Archiv der Kategorie ‘Krank durch Pestizide‘

CSN im TV – Wenn der Job Menschen krank macht – Gift am Arbeitsplatz

Gift am Arbeitsplatz

Heute wurde ein TV Beitrag gedreht, in dem auch CSN und Dr. Klaus Runow vom Institut für Umweltkrankheiten mitgewirkt haben. Die Reportage „Gift am Arbeitsplatz“ wird morgen schon gesendet. Wer den SWR nicht empfangen kann, ab Freitag wird der Beitrag auch online zu sehen sein.

SWR Ländersache – Sendung am Donnerstag, 03.09.2009, 20.15 bis 21.00 Uhr

Wenn der Job Menschen krank macht – Gift am Arbeitsplatz

Sie darf weder Weichspüler noch Haarspray benutzen, und wenn Besucher kommen, bittet sie sie, kein Parfum aufzulegen. Silvia Müller ist krank – ihr Körper reagiert allergisch auf immer mehr Chemikalien. Der Grund: Ihr früherer Arbeitgeber, ein großes Warenhaus, versprühte jede Nacht Insektengift, Silvia Müller und mehrere ihrer Kollegen wurden dadurch offensichtlich vergiftet. Inzwischen ist sie schwerbehindert und Frührentnerin.

Kein Einzelfall: Auch verschiedene Mitarbeiter einer Modekette in Mainz wurden krank: Beim Auspacken und Aufbügeln der frisch gelieferten Ware kamen sie zu oft in Kontakt mit Chemikalien in Kleidung und Verpackung. Eine junge Dekorateurin musste mit gerade einmal Mitte 20 ihren Beruf aufgeben.

Viele Menschen werden krank durch ihren Arbeitsplatz – auf Hilfe von außen können sie meist nicht hoffen; Berufsgenossenschaften und Staatsanwälte scheuen sich offenbar, Präzedenzfälle zu schaffen. Sabine Rappen über das Tabuthema Berufskrankheit.

Text SWR: Sabine Rappen

Bild: SWR

Neues Buch über MCS – Multiple Chemical Sensitivity in Arbeit, erster Blick über die Schulter des Autors

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Neues Buch in Arbeit, erster Blick über die Schulter des Autors

Dr. Hans-Ulrich Hill ist dabei, ein neues Buch über MCS – Multiple Chemical Sensitivity und Umweltkrankheiten zu schreiben und lässt uns schon jetzt ein wenig über die Schulter schauen. Der Autor ist selbst betroffen und gründete vor Jahren in Wiesbaden eine Selbsthilfegruppe. Das Thema MCS brennt ihm unter den Nägeln, und wenn er neue wissenschaftliche Erkenntnisse liest, gibt es für ihn einfach nichts anderes, als sofort loszulegen und zu schreiben.

Nachfolgend das Vorwort und die bisherige Inhaltsangabe des neuen Buches von Dr. Hans-Ulrich Hill:

Vorwort

Seit Jahren häufen sich Befunde und Erkenntnisse, dass industriell hergestellte Chemikalien, aber auch natürliche Stoffe aus bestimmten Pflanzen und Tieren, neben akut toxischen Wirkungen auf den Menschen auch Langzeitwirkungen ausüben können, die zu chronischen Krankheiten führen können. Viele dieser Wirkungen betreffen ausgerechnet das Gehirn, das „Zentralorgan“, das zur Steuerung bewusster und unbewusster Lebensvorgänge dient, und das dem Menschen nur in intaktem Zustand eine optimale Bewältigung seiner Alltagsaufgaben gewährleistet. Chemikalienwirkungen im Gehirn, besonders solche chronischer Art, können die Lebensqualität des Menschen auf Dauer stark beeinträchtigen. Viele chronische Krankheiten, die langsam fortschreiten und zu zunehmenden Allgemeinbeschwerden führen, wurden in den letzten Jahren als Folge von oder im Zusammenhang mit andauernden Expositionen der Betroffenen gegenüber Umweltchemikalien beschrieben, darunter das Chronische Erschöpfungssyndrom, die Toxische Enzephalopathie, das Lösungsmittel- und Holzschutzmittel-Syndrom, die Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS), um nur einige zu nennen. Aber auch die in der Häufigkeit innerhalb der Bevölkerung rasant zunehmenden Demenzerkrankungen wie die Parkinson-Krankheit, die Alzheimer-Krankheit, die Multiple Sklerose und andere, werden durch eine zunehmende Zahl von wissenschaftlichen Befunden mit Expositionen gegenüber Umweltchemikalien in Zusammenhang gebracht.

Die Wissenschaft hat vielfältige Hinweise dafür geliefert, dass als Folge der Wirkungen dieser Chemikalien chronisch entzündliche Krankheitsprozesse im Gehirn ablaufen, die sich selbst verstärken und verselbständigen, und dies auch dann, wenn in den Körperflüssigkeiten die auslösenden Chemikalien mit den gängigen laboranalytischen Methoden schon lange nicht mehr nachweisbar sind.

Gutachter argumentieren aber bis heute (2009) vor Gericht im Rahmen eines Kausalitätsverständnisses, das diese Langzeitwirkungen von Chemikalien außer Acht lässt und einen direkten Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Chemikalien-Exposition und toxischer Wirkung im Körper in zeitlich überschaubarem Zusammenhang verlangt. Leider aber verhalten sich die chronischen Wirkungen von Chemikalien besonders im Gehirn und Nervensystem nicht so, wie dies die kurze Halbwertszeit der Erkenntnis zeitlicher Zusammenhänge bei Gutachtern, Richtern, Vertretern des Gesundheitswesens und Politikern zulässt.

Immerhin hat die Erkenntnis der Langzeitwirkungen neurotoxischer Chemikalien Eingang in die Liste der Berufskrankheiten der Gesetzlichen Unfallversicherung gefunden, indem 1997 mit der BK Nr.1317 die Enzephalopathie und Polyneuropathie durch organische Lösungsmittel aufgenommen wurde. Im Merkblatt zur BK 1317 wurde erstmals ausdrücklich anerkannt, dass auch Jahre nach Beendigung einer beruflichen Tätigkeit, die mit Belastungen durch bestimmte neurotoxische Stoffe, insbesondere organische Lösungsmittel, verbunden war, eine Zunahme der Beschwerden sowie eine Verschlechterung der Ergebnisse psychologischer Testverfahren und neurologischer Untersuchungsbefunde festgestellt werden kann. Bislang wurde argumentiert, dass gesundheitliche Beschwerden und Krankheiten, die nach Beendigung der belastenden Tätigkeit auftreten, in keinem kausalen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen könnten. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Neurotoxikologie zu chronisch-entzündlichen und degenerativen Krankheiten des Zentralen Nervensystems machen jedoch ein Umdenken notwendig.

Das vorliegende Buch will diese Erkenntnisse anhand einer Auswertung der Fachliteratur dokumentieren und dazu ermutigen, diese Erkenntnisse in der täglichen Praxis der Beurteilung neurologischer Krankheitsfälle, die in Zusammenhang mit Umweltbelastungen stehen, im Interesse der Betroffenen anzuwenden und diesen zu einer gerechten Entschädigung für ihre nicht durch sie selbst verschuldete Krankheit zu verschaffen. Das Buch ist somit durchaus parteilich zu verstehen, es verzichtet dabei dennoch nicht auf die mit Sorgfalt und Objektivität aus aktueller wissenschaftlicher Fachliteratur entnommenen Erkenntnisse.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt in der Beschreibung chronischer neurologischer Krankheitsbilder und dem Nachweis des Zusammenhangs mit Belastungen durch Umweltchemikalien. Vorangestellt ist ein Kapitel, in dem lediglich exemplarisch die neurotoxischen Wirkungen einiger wichtiger Chemikalien dargestellt werden. Dabei liefern die Erkenntnisse über die Wirkungen von Insektiziden vom Typ der organischen Phosphorverbindungen (Organophosphate) einen geeigneten Übergang zu den im Gehirn ablaufenden Mechanismen, die zu den so verheerenden chronisch-degenerativen Erkrankungen des Gehirns führen. Es zeichnet sich ab, dass diese und andere Umweltchemikalien dafür verantwortlich sein werden, dass Zig Millionen von Menschen zukünftig ihr Lebensende in einem Zustand zunehmenden Gedächtnis-, Denk- und Bewusstseinsverlustes fristen müssen. Sie verlieren dabei als Alzheimer- oder Parkinson-Patienten alles, was das Leben auch an seinem Ende noch lebens- und würdevoll machen kann, und dies nur, weil aus Gründen angeblicher wirtschaftlicher Notwendigkeiten nicht auf die Produktion chronisch neurotoxischer Chemikalien, z.B. vieler Pestizide in der Landwirtschaft, verzichtet werden könne.

Hans-Ulrich Hill, Wiesbaden, im September 2009

Ein Blick auf die vorläufige Inhaltsangabe:

Inhalt

Vorwort

Einleitung

1. Neurotoxische Wirkungen von Chemikalien

1.1. Beispiel Quecksilber: Das Amalgam-Problem

1.2. Organische Zinnverbindungen

1.3. Drogenwirkungen

1.4. Organophosphat-Insektizide

1.4.1. Der Wirkungsmechanismus der Organophosphat-Pestizide: Ein

Zusammenspiel verschiedener Rezeptoren im Gehirn

1.4.2. Auslösung chronischer Entzündungsprozesse im Gehirn

2.         Chronisch degenerative Erkrankungen des Zentralen Nervensystems

2.1. Die Toxische Enzephalopathie (TE), ein Krankheitsbild mit Langzeiteffekten

2.1.1 Symptome und Merkmale der Krankheit

2.1.2 Schweregrade der Krankheit

2.1.3 Wirkungsmechanismen, die zur Toxischen Enzephalopathie führen

2.2 Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADHS)

2.3. Degenerative Demenz-Erkrankungen des Zentralnervensystems (ZNS)

2.3.1 Multiple Sklerose (MS)

2.3.2. Die Alzheimer Krankheit

2.3.3. Die Parkinson-Krankheit

2.3.3.1. Chemikalien als Auslöser bei der Parkinson-Krankheit

2.3.3.2. Befunde zum biochemischen Pathomechanismus der Parkinson-Krankheit

2.3.3.3. Epigenetische Umprogrammierung von Genaktivitäten und sich selbst verstärkende Krankheitsmechanismen

2.3.3.4. Genetische Veranlagung für die Parkinson-Krankheit

2.3.4. Weitere neurodegenerative Erkrankungen: Das Steele-Richardson-Olzewski-Syndrom und verwandte Krankheiten

2.3.4.1. Gemeinsame Merkmale

2.3.4.2. Die Lewy-Körperchen-Demenz

2.3.5. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

3. Zusammenfassung: Viele Chemikalien wirken neurotoxisch als Auslöser chronischer Krankheitsprozesse.

4. Therapie und Prävention

4.1. Prävention als umwelt- und gesundheitspolitische Aufgabe

4.2. Zur Therapie von neurodegenerativen Erkrankungen

4.2.1. Maßnahmen im Anfangsstadium

4.2.1.1. Training

4.2.1.2. Medikamente der Naturheilkunde:

4.2.2. Therapie in fortgeschrittenen Stadien

4.2.2.1. Multiple Sklerose

4.2.2.2. Parkinson-Krankheit

4.2.2.3. Alzheimer-Krankheit

Literatur

Adressen

Pollen, Getreidestaub, Pestizide, Schimmelpilze bei der Getreideernte – Ein Problem für Umweltkranke und Allergiker

Getreideernte sorgt bei Allergikern für Gesundheitsbeschwerden und Allergie

Seit ein paar Wochen sind Mähdrescher überall im vollen Einsatz und holen Getreide ein. Die Staubfahnen, die beim Abmähen des Getreides entstehen, steigen hoch und werden mit dem Wind kilometerweit getragen.

Der feine Staub dringt durch jede Ritze, und mancher Allergiker oder Umweltkranke erleidet schwerste Symptome: Erschöpfung, Kopfschmerzen, Fieber, Unruhe, Atemwegsbeschwerden, Schüttelfrost, ständiges Frieren, etc.

Nicht verwunderlich, denn der Getreidestaub, der beim Abmähen freigesetzt wird, besteht aus Pollen, Getreidestaub, Pestizid- und Fungizidrückständen, und manchmal kommen noch Schimmelpilze hinzu.

Thommy’s Blogfrage der Woche: Wie geht es Euch während der Erntesaison?

  • Reagiert Ihr auf die Mischung von Pollen, Getreidestaub, Pestiziden, Fungiziden und Schimmelpilzen?
  • Hat sich Euer Gesamtzustand oder Eure Chemical Sensitivity während der Erntesaison verschlechtert?
  • Habt Ihr schwerere Symptome als sonst? Welche?
  • Wie schützt Ihr Euch im Haus, im Auto, unterwegs?

Schwer MCS-Kranke sind Psycho? Wikipedia-Admins lassen keine andere Meinung zu!

Ärzte leisten Nachtschicht auf Wikipedia, schreiben gegen Kranke

Ärzte leisten harte Nachtschichten gegen Kranke auf Wikipedia

Macht es Sinn, einen Wikipedia-Artikel alle fünf Minuten zu editieren? Und das nicht etwa einen, der mit den aktuellen Nachrichten zusammenhängt, sondern mit wissenschaftlichen, sogar medizinischen Sachfragen, deren Lage sich sicherlich nicht im Minutentakt ändert? Nein, das macht keinen Sinn. Es sei denn, es geht um einen äußerst brisanten Interessenkonflikt.

Zum Beispiel bei dem Wikipedia-Artikel zu Multiple Chemical Sensitivity (Multipler Chemikalien-Sensitivität, MCS). Personen, die persönlich mit MCS Erfahrung haben, als Patienten oder Angehörige, und über medizinisches Wissen verfügen, zum Beispiel als langjährige Betreiber von Webseiten und Foren zu MCS und als wichtige Ansprechpartner für Betroffene, stellen einen Artikel zu MCS ein, der kurz und bündig erklärt, um was es sich handelt. Was sie schreiben, wird von Wiki-Admins ständig wieder geändert.

Was ist Multiple Chemikalienunverträglichkeit (MCS)?

Es handelt sich um eine Erkrankung, bei der Chemikalien unabhängig von der Dosis wie bei einer Allergie unterschiedliche Symptome hervorrufen, die sich von lästig bis lebensgefährlich erstrecken. Das kennt man ja auch von der Allergie, hier können z.B. Pollen zu etwas Naselaufen führen, im Extremfall aber zum Asthmaanfall oder allergischen Schock.

Bei MCS sind die Auslöser eben nicht die Pollen – auch wenn viele Erkrankte zusätzlich unter Allergien z.B. auf Pollen leiden – sondern Chemikalien und Schadstoffe. Symptome werden ausgelöst z.B. durch Chemikalien aus Fußbodenbelägen, Lacken, Rauch aus Grill oder Kaminen, Parfüm, beduftetem Waschmittel oder Weichspüler. Da der Patient all diese ständig gegenwärtigen Chemikalien nicht mehr verträgt, ist er unfähig, am normalen Alltag, auch am normalen Erwerbsalltag, teilzunehmen.

Was soll daran jetzt so problematisch sein? Allergien und Unverträglichkeiten sind nichts Neues, nichts besonders Ungewöhnliches. Eigentlich. Aber MCS ist problematisch. Problematisch für die Finanzen gewisser Personen.

MCS- Ein finanzielles Problem

MCS ist als körperlich bedingte Krankheit in Deutschland einklassifiziert und kann als Berufskrankheit auftreten. Viele Erkrankte arbeiteten mit Schadstoffen, z.B. in einer Schuhfabrik, als Drucker, als Maler und Lackierer. Die Betroffenen werden durch MCS arbeitsunfähig. Und? Brauchen Rente. Wer soll jetzt dafür aufkommen? Für Berufskrankheiten müssen bestimmte Stellen aufkommen.

Dazu gibt es noch sehr viele Fälle von MCS in stark schadstoffbelasteten Gebäuden. Es ist richtig, dass die größten Chemikalienmengen in der Produktion vorkommen. Aber auch in Schulen oder Büros werden Schadstoffe oft zum Problem. Gerade Schulen sind ein Problem. Von einer staatlichen Einrichtung könnte man Sanierung – teure Sanierung oder Abriss und schadstoffarmer d.h. teurer Neubau – verlangen. Würde offen zugegeben, dass die Chemikalien die Kinder krank machen.

Außerdem: MCS-Kranke bräuchten eigentlich ein paar Euro mehr als Hartz IV oder Sozialhilfe. Wer auf kleinste Mengen Chemikalien reagiert, brauchte schadstoffarme Umgebung. Eine „saubere“ Wohnung, also biologisch gebaut und nicht verschimmelt oder mit Billiglaminat ausgeklebt. Luftfilter für belastete Außenluft – gibt es für ca. 1000 Euro pro Stück -, Wasserfilter für Schadstoffe im Wasser. Dazu die bekanntlich teureren Biolebensmittel, weil MCS-Kranke die Spritzmittel an „normalen“ Lebensmitteln nicht vertragen. So was zahlt keine Krankenkasse der Welt.

Kranke: Wir brauchen Geld zum Überleben… Industrie: Wir zahlen nicht!

Würde man MCS-Kranken ihren lebensnotwendigen Bedarf zahlen und öffentliche Gebäude sanieren, würde eine riesige Kostenlawine auf Deutschland zurollen. Klar, wer das nicht will. Es gibt da ein paar Leute, die nicht gern mehr Steuern von ihrem Millioneneinkommen zahlen würden. Und ein paar Leute, die nicht gern zugeben, dass in ihren Fabriken, vermieteten oder verkauften Wohnungen, Schulen etc. Menschen krank werden.

Psychiatrisierung: Wie das Problem der Kosten durch MCS „gelöst“ wird

Die Lösung für solche Probleme haben diese Leute immer parat. Natürlich, die Krankheit kommt nicht von der Fabrik oder dem Fußbodenkleber in der Schule. Und nicht nur das. MCS gibt es als körperliche Erkrankung, die die nötigen Kosten nach sich ziehen würde, gar nicht. Die Erkrankten sind psychisch krank. Sie reden sich ein, dass ihnen Schadstoffe schaden würden.

Am Besten, die Menschen finden gar nicht erst heraus, dass sie MCS haben. Die Chemikalien sind ständig da, also geht es dem Patienten andauernd schlecht. So kann man dem Patienten leicht sagen, er habe eine andere Krankheit. Eine psychosomatische.

Internet: Gefahr für finanzkräftige Meinungsmonopole

Aber manche Menschen finden doch heraus, was sie haben – Nicht zuletzt dank des Internets, in dem Patienten sich vernetzen können. Und in dem MCS-Kranke anders als in der sonstigen Welt noch handlungsfähig sind, zumindest einem Teil der Patienten ist die Benutzung eines Computers noch möglich, wenn auch z.B. nur mit einer Schutzmaske, um die Schadstoffe aus der Lüftung des Computers nicht einzuatmen.

Musterbeispiel Wikipedia

Also, um die Interessen unserer Personengruppe zu wahren, müssen andere Infos in Netz. Die sagen: MCS ist Psycho. Und so muss es dann auch auf Wikipedia stehen.

So schreibt zum Beispiel jemand mit Erfahrung und Sachwissen, mit ausreichender Quellenangabe, Zitierung offizieller und wissenschaftlicher Quellen:

„Die multiple Chemikalienunverträglichkeit ist offiziell als ein organisch bedingtes Krankheitsbild anerkannt. Sie wird von den Gesundheitsinstitutionen der WHO und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), ausschließlich als organische Erkrankung einklassifiziert und nicht als somatoforme Erkranung eingestuft. Eine Zuordnungsverschiebung dieser Erkrankung in den Bereich Psychischer Erkrankungen ist von offizieller Seite her nicht vorgesehen.“

Tatsächlich scheint es in Behörden auch Ansichtsunterschiede zu geben, zumindest was das Schreiben von Briefen angeht. Da erkennen das DIMDI und das Bundesministerium für Gesundheit MCS als körperliche Erkrankung an. Das dann in der Praxis fast nie MCS diagnostiziert wird, sondern einfach eine andere Erkrankung, ist eine andere Sache. Immerhin, ein Admin auf Wiki ließ den oben zitierten Artikel zu.

Dennoch. Einen solchen Netzartikel können gewisse Ärzte doch nicht stehen lassen. Ärzte, die Wiki-Admins sind. Sie editieren dann. Und sind sich untereinander nicht mal einig, was wie zu editieren ist. Also wird ununterbrochen editiert. In Abständen von Minuten. Teilweise sogar mitten in der Nacht.

„Die multiple Chemikalienunverträglichkeit ist ein umstrittenes, in medizinischen Fachkreisen nicht allgemein anerkanntes Krankheitskonzept. So zeigen wissenschaftliche Studien eine hohe psychosomatische bzw. psychiatrische Komorbidität von MCS-Patienten.[…]

Unter kontrollierten Bedingungen durchgeführte Provokationstests erlauben keine auf spezifische Chemikalieneinwirkung zurückgehende Unterscheidung zwischen subjektiv von MCS betroffenen Patienten und Vergleichspopulationen.“

Das schrieb der Arzt mit dem Wiki-Admin-Namen Christian2003.

Die Editierliste eines Artikels kann man ansehen, wenn man in Wikipedia eingeloggt ist. Häufig editierte Artikel werden aber auf Wikirage genannt: Beispiel MCS auf Wikirage Dort kann man sehen, wann editiert wurde, leider nur die letzten drei Mal. Tipp: Wer morgens guckt, findet manchmal noch die Nachtarbeiter am Werke.

Wer sind die Dauereditierer?

Und wer sind die dauereditierenden Mediziner? Zum Beispiel Christian2003 oder der ebenfalls dauereditierende Mesenchym?

Wikipedia Redaktion Chemie/Treffen der Naturwissenschaftler

Da kann man es sehen. Ärzte mit viel Interesse an der Chemie. Ziele der Treffen der wiki-aktiven Chemiker:

„Fachübergreifendes „WikiProjekt Pharma“[…]

Einrichtung einer gemeinsamen Qualitätssicherungsseite für themenübergreifende Artikel. […]

Schwarze Listen für Internetseiten […]“

Kennen wir das irgendwoher? Zensurfreudige Industriefreunde, die das halbe Internet auf die Schwarze Liste setzen würden?

Größter Feind: Freies Internet

Wer zu den Vorlieben und Meinungen des Arztes Mesenchym mehr wissen will, sollte auf den von ihm verlinkte YouTube-Kanal klicken: User MontyPython

„For 3 years you YouTubers have been ripping us off, taking tens of thousands of our videos and putting them on YouTube. Now the tables are turned. It’s time for us to take matters into our own hands.

We know who you are, we know where you live and we could come after you in ways too horrible to tell. But being the extraordinarily nice chaps we are, we’ve figured a better way to get our own back: We’ve launched our own Monty Python channel on YouTube.

No more of those crap quality videos you’ve been posting. We’re giving you the real thing – HQ videos delivered straight from our vault.

What’s more, we’re taking our most viewed clips and uploading brand new HQ versions. And what’s even more, we’re letting you see absolutely everything for free. So there!

But we want something in return.

None of your driveling, mindless comments. Instead, we want you to click on the links, buy our movies & TV shows and soften our pain and disgust at being ripped off all these years.“

Kürzen wir es ab, statt es ganz zu übersetzen. Die YouTube-User, die Allgemeinheit, die YouTube nutzt, stellt Videos ein, die Elite-Standards nicht entsprechen. „Wir wissen wer ihr seid, und wir könnten euch verfolgen, auf Arten, die so schlimm sind, dass man sie besser nicht erwähnt“, übersetzt sich ein Teil davon. Das spricht Bände über Netzüberwachung und Einstellungen, was? Eine Hasspredigt darauf, dass das „gemeine Volk“ nun YouTube nutzt.

Aber man sei ja gnädig. Und stelle einfach einen Kanal in hoher Qualität ein – MonthyPhyton genannt. Nur hohe Qualität.

„Aber wir wollen etwas zurück dafür. Keine von euren hirnlosen Kommentaren. Stattdessen sollt ihr auf die Links klicken, unsere Filme & TV-Shows kaufen und damit unseren Schmerz und Ekel (!) der letzen Jahre lindern.“

Na also. Wer ist das wohl, „wir“, die sich davor ekeln, wenn es ein freies Internet gibt?

Quellen für diesen Blog sind Wikipedia-Artikel, die mittlerweile längst editiert sind. Wer ein bisschen genauer reinlesen will, kann sich hier informieren: CSN Forum Thread „Hat da wer Panik vor MCS? Wiki“

Autor: Amalie für CSN – Chemical Sensitivity, 12. August 2009

taz Panter Preis 2009 – Jetzt Stimme abgeben: Umweltkranke und Chemikaliengeschädigte unterstützen

Unermütlicher Einsatz für Menschen die durch Chemikalien erkrankten

Nominiert für den taz Panter Preis 2009

Silvia K. Müller, CSN, und Dr. Peter Binz, Neurologe aus Trier, sind für den diesjährigen taz Panterpreis nominiert. Ihr Engagement gilt seit vielen Jahren Menschen, die durch Chemikalien auf ihrem Arbeitsplatz, durch Wohngifte in ihrem Haus oder anderweitige Chemikalienexposition erkrankten. Viele dieser Erkrankten leiden dadurch unter MCS – Multiple Chemical Sensitivity, einer Hypersensibiltät auf Chemikalien. Sie reagieren auf geringste Spuren von Alltagschemikalien und müssen deshalb oft sozial vollig isoliert leben. Die seit den Vierziger Jahren bekannte Krankheit betrifft mindestens 10% der Bevölkerung (internationale Studien sprechen von 10-30%), sie wird jedoch weitgehend verschwiegen und bagatellisiert. Von Behörden, Insitutionen und Versicherungen bekommen Menschen, die durch Chemikalien erkrankten, in den seltensten Fällen Hilfe, im Gegenteil, man rückt ihre Beschwerden häufig sogar mit Kalkül in Richtung Psyche, um so auf subtile Weise Ansprüche abzuwehren. Die taz berichtete in ihrem Artikel „Gegen Gifte, die das Hirn zerfressen“ über die Arbeit und die Beweggründe der beiden Nominierten.

Jetzt an der Wahl der Preisträger beteiligen

Stimme für Umweltkranke und Chemikaliengeschädigte abgeben

Die LeserInnenwahl für den taz Panter Preis hat am Samstag, den 1. August 2009, begonnen. Bis zum 29. August 2009 ist es möglich, das Projekt zu wählen, das einem am Wichtigsten erscheint. Jeder kann mitmachen, man muss dazu kein taz Abonennt sein. Auch Stimmen aus dem Ausland sind zulässig.

Die Nominierten >>> Panter Preis 2009

taz Präsentation >>> Bericht über Silvia K. Müller und Dr. Peter Binz

Bericht im CSN Blog >>> Nominiert für den taz Panther Preis: Silvia K. Müller – CSN und Neurologe Dr. Peter Binz

Man kann online oder per Briefpost abstimmen. Jeder kann nur einmal wählen. Es zählen nur Stimmabgaben, die mit Absender versehen sind. Es ist möglich, dass mehrere Personen aus einem Haushalt unter Angabe des vollen Namens abstimmen.

Wer Silvia K. Müller und Dr. Peter Binz wählen möchte, klickt online die Namen über dem Adressfeld im taz Formular an, und wer per Post abstimmt, schreibt einfach die beiden Namen und seine eigene Adresse auf eine Karte (ohne ist ungültig).

Online Stimme abgeben >>> taz Panterpreis

Die Postadresse der taz:

taz, Rudi-Dutschke-Straße 23, 10969 Berlin

Preisverleihung taz Panter Preis 2009

Der taz Panter Preis wird am 19. September in der Komischen Oper Berlin verliehen. Es gibt zwei Preise, die verliehen werden, einen, den die taz Jury vergibt und einen, bei dem die Leser die Entscheidung treffen. Die Nominierten haben also eine doppelte Chance, den Preis zu erhalten. Die Gewinner und Gewinnerinnen des taz Panter Preises werden auf der Preisverleihung bekannt gegeben.

taz Panter Preis - CSN und Umweltmediziner nominiert

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Stimme das Engagement von Silvia K. Müller und Dr. Peter Binz, und damit Menschen die durch Chemikalien erkrankten, unterstützen.

Nominiert für den taz Panter Preis: Silvia K. Müller – CSN und Neurologe Dr. Peter Binz

Der taz Panter Preis wird 2009 zum fünften Mal verliehen. Zu den 6 Nominierten gehören in diesem Jahr Silvia K. Müller, Leiterin des CSN – Chemical Sensitivity Network und der Trierer Neurologe Dr. Peter Binz.

Nominiert für taz Panter Preis 2009 - Silvia K. Müller / CSN und Dr. Peter Binz

Was ist der taz Panter Preis? taz Panter Preis

Wer ist für den taz Phanter Preis 2009 nominiert? Die Nominierten

Die LeserInnenwahl beginnt am 1. August 2009. Die Jury, die den zweiten taz Panter Preis vergibt, trifft sich kurz vor der Preisverleihung im September. Die letztendlichen Gewinner und Gewinnerinnen des taz Panter Preises werden auf der Preisverleihung am 19. September 2009 bekannt gegeben.

Die taz berichtet: Gegen Gifte, die das Hirn zerfressen

taz-logoSilvia Müller und Peter Binz, die Patientin und der Arzt: Seit Jahren setzen sie sich für die Rechte der Menschen ein, die durch aggressive und hochgefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz krank geworden sind.

Dass Silvia Müller schwerbehindert und deshalb mit 46 Jahren schon Rentnerin ist, merkt man erst an ihrer langsamen, leicht undeutlichen Sprache. Und an den Hörgeräten, die sie seit 17 Jahren tragen muss, auf beiden Ohren, klein, aber unübersehbar. Silvia Müller ist „chemikaliensensibel“, wie es im Fachjargon heißt. Das bedeutet: Sie reagiert auf die Stoffe in Deos, Weichspülern, Haarsprays und vielen anderen Chemikalien extrem empfindlich; wenn es schlimm kommt, verliert sie das Bewusstsein. Spontan das Haus verlassen, wie es andere tun, zum Einkaufen, ins Theater, zu Freunden – völlig ausgeschlossen. „Ich vermisse das sehr“, sagt sie. Es hat lange gedauert, bis sie herausfand, was sie in diese Isolation getrieben hat.

Zwölf Jahre hatte Silvia Müller als Dekorateurin bei einem großen Warenhaus gearbeitet. Anfangs hatte sie „nur“ rasende Kopfschmerzen, ihr wurde schwindelig und sie war schnell müde. Später wurde der Atem schwer, sie begann schlecht zu hören und einmal setzte ihr Herz für kurze Zeit aus. Sie hatte keine Ahnung, dass sie sich an ihrem Arbeitsplatz systematisch vergiftete.

Durch einen Zufall erfuhr sie, dass ihr Arbeitgeber nachts toxische Insektizide versprühen ließ – Nervengift. „Ich fing früh um 6 Uhr an, um diese Zeit war noch nicht gelüftet worden.“ Sie war nicht als Einzige betroffen. Von 40 Kolleginnen erlitten einige Fehlgeburten, vier bekamen behinderte Kinder. Die Ärzte konnten oder wollten keinen Zusammenhang erkennen. „Die waren feige und wollten mit Berufskrankheiten nichts zu tun haben.“

Durch eine Empfehlung kam Silvia Müller zu dem Trierer Neurologen Peter Binz. Er ermutigte sie, ihren ehemaligen Arbeitgeber anzuzeigen. „Er hat so eine tiefe Überzeugung ausgestrahlt, ohne ihn hätte ich den Kampf wohl nicht aufgenommen.“

Der 68-jährige Binz ist ein stämmiger Mann, sein Gesicht läuft rot an, wenn er über seine „feigen Kollegen“, die „korrupte Politik“ und die „geldgeile Großindustrie“ redet. Die Wut hat sich in ihm angestaut. „Sie glauben nicht, wie viele Arbeiter durch Chemikalien vergiftet und schwer geschädigt sind.“

Seit 30 Jahren macht Binz nichts anderes als das, was das Gesetz vorschreibt und was eigentlich für alle Ärzte selbstverständlich sein sollte: Wenn er den Verdacht hat, dass ein Mensch bei seiner Arbeit vergiftet wurde, meldet er das der Staatsanwaltschaft – meist jedoch folgenlos. „Das Kartenhaus bräche zusammen, würden die einen Präzedenzfall schaffen.“

Fast alle Kollegen scheuen sich zu diagnostizieren, dass der Patient während der Arbeit vergiftet wurde. Sie würden unter Druck gesetzt: von den Kassen, Ärztekammern und Berufsgenossenschaften.

Anfang der 80er-Jahre eröffnete Binz seine Praxis. Schnell erkannte er, dass viele seiner Patienten täglich mit gefährlichen Substanzen arbeiten. Allein mehr als 150 Arbeiter einer deutschen Schuhfabrik hat er bis heute behandelt – viele sind frühzeitig gestorben. Die lokale Presse berichtet darüber nicht.

„Giftberufe“ nennt er die Jobs, die die Gehirne innerhalb weniger Jahre zerfressen können: Schreiner, Lackierer, Maler und Metallarbeiter, aber auch Putzfrauen und Bademeister gehören dazu. Binz spricht aus, was viele nicht hören wollen, und macht sich damit Feinde, die ihn fast zerstört haben: Mehrfach wollte man ihm die Approbation entziehen. Ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs hat ihn bisher 400.000 Euro gekostet – und ihn an den Rand seiner Kraft gebracht. Die Lobby gegen ihn ist mächtig. Noch ein Jahr will er durchhalten, dann ist sein ältester Sohn bereit, seine Praxis zu übernehmen und sie in seinem Sinne weiterzubetreiben.

Warum er seit mehr als 30 Jahren gegen diese massiven Widerstände ankämpft? „Ich kann doch den Burschen nicht das Feld überlassen, ich würde ja mitspielen, wenn ich schweigen würde“, sagt der ehemalige Klosterinternatsschüler. „Vieles auf meiner Schule war weltfremd, aber Grundwerte wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Demut habe ich bis heute verinnerlicht.“ Mehrere tausend Fälle hat er dokumentiert, unermüdlich Anzeigen erstattet und in Vorträgen und auf Kongressen über die Folgen von Vergiftungen am Arbeitsplatz informiert. Gemeinsam mit Silvia Müller versucht er aufzuklären, zu informieren, die Patienten über ihre Rechte aufzuklären. Denn nur wer weiß, was ihm passiert sein könnte, kann sich wehren.

Vor 13 Jahren gründete Silvia Müller das Chemical Sensitivity Network (CSN), eine Internetplattform, auf der sich Betroffene austauschen und informieren können. 3.000 Besucher hat die Seite täglich. Viele Stunden am Tag übersetzt Silvia Müller Studien, recherchiert oder hört einfach zu, was sich die Anrufer von der Seele reden müssen.

Als Anlaufstelle ist CSN mittlerweile unverzichtbar geworden. „Chemikaliensensible sind oft völlig verzweifelt und isoliert.“ Neben den körperlichen Symptomen quälten die psychischen „Nebenwirkungen“. Menschen, die ihren Verdacht äußern, sich wehren, würden verleumdet, als irre abgestempelt, ihrer Würde beraubt.

Silvia Müller ist umso entschlossener, gegen die „Lügen der Industrie“ anzukämpfen. CSN nimmt keine Spenden entgegen, zu groß sei die Gefahr der Einflussnahme. „Vielleicht bin ich nur eine kleine Ameise in dieser großen Maschinerie.“ Aber auch Ameisen, sagt sie und klingt sehr entschieden, können manchmal Großes bewegen.

taz Artikel: PAUL WRUSCH

Photo: Anja Weber

Ärzteinformation zu MCS, CFS, FMS, EMS und TE zum Weitergeben

Der ICD-10 ist für Ärzte rechtlich verbindlich

MCS – Multiple Chemical Sensitivity, wie auch TE – Toxische Enzephalopathie und CFS – Chronic Fatique Syndrome, sind seit Ende der 80er Jahre wissenschaftlich anerkannt, und zwar als schwere organische Erkrankungen. Dies lässt sich zweifelsfrei durch die Internationalen Diagnoseklassifikationen der WHO (ICD-10) beweisen. Für Ärzte sind die damit verbundenen Diagnosecodes verbindlich. Für die Juristen auch, denn sie stellen den „anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis“ dar und sind damit verbindlich für jeden Gutachter. Gutachter, die sich nicht daran halten, können somit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch erfolgreich attackiert werden.

Weil dem so ist und das – in Deutschland – keiner weiß, hat der „Workshop Anerkennungsverfahren“ das Informationsblatt „Ärzteinformation“ für die Betroffenen ausgearbeitet, um etwas an die Hand zu geben, dass keiner bestreiten kann.

Dr. Tino Merz, Sachverständiger in Umweltfragen, 29. Juni 2009

Download des Infoblattes >>> Ärzteinformation

Anm: Die Ärzteinformation kann bei CSN – Chemical Sensitivity Network gegen einen mit 1.45€ frankierten, mit Adresse versehenen Din A5 Rückumschlag angefordert werden. Es werden jeweils 5 Ärzteinformationen pro Person auf speziellem festem Papier gedruckt kostenlos bereitgehalten.

Neuer CSN Blog online – Environmental Medicine Matters

Environmental Medicine Matters

Umweltmedizin ist zukünftig eine der wichtigsten medizinischen Fachrichtungen, denn sie schließt eine Lücke dort, wo die Medizin mit herkömmlichem Verständnis nicht weiterkommt. Die Einflüsse auf den Menschen vor allem durch Chemikalien in der Luft, die wir atmen, dem Wasser, das wir trinken, der Nahrung, die wir essen, und in den Produkten, mit denen wir uns im Alltag umgeben, wachsen stetig. Der Anstieg von Krankheiten, die durch Chemikalien ausgelöst werden, nimmt weltweit dramatische Formen an. Im Gegenzug beginnen eine steig wachsende Zahl von Wissenschaftlern sich der Erforschung dieser Krankheiten, ihrer Ursachen und Zusammenhänge zu widmen.

Mit dem CSN Blog Environmental Medicine Matters möchten wir über Studien, Fakten, neueste Diagnosemethoden und Wissenswertes, das sonst noch mit dem Themengebiet Umweltmedizin in Zusammenhang steht informieren. Der Blog richtet sich in erster Linie an Fachleser, insbesondere Ärzte. Environmental Medicine Matters ist in englischer Sprache abgefasst, um CSN die Möglichkeit zu geben, auf internationaler Ebene besser agieren zu können.

Wir wünschen allen Interessierten spannende Lektüre,

Silvia K. Müller

CSN – Chemical Sensitivity Network

Umweltbewusstsein ist Pflichtprogramm, denn unser Planet ist nicht nur heute und morgen unser Zuhause

Wasser ist kostbar - Sauberes Wasser ist knapp

…unser Planet soll auch übermorgen und in tausenden von Jahren noch Menschen, Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten.

„Wie gehen mit der Erde um, als hätten wir eine Zweite in der Hosentasche“. Dieser Spruch ist sehr leicht zu verstehen und drückt genau aus, wie die Mehrzahl der Menschen mit unserem Planeten umgeht.

Als ich vor 17 Jahren durch eine Pestizidintoxikation fast starb, tolerierte mein Körper auch kaum noch Nahrung. Forelle gehörte zu den fünf Nahrungsmitteln, die mein Immunsystem tolerierte. Ein Freund meines Vaters war sehr betroffen, und hoch motiviert mir zu helfen. Trotz seiner knapp bemessenen Freizeit ging er an seinen gepachteten Bachlauf und angelte Forellen für mich. Er hatte Anglerglück an diesem Tag und zog neben ein paar kleineren Fischen, eine wirklich große Regenbogenforelle aus dem Bach. Mit strahlendem Gesicht kam er an unsere Haustür und schenkte mir sein Prachtexemplar von Forelle und für meine Eltern noch einige kleinere. Sie sollten gleich in der Pfanne landen, und ich freute mich schon riesig auf eine Abwechselung im Speiseplan. Doch dann kam die Enttäuschung, ich konnte den Fisch nicht essen. Warum? Die Forelle war wie getränkt mit Weichspüler und Waschmitteln. Sie schmeckte nicht nur total nach den Waschmitteln, sie roch auch danach. Wir schauten uns alle betroffen an…

Das Wasser des Baches aus dem die Forellen stammten ist eigentlich ganz klar und fließt durch eine nahezu unberührte Wald- und Wiesenlandschaft. Außer zwei kleinen Dörfern gibt es keine Zivilisation bis zur Quelle im Hochwald hin. Zwischen dem gepachteten Bachlauf und diesen kleinen Orten ist eine Kläranlage, die eigentlich für sauberes Wasser sorgen müsste. Das Wasser des Baches ist auch sauber, aber trotzdem ist dieses natürliche Gewässer durch Waschmittel und Weichspüler kontaminiert, weil keine Kläranlage diese Chemikalien herausfiltert.

Eine Gruppe von Studenten von einer Universität analysierte das Wasser des Baches wenige Zeit später. Die jungen Leute hatten die Aufgabe, Flüsse und Bäche in ganz Deutschland zu untersuchen. Sie ließen unseren Freund und einen Anwohner des Baches wissen, dass es sich um einen der saubersten Bäche handle die sie analysiert hätten.

Zur gleichen Zeit mussten meine Eltern und Freunde regelmäßig für mich nach Luxemburg fahren, um dort Wasser für mich zum Trinken zu kaufen. Weil mein Körper auf Spuren von Chemikalien reagierte, konnte ich nur zwei Wässer trinken, die nicht belastet waren und schwere körperliche Symptome auslösten.

Sauberes Wasser ist so kostbar wie saubere Luft zum Atmen, doch leider durch das Handeln der Menschen, kaum noch auf unserem blauen Planeten zu finden.
Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, zum Welt-Umwelttag 5. Juni 2009

Insektizideinsatz im Ferienflieger – Welche Ansprüche hat der Passagier?

In den Urlaub mit dem Flugzeug - Pestizide fliegen oft mit

Würzburg, 26.05.2009. So mancher Passagier wundert sich vor dem Rückflug aus fernen Ländern, dass das Flugpersonal vor Abflug und lediglich nach einer kurzer Ankündigung unerwartet ein Insektizid über die Köpfe der Passagiere hinweg versprüht, ohne dass diese sich – beispielsweise durch eine Atemmaske – dagegen schützen können.

Wer zum ersten Mal eine Fernreise gebucht hat, ist in aller Regel mehr als überrascht, nun plötzlich vor dem Rückflug aus dem Urlaubsland von einem Mittel eingenebelt zu werden, dessen Namen, Wirkung und Risiko er nicht kennt und das nach den Angaben des Flugpersonals angeblich in keiner Weise gesundheitsschädlich ist Denn keine oder kaum eine Airline weist ihre Passagiere bereits vor der Buchung ausdrücklich auf die Anwendung dieses im Fachjargon „Blocks-Away-Method“ genannten Verfahrens und etwaige Risiken hin. Es fragt sich, welche Rechte dem Passagier gegen die Airline im Zusammenhang mit dieser sog. „Desinsektion“ zustehen.

I. Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Mai v. 04.12.2008 (Az. 29 C 1524/08 – 46)

Am 04.12.2008 entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem von mir gegen die Air France geführten Verfahren über Auskunftsansprüche eines Passagiers. Das Urteil ist nach meiner Kenntnis deutschlandweit das erste überhaupt zu dieser Fragestellung. Zur Hälfte wurde der Klage stattgegeben, im Übrigen wurde sie zurückgewiesen. Die Zurückweisung wurde damit begründet, dass der Kläger nach Ansicht des Gerichts in Bezug auf zwei Klageanträge kein Rechtsschutzbedürfnis hatte, u.a., weil er sich über das von der Beklagten angeblich verwendete Permethrin:

(…) vorprozessual bereits selbst umfassend und mit einer Gründlichkeit informiert hatte, wie sie von der Beklagten nur schwer überboten werden dürfte“.

Erst kurz vor Ende des Verfahrens stellte sich heraus, dass nicht Permethrin, sondern d-Phenothrin versprüht worden war, also ein gänzlich anderes Insektizid als dasjenige, das zunächst von der Air France angegeben wurde. Dennoch wurde die Klage zum Teil abgewiesen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Beklagte, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen:

1. welche Konzentration an Permethrin und ggf. welche weiteren Inhaltsstoff ein welcher Menge das von der Beklagten auf dem Rückflug des Klägers von Kuba nach Paris Charles de Gaulle versprühte Produkt enthält.

2. in welcher Menge dieses Insektizid auf diesem Flug versprüht wurde.

II. Rechtsgrundlage des Anspruchs und Feststellungen des Gerichts

Das Amtsgericht leitete den Auskunftsanspruch des Klägers aus dem mit der Airline abgeschlossenen Beförderungsvertrag in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben her und führt in seinem Urteil wörtlich aus:

Dem Kläger steht zunächst grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über Zusammensetzung, Intensität, Menge, Wirkweise und Gesundheitsrisiken des von der Beklagten anlässlich des streitgegenständlichen Fluges verwendeten Mittels zu. Insoweit ist die Beklagte aus vertraglicher Nebenpflicht des Luftbeförderungsvertrages heraus verpflichtet, zumindest auf konkrete Anfrage eines über gesundheitliche Beschwerden nach dem Flug klagenden Fluggastes umfassend Auskunft über das eingesetzte Desinsektionsmittel zu erteilen, um es dem betroffenen Fluggast zu ermöglichen, sich ein Bild über mögliche gesundheitliche Risiken zu verschaffen, ggf. angemessene ärztliche Behandlungsmaßnahmen einzuleiten und für sich zu entscheiden, ob künftig Flüge dieser Art für ihn noch verträglich sind.“

Das Gericht stellt weiter fest:

„Hierbei kann es für die Bejahung eines solchen, individuellen Anspruches des Klägers dahinstehen, ob von dem durch die Beklagte verwendeten Desinsektionsmittel üblicherweise keine Gesundheitsgefahren ausgehen und der ganz überwiegende Großteil aller Fluggäste nicht über Beeinträchtigungen der Gesundheit klagt.

(…) Hier ist die Frage entscheidungserheblich, ob die Beklagte auf Nachfrage eines über gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der durchgeführten Desinsektion klagenden Fluggastes nachträglich verpflichtet ist, umfassend Auskunft über das verwendete Desinsektionsmittel zu erteilen.

(…) Ein Anspruch des Fluggastes besteht bereits auch, um zu ermitteln, ob diese Beschwerden auf das Desinsektionsmittel oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind. (…) Denn es ist dem derart betroffenen Fluggast nicht zuzumuten und auch nicht ohne weiteres möglich, sich die erforderlichen Informationen eigenständig zu beschaffen, um die für ihn von dem Desinsektionsmittel ausgehenden Gesundheitsrisiken einzuschätzen.

(…) Die Erteilung solcher Informationen in Einzelfällen wie dem hier gegenständlichen ist der Beklagten auch zuzumuten. Hierbei fällt wesentlich ins Gewicht, dass die Versprühung des Desinsektionsmittels durch die Beklagte veranlasst wird und davon auszugehen ist, dass sich die Beklagte im Klaren darüber ist, welche inhaltliche Zusammensetzung in welcher Konzentration und Menge mit welchen möglichen Gesundheitsrisiken über die Köpfe ihrer Fluggäste versprüht wird.“

III. Aufklärungspflicht bereits vor Buchung der Reise?

Über die Frage, ob Passagiere auch Anspruch darauf haben, bereits vor Abschluss des Luftbeförderungsvertrags darüber aufgeklärt zu werden, dass vor dem Rückflug aus dem Urlaubsland eine Desinsektion durchgeführt werden wird, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Nach meiner Ansicht muss jedoch auch ein solcher Anspruch bejaht werden und zwar aus den folgenden Gründen:

Nach den Grundsätzen der sog. culpa incontrahendo (vorvertragliches Verschulden) ist der eine Vertragspartner dem anderen gegenüber verpflichtet, diesen unaufgefordert über solche Umstände aufzuklären und zu informieren, die für dessen Entscheidung erheblich sind. (1) Tut er dies nicht, dann kann sich hieraus eine Schadensersatzpflicht ergeben.

Die Frage, ob die von den Airlines eingesetzten Insektizide beim Menschen oder auch nur bei manchen Menschen wie beispielsweise Asthmatikern oder Chemikaliensensiblen, Gesundheitsbeschwerden hervorrufen können, wird in der Wissenschaft zwar nicht einheitlich beantwortet, aber in der Literatur sind eine ganze Anzahl von Fällen dokumentiert, in denen Fluggäste oder auch Bordpersonal nach Durchführung einer Desinsektion im Flugzeug über Gesundheitsprobleme klagten. (2)

Dies ist auch den Airlines bekannt oder muss ihnen jedenfalls bekannt sein. Mir liegen Berichte von drei weiteren Personen vor, die angaben, nach Durchführung einer blocks-away-Desinsektion unter gesundheitlichen Problemen gelitten zu haben. Eine diese Personen gab an, nach der Desinsektion auf einem Flug für rund eine Viertelstunde ohnmächtig gewesen zu sein. Eine weitere dieser Personen, die nach einer Desinsektion zusammen mit ihrem Ehemann unter starken Atemproblemen litt, beschwerte sich nach einem Flug von Dubai nach Paris schriftlich bei der Air France und schrieb zudem einen Leserbrief an das Magazin Stern (Nr. 18/2008).

Da die Airlines also wissen, dass die von ihnen zur Desinsektion verwendeten Mittel zumindest bei einer Anzahl von Personen zum Teil erhebliche Beschwerden hervorrufen können, ergibt sich nach meiner Ansicht nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo und dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Pflicht der Airlines, ihre potentiellen Passagiere bereits vor Buchung einer Reise in geeigneter Weise – z.B. auf den Internetseiten – auf das Verfahrender Desinsektion und die damit etwaig verbundenen Risiken hinzuweisen.

Nur so ist sichergestellt, dass sich beispielsweise ein Asthmatiker, Allergiker oder chemikaliensensibler Mensch bereits vor Antritt einer Reise bei seinem Arzt informieren kann, ob er den Strapazen einer solchen Flugreise gesundheitlich überhaupt gewachsen ist. So fern es in diesem Punkt Zweifel gibt, kann er sich noch gegen eine Buchung entscheiden, anstatt vollkommen uninformiert zu buchen und dann erst vor Antritt des Rückflugs aus heiterem Himmel und ohne Möglichkeit, sich zu schützen, von einem Insektizid eingenebelt zu werden und womöglich einen Asthmaanfall zu erleiden.

Unterlässt es eine Airline, ihre Passagiere bereits vor Buchung entsprechend aufzuklären und zu informieren, so kann sie sich nach meiner Ansicht gegenüber Passagieren, die nach einer Desinsektion unter Gesundheitsbeschwerden leiden, schadensersatzpflichtig machen.

IV. Verpflichtung zur Ermöglichung des Selbstschutzes?

Selbst wenn man aber eine solche Aufklärungspflicht vor Buchung der Reise verneint, so muss nach meiner Ansicht jedenfalls folgendes gelten:

Da die Airlines wissen, dass eine Desinsektion – insbesondere unter Anwendung der „Blocks-Away-Method“ – bei manchen Menschen gesundheitliche Beschwerden hervorruft, sind sie verpflichtet, ihre Passagiere durch ihr Bordpersonal zumindest direkt vor Versprühung des Insektizids so rechtzeitig zu informieren, dass sich diese noch gegen das Insektizid schützen können, z.B. durch Luftanhalten, Abschirmen von Mund und Nase, Schließen der Augen und/oder Abdecken der Haut.

Eigentlich sollte man in diesem Zusammenhang auch erwarten können, dass Airlines im Sinne eines Services am Kunden ihren Passagieren eine Atemmaske anbieten, damit sie sich auf diese Weise schützen können, wenn sie dies möchten.

Wenn eine Airline ihre Passagiere weder vor Buchung des Fluges noch unmittelbar vor Versprühen des Insektizids informiert und aufklärt und ihren Passagieren zudem nicht die Möglichkeit gibt, sich zu schützen, dann kommen bei Passagieren, die nach einer Desinsektion an Beschwerden leiden, Schadensersatzansprüche in Betracht.

V. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.03.2009

Vor Kurzem wurde das Thema der Desinsektion von Flugzeugen auch von der FDP-Fraktion aufgegriffen. Auf deren Kleine Anfrage antwortete die Bundesregierung am 28.04.2009 und teilte u.a. folgendes mit:

1. Sie schließt sich der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das Inflight-Spraying berge Gesundheitsrisiken für die Flugzeuginsassen, an.

2. Es hängt von der Entscheidung des Staates des Zielflughafens ab, ob eine Desinsektion von Luftfahrzeugen verlangt wird oder nicht, die Anlage 5Abs. 2 Satz 1 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) enthält in Bezug auf die Befreiung von Flugzeugen von Insekten nur eine Soll-Vorschrift.

3. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viel Prozent der Personen, die sich an Bord von Flugzeugen befinden, in denen Inflight-Spraying-Desinsektionen durchgeführt werden, durchschnittlich darauf zurückzuführende Beschwerdeanzeichen zeigen.

4. Ein Inflight-Spraying wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung von Deutschen Fluggesellschaften nicht angewandt.

Nach Auskunft der Bundesregierung zwingen also die internationalen Gesundheitsvorschriften weder dazu, gerade das Inflight-Spraying anzuwenden noch zwingen sie dazu, überhaupt eine Desinsektion durchzuführen. Dass eine solche zur Verhinderung der Ausbreitung gefährlicher Krankheitserreger sinnvoll sein kann, steht sicherlich außer Frage. Es gilt dann jedoch, zumindest ein solches Verfahren anzuwenden, das die Passagiere weitest möglich schont. Das vom BfR entwickelte Preembarkation-Verfahren ist nach dessen Bewertung sicher wirksam, dabei aber für die Passagiere schonender als das Inflight-Spraying. Trotzdem wird dieses Verfahren auch weiterhin nicht offiziell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.

Einige Airlines berufen sich offenbar darauf, sie seien deshalb gezwungen, nur die Verfahren anzuwenden, die von der WHO empfohlen werden, die WHO zwinge sie hierzu. Dies aber ist so nicht richtig. Die WHO hat in Bezug auf die Desinsektion von Flugzeugen lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die nicht rechtsverbindlich sind. Entsprechend wendet z.B. die Lufthansa das Preembarkation-Verfahren an, (3) ohne dass dies Sanktionen durch die WHO oder andere Institutionen zur Folge hätte.

Kein Staat, der eine Desinsektion für unverzichtbar hält, wäre demnach gehindert, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Anwendung des Preembarkation-Verfahrens vorsehen. Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist dabei auch die folgende Mitteilung der Bundesregierung in deren Antwort vom 28.04.2009:

„Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des gewählten Mittels gelten ferner Artikel 22 Abs. 3 IGV sowie Annex 9 Punkt 2.25 des ICAO-Abkommens: Die Befreiung von Insekten wird so durchgeführt, dass u.a. Verletzungen und soweit möglich Unannehmlichkeiten für Personen verhindert werden.“

Danach ließe sich die Auffassung vertreten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sogar eine Pflicht zur Anwendung des Preembarkation-Verfahrens besteht, eben weil dies schonender ist und feststeht, dass zumindest die blocks-away-method Beschwerden hervorrufen kann, die man wohl sicherlich als Verletzungen in diesem Sinne werten muss.

Offenbar existieren in Frankreich nationale Vorschriften, die ausschließlich die Verfahren „blocks-away“ und „top-of-descent“ erlauben, dies jedenfalls geht aus einem Information Paper aus dem Jahr 2001 hervor, das mir im Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main von der Beklagtenseite vorgelegt wurde. Beide Verfahren beinhalten ein Inflight-Spraying, also eine Desinsektion in Anwesenheit der Passagiere.

Es steht zu hoffen, dass es in diesem Punkt zu einem Umdenken und einer Änderung der einschlägigen Bestimmungen kommt, denn sonst wird Passagieren, die befürchten, empfindlich auf eine Desinsektion zu reagieren, wohl nur übrig bleiben, sich gezielt zu informieren, ob auf einer bestimmten Flugroute eine Desinsektion durchgeführt wird, in welchem Verfahren diese erfolgt und sich dann im Zweifel für die Airline zu entscheiden, die das schonendere Verfahren anwendet oder gänzlich von der Reise abzusehen.

Autor:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm

Medizinrecht-Versicherungsrecht-Lebensmittelrecht

Bohl & Coll. Rechtsanwälte

Franz-Ludwig-Str. 9

97072 Würzburg

Tel. 0931 – 796 45-0 E-Mail: tamm@ra-bohl.de

Internet: www.tamm-law.de und www.ra-bohl.de

Literatur:

  1. Vgl. Palandt, 67. Aufl., § 242, Rn. 37 und § 280, Rn. 30.
  2. Vgl. z.B. State of California Health and Human Services Agency, Department of Health Services „Occupational Illness Among Flight Attendants due to Aircraft Desinsection“, October 23, 2003.2