Archiv der Kategorie ‘Allergien‘

Japanische Wissenschaftler belegen MCS im Tierversuch

labor.jpg

Während die Zahl der Menschen, die unter Chemikalien-Sensitivität leiden, vor allem in den Industrieländern stetig zunimmt, versuchen Wissenschaftler mit Nachdruck Ursachen, Mechanismen und Auswirkungen der Umweltkrankheit zu erforschen. Eine aktuell im Juli in der Zeitschrift Toxicologial Letters erschienene Studie aus Japan geht dem Allergieaspekt bei Chemikalien-Sensitivität (MCS) nach. Die von den Wissenschaftlern des Instituts für Umwelttechnologie angewendete Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die zukünftige MCS Forschung sehr hilfreich sein.

Ein Zwischenfall reicht aus
Für das Team von Prof. Saito ist Multiple Chemikaliensensitivität (MCS) durch verschiedene Anzeichen charakterisiert, darunter neurologische Störungen und Allergien. Die der Krankheit zugrunde liegende Exposition kann nach ihrem Dafürhalten von einem größeren Zwischenfall herrühren, wie einem Chemieunfall, oder von langfristigem Kontakt mit niedrigen Konzentrationen von Chemikalien.


Allergieaspekt bei MCS?
In ihrer aktuellen Forschungsstudie interessierte sich Saito und sein Team insbesondere für den Allergieaspekt von MCS und die Feststellung von chemikalienbezogener Hypersensitivität im Niedrigdosisbereich. Sie verwendeten langfristige Sensibilisierung, gefolgt von Provokation im Niedrigdosisbereich, um Sensibilisierungen durch bekannte sensibilisierende Substanzen, die auf Typ 2 T-Helferzellen (Th2-Zellen) wirken, (Trimellitic Anhydrid (TMA) und Toluol Diisocyanat (TDI)), sowie eine sensibilisierende Substanz vom Th1-Typ (2,4-Dinitrochlorbenzol (DNCB)) zu belegen.

Provozierte Sensibilisierung bringt Fakten zutage
Nach lokaler Sensibilisierung von BALB/c-Mäusen neunmal im Verlauf von drei Wochen (Standardmausmodell) und Provokation derselben mit TMA, TDI oder DNCB untersuchten die Wissenschaftler die an den Ohren lokalisierten Lymphknoten der Mäuse hinsichtlich der Anzahl der Lymphozyten, der Oberflächenantigenexpression der B-Zellen sowie der lokalen Zytokinproduktion und maßen antigenspezifische Serum-IgE Konzentrationen.


Bei entnommenen restimulierten Lymphknotenzellen induzierten TMA und TDI ausgeprägte Anstiege von antigenspezifischem Serum-IgE und von Th2-Zytokinen (IL-4, IL-5, IL-10, und IL-13), DNCB induzierte ausgeprägte Anstiege von Th1-Zytokinen (IL-2, IFN-gamma und TNF-alpha), ohne das antigenspezifische Serum-IgE zu erhöhen.

Forschung überzeugt und setzt neue Maßstäbe
Die Forschungsergebnisse von Saito und seinem Team überzeugen, denn alle Chemikalien induzierten signifikante Anstiege in der Zahl der Lymphozyten und der Antigenexpression bei B-Zellen.

Das von den japanischen Wissenschaftlern verwendete Mausmodell ermöglichte ihnen die Identifikation und Charakterisierung von chemikalienbezogenen allergischen Reaktionen bei niedrigen Konzen-trationen. Die von ihnen eingesetzte Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die Feststellung von Hypersensibilitäten, die mit Umweltchemikalien in Zusammenhang stehen, nützlich sein.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, September 2008

Übersetzung: Karlheinz

Literatur: Fukuyama T, Ueda H, Hayashi K, Tajima Y, Shuto Y, Saito TR, Harada T, Kosaka T., Detection of low-level environmental chemical allergy by a long-term sensitization method, Toxicol Lett. 2008 Jul 30;180(1):1-8.

Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert

schule-in-norwegen.jpg

NAAF: Duftstoffverbot der Gesundheit von Kindern zuliebe

Norwegen gehört zu den wenigen Industrieländern auf der Welt mit sehr sauberer Luft und sauberem Wasser. Doch selbst in diesem Land klagen Menschen über Atemwegsbeschwerden, Allergien und Chemikalien-Sensitivität. Stark im Anstieg sind Allergien auf Duftstoffe, weil der Konsum von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten auch in diesem nordischen Land, mit über 80000 km Küste (inkl. der vielen Inseln) und sechsundzwanzig Berggipfeln mit über 2300 Metern Höhe, rasant ansteigt. Gesundheitlich besonders betroffen sind Kinder, weshalb der norwegische Asthma- und Allergiebund eine Forderung nach einem Duftstoffverbot in Schulen und Kindergärten stellt:

NAAF: Die Gesundheit von Kindern sollte vor persönlicher Eitelkeit stehen

Immer mehr Menschen reagieren auf verschiedene chemische Stoffe, insbesondere auch Kinder. Duftstoff-intoleranzen sind uns bekannt (NAAF), und vieles deutet darauf hin, dass das Problem immer stärker zunimmt. Durch Informationen und kompatible Regeln kann viel erreicht werden, so dass niemand mehr Angst haben muss vor den gesundheitsschädlichen Gerüchen.

Dass Rauchen und Zigarettenrauch Probleme bereiten, wurde nach und nach zu Allgemeinwissen und erfuhr eine breite Akzeptanz, aber nicht jeder versteht sofort, dass vermeintlich gute Düfte für viele Menschen genauso so problematisch sein können.

Für die Gruppe von Kindern, die auf Duftstoffe reagieren, bedeutet es im Alltag, dass ein Besuch im Kindergarten und der Schule für sie komplizierter und schwieriger ist als für andere, weil viele Ältere die Luft durch Duftstoffvernebler und andere parfümierte Produkte verschmutzen.

Die Verwendung von parfümierten Produkten ist ein Luftverschmutzungsfaktor, dem diese bedauernswerten Kinder im Unterricht in den Innenräumen den Großteil des Tages ausgesetzt sind. Durch Einatmen dieser vielen chemischen Stoffe kommt es unter anderem zu Schädigung der Atmungsorgane. Sie können auch auf der Haut Reaktionen verursachen, bspw. in Form von Ekzemen.

Mehr und mehr
Die Meisten von uns sind täglich, direkt oder indirekt, einer immer größer werdenden Anzahl von parfümierten Produkten ausgesetzt. Eine Tatsache, die vom Zeitpunkt der Geburt an immer mehr ansteigt. Es ist also zu erwarten, dass immer Menschen dadurch krank und überempfindlich werden.

Eine frühere Studie aus England belegt, dass Parfümallergien bei Kindern unter 9 Jahren bei 2,8% liegen, während das Vorkommen bei Erwachsenen über 60 Jahre fast 14% betrug. Laut einer Studie aus Dänemark reagieren 40% der Erwachsenen auf Parfümgeruch.

Der Begriff  „Parfümierte Produkte“ kann alles Mögliche bedeuten, von Parfüm in reiner Form, Kosmetika, bis zu Waschmitteln für Kleider und Reinigungsprodukten. Wenn wir uns der Folgen richtig bewusst wären, dass Exposition gegenüber Parfüm auf lange Sicht zu großen Schäden führt, würden alle Gewerkschaften Duftstoffe am Arbeitsplatz verbieten!

„Die Gesundheit von Kindern hat vor persönlicher Eitelkeit zu stehen“, so der norwegischen Asthma und Allergiebund (NAAF).

„Diese Kinder leiden unter einer Behinderung, die unsichtbar ist, und sie werden deswegen nicht in gleicher Weise wie Kinder mit sichtbaren Behinderungen, wie Seh-, Hör- oder körperlich Behinderte, berücksichtigt.“

Zugang für alle
In der Info T-4/98 zum Thema „Kinder und Planung“, sagt die Behörde, „dass die Schaffung einer guten Erziehung und gesunder Umgebungen für Kinder und junge Menschen in den örtlichen Gemeinden angebracht ist, die vor allem auf die speziellen Bedürfnisse von behinderten Kindern und jungen Menschen abgestimmt ist.“

Umfassendes Design und die Zugänglichkeit für alle sollte im ganzen Land auf der Tagesordnung stehen. Die Gemeinden müssten dies als einen roten Faden in allen Planungsbestrebungen und Lösungen, mit bestmöglicher Verfügbarkeit auf die örtlichen Bedingungen, abstimmen. Ein Index ist eine gute Planungsgrundlage.

Wenn man die Planung auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abstimmt, sind die Lösungen in den meisten Fällen gleichzeitig besser für Menschen ohne Behinderungen.

Andere Länder haben sich diesbezüglich schneller weiterentwickelt als Norwegen,   z. B. Kanada. Wir haben diese Vorgaben für einige Arbeitsplätze hier im Hause angenommen, NAAF hat auch seit Jahren Duftstoffverbot.

Ein Verbot der Verwendung von Duftstoffen in Schulen und Kindergärten ist zwar eine sehr umfassende Maßnahme, sollte dennoch populär in allen Kommunen werden, trotz dass die Kommunen oft die Ausrede benutzen, dass die Kassen leer seien.

Denn PARFUMVERBOT IST „GRATIS“, und allgemeine persönliche Hygiene und ein parfumfreies Deodorant sind sehr effektiv!

Saubere Luft sollten alle genießen, auch wenn die Probleme durch Schadstoffe für Menschen mit Asthma und Allergien am Größten sind.


Literatur: NAAF, Barnas helse må gå foran personalets forfengelighet, 28.08. 2008

Übersetzung: Alena Jula, Norwegen

CSN Blog Top 10 – häufigst gelesene Artikel über MCS, Umweltmedizin, Umweltpolitik

csn-blog-lesen.jpg

Seit fast einem Jahr gibt es den CSN Blog, dessen Hauptthema Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist. Der CSN Blog ist zwischenzeitlich ein beliebter Treffpunkt für alle geworden, die mehr über MCS, Umweltkrankheiten und Umweltpolitik wissen wollen. Im CSN Blog sind derzeit 116 Artikel in 40 Kategorien und 1170 Kommentare zu lesen.


TOP 10 * Die 10 am häufigsten gelesenen Artikel im CSN Blog * Top 10

  1. WIDERLEGT Lüge Nummer 2: MCS ist selten

  2. Die 10 größten Lügen über MCS

  3. Tyrannisierte Ärzte bekommen Unterstützung von Ärzteverband

  4. Strafanzeige und das zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Binz – Hintergründe

  5. Wissenschaftlicher Sachstand zu Multiple Chemical Sensitivity (MCS)

  6. Mutige Ärzte fehlen unserem Land

  7. Reaktion auf Parfum auch ohne Riechen des Parfums möglich

  8. Wannseeschwimmer berichtet: Fachgespräch: „Wenn die Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“

  9. Umweltmedizin: PET Scan zeigt, dass die Geruchsverarbeitung bei Chemical Sensitivity (MCS) gestört ist

  10. Diagnostik von Chemikalien-Sensitivität in der Praxis

An Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankter Mann erhielt Recht vom Schweizer Bundesgericht

schweizer-fahne-x.jpg

In der Schweiz wurde vom obersten Gericht, dem Schweizer Bundesgericht, ein bahnbrechendes Urteil zugunsten eines an Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankten Mannes gesprochen. Der Mann war vor Gericht gegangen, weil er krankheitsbedingt schadstoffarme, biologische Nahrung benötigt. Nach einem zweijährigen Kampf bekam er Recht zugesprochen und erhält nun 175,- S.Fr. Diätkostenanspruch pro Monat für biologische, schadstoffarme Ernährung.

Das zugrunde liegende Urteil:

Tribunale federaleTribunal federal

{T 0/2}8C_346/2007 Urteil vom 4. August 2008

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Ursprung, Präsident, Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Frésard, Gerichtsschreiberin Hofer.

Parteien

B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007.

Sachverhalt:

A. Der 1963 geborene B.________ meldete sich im Mai 2006 zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente an. Bei den Ausgaben machte er unter anderem die Berücksichtigung von Diätkosten geltend. Mit Verfügungen vom 8. November 2006 sprach ihm die Ausgleichskasse Schwyz rückwirkend ab 1. September 2004 Ergänzungsleistungen zu, bei deren Berechnung sie keine Diätkostenpauschale berücksichtigte. Im Rahmen der gegen diese Verfügung erhobenen Einsprache ersuchte der Versicherte unter anderem erneut um Vergütung der Mehrkosten für die benötigte Diät in der Höhe von monatlich Fr. 175.-. Die Ausgleichskasse trat am 9. Januar 2007 in diesem Punkt auf die Einsprache nicht ein, da aus dem Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 17. Juli 2006 die Erforderlichkeit einer „lebensnotwendigen“ Diät nicht hervorgehe und das am 7. Dezember 2006 eingeforderte Arztzeugnis nicht innert Frist eingereicht worden sei.

B. B.________ erhob gegen den Einspracheentscheid Beschwerde, welche das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit Entscheid vom 26. April 2007 abwies, soweit es darauf eintrat.

C. Beschwerdeweise beantragt B.________, aus Gründen der Prozessökonomie sei das Verfahren mit dem am Bundesgericht hängigen Rentenverfahren zu vereinigen, und es sei die Ausgleichskasse zu verpflichten, in der Zeit von September 2004 bis Oktober 2006 angefallene Diätkosten im Betrag von Fr. 4550.- (26 Monate zu Fr. 175.-) nachzuzahlen und solche auch ab diesem Zeitpunkt zu vergüten. Zudem ersucht er um Überweisung der Ergänzungsleistungen zusammen mit der Invalidenrente jeweils in den ersten drei Tagen eines Monats. Des Weitern wird die unentgeltliche Prozessführung verlangt.Die Ausgleichskasse schliesst auf Abweisung der Beschwerde, während das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung verzichtet.

Erwägungen:

1. Der Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren I 7/07, die Invalidenrente betreffend, erweist sich als gegenstandslos, da jenes Verfahren bereits mit Urteil vom 11. Mai 2007 abgeschlossen worden ist.

2. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) kann wegen Rechtsverletzung gemäss Art. 95 ff. BGG erhoben werden. Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 Abs. 2 BGG).

3.3.1 Die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung haben durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Schaffung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (AS 2007 5779) eine umfassende Neuregelung erfahren. Gemäss den nunmehr geltenden Bestimmungen werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben (Art. 14 Abs. 1 und 3 ELG) durch die Kantone bezeichnet (Art. 14 Abs. 2 ELG). Die bisherige bundesrechtliche Regelung (Art. 3-18 ELKV) bleibt jedoch während einer Dauer von höchstens drei Jahren ab 1. Januar 2008 anwendbar, solange der Kanton keine diesbezüglichen Normen erlassen hat (Art. 34 ELG). Weil in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich diejenigen (materiellen) Rechtssätze massgebend sind, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben (BGE 132 V 215 E. 3.1.1 S. 220 mit Hinweisen), richtet sich der hier zu beurteilende Anspruch auf Vergütung der Diätkosten bis zum für die Beurteilung massgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheids vom 9. Januar 2007 (BGE 131 V 242 E. 2.1 S. 243; 121 V 362 E. 1b S. 366) nach den bis Ende 2007 gültig gewesenen Bestimmungen (Urteil 8C_147/2007 vom 27. Februar 2008).

3.2 Nach Art. 3d Abs. 1 ELG ist Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung unter anderem ein Anspruch einzuräumen auf die Vergütung von ausgewiesenen, im laufenden Jahr entstandenen Kosten für Diät (lit. c in der vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Gemäss Art. 3d Abs. 4 ELG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 ELV bezeichnet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten. Laut Art. 9 ELKV gelten ausgewiesene Mehrkosten für vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die weder in einem Heim noch Spital leben, als Krankheitskosten. Es ist ein jährlicher Pauschalbetrag von Fr. 2100.- zu vergüten.

3.3 Wie im Urteil P 16/03 vom 30. November 2004 (ZVW 60/2005 S. 127) ausgeführt, kann es nicht um die Berücksichtigung irgendwelcher Diät gehen, zumal die Verordnungsbestimmung auf der Gesetzesnorm über die vergütungsfähigen Krankheits- und Behinderungskosten beruht. Um zu den Krankheitskosten gezählt werden zu können, muss es sich um eine qualifizierte Diät handeln, was der Verordnungsgeber mit „lebensnotwendig“ zum Ausdruck bringen wollte. Wie die in jenem Urteil angeführten Beispiele von Diabetikern und an einer totalen Milchlaktoseintoleranz leidenden Versicherten zeigen, ist „lebensnotwendig“ nicht im Sinne von „lebensgefährlich“, sondern im Sinne einer aus medizinischer Sicht objektiv notwendigen Massnahme zu verstehen, welche zur Heilung, Linderung oder Stabilisierung eines Leidens erforderlich ist (vgl. dazu auch Ralph Jöhl, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in: Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Band XIV, Soziale Sicherheit, 2. Aufl. Basel 2007, S. 1894 f.; in diesem Sinne auch altrechtlich: EVGE 1968 S. 66).

4.4.1 Nach den vorinstanzlichen Feststellungen ist der Beschwerdeführer gemäss Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 3. Januar 2007 wegen multiplen chemischen Empfindlichkeiten (ZNS und Immunsystem befallen) auf biologische Produkte angewiesen. Das kantonale Gericht hat erwogen, wer nach den Grundsätzen der Verordnung über die biologische Landwirtschaft hergestellte Lebensmittel konsumiere, nehme allenfalls Produkte zu sich, die auf umweltschonende Weise hergestellt worden seien. Diese Bio-Kost falle jedoch nicht unter den Begriff Diät oder Krankheitskost. Überdies sei nicht erstellt, noch werde geltend gemacht, dass und allenfalls weshalb der Genuss von biologischen Lebensmitteln für den Beschwerdeführer lebensnotwendig sei. Ebenfalls nicht erstellt seien allenfalls daraus resultierende Mehrkosten.

4.2 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, die Notwendigkeit einer möglichst schadstofffreien biologischen Ernährung sei aufgrund seiner Nahrungsmittelallergie medizinisch ausgewiesen, weshalb ihm die daraus entstehenden Mehrkosten von rund 20 % zu vergüten seien.

5.5.1 Diätkost kann unter anderem darin bestehen, dass sie bestimmte Stoffe nicht enthält. Dies ist bei Bio-Lebensmitteln insofern der Fall, als sie gemäss Art. 3 lit. b der Bio-Verordnung (SR 910.18) unter Vermeidung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten produziert werden. Damit enthalten sie weniger Schadstoffe als konventionell hergestellte Lebensmittel. Da der Beschwerdeführer gemäss Bericht des Dr. med. J.________ vom 21. Juni 2005 unter Empfindlichkeiten auf Umweltchemikalien vieler Art leidet und sich diese laut dem ärztlichen Zeugnis vom 23. März 2006 auch im Ernährungsbereich äussern und die entsprechenden Symptome ernst zu nehmen sind, muss er darauf achten, seine Nahrungsaufnahme so zu wählen, dass möglichst wenig Schadstoffe darin enthalten sind. Aufgrund der Leiden des Versicherten erweist sich die Einhaltung der möglichst schadstoffarmen Diät aus medizinischer Sicht daher als geboten.

5.2 Was die Höhe der dem Beschwerdeführer entstehenden Mehrkosten betrifft, rechnet dieser in der Beschwerdeschrift vor, dass ihm wegen der besonderen Ernährung ein täglicher Mehraufwand von Fr. 6.- entsteht. Diese Darlegung vermag zu überzeugen und entspricht durchaus der Realität. Damit liegt ein hinreichender Nachweis für die geltend gemachten Diätkosten vor, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer den Pauschalbetrag von jährlich Fr. 2100.- zuzugestehen. Der vorinstanzliche Entscheid erweist sich in diesem Punkt daher als bundesrechtswidrig.

6. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Ergänzungsleistungen seien zusammen mit der Invalidenrente jeweils im Voraus und somit in den ersten drei Tagen des Monats auszuzahlen.

6.1 Die Vorinstanz hat dazu festgehalten, § 4 der kantonalen Vollzugsverordnung zum ELG lege fest, dass die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die AHV betreffend der Auszahlung der Renten bei den Ergänzungsleistungen sinngemäss anzuwenden seien. Somit seien die Ergänzungsleistungen zusammen mit der IV-Rente so auszuzahlen, dass die EL des laufenden Monats bis spätestens am 20. Tag des entsprechenden Monats zur Auszahlung gelange (vgl. Art. 19 Abs. 1 und 3 ATSG in Verbindung mit Art. 82 IVV und Art. 72 AHVV). Soweit der Beschwerdeführer die Auszahlung der EL zusammen mit der IV-Rente verlange, sei diesem Begehren zu entsprechen, soweit er die Auszahlung in den ersten drei Tagen des jeweiligen Monats anbegehre, sei der Antrag abzuweisen.

6.2 Die Auszahlungsregelung des in den Bereichen Invalidenversicherung und Ergänzungsleistung sinngemäss anwendbaren Art. 72 AHVV wurde in BGE 127 V 1 ausdrücklich als gesetzmässig bezeichnet. Daran hat sich, entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers, unter der Herrschaft von Art. 19 ATSG nichts geändert (vgl. auch Kieser, ATSG-Kommentar, N 24 zu Art. 19), weshalb sein Antrag ohne weiteres abzuweisen ist.

7. Das Verfahren ist kostenpflichtig (Art. 65 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a BGG). Aufgrund des Ausgangs des Verfahrens gilt die Beschwerdegegnerin als unterliegende Partei, weshalb ihr die Kosten aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG). Damit wird das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Prozessführung gegenstandslos.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007 und der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 9. Januar 2007 werden aufgehoben, soweit sie die Vergütung von Diätkosten betreffen. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf Diätkosten im Betrage von Fr. 2100.- im Jahr hat. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.

3.Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. August 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilungdes Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:         Die Gerichtsschreiberin:

Ursprung                   Hofer

Geheimnis um Inhaltsstoffe in duftstoffhaltigen Produkten gelüftet

flaschen1.jpg

Duftstoffhaltige Alltagsprodukte sind allgegenwärtig – Kosmetika, Parfums, Wasch- und Reinigungsmittel, Duftsprays – wo begegnet man ihnen nicht?

Sie sind in unseren Wohnräumen ebenso anzutreffen wie im öffentlichen Bereich und auf Arbeitsplätzen. Obwohl duftstoffhaltige Produkte so weit verbreitet sind, sind ihre Inhaltsstoffe der Allgemeinheit weitgehend unbekannt und es stehen ihr keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung, weil die Preisgabe der Informationen durch Hersteller nicht vorgeschrieben ist. Eine aktuelle Studie von Anne Steinemann von der Universität Washington bringt ganz neue Erkenntnisse und Antworten auf Fragen, die schon zu lange offen stehen. Steinemann untersuchte sechs repräsentative Produkte, nahezu 100 Lösungsmittel wurden dabei identifiziert, wovon kein einziges Lösungsmittel auf der Verpackung aufgeführt war.

Kein Gesetz greift bei Duftstoffen
Duftstoffe sind, obwohl sie uns allgegenwärtig umgeben und gesundheitsschädliche Chemikalien enthalten, gesetzlich weitgehend vogelfrei. Das bedeutet, dass der Verbraucher und derjenige, der ihnen ausgesetzt ist, nicht weiß, was er genau im Einzelnen ausgesetzt ist, und er kann es auch nicht in Erfahrung bringen, weil kein Gesetz in Europa oder den USA es vorschreibt, sie komplett zu deklarieren. Auch müssen bei solchen Produkten keine Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert werden, außer für Arbeitssicherheit bei der Produktion oder in Einzelfällen bei Luftfrachttransporten. Wobei die Sicherheitsdatenblätter, wenn sie gründlich studiert werden, meist äußerst mangel- und lückenhaft sind und fast nie Hinweise auf Gefahren hinsichtlich chronischer Toxizität liefern. Der normale Verbraucher hat ohnehin keinen Zugang zu diesen Informationen.

Auf Verpackungen muss lediglich das Wort „Duftstoffe oder Parfum“ aufgeführt werden und einige Komponenten, wenn ihr Anteil einen gewissen Prozentsatz übersteigt, sowie gesetzlich geregelte 26 Substanzen mit allergenem Potential. Es muss im Einzelnen nicht aufgeführt werden, was sich hinter dem Begriff  „Duftstoff oder Parfum“ verbirgt. Was kaum ein Verbraucher weiß, sogar ein Produkt, was als „duftfrei“ deklariert ist, kann Duftstoffe enthalten, die gleichzeitig durch eine Maskierungssubstanz neutralisiert wurden.

Die Hersteller schützen sich, in dem sie das Produktgeheimnis in den Vordergrund stellen und dies als Entschuldigung anführen dafür, dass sie Inhaltsstoffe nicht oder nicht vollständig zu deklarieren. Nur eine vollständige, kostenintensive chemische Analyse der Inhaltsstoffe in einem Produkt kann ein solches Produktgeheimnis lüften.

Unterschätzte Gefahrenquellen
Chemikalien sind im Normalfall unsichtbar, das macht es schwierig festzustellen ob, wo, wann und auf welche Weise man welchen Chemikalien für wie lange ausgesetzt ist. Auswirkungen durch Chemikalien auf die Gesundheit sind schwer nachzuvollziehen, weil sie oft subtil ablaufen und der Normalbürger sie nicht einordnen kann. Viele der Auswirkungen verlaufen unterschwellig, oder in Phasen und im subklinischen Bereich ab. Die wenigsten Auswirkungen von Chemikalien treten unmittelbar auf und sind sofort erkennbar. Erschwerend stehen im Fall von Duftstoffen keine Warnhinweise oder vollständige Inhaltsstofflisten auf der Verpackung. Ganz besonders bedenklich einzustufen sind chronische Expositionen gegenüber Chemikaliengemischen, wie wir sie im Alltag überall antreffen und solche, die im Niedrigdosisbereich ablaufen. Sie werden in der Regel in ihrer Wirkung, die auf lange Sicht meist in den Auswirkungen einer akuten Exposition gleichkommt, unterschätzt.

Der Alltag  – unsichtbare Gifte auf leisen Sohlen

Wissenschaftler stellten in den letzten beiden Jahrzehnten zweifelsfrei fest, dass wir in unserem Alltag im Prinzip rund um die Uhr Lösungsmitteln (VOC’s) ausgesetzt sind. Fast 90% der Lösungsmittel, denen wir in unserem Alltag ausgesetzt sind, stammt nicht aus Quellen, die wir für verantwortlich halten würden, sondern haben paradoxerweise ihren Ursprung dort, wo es keine gesetzliche Regulierung gibt und niemand hinschaut oder kontrolliert. Ganz besonders Duftstoffe, die in einer Unzahl von Alltagsprodukten Einzug gehalten haben, können als primäre Quelle von Lösungsmitteln im Alltag genannt werden: Waschmittel, Parfums, Aftershaves, Raufduftsprays, Spülmittel, Pflegemittel, Kosmetika, Seifen, Lotionen, Reiniger, etc. Ein individueller „Duftstoff“ in einen Produkt kann mehrere Hundert einzelne Chemikalien enthalten. Über 2600 Chemikalien sind zur Herstellung in Duftstoffkompositionen registriert, von denen die individuelle Zusammensetzung für die Öffentlichkeit nicht bekannt und nicht zugänglich ist.

Viele Unbekannte, die ungeahnte Wirkung haben
Bisher wurde wenig Forschung darauf verwendet festzustellen, welche Lösungsmittel in duftstoffhaltigen Produkten enthalten sind. Die Studien von Wallace (1991) und Cooper (1992) gehören zu den Meilensteinen der Forschung zu diesem Thema. Die beiden Wissenschaftler untersuchten 31 duftstoffhaltige Alltagsprodukte, darunter waren u.a. Deos, Seifen, Duftsprays, Parfums und Weichspüler. Zu den Lösungsmitteln, die in einem Drittel der Produkte enthalten waren, gehörten Ethanol, Limonene, Linalool und verschiedene andere Aldehyde und Terpene. Auch Rastogi und sein Forscherteam fanden in 59 duftstoffhaltigen Alltagsprodukten, die sie untersuchten, Komponenten, die die Gesundheit beeinträchtigen. Das große Problem, das nur bei genauer Betrachtungsweise zutage tritt, ist, dass diese Chemikalien oft hochreaktiv sind und wieder mit anderen Substanzen reagieren und so zusätzlich eine Sekundärbelastung schaffen. Terpene, die häufig als Duftstoffe Verwendung finden, oxidieren mit Ozon in der Luft (natürliches Ozon und durch Geräte wie z.B. Kopierer) und produzieren so eine Sekundärbelastung, die wesentlich toxischer sein kann als die Ursprungssubstanz. Formaldehyd ist eine der Chemikalien, die bei solchen Prozessen neben Feinstaubbelastung entstehen kann.

Duftstoffe als Auslöser von Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden
Steinermann führte in ihrer Studie an, dass Kontakt zu duftstoffhaltigen Alltagsprodukten in einigen Studien in direkten Zusammenhang mit Asthma, Kopfschmerzen, Kontaktdermatitis, Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden gebracht wurde. Die Wissenschaftlerin führte auch Studien der Duftstoffindustrie an, die genau das Gegenteil behaupten, um das Dilemma in dem wir stecken zu verdeutlichen.

In zwei vorherigen epidemiologischen Studien hatte Steinemann (Caress und Steinemann 2004, 2005) anhand von zwei Kategorien von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten festgestellt, dass 17.8% und 20.5% der US Bevölkerung über Kopfschmerzen, Atembeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden durch Raumduftsprays und andere „Lufterfrischer“ leiden, wenn sie diesen ausgesetzt sind.

In der zweiten Studie berichtete das Wissenschaftlerteam über Irritationen, die durch Waschmittel, Weichspüler und Vliestüchern für in den Trockner bei 10.9% der Bevölkerung beklagt wurden, wenn die Waschzusätze durch Wasch- und Trockenvorgänge in die Außenluft gelangten. Bei dem Teil der Bevölkerung, der bereits sensibilisiert ist, wie bspw. bei Asthmatikern, lag der Prozentsatz noch höher. Von dieser Bevölkerungsgruppe berichteten 29.7% und 37.2% über Atembeschwerden und andere Gesundheitsbeschwerden, wenn sie Raumduftsprays ausgesetzt seien, und 21.2% beklagte sich über Irritationen durch den Geruch von Waschmitteln, Weichspülern und Vliestüchern für in den Trockner, der während des Wasch- und Trockenvorgangs in die Außenluft gelangt.

Analysen bringen toxische Lösungsmittel zutage
Moderne Laboranalytik macht es einfach, ein Produkt in seine Bestandteile auseinander zu nehmen. Steinemann benutzte gaschromatographische und massenspektrometrische Verfahren in Kopfhöhe, um die Lösungsmittel, die eine Auswahl in den USA gängiger bedufteter Alltagsprodukte enthält, möglichst alltagsnah zu ermitteln. Sie untersuchte die Bestseller aus den Produktgruppen: Lufterfrischer (Toilettensteine, Sprays, Duftstecker) und Waschzusätze (Trocknertücher, Weichspüler, Waschmittel).

Lufterfrischer – keine frische Luft zum Atmen

Toilettensteine
Steinemann untersuchte in ihrer Studie spezielle Toilettensteine, wie sie in den Toiletten der 20 größten Airlines zum Einsatz kommen. Neben Terpenen wie d-Limonen und Pinenen, enthielten diese u.a. Azeton, Ethanol und Acetaldehyd, die in den USA als toxische Substanzen gelistet sind. Die Produktverpackung und Sicherheitsdatenblätter teilten keine dieser gefährlichen Inhaltsstoffe mit. Im Gegenteil, im Sicherheitsdatenblatt stand zu lesen, dass die Inhaltsstoffe Produktgeheimnis seien und nicht offenbart würden.

Toilettenduftspender
Es gibt kaum noch eine öffentliche Toilette, in der kein Duftspender hängt und den Benutzern rücksichtslos Chemikalien überpustet. Auch in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten kommen solche Duftstoffvernebler zum Einsatz. Steinemann ermittelte auch bei dieser Produktgruppe beim Bestsellerprodukt Lösungsmittel und als Allergen bekannte Inhaltsstoffe (u.a. Octanal, 3-Hexen-1-ol, Ethanol, Pinene, Nonanal, Linalool, d-Limone). Das im Duftspendergemisch enthaltene Octanal bspw. ist mit einem Andreaskreuz als reizender Gefahrstoff gekennzeichnet. Als Sicherheitshinweis für dieses Aldehyd gilt: Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Die Wissenschaftlerin musste feststellen, dass weder das Octanal noch die anderen Chemikalien deklariert waren oder auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt wurden. Produktgeheimnis.

Duftstecker
Mittels Wärme werden Duftstoffplättchen in Duftsteckern erhitzt und verströmen über einen längeren Zeitraum Geruch. Sie werden hauptsächlich privat genutzt, aber auch in Geschäften und auf Arbeitsplätzen z.B. in Büros. Steinemann ermittelte sieben  Chemikalien (u.a. Azeton, Ethanol, Isopropanol, Benzaldehyd, Pinene, Äthylazetat), die normalerweise als toxisch oder gefährlich eingestuft sind. Keiner der Inhaltsstoffe wurde im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt. Das Sicherheitsdatenblatt enthielt lediglich den Vermerk: „Mischung von Parfumölen“.

Frische Wäsche?

Duftvlies für den Trockner
Vliestücher für den Trockner, die Duft verströmen und die Wäsche weich machen, werden mittlerweile immer häufiger verwendet. Steinemann musste auch bei dem Bestsellerprodukt dieser Produktsparte feststellen, dass keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestuften Inhaltsstoffe (u.a. d-Limonen, Pinene, Ethanol, Benzylacetat, Phenyl- Ethyl- Acetat) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Weichspüler
In nahezu jeden Haushalt haben Weichspüler, eine Flüssigkeit, die in den Waschgang gegeben wird, irgendwann Einzug gehalten. Bei diesem Produkt musste Steinemann ebenfalls feststellen, dass es Lösemittel enthielt und keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. Chlormethan, Ethanol, Pinene, Acetaldehyd) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt war.

Flüssigwaschmittel

Gängigerweise werden fast nur noch Flüssigwaschmittel zur Wäschepflege verwendet. Nahezu ausnahmslos enthalten sie Duftstoffe. Steinemann identifizierte durch Analyse beim meist verkauften Produkt, fünf gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. 1-4 Dioxan, Ethanol, Pinene, Äthylacetat, 2-Butanon), die nicht im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Alltagsprodukte mit Duft – eine verschleierte Gefahr
Steinemann’s Studie zeigt einen Missstand auf, der dringend korrekturbedürftig ist, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mittels Analysen fand die Wissenschaftlerin in sechs Alltagsprodukten, die in ihrer Produktklasse Bestseller waren, 98 verschiedene teils hochreaktive Lösungsmittel. Fünf der sechs untersuchten Produkte emittierten einen oder mehrere gefährliche Luftschadstoffe, bei keinem Produkt wurden die Lösungsmittel als Inhaltsstoff auf der Verpackung aufgeführt, obwohl sie als Chemikalie gesetzlich als gesundheitsgefährlich oder toxisch eingestuft sind. Nur ein Lösungsmittel war auf einem Sicherheitsdatenblatt bei einem einzigen Produkt aufgeführt, was nur Behörden oder Firmen vorgelegt wird.

Eine Auflistung aller Chemikalien (in manchen Fällen mehrere Hundert), die sich in einem duftstoffhaltigen Produkt befinden, könnte Verbraucher erheblich verunsichern und in Alarmzustand versetzen. Keine Information über gesundheitsgefährliche oder toxische Inhaltsstoffe hingegen wiegt den Verbraucher fälschlicherweise in Sicherheit und er kann sich nicht angemessen schützen. Die Wissenschaft und die Gesetzgeber sind gefragt, einen Mittelweg zu finden und mitzuhelfen, die Verbrauchersicherheit sicherzustellen und Auswirkungen von Chemikalien durch duftstoffhaltigen Produkte zu erforschen und zu reglementieren.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 14. August 2008

Literatur:
Anne C. Steinemann, Fragranced consumer products and undisclosed ingredients, Department of Civil and Environmental Engineering, Evans School of Public Affairs, University of Washington, USA, Environ Impact Asses Rev (2008), doi:10:1016/j.eiar.2008.05.002

CSN-Blogfrage der Woche: Kann man trotz MCS ein Haustier halten?

haustier-katze.jpg

Chemikalien-Sensibilität (MCS) ist eine Krankheit, die zwangsläufig einsam werden lässt.

Durch Reaktionen auf Alltagschemikalien wie Parfum und Duftstoffe, Abgase, frischer Farbe, Zeitungsdruck, Reinigungsmittel, etc., ist für die Erkrankten meist keine Teilnahme am normalen Leben mehr möglich. Sie bekommen Kopfschmerzen, Übelkeit, Krämpfe, werden schwindlig, um nur ein paar Beispiele für Beschwerden aufzuzählen, die diese Menschen erleiden.

Um beschwerdefrei zu sein, müssen MCS- Kranke Chemikalien meiden, was in der Realität bedeutet: Chemikaliensensible müssen wegen ihrer Reaktionen völlig isoliert leben, sie können meist keinen Beruf mehr ausüben und Hobbys, die noch auszuüben wären, gibt es kaum. Was ganz schlimm ist, gängigerweise ist Freunden die Umstellung auf duftfreie Kosmetika und Waschmittel zu aufwendig, es bleibt also nur selten noch ein treuer Freund übrig.


Blogfrage der Woche:

  • Gegen Einsamkeit kann ein Haustier helfen und Trost spenden. Doch kann man mit MCS eine Katze, einen Hund, ein Vögelchen oder ein anderes Haustier halten?
  • Was sind Eure Erfahrungen?

Alkohol in Parfums und Duftstoffen verstärkt Gesundheitsbeschwerden

capsaicin-test.jpg

Die schwedische Wissenschaftlerin Eva Millqvist forscht seit vielen Jahren nach den Ursachen von Hypersensitivitätsreaktionen bei Menschen mit Chemikalien-Sensitivität und sensorischer Hyperreaktivität. Parfums und Duftstoffe gehören zu den häufigsten Auslösern für die Reaktionen bei diesen Personengruppen. In ihrer Mitte Juli erschienenen Doppelblindstudie berichtet Millqvist ihre allerneuesten Erkenntnisse. Bei mit Duftstoffen versehenen Produkten und Parfüm könnte als Ursache die Kombination von Ethanol als Lösungsmittel bei empfindlichen Personen die Atemwegsreaktion verstärken.

Parfums und Duftstoffe besonders problematisch

Ethanol (normaler Alkohol) dient in Parfums und duftstoffhaltigen Produkten in erster Linie als Lösemittel, Füllstoff, Haftvermittler und Trägersubstanz. Aftershaves und Eau de Toilette enthalten einen besonders hohen Ethanolgehalt, ebenso manche Reinigungsmittel wie beispielsweise Glasreiniger.

Den Ursachen auf der Spur

Ein Aspekt, den Millqvist und ihr Team in ihrer aktuellen Studie zur Erklärung von Atemwegssymptomen aufgriffen, die durch Chemikalien und Duftstoffe ausgelöst wurden, ist die sensorische Hyperreaktivität (SHR) der Nerven in den Schleimhäuten der Atemwege. Patienten mit SHR zeigen eine erhöhte Hustenreaktion auf inhaliertes Capsaicin (Wirkstoff von Chili), vermittelt durch TRP-(transient receptor potential) Ionenkanäle. In Tierversuchen wurden einige TRP-Kanäle durch Ethanol verstärkt, weshalb das Ziel in der aktuellen Millqvist Studie darin bestand zu untersuchen, ob vorherige Inhalation von Ethanol die Capsaicin-Hustenreaktion bei Patienten mit SHR in irgendwelcher Weise beeinflussen kann.

Sauberes Studiendesign enttarnt Alkohol als Wirkungsverstärker

Fünfzehn Patienten mit SHR und 15 gesunde Kontrollpersonen wurden in drei Sitzungen mit zwei Konzentrationen von inhaliertem Capsaicin provoziert. Vor jeder Provokation mit Capsaicin wurde vorhergehend inhalativ Kochsalz oder eine von zwei Konzentrationen von Ethanol in einer doppeltblinden, randomisierten Verfahrensweise verabreicht. Die Studienteilnehmer reagierten in Dosis abhängiger Weise mit Husten auf die Inhalation von Capsaicin. Bei den Patienten, aber nicht bei der Kontrollgruppe, erhöhte vorhergehende Inhalation von Ethanol die Hustenantwort in Dosis abhängiger Weise.

Alkoholhaltige Duftstoffe als Problem erkannt

Millqvist und ihr Team ermittelten, dass eingeatmetes Ethanol die Hustenreaktion auf Capsaicin (Chili) bei Patienten mit sensorischer Atemwegshyperreaktivität verstärkt. Das Studienergebnis legt nahe, dass die Pathophysiologie von SHR mit TRP-Rezeptoren in den sensorischen Nerven der Schleimhäute der Atemwege zusammenhängt. Diese Erkenntnis könnte eine wichtige Erklärung dafür darstellen, dass Chemikaliensensible und Personen mit sensorischer Hyperreaktivität über Beschwerden durch alkoholhaltige Duftstoffverbindungen wie Parfums und Aftershaves ganz besonders häufig klagen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. Juli 2008

Übersetzung: Karlheinz

Literatur: Millqvist E, Ternesten-Hasséus E, Bende M., Inhaled ethanol potentiates the cough response to capsaicin in patients with airway sensory hyperreactivity, Department of Respiratory Medicine and Allergology, Asthma and Allergy Research Group, The Sahlgrenska Academy at University of Gothenburg, S-413 45 Gothenburg, Sweden. Pulm Pharmacol Ther. 2008 Jun 22.

Allergien am Arbeitsplatz und Umweltkrankheiten sind auf dem Vormarsch – Handeln ist angesagt

arbeiter-xx.jpg

Allergien: Lange kann er seine Arbeit nicht mehr ausüben

Da ich selbst MCS erkrankt bin, ist mein Bewegungsradius stark eingeschränkt und die Kontakte zu meinen Mitmenschen sind leider sehr begrenzt. Nicht dass ich Kontaktschwierigkeiten hätte, nein, im Gegenteil, es sind die MCS-bedingten Konsequenzen, jeder MCS-Betroffene weiß, von was ich rede.

Auffallend ist, dass ich von meinen verbliebenen Freunden und Bekannten oft zu hören bekomme, dass sie selbst oder jemand, den sie kennen, auf vieles in ihrer Umgebung mit gesundheitlichen Störungen reagieren, zum Teil sehr heftig. Dies spiegelt die allgemeine Gesundheitssituation der Bevölkerung wieder. Allergien und andere umweltbedingte Erkrankungen nehmen die vorderen Plätze bei den gestellten ärztlichen Diagnosen ein. Tendenz steigend.

Duftstoffe werden von Vielen nicht vertragen, ohne dass sie es wissen

Kürzlich erzählte mir meine Freundin Barbara, dass ihre Schwester zunehmend auf Duftstoffe mit Hautproblemen reagiere und es so schwierig sei, duftstofffreie Kosmetika zu finden. Da konnte ich mit einem Ratschlag schon weiterhelfen.

Eine Bekannte hat das gleiche Problem, sie hat intensiv gerötete Hautausschläge. Ihr Hautarzt wollte ihr schon die Kortison-Keule verordnen, aber sie hörte auf meinen Tipp, doch einmal mit einem Waschmittel ohne Duftstoffe zu waschen und siehe da, die ersten Erfolge sind schon sichtbar, die Rötungen sind fast nicht mehr zu sehen. Jetzt will sie komplett auf duftstofffreie Wasch-, Reinigungs- und Kosmetikprodukte umsteigen.

Ähnliche Erfahrungen machte auch eine Nachbarin, deren süße Tochter total gerötete Haut mit extremem Juckreiz hatte. Das arme Kind! Seitdem sie die Ernährung komplett auf Bio-Lebensmittel umstellte, sind die Hautausschläge bei der süßen Maus wie weggezaubert. Duftstofffreie Kosmetika verwendeten sie schon lange, nachdem der Kinderarzt die Diagnose „Duftstoffallergie“ bei dem Kind stellte. Ja, die Mutter hat früher immer Weichspüler benutzt, weil sie den Geruch so toll fand. Damit hat sie auf Anraten des Kinderarztes schnell aufgehört. Die nächtlichen Atembeschwerden und Hustenanfälle des Kindes besserten sich rapide.

Unverträglichkeiten auf Stoffe am Arbeitsplatz nehmen zu

Der Bruder meiner Freundin arbeitet als Werkzeugmacher, ist seit vielen Jahren gesundheitlich stark angeschlagen und war lange Zeit, über mehrere Monate krankgeschrieben. Er fühlte sich immer müde, abgespannt, völlig unter seinem früheren Leistungslevel, klagte über starke Kopf- und Bauchschmerzen, extreme körperliche Schwäche, Schlafstörungen und Atemnot. Er hatte etliche Arzttermine. Jetzt muss er wahrscheinlich seinen Beruf an den Nagel hängen. An seinen Arbeitsplatz kann er keinesfalls zurück, er verträgt die Öle und Schmierstoffe, die zum Berufsbild als Werkzeugmacher praktisch dazugehören wie die Butter auf´s Brot, leider absolut nicht mehr. Man will ihn nun aus der Firma rausdrücken, und das alles schon im jungen Alter von 24 Jahren. Der arme Kerl, er hatte sich seine berufliche Zukunft sicherlich ganz anders vorgestellt.  All seine Pläne sind dahin, einfach so, ohne dass er etwas dafür kann.

Junge Menschen werden unfreiwillig ins Abseits gedrängt

Wo soll diese Entwicklung noch hinführen? Immer wieder trifft es bereits junge Menschen im Berufsleben, so dass sie auf Grund von Allergien und Unverträglichkeiten aus ihrem erlernten Beruf ausscheiden müssen. Sie werden praktisch unfreiwillig ins Abseits gedrängt. Eigentlich sollten sie in der Blüte ihres Schaffens stehen, anstatt krank zu sein und ihre Zeit beim Arzt zu verbringen. Ist auch nicht gerade der Knüller, während andere sich eine Existenz am aufbauen sind, vielleicht sogar eine eigene Firma gründen oder ihre Fühler in Richtung Familienplanung ausstrecken. Statt ihr Leben sozusagen in vollen Zügen zu genießen, müssen sie sich mit Umschulung und ihren Zukunftsängsten auseinandersetzen.

All das ist nicht nur ermüdend und frustrierend für die Betroffenen, es entstehen immense Kosten für die ganzen Arztbesuche, langwierige Diagnoseverfahren, Umschulungskosten etc. auf Staatskassen und Kosten der Allgemeinheit. Alles vielfach völlig überflüssig, anders kann man es nicht sagen.

Vieles wäre vermeidbar

Warum werden internationale fundierte Studienergebnisse im umweltmedizinischen Bereich bei uns im hochtechnisierten Deutschland so sehr in Frage gestellt, ignoriert bzw. verleugnet?

Warum werden langjährige Warnungen des UBA bezüglich der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Duftstoffe komplett übergangen?

Unterdessen lässt man es zu, dass bereits bei unseren Kindern in bedufteten Schulen die Grundsteine für ein Allergierisiko gelegt werden, mit unbekanntem Ausgang. Als Eltern kann man sich dagegen kaum wehren. Die Schüler sind den chemischen Duftstoffen erst einmal hilflos ausgeliefert.

Ignoriert und kurzfristig gedacht – Langfristiger Schaden

Wohin wird uns diese besorgniserregende Entwicklung alle hinbringen, das frage ich mich immer öfter. Gerade dann, wenn mir wieder jemand von Unverträglichkeiten und Gesundheitsstörungen ungekannter Ursache berichtet.

Oft stellt sich heraus, dass die Ursache mit verwendeten Duftstoffen oder Chemikalien in Zusammenhang steht. Denn bei einigen sind die Beschwerden nach Umsetzung meiner Ratschläge zurückgegangen.

Allergien, Atemwegserkrankungen, Neurodermitis, Elektrosensibilität, Krebserkrankungen und die Zahl der MCS-Kranken sind auf dem Vormarsch, dringendes Handeln längst überfällig, aber hier redet man lieber von Kostenersparnis im Gesundheitswesen, notfalls werden eben wieder die Beiträge erhöht, anstatt der tendenziell negativen Entwicklung im Gesundheitswesen, mit angebrachten Maßnahmen Paroli zu bieten.

Allergien auf Duftstoffe aufspüren ist wahre Detektivarbeit

detektivii.jpg

Allergien können von einer Stunde auf die andere auftreten. Das eigene Parfum führt plötzlich zu Hautreaktionen, obwohl der Duft gestern noch als nett und die Persönlichkeit untersteichend empfunden wurde. Meist verschaffen sich betroffene Personen per Selbstversuch Bestätigung – doch es bleibt dabei: die Reaktion auf das Parfum ist echt und wiederholbar. Bis zur ärztlichen Diagnose „Duftstoffallergie“ ist es dennoch oft ein langer Weg, der über den Allergologen seinen Lauf nimmt. Die Tests, die in einer normalen allergologischen Praxis durchgeführt werden, verfehlen meist ihr Ziel und decken eine Allergie auf Duftstoffe nicht auf. Nicht selten wird eine Überweisung zum Psychologen ausgestellt. Zu Unrecht, wie akribische Mediziner aufdeckten.  

Plötzlich Reaktionen auf das eigene Parfum

In einer deutschen Langzeitstudie (1998 – 2002) wurden Patienten mit einer Kontaktallergie auf Duftstoffe untersucht. (1) Man nahm dazu Parfums, Deos und Aftershaves, die von den Patienten aufgrund des Verdachtes auf Unverträglichkeit mitgebracht wurden. Zusätzlich wurden einzelne Duftstoffallergene untersucht. Im Verlauf des Studienzeitraums wurden 1468 Patienten mit 2557 einzelnen Produkten (Deos – 1094, Eau de Toilette – 598, Parfums – 530, Pre- oder Aftershave – 325) getestet. 

Detektivarbeit führ zum korrekten Ergebnis

Positive Testergebnisse wurden von Wissenschaftlern mehrerer Kliniken bei 129 Patienten festgestellt. Bei 58 Patienten zeigte kein anderer Duftstofftest, außer dem Test auf das mitgebrachte duftstoffhaltige Produkt, ein Ergebnis an. Es wurde auf diese Weise ein starker Zusammenhang zwischen den mitgebrachten Produkten und der jeweiligen Kontaktsensibilität ermittelt.  

Natur ist nicht immer harmlos

Natürliche Inhaltsstoffe werden häufig als harmlos dargestellt und Allergikern sogar als Alternative empfohlen. Dass sie ein erhebliches Problem darstellen können, konnten die Wissenschaftler im Fall von Ylang-Ylang Ölen, Propolis und besonders bei Eichenmoos feststellen. Sie offenbarten sich zusätzlich als absolut schwere Allergene bei den Patienten, die bei Parfums positiv getestet hatten.  

Einfach, aber sicher

Die Wissenschaftler befanden, dass Hauttests (Patchtests) mit mitgebrachten verdächtigen Produkten eine einfache, sichere und effektive Methode darstellen, um eine klinisch relevante Kontaktsensibilität zu diagnostizieren. Besonders im Hinblick darauf, dass Rezepturen von Produkten ständig wechseln, sind Tests mit herkömmlichen „Screening Allergenen“ hingegen meist unzureichend.  

Anmerkung: Für Patienten mit Verdacht auf Chemikalien-Sensitivität sind solche Testverfahren nicht geeignet, da diese Patientengruppe sehr schwere, nicht vorhersehbare Reaktionen entwickeln kann und durch Patchtests zusätzliche Sensibilisierung eintreten kann. (2,3) 

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Mai 2008 

Literatur:

  1. Uter W, Geier J, Schnuch A, Frosch P., Patch test results with patients‘ own perfumes, deodorants and shaving lotions: results of the IVDK 1998-2002, J Eur Acad Dermatol Venereol. 2007 Mar; 21(3):374-9

  2. White JM, McFadden JP, White IR., A review of 241 subjects who were patch tested twice: could fragrance mix I cause active sensitization? Department of Cutaneous Allergy, St John’s Institute of Dermatology, St Thomas‘ Hospital, Br J Dermatol. 2008 Jan 17

  3. Silvia K. Müller, Vorsicht: Duftstoffallergie durch Patchtest ausgelöst, CSN Blog, 28. Januar 2008

Afrika – Menschen mit MCS leiden besonders unter Pestiziden

uganda-kinder-ii.jpg 

Hitze, Feuchtigkeit – ideale Brutplätze für Moskitos – Malaria. Durch die Bevölkerungsexplosion im Hochland im Südwesten von Uganda wurden fruchtbare Feuchtgebiete in Moskitolöcher verwandelt. Malariagebiet. Allein im Jahr 1999 starben dort schätzungsweise 100 000 Menschen an der Malaria. Durch die USA wurden Hilfsmaßnahmen durchgeführt. Pestizide sollten Rettung bringen, doch die gesundheitlichen Nebenwirkungen sind groß. Auch in Afrika gibt es Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS – Multiple Chemical Sensitivity), sie trifft es besonders. 

Pyrethroide im Großeinsatz
Die Malaria Kontrollinitiative von U.S. Präsident Bush wurde 2005 ins Leben gerufen  und führte dazu, dass im Distrikt Kabale, an der Grenze zu Ruanda, Hunderte von Häusern mit einem Pestizid gegast wurden. Verwendet wurde das Pyrethroid Lambda-Cyhalothrin (ICON). Ganz abhängig von den Chemikalien, die als weiterer Inhaltsstoff verwendet werden, ist das Pestizid leicht bis sehr gefährlich. Rund ein halbes Jahr ist das Pyrethroid, das auf die Wände gesprüht und vergast wird, aktiv. 

Pyerthroid verursacht Gesundheitsbeschwerden
Trotz dass man das Projekt zur Bekämpfung von Malaria überwachte, klagten viele Bewohner von 107 000 behandelten Häusern über Symptome. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und temporärer Hörverlust wurden insbesondere beklagt, sagte ein Offizieller, der seinen Namen aus Furcht nicht nennen wollte. Er selbst litt unter Niesen und tagelang anhaltendem Husten. Nicht verwunderlich, denn die Bewohner der pestizidbehandelten Häuser hatten keine Schutzkleidung wie die Arbeiter, die die Gifte ausbrachten, und waren dann anschließend dem Gift in ihren Häusern bis zu dessen Zerfall ausgesetzt.

Schaden- Nutzenabwägung statt ungiftige Alternativen
Von Seiten der Gesundheitsbehörde versuchte man hingegen, das Pestizid und dessen Anwendung zu verteidigen. Man stellte den Nutzen und die Effektivität des Pyrethroids in der Moskitobekämpfung heraus. Die Menschen hätten nur kurzfristig unter Jucken der Haut gelitten, wenn sie mit den besprühten Wänden in Kontakt gekommen wären. Der Rest wurde verschwiegen und dass es ungiftige Alternativen gibt, kam nicht zur Sprache.

Chemikaliensensible sind besonders gefährdet
Alex Muhwezi, ein Repräsentant von IUCN (eine internationale Vereinigung zum Erhalt der Natur) beschrieb ICON als ein normal übliches Pestizid, dass von der WHO für Innenräume zur Bekämpfung von Malaria anerkannt sei. Anerkannt für seine Wirksamkeit, nicht dass es unschädlich für Menschen ist. Seiner Auffassung nach käme es vor allem darauf an, wie das Pestizid gehandhabt würde. Am  Wichtigsten dabei sei zu wissen, dass eine Person, wenn sie vor dem Kontakt mit dem Pyrethroid bereits krank gewesen oder allergisch auf Parfum oder auf Insektensprays sei, dass diese Person dann mit schlimmen Auswirkungen rechnen müsse.

Wer krank ist hat das Nachsehen

Man weiß im afrikanischen Uganda somit ganz genau, dass bestimmte Pestizide, wie das in Kabale eingesetzte Pyrethroid ICON, auf kranke, chemikaliensensible und allergische Menschen sehr gefährlich wirken können, eine Tatsache, die nicht in jedem Land so deutlich ausgedrückt wird. Aber wie sieht die Prävention für diese krankheitsbedingt besonders anfälligen Menschen aus? Sie leben meist in großer Armut, wohin sollten sie unterdessen ausweichen, um den angenommenen schweren gesundheitlichen Folgen zu entkommen?

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 28. Juni 2008 

Literatur: IPS, HEALTH-UGANDA: USAID’s Malaria Control Plan Risks Public Disapproval, 25. Sept. 2006