Archiv der Kategorie ‘Chemikaliensensibilität, MCS‘

MCS – Multiple Chemical Sensitivity – WHO ICD 10 T78.4

Fragen beantwortet

Chemikalien – Sensitivität, international in der Medizin und von Behörden als „Multiple Chemical Sensitivity“ oder abgekürzt als MCS bezeichnet, wird seit den 80er Jahren auch in Deutschland von Ärzten vermehrt festgestellt.

MCS ist im WHO Register für Krankheiten, dem ICD -10, im Kapitel 19 unter „Verletzungen, Vergiftungen“ einklassifiziert. (1,2,3) In Deutschland wird diese rechtsverbindliche Klassifizierung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorgenommen. Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, die Diagnosen zu kodieren. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM. (4)

Verbreitung von Verunsicherung über den MCS ICD 10 T78.4
In jüngster Zeit kam es wiederholt zu Aussagen, der Diagnosecode für MCS sei nicht mehr im ICD 10 enthalten, MCS sei dort psychisch einklassifiziert, etc. Diese Behauptungen wurden von interessenabhängigen Medizinern, einigen Selbsthilfegruppenleitern und Einzelaktivisten aufgestellt. Einige dieser Personen fühlten sich sogar berufen, ihre unwahren Behauptungen auch im Ausland, insbesondere in den USA, zu streuen. Auch versuchten sie zu erwirken, dass der international anerkannte und verwendete Krankheitsbegriff MCS von den Erkrankten selbst nicht mehr benutzt werden solle.

Umweltmedizinische Fachverbände beziehen Position für MCS
Von den beiden umweltmedizinischen Fachverbänden, der dbu (Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner) und der Europeam (European Academy for Environmental Medicine), war ein Jahr zuvor in einer Stellungnahme mitgeteilt worden, dass man eine Namensänderung entschieden ablehne, denn MCS sei seit 1994 von der WHO als Verletzung und Überempfindlichkeit definiert (ICD-10, unter Ziffer T78.4), was laut dieser beiden umweltmedizinischen Standesorganisationen den Stand der Wissenschaft darstelle. MCS sei eine gültige Diagnose und stelle eine organische Erkrankung dar, und dieser Stand der Wissenschaft sei rechtlich die alles entscheidende Größe, war der gemeinsamen, öffentlich einsehbaren Erklärung der beiden Fachgesellschaften gegenüber CSN zu entnehmen. (5)

Die weiterhin aggressiv durchgeführte Streuung der Falschaussagen (z.B. MCS sei eine psychische Krankheit; der Name MCS sei abgeschafft worden; MCS sei nicht mehr im ICD-10 aufgeführt; etc., etc.) führte letztendlich zu einer eklatanten Verunsicherung und starker Verängstigung bei den MCS Erkrankten und bei einigen Patientenvertretern.

Abklärung der Fakten
Um der Verunsicherung der MCS Patienten ein Ende zu bereiten, traten drei MCS Organisationen unabhängig voneinander an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) heran und klärten verschiedene diesbezügliche Fragen ab. (1,2,3) Eine Organisation holte beim Bundesministerium für Gesundheit (BGM) zusätzliche Informationen ein. (3)

DIMDI – Klassifizierung von Krankheiten (ICD)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ernannte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als WHO-Kooperationszentrum für das System Internationaler Klassifikationen.

Die internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) dient der Verschlüsselung von Diagnosen. In Deutschland werden zwei deutschsprachige Ausgaben angewendet, die ICD-10-WHO zur Mortalitätsverschlüsselung und die ICD-10-GM zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung.

Nach § 295 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen verpflichtet, in den Abrechnungs-unterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen und in dem Abschnitt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, den die Krankenkasse erhält, die Diagnosen anzugeben. (4)

MCS im ICD 10
Aus den beiden Schreiben des DIMDI ist zu entnehmen, dass der ICD – 10 für MCS existiert, und es wurde darin ausdrücklich hervorgehoben, dass die Erkrankung nicht in das Register „Psychische Krankheiten“ einklassifiziert sei. Weiterhin wurde unmissverständlich mitgeteilt, dass eine Einordnung in ein anderes Register auch zukünftig nicht vorgesehen sei. (1,2,3)

Auszug aus dem Schreiben des DIMDI an CSN vom 4. September 2008:

Schreiben DIMDI an CSN

MCS (Multiple Chemical Sensitivity) wird klassifiziert unter:
T78.4…Allergie, nicht näher bezeichnet;
Kapitel 19 (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen), Abschnitt T66-T78 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen)

Eine Zuordnung der o. g. Erkrankungen zum Kapitel 5 (Psychische und Verhaltensstörungen) ist seitens der ICD-10-GM nicht vorgesehen.

Die ICD-10-GM ist die deutsche Adaption (GM – German Modification“) der von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) erstellten internationalen ICD-10, die in vielen Staaten dieser Welt verwendet wird. Es ist daher davon auszugehen, dass die o. g. Erkrankungen auch in anderen Staaten gleichermaßen klassifiziert sind.

Die ICD-10-GM ist die nach dem Sozialgesetzbuch V in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene Diagnoseklassifikation. Es ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen, die ICD-10-GM durch ein anderes Register zu ersetzen.

Dr. Ursula Küppers
Arbeitsgruppe Medizinische Klassifikation
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
DIMDI, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Anruf bei Bundesministerium für Gesundheit
Gleiches erfuhr der Leiter einer Organisation für Chemikaliensensible beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ihm teilte die Vorgesetzte der in Mutterschaft befindlichen zuständigen Mitarbeiterin mit, es läge dieser zuständigen Bundesoberbehörde bisher kein einziger Antrag vor, MCS nicht mehr in das Alphabetische Verzeichnis der ICD- 10 2009 GM aufzunehmen. Von irgendwelchen Vorgängen den eingeführten Begriff MCS zu ersetzen oder zu ändern, sei gar nichts bekannt. (3)

Auf Nachfrage, was der ursächliche Grund für anderes lautende Thesen über den MCS ICD-10 sein könnte, teilte der Organisationsleiter CSN mit, dass manche Behauptung, den ICD für MCS gäbe es nicht, wohl dadurch zustande käme, weil einige Personen im falschen Werk nachsehen würden, nämlich in der deutschen Ausgabe der ICD 20 2009 GM (wo MCS noch nie aufgeführt war) und nicht im Alphabetischen Verzeichnis, dort, wo die Krankheit wie andere seltenere Gesundheitsstörungen aufgeführt sei. (3)

Neuer Name für eine bereits klassifizierte Krankheit? Eindeutig NEIN
Ein Anruf bei DIMDI räumte eine weitere Unklarheit über den Krankheitsbegriff MCS aus dem Weg. Einige Selbsthilfegruppen hatten angestrebt, MCS durch „Multiple Systemerkrankung“ zu ersetzen und behaupteten, dies sei der neue Begriff, den es zu verwenden gälte. Der Leiter einer der größten MCS Organisationen in Deutschland bekam von DIMDI zur Antwort, der Begriff „Multiple Systemerkrankung“ sei viel zu unscharf, als dass er Chancen hätte, in die ICD 10 aufgenommen zu werden. (3)

Am 29. Mai 2008 hatte Herr Dr. Donate im CSN Blog in einem Kommentar bereits versucht, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:

„Der Vorstand des dbu hat sich zu Beginn der Diskussion um eine Namensänderung im Gegensatz zu verschiedenen SHGs und auch zu verdienten Veteranen der Umweltmedizin einstimmig und eindeutig für die Beibehaltung des Begriffs „MCS“ ausgesprochen.“

„Der Begriff Chronische Multisystemerkrankung oder (engl.) Chronic multisystem illness (CMI) wird hier FALSCH interpretiert. Er kann und soll nicht den Begriff MCS ersetzen. „CMI und MCS“ stehen vielmehr im gleichen Verhältnis zueinander wie die Begriffe „Degenerative Gelenkerkrankung und Rheumatoide Arthritis“ oder wie „Virusinfekt und Masern“.

CMI ist als Oberbegriff zu verstehen. Zu dieser Krankheitsgruppe zählen neben MCS auch CFS, FMS, TE, TPNP, SBS, BRI und viele mehr.

Der Vorstand des dbu hat sich zu Beginn der Diskussion um eine Namensänderung im Gegensatz zu verschiedenen SHGs und auch zu verdienten Veteranen der Umweltmedizin einstimmig und eindeutig für die Beibehaltung des Begriffs „MCS“ ausgesprochen.

Gegen eine Unterordnung der „Krankheit MCS“ unter die „Krankheitsgruppe CMI“ ist jedoch nichts einzuwenden. Im Gegenteil: der Hinweis auf die Beteiligung mehrere Organsysteme unterstreicht die Schwere der unter CMI subsumierten Krankheitsbilder.

Der dbu lehnt den Begriff IEI ab. Für uns gibt es weder den IEI-Patienten noch die IEI-Krankheit. Auch sollte der Begriff MCS-Syndrom vermieden werden.“ (7)

Fazit
Der Begriff MCS ist im ICD-10 als physische Krankheit in das Kapitel 19  – Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen –  einklassifiziert. Es bestehen von Seiten des DIMDI und des BMG keine Bestrebungen, die Krankheit in ein anderes Register, bspw. unter psychiatrische Krankheiten, abzulegen oder gänzlich aus dem ICD-10 zu entfernen. Es liegen auch keine Anträge hierzu vor. (1,2,3)
Der Krankheitsbegriff MCS ist somit der von DIMDI/ WHO und dem BGM anerkannte Krankheitsbegriff in Deutschland. Dem stimmen auch die beiden umweltmedizinischen Fachgesellschaften und die größten Organisationen für MCS Patienten in Deutschland übereinstimmend zu. (5,7)

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Oktober 2008

Literatur:

  1. DIMDI Schreiben an CSN, MCS ICD-10, 04.09.2008
  2. DIMDI Schreiben, 04.09.2008
  3. DGMCS, Persönliche Konversation mit CSN, 15.09.2009
  4. Bundesministerium für Gesundheit, Anwendung der ICD-10 in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 18.12.1995
  5. Dr. Tino Merz, autorisierte Stellungnahme für dbu, europeam zum Thema „Soll der Name MCS erhalten bleiben oder nicht“, CSN Forum, 18. Juli 2007
  6. Silvia K. Müller, Die europäische Debatte um den Namen MCS, CSN, Juli 2007
  7. Dr. Donate, Kommentar zu „Analyse neuer Wortschöpfungen die den etablierten Fachausdruck MCS ersetzen sollen“, CSN Blog, 28.05.2008

Duftstoffe verboten in Krankenhäusern und Arztpraxen in Schweden

Krankenhaus ohne Duftstoffe

Duftstoffe gehören zu den größten Problemfaktoren für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS). Sie reagieren auf geringste Spuren der nahezu überall anzutreffenden duftstoffhaltigen Produkte und auf beduftete Menschen mit teils schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ein notwendiger Aufenthalt in einem Krankenhaus wird für Chemikaliensensible durch Parfums, Aftershave, duftende Putz- und Desinfektionsmittel erheblich erschwert und verschlechtert deren Prognose.

In Schweden wurde der Problemfaktor Duftstoffe im Krankenhaus nun eliminiert: Alle siebzehn Krankenhäuser der schwedischen Region um Göteborg sind seit dem 10. September 2008 duftstofffrei. Über ein halbes Jahr hat die zuständige Krankenhausbehörde an einem Maßnahmenkatalog für das Duftstoffverbot gearbeitet, der nun in Kraft getreten ist. Das Duftstoffverbot sorgt dafür, dass weder Patienten, noch Angestellte und Ärzte oder Besucher die Gebäude beduftet betreten dürfen. Auch die Reinigungsmittel wurden konsequent auf duftfreie Produkte umgestellt.

Hintergrund für das Duftstoffverbot
Der zunehmende Einsatz duftstoffhaltiger Produkte und die breitflächige Benutzung parfümhaltiger Kosmetika, Parfüms, Aftershaves und duftenden Wasch- und Reinigungsmittel verursachen bei vielen Menschen verschiedenartige Beschwerden, wie beispielweise Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsverlust, Ekzeme und Atembeschwerden. Für Asthmatiker gelten Duftstoffe als Auslöser Nummer Eins für Asthmaanfälle. Für chemikaliensensible Menschen sorgen Duftstoffe neben Zigarettenrauch dafür, dass ihnen ein Sozialleben meist gänzlich versagt ist und sie keiner Arbeit mehr nachgehen können.

Duftstoffe beeinträchtigen Hunderttausende
Die Duftstoffindustrie verwendet über 3000 verschiedene Chemikalien zur Herstellung ihrer duftenden Produkte. Hinzukommen noch ätherische Öle, deren gesundheitliche Bedenklichkeit man gerade intensiver zu erfassen beginnt. Gesundheitliche Beschwerden durch Duftstoffe werden immer häufiger von einer Vielzahl von Menschen in der Allgemeinbevölkerung beklagt. In Schweden leiden laut Aussage von Wissenschaftlern und Behörden rund 6% der Gesamtbevölkerung unter einer Hypersensibilität gegenüber Duftstoffen. Diese Personengruppe stellt den Hauptgrund für die neue Regelung der Krankenhäuser dar.

Breitflächiges Duftstoffverbot
Die Politiker des Gesundheitsausschusses der Region Göteborg haben mit dem nun in Kraft getretenen Duftstoffverbot ein nachahmenswertes Exempel statuiert und gleichzeitig dafür gesorgt, dass für alle 45 000 Angestellten in den Krankenhäusern und in der Verwaltung des Gesundheitswesens die gleichen konsequenten Richtlinien des Rauch- und Duftstoffverbotes gelten. Dieser Beschluss gilt ebenso für die ärztliche Grundversorgung und für Zahnärzte.

Schweden übernimmt Vorreiterposition
In den USA und Kanada gibt es zwischenzeitlich bereits einige Krankenhäuser und Universitätskliniken mit konsequentem Duftstoffverbot. Doch weltweit dürfte dies das erste Mal sein, dass eine solche große kollektive Anstrengung betrieben wird, um eine duftfreie Umgebung im Gesundheitsbereich zu schaffen.

In Deutschland existieren bisher keine vergleichbaren Regelungen, lediglich drei Warnmeldungen des Umweltbundesamtes und eine des Bayrischen Staatsministeriums, die darauf hinwiesen, dass man zum Wohle von Allergikern und Chemikaliensensibeln auf Duftstoffe in öffentlichen Räumen verzichten solle. Duftstoffverbote sind bisher nur von drei privaten deutschen Umweltkliniken bekannt. Eine Situation, die sich zu Gunsten besserer, schadstofffreierer Luft in Krankenhäusern für die vielen allergischen Menschen, Asthmatiker und Chemikaliensensible ändern müsste. Dies käme gleichzeitig allen Patienten und Angestellten in Krankenhäusern in erheblichem Maße zugute.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 6. Oktober 2008

MCS-Blogfrage der Woche: Wie reagiert Eure Familie, die Freunde, das Umfeld auf Eure Chemikalien-Sensitivität?

starke Familie trotz Krankheit

Chemikaliensensible brauchen Hilfe, Verständnis und Kooperation

Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) sind im höchsten Maße auf das Verständnis ihrer Mitmenschen angewiesen, damit sie ihren Gesundheitszustand halten oder verbessern können. Ohne Kooperation erleiden sie ständig Reaktionen, die durch ständig wiederholte Expositionen chronifizieren und ihnen ihre geringe Lebensqualität und verbliebene Gesundheit gänzlich rauben können.

MCS Blogfrage:

  • Halten Eure Familien, Freunde und Bekannte zu Euch, haben Sie für Euch ihre eigenen Gewohnheiten an Eure Bedürfnisse angepasst?
  • Lassen sie beispielsweise Duftstoffe weg?
  • Nehmen sie chemie- und duftfreie Alternativen zum Pflegen, Reinigen und Renovieren?
  • Helfen Euch Familie und Freude, den MCS-Alltag zu meistern?
  • Oder belächelt man Euch und stellt Eure Symptome auf Alltagschemikalien in Abrede?

Preisträger des TÜV Rheinland Global Compact Award stiftet Preisgeld Menschen mit Multiple Chemical Sensitivity

MCS Kranken helfen statt sie ignorieren

Hilfe für Menschen mit MCS

Erster Internationaler TÜV Rheinland Global Compact Award verliehen: Preisträger Dr. Volker Hauff

Das Preisgeld von 25.000 Euro stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Vorsitzende des deutschen Rates für Nachhaltige Entwicklung Dr. Volker Hauff ist Preisträger des 1. Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards. Der ehemalige Bundesminister bekam den Preis in Anwesenheit von rund 300 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft bei einem Festakt im Historischen Rathaus der Stadt Köln überreicht. Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird an herausragende Persönlichkeiten verliehen, die mit ihrer Arbeit die Ziele des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützen.

Die Expertenjury des Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards wählte Dr. Hauff als Preisträger wegen seines Verdienste auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsstrategie. Bereits Mitte der 80er Jahre war Hauff Mitglied der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen. Diese Kommission prägte den Begriff einer nachhaltigen Entwicklung der Menschheit, die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt ohne die Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden.

Als Laudator würdigte der ehemalige Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) Professor Dr. Klaus Töpfer das jahrzehntelange Engagement von Dr. Hauff insbesondere für nachhaltigen Ressourceneinsatz, Klimaschutz und zukunftsfähige Energiepolitik: „Wir erleben heute täglich die Notwendigkeit, natürliche Ressourcen zu schützen und immer effizienter zu verwenden statt zu verschwenden. Steigende Energiekosten und erste Folgen des beginnenden Klimawandels machen dies für alle Menschen weltweit spürbar. Dr. Hauff hat bereits vor mehr als zwanzig Jahren erkannt, was heute jeden bewegt.“

Dr. Hauff selbst sieht nachhaltige Entwicklung als Konzept für politisches und ökonomisches Handeln im 21. Jahrhundert. „Für mich ist Nachhaltigkeit ein Jahrhundertbegriff, der weit über den heutigen Horizont des Handelns hinausreicht, aber auch bereits heute als Anleitung und Orientierung für aktuelle Entscheidungen in Politik und Wirtschaft dienen kann“, betont der Preisträger. Das Preisgeld stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Internationale TÜV Rheinland Global Compact Award findet Unterstützung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen. Er ist aus dem Internationalen Rheinland-Preis für Umweltschutz hervorgegangen, den die TÜV Rheinland Group seit 1974 verliehen hat. Professor Dr. Bruno O. Braun, Vorstandsvorsitzender der TÜV Rheinland Group: „Wir arbeiten weltweit für die nachhaltige Entwicklung von Sicherheit und Qualität im Spannungsfeld zwischen Mensch, Technik und Umwelt. Denn es ist unsere Überzeugung, dass gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich sind.“ Im Juni 2006 sei TÜV Rheinland deshalb dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. „Mit der Stiftung des Preises wollen wir die Durchsetzung der Prinzipien des Global Compact dauerhaft fördern.“

Pressemitteilung TÜV Rheinland, 2. Oktober 2008

CSN Blog Top 10 – beliebteste Artikel im September

Top 10 Auswertung vom Laptop

Die Top 10 Artikel im CSN Blog im Monat September 2008

Die nachfolgenden Artikel wurden von den CSN- Bloglesern im Monat September am häufigsten gelesen:

  1. MCS „Wenn chemische Substanzen und Duftstoffe krank machen“ Interview zur Neuerscheinung des Buches
  2. MCS- Blogfrage der Woche: Welche Chemikalien lösen bei Euch am häufigsten Reaktionen aus und schränken damit Euer Leben ein?
  3. MCS- Blogfrage der Woche: Wie können sich MCS- Kranke für einen Notfall vorbereiten?
  4. Umweltschutz geht jeden an und 18 Tipps zum Realisieren
  5. Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau
  6. Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen anderen Ärzten, die sich in besonderer Weise um ihre Patienten kümmern
  7. Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert
  8. 11 Schüler und ein Busfahrer mussten ins Krankenhaus wegen verschüttetem Parfum
  9. Flammschutzmittel sorgen im Klassenzimmer für eine höhere Schadstoffbelastung als in Büros und Autos
  10. Japanische Wissenschaftler belegen MCS im Tierversuch

Adäquate Behandlung von MCS Patienten in einer Umweltklinik spart Gesundheitskosten

Stein auf Stein

Das Nova Scotia Environmental Health Center war die erste staatlich finanzierte Umweltklinik weltweit. Die Klinik war von Anfang an erfolgreich und ihre Warteliste lang für Patienten, die sich nach Behandlung ihrer Umweltkrankheiten sehnten. Die Wissenschaftler an der Klinik belegten in einer Studie, dass ihr Behandlungskonzept Patienten tatsächlich gesundheitlich hilft und den Krankenkassen in Folge Kosten spart. Das Argument, dass man Chemikaliensensiblen nicht helfen könne, weil ihre Krankheit zu teuer sei, ist somit kein stichhaltiges Argument, um den Erkrankten adäquate Behandlung vorzuenthalten.

Können umweltmedizinische Behandlungen Kosten sparen?
Die Mediziner des Nova Scotia Environmental Health Center verwendeten zur Diagnostik von MCS bei den Patienten in ihrer Klinik u. a. die American Consensus Diagnosekriterien und einen detaillierten Fragebogen. Es ging ihnen in ihrer Studie darum festzustellen, ob Patienten der Klinik nach Behandlung gesünder waren und weniger Beschwerden hatten, sowie um die Häufigkeit der Arztbesuche. Sie werteten Daten von 563 Patienten aus drei Gruppen aus (145 von 1998, 181 von 1999, 237 von 2000).

Weniger Arztbesuche durch gezielte umweltmedizinische Therapie
Das kanadische Umweltmedizinerteam stellte anhand der Auswertung der Patientendaten fest, dass die 563 MCS-Patienten, die in die Studie einwilligten und eine Therapie in der Umweltklinik in Nova Scotia durchlaufen hatten, danach weniger Arztbesuche bei Allgemeinärzten, Spezialisten, Notfallaufnahmen und Krankenhausaufenthalte aufwiesen und die damit verbundenen Kosten in den Jahren nach der Behandlung in der Umweltklinik geringer ausfielen, als vor der Behandlung.

„Gesünder“ als die Gesamtbevölkerung
Der gesamte jährliche Rückgang der Konsultationen während der Jahre seit der ersten Konsultation der Umweltklinik in Fall River bis 2002 lag bei der Gruppe im Jahr 1998 bei 9,1%, bei der Gruppe von 1999 bei 8% und bei der Gruppe von 2000 bei 10,6%, verglichen mit 1,3% bei der Gesamtbevölkerung von Nova Scotia. Bei der Patientengruppe von 1998 lag die Reduzierung der Arztbesuche bei den Patienten mit den meisten Symptomen vor der Therapie sogar bei 31% in den Folgejahren nach der Behandlung in der Umweltklinik. Roy Fox und sein Team wollen durch weitere Studien die bisherigen positiven Ergebnisse bestätigen.

Gesündere MCS-Patienten – Entlastung für Krankenkassen
Die vorliegende Studie aus Kanada zeigt deutlich, dass eine gezielte Therapie bei MCS-Patienten positive Auswirkungen haben kann und den Krankenkassen hilft, Kosten zu sparen. Das Studienergebnis widerlegt gleichzeitig mehrere Behauptungen, nämlich, dass man den Gesundheitszustand von MCS-Patienten nicht verbessern kann, dass es keine Therapie gäbe und dass Behandlung von Chemikaliensensiblen nicht finanzierbar sei.

Zu den Aspekten von ethischem Gewicht, die in einer wissenschaftlichen Studie nicht beleuchtet werden, aber erwähnenswert sind, gehören die Reduzierung des Leides der Patienten und die Steigerung von deren Lebensqualität, die bei schwer Erkrankten oft um den Nullpunkt angesiedelt ist. Alles zusammen verleiht dies der dringenden Forderung von MCS-Patienten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nach einer Umweltklinik mit adäquaten Therapienangeboten und umweltkontrollierten Räumlichkeiten einen wissenschaftlich begründeten Nachdruck.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. September 2008

Literatur:
Fox RA, Joffres MR, Sampalli T, Casey J., The impact of a multidisciplinary, holistic approach to management of patients diagnosed with multiple chemical sensitivity on health care utilization costs: an observational study, Nova Scotia Environmental Health Centre, Fall River, Nova Scotia, Canada, J Altern. Complement Med. 2007 Mar; 13(2):223-30

MCS-Blogfrage der Woche: Was war bei Euch der Auslöser Eurer Chemikalien- Sensitivität?

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Die internationale wissenschaftliche Literatur nennt als Hauptauslöser für Chemical Sensitivity (MCS, WHO ICD-10: T.78.4) Pestizide und Lösemittel.    

  • Durch was wurde Eure MCS ausgelöst?  
  • Begann Eure Chemikalien-Sensitivität durch ein bestimmtes Ereignis und einen bestimmten Auslöser, oder trat sie schleichend durch verschiedene Chemikalien und/oder mehrere Vorkommnisse ein?   
  • Waren es Chemikalien, die Eure MCS auslösten, oder andere Faktoren?

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

MCS- Blogfrage der Woche: Welche Chemikalien lösen bei Euch am häufigsten Reaktionen aus und schränken damit Euer Leben ein?

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Durch MCS kann jeder einsam werden…

MCS-Kranke reagieren bereits auf minimale Konzentrationen von Chemikalien, die in vielen unserer Alltagsprodukte stecken. Folglich nimmt der Aktionsradius immer weiter ab, oft muss der Beruf aufgegeben, die Wohnung gewechselt werden, und alle Hobbies gehören der Vergangenheit an.

MCS Blogfrage:

  • Welche Chemikalien sind Eure Hauptauslöser für Reaktionen, die Euer Leben vollständig einschränken?
  • Gibt es Chemikalien oder bestimmte Alltagsprodukte, von denen Ihr sagen könnt, wenn es die nicht gäbe, ginge es mir besser?
  • Oder ist Euer Leben so durch Reaktionen auf Chemikalien eingeschränkt, dass Ihr sagen müsst, mir hilft nur noch ein Leben fernab der Zivilisation?

Synthetische Duftstoffe stellen für 20% der Angestellten ein Gesundheitsrisiko dar

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Duftstoffe beeinträchtigen Gesundheit und Produktivität

Es gibt Faktoren, die einen Arbeitsplatz für manchen Mitarbeiter zum Martyrium werden lassen. Kaum eingetroffen, stellen sich Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Atemwegsbeschwerden oder ähnliches ein. Es ist nicht die Rede von Arbeitsplätzen in gefährlichen Industriezweigen mit zwangsläufigem Schadstoffkontakt, sondern von ganz normalen Jobs im Büro, in der Arztpraxis, in einer Boutique, im Krankenhaus, wo auch immer Menschen zusammenkommen. Das, was diese Angestellten krank werden lässt, sind ihre Kollegen. Nicht etwa, dass von Mobbing die Rede wäre, nein im Gegenteil, man kommt zumeist sehr gut klar untereinander. Der Ursache kann man nicht aus dem Weg gehen, denn sie steht oft stundenlang wie eine Wand im Raum und kontaminiert vieles, was häufig angefasst wird. Die Rede ist von Duftstoffen, die in Form von Parfums, Aftershaves, Bodylotionen, Handcremes, Haarsprays, etc., überall dort, wo ein Benutzer geht, steht oder sitzt, Chemikalien verbreiten. In den USA haben sich Vereinigungen aus Gesundheitsberufen zusammengetan und wollen ein Duftverbot an Arbeitsplätzen durchsetzen. Der erste Schritt dazu, eine Internetkonferenz, an der man teilnehmen kann.

Internetkonferenz gegen Duftstoffwahn am Arbeitsplatz
Die „Amerikanische Vereinigung der Krankenschwestern für Gesundheit am Arbeitsplatz“ hat sich mit der „Stiftung für Asthma und Allergien von Amerika“, dem Defaktur Memorial Hospital in Illinois, der „Vereinigung der Krankenschwestern von Massachusetts“, der „Vereinigung der Krankenschwestern des Staates Alabama“, der Krankenschwesternschule der Universität Maryland und dem „Bildungszentrum für Umwelt und Gesundheit“ zusammengetan, um eine Internetkonferenz mit dem Titel „Reduzierung von Arbeitsplatzexpositionen gegenüber synthetischen Duftstoffen“ am Mittwoch, den 15. Oktober, von 14.00 – 15.30 Uhr EST durchzuführen.

Leitlinien für duftfreie Arbeitsplätze
Das Vorhaben wird teilweise durch eine Beihilfe der „Krankenschwesterngruppe für Gesundheitsversorgung ohne Schaden“ (HCWH) unterstützt. Die Videokonferenz möchte die der Sache dienlichen chemischen Zusammensetzungen und alltäglichen, sich nachteilig auswirkenden Reaktionen gegenüber Parfums und anderen parfümierten Produkten identifizieren. Man möchte den Begriff der individuellen Sensitivität diskutieren, wie er mit Sicherheit am Arbeitsplatz, Umwelt und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang steht. Weiterhin will man die Hauptkomponenten für eine Leitlinie zusammenstellen, die sich mit einer duftfreien Arbeitsumgebung beschäftigt.

„Unsere Partner kommen mit uns für diese Videokonferenz zusammen, um uns zu unterstützen und für die Wichtigkeit für einen duftfreien Arbeitsplatz als lediglich eines von vielen Gesundheits- und Sicherheitsprogrammen einzutreten, von dem Angestellte Nutzen haben und durch die letztendlich auch eine positive Wirkung für die Produktivität und den Umsatz einer Firma eintritt“, sagte AAOHN Präsident Richard Kowalski.

Duftstoffe stellen zweifelsfrei Gesundheitsgefahr dar
Die Moderatoren für das Event teilten mit, dass synthetische Duftstoffe eine schwere Gefahr für die Gesundheit darstellen können, durch ihre chemischen Verbindungen in den Duftstoffen, die potenziell körperliche Reizungen und Unwohlsein verursachen können und manchmal zu schweren gesundheitlichen Auswirkungen führen und / oder der Fähigkeit der Angestellten beeinträchtigen, Leistung zu erbringen. „Asthma und Migränekopfschmerzen können in Zusammenhang mit Exposition gegenüber Duftstoffen stehen, und beides sind Hauptursachen für Arbeitsfehlzeiten“, sagte die Co-Moderatorin der Videokonferenz Evie Bain. “ Die Hauptkomponenten einer Leitlinie für einen duftfreien Arbeitsplatzes zu verstehen ist unumgänglich, um unsere Gesundheit zu schützen und die Luft, die wir am Arbeitsplatz atmen.“

Duftstoffe vergleichbar mit Passivrauchen
Aussagen der Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention zufolge wurden im Jahr 2005 22,2 Millionen Amerikaner mit Asthma diagnostiziert, und jedes Jahr kamen im Durchschnitt 504.000 Amerikaner wegen asthmatischer Symptome ins Krankenhaus.

„Asthma ist eine schwerwiegende Krankheit und kann durch die Exposition gegenüber synthetischen Duftstoffen verursacht werden“, sagte Bain. „Das Institut für Medizin platzierte Duftstoffe in die gleiche Kategorie der Asthmaauslöser für Erwachsene und Schulkinder, wie Passiv -Zigarettenrauch.

Die Teilnahmegebühr für die Videokonferenz beträgt für Nichtmitglieder 75$ und kann online entrichtet werden. Weitere Informationen sind auf www.aaohn.org zu finden.

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Literatur: AAOHN: Synthetic Fragrances Pose Health Risk to 20 Percent of Workers, September 16, 2008