Archiv der Kategorie ‘Krank durch Chemikalien‘

Duftstoffe verboten in Krankenhäusern und Arztpraxen in Schweden

Krankenhaus ohne Duftstoffe

Duftstoffe gehören zu den größten Problemfaktoren für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS). Sie reagieren auf geringste Spuren der nahezu überall anzutreffenden duftstoffhaltigen Produkte und auf beduftete Menschen mit teils schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ein notwendiger Aufenthalt in einem Krankenhaus wird für Chemikaliensensible durch Parfums, Aftershave, duftende Putz- und Desinfektionsmittel erheblich erschwert und verschlechtert deren Prognose.

In Schweden wurde der Problemfaktor Duftstoffe im Krankenhaus nun eliminiert: Alle siebzehn Krankenhäuser der schwedischen Region um Göteborg sind seit dem 10. September 2008 duftstofffrei. Über ein halbes Jahr hat die zuständige Krankenhausbehörde an einem Maßnahmenkatalog für das Duftstoffverbot gearbeitet, der nun in Kraft getreten ist. Das Duftstoffverbot sorgt dafür, dass weder Patienten, noch Angestellte und Ärzte oder Besucher die Gebäude beduftet betreten dürfen. Auch die Reinigungsmittel wurden konsequent auf duftfreie Produkte umgestellt.

Hintergrund für das Duftstoffverbot
Der zunehmende Einsatz duftstoffhaltiger Produkte und die breitflächige Benutzung parfümhaltiger Kosmetika, Parfüms, Aftershaves und duftenden Wasch- und Reinigungsmittel verursachen bei vielen Menschen verschiedenartige Beschwerden, wie beispielweise Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsverlust, Ekzeme und Atembeschwerden. Für Asthmatiker gelten Duftstoffe als Auslöser Nummer Eins für Asthmaanfälle. Für chemikaliensensible Menschen sorgen Duftstoffe neben Zigarettenrauch dafür, dass ihnen ein Sozialleben meist gänzlich versagt ist und sie keiner Arbeit mehr nachgehen können.

Duftstoffe beeinträchtigen Hunderttausende
Die Duftstoffindustrie verwendet über 3000 verschiedene Chemikalien zur Herstellung ihrer duftenden Produkte. Hinzukommen noch ätherische Öle, deren gesundheitliche Bedenklichkeit man gerade intensiver zu erfassen beginnt. Gesundheitliche Beschwerden durch Duftstoffe werden immer häufiger von einer Vielzahl von Menschen in der Allgemeinbevölkerung beklagt. In Schweden leiden laut Aussage von Wissenschaftlern und Behörden rund 6% der Gesamtbevölkerung unter einer Hypersensibilität gegenüber Duftstoffen. Diese Personengruppe stellt den Hauptgrund für die neue Regelung der Krankenhäuser dar.

Breitflächiges Duftstoffverbot
Die Politiker des Gesundheitsausschusses der Region Göteborg haben mit dem nun in Kraft getretenen Duftstoffverbot ein nachahmenswertes Exempel statuiert und gleichzeitig dafür gesorgt, dass für alle 45 000 Angestellten in den Krankenhäusern und in der Verwaltung des Gesundheitswesens die gleichen konsequenten Richtlinien des Rauch- und Duftstoffverbotes gelten. Dieser Beschluss gilt ebenso für die ärztliche Grundversorgung und für Zahnärzte.

Schweden übernimmt Vorreiterposition
In den USA und Kanada gibt es zwischenzeitlich bereits einige Krankenhäuser und Universitätskliniken mit konsequentem Duftstoffverbot. Doch weltweit dürfte dies das erste Mal sein, dass eine solche große kollektive Anstrengung betrieben wird, um eine duftfreie Umgebung im Gesundheitsbereich zu schaffen.

In Deutschland existieren bisher keine vergleichbaren Regelungen, lediglich drei Warnmeldungen des Umweltbundesamtes und eine des Bayrischen Staatsministeriums, die darauf hinwiesen, dass man zum Wohle von Allergikern und Chemikaliensensibeln auf Duftstoffe in öffentlichen Räumen verzichten solle. Duftstoffverbote sind bisher nur von drei privaten deutschen Umweltkliniken bekannt. Eine Situation, die sich zu Gunsten besserer, schadstofffreierer Luft in Krankenhäusern für die vielen allergischen Menschen, Asthmatiker und Chemikaliensensible ändern müsste. Dies käme gleichzeitig allen Patienten und Angestellten in Krankenhäusern in erheblichem Maße zugute.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 6. Oktober 2008

MCS-Blogfrage der Woche: Wie reagiert Eure Familie, die Freunde, das Umfeld auf Eure Chemikalien-Sensitivität?

starke Familie trotz Krankheit

Chemikaliensensible brauchen Hilfe, Verständnis und Kooperation

Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) sind im höchsten Maße auf das Verständnis ihrer Mitmenschen angewiesen, damit sie ihren Gesundheitszustand halten oder verbessern können. Ohne Kooperation erleiden sie ständig Reaktionen, die durch ständig wiederholte Expositionen chronifizieren und ihnen ihre geringe Lebensqualität und verbliebene Gesundheit gänzlich rauben können.

MCS Blogfrage:

  • Halten Eure Familien, Freunde und Bekannte zu Euch, haben Sie für Euch ihre eigenen Gewohnheiten an Eure Bedürfnisse angepasst?
  • Lassen sie beispielsweise Duftstoffe weg?
  • Nehmen sie chemie- und duftfreie Alternativen zum Pflegen, Reinigen und Renovieren?
  • Helfen Euch Familie und Freude, den MCS-Alltag zu meistern?
  • Oder belächelt man Euch und stellt Eure Symptome auf Alltagschemikalien in Abrede?

Berkeley Studie: Schutz vor Pestiziden auch bei sachgerechter Anwendung nur bedingt möglich

Pestizide ruinieren die Gesundheit

Die Wenigsten schätzen die Gefahr von Pestiziden richtig ein

Pestizide sollten generell nur unter Beachtung umfassender Schutzmaßnahmen und mit entsprechender Schutzausrüstung ausgebracht werden. Der professionelle Umgang mit diesen toxischen Chemikalien ist durch behördliche Richtlinien geregelt. Im nicht professionellen Bereich achten jedoch die wenigsten Anwender auf sorgsamen Umgang mit diesen Gefahrstoffen. Wie wichtig Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung sind, verdeutlicht das jüngste Forschungsergebnis der Berkeley University. Ein Wissenschaftlerteam stellte fest, dass selbst die behördlichen Richtlinien nicht ausreichen, um sich gänzlich vor Pestizidbelastung zu schützen.

Professioneller Umgang mit Pestiziden behördlich geregelt
Für den professionellen Umgang mit Pestiziden gibt es in vielen Ländern behördliche Richtlinien, um den Anwender weit möglichst vor Gesundheitsschäden und Vergiftung zu schützen. Sie umfassen u. a. Empfehlungen, welche Kleidung der Anwender tragen soll, und dass die Kleidung sauber sein soll und nicht mehrfach getragen, da sie dann Pestizidrückstände vormaliger Anwendungen aufweisen kann. Auch Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Handschuhen und Schutzbrille, werden in solchen Richtlinien und auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller aufgeführt. Weiterhin sind besondere Verhaltensmaßnahmen in solchen Richtlinien verankert, um dem Pestizidanwender höchsten Schutz zu garantieren.

Helfen Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung?
Um zu herauszufinden, ob Schutzmaßnahmen, Schutzkleidung und besondere Verhaltensregeln einen Einfluss auf den Anwender und dessen Expositionswerte gegenüber Pestiziden hat, untersuchte ein Wissenschaftlerteam der University of California in Berkeley Arbeiter auf Erdbeerfarmen und deren Pestizidbelastung.

Pestiziden mit Laboranalytik auf der Spur
Das Arbeitsschutzverhalten der Farmarbeiter wurde anhand von anamnestischen Berichten und spezifischer Laboranalytik ermittelt. Die Berkeley Wissenschaftler untersuchten die Exposition gegenüber Organophosphat Pestiziden, indem sie die Metaboliten im Urin (DMAP und MDA) ermittelten.

Höhere Belastung als Allgemeinbevölkerung
Die Wissenschaftler stellten fest, dass das Tragen von empfohlener Schutzkleidung, sauberer Kleidung, die Kombination von Händewaschen mit Seife und das Tragen von Schutzhandschuhen im engen Zusammenhang standen mit Reduzierung der DMAP und MDA Metaboliten. Doch trotz dieser Schutzmaßnahmen wiesen die Studienteilnehmer signifikant höhere Werte auf als der Bevölkerungsdurchschnitt, der durch nationale Referenzproben ermittelt wurde.

Schutzmaßnahmen und Schutzkleidung nutzen nur bedingt
Das Berkeley Team schloss aus dem Ergebnis der Studie, dass Schutzmaßnahmen insgesamt gesehen zwar geeignet sind, um Pestizidexposition bei Arbeitern effektiv zu reduzieren, dass jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die verschiedenartigen Belastungen der Arbeiter weiter zu reduzieren.

Weiterhin wiesen die Wissenschaftler aus Kalifornien darauf hin, dass es notwendig sei, die Möglichkeit der „take home“ Exposition zu reduzieren, um die Familien vor Pestizidexposition bspw. durch kontaminierte Arbeitskleidung, die meist nach der Arbeit mit ins Haus gebracht wird, zu reduzieren.

Risikofaktor Pestizide aus dem privaten Bereich verbannen
Privatpersonen, die Pestizide im Garten oder im Haus anwenden, tragen in den allerseltensten Fällen Schutzkleidung oder wissen, wie man sachgemäß mit Pestiziden umgeht. Die Gefährlichkeit und die Risiken, eine Vergiftung zu erleiden, werden weitgehend unterschätzt. Tritt eine Vergiftung ein, sind die Symptome oft diffus und werden daher nicht als Vergiftung eingeordnet. Hersteller entziehen sich der Haftung, indem sie auf der Produktverpackung mitteilen, dass bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr bestünde. Wie eine völlig sachgemäße Anwendung aussehen soll, wird in der Regel jedoch nicht mitgeteilt.

Da die Studie aus Kalifornien zeigt, dass selbst bei sachgemäßer Anwendung mit Aufnahme der Pestizide im Körper zu rechnen ist, sollten Privatpersonen alarmiert sein und sich nach ungiftigen Alternativen umsehen, anstatt sich einem für sie nicht kalkulierbaren Risiko auszusetzen.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. Oktober 2008

Literatur:
Salvatore AL, Bradman A, Castorina R, Camacho J, López J, Barr DB, Snyder J, Jewell NP, Eskenazi B.. Occupational behaviors and farmworkers‘ pesticide exposure: findings from a study in Monterey County, California, Center for Children’s Environmental Health Research, School of Public Health, University of California, Berkeley, California 94720-7380, USA., Am J Ind Med. 2008 Oct;51(10):782-94.

Preisträger des TÜV Rheinland Global Compact Award stiftet Preisgeld Menschen mit Multiple Chemical Sensitivity

MCS Kranken helfen statt sie ignorieren

Hilfe für Menschen mit MCS

Erster Internationaler TÜV Rheinland Global Compact Award verliehen: Preisträger Dr. Volker Hauff

Das Preisgeld von 25.000 Euro stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Vorsitzende des deutschen Rates für Nachhaltige Entwicklung Dr. Volker Hauff ist Preisträger des 1. Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards. Der ehemalige Bundesminister bekam den Preis in Anwesenheit von rund 300 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft bei einem Festakt im Historischen Rathaus der Stadt Köln überreicht. Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird an herausragende Persönlichkeiten verliehen, die mit ihrer Arbeit die Ziele des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützen.

Die Expertenjury des Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards wählte Dr. Hauff als Preisträger wegen seines Verdienste auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsstrategie. Bereits Mitte der 80er Jahre war Hauff Mitglied der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen. Diese Kommission prägte den Begriff einer nachhaltigen Entwicklung der Menschheit, die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt ohne die Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden.

Als Laudator würdigte der ehemalige Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) Professor Dr. Klaus Töpfer das jahrzehntelange Engagement von Dr. Hauff insbesondere für nachhaltigen Ressourceneinsatz, Klimaschutz und zukunftsfähige Energiepolitik: „Wir erleben heute täglich die Notwendigkeit, natürliche Ressourcen zu schützen und immer effizienter zu verwenden statt zu verschwenden. Steigende Energiekosten und erste Folgen des beginnenden Klimawandels machen dies für alle Menschen weltweit spürbar. Dr. Hauff hat bereits vor mehr als zwanzig Jahren erkannt, was heute jeden bewegt.“

Dr. Hauff selbst sieht nachhaltige Entwicklung als Konzept für politisches und ökonomisches Handeln im 21. Jahrhundert. „Für mich ist Nachhaltigkeit ein Jahrhundertbegriff, der weit über den heutigen Horizont des Handelns hinausreicht, aber auch bereits heute als Anleitung und Orientierung für aktuelle Entscheidungen in Politik und Wirtschaft dienen kann“, betont der Preisträger. Das Preisgeld stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Internationale TÜV Rheinland Global Compact Award findet Unterstützung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen. Er ist aus dem Internationalen Rheinland-Preis für Umweltschutz hervorgegangen, den die TÜV Rheinland Group seit 1974 verliehen hat. Professor Dr. Bruno O. Braun, Vorstandsvorsitzender der TÜV Rheinland Group: „Wir arbeiten weltweit für die nachhaltige Entwicklung von Sicherheit und Qualität im Spannungsfeld zwischen Mensch, Technik und Umwelt. Denn es ist unsere Überzeugung, dass gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich sind.“ Im Juni 2006 sei TÜV Rheinland deshalb dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. „Mit der Stiftung des Preises wollen wir die Durchsetzung der Prinzipien des Global Compact dauerhaft fördern.“

Pressemitteilung TÜV Rheinland, 2. Oktober 2008

CSN Blog Top 10 – beliebteste Artikel im September

Top 10 Auswertung vom Laptop

Die Top 10 Artikel im CSN Blog im Monat September 2008

Die nachfolgenden Artikel wurden von den CSN- Bloglesern im Monat September am häufigsten gelesen:

  1. MCS „Wenn chemische Substanzen und Duftstoffe krank machen“ Interview zur Neuerscheinung des Buches
  2. MCS- Blogfrage der Woche: Welche Chemikalien lösen bei Euch am häufigsten Reaktionen aus und schränken damit Euer Leben ein?
  3. MCS- Blogfrage der Woche: Wie können sich MCS- Kranke für einen Notfall vorbereiten?
  4. Umweltschutz geht jeden an und 18 Tipps zum Realisieren
  5. Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau
  6. Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen anderen Ärzten, die sich in besonderer Weise um ihre Patienten kümmern
  7. Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert
  8. 11 Schüler und ein Busfahrer mussten ins Krankenhaus wegen verschüttetem Parfum
  9. Flammschutzmittel sorgen im Klassenzimmer für eine höhere Schadstoffbelastung als in Büros und Autos
  10. Japanische Wissenschaftler belegen MCS im Tierversuch

Adäquate Behandlung von MCS Patienten in einer Umweltklinik spart Gesundheitskosten

Stein auf Stein

Das Nova Scotia Environmental Health Center war die erste staatlich finanzierte Umweltklinik weltweit. Die Klinik war von Anfang an erfolgreich und ihre Warteliste lang für Patienten, die sich nach Behandlung ihrer Umweltkrankheiten sehnten. Die Wissenschaftler an der Klinik belegten in einer Studie, dass ihr Behandlungskonzept Patienten tatsächlich gesundheitlich hilft und den Krankenkassen in Folge Kosten spart. Das Argument, dass man Chemikaliensensiblen nicht helfen könne, weil ihre Krankheit zu teuer sei, ist somit kein stichhaltiges Argument, um den Erkrankten adäquate Behandlung vorzuenthalten.

Können umweltmedizinische Behandlungen Kosten sparen?
Die Mediziner des Nova Scotia Environmental Health Center verwendeten zur Diagnostik von MCS bei den Patienten in ihrer Klinik u. a. die American Consensus Diagnosekriterien und einen detaillierten Fragebogen. Es ging ihnen in ihrer Studie darum festzustellen, ob Patienten der Klinik nach Behandlung gesünder waren und weniger Beschwerden hatten, sowie um die Häufigkeit der Arztbesuche. Sie werteten Daten von 563 Patienten aus drei Gruppen aus (145 von 1998, 181 von 1999, 237 von 2000).

Weniger Arztbesuche durch gezielte umweltmedizinische Therapie
Das kanadische Umweltmedizinerteam stellte anhand der Auswertung der Patientendaten fest, dass die 563 MCS-Patienten, die in die Studie einwilligten und eine Therapie in der Umweltklinik in Nova Scotia durchlaufen hatten, danach weniger Arztbesuche bei Allgemeinärzten, Spezialisten, Notfallaufnahmen und Krankenhausaufenthalte aufwiesen und die damit verbundenen Kosten in den Jahren nach der Behandlung in der Umweltklinik geringer ausfielen, als vor der Behandlung.

„Gesünder“ als die Gesamtbevölkerung
Der gesamte jährliche Rückgang der Konsultationen während der Jahre seit der ersten Konsultation der Umweltklinik in Fall River bis 2002 lag bei der Gruppe im Jahr 1998 bei 9,1%, bei der Gruppe von 1999 bei 8% und bei der Gruppe von 2000 bei 10,6%, verglichen mit 1,3% bei der Gesamtbevölkerung von Nova Scotia. Bei der Patientengruppe von 1998 lag die Reduzierung der Arztbesuche bei den Patienten mit den meisten Symptomen vor der Therapie sogar bei 31% in den Folgejahren nach der Behandlung in der Umweltklinik. Roy Fox und sein Team wollen durch weitere Studien die bisherigen positiven Ergebnisse bestätigen.

Gesündere MCS-Patienten – Entlastung für Krankenkassen
Die vorliegende Studie aus Kanada zeigt deutlich, dass eine gezielte Therapie bei MCS-Patienten positive Auswirkungen haben kann und den Krankenkassen hilft, Kosten zu sparen. Das Studienergebnis widerlegt gleichzeitig mehrere Behauptungen, nämlich, dass man den Gesundheitszustand von MCS-Patienten nicht verbessern kann, dass es keine Therapie gäbe und dass Behandlung von Chemikaliensensiblen nicht finanzierbar sei.

Zu den Aspekten von ethischem Gewicht, die in einer wissenschaftlichen Studie nicht beleuchtet werden, aber erwähnenswert sind, gehören die Reduzierung des Leides der Patienten und die Steigerung von deren Lebensqualität, die bei schwer Erkrankten oft um den Nullpunkt angesiedelt ist. Alles zusammen verleiht dies der dringenden Forderung von MCS-Patienten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nach einer Umweltklinik mit adäquaten Therapienangeboten und umweltkontrollierten Räumlichkeiten einen wissenschaftlich begründeten Nachdruck.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. September 2008

Literatur:
Fox RA, Joffres MR, Sampalli T, Casey J., The impact of a multidisciplinary, holistic approach to management of patients diagnosed with multiple chemical sensitivity on health care utilization costs: an observational study, Nova Scotia Environmental Health Centre, Fall River, Nova Scotia, Canada, J Altern. Complement Med. 2007 Mar; 13(2):223-30

MCS-Blogfrage der Woche: Was war bei Euch der Auslöser Eurer Chemikalien- Sensitivität?

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Die internationale wissenschaftliche Literatur nennt als Hauptauslöser für Chemical Sensitivity (MCS, WHO ICD-10: T.78.4) Pestizide und Lösemittel.    

  • Durch was wurde Eure MCS ausgelöst?  
  • Begann Eure Chemikalien-Sensitivität durch ein bestimmtes Ereignis und einen bestimmten Auslöser, oder trat sie schleichend durch verschiedene Chemikalien und/oder mehrere Vorkommnisse ein?   
  • Waren es Chemikalien, die Eure MCS auslösten, oder andere Faktoren?

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

Flugreisen – Achtung toxische Flammschutzmittel reisen mit

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Toxische Flammschutzmittel als blinder Passagier an Bord

In normalen Flugzeugen wird ein hohes Maß an Flammschutz zur Sicherheit der Passagiere benötigt. Zu diesem Zweck werden bromierte Flammschutzmittel, einschließlich bromierte Diphenylether (PBDEs) eingesetzt. Weil PBDEs leicht von Staubpartikel absorbiert werden, nehmen Passagiere und Flugpersonal unter Umständen signifikante Mengen an PBDEs über den Inhalationsweg auf.

Sind Flugreisende Flammschutzmitteln ausgesetzt?
Ein Wissenschaftlerteam der Universität Stockholm stellte sich als Forschungsziel die Aufgabe abzuschätzen, ob PBDEs im Staub von Flugkabinen gefunden wird und ob die Serumwerte für PBDEs bei Flugpassagieren nach einem Langstreckenflug erhöht sind . Hierfür sammelten neun Personen während eines Intercontinentalfluges Staub in der Flugkabine und ließen ihr Blut vor dem Abflug und nach der Rückkehr nach Schweden untersuchen. Zwei Personen waren Vielflieger im Inland und wurden ebenfalls untersucht. Die Werte der PBDEs im Staub wurden mittels ECNI-Methode ermittelt.

Flammschutzmittel an Bord
Während des gesamten Fluges sitzen die Passagiere auf Sesseln, deren Schaumstoff mit Flammschutzmitteln ausgerüstet ist. Das gleiche gilt für den Teppichboden, alle Elektroinstallationen und sonstige Einbauten wie bspw. Rettungsrutschen. Obwohl PentaBDE und OctaBDE in Europa und Nordamerika verboten sind und nicht mehr produziert werden, sind sie in den überprüften Flugzeugen noch anzutreffen.

Flugzeuge höher belastet als Haushalte
Es wurde in allen Staubproben aus den Flugzeugen PBDEs in hohen Konzentrationen gefunden. Die Werte lagen höher als im herkömmlichen Hausstaub. Das schwedische Team ermittelte, dass PentaBDE, OctaBDE und DecaBDE in den Flugzeugen verwendet wurden. PBDEs gehören zu der Klasse der POP’s (Persistierende organische Schadstoffe), Chemikalien, die sich in unserer Umwelt nicht abbauen. POPs reichern sich im Gewebe von Menschen und Tieren an, was zu potentiellen Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt führt.

Flugreisen belasten Reisende mit Chemikalien
Flammschutzmittelkonzentrationen waren bei den Reisenden vor Reiseantritt ähnlich der Belastungskonzentrationen, die bei der schwedischen Allgemeinbevölkerung beobachtet werden. Die Konzentrationen BDE-28, BDE-99, BDE-100, BDE-153, und BDE-154 waren im Serum der Probanden nach der Flugreise jedoch signifikant erhöht, im Gegensatz zum Wert vor dem Flugantritt. Die schwedischen Wissenschaftler der Universität von Stockholm verlangen anhand der Feststellungen ihrer Pilotstudie nach arbeitsmedizinischen Untersuchungen von Flugzeugbesatzungen.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. September 2008

Literatur:
Christiansson A, Hovander L, Athanassiadis I, Jakobsson K, Bergman K. Polybrominated diphenyl ethers in aircraft cabins – A source of human exposure? Department of Environmental Chemistry, Stockholm University, Chemosphere. 2008 Sep 9.

MCS- Blogfrage der Woche: Welche Chemikalien lösen bei Euch am häufigsten Reaktionen aus und schränken damit Euer Leben ein?

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Durch MCS kann jeder einsam werden…

MCS-Kranke reagieren bereits auf minimale Konzentrationen von Chemikalien, die in vielen unserer Alltagsprodukte stecken. Folglich nimmt der Aktionsradius immer weiter ab, oft muss der Beruf aufgegeben, die Wohnung gewechselt werden, und alle Hobbies gehören der Vergangenheit an.

MCS Blogfrage:

  • Welche Chemikalien sind Eure Hauptauslöser für Reaktionen, die Euer Leben vollständig einschränken?
  • Gibt es Chemikalien oder bestimmte Alltagsprodukte, von denen Ihr sagen könnt, wenn es die nicht gäbe, ginge es mir besser?
  • Oder ist Euer Leben so durch Reaktionen auf Chemikalien eingeschränkt, dass Ihr sagen müsst, mir hilft nur noch ein Leben fernab der Zivilisation?