„Funktionelle Leiden“ – Eine vorsätzlich gelegte falsche Spur?

Einspruch gegen das dänische liaisonpsychiatrische „TERM-Modell“

in einem neuen Buch von Bente-Ingrid Bruun

Die dänische Gesellschaft für Allgemeinmedizin [Dansk Selskab for Almen Medicin, DSAM] hat geplant, ein kleines, klinisches Handbuch zu funktionellen Leiden und Psychosomatik [Klinisk Vejledning om Funktionelle Lidelser og Psykosomatik] für Hausärzte herauszugeben, das im Oktober 2011 als Hearing-Entwurf verschickt wurde. Wie erwartet, kamen viele Hearing-Einsprüche von medizinischen Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen. Eine Anzahl dieser Einwände werden nun im Appendix des neuen Buchs von Bente-Ingrid Bruun veröffentlicht.

Mehr und mehr Kinder und Erwachsene klagen über Kopfschmerzen, Ruhelosigkeit, Unwohlsein, Gelenkschmerzen, Herzprobleme, Schlafstörungen, Müdigkeit, fehlende Konzentration und Missmut. Die Mehrheit hat aber keine funktionellen liaisonpsychiatrischen Leiden, wie es von Professor Per Fink behauptet wird. Fink ist für die Forschungseinheit für funktionelle Leiden und Psychosomatik, Aarhus, zuständig. Per Fink hat einen veralteten, neurologischen Brauch ausgebaut, mittels dessen Neurologen schon früh die Angewohnheit annahmen, in ihrem Gutachten subjektive Einschätzungen zu funktionellen Leiden abzugeben, wenn sie ausserstande waren, die Leiden ihrer Patienten zu diagnostizieren. Sie gaben psychosoziale Faktoren an, obwohl diese nicht nachgewiesen waren, und die Angewohnheit, funktionelle Einschätzungen zu verwenden, hat sich inzwischen bei Schwierigkeiten beim Diagnostizieren auch auf andere medizinische Fachgebiete ausgebreitet. Etliche Ärzte etwa haben Probleme damit, Schleudertraumen und Hypersensitivitäten wie MCS und EHS zu diagnostizieren, obwohl es schon nachgewiesen ist, dass die Umweltkrankheiten mit steigender Exposition zu chemischen Schadstoffen und drahtlosen Signalen wie WiFi und 3G zusammenhängen. Karenztherapie und Expositionsstop haben einen positiven Effekt auf die Erkrankten. MCS hat in Dänemark gerade eine selbständige Diagnose, DR688A1, im Klassifikationssystem des Gesundheitssystems bekommen.

Das angestrebte Ziel ist, subjektive Einschätzungen über funktionelle Leiden als liaisonpsychiatrische Diagnosen anzuerkennen. Menschen mit WHO klassizifizierten ICD-10 Diagnosen wie Fibromyalgie, werden damit ins dänische Patientenregister aufgenommen, als ob sie ein psychiatrisches Leiden hätten. Auf diese Weise vermehrt sich statistisch gesehen das Ausmass funktioneller Leiden, und die oben angeführte Behauptung lässt sich irrigerweise bestätigen.

Wie viele wissen, dass Menschen mit Umweltkrankheiten, chronischen medizinischen Krankheiten und Hypersensitivitäten wie MCS und EHS in der Zukunft bei ihren Hausärzten ihre Krankheiten in funktionelle Leiden konvertiert bekommen aufgrund eines veralteten ”TERM-Modells” ( The Extended Reattribution and Management Model), woraus belastende Umweltfaktoren aussortiert wurden? Symptombehandlung mit Medikamenten und kognitive Gruppentherapie werden die künftigen Haupttherapien darstellen, und die Beschwerden sollen nicht länger bei einem Facharzt untersucht und diagsnostiziert werden.

Es geht um eine kostensparende, individuelle, gesundheitspolitische Lösung eines steigenden Krankheitsproblems in der hochtechnologischen drahtlosen Gesellschaft, in der die Verantwortung für die Auswirkungen politisch-finanzieller Entscheidungen über u.a. drahtlose Gesellschaften auf die Schultern des einzelnen Kranken gelegt werden soll.

Haben Ärzte und Psychologen Überlegungen über Begrenzungen des liaisonpsychiatrischen Fachgebiets angestrebt?

Autor: Bente-Ingrid Bruun. Übersetzung: Dorte Pugliese für CSN – Chemical Sensitivity Network, 25. Juli 2012

Das Buch ”LIAISONPSYKIATRI og TERM-modellen – Fra forebyggelse til fejlbehandling?”

[Liaisonpsychiatrie und das ”TERM-Modell” – zur Vorbeugung zur Fehlbehandlung?] ist gerade beim dänischen BoD Verlag erschienen. Die Autorin ist Diplom-Psychologin Bente-Ingrid Bruun.

ISBN: 978-87-7114-734-6 – Preis: 125 DKK [? 17 EUR] im Buchhandel. Wird auch online verkauft.

Bente-Ingrid Bruun ist erreichbar per Email: bibruun@viljens-kraft.dk oder per Telefon: +45 2070-4432.

 

Weitere CSN Artikel über die Situation von Umwelterkrankten in Dänemark:

Fortsetzungsserie: „Dänisches MCS-Forschungscenter im internationalen Blickfeld“:

9 Kommentare zu “„Funktionelle Leiden“ – Eine vorsätzlich gelegte falsche Spur?”

  1. Clarissa 25. Juli 2012 um 17:20

    Ich glaube aus Prinzip nicht an Verschwörungstheorien, aber so wie das weltweit abgeht und Umwelterkrankungen plötzlich umgerubelt werden, um endlich die Verursacher aus der Schusslinie zu bekommen. Für die Abrechnung ist doch vollkommen egal wie das Kind heißt, für die Verursacher nicht.

    Ich denke mal, in diesem Lager ist soviel Kapital vorhanden um weltweit gegen Umwelterkrankte vor zugehen.

    Wenn sie es jetzt nicht mache,n laufen sie Gefahr, alles zu verlieren, denn es gibt viel zu viele Umwelterkrankte und die wenigsten wissen es.

    Hat jemand eine bessere Idee? Hier bitte posten.

  2. Twei 25. Juli 2012 um 23:07

    Die Verursachung für Umwelterkrankungen in der BRD kann ganz klar nach dem BRD-Grundgesetz beurteilt werden, eben als Verstoß gegen:
    _________________________________________________
    „…Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,

    soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

    und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden….“

    Zitat aus http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html
    _________________________________________________

    Für die Staatsanwaltschaft sollte Artikel 2 des GG ausreichen, um eine Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren selbsttätig wegen Körperverletzung, fahrlässiger Tötung einzuleiten (siehe auch § 230 Strafantrag) und anderen:

    § 211 Mord

    § 212 Totschlag

    § 222 Fahrlässige Tötung

    § 223 Körperverletzung

    § 224 Gefährliche Körperverletzung

    § 226 Schwere Körperverletzung

    § 227 Körperverletzung mit Todesfolge

    § 229 Fahrlässige Körperverletzung

    VERURSACHT DURCH

    § 314 Gemeingefährliche Vergiftung

    § 324 Gewässerverunreinigung

    § 324a Bodenverunreinigung

    § 325 Luftverunreinigung

    § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

    § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat

    § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

    Gegen Mitschuld zwingt Handeln wegen:

    § 257 Begünstigung

    § 258 Strafvereitelung

    § 258a Strafvereitelung im Amt

    § 323c Unterlassene Hilfeleistung

    § 336 Unterlassen der Diensthandlung

    § 339 Rechtsbeugung

    § 340 Körperverletzung im Amt

    § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

    Auch hierauf sollte geachtet werden:

    § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    § 332 Bestechlichkeit

    § 334 Bestechung

    § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

    Nähere Erläuterungen zu den Gesetzen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

    Nochmal – Warum sollte der Staat und die Politik handeln:

    (Grundgesetz Zitate)

    „Artikel 20a
    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

    Artikel 31
    Bundesrecht bricht Landesrecht.

    Artikel 33
    (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

    Artikel 34
    Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden

    Artikel 35
    (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

    Artikel 37
    (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
    (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden….“

    Auch maßgeblich sind:
    GG Artikel 70-82 Kapitel VII. Die Gesetzgebung des Bundes

    GG Artikel 83-91 Kapitel VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

    GG Zitatfortsetzung:
    „Artikel 92
    Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

    Artikel 93
    (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
    1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
    2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;…“
    Zitat-Ende

    Alle GG-Artikel wurden folgender Website entnommen:
    http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

    Anmerkung:
    Meiner Meinung nach stellt eine falsche Krankheitszuordnung von MCS und EHS (auch CFS) auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar!

    Zitat
    „…Artikel 7
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    (1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
    a) vorsätzliche Tötung;
    b) Ausrottung;…
    e) Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;…

    (2) Im Sinne des Absatzes 1
    a) bedeutet „Angriff gegen die Zivilbevölkerung“ eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in Absatz 1 genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat;

    b) umfasst „Ausrottung“ die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen [6] – unter anderem das Vorenthalten des Zugangs zu Nahrungsmitteln und Medikamenten – , die geeignet sind [7] , die Vernichtung eines Teiles der Bevölkerung herbeizuführen;…

    e) bedeutet „Folter“, dass einer im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Beschuldigten befindlichen Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden; Folter umfasst jedoch nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind;…“
    Zitat-Ende
    aus UN Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, siehe
    http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html#T27

    Auch verstößt dieses Verhalten maßgeblicher Verantwortlichen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Veranschaulichung dessen siehe bitte:
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/05/31/behindertengerechte-ubergangsregelung-fur-umwelterkrankte/

    Deshalb vertrete ich die Ansicht, dass die Vermehrung an Umweltgiften an der Schadstoffquelle Einhalt zu gebieten ist und dass den Giftopfern dringendst EUROPAWEIT adäquate Hilfe, Fürsorge und ein menschenwürdiges Ansehen durch eine „ehrliche“ Krankheitszurordnung zu gewährleisten ist und zwar entsprechend der WHO-Klassifizierungen:

    Multiple Chemikalien Sensitivität (MCS), WHO-ICD-10: T78.4
    Chronic Fatigue Syndrom (CFS), CDC/WHO 1988 – ICD-10: G 93.3
    Elektrosensibilität (EMS) bzw.(EHS), WHO 2006 – ICD-10 Z58

    Dazu siehe: http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf

  3. Kira 26. Juli 2012 um 08:12

    Mit den Worten Brechts:

    „Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“
    Bertolt Brecht (Werk: Me-Ti. Buch der Wendungen)

    Toxisch schwererkrankte Menschen sind somit Kriminalitätsopfer, jedoch versucht man mit allen Mitteln sie auf die Psychoschiene zu schieben, um sie hierdurch als Zeuge nachhaltig auszuschalten. Da viele sich wehren und artikulieren können, sprich das Kind beim Namen nennen, sind diese Opfer unbequem und auch z.T. für die Verursacher zu gefährlich. Entsprechende Ärzte haben dann eine entsprechende Diagnose zu stellen, um von den körperlichen Schäden abzulenken.
    „Genialer Schachzug des Großkapitals,um Kritiker mundtot zu machen.“(Verfasser unbekannt)

    Keiner von uns hat sich diese Erkrankung freiwillig ausgesucht und JA ES IST EINE POLITISCH UNERWÜNSCHTE ERKRANKUNG – AUCH HIER IN DEUTSCHLAND.
    Warum?
    Weil die etablierten Parteien und Politiker, ihren Wahlauftrag, das Volk zu vertreten, schon lange nicht mehr wahrnehmen. Stattdessen sind sie zu politischen Dienern der Chemie-, Pharma- und anderen Lobbyisten verkommen. Die Kette der Lobbbyistenpolitik ist lang.

    Laßt uns aufschreien, unser Pures Entsetzen über die immer wieder praktizierten vielfältigen Arten von Verunglimpfungen schwerst toxisch erkrankter Menschen zum Ausdruck bringen, denn wir sind davon betroffen. Hier werden immer noch Klischees bedient und Vorurteile geschürt, die in keiner Weise berechtigt sind.
    Hier in Deutschland werden wir eh nur verwaltet anstatt behandelt!!!
    Jeder einzelne sollte die Initiative ergreifen, die Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Jeder einzelne sollte Mut haben seine Rechte einzufordern und sich nicht durch Formalismus, Rethorik und Besserwisserei mundtot machen lassen – dies ist auch eine Form von Gewalt !!!
    Je mehr sich wehren und Druck ausüben, d.h. nicht alles so hinnehmen und gegenargumentieren, setzen wir auch was in Bewegung.
    Ich weiß, das viele kaum die Kraft dazu aufbringen können – aber es geht um uns, um schwer toxisch geschädigte Menschen – gemeinsam sind wir stark. Wir dürfen nicht länger stillhalten, wir müssen dieser gewollten Psychothese ( auch eine Form von Gewalt) Einhalt gebieten.

    MENSCHENRECHTE:
    1. RESPEKTIERUNGSPFLICHT: Der Staat ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen.
    2. SCHUTZPFLICHT: Der Staat hat die Rechte vor Übergriffen von seiten Dritter zu schützen.
    3. GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT: Der Staat hat für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge zu tragen, wo dies noch nicht gegeben ist.

    In meinen Augen ist es das verwerflichste überhaupt sich so an schwer erkrankten Menschen zu vergehen – nur aus Profitgier.

    „GROSS DIE MACHT DER LOBBY IST – DOCH DER KRIEG ERST BEGONNEN HAT!“

    Die Umweltkrankheit MCS trägt im ICD-10, dem Register für Krankheiten, den Code T78.4. und ist dort im Kapitel 19 eingetragen. Dieses Kapitel trägt den Titel „Verletzungen, Vergiftungen und andere Folgen äußerer Ursachen“. Eine Einordung im Kapitel für psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen existiert nicht und ist auch laut federführender Behörde nicht vorgesehen. Der ICD-10 ist für Ärzte laut Sozialgesetzbuch V verpflichtend, denn ohne korrekte Diagnose und korrekte Codierung gibt es auch keine korrekte medizinische Behandlung.

    Während in Deutschland mit Nachdruck absurden Diskussionen in der Umweltmedizin laufen, dass „Psycho- und Trauma-Therapie jetzt einfach sein müssten für MCS-Kranke“, sind Länder wie Australien, USA und Kanada damit beschäftigt, MCS-Kranken im medizinischen Bereich zu helfen und verfassen auf die Erkrankten und ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leitlinien. Diese Leitlinien sind darauf ausgerichtet, Krankhäusern Anleitung zu geben, wie man Menschen mit einer Chemikaliensensitivität/MCS unterbringen muss und welche Unterstützung sie brauchen. Es sind keine psycholastigen Leitlinien, wie man sie jetzt in Deutschland installieren will.
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/04/18/ministerium-informiert-uber-mcs-multiple-chemikalien-sensitivitat/
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/03/01/verantwortliche-aus-politik-und-wissenschaft-erfullen-langst-uberfallige-forderung/
    http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/02/04/seit-14-jahren-gezielte-aufklarung-uber-mcs-durch-politiker/

    Wer sich fragt, warum die Situation im Bereich Umweltmedizin in Deutschland so ist, braucht nicht lange nachzudenken. In Deutschland boomt das Geschäft mit der Psyche, weil Ärzte und Kliniken darüber abrechnen können. Die Tendenz zu Esoterik und Pseudotherapien, die sich gerade in der Schul- und Umweltmedizin breitmacht, wird noch stärker werden. Umweltmedizin galt vor ein paar Jahren als zukunftsträchtiger Medizinzweig. Sie hat sich aber nicht so entfaltet, wie mancher Mediziner es für sich und seine Praxis wünschte, weil die Krankenkassen umweltmedizinische Leistungen nicht tragen. Neues musste her, so sprangen einige (kurzfristig) auf den Antiaging-Zug auf. Aber in Deutschland entwickelt sich dieser Markt nur sehr zäh, nicht wie in Amerika. Also weiter suchen und siehe da, Esoterik, Spiritualität, Wunderheiler, magische Geräte, und, und …und der Laden läuft. Und als Potenzierer entwickeln sich manche Selbsthilfegruppen und ihre Leiter.
    Ebenso kann man unter dem Deckmantel der alternativen Medizin und der schulmedizinkritischen Haltung sogar noch viel besser Geschäfte mit esoterischen Produkten machen und gutgläubigen schwer Kranken das Geld aus der Tasche ziehen, was noch leichter gelingt, wenn man sich dabei zusätzlich der Hilfe von selbsternannten Geistheilern und der Brainwash-Methoden aus dem Sektenmilieu bedient.

    MCS ist eine Krankheit die einem alles nimmt, niemand soll sagen, dass ihm solch ein Gift und/oder Chemiecocktail nichts anhaben kann – er kann morgen der Nächste sein!
    Hört auf mit dem Wahnsinn!

  4. Franzi 26. Juli 2012 um 10:15

    Allein diese fantasievollen, oft gleichzeitig schwammigen Bezeichnungen für all unsere angeblich neuen Krankheiten, die auch nur ablenken sollen, aber gleichzeitig oft Eingang in die medizinisch sich als seriös bezeichnende Terminologie finden, können ausgesprochen wütend machen.

    Wenn Klartext auf gleicher Ebene unter strikter Wahrung der Menschenwürde (Einhaltung der Gesetze – danke Twei) mit allen Beteiligten zu reden nicht mehr für diejenigen, die sich auf „der sicheren Seite“ wähnen, Arbeitsplatzverlust und / oder Imageschaden in dieser Welt bedeuten würde, könnten all die Umweltkrankheiten gleichwertig mit anderen Krankheiten behandelt werden. Und es wäre ein großer Schritt in Richtung ehrlicher Einhaltung des Hippokratischen Eides von Seiten der Gesundheitssysteme.

    Also sollte man die Motivationen, die diese Systeme – Politik, Arbeitsmarkt, Wirtschaftssystem, Gesundheitssystem, die ja alle miteinander verflochten sind – am Laufen halten, von Grund auf hinterfragen und nach der Alternative suchen.

  5. PappaJo 26. Juli 2012 um 11:25

    @Twei
    Wie recht Du doch hast!
    Anklagepunkte haben wir zu genüge!
    Nur leider keinen Staatsanwalt mit entsprechenden Eiern in der Hose! Sind wohl alle nur gefügige Schäfchen. Einen Staatsanwalt, der Rückrad beweist und so starkt ist wie unser Dr. Binz….ein Wunschdenken!

    Wir haben es mit Korruption zu tun, mit Vetternwirtschaft, mit freundschaflichen Handlungen und einer gut organisierten und infiltrierten Gesellschaft/Unternehmen/Politik, die Ihre Soldaten bereits positioniert haben.

    Schafft die Familien und Sippen in den Knast und das Blatt wird sich schlagartig wenden! In Italien nennt man sowas „Mafia“, in China „Triaden“, ich rede hier von denen die schlimmer sind!

    Bei den Nürnbergern Prozessen wurden doch die Aufsichtsräte der IG-Farben alle eingesperrt, lebenslang! Nach ein paar Jahren aber wieder entlassen und im alten Geschäft tätig.

    Was ein Faupaux!

  6. Franzi 26. Juli 2012 um 12:14

    Warum hat wohl der Staatsanwalt Prof. Erich Schöndorf hingeschmissen im legendären Holzschutzmittelprozess? Er hatte wirklich Mumm. Sein Buch „Von Menschen und Ratten“ erklärt es.

  7. Silvia 26. Juli 2012 um 12:23

    Darüber war ich auch zuerst schockiert Franzi und dann habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Schluss:

    Er hat nicht hingeschmissen.
    Er hat Eins draufgesetzt.
    Als Professor für Umweltrecht kann er mehr bewegen und junge Juristen aufklären,
    wie als Staatsanwalt.
    Es war ein hervorragender Schachzug, kein Rückzug ;)

  8. Franzi 26. Juli 2012 um 12:36

    Nur soweit muss ein Staatsanwalt erstmal kommen. Gut, natürlich ist Rückzug aus dem Justizwesen, dem er angehörte, kein wirklicher Rückzug. So hatte ich es auch nicht gemeint, sondern hier geht es ja um die Frage, welcher Staatsanwalt würde in der Justiz noch eins draufsetzen auf das, was Prof. Schöndorf dort vorbereitet hat. Und welche Ärzte – um zum Thema zurückzukommen – würden sich an Dr. Binz ein Beispiel nehmen?

  9. Kira 15. August 2012 um 11:57

    Dies hier könnte auch ein Faktor dafür sein:
    Zitat:

    „Auf dem Milliardenmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung haben Prüfer mehrere Fälle von Verschwendung, Unterschlagung und ungeschickter Anlage von Versichertengeld aufgedeckt.
    …….
    In einem besonderen Feld drohte das Bundesversicherungsamt, Schritte hin zu strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten. Dabei geht es um die Zuordnung von einzelnen Versicherten-Fällen zu einer bestimmten Krankheit aus einer Liste vorgegebener Diagnosen. Hintergrund: Wenn ein Patient eine von 80 bestimmten Krankheiten hat, erhält die Kasse per Gesetz Zuschläge aus dem Gesundheitsfonds. Der Finanzausgleich soll eine gerechtere Geldverteilung zwischen den Kassen ermöglichen.

    Doch Probleme gibt es immer wieder. Eine Kasse ließ etwa die Daten regelmäßig per Computer durchforsten – und forderte von Krankenhäusern Korrekturen bei bereits gemeldeten Diagnosen, so dass mehr Zuschläge ausgelöst werden. „Gegen derartige Rechtsverstöße wird weiterhin konsequent vorgegangen“, kündigte das Bundesversicherungsamt an.“
    http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Verschwendung-bei-Krankenkassen-im-Visier;art1157828,1592166

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