
Duftstoffe am Arbeitsplatz nicht erlaubt
Das amerikanische Zentralbüro für Volkszählung hat in der ersten Aprilwoche eine Richtlinie herausgegeben, die die Verwendung von Duftstoffen in der riesigen Hauptverwaltung regelt. Man will damit Mitarbeiter schützen, die unter gesundheitlichen Beschwerden durch Duftstoffe und deren Inhaltsstoffe leiden.
Bundesbehörde spricht sich gegen Duftstoffe aus
In der Richtlinie, die den Einsatz von Duftstoffen am Arbeitsplatz regelt, wird den Mitarbeitern erklärt, dass es viele Menschen gibt, die unangenehme körperliche Auswirkungen durch beduftete Produkte wie bspw. Parfüms und Cologne erleiden. Eine Empfindlichkeit gegenüber Duftstoffen könne aus verschiedenen Gesundheitszuständen resultieren, die sehr verschiedenartig sein können, hierzu zählen Allergien, Asthma, chronische Atemwegsbeschwerden, Chemotherapie, Schwangerschaft, sowie weitere gesundheitliche Probleme. Eine ganze Reihe schwächender körperlicher Reaktionen können hieraus entstehen, wird in der Richtlinie zur Einschränkung von Duftstoffen erläuternd ausgeführt. Einige der Reaktionen könnten sogar lebensbedrohlich sein und seien ein Resultat der Chemikalien, die in zahlreichen Produkten einschließlich Duftstoffen, Körperpflegemittel, Raumduftsprays und Reinigungsmitteln zu finden seien.
Kooperation für gesunde Luft am Arbeitsplatz
In der Arbeitsanweisung wird weiter ausgeführt, dass die beste Möglichkeit, diese Risiken für betroffene Personen zu vermeiden, ein Vermeiden der Substanzen sei, die sich beeinträchtigend auswirken. Insbesondere in Großraumbüros sei eine Kooperation aller Anwesenden erforderlich, um das Arbeitsumfeld dergestalt aufrecht zu erhalten, dass die Exposition gegenüber chemischen Duftstoffen möglichst gering ist.
Konsequente Minimierung von Duftstoffen
In der Richtlinie, die sich an alle Büros, Angestellten und Lieferanten der Zentrale für Volkszählung richtet, wird weiterhin mitgeteilt, dass zukünftig duftstofffreie oder duftstoffarme Produkte überall dort eingesetzt würden, wo immer dies möglich sei. Man fordert, dass alle Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten so zu terminieren sind, dass Gebäudebenutzer einen sicheren und hygienisch sauberen Arbeitsplatz ohne gesundheitliche Auswirkungen durch diese Maßnahmen haben. Die Verwaltung, die Sicherheitsabteilung und eine Reihe anderer Abteilungen sind dafür verantwortlich, für die Umsetzung und Einhaltung der neuen Richtlinie Sorge zu tragen.
Duftstoffe mitbringen? Nicht erlaubt!
Gleichzeitig erwartet die Verwaltung von den Angestellten und Gebäudebenutzern, dass sie keine Reinigungsmittel zum Sprühen, Lufterfrischer, Raumduftsprays oder Desinfektionsmittel mitbringen. Auch stark riechende Reinigungsmittel und Lufterfrischer selbst mitzubringen ist absolut untersagt. Die Benutzung oder das Mitbringen solcher unerlaubten Produkte wird bei Zuwiderhandlung der Sicherheitsabteilung und dem jeweiligen Abteilungsleiter gemeldet, die angemessene Maßnahmen ergreifen werden.
Fairness zum Erhalt der Gesundheit
Angestellte werden durch die neue Richtlinie aufgefordert, von der Benutzung stark riechender persönlicher Duftstoffe, wie bspw. Parfüms, Cologne, Deo’s oder Haarspray Abstand zu nehmen. Man bittet in diesem Zusammenhang die Angestellten abschließend darum, die Inhaltsstofflisten auf den Produkten zukünftig genau zu studieren, um potenzielle Reizstoffe zu identifizieren.
Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 21.April 2009