düsseldorf zu Geisteskranken erklärt und entsprechend  behördlich verfolgt, obwohl das Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf und das Landessozialgericht Essen durch ihre Offizialgutachter ausdrücklich das Vorliegen einer seelischen und psychischen Krankheit verneint, wohl aber schwerwiegende toxische Schäden an allen Organsystemen durch Organophosphate bestätigt hatten.

Hieraus folgte eine über die Jahre fortschreitende absolute Entsorgung aus der Solidargemeinschaft, zumal die vorliegende Krankheit aus dem Kanon der deutschen Universitäten gestríchen wurde. Daraus folgt, dass Ärzte keine Therapie für eine Krankheit entwickeln müssen, die es nach der herrschenden deutschen Lehrmeinung nicht gibt und ihnen somit kein Kunstfehler angelastet werden kann, wenn sie keine ärztliche Hilfe leisten. Hierzu bedarf es offenbar der Absegnung durch die Konvention.

Die fatalen Folgen von sozialer Ausgrenzung sind allen Mitgeschädigten bestens bekannt und finden außerdem vollumfängliche Bestätigung durch jahrzehntelange weltweite Studien aus der Tierwelt.

Autor: Siegfried Fischer

Berkeley Studie: Schutz vor Pestiziden auch bei sachgerechter Anwendung nur bedingt möglich

Pestizide ruinieren die Gesundheit

Die Wenigsten schätzen die Gefahr von Pestiziden richtig ein

Pestizide sollten generell nur unter Beachtung umfassender Schutzmaßnahmen und mit entsprechender Schutzausrüstung ausgebracht werden. Der professionelle Umgang mit diesen toxischen Chemikalien ist durch behördliche Richtlinien geregelt. Im nicht professionellen Bereich achten jedoch die wenigsten Anwender auf sorgsamen Umgang mit diesen Gefahrstoffen. Wie wichtig Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung sind, verdeutlicht das jüngste Forschungsergebnis der Berkeley University. Ein Wissenschaftlerteam stellte fest, dass selbst die behördlichen Richtlinien nicht ausreichen, um sich gänzlich vor Pestizidbelastung zu schützen.

Professioneller Umgang mit Pestiziden behördlich geregelt
Für den professionellen Umgang mit Pestiziden gibt es in vielen Ländern behördliche Richtlinien, um den Anwender weit möglichst vor Gesundheitsschäden und Vergiftung zu schützen. Sie umfassen u. a. Empfehlungen, welche Kleidung der Anwender tragen soll, und dass die Kleidung sauber sein soll und nicht mehrfach getragen, da sie dann Pestizidrückstände vormaliger Anwendungen aufweisen kann. Auch Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Handschuhen und Schutzbrille, werden in solchen Richtlinien und auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller aufgeführt. Weiterhin sind besondere Verhaltensmaßnahmen in solchen Richtlinien verankert, um dem Pestizidanwender höchsten Schutz zu garantieren.

Helfen Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung?
Um zu herauszufinden, ob Schutzmaßnahmen, Schutzkleidung und besondere Verhaltensregeln einen Einfluss auf den Anwender und dessen Expositionswerte gegenüber Pestiziden hat, untersuchte ein Wissenschaftlerteam der University of California in Berkeley Arbeiter auf Erdbeerfarmen und deren Pestizidbelastung.

Pestiziden mit Laboranalytik auf der Spur
Das Arbeitsschutzverhalten der Farmarbeiter wurde anhand von anamnestischen Berichten und spezifischer Laboranalytik ermittelt. Die Berkeley Wissenschaftler untersuchten die Exposition gegenüber Organophosphat Pestiziden, indem sie die Metaboliten im Urin (DMAP und MDA) ermittelten.

Höhere Belastung als Allgemeinbevölkerung
Die Wissenschaftler stellten fest, dass das Tragen von empfohlener Schutzkleidung, sauberer Kleidung, die Kombination von Händewaschen mit Seife und das Tragen von Schutzhandschuhen im engen Zusammenhang standen mit Reduzierung der DMAP und MDA Metaboliten. Doch trotz dieser Schutzmaßnahmen wiesen die Studienteilnehmer signifikant höhere Werte auf als der Bevölkerungsdurchschnitt, der durch nationale Referenzproben ermittelt wurde.

Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung nutzen nur bedingt
Das Berkeley Team schloss aus dem Ergebnis der Studie, dass Schutzmaßnahmen insgesamt gesehen zwar geeignet sind, um Pestizidexposition bei Arbeitern effektiv zu reduzieren, dass jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die verschiedenartigen Belastungen der Arbeiter weiter zu reduzieren.

Weiterhin wiesen die Wissenschaftler aus Kalifornien darauf hin, dass es notwendig sei, die Möglichkeit der „take home“ Exposition zu reduzieren, um die Familien vor Pestizidexposition bspw. durch kontaminierte Arbeitskleidung, die meist nach der Arbeit mit ins Haus gebracht wird, zu reduzieren.

Risikofaktor Pestizide aus dem privaten Bereich verbannen
Privatpersonen, die Pestizide im Garten oder im Haus anwenden, tragen in den allerseltensten Fällen Schutzkleidung oder wissen, wie man sachgemäß mit Pestiziden umgeht. Die Gefährlichkeit und die Risiken, eine Vergiftung zu erleiden, werden weitgehend unterschätzt. Tritt eine Vergiftung ein, sind die Symptome oft diffus und werden daher nicht als Vergiftung eingeordnet. Hersteller entziehen sich der Haftung, indem sie auf der Produktverpackung mitteilen, dass bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr bestünde. Wie eine völlig sachgemäße Anwendung aussehen soll, wird in der Regel jedoch nicht mitgeteilt.

Da die Studie aus Kalifornien zeigt, dass selbst bei sachgemäßer Anwendung mit Aufnahme der Pestizide im Körper zu rechnen ist, sollten Privatpersonen alarmiert sein und sich nach ungiftigen Alternativen umsehen, anstatt sich einem für sie nicht kalkulierbaren Risiko auszusetzen.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. Oktober 2008

Literatur:
Salvatore AL, Bradman A, Castorina R, Camacho J, López J, Barr DB, Snyder J, Jewell NP, Eskenazi B.. Occupational behaviors and farmworkers‘ pesticide exposure: findings from a study in Monterey County, California, Center for Children’s Environmental Health Research, School of Public Health, University of California, Berkeley, California 94720-7380, USA., Am J Ind Med. 2008 Oct;51(10):782-94.

MCS-Blogfrage der Woche: Was war bei Euch der Auslöser Eurer Chemikalien- Sensitivität?

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Die internationale wissenschaftliche Literatur nennt als Hauptauslöser für Chemical Sensitivity (MCS, WHO ICD-10: T.78.4) Pestizide und Lösemittel.    

  • Durch was wurde Eure MCS ausgelöst?  
  • Begann Eure Chemikalien-Sensitivität durch ein bestimmtes Ereignis und einen bestimmten Auslöser, oder trat sie schleichend durch verschiedene Chemikalien und/oder mehrere Vorkommnisse ein?   
  • Waren es Chemikalien, die Eure MCS auslösten, oder andere Faktoren?

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

Vergiftete Profite – Poisoned Profits

Die Zukunft gehört den Kindern, nicht uns

Es gibt Bücher, die Wahrheit aussprechen, die aufwecken und den Horizont erweitern. „Vergiftete Profite“ von Philip und Alice Shabecoff ist ein solches Buch. Ihr Buch gehört neben „Stolen Future“ zu den Büchern, die in einem Atemzug mit „Der stumme Frühling“ von Rachel Carson genannt werden können. Es ist ein Buch, das die Wahrheit über den derzeitigen Zustand unserer Gesundheit und Gesellschaft, die täglich durch Umweltgifte gnadenlos attackiert werden, in kompromisslos aufrichtiger Weise ausspricht. Der Inhalt beschäftigt sich damit, was wir den Kindern von heute und morgen mit auf den Weg geben und was wir ihnen hinterlassen. Eine Welt, die einer Sondermülldeponie gleicht und dadurch die Gesundheit der Kinder jetzt schon beeinträchtigt und zerstört. Sie bringen Fakten, die nicht weg zu diskutieren sind, und teilen mit, woher der Anstieg von Geburtsfehlern, Asthma, Autismus, Krebs und anderen schweren Krankheiten herrühren.

Philip Shabecoff war vierzehn Jahre lang Chefkorrespondent für Umweltbelange bei der New York Times, bei der er für 32 Jahre als Reporter gearbeitet hat. Seine Frau Alice schrieb ebenfalls für die New York Times und auch für die Washington Post und die International Herald Tribune. In brillanter Schreibweise stellen die beiden Journalisten unverblümt Fakten dar, an denen niemand länger vorbeisehen kann. Sie interviewten dazu über 160 Wissenschaftler, die in ihrem Ressort jeweils zu den besten der Welt zählen. Das Ergebnis ist alarmierend und aufrüttelnd zugleich.

„Poisoned Profits“ klagt dennoch nicht an, seine Autoren lamentieren nicht, sie öffnen dem Leser vielmehr die Augen, lassen ihm die Freiheit nachzudenken und geben im letzten Teil wertvolle Tipps und Adressen, mit denen jeder von uns für sich ein gesünderes Umfeld schaffen kann. Die Autoren motivieren konstruktiv, indem sie aufzeigen, wie jeder Einzelne aktiv werden kann und lassen dabei nicht viel Spielraum, dass wir tatsächlich rasch aktiv werden müssen.

Zum Wochenende zwei Zitate aus „Poisoned Profits“ (Vergiftete Profite) als Input:

„Einige Wissenschaftler haben große Angst vor „einer Generation intellektueller Krüppel“, einem nationalen Abwärtstendenz von Intelligenz. „Vielleicht sind wir alle Chemikalien ausgesetzt, die uns zu dumm machen, dass wir überhaupt herausfinden, dass wir irgendetwas ausgesetzt sind“, sagte Theodore Slotkin, Professor an Duke University in den Bereichen Neurobiologie, Psychiatrie, Verhaltenswissenschaften, Pharmakologie und Krebsbiologie.„Dies ist kein hypothetisches Konzept; es ist derzeitige Realität. Über die Hälfte der am meisten verwendeten Industriechemikalien sind dafür bekannt, toxisch auf das Gehirn und Nervensystem zu wirken. Sie reduzieren die Intelligenz und beeinflussen das Verhalten.“

„Diese Tragödie ist von uns hausgemacht. Aber es ist dennoch eine absolute Tatsache, dass wir jegliche Kraft dazu besitzen, diese Tragödie zu beenden. Welcher Teil der Krankheiten oder der Toten auch immer durch Gifte, die vom Menschen hergestellt wurden, ausgelöst wurde, er kann vermieden werden. Wir haben jetzt die Wissenschaft, um die Ursachen ausreichend zu verstehen, und ebenso haben wir die Wissenschaft, sie zu eliminieren.“

Philip J. Landrigan, einer der renommiertesten Wissenschaftler, wenn es um Kinder und deren Gesundheit geht, die durch unsere Umwelt in nie zuvor gewesener Form beeinträchtigt wird, schrieb daher: „Es ist ein Muss zum Lesen für alle, die sich um Kinder, Familien und die Zukunft Amerikas kümmern.“

Man könnte den Satz von Philip J. Landrigan getrost an alle Politiker und Verantwortlichen auf unserem Planeten richten; mögen sie begreifen und handeln zum Wohle der Menschen, nicht in erster Linie zum Wohle einer Industrie, die die Zukunft der Folgegenerationen auf dem Gewissen hat. Und mögen sie sich die Frage stellen, mit der Philip und Alice Shabecoff ihr Buch nach einem Zitat aus Rachel Carsons Buch über Alternativen, die offen stehen und Wege, die es gäbe, die man nur beschreiten muss, beschließen:

„Should we not send our children down that safer road?“

Buchhinweis: Philip und Alice Shabecoff, Poisoned Profits, The Toxic Assault on Our Children, Random House, New York, 2008, ISBN: 978-1-4000-6430-4.

Über 21 Millionen Dollar zur Erforschung umweltbedingter Ursachen von Parkinson bewilligt

Industrielandschaft im Hintergrund eines Parkinsongens als Synonym dass Umweltgifte Parkinson auslösen können

NIH – National Institutes of Health
NIEHS – National Institute of Environmental Health Sciences

Pressemitteilung, 16. September 2008

Das National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS), Teil des Nationalen Instituts für Gesundheit (NIH), gab am 16. September in einer Pressemitteilung bekannt, dass man drei Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren finanziert, um zu erforschen, wie Umweltfaktoren zur Entstehung von Parkinson und verwandten Krankheiten beitragen, sowie Fakten für Prävention und Behandlung zu schaffen. Das bewilligte Budget beträgt 21.25 Millionen Dollar.

Über eine Million leiden an Parkinson, 60.000 kommen jährlich hinzu
Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, welche die Nervenzellen oder Neuronen in verschiedenen Teilen des Gehirns betrifft, einschließlich derjenigen Neuronen, die den chemischen Botenstoff Dopamin zur Kontrolle von Muskelbewegungen benutzen. Mehr als eine Million Amerikaner leiden unter Parkinson, und jährlich kommen etwa 60.000 neue Fälle hinzu. Das durchschnittliche Alter, in dem die Krankheit beginnt, liegt bei 60 Jahren, obwohl auch schon viel jüngere Menschen damit diagnostiziert wurden.

Interdisziplinäre Forschung
Die Fünfjahres-Bewilligungen wurden als Teil von Ankündigungen zuerkannt, die 2007 von den NIEHS Zentren für Neurodegenerative Forschung (CNS) herausgegeben wurden. Das CNS Programm baut auf vorherige Erfolge der NIEHS Verbundzentren für Umwelt- und Parkinsonforschung auf. Jedes der Zentren hat ein interdisziplinäres Team von Untersuchern berufen, das in an mehreren eng verknüpften Forschungsprojekten, die mit Parkinson in Zusammenhang stehen, arbeitet.

Pestizide bereits identifiziert
„In Anbetracht der wachsenden Gesamtheit der Literatur, die umweltbedingte Stressoren wie Pestizide als Risikofaktoren für Parkinson identifiziert, ist es wichtiger denn je, dass wir klinische und elementare Wissenschaftler zusammenbringen, um die Ursachen der Krankheit zu klären.“ sagte Cindy Lawler, Programmadministratorin von NIEHS. „Diese neuen Center werden uns einen Schritt näher in Richtung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien bringen.“

Die drei Begünstigten für die Forschungsgelder sind:

Gary Miller, Ph.D., Emory University, Atlanta
Parkinson wird mit Pestizidexposition, mitochondrialer Schädigung und veränderter Einlagerung des Neurotransmitters Dopamin in Verbindung gebracht. Dr. Miller und sein Team werden schauen, wie Umwelt- und genetische Faktoren interagieren, um diese Funktionen in Dopaminneuronen zu verändern. Die Identifizierung des Mechanismus könnte zu neuen therapeutischen Zielpunkten führen. Zusätzlich wird das Emory Team versuchen, neue Biomarker im Blut zu entwickeln, die helfen sollen, Menschen mit einem Risiko, Parkinson zu entwickeln, zu identifizieren.

Marie-Françoise Chesselet, M.D., Ph.D., University of California, Los Angeles
Die Wissenschaftler der UCLA haben schon früher die Verbindungen zwischen hohen Expositionswerten gegenüber spezifischen Umweltpestiziden und Parkinson aufgezeigt und werden auf diesem Wissen aufbauend Wirkungsmechanismen feststellen, die diesen Zusammenhang wohl verursachen. Sie werden eine einheitliche, multidisziplinäre Annäherungsweise anwenden, um weitere landwirtschaftliche Pestizide zu ermitteln, die entsprechende molekulare Pfade unterbrechen, und festzustellen, ob diese ebenso ein erhöhtes Risiko darstellen, Parkinson zu entwickeln. Es wird erwartet, dass ihre Arbeit Licht auf die pathologischen Prozesse wirft, die in sporadisch auftretendem Parkinson involviert sind, die häufigste Form dieser Erkrankung. Und, ob sie von Bedeutung sind in Bezug auf Vorsichtsmaßnahmen für die Gesundheit der Allgemeinheit in der Verwendung einiger Pestizide.

Stuart Lipton, M.D., Ph.D., Burnham Institute for Medical Research, La Jolla, Calif.
Untersucher am Burnham Institut werden erforschen, wie Umweltgifte möglicherweise zu Parkinson beitragen, in dem sie Freien Radikalen Stress produzieren, welcher Effekte bekannter genetischer Mutation nachahmt oder verstärkt. Der Fokus wird auf solchen Proteinen liegen, die dafür bekannt sind, mit Parkinson in Verbindung zu stehen, einschließlich Parkin, DJ-1 und PINK1; mit dem Ziel herauszufinden, wie chemische Reaktionen, die zusätzliche Elektronen freisetzen, dazu führen, die Modifikation dieser Proteine zu schädigen. Die klinischen Bedeutungen dieser Prozesse werden durch Bestrebungen erforscht, Biomarker und ein Raster zur Identifizierung neu einzuführender Verbindungen zu entwickeln, die die Proteinfunktionen durch Reduzierung von Radikalem Stress bewahren können.

„Die UCLA und Emory CNS Forschungsbewilligungen werden die aufregende Strecke von bisheriger Wissenschaft ausdehnen, die von NIEHS durch die Verbundzentren für Parkinson-Umwelt- Forschung, während die Bewilligung für das Burnham Institut eine wichtige neue Perspektive zur Erforschung des Zusammenspiels Gene – Umwelt bei der Erkrankung Parkinson bringen wird,“ sagte Dennis Lang, leitender Direktor der NIEHS Gruppe für außerhäusige Forschung und Ausbildung.

Patienten schauen hoffnungsvoll in die Zukunft
„Als eine Gruppe zur Patientenvertretung sind wir begeistert zu sehen, dass NIEHS seine Investitionen zur Erforschung dieser Krankheit fortsetzt“, sagte Amy Rick, amtierendes Vorstandsmitglied des „Parkinson’s Action Network“ (PAN), einer Gruppe zur Vertretung von Patientenrechten in der Parkinson Forschung. „Wir hoffen, dass, mit größerem Verständnis der Rolle von Umweltfaktoren als Ursache für Parkinson, wir beim Finden besserer Präventions- und Behandlungsmaßnahmen große Schritte vorwärts machen werden

Übersetzung:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. September 2008

Literatur:
NIEHS, NIH, NIEHS Invests $21.25 Million to Find Environmental Causes of Parkinson’s Disease, Press Release, Sept. 16.2008

MCS Blogfrage der Woche: Erhalten MCS-Kranke in Umweltambulanzen Hilfe oder werden sie psychiatrisiert?

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An fast allen deutschen Universitätskliniken existiert mittlerweile eine Umweltambulanz, die Umweltkranke diagnostizieren und ihnen helfen soll.

Blogfrage der Woche

  • Wie ist es Euch mit MCS in einer Umweltambulanz ergangen?
  • Zeigte man dort Verständnis für Eure Krankheit?
  • Habt Ihr dort Eure Diagnose Chemikalien-Sensitivität (MCS / WHO ICD-10 T78.4) erhalten?
  • Wurdet Ihr gründlich untersucht in der Umweltambulanz?
  • Welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
  • Wurde Euch kompetent und ernsthaft geholfen? Oder wurdet Ihr in der Umweltambulanz psychiatrisiert?

Kurzum, lasst uns wissen wie es Euch in einer deutschen Umweltambulanz als MCS-Patient ergangen ist.

CSN Blog Top 10 – häufigst gelesene Artikel über MCS, Umweltmedizin, Umweltpolitik

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Seit fast einem Jahr gibt es den CSN Blog, dessen Hauptthema Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist. Der CSN Blog ist zwischenzeitlich ein beliebter Treffpunkt für alle geworden, die mehr über MCS, Umweltkrankheiten und Umweltpolitik wissen wollen. Im CSN Blog sind derzeit 116 Artikel in 40 Kategorien und 1170 Kommentare zu lesen.


TOP 10 * Die 10 am häufigsten gelesenen Artikel im CSN Blog * Top 10

  1. WIDERLEGT Lüge Nummer 2: MCS ist selten

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  4. Strafanzeige und das zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Binz – Hintergründe

  5. Wissenschaftlicher Sachstand zu Multiple Chemical Sensitivity (MCS)

  6. Mutige Ärzte fehlen unserem Land

  7. Reaktion auf Parfum auch ohne Riechen des Parfums möglich

  8. Wannseeschwimmer berichtet: Fachgespräch: „Wenn die Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“

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  10. Diagnostik von Chemikalien-Sensitivität in der Praxis