Archiv der Kategorie ‘Parfum‘

Frische Luft durch Düfte?

Sind „Lufterfrischer“ gesundheitlich unbedenklich?

Das HR-Fernsehen sendete gestern Abend in seinem Wissensmagazin „Alles Wissen“ einen interessanten Beitrag über Duftstoffe, mit dem Titel  „Lufterfrischer – Gift im Duft?“. Man ging der Frage nach, ob die täglich in Kaufhäusern, Arztpraxen und im privaten Bereich auf uns einwirkende Flut der Düfte ungefährlich für unsere Gesundheit ist.

Duftstoffe fördern nicht „nur“ Hautreaktionen, sondern verschlimmern auch Allergien

Die Anwendung von Duftstoffen nimmt rapide zu, über 3000 verschiedene Duftstoffe kommen in den unterschiedlichsten Produkten zum Einsatz. Ein Ausweichen ist für Asthmatiker und Menschen, die an einer Duftstoffallergie oder an MCS erkrankt sind, schier unmöglich, da heutzutage fast überall künstlich beduftet wird. Diese Ansicht vertritt auch Prof. Claudia Traidl-Hoffmann vom Münchner Zentrum für Allergien und Umwelt. Sie führt an, dass die Aromastoffe nach dem Einatmen durch die Nase in die Lunge gelangen und sich von dort aus im ganzen Körper ausbreiten.

Wissenschaftlern ist bereits länger bekannt, dass das Einatmen von Duftstoffen bei Allergikern häufig zu Hautreaktionen führen kann. Doch Prof. Claudia Traidl-Hoffmann berichtet von weiteren durch Duftstoffe ausgelösten Gesundheitsstörungen. Man nahm Proben der Innenraumluft von zwei PKW, der man menschliche Blutgefäßzellen zufügte. Der Versuch mit der PKW-Innenraumluft wurde deshalb durchgeführt, da die in Autos verarbeiteten Materialien flüchtige organische Verbindungen freisetzen, sog. VOC, zu denen auch viele Duftstoffe zählen. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass durch die VOCs an den menschlichen Zellen Entzündungsprozesse gefördert werden. Lt. Prof. Traidl-Hoffmann können diese verursachten Entzündungen, die Entstehung von Allergien fördern bzw. Allergien verschlimmern.

„Lufterfrischer“ beinhalten hochkonzentriert Allergie auslösende Chemikalien

Der Umweltanalytiker Andreas Winkens aus Mönchengladbach hat im Auftrag des Deutschen Allergie- und Asthmabundes sechzehn verschiedene „Lufterfrischer „aus Naturwarenläden- und Reformhäusern wie auch aus Drogerien, auf Formaldehyd und Aromastoffe, sog. Aromate untersucht. Krebserregendes Formaldehyd konnte in den aufwändig untersuchten Proben zwar nicht hochkonzentriert nachgewiesen werden, aber dennoch besteht keine Entwarnung.

Das uns von Duftstoffen und Parfum in Hochglanzjournalen, Werbespots und in groß angelegten Kampagnen suggerierte Image von Wellness und positivem Effekt auf die Gesundheit bröckelt entschieden. Dies verdeutlichen die aktuellen Untersuchungsergebnisse von Andreas Winkens, wie auch die zunehmend zu verzeichnenden kritischen Meldungen aus wissenschaftlichen Fachkreisen und den Medien.

Krebserregendes Benzol, das beispielsweise in Autoabgasen vorkommt, wurde in einer der Proben festgestellt. Als besonders problematisch beurteilt Andreas Winkens die extrem hohen Werte der stark Allergie auslösenden und zu Sensibilisierungen führenden Limonen-Konzentrationen. Die Laborauswertung erbrachte den Nachweis, dass 80 Prozent der untersuchten „Lufterfrischer“ stark erhöhte Belastungen dieser Limonen-Aromastoffe vorweisen, der höchste Wert überschreitet die Empfehlungen für gesunde Innenraumluft um mehr als das Zehnfache. Der Umweltanalytiker gibt zu bedenken, dass gerade in Raumluftsprays vielzählige Duftstoffe enthalten sind, deren mögliche schädliche Wechselwirkungen bisher völlig unzureichend geklärt sind.

Auch das UBA beurteilt die Verwendung von „Lufterfrischern“ kritisch

Wolfgang Straff, der Leiter des Fachgebietes Umweltmedizin des Umweltbundesamtes in Berlin, beantwortet die durch „Alles Wissen“ gestellte Frage, Lufterfrischer, Duftöle und Raumduftsprays auf Grund ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit besser ganz vom Markt zu nehmen, eher ausweichend. Er führt an, dass es derzeit in der wissenschaftlichen Fachliteratur keinen Anlass für eine solche Maßnahme gäbe. Dennoch rät er vom Gebrauch von „Raumerfrischern“ ab, da diese eine unnötige und zusätzliche Belastung der Innenraumluft darstellen.

Lüften statt chemischem Beduften!

Unangenehme Gerüche werden durch Raumluftsprays, Duftöle und „Lufterfrischer“ lediglich überdeckt und belasten die Gesundheit der oft ahnungslosen Verbraucher. Insbesondere der ungebremste Einsatz unfreiwilliger Raumbeduftung in der Öffentlichkeit ist als äußerst kritisch anzusehen, gerade auch unter dem Aspekt der rapiden Zunahme von Atemwegserkrankungen, Allergien und umweltbedingten Erkrankungen, wie bspw. von MCS – Multipler Chemikalien Sensitivität. Das Beduften von Arztpraxen sollte demnach ausnahmslos unterbunden werden, damit Patienten in Lebensbereichen, die eigentlich zu einer Verbesserung ihrer Gesundheit beitragen sollen, nicht mit synthetischen Substanzen / Chemikalien konfrontiert werden, die stattdessen ihrer Gesundheit erheblich schaden können.

Resümee

Es führt kein Weg an ausgiebigem Lüften vorbei, denn „Lufterfrischer“ belasten die Innenraumluft, anstatt die Luftqualität zu verbessern. Somit ist die Bezeichnung „Lufterfrischer“ eine Irreführung der Verbraucher. Die im Filmbeitrag dargestellten möglichen Gesundheitsschäden durch „Raumerfrischer“ sollten die Konsumenten nicht unterschätzen, denn nach wie vor lässt die mögliche Wirkung der einzelnen Inhaltstoffe derartiger Produkte untereinander viele wissenschaftliche Fragen offen, grünes Licht für gesundheitliche Unbedenklichkeit kann nicht gegeben werden, ganz im Gegenteil.

Autor: Maria Herzger, CSN – Chemical Sensitivity Network, 15.04.2010

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Todesfälle durch Schnüffeln von Deospray – Das BfR-Bundesinstitut für Risikobewertung ermittelte

Verschiedene Zeitungen berichten aktuell über den Tod eines 15-jährigen Jungen. Er starb durch Inhalieren von Deo. Der Junge, der unter seinen Schulkameraden und Freunden sehr beliebt war, ist nicht der erste Fall. Sein Vater hat nun Strafanzeige gegen den Hersteller gestellt und hat sich zur Aufgabe gesetzt, Eltern, Jugendliche und Lehrer aufzuklären über die Gefahren des Schnüffelns von Deodorant, was seinen Sohn sinnlos umgebracht hat. Eigentlich wäre dies die Aufgabe unserer Behörden. Vor einem Jahr hatte das BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung durch eine Anfrage bei CSN dargelegt, dass man auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde und sich darum kümmern wolle.

Deo-Schnüffeln, ein „uncooler Trend“ bei Jugendlichen

Es war eine eher ungewöhnliche Anfrage, die eine Mutter vor etwa einem Jahr bei CSN stellte. Sie bat um Hilfe, weil sie selbst nicht mehr weiter wusste. Sie hatte ihre Tochter dabei erwischt, wie sie unter der Bettdecke Deo schnüffelte. Ihr war aufgefallen, dass ihre Tochter sich verändert hatte und es in ihrem Zimmer extrem nach Deo roch. Innerlich alarmiert ging sie in Beobachtungsposition und wurde schnell mit der Realität konfrontiert, dass sie in ihrer Vermutung richtig lag. Ihre Tochter schnüffelte Deo um high zu werden.

Eltern müssen auf Veränderungen achten

Die Mutter war durch den Artikel „Erneut Herzversagen durch Deo bei einem Jugendlichen“ auf CSN aufmerksam geworden. Nun wollte sie Rat, wie sie ihre Tochter von dieser Sucht, die offensichtlich vorlag, befreien könnte. Ich gab der Mutter den Rat, ihre Tochter ganz in Ruhe, aber unter knallharter Konfrontation mit den Fakten, mit allen zu erwartenden Risiken des Deo-Schnüffelns zu konfrontieren, vor allem, dass sie sich rasch in Lebensgefahr bringen kann. Und dass sie ihr verdeutlichen möge, dass die in vielen Deos enthaltenen Lösungsmittel und Treibgase auch schwerste Hirnschäden auslösen können.

Als ich der Mutter damals erläuterte, dass Merkfähigkeits- und Konzentrations-störungen zu den ersten Auffälligkeiten gehören, bestätigte sie, dass diese schon seit geraumer Zeit bei ihrer Tochter bemerkbar waren, sie sich nur keinen Reim darauf machen konnte. Das Vorliegen weiterer Symptome, die ich aufzählte, konnte sie ebenfalls bejahen: Auffallende Blässe, häufig Nasenbluten, Kopfschmerzen, Schwindel, erweiterte Pupillen, Wesensveränderungen mit aggressiven Anfällen, Leistungsabfall in der Schule, etc. Was mir noch aus dem Telefonat von damals im Gedächtnis ist, die Tochter hatte ihrer Mutter erzählt, dass Deo-Schnüffeln ein Trend unter den Jugendlichen an ihrer Schule sei. Ich sagte ihr, dass sie ihrer Tochter erklären solle, dass man nicht jeden und schon gar nicht einen solchen „Trend“ mitmachen müsse, er sei nicht nur total „uncool“, sondern würde im geringsten Fall zu Verblödung führen, weil Inhalieren dieser Chemikalien das Gehirn nachhaltig schädigt.

Todesfälle durch Deo-Schnüffeln dem BfR bekannt

Kurze Zeit später, am 3. März vergangenen Jahres, erhielt CSN eine E-Mail einer für die Bewertung von Vergiftungen zuständigen Mitarbeiterin des BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung:

Sehr geehrte Frau Müller,

Durch eine Anfrage an uns haben wir von dem Todesfall eines 12 jährigen Jungen in England durch Deo-Spray erfahren. In dieser Anfrage wurde ihr Artikel vom 21. November 2008 erwähnt, in dem Sie von dem Todesfall durch Versprühen des Deo Lynx Vice (Axe) und weitere Todesfälle in England und auch in Deutschland berichten.

Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (Registrierung und Auswertung der Vergiftungs-Meldungen gemäß § 16 e des ChemikalienGesetzes) sind diese Fälle für uns von besonderer Bedeutung. Wir möchten Sie daher bitten, uns den entsprechenden Artikel noch einmal zu zu mailen und fragen an, ob Ihnen weitere Informationen über diesen Todesfall vorliegen. Zum Beispiel wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns einen Ansprechpartner oder die Klinik in England nennen könnten. Wir hätten dann die Möglichkeit dort die Epikrise anzufordern.

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. med. Regine Burger

– –

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Fachgruppe 32: Vergiftungs- und Produktdokumentation

Bewertungsstelle für Vergiftungen

Thielallee 88-92

14195 Berlin

CSN Antwort an das BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung vom 4. März 2009

Sehr geehrte Frau Dr. Burger,

es gab in den vergangenen Jahren mehrere Todesfälle durch Einatmen von Deo, dies fanden wir durch eine Recherche im Internet heraus. Meinen Originalartikel mit den entsprechenden Referenzen zum Anklicken können Sie diesen Link einsehen:

http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/11/21/erneut-herzversagen-durch-deo-bei-einem-jugendlichen

Ich erinnere mich, dass ich bei der Recherche für den Artikel noch weitere Fälle sah. Es wäre daher sicherlich für Ihre Nachforschung sinnvoll, wenn Sie jemanden für eine ausführliche Recherche abstellen würden.

In meiner Beratungstätigkeit für Chemikaliensensible erreichen mich seit etwa drei Jahren immer häufiger Anrufe von Müttern und auch von Lehrern, die sich über die teils extensive Deo- und Parfümbenutzung in Schulen beschwerten. Teilweise können Kinder und Jungendliche aufgrund der massiven Duftstoffverwendung von Mitschülern dem Unterricht nicht mehr beiwohnen, oder können nur noch tageweise in die Schule gehen und sind dann wieder für Tage wegen schwerster Migräne, Schwindel, starker Übelkeit etc. Zuhause. Uns sind auch Lehrer bekannt, die aufgrund ihrer Beschwerden durch Duftstoffe nicht mehr unterrichten können und in Pension geschickt wurden.

Meine Organisation hat sich aus diesen Gründen schon des Öfteren mit amerikanischen und kanadischen Organisationen über das in deren Ländern immer häufiger durchgeführte Duftstoffverbot an Schulen und Universitäten ausgetauscht. Gerade in Hinblick auf Barrierefreiheit für Behinderte mit Asthma, Chemikaliensensitivität und Duftstoffallergikern, wäre eine solche Maßnahme auch für unser Land ein großer Fortschritt für diese Behindertengruppe, um wieder am öffentlichen Leben teilhaben zu können.

In Bezug auf den gefährlichen Missbrauch und die oft übermäßige Verwendung von Deospray in Schulen liegt es vielleicht in Ihrem Möglichkeitsbereich, dass an Schulen zumindest die Verwendung von Deosprays verboten wird und stattdessen auf den Gebrauch von Deorollern und Deosticks verwiesen wird. Noch besser wäre ein gänzlicher Verzicht auf Duftstoffe an Schulen und an Universitäten, da es als erwiesen gilt, dass viele der in Parfüms, Deos, Body Lotion, etc. enthaltenen Chemikalien das Lernverhalten in erheblichem Maße negativ beeinträchtigen können, ganz abgesehen von den Langzeitfolgen, die manche dieser Chemikalien, die z.T. neurotoxisch, gentoxisch, kanzerogen, immuntoxisch, hormonimmitierend etc. sind, nach sich ziehen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, steht meine Organisation Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Silvia K. Müller

CSN – Chemical Sensitivity Network

Aufklärung in Schulen dringend erforderlich

In welcher Weise das BfR damals tätig wurde, ist nicht bekannt. Dass jetzt ohne zeitliche Verzögerung gehandelt werden muss, wird durch den aktuellen Todesfall des 15-jährigen Jungen aus Überlingen zwingend.

Geeignete Maßnahmen um Risiken zu minimieren:

  • Schulung von Lehrpersonal bezüglich der Risiken von Deos und Duftstoffen und der Früherkennung von Symptomen einer Intoxikation durch Inhalieren von Deos, Parfums, Lösungsmitteln oder Ähnlichem
  • Aufklärungsarbeit der Schüler durch Lehrer und entsprechendes Aufklärungsmaterial, z.B. Plakate und Flyer oder Schulungsfilme
  • Warnhinweise auf Deosprays, so wie man sie von Zigarettenpackungen her kennt
  • Abgabeverbot von Deosprays an Jugendliche unter 16 Jahren
  • Generelles Verbot von Deosprays und Duftstoffen in verschiedenen öffentlichen Bereichen
  • Deosprays in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen verbannen, statt dessen nur Verwendung von Deorollern und Deosticks

Dass man Maßnahmen wie Deospray- und Duftstoffverbote anordnen kann, macht das Ausland uns schon seit Jahren vor. Immer häufiger liest man Meldungen, dass an Schulen, Universitäten, in Krankenhäusern und bei Behörden die Verwendung von Duftstoffen untersagt wurde. Sind Duftstoffe und Deosprays erst einmal verbannt, wird schnell offenkundig, dass dies sehr positive Auswirkungen hat, beispielsweise, dass Schüler und Studenten sich wesentlich besser konzentrieren können und bessere Leistungen erzielen, wie Lehrer und Universitätsprofessoren mehrfach bekundeten. Besorgnis erregende Trends wie das Inhalieren von Deodorants bei Jugendlichen, Beduftung von Klassenräumen und „Deo-Schlachten“ an Schulen würden durch solche rigorosen Maßnahmen und nachhaltige Aufklärung mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit im Keim erstickt werden.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 19. März 2010

Infomaterial: CSN Informationskarte zu Gefahren durch Duftstoffe zum Ausdrucken oder anfordern

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Vergleich bei Gericht: 100 000$ Entschädigung wegen Parfumallergie und Duftstoffverbot bei Behörden

Drei Jahre kämpfte eine Angestellte einer Planungsbehörde aus Detroit um ihr Recht, jetzt bekam sie 100 000$ vom Gericht zugesprochen. Sie hatte ihren Arbeitgeber, die Stadt Detroit, verklagt, weil das Parfum ihrer Kollegin dafür sorgte, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Die Stadt plädiere auf Nichtzulassung der Klage, das Gericht hielt die Klage jedoch für zulässig und verwies auf einen ähnlich gelagerten, positiv entschiedenen Parallelfall. Im vergangenen Monat kam es zu einem Vergleich. Im Rahmen des Vergleichs erklärte sich die Stadt außerdem bereit, ein Duftstoffverbot bei den städtischen Behörden einzuführen.

Original-Dokument des Vergleichs: Settlement Agreement and full and complete Release of Liability

Kein Entgegenkommen – Klage bei Gericht

Die Klägerin Susan McBride hatte die Stadt Detroit 2007 verklagt, nachdem man ihr keinerlei Entgegenkommen gezeigt hatte. Ihre Kollegin hatte nicht nur ein schweres Parfum benutzt, auf das sie nicht verzichten wollte, sondern zusätzlich noch einen Duftvernebler auf ihrem Schreibtisch aufgestellt. Das unterließ sie nach einigem Drängen, doch auf ihr Parfum wollte sie keinesfalls verzichten.

Susan McBride leidet unter einer Duftstoffallergie und Chemikalien-Sensitivität. Die Duftstoffe ihrer Kollegin schnürten ihr die Kehle zu, sie bekam Atemnot und musste ständig husten. Weder die Kollegin noch die arbeitgebende Behörde waren bereit, Abhilfe zu schaffen. McBride hatte darum gebeten, dass die Kollegin ihr Parfum unterlassen oder man sie in einen anderen Bereich versetzen möge.

Anstellerei oder Recht auf uneingeschränktes Atmen?

McBride wurde in der Zeit bis zur aktuellen Verhandlung von einigen Kritikern angegriffen, sie führten an, die Frau sei nur etwas „überempfindlich“ und missbrauche das Rechtssystem. Das Gericht sah dies anders und verwies darauf, dass die chemikaliensensible Frau eine Behinderung habe und deswegen das Recht auf Atmen als lebensnotwenige Funktion einklagen könne. Viele Arbeitsplätze in den USA sind bereits duftfrei, weil es Menschen gibt, die durch die Duftstoffe anderer gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Integration und Barrierefreiheit für Chemikaliensensible und Allergiker

Bei der letzten Verhandlung hatte McBride kundgetan, dass es ihr statt um Geld eher darum ginge, dass betroffene Menschen Unterstützung bekämen und ihnen Kooperation zuteil würde. Sie zitierte in ihrer Bitte ans Gericht eine Regelung des Ministeriums für Information im Bundesstaat Michigan. Dort hatte man von den Angestellten gefordert, starke Düfte zu unterlassen, leichte Parfümierung jedoch erlaubt.

Das aktuelle Ergebnis geht sogar noch weiter und dürfte viele Menschen, die Probleme mit Duftstoffen haben, sehr erfreuen. Die Stadt Detroit unterzeichnete, dass man Hinweise an das Schwarze Brett in den Behörden und Büros der Stadt hängen wird, die auf denen steht:

Unser Ziel ist es, sensibel gegenüber Angestellten mit Parfum- und Chemikalien-Sensitivität zu sein, und wir bitten daher unsere Angestellten, dass sie Abstand davon nehmen, duftende Produkte zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Colognes, After Shave, Lotion’s, Parfums, Deodorants, Body- und Gesichts Lotions, Haarspray und ähnliche Produkte.

Dieser Maßnahme wird zusätzlich Nachdruck verliehen durch einen neuen Passus in der Betriebsordnung, in der die Stadt auch darauf hinweist, dass Duftkerzen, Parfumproben aus Zeitschriften, Raumsprays, Duftstecker für die Steckdose, Reinigungsmittel mit Duftstoffen, etc. zu unterlassen sind.

Entgegenkommen schützt oft schon vor Leid und höheren Forderungen

Die beiderseitige Unterzeichnung des Vergleichs zeigt, dass die Stadt zur Einsicht kam und es so aussieht, als habe man aus dem Prozess eine Menge gelernt. Der Richter hatte auch deutlich genug zu verstehen gegeben, dass die Stadt mit ihrer Haltung und Aussagen nur unzulänglich dargelegt habe, warum man die starke Benutzung von Parfums der Kollegin von McBride nicht einfach untersagt habe. Zum Weitern sei nicht zu verstehen, warum das Unterlassen von Duftstoffen nicht als ein angemessenes Entgegenkommen für einen kranken behinderten Menschen angesehen worden sei.

Auch ein vom Gericht angeführter Parallelfall dürfte zur Einsicht geführt haben

Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Die Urteilssumme wurde in diesem Fall jedoch vom Richter auf 814.000 Dollar reduziert, weil die Klägerin den Beweis, dass sie unter einer Parfümallergie leide, nicht ausreichend erbringen konnte.

Anwältin gab Tipps im Umgang mit Parfumproblematik am Arbeitsplatz

Der Rechtsstreit über Duftstoffe am Arbeitsplatz wird in den Medien diskutiert, was auch gute Ansatzpunkte hervorbringt, die dazu beitragen, dass mehr Verständnis für Angestellte entsteht, die von der Problematik betroffen sind. Wie man an einem Arbeitsplatz zum Wohle aller agiert, wenn eine solche Situation eingetreten ist und wie die rechtliche Situation aussieht, stellte ein TV Sender sehr gut heraus.

In der Sendung “Early Show” äußerte sich eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zum aktuellen Fall und der rechtlichen Vorgehensweise, wenn jemand durch das Parfum eines Kollegen nicht mehr vernünftig arbeiten kann und Symptome bekommt. Die Anwältin sagte in Early Show: „Eine Person hat nicht notwendigerweise das Recht, Parfum zu tragen, aber eine Person hat das Recht, in der Lage zu sein, am Arbeitsplatz atmen zu können. Also wenn ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und zu seinem Chef oder seiner Chefin sagt, „Ich kann nicht atmen, dieses Parfum löst Beschwerden aus, die meine Fähigkeit, an meinem Arbeitsplatz zu atmen, einschränken,“ und seinem Chef oder seiner Chefin darüber berichtet, dann muss der Chef dieser Person angemessen entgegenkommen.“

Die Arbeitsrechtlerin ergänzte in der TV-Show, dass es wichtig sei, dass ein Chef nicht nur mit den Beteiligten kommuniziert, sondern auch Optionen auskundschaftet. Dieser Hinweis ist sehr wertvoll, denn oft ist es mit ein wenig nachdenken möglich, allen Beteiligten gerecht zu werden und von einem Angestellten gesundheitlichen Schaden abzuwenden, ohne dass der Betriebsablauf leidet.

Ein weiterer Hinweis, der zur Sprache kam, ist sehr wichtig für betroffene Angestellte. Sie müssen Takt wahren und die Anwältin gab hierzu den Rat, dass man nicht sagen solle, dass ein Kollege „stinkt“. Das sei kein angemessener Ansatz. Sie selbst würde zum Chef der Person hingehen und sagen: „Der Geruch beeinträchtigt meine Atemfähigkeit. Er verursacht eine Allergie oder er beeinträchtigt meine Atmung. Es ist ein Eingriff in meine Arbeitsfähigkeit. Können Sie mir entgegenkommen, mir helfen, bitte?“ Das ist in der Tat taktisch wesentlich klüger, als emotional hochzufahren, auch wenn es im einen oder anderen Fall schwerfällt. Wer auf diese diplomatische Weise ohne große Emotionen auf seinen Chef zugeht, wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Unterstützung erfahren.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 15. März 2010

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Luftverschmutzung durch Deo – Hersteller muss 1.3 Millionen Dollar Strafe zahlen

Chemikalien in Deo belasten die Luft

Ein beliebtes Deospray für Männer sorgte im US Bundesstaat Kalifornien für Luftverschmutzung und zwar in einem solchen Ausmaß, dass der Hersteller deswegen nun Strafe zahlen muss. Das kalifornische Air Resources Board (ARB) hat gegenüber dem Konzern Unilever/ Conopco im vergangenen Monat eine Strafe von 1.3 Millionen Dollar verhängt. Der Grund: illegaler Verkauf von Konsumgütern – in diesem Fall handelte es sich um AXE Deo und Bodyspray für Männer – in den Jahren zwischen 2006 und 2008. Das Deo enthält als Treibmittel flüchtige organische Verbindungen. Diese gelten laut der kalifornischen Gesetzgebung als Luftschadstoffe.

VOC Grenzwerte überschritten

Conopco, Unilever’s Mutterkonzern, veräußerte in Kalifornien mehr als 2,8 Millionen Einheiten AXE Deo-Spray in besagtem Zeitraum. Das Problem, was nun offenkundig wurde, war, dass das Spray gegen Körpergeruch den dortigen Standards für saubere Luft, die speziell für aerosolförmige Deodorants erhoben werden, nicht gerecht wurde. Deo’s, die in Kalifornien verkauft werden, dürfen nur einen geringen Anteil an VOC’s als Treibmittel besitzen, gerade eben so viel, dass es ausreicht, die Inhaltsstoffe zu versprühen. Das besagte Deo überschritt den Grenzwert, der in Kalifornien für VOC’s für Deosprays festgelegt ist.

Deo’s tragen zur Luftverschmutzung bei

„Konsumprodukte tragen aufgrund ihrer allgemein verbreiteten Verwendung zu einem immer größeren Teil zu den VOC-Emissionen im gesamten Bundesstaat Kalifornien bei. Daher ist es wichtig, dass jede Dose und Flasche eines Produktes mit den Normen des ARB’s kompatibel ist „, sagte der Leiter des ARB, James Ryden.

Deodorant Hersteller zeigt Einsicht

„Die gute Nachricht für Kalifornien ist, dass Unilever nach Kenntnisnahme der Verletzung der Grenzwerte nun die notwendigen Schritte zur Behebung des Verstoßes eingeleitet hat, um die Auswirkungen zu mildern und um letztendlich den Ausstoß von Emissionen durch dieses Produkt zu reduzieren,“ ließ Ryden verlauten.

Verletzung der Grenzwerte führt zu Luftverschmutzung und Gesundheitsbeschwerden

Die Verletzung der Grenzwerte führte, wie das ARB es nennt, „zu erheblichen Überschuss-Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen“ (Lösungsmitteln). Diese Emissionen tragen zu bodennahem Ozon oder Smog bei. Die Exposition gegenüber Ozon kann, wie der Leiter des ARB erläuterte, beim Einatmen zu Lungenschäden, Entzündungen, Beeinträchtigung der Atmung, Husten, Engegefühl in der Brust, Kurzatmigkeit und einer Verschlechterung von Asthma-Symptomen führen.

Laut der Behörde, deren Aufgabe die Kontrolle, der Erhalt und die Verbesserung der Luftqualität ist, atmen über 90 Prozent der Kalifornier zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres ungesunde Luft ein.

Hersteller beteiligt sich an Projekten zur Luftverbesserung

Der Konzern Conopco zeigte sich im aktuellen Fall kooperativ und arbeitete bei der Untersuchung mit, ließ die Behörde wissen. Von Seiten des Konzerns erklärte man sich zu zwei gleichen Zahlungen von je 650.000 Dollar in den California Air Pollution Control Fond (Fond zur Kontrolle der Luftqualität in Kalifornien) bereit. Dieser Fond dient dazu, Projekte und Forschung zur Verbesserung der Luftqualität Kaliforniens bereitzustellen.

Gesetz überwacht die durch Alltagsprodukte verursachte Schadstoffbelastung

Das maßgebliche Gesetz, das im aktuellen Fall zum Tragen kam, der California Clean Air Act, wurde im Jahre 1988 angenommenen und fordert vom ARB die Reduzierung von VOC-Emissionen in Konsumgütern. Dies dient als Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheit und der Einhaltung von Luftqualitätsnormen auf Landes-und Bundesebene. Deodorants, Haarspray, Reinigungsmittel, Sprühfarbe, und Insektizide sind Beispiele für Konsumprodukte im Alltag, die mit flüchtigen organischen Verbindungen als Lösungsmittel hergestellt werden. Seit die ARB Regelungen 1988 in Kraft traten, konnten die Emissionen um 44 Prozent reduziert werden, was fast 200 Tonnen pro Tag entspricht, und somit die toxische Kontaminierung der Luft um 13 Tonnen pro Tag verringert werden.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17. März 2010

Literatur: California Air Resources Board, Pressemitteilung 10-11, Unilever parent company pays $1.3 million for air quality violations, 10. Februar 2010.

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Dänisches Parlament bespricht Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe

Der mehrjährige massive Kampf durch die beiden dänischen Selbsthilfegruppen für Chemikaliensensible, MCS-SHG e.V. und MCS-Danmark für die Einführung einer Regelung für Duftstoffe in Dänemark, u.a. im Gesundheitswesen, trägt nun Früchte:

Im dänischen Parlament wird heute, am 23. Februar um 13 Uhr ein Gesetzesentwurf der SF (Abk. von „Sozialistische Volkspartei“) behandelt: „Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe in Krankenhäusern und Kindertagesstätten“.

Die von MCS-Danmark formulierte „Duftpolitik“ schuf die Grundlage für den Gesetzesentwurf. Diese Initiative erfolgte im Anschluss an eine Eingabe von MCS-Danmark vom November 2009 im dänischen Parlament. Die Eingabe war dem Ausschuss für Umwelt und Planung und dem Ausschuss für Gesundheit vorgelegt worden. Die beiden dänischen Organisationen ließen heute Morgen verlauten: „Wir sind superfroh, dass dieser Kampf nun endlich Früchte tragen wird!“

SF hat Unterstützung von den Sozialdemokraten, der kleinen sozial-liberalen Partei und Radikale Ventre, die alle drei in der Opposition zur bürgerlichen Regierung stehen.

Einige der Vorstandsmitglieder von MCS-Danmark werden heute bei dieser ersten Behandlung des Gesetzesentwurfs anwesend sein.

Autor: Dorte Pugliese für CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2010

Hey Taxi, aber bitte duftfrei – das ist Gesetz

Die gelben Taxi’s – Yellow Cab’s – sind für New York ein Synonym, so wie es die Freiheitsstatue ist. Ohne die gelbschwarzen Taxis läuft nichts. Wer ein wenig Geld hat nutzt sie statt der U-Bahn, weil es wesentlich sicherer und bequemer ist. Steigt man in ein New Yorker Taxi ein, hat man Rechte als Passagier, die uns nur staunen lassen.

Während man in Deutschland, wenn man Probleme mit Duftstoffen oder Chemikalien hat, erst den Taxiservice anrufen muss und ausführlich über Allergien und ob nicht – oder doch debattieren muss, ist es in New York per Gesetz geregelt, dass ein Taxi saubere Luft im Innenraum haben muss. Dazu zählt auch, dass der Wagen nicht nach Zigarettenrauch riecht. Oder, dass die Luft im Fahrgastraum duftfrei zu sein hat. Keine Chance also für den Fahrer, ein aufdringliches After Shave aufzulegen oder sich den Rückspiegel mit penetrant riechenden Duftbäumen zu verzieren.

Noch eins ist per Gesetz verboten: Dass der Fahrer mit dem Handy telefoniert, egal ob mit oder ohne Headset. Das Radio hat ebenfalls aus zu bleiben und ein Hupkonzert, wenn der Fahrer sich über die Schlange vor ihm ärgert, ist ebenfalls auf der ´“Don’t Liste“.

Wenn es zu warm oder zu kalt ist im Cab, nur sagen, der Fahrer muss die Temperatur den Wünschen des Passagiers anpassen.

Und sollte das alles nicht klappen, weil der Cab-Fahrer bereits die Nase voll hat von nörgelnden Bankern und nervigen Touris – es ist auch per Gesetz geregelt, dass dann das Trinkgeld verweigert werden kann.

Autor: Thommy, CSN – Chemical Sensitivity Network, 10. Februar 2010

Literatur: City of New York, Taxicab Rider Bill of Rights, Livery Rider Rights, 2010

Resonanz des Finanzministeriums zur Beschwerde über Problematik durch Duftbriefmarken

Als werbewirksame Besonderheit wurden den diesjährigen Wohlfahrtsbriefmarken Duftstoffe zugefügt. Für Behinderte, die unter Asthma, Duftstoffallergie, Chemikalien-Sensitivität leiden, ist ein solcher Duftstoffzusatz problematisch. Grenzwerte gelten für diese Personengruppen nicht, denn ihre Beschwerden werden häufig weit darunter, oft schon von Spuren bestimmter Substanzen, ausgelöst.

CSN wies am 11. Januar in einem Offenen Brief auf die besondere Problematik hin und bat um Stellungnahme. Das Schreiben war an Bundespräsident Dr. Horst Köhler, Frau Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg und Herr Dr. Wolfgang Schäuble gerichtet. Bis heute wurde keine Antwort darauf erteilt.

Eine Aktivistin, die sich ebenfalls an der Verbreitung der Duftbriefmarken störte, weil sie gesundheitliche Beeinträchtigung für Allergiker und Chemikaliensensible befürchtet, meldete sich ebenfalls zu Wort. Sie erhielt jetzt die nachfolgende Antwort vom Finanzministerium. Daraus ist zu erkennen, dass man die eigentliche zugrundeliegende Problematik in keiner Weise verstanden hat.

Antwort des Finanzministeriums, Referat Postwertzeichen:

Sonderpostwertzeichen-Serie „Für die Wohlfahrtspflege“ des Jahres 2010 Apfel, Erdbeere, Zitrone, Heidelbeere

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Januar 2010, mit dem Sie die Sonderpostwertzeichen-Serie „Für die Wohlfahrtspflege“ des Jahres 2010 ansprechen.

Die Idee für Duftmarken ist nur bei den Deutschlandmarken neu, im internationalen Postverkehr und auch bei einem weiteren in Deutschland tätigen Postdienstleister sind Duftbriefmarken schon seit längerem in Gebrauch.

Ich möchte Ihnen versichern, dass wir uns als Herausgeber im Vorfeld der Ausgabe intensiv damit beschäftigt haben, möglichst alle Belange – selbstverständlich auch die der Allergiker – umfassend zu berücksichtigen. Gerne informiere ich Sie darüber, welche Maßnahmen wir zum Schutz besonders empfindlich veranlagter Menschen getroffen haben.

Vor der Herausgabe dieser Briefmarken sind selbstverständlich die Empfehlungen des Umweltbundesamtes herangezogen worden. Zudem sind die Duftstoffbriefmarken von einem neutralen Institut auf ihren allergenen Gehalt und die Einhaltung üblicher Grenzwerte von bekannten allergenen Stoffen hin untersucht worden. Bei der Beschaffung  der verwendeten Duftöle wurde darauf geachtet, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten sind und Grenzwerte allergener Stoffe vergleichbarer Produkte nicht überschritten werden.

Die Menge an Duftfreisetzung ist sehr gering, da in den aufgedruckten kleinen Duftkapseln nur geringste Mengen an Öl enthalten sind. Hinzu kommt, dass beim Darrüberstreichen nur ein Teil der Kapseln den Duft freisetzen. Die Kontaktzeit mit der Duftfläche ist im Regelfall sehr kurz, so dass ein dauerhafter Einfluss auf die Haut ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen sind auf größeren Gebinden, bei denen der Empfänger eine Vielzahl von Briefmarken und damit ein größeres Duftstoffpotential erwirbt, entsprechende Hinweise – vergleichbar der bei Kosmetikartikeln- aufgedruckt worden.

Im Rahmen der Briefbeförderung kann es durch den Bearbeitungsvorgang in den Briefverteil- und Stempelanlagen zu einer sehr geringen  Aktivierung der Duftkapseln kommen. Die Übertragung der Duftstoffe auf  andere Briefsendungen kann als unbedeutend angesehen werden. Im täglichen Sendungsstrom von ca. 70 Mio. Briefen ist der Anteil von Sendungen, die mit duftenden „Wohlfahrtsmarken“ freigemacht sind, minimal.

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der hergestellten Postwertzeichen wird von Philatelisten postfrisch gesammelt und nicht zur Freimachung verwendet.

Als Absender haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, andere Briefmarken ohne solchen Duftstoffzusatz, zu verwenden. Denn alle übrigen vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Briefmarken sind weiterhin duftstofffrei.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Timo Sur

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Timo Sur, M.A.

Bundesministerium der Finanzen

Leitungsstab

Referat Postwertzeichen

Berlin

Professor appelliert zur Rücksichtnahme auf „Kanarienvögel“

 

Professor appelliert zur Rücksichtnahme auf Chemikalien-Sensible

Ein amerikanischer Professor appellierte gestern in der unabhängigen Studentenzeitung der University of New Hampshire zur Rücksichtnahme auf „Canaries“ (Kanarienvögel) in Bezug auf die Benutzung von Chemikalien und insbesondere Duftstoffe. Der Professor meint damit jene Menschen, die unter Chemikalien-Sensitivität leiden und wie einst die Kanarienvögel in den Bergwerken als Indikatoren für giftige Chemikalien anzusehen sind.

Einige amerikanische und kanadische Universitäten verfügen über eine “Scent Free Policy”, d.h. an diesen Universitäten ist die Verwendung von Parfums und duftstoffhaltigen Produkten verboten. Auch Besucher müssen sich danach richten. Durch diese Regelung wird allergischen und chemikaliensensiblen Studenten und Universitätsangestellten ermöglicht, studieren zu können.

Prof. Ihab Farag’s Appell in der Studentenzeitung:

Viele von uns sind vertraut mit Kanarienvögeln, diesen schönen, farbenfrohen Vögeln, die fast die ganze Zeit über singen. Kanarienvögel retteten auch viele Menschenleben in Kohlenminen. Das kommt daher, weil Kanarienvögel wesentlich sensibler auf toxische Gase reagieren als Menschen. Die Bergleute nahmen deshalb die Kanarienvögel mit in die Kohlengruben. Wenn der Kanarienvogel aufhörte zu singen und von der Stange fiel (oder starb), wussten die Bergleute, dass es notwendig sei, die Kohlenmine aus Sicherheitsgründen schnellstens zu verlassen.

Es gibt Personen, die eine sehr starke Empfindlichkeit für viele gängige Chemikalien entwickelt haben. Diese Menschen können durch Rauch, chemische Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Rauch von Zigaretten/Zigarren, Abgase von Motoren, Lösungsmittel, etc. sehr negativ beeinträchtigt werden. Diese Personen werden oft als „Kanarienvögel“ unserer modernen Welt bezeichnet, weil ihre Chemikalien-Sensitivität ähnlich der von Kanarienvögeln ist. Die „Kanarienvögel des 21. Jahrhunderts in Menschengestalt“ werden in der Regel durch Parfums, Haarpflegeprodukte, Shampoos, Duschgels, After Shave Lotion’s, Antiperspirants, Deodorants, Hand-Desinfektionsmittel, Lippenpflegestifte, Nagellack, etc. stark in Mitleidenschaft. „Canaries in Menschengestalt“ sehen genauso aus wie andere Menschen und wenn Sie einen sehen, werden Sie es wahrscheinlich nicht merken, dass Er oder Sie ein „Kanarienvogel in Menschengestalt“ ist, bis eine offensiv giftige Chemikalie die Sensitivität der Person auslöst.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die „Kanarienvögel in Menschengestalt“ und helfen Sie ihnen, dass sie ihr Leben in vollen Zügen genießen können. Eine Möglichkeit, wie Sie den „Canaries in Menschengestalt“ helfen können und gleichzeitig Ihre eigene Exposition gegenüber unerwünschten Chemikalien senken können, ist, duftfrei zu sein: Vermeidung von Parfüms und parfümierten Körperpflegeprodukten.

Autor: Silvia K. Müller, CSN-Chemical Sensitivity Network, 3. Februar 2010

Literatur:

Chemical consideration to the Human Canaries, Ihab Farag, Professor, Chemical Engineering Department, Letter to the editor 02-02-10, The New Hampshire, Independent Student Newspaper at the University of New Hampshire since 1911, 2. Februar 2010

Krebs durch Parfums und Duftstoffe?

Duftstoffe haben unser modernes Leben voll im Griff. So kommen wir alle, ob gewollt oder ungewollt, täglich mit unzähligen Düften in Kontakt, sei es durch parfümierte Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Duftkerzen, Textilsprays, Duftlampen, Raumduftsprays, modernem Air-Design in Kaufhäusern, wie auch durch medizinische Cremes und Salben usw. Kaum ein Verbraucher weiß, dass die Flut der unzähligen Düfte schwerwiegende negative Auswirkungen auf die eigene Gesundheit haben kann.

Versuchskaninchen Mensch?

Bei der Produktion von Aromen und Riechstoffen kommen weit über 3500 verschiedene chemische Substanzen zum Einsatz. Die Wirkung dieser unterschiedlichen Chemikalien auf den menschlichen Organismus und auf unser Gehirn ist kaum erforscht. Dass Duftstoffe unsere Gesundheit schädigen können, ist jedoch keine neue Erkenntnis. Das UBA warnt bereits seit vielen Jahren vor dem Einsatz von Duftstoffen. In medizinischen Kreisen wächst die Kritik am Einsatz von Duftstoffen, da die Zahl der durch Düfte schwer erkrankten Patienten (Asthma, Allergien und MCS) stetig ansteigend ist. In der Rangliste der Allergie-auslösenden Stoffe sind Duftstoffe und Aromen auf Platz zwei angesiedelt.

HNO-Ärzte und Lungenärzte schlagen Alarm – Krebsrisiko durch Duftstoffe stark erhöht

Für die Entstehung von Krebs sind neben dem Rauchen zunehmend weitere Faktoren unseres modernen Lifestyles mitverantwortlich. Lt. Meinung von Experten sind künstliche Düfte und Aromen geradezu Multiplikatoren, um an Krebs zu erkranken. Raucher, die in ihren PKW einen Duftbaum am Rückspiegel hängen haben, sind lt. Dr. Michael Jaumann, dem Vorsitzenden des Deutschen Berufsverbands der HNO-Ärzte, besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Für ihn sind Duftbäume und Duftkerzen „Chemie-Schrott“. Zitat: „Was diese Produkte ausgasen, ist besonders für Raucher fatal. Denn für diese Personengruppe wird das Krebsrisiko nicht nur erhöht, sondern geradezu multipliziert.“

Auch Lungenärzte vertreten die Ansicht, dass Rauchen in Kombination mit Duftstoffen das Krebsrisiko um ein Vielfaches erhöht. Asthmatiker, Allergiker, empfindliche Personen und Kinder sind besonders gefährdet, durch Duftstoffe schwer zu erkranken. In von Öko-Test untersuchten Duftbäumen wurden u. a. hochallergene Duftstoffe, VOC (flüchtige organische Verbindungen), Weichmacher, wie z. B. hormonell wirksame Phthalate und Diethylphthalat (DEP) nachgewiesen.

Prof. Harald Morr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lungenstiftung und Leiter der Pneumologischen Klinik Waldhof Elgershausen in Greifenstein, gibt zu bedenken, dass es nach der von Öko-Test durchgeführten Untersuchung keine „guten“ Duftbäume gibt. Demnach rät er auch Nicht-Rauchern dringend davon ab, sog. Raumverbesserer zu verwenden.

Auch Schwangere sollten Duftstoffe meiden

Werdende Mütter sollten auf parfümierte Kosmetika während der Schwangerschaft besser verzichten. In der Medizin ist bekannt, dass chemische Zusätze in Parfums und Körperpflegeprodukten die spätere Fortpflanzungsfähigkeit bei ungeborenen Jungen schädigen können. Ebenfalls können die in Kosmetika und Parfums zum Einsatz kommenden Chemikalien im späteren Leben zu Hodenkrebs führen.

Duftstoffe nicht wahllos einsetzten –  Einsatz in der Öffentlichkeit verringern

Auf Grund der Warnungen des UBA und vieler medizinischer Experten wäre es wünschenswert, dass man Duftstoffe nicht wahllos in der Öffentlichkeit einsetzt. Vielmehr müssten die Verantwortlichen dafür Sorge tragen, dass bei den Verbrauchern eine angemessene Aufklärung über die möglichen Risiken von Duftstoffen stattfindet. Ebenfalls muss gewährleistet werden, dass die Bevölkerung keinen ungewollten Duftexpositionen ausgesetzt wird, um die Unversehrtheit ihrer Gesundheit zu wahren. Umso unverständlicher ist es anzusehen, dass stets neue beduftete Alltagsprodukte Einzug in unser Leben finden und uns Verbraucher gesundheitlich schwer schädigen können. Vielmehr wäre es Zeit, endlich angemessen zu handeln, um den Einsatz von Duftstoffen in unserem Leben radikal zu verringern. Die europäische REACH-Richtlinie hat an den bislang bestehenden Begebenheiten nichts verbessert, daher bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Gesundheit unserer Kinder und ahnungsloser Verbraucher zu schützen.

Autor: Maria Herzger, CSN – Chemical Sensitivity Network, 1. Februar 2010

Weiterführende Informationen und kostenlose Informationskarte über Duftstoffe und deren Gefahren, erhalten Sie bei CSN >>>  Infomaterial

Leben mit Chemikalien-Sensitivität – ein Alltag mit vielen Einschränkungen

Alltag, Normalität - nicht für Menschen mit Chemikalien-Sensitivität

Der Alltag besteht aus vielem, das wir als selbstverständlich hinnehmen. Wir – als gesunde Normalbürger. In unserer Gesellschaft gibt es einen etwa 15%-igen Anteil von Menschen die unter MCS, Chemikalien-Sensitivität leiden. Was von Gesunden als selbstverständlich im Leben erachtet wird, ist für diese Mitmenschen alles andere als selbstverständlich. MCS-Kranke müssen ihren ganzen Tagesablauf vorausplanen, um nicht mit Chemikalien in Kontakt zu geraten. Doch selbst eine gute Vorausplanung ist keine Versicherung, dass ein Tag zu Ende geht ohne doch Reaktionen auf Alltagschemikalien erlitten zu haben. Nachfolgend ein Auszug, was im Leben von Chemikaliensensiblen anders ist, worauf diese Mitmenschen verzichten müssen.

Chemikaliensensible müssen verzichten:

  • Sich mit 99% aller Körperpflegemittel und Kosmetika, die es im Handel gibt, zu waschen, cremen, schminken oder parfümieren, Haare zu färben, tönen, spülen usw. Das gilt auch für die Familienmitglieder, die mit in der Wohnung sind und alle Besucher der betreffenden Familie, wenn sie die Betreffenden besuchen wollen.
  • Die Verwendung von 99% aller Hauhaltsprodukte für das Waschen und Pflegen der Wäsche, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Fußbodenbeläge, Fenster, des Bades usw.
  • Die Einrichtung der Wohnung mit neuen Möbeln, sofern sie nicht aus Glas, Metall oder unbehandelten Bambus bestehen.
  • Das Auslegen der Fußböden der Wohnung mit textilen Fußbodenbelägen aus Kunstfasern oder behandelten Naturfasern, Kork oder Linoleum. Des Weiteren, wenn sie einen Kunststoffrücken oder gummiert bzw, mit Latex versehen sind. Tabu sind auch Laminat und PVC-Beläge.
  • Der Aufenthalt in Räumen, die direkt mit Gas, Öl, Holz oder Kohle beheizt werden oder in denen Rauchgase, Verkehrsabgase, Zigarettenrauch, Industrieabgase sowie Lösungsmitteldämpfe u.a. flüchtige Substanzen aus Möbeln, Fußbodenbeläge, Farben, Duftstoffe eindringen oder innerhalb des Raumes ausgasen. Dazu gehören auch natürliche Terpene oder Formaldehyde aus Nadelhölzern und einigen Laubholzarten. Daraus folgt, dass der Aufenthalt in fast allen öffentlichen Gebäuden (Ämtern, Behörden, Kaufhäuser, Museen und anderen Kulturstätten, Krankenhäuser oder Arztpraxen) nicht möglich ist.
  • Der Verzehr von konventionell angebauten Lebensmitteln, von Fertignahrungsmitteln und mit Zusatzstoffen versehenen Lebensmittel. Sehr oft wird nur Bionahrung aus Bioläden vertragen, weil diese auch nicht sekundär mit Insektizide oder Pestizide in Berührung kommen.
  • Einfach essen, wozu man Lust hat, weil man viele Lebensmittel nicht verträgt und/oder sich nach einem strengen Rotationsplan richten muss.
  • Einen Arzt aufsuchen, einen Notarzt alarmieren oder eine Klinik aufsuchen, wenn es einen nicht gut geht, weil das Personal sich kaum mit dieser Krankheit auskennt oder die Einrichtung auf die besonderen Bedürfnisse dieser chronisch kranken Menschen nicht eingestellt ist.
  • Wird ein Angehöriger in ein Krankenhaus eingeliefert, kann der/die MCS-Kranke ihn nicht besuchen. Wird er zu Hause krank, wird es ebenfalls sehr kritisch.
  • Selbst wenn der Betreffende durch jahrelanges konsequentes Einhalten der besonderen Maßnahmen, die seinen Gesamtzustand deutlich verbessern, wieder so weit hergestellt ist, dass er einer Erwerbstätigkeit teilweise oder in Vollzeit nachgehen könnte, ist dies kaum möglich, weil kaum ein Arbeitgeber diesen Anforderungen gerecht werden kann oder will und es zu wenig Heimarbeitsmöglichkeiten gibt.
  • Der Aufenthalt in der Nähe von konventionell bewirtschafteten Feldern oder Plantagen, weil diese mit Pestizide, Insektizide und Fungizide belastet sind.
  • Einfach einen Handwerker zu rufen, wenn etwas im Haus defekt ist. Man muss damit rechnen, dass der Handwerker Duftstoffe benutzt hat oder mit Chemikalien in Kontakt war.

Das ist nur ein kleiner Auszug der Restriktionen, die das Leben eines Chemikaliensensiblen tagtäglich erschweren.

Autor: Gerhard Becker, CSN – Chemical Sensitivity Network, 14. Januar 2010

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