Archiv der Kategorie ‘Behörden reagieren‘

Über 21 Millionen Dollar zur Erforschung umweltbedingter Ursachen von Parkinson bewilligt

Industrielandschaft im Hintergrund eines Parkinsongens als Synonym dass Umweltgifte Parkinson auslösen können

NIH – National Institutes of Health
NIEHS – National Institute of Environmental Health Sciences

Pressemitteilung, 16. September 2008

Das National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS), Teil des Nationalen Instituts für Gesundheit (NIH), gab am 16. September in einer Pressemitteilung bekannt, dass man drei Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren finanziert, um zu erforschen, wie Umweltfaktoren zur Entstehung von Parkinson und verwandten Krankheiten beitragen, sowie Fakten für Prävention und Behandlung zu schaffen. Das bewilligte Budget beträgt 21.25 Millionen Dollar.

Über eine Million leiden an Parkinson, 60.000 kommen jährlich hinzu
Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, welche die Nervenzellen oder Neuronen in verschiedenen Teilen des Gehirns betrifft, einschließlich derjenigen Neuronen, die den chemischen Botenstoff Dopamin zur Kontrolle von Muskelbewegungen benutzen. Mehr als eine Million Amerikaner leiden unter Parkinson, und jährlich kommen etwa 60.000 neue Fälle hinzu. Das durchschnittliche Alter, in dem die Krankheit beginnt, liegt bei 60 Jahren, obwohl auch schon viel jüngere Menschen damit diagnostiziert wurden.

Interdisziplinäre Forschung
Die Fünfjahres-Bewilligungen wurden als Teil von Ankündigungen zuerkannt, die 2007 von den NIEHS Zentren für Neurodegenerative Forschung (CNS) herausgegeben wurden. Das CNS Programm baut auf vorherige Erfolge der NIEHS Verbundzentren für Umwelt- und Parkinsonforschung auf. Jedes der Zentren hat ein interdisziplinäres Team von Untersuchern berufen, das in an mehreren eng verknüpften Forschungsprojekten, die mit Parkinson in Zusammenhang stehen, arbeitet.

Pestizide bereits identifiziert
„In Anbetracht der wachsenden Gesamtheit der Literatur, die umweltbedingte Stressoren wie Pestizide als Risikofaktoren für Parkinson identifiziert, ist es wichtiger denn je, dass wir klinische und elementare Wissenschaftler zusammenbringen, um die Ursachen der Krankheit zu klären.“ sagte Cindy Lawler, Programmadministratorin von NIEHS. „Diese neuen Center werden uns einen Schritt näher in Richtung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien bringen.“

Die drei Begünstigten für die Forschungsgelder sind:

Gary Miller, Ph.D., Emory University, Atlanta
Parkinson wird mit Pestizidexposition, mitochondrialer Schädigung und veränderter Einlagerung des Neurotransmitters Dopamin in Verbindung gebracht. Dr. Miller und sein Team werden schauen, wie Umwelt- und genetische Faktoren interagieren, um diese Funktionen in Dopaminneuronen zu verändern. Die Identifizierung des Mechanismus könnte zu neuen therapeutischen Zielpunkten führen. Zusätzlich wird das Emory Team versuchen, neue Biomarker im Blut zu entwickeln, die helfen sollen, Menschen mit einem Risiko, Parkinson zu entwickeln, zu identifizieren.

Marie-Françoise Chesselet, M.D., Ph.D., University of California, Los Angeles
Die Wissenschaftler der UCLA haben schon früher die Verbindungen zwischen hohen Expositionswerten gegenüber spezifischen Umweltpestiziden und Parkinson aufgezeigt und werden auf diesem Wissen aufbauend Wirkungsmechanismen feststellen, die diesen Zusammenhang wohl verursachen. Sie werden eine einheitliche, multidisziplinäre Annäherungsweise anwenden, um weitere landwirtschaftliche Pestizide zu ermitteln, die entsprechende molekulare Pfade unterbrechen, und festzustellen, ob diese ebenso ein erhöhtes Risiko darstellen, Parkinson zu entwickeln. Es wird erwartet, dass ihre Arbeit Licht auf die pathologischen Prozesse wirft, die in sporadisch auftretendem Parkinson involviert sind, die häufigste Form dieser Erkrankung. Und, ob sie von Bedeutung sind in Bezug auf Vorsichtsmaßnahmen für die Gesundheit der Allgemeinheit in der Verwendung einiger Pestizide.

Stuart Lipton, M.D., Ph.D., Burnham Institute for Medical Research, La Jolla, Calif.
Untersucher am Burnham Institut werden erforschen, wie Umweltgifte möglicherweise zu Parkinson beitragen, in dem sie Freien Radikalen Stress produzieren, welcher Effekte bekannter genetischer Mutation nachahmt oder verstärkt. Der Fokus wird auf solchen Proteinen liegen, die dafür bekannt sind, mit Parkinson in Verbindung zu stehen, einschließlich Parkin, DJ-1 und PINK1; mit dem Ziel herauszufinden, wie chemische Reaktionen, die zusätzliche Elektronen freisetzen, dazu führen, die Modifikation dieser Proteine zu schädigen. Die klinischen Bedeutungen dieser Prozesse werden durch Bestrebungen erforscht, Biomarker und ein Raster zur Identifizierung neu einzuführender Verbindungen zu entwickeln, die die Proteinfunktionen durch Reduzierung von Radikalem Stress bewahren können.

„Die UCLA und Emory CNS Forschungsbewilligungen werden die aufregende Strecke von bisheriger Wissenschaft ausdehnen, die von NIEHS durch die Verbundzentren für Parkinson-Umwelt- Forschung, während die Bewilligung für das Burnham Institut eine wichtige neue Perspektive zur Erforschung des Zusammenspiels Gene – Umwelt bei der Erkrankung Parkinson bringen wird,“ sagte Dennis Lang, leitender Direktor der NIEHS Gruppe für außerhäusige Forschung und Ausbildung.

Patienten schauen hoffnungsvoll in die Zukunft
„Als eine Gruppe zur Patientenvertretung sind wir begeistert zu sehen, dass NIEHS seine Investitionen zur Erforschung dieser Krankheit fortsetzt“, sagte Amy Rick, amtierendes Vorstandsmitglied des „Parkinson’s Action Network“ (PAN), einer Gruppe zur Vertretung von Patientenrechten in der Parkinson Forschung. „Wir hoffen, dass, mit größerem Verständnis der Rolle von Umweltfaktoren als Ursache für Parkinson, wir beim Finden besserer Präventions- und Behandlungsmaßnahmen große Schritte vorwärts machen werden

Übersetzung:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. September 2008

Literatur:
NIEHS, NIH, NIEHS Invests $21.25 Million to Find Environmental Causes of Parkinson’s Disease, Press Release, Sept. 16.2008

An Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankter Mann erhielt Recht vom Schweizer Bundesgericht

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In der Schweiz wurde vom obersten Gericht, dem Schweizer Bundesgericht, ein bahnbrechendes Urteil zugunsten eines an Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankten Mannes gesprochen. Der Mann war vor Gericht gegangen, weil er krankheitsbedingt schadstoffarme, biologische Nahrung benötigt. Nach einem zweijährigen Kampf bekam er Recht zugesprochen und erhält nun 175,- S.Fr. Diätkostenanspruch pro Monat für biologische, schadstoffarme Ernährung.

Das zugrunde liegende Urteil:

Tribunale federaleTribunal federal

{T 0/2}8C_346/2007 Urteil vom 4. August 2008

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Ursprung, Präsident, Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Frésard, Gerichtsschreiberin Hofer.

Parteien

B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007.

Sachverhalt:

A. Der 1963 geborene B.________ meldete sich im Mai 2006 zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente an. Bei den Ausgaben machte er unter anderem die Berücksichtigung von Diätkosten geltend. Mit Verfügungen vom 8. November 2006 sprach ihm die Ausgleichskasse Schwyz rückwirkend ab 1. September 2004 Ergänzungsleistungen zu, bei deren Berechnung sie keine Diätkostenpauschale berücksichtigte. Im Rahmen der gegen diese Verfügung erhobenen Einsprache ersuchte der Versicherte unter anderem erneut um Vergütung der Mehrkosten für die benötigte Diät in der Höhe von monatlich Fr. 175.-. Die Ausgleichskasse trat am 9. Januar 2007 in diesem Punkt auf die Einsprache nicht ein, da aus dem Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 17. Juli 2006 die Erforderlichkeit einer „lebensnotwendigen“ Diät nicht hervorgehe und das am 7. Dezember 2006 eingeforderte Arztzeugnis nicht innert Frist eingereicht worden sei.

B. B.________ erhob gegen den Einspracheentscheid Beschwerde, welche das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit Entscheid vom 26. April 2007 abwies, soweit es darauf eintrat.

C. Beschwerdeweise beantragt B.________, aus Gründen der Prozessökonomie sei das Verfahren mit dem am Bundesgericht hängigen Rentenverfahren zu vereinigen, und es sei die Ausgleichskasse zu verpflichten, in der Zeit von September 2004 bis Oktober 2006 angefallene Diätkosten im Betrag von Fr. 4550.- (26 Monate zu Fr. 175.-) nachzuzahlen und solche auch ab diesem Zeitpunkt zu vergüten. Zudem ersucht er um Überweisung der Ergänzungsleistungen zusammen mit der Invalidenrente jeweils in den ersten drei Tagen eines Monats. Des Weitern wird die unentgeltliche Prozessführung verlangt.Die Ausgleichskasse schliesst auf Abweisung der Beschwerde, während das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung verzichtet.

Erwägungen:

1. Der Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren I 7/07, die Invalidenrente betreffend, erweist sich als gegenstandslos, da jenes Verfahren bereits mit Urteil vom 11. Mai 2007 abgeschlossen worden ist.

2. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) kann wegen Rechtsverletzung gemäss Art. 95 ff. BGG erhoben werden. Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 Abs. 2 BGG).

3.3.1 Die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung haben durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Schaffung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (AS 2007 5779) eine umfassende Neuregelung erfahren. Gemäss den nunmehr geltenden Bestimmungen werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben (Art. 14 Abs. 1 und 3 ELG) durch die Kantone bezeichnet (Art. 14 Abs. 2 ELG). Die bisherige bundesrechtliche Regelung (Art. 3-18 ELKV) bleibt jedoch während einer Dauer von höchstens drei Jahren ab 1. Januar 2008 anwendbar, solange der Kanton keine diesbezüglichen Normen erlassen hat (Art. 34 ELG). Weil in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich diejenigen (materiellen) Rechtssätze massgebend sind, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben (BGE 132 V 215 E. 3.1.1 S. 220 mit Hinweisen), richtet sich der hier zu beurteilende Anspruch auf Vergütung der Diätkosten bis zum für die Beurteilung massgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheids vom 9. Januar 2007 (BGE 131 V 242 E. 2.1 S. 243; 121 V 362 E. 1b S. 366) nach den bis Ende 2007 gültig gewesenen Bestimmungen (Urteil 8C_147/2007 vom 27. Februar 2008).

3.2 Nach Art. 3d Abs. 1 ELG ist Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung unter anderem ein Anspruch einzuräumen auf die Vergütung von ausgewiesenen, im laufenden Jahr entstandenen Kosten für Diät (lit. c in der vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Gemäss Art. 3d Abs. 4 ELG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 ELV bezeichnet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten. Laut Art. 9 ELKV gelten ausgewiesene Mehrkosten für vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die weder in einem Heim noch Spital leben, als Krankheitskosten. Es ist ein jährlicher Pauschalbetrag von Fr. 2100.- zu vergüten.

3.3 Wie im Urteil P 16/03 vom 30. November 2004 (ZVW 60/2005 S. 127) ausgeführt, kann es nicht um die Berücksichtigung irgendwelcher Diät gehen, zumal die Verordnungsbestimmung auf der Gesetzesnorm über die vergütungsfähigen Krankheits- und Behinderungskosten beruht. Um zu den Krankheitskosten gezählt werden zu können, muss es sich um eine qualifizierte Diät handeln, was der Verordnungsgeber mit „lebensnotwendig“ zum Ausdruck bringen wollte. Wie die in jenem Urteil angeführten Beispiele von Diabetikern und an einer totalen Milchlaktoseintoleranz leidenden Versicherten zeigen, ist „lebensnotwendig“ nicht im Sinne von „lebensgefährlich“, sondern im Sinne einer aus medizinischer Sicht objektiv notwendigen Massnahme zu verstehen, welche zur Heilung, Linderung oder Stabilisierung eines Leidens erforderlich ist (vgl. dazu auch Ralph Jöhl, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in: Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Band XIV, Soziale Sicherheit, 2. Aufl. Basel 2007, S. 1894 f.; in diesem Sinne auch altrechtlich: EVGE 1968 S. 66).

4.4.1 Nach den vorinstanzlichen Feststellungen ist der Beschwerdeführer gemäss Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 3. Januar 2007 wegen multiplen chemischen Empfindlichkeiten (ZNS und Immunsystem befallen) auf biologische Produkte angewiesen. Das kantonale Gericht hat erwogen, wer nach den Grundsätzen der Verordnung über die biologische Landwirtschaft hergestellte Lebensmittel konsumiere, nehme allenfalls Produkte zu sich, die auf umweltschonende Weise hergestellt worden seien. Diese Bio-Kost falle jedoch nicht unter den Begriff Diät oder Krankheitskost. Überdies sei nicht erstellt, noch werde geltend gemacht, dass und allenfalls weshalb der Genuss von biologischen Lebensmitteln für den Beschwerdeführer lebensnotwendig sei. Ebenfalls nicht erstellt seien allenfalls daraus resultierende Mehrkosten.

4.2 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, die Notwendigkeit einer möglichst schadstofffreien biologischen Ernährung sei aufgrund seiner Nahrungsmittelallergie medizinisch ausgewiesen, weshalb ihm die daraus entstehenden Mehrkosten von rund 20 % zu vergüten seien.

5.5.1 Diätkost kann unter anderem darin bestehen, dass sie bestimmte Stoffe nicht enthält. Dies ist bei Bio-Lebensmitteln insofern der Fall, als sie gemäss Art. 3 lit. b der Bio-Verordnung (SR 910.18) unter Vermeidung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten produziert werden. Damit enthalten sie weniger Schadstoffe als konventionell hergestellte Lebensmittel. Da der Beschwerdeführer gemäss Bericht des Dr. med. J.________ vom 21. Juni 2005 unter Empfindlichkeiten auf Umweltchemikalien vieler Art leidet und sich diese laut dem ärztlichen Zeugnis vom 23. März 2006 auch im Ernährungsbereich äussern und die entsprechenden Symptome ernst zu nehmen sind, muss er darauf achten, seine Nahrungsaufnahme so zu wählen, dass möglichst wenig Schadstoffe darin enthalten sind. Aufgrund der Leiden des Versicherten erweist sich die Einhaltung der möglichst schadstoffarmen Diät aus medizinischer Sicht daher als geboten.

5.2 Was die Höhe der dem Beschwerdeführer entstehenden Mehrkosten betrifft, rechnet dieser in der Beschwerdeschrift vor, dass ihm wegen der besonderen Ernährung ein täglicher Mehraufwand von Fr. 6.- entsteht. Diese Darlegung vermag zu überzeugen und entspricht durchaus der Realität. Damit liegt ein hinreichender Nachweis für die geltend gemachten Diätkosten vor, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer den Pauschalbetrag von jährlich Fr. 2100.- zuzugestehen. Der vorinstanzliche Entscheid erweist sich in diesem Punkt daher als bundesrechtswidrig.

6. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Ergänzungsleistungen seien zusammen mit der Invalidenrente jeweils im Voraus und somit in den ersten drei Tagen des Monats auszuzahlen.

6.1 Die Vorinstanz hat dazu festgehalten, § 4 der kantonalen Vollzugsverordnung zum ELG lege fest, dass die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die AHV betreffend der Auszahlung der Renten bei den Ergänzungsleistungen sinngemäss anzuwenden seien. Somit seien die Ergänzungsleistungen zusammen mit der IV-Rente so auszuzahlen, dass die EL des laufenden Monats bis spätestens am 20. Tag des entsprechenden Monats zur Auszahlung gelange (vgl. Art. 19 Abs. 1 und 3 ATSG in Verbindung mit Art. 82 IVV und Art. 72 AHVV). Soweit der Beschwerdeführer die Auszahlung der EL zusammen mit der IV-Rente verlange, sei diesem Begehren zu entsprechen, soweit er die Auszahlung in den ersten drei Tagen des jeweiligen Monats anbegehre, sei der Antrag abzuweisen.

6.2 Die Auszahlungsregelung des in den Bereichen Invalidenversicherung und Ergänzungsleistung sinngemäss anwendbaren Art. 72 AHVV wurde in BGE 127 V 1 ausdrücklich als gesetzmässig bezeichnet. Daran hat sich, entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers, unter der Herrschaft von Art. 19 ATSG nichts geändert (vgl. auch Kieser, ATSG-Kommentar, N 24 zu Art. 19), weshalb sein Antrag ohne weiteres abzuweisen ist.

7. Das Verfahren ist kostenpflichtig (Art. 65 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a BGG). Aufgrund des Ausgangs des Verfahrens gilt die Beschwerdegegnerin als unterliegende Partei, weshalb ihr die Kosten aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG). Damit wird das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Prozessführung gegenstandslos.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007 und der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 9. Januar 2007 werden aufgehoben, soweit sie die Vergütung von Diätkosten betreffen. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf Diätkosten im Betrage von Fr. 2100.- im Jahr hat. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.

3.Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. August 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilungdes Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:         Die Gerichtsschreiberin:

Ursprung                   Hofer

Geheimnis um Inhaltsstoffe in duftstoffhaltigen Produkten gelüftet

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Duftstoffhaltige Alltagsprodukte sind allgegenwärtig – Kosmetika, Parfums, Wasch- und Reinigungsmittel, Duftsprays – wo begegnet man ihnen nicht?

Sie sind in unseren Wohnräumen ebenso anzutreffen wie im öffentlichen Bereich und auf Arbeitsplätzen. Obwohl duftstoffhaltige Produkte so weit verbreitet sind, sind ihre Inhaltsstoffe der Allgemeinheit weitgehend unbekannt und es stehen ihr keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung, weil die Preisgabe der Informationen durch Hersteller nicht vorgeschrieben ist. Eine aktuelle Studie von Anne Steinemann von der Universität Washington bringt ganz neue Erkenntnisse und Antworten auf Fragen, die schon zu lange offen stehen. Steinemann untersuchte sechs repräsentative Produkte, nahezu 100 Lösungsmittel wurden dabei identifiziert, wovon kein einziges Lösungsmittel auf der Verpackung aufgeführt war.

Kein Gesetz greift bei Duftstoffen
Duftstoffe sind, obwohl sie uns allgegenwärtig umgeben und gesundheitsschädliche Chemikalien enthalten, gesetzlich weitgehend vogelfrei. Das bedeutet, dass der Verbraucher und derjenige, der ihnen ausgesetzt ist, nicht weiß, was er genau im Einzelnen ausgesetzt ist, und er kann es auch nicht in Erfahrung bringen, weil kein Gesetz in Europa oder den USA es vorschreibt, sie komplett zu deklarieren. Auch müssen bei solchen Produkten keine Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert werden, außer für Arbeitssicherheit bei der Produktion oder in Einzelfällen bei Luftfrachttransporten. Wobei die Sicherheitsdatenblätter, wenn sie gründlich studiert werden, meist äußerst mangel- und lückenhaft sind und fast nie Hinweise auf Gefahren hinsichtlich chronischer Toxizität liefern. Der normale Verbraucher hat ohnehin keinen Zugang zu diesen Informationen.

Auf Verpackungen muss lediglich das Wort „Duftstoffe oder Parfum“ aufgeführt werden und einige Komponenten, wenn ihr Anteil einen gewissen Prozentsatz übersteigt, sowie gesetzlich geregelte 26 Substanzen mit allergenem Potential. Es muss im Einzelnen nicht aufgeführt werden, was sich hinter dem Begriff  „Duftstoff oder Parfum“ verbirgt. Was kaum ein Verbraucher weiß, sogar ein Produkt, was als „duftfrei“ deklariert ist, kann Duftstoffe enthalten, die gleichzeitig durch eine Maskierungssubstanz neutralisiert wurden.

Die Hersteller schützen sich, in dem sie das Produktgeheimnis in den Vordergrund stellen und dies als Entschuldigung anführen dafür, dass sie Inhaltsstoffe nicht oder nicht vollständig zu deklarieren. Nur eine vollständige, kostenintensive chemische Analyse der Inhaltsstoffe in einem Produkt kann ein solches Produktgeheimnis lüften.

Unterschätzte Gefahrenquellen
Chemikalien sind im Normalfall unsichtbar, das macht es schwierig festzustellen ob, wo, wann und auf welche Weise man welchen Chemikalien für wie lange ausgesetzt ist. Auswirkungen durch Chemikalien auf die Gesundheit sind schwer nachzuvollziehen, weil sie oft subtil ablaufen und der Normalbürger sie nicht einordnen kann. Viele der Auswirkungen verlaufen unterschwellig, oder in Phasen und im subklinischen Bereich ab. Die wenigsten Auswirkungen von Chemikalien treten unmittelbar auf und sind sofort erkennbar. Erschwerend stehen im Fall von Duftstoffen keine Warnhinweise oder vollständige Inhaltsstofflisten auf der Verpackung. Ganz besonders bedenklich einzustufen sind chronische Expositionen gegenüber Chemikaliengemischen, wie wir sie im Alltag überall antreffen und solche, die im Niedrigdosisbereich ablaufen. Sie werden in der Regel in ihrer Wirkung, die auf lange Sicht meist in den Auswirkungen einer akuten Exposition gleichkommt, unterschätzt.

Der Alltag  – unsichtbare Gifte auf leisen Sohlen

Wissenschaftler stellten in den letzten beiden Jahrzehnten zweifelsfrei fest, dass wir in unserem Alltag im Prinzip rund um die Uhr Lösungsmitteln (VOC’s) ausgesetzt sind. Fast 90% der Lösungsmittel, denen wir in unserem Alltag ausgesetzt sind, stammt nicht aus Quellen, die wir für verantwortlich halten würden, sondern haben paradoxerweise ihren Ursprung dort, wo es keine gesetzliche Regulierung gibt und niemand hinschaut oder kontrolliert. Ganz besonders Duftstoffe, die in einer Unzahl von Alltagsprodukten Einzug gehalten haben, können als primäre Quelle von Lösungsmitteln im Alltag genannt werden: Waschmittel, Parfums, Aftershaves, Raufduftsprays, Spülmittel, Pflegemittel, Kosmetika, Seifen, Lotionen, Reiniger, etc. Ein individueller „Duftstoff“ in einen Produkt kann mehrere Hundert einzelne Chemikalien enthalten. Über 2600 Chemikalien sind zur Herstellung in Duftstoffkompositionen registriert, von denen die individuelle Zusammensetzung für die Öffentlichkeit nicht bekannt und nicht zugänglich ist.

Viele Unbekannte, die ungeahnte Wirkung haben
Bisher wurde wenig Forschung darauf verwendet festzustellen, welche Lösungsmittel in duftstoffhaltigen Produkten enthalten sind. Die Studien von Wallace (1991) und Cooper (1992) gehören zu den Meilensteinen der Forschung zu diesem Thema. Die beiden Wissenschaftler untersuchten 31 duftstoffhaltige Alltagsprodukte, darunter waren u.a. Deos, Seifen, Duftsprays, Parfums und Weichspüler. Zu den Lösungsmitteln, die in einem Drittel der Produkte enthalten waren, gehörten Ethanol, Limonene, Linalool und verschiedene andere Aldehyde und Terpene. Auch Rastogi und sein Forscherteam fanden in 59 duftstoffhaltigen Alltagsprodukten, die sie untersuchten, Komponenten, die die Gesundheit beeinträchtigen. Das große Problem, das nur bei genauer Betrachtungsweise zutage tritt, ist, dass diese Chemikalien oft hochreaktiv sind und wieder mit anderen Substanzen reagieren und so zusätzlich eine Sekundärbelastung schaffen. Terpene, die häufig als Duftstoffe Verwendung finden, oxidieren mit Ozon in der Luft (natürliches Ozon und durch Geräte wie z.B. Kopierer) und produzieren so eine Sekundärbelastung, die wesentlich toxischer sein kann als die Ursprungssubstanz. Formaldehyd ist eine der Chemikalien, die bei solchen Prozessen neben Feinstaubbelastung entstehen kann.

Duftstoffe als Auslöser von Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden
Steinermann führte in ihrer Studie an, dass Kontakt zu duftstoffhaltigen Alltagsprodukten in einigen Studien in direkten Zusammenhang mit Asthma, Kopfschmerzen, Kontaktdermatitis, Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden gebracht wurde. Die Wissenschaftlerin führte auch Studien der Duftstoffindustrie an, die genau das Gegenteil behaupten, um das Dilemma in dem wir stecken zu verdeutlichen.

In zwei vorherigen epidemiologischen Studien hatte Steinemann (Caress und Steinemann 2004, 2005) anhand von zwei Kategorien von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten festgestellt, dass 17.8% und 20.5% der US Bevölkerung über Kopfschmerzen, Atembeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden durch Raumduftsprays und andere „Lufterfrischer“ leiden, wenn sie diesen ausgesetzt sind.

In der zweiten Studie berichtete das Wissenschaftlerteam über Irritationen, die durch Waschmittel, Weichspüler und Vliestüchern für in den Trockner bei 10.9% der Bevölkerung beklagt wurden, wenn die Waschzusätze durch Wasch- und Trockenvorgänge in die Außenluft gelangten. Bei dem Teil der Bevölkerung, der bereits sensibilisiert ist, wie bspw. bei Asthmatikern, lag der Prozentsatz noch höher. Von dieser Bevölkerungsgruppe berichteten 29.7% und 37.2% über Atembeschwerden und andere Gesundheitsbeschwerden, wenn sie Raumduftsprays ausgesetzt seien, und 21.2% beklagte sich über Irritationen durch den Geruch von Waschmitteln, Weichspülern und Vliestüchern für in den Trockner, der während des Wasch- und Trockenvorgangs in die Außenluft gelangt.

Analysen bringen toxische Lösungsmittel zutage
Moderne Laboranalytik macht es einfach, ein Produkt in seine Bestandteile auseinander zu nehmen. Steinemann benutzte gaschromatographische und massenspektrometrische Verfahren in Kopfhöhe, um die Lösungsmittel, die eine Auswahl in den USA gängiger bedufteter Alltagsprodukte enthält, möglichst alltagsnah zu ermitteln. Sie untersuchte die Bestseller aus den Produktgruppen: Lufterfrischer (Toilettensteine, Sprays, Duftstecker) und Waschzusätze (Trocknertücher, Weichspüler, Waschmittel).

Lufterfrischer – keine frische Luft zum Atmen

Toilettensteine
Steinemann untersuchte in ihrer Studie spezielle Toilettensteine, wie sie in den Toiletten der 20 größten Airlines zum Einsatz kommen. Neben Terpenen wie d-Limonen und Pinenen, enthielten diese u.a. Azeton, Ethanol und Acetaldehyd, die in den USA als toxische Substanzen gelistet sind. Die Produktverpackung und Sicherheitsdatenblätter teilten keine dieser gefährlichen Inhaltsstoffe mit. Im Gegenteil, im Sicherheitsdatenblatt stand zu lesen, dass die Inhaltsstoffe Produktgeheimnis seien und nicht offenbart würden.

Toilettenduftspender
Es gibt kaum noch eine öffentliche Toilette, in der kein Duftspender hängt und den Benutzern rücksichtslos Chemikalien überpustet. Auch in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten kommen solche Duftstoffvernebler zum Einsatz. Steinemann ermittelte auch bei dieser Produktgruppe beim Bestsellerprodukt Lösungsmittel und als Allergen bekannte Inhaltsstoffe (u.a. Octanal, 3-Hexen-1-ol, Ethanol, Pinene, Nonanal, Linalool, d-Limone). Das im Duftspendergemisch enthaltene Octanal bspw. ist mit einem Andreaskreuz als reizender Gefahrstoff gekennzeichnet. Als Sicherheitshinweis für dieses Aldehyd gilt: Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Die Wissenschaftlerin musste feststellen, dass weder das Octanal noch die anderen Chemikalien deklariert waren oder auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt wurden. Produktgeheimnis.

Duftstecker
Mittels Wärme werden Duftstoffplättchen in Duftsteckern erhitzt und verströmen über einen längeren Zeitraum Geruch. Sie werden hauptsächlich privat genutzt, aber auch in Geschäften und auf Arbeitsplätzen z.B. in Büros. Steinemann ermittelte sieben  Chemikalien (u.a. Azeton, Ethanol, Isopropanol, Benzaldehyd, Pinene, Äthylazetat), die normalerweise als toxisch oder gefährlich eingestuft sind. Keiner der Inhaltsstoffe wurde im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt. Das Sicherheitsdatenblatt enthielt lediglich den Vermerk: „Mischung von Parfumölen“.

Frische Wäsche?

Duftvlies für den Trockner
Vliestücher für den Trockner, die Duft verströmen und die Wäsche weich machen, werden mittlerweile immer häufiger verwendet. Steinemann musste auch bei dem Bestsellerprodukt dieser Produktsparte feststellen, dass keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestuften Inhaltsstoffe (u.a. d-Limonen, Pinene, Ethanol, Benzylacetat, Phenyl- Ethyl- Acetat) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Weichspüler
In nahezu jeden Haushalt haben Weichspüler, eine Flüssigkeit, die in den Waschgang gegeben wird, irgendwann Einzug gehalten. Bei diesem Produkt musste Steinemann ebenfalls feststellen, dass es Lösemittel enthielt und keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. Chlormethan, Ethanol, Pinene, Acetaldehyd) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt war.

Flüssigwaschmittel

Gängigerweise werden fast nur noch Flüssigwaschmittel zur Wäschepflege verwendet. Nahezu ausnahmslos enthalten sie Duftstoffe. Steinemann identifizierte durch Analyse beim meist verkauften Produkt, fünf gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. 1-4 Dioxan, Ethanol, Pinene, Äthylacetat, 2-Butanon), die nicht im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Alltagsprodukte mit Duft – eine verschleierte Gefahr
Steinemann’s Studie zeigt einen Missstand auf, der dringend korrekturbedürftig ist, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mittels Analysen fand die Wissenschaftlerin in sechs Alltagsprodukten, die in ihrer Produktklasse Bestseller waren, 98 verschiedene teils hochreaktive Lösungsmittel. Fünf der sechs untersuchten Produkte emittierten einen oder mehrere gefährliche Luftschadstoffe, bei keinem Produkt wurden die Lösungsmittel als Inhaltsstoff auf der Verpackung aufgeführt, obwohl sie als Chemikalie gesetzlich als gesundheitsgefährlich oder toxisch eingestuft sind. Nur ein Lösungsmittel war auf einem Sicherheitsdatenblatt bei einem einzigen Produkt aufgeführt, was nur Behörden oder Firmen vorgelegt wird.

Eine Auflistung aller Chemikalien (in manchen Fällen mehrere Hundert), die sich in einem duftstoffhaltigen Produkt befinden, könnte Verbraucher erheblich verunsichern und in Alarmzustand versetzen. Keine Information über gesundheitsgefährliche oder toxische Inhaltsstoffe hingegen wiegt den Verbraucher fälschlicherweise in Sicherheit und er kann sich nicht angemessen schützen. Die Wissenschaft und die Gesetzgeber sind gefragt, einen Mittelweg zu finden und mitzuhelfen, die Verbrauchersicherheit sicherzustellen und Auswirkungen von Chemikalien durch duftstoffhaltigen Produkte zu erforschen und zu reglementieren.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 14. August 2008

Literatur:
Anne C. Steinemann, Fragranced consumer products and undisclosed ingredients, Department of Civil and Environmental Engineering, Evans School of Public Affairs, University of Washington, USA, Environ Impact Asses Rev (2008), doi:10:1016/j.eiar.2008.05.002

Mounting actions against environmental medicine practitioners

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Lately the prominent case of Prof. Rea in Dallas, who has been investigated by the Texas medical board, has drawn significant national and international public attention Dr. Rea has been the first physician worldwide to have been awarded the title of a professor of environmental medicine, by the University of Surrey, England. According to him in the USA „there is currently an organized nation-wide effort to destroy the specialty of Environmental Medicine and to eliminate from practice physicians who diagnose and treat patients suffering from chemical sensitivities“.

Unfortunately, similar activities are observed in Germany

Dr. Peter Binz, a internationally renowned neurologist practicing in the German City of Trier, is paying dearly for diagnosing his patients with toxic injury for many years:
It happened more than two years ago on June 4, 2006: Agents of the Public Prosecutor’s Office of Trier searched the home and the practice of Dr. Peter Binz without advance notice or leaving him a chance to object or discuss the reason for this raid. Dr. Binz had been accused of fraudulent billing by the local Doctors Association (Kassenärztliche Vereinigung = KV). The agents of the Public Prosecutor’s Office seized all of his patients‘ files beginning with the year 2000. The archives in the basement had been sealed. The Doctors Association, which is specifically responsible for collecting the money owed to physicians from the German National Healthcare System on behalf of the doctors, suspended all payments to Dr. Binz until November 8, 2006. His home, in which he is living with his family, had been seized to cover an alleged claim of 183,966.19 Euros.

A Doctor for the workers

According to statements from Dr. Binz’s tax-adviser, Gerhard Eppler, the revenue of his practice is lower and his expenses are higher than those of the average comparable practices. His income is about 50,000 Euros lower than the average. He prescribes 1/3 less drugs than the average neurologist. And his revenue per patient is lower than average. He didn’t charge for medical certificates. Because his wife was working as a teacher, she has helped to provide the funds necessary to support his family -including 5 Children (of which 4 are adopted).

On January 9, 2007, his appeal was rejected. It followed the interrogation of all his medical assistants, a psychologist he had hired for his practice, etc. Dr. Binz himself was not heard at all.

600 severely sick patients are scheduled for questioning

Recently, in June 2008, the police started to interrogate his patients all over Germany. According to reports, 600 severely sick patients are scheduled for questioning. They are sometimes asked to remember and to provide detailed testimony about visits to his practice they made 5 years ago.
It has become known from interrogated patients that the police usually declared that their investigation is about charges of fraud. In Trier a patient was specifically asked to talk to a tape recorder. He did then ask for a written protocol to be signed by him, which he was denied by the interrogator. Subsequently the interviewee refused to provide testimony.

Comments from the police were:

A day has only 24 hours, so Dr. Binz cannot work more than 24 hours per day. Their alleged claim obviously is intended to be construed from the files with additional support from patient interviews. As it seems the files aren’t sufficiently supportive. The police in Boppard stated that Dr. Binz must have worked 26 hours a day, while the Police in Bonn mentioned 24 hours.

According to Mrs. Binz there are only very few mandatory time data in the items which neurologists are permitted to charge for. Of relevance for Dr. Binz‘ practice is only No. 823 (30min interview with the patient).

In the town of Merzig a police inspector visited a patient to arrange a date for a summoning. She was appalled about what she was told about Dr. Binz and declared she could only report positive experiences with him. Whereupon she was told that in this case, she doesn’t have to come to the summoning.

In Dresden the police surprised a severely sick patient with information that made her doctor look like a felon. Up until July 25, 2008, 75 patients, who had been asked for an interrogation, notified Dr. Binz.

Dr. Binz has been lobbied against and bullied for a long time

At first it was enterprises, then Public Health Insurance, because he insisted on diagnostic evidence for the toxic injury of workers, which is more expensive in the short term than drugging them. Later the Doctors Association (DA) joined in. In 1996 there had been a first meeting of a complaints board of the DA with the threat that he (Dr. Binz) has to pay for non-IgE mediator release tests himself. Further, the validity of psychometric tests of patients with toxic injury had been questioned and payments for PET-scans of the brain rejected.

Toxic injuries and consequences

He diagnosed toxic injuries in workers of Romika and other shoe manufacturers, Kalle, Michelin, Agrob, V+B, Pegulan, Kuag, Fanck, Mosel-Stahl-Werke (=Steel Works) , carpenter’s shops, car repair shops, metal workshops, gas stations, swimming pools, hospitals, butcher’s shops, dry cleaners, market gardens, vineyards and many other workplaces.

In 1989 Dr. Binz won a lawsuit against the shoe manufacturer Romika in the first instance in Trier and in the second instance in Koblenz, which had poisoned some of their workers.

In 1993 a disciplinary action had been agreed upon because he felt called upon to „pursue comprehensive investigations about the causes of certain disease syndromes“. The disciplinary action had been cancelled but a reason for this was never stated. Mr. Spaetgens, a lawyer, just declared „it could have been“.

1996 Dr. Binz had been subjected to accusations from the part of the German Berufsgenossenschaften (= BG, compulsory insurance for work related damages to workers paid for by employers).

In 1997 an action had been brought before the Court of the Medical Profession (a special court of the Doctors‘ Association concerned with professional conduct) at the Administration Court in Mainz by the state section of the Doctors Association.

In 1997 he was prohibited to counsel his patients in matters of German social law.

1998 there had been a new action before the Court of the Medical Profession, filed by the Doctors Association.

In 1999 the Doctors Association repeated its action to have Dr. Binz’s license suspended. This was tried on accusations of false treatment and neglect of duty.

In 2000 the Court for the Medical Professions decided to discontinue the lawsuit.

Dr. Binz continued to help those who had been made sick at work by chemicals
In spite of all these indignities and an abundance of written vilifications by the Doctors Association, Dr. Binz stayed with his convictions. He continued to help those who had been made sick at work by chemicals. Since the suspension of his license didn’t work, the DA resorted to more radical means. The package of the charges mentioned at the beginning contained a lot of documents from the aforementioned actions. His license for the German public insurance system was always important to Dr. Binz, because most of his patients became sick on the job and cannot afford to pay for his services by other means.

The lists of the dead would be shorter, if anyone would have taken action on behalf of them

Though Dr. Binz treats a lot of patients who had been damaged at work he doesn’t view himself as working against industry as such, just against enterprises without adequate job safety – measures. Workers have lost their health and quality of life and many are dying. Dr. Binz had to notify health insurers, disability insurers (BG), the ministry of health and the Public Prosecutor’s Office of these cases because he was legally obliged to do so as a physician. The lists of the dead would be shorter, if anyone would have taken action on behalf of them. Dr. Binz has five folders with copies of those case-histories of sick workers, which he had reported to the Public Prosecutor’s Office. Only once he did he obtained a receipt from their office, which is obligatory according to German Federal Law.

Cases of death continue to accrue

On the occasion of the raid in June 2006, the State Attorney in charge rejected to seize at least two of these folders. In the meantime the cases of severely injured people and cases of death continue to accrue. The last two years Dr. Binz has been systematically deprived of his quality of life. It has been tried to intimidate him, but he carries on. There continue to be reports about toxic injury going to the Public Attorney’s Office because that’s the law.

In November 2007 Dr. Binz received the Civil Courage Award of the Solbach- Freise Stiftung (Foundation) in Bodenwerder near Hameln.

Support is needed

Dr. Binz has the support of his patients. He was co-initiator of many support groups. He has received a lot of backup from support groups, non-governmental organizations, prominent scientists, and environmental physicians from Germany and abroad. More is needed given the continuing actions and would be welcome.

If you would like to add your solidarity and support you may send an email to „CSN-Chemical Sensitivity Network“ csn.deutschland@googlemail.com) or use the blog function to write a comment. (If you need assistance to sign in just let us know)

Strafanzeige und das zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Peter Binz – Hintergründe

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Dr. Binz diagnostiziert toxische Schädigungen – dafür soll er büßen

Eine Strafanzeige

Es geschah vor über zwei Jahren, am 4. Juni 2006. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Trier durchsuchen das Wohnhaus und die Praxisräume des Trierer Neurologen Dr. Peter Binz ohne vorherige Ankündigung, ohne seine Anhörung.

Der niedergelassene Mediziner wird des Abrechnungsbetrugs verdächtigt. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten alle Krankenakten der Patienten ab dem Jahr 2000. Die Archive in den Kellerräumen der Praxis wurden versiegelt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sperrte bis zum 8.11.2006 alle Zahlungen an den Mediziner. Das Wohnhaus des Arztes, in dem er mit seinen Kindern und Enkelchen wohnt, wurde gepfändet, um die Forderung der sofortigen Bereitstellung einer Summe von 183.966,19 Euro abzudecken.

Widerspruch abgelehnt – Keine Vernehmung des Angeschuldigten

Am 9. Januar 2007 wurde der Widerspruch des Neurologen im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung mit festgesetztem Regress, betreffend den Ansatz der EBM 822 und 823, zurückgewiesen. Es folgt die Vernehmung aller Arzthelferinnen, des Psychologen, u.a., Dr. Binz selbst wurde hingegen nicht angehört.

Patientenbefragung quer durchs Land

Im Juni 2008 begann die Polizei mit einer Patientenbefragung quer durch Deutschland. Dem Vernehmen nach sollen rund 600 schwerkranke Patienten befragt werden. Sie sollen sich teils an Arztbesuche erinnern, die fünf Jahre zurückliegen, und dazu detailliert Auskunft erteilen.

Die Polizei erklärte bei ihrer Patientenbefragung, wie bisher durch Patientenberichte bekannt wurde, fast überall, dass es sich um ein Verfahren wegen Betruges handele.

In Trier sollte ein Patient nur auf Tonband sprechen. Er forderte jedoch ein Protokoll, das er unterschreiben könne. Dies wurde ihm vom Polizeikommissar nicht gestattet. Daraufhin machte er von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch. Kommentar des Polizisten: „Ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden, und länger könne auch Dr. Binz nicht arbeiten.“

Die Polizei in Boppard erklärte, dass Dr. Binz 26 Stunden gearbeitet habe, in Bonn beschränkte die Polizei sich auf 24 Stunden.

In Merzig besuchte ein Polizeikommissar eine Patientin, um einen Termin wegen Vorladung mit ihr abzusprechen. Sie erschrak über das, was man ihr über Dr. Binz mitteilte und erklärte, dass sie nur Positives über den Arzt berichten könne, worauf der Kommissar erklärte, dass sie dann nicht zur Vorladung kommen müsse. Es hätte sich erledigt.

In Dresden überraschte die Polizei eine schwer erkrankte Patientin mit den Informationen, die den Arzt, Herrn Dr. Binz, gar als Verbrecher erschienen ließen.

Bis zum 25. Juli 2008 meldeten sich 75 Patienten bei Herrn Dr. Binz, denen man eine Patientenbefragung angetragen hatte.

Der Hintergrund – Die Lobby gegen Dr. Binz war immer sehr groß

Zunächst waren es die Unternehmer, dann die Krankenkassen, weil Dr. Binz auf den diagnostischen Beweisen der Arbeitsschädigung bestand, und schließlich war auch die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung gegen ihn. So kam es bereits 1996 zu einer Sitzung des Beschwerdeausschusses der KV mit der Androhung, dass alle kernspintomographischen Leistungen von Dr. Binz selbst zu zahlen seien. Weiter wurden die Psychometrien bei toxisch Geschädigten angezweifelt und die Positronen-Emissions-Tomographien des Hirns (PETs), die wichtigsten bildhaften Beweise, also auch abgelehnt.

Ein unbequemer Mediziner

Peter Binz ist unbeliebt. Bei der KV, bei den Berufsgenossenschaften, beim Medizinischen Dienst, bei Krankenkassen und bei der Industrie. Der Neurologe erkannte in den 90er Jahren Schäden bei den Arbeitern an verschiedenen Arbeitsplätzen. Weil er sich mit seiner Meinung nicht zurückhielt, versuchte man ihn einzuschüchtern. 

Gerichtliche Auseinandersetzungen und angedrohte Disziplinarverfahren blieben nicht aus:

1989 gewann der Neurologe Dr. Binz den in erster Instanz in Trier verlorenen Romika-Prozess, in zweiter Instanz in Koblenz.

1993 wurde ein Disziplinarverfahren beschlossen und angekündigt, weil Herr Dr. Binz sich dazu berufen fühle: „umfängliche Ursachenforschung für bestimmte Krankheitsbilder zu betreiben“. Das Disziplinarverfahren wird eingestellt – aber eine Entschuldigung gab es nicht. Herr RA Spaetgens erklärte: „es hätte ja sein können“.

1996 wurde Dr. Binz von Berufsgenossenschaften beim Amtsgericht Wiesbaden angegriffen,

1997 vom Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz durch die Landesärztekammer. Es gab ebenfalls einen Prozess.

1997 erging ein Verbot bzgl. sozialjuristischer Beratung der Patienten.

1998 kam es erneut zu einem berufsgerichtlichen Verfahren durch die Ärztekammer, dazu gibt es einen geheimen Briefwechsel Krönig, Trabach, Michels, der Zeugnis gibt über diese seltsamen Machenschaften (im Internet unter Abekra nachzulesen).

1999 stellte die Ärztekammer erneut den Antrag zum Ruhen der Approbation. Man versuchte, Pflichtverletzung oder Falschbehandlung nachweisen.

2000 lehnte das Berufsgericht für Heilberufe die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Eisern – trotz Demütigungen, Schmähungen,…

Trotz all dieser Demütigungen und der vielen schriftlichen Schmähungen durch die KV, besonders durch deren Assessor, blieb Dr. Binz bei seiner Überzeugung. Er half den durch Chemikalien auf ihrem Arbeitsplatz erkrankten Arbeitern weiter. Da der Versuch des Approbationsentzugs noch nicht funktionierte, griff die KV jetzt zu brutaleren Mitteln. Im „Anklagepaket“ für die oben genannte Strafanzeige waren viele Schriftstücke der oben genannten Vorgänge enthalten.

Ein Arzt, der für seine Patienten einsteht

Dr. Binz war die Kassenzulassung immer besonders wichtig, denn die meisten seiner Patienten erkrankten am Arbeitsplatz und viele von ihnen kommen aus einer Schicht, die sich keine privatärztliche Behandlung leisten kann. So wurden in der Praxis Bescheinigungen immer mit dem Vermerk ausgestellt: Liquidation: keine. Da seine Frau berufstätig war und für den Unterhalt der 5 Kinder sorgte, konnte er dies so handhaben.

Über beschlagnahmte und nicht beschlagnahmte Akten

Dr. Binz behandelt zwar viele Patienten, die durch ihre Arbeit geschädigt sind, fest steht aber, dass er nicht gegen die Industrie arbeitet, sondern nur gegen drittklassige Industrie. Solche Industriezweige, für die es keinen Arbeitsschutz gibt. Die Arbeiter dort haben ihre Gesundheit und ihre Lebensqualität verloren und viele sterben. Dr. Binz musste diese Fälle melden, dazu ist er als Arzt verpflichtet, und die Listen der Toten wären nicht so lang, wenn jemand dagegen eingeschritten wäre.

In der Praxis des Neurologen Dr. Binz gibt es fünf Aktenordner mit Kopien über die bislang gemeldeten Krankengeschichten erkrankter Arbeiter an die Staatsanwaltschaft.

Alle Meldungen der Krankheiten der Arbeiter waren an die Staatsanwaltschaft gegangen, nur in einem einzigen Fall gab es von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Eingangsbestätigung.

Bei der Razzia in der Praxis Binz im Juni 2006 wurde der leitende Staatsanwalt gebeten, wenigstens zwei dieser fünf Aktenordner zu beschlagnahmen. Der Staatsanwalt lehnte das Ansinnen ab. Inzwischen nehmen die schweren Erkrankungen und die Toten, die in der Praxis Binz bekannt werden, weiter zu.

Dr. Binz wurde in den letzten beiden Jahren systematisch der Lebensqualität beraubt. Man versucht ihn als Arzt, der viele tausend Menschen betreut, einzuschüchtern, aber er macht weiter: Es gehen weiterhin Meldungen über toxisch geschädigte Menschen an die Staatsanwaltschaft, weil es das Gesetz so vorschreibt.

Solidarität mit Dr. Peter Binz

Rückhalt hat Dr. Binz immer bei seinen Patienten, er war Mitbegründer vieler Selbsthilfegruppen. Unterstützung hat er auch durch bedeutende Umweltmediziner im In- und Ausland.

Folgende Organisationen, Ärzte, Wissenschaftler und Politiker, bekundeten im Herbst 2006 ihre Solidarität mit Dr. Binz:

  • CSN – Chemical Sensitivity Network
  • Dr. H.U. Hill, Wiesbaden SHG für Chemikaliengeschädigte im Rhein-Main Gebiet
  • Antje Bultmann, Wissenschaftsjournalistin, Ethikschutz-Initiative
  • Initiative Gifterkrankter Weser-Ems/Oldenburg
  • SHG Chemikaliengeschädigte Wiesbaden,
  • PI – Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter Dr. Birgit Stöcker
  • Interessengemeinschaft umweltgeschädigter Schüler und Lehrer der Gemeinschaftsgrundschule und Realschule Nideggen e. V.
  • Initiative Gesunde Schule Hamm
  • ZEB
  • IVU e.V. – Internationaler Verein für Umwelterkrankte
  • MCS Selbsthilfegruppe Umweltgeschädigter Hamburg VHUE e.V.  – Verein zur Hilfe Umweltbedingt Erkrankter
  • Deutsche Umwelt- und Gesundheitsinitiative e.V.
  • Bereich Schulen der AG Innenraumschadstoffe und Gesundheit im BBU e.V., Dagmar von Lowjewski
  • Initiative Chemikalienerkrankte Berlin R. Frey
  • IHG – IInteressengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten
  • IPG – Interessengemeinschaft der Pyrethroidgeschädigten ABEKRA – Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. Dr. Angela Vogel
  • Selbsthilfegruppe für Chemikaliengeschädigte, Arbeits- und Unfallopfer und Kontaktstelle abeKra (Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter e.V.) Kontakt: Manfred Heppner
  • MCS Liga Schweiz, Christian Schifferle
  • MCS Infoportal Schweiz, Silvia Nussio
  • Selbsthilfegruppe Umwelterkrankter Olpe, Christian Hohn, Sprecher der Landes Arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz NRW von Bündnis 90 die Grünen
  • Selbsthilfegruppe Amalgam Berlin, c/o Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungsstelle MitteStadtRand
  • ASSOCIATION PROTECTION DEFENSE DE L’ENVIRONNEMENT, DE BOURG FIDELE, France Denise Schneider
  • Hiltrud Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Prof. Dr. Lawrence Plumlee, CSDA Chemical Sensitivity Disorder Asocciation, USA
  • Dr. Hanspeter Donate Vorstand dbu
  • Prof. Dr. Doris Rapp, Phoenix Arizona, PARF
  • Prof. Dr. William Rea, EHC-Dallas
  • Prof. Dr. med. Helmuth Müller Mohnssen, München
  • Dr. habil. Richard Albrecht, Ph.D. online-Editor rechtskultur.de, 53902 Bad Münstereifel
  • Dr. Wolfgang Baur, Gründer Ökologischer Ärztebund, 38690 Vienenburg

Für weitere Solidaritätsbekundungen bitte die Kommentarfunktion des Blogs nutzen.

Gesunde, umweltfreundliche Schulen per Gesetz

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Der Geruch von Schulgebäuden ist einem noch lange nach der Schulzeit im Gedächtnis. Er ist signifikant und häufig geprägt von scharfen Putzmitteln, die in der Luft zu stehen scheinen. Die langen Schulgänge mit ihrem alten PVC- oder Linoleumboden glänzen durch das Wachs, das stetig aufgetragen wird und süßlich nach Chemie riecht. Wen wundert es, dass manche Putzkammer in einer Schule regelrecht einer Chemiefabrik gleicht, so viele Dosen, Kanister und Behälter mit aufgedruckten Warnzeichen für deren giftigen Inhalt stehen herum. Im Bundesstaat Missouri ist jetzt Schluss damit. Wer dort eine Schule betritt, dem weht frische Luft entgegen.   

Noten unten – Krank durch giftige Putzmittel 

Reinigungsmittel können erhebliche Gesundheitsschäden anrichten, manche Putzfrau kann von völlig ruinierter Gesundheit berichten. Auch Schulkinder leiden erheblich unter der Chemikalienbelastung, die von den gängigen Reinigungsmitteln in der Schule ausgehen. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Aggression, Atemwegsbeschwerden, juckende Augen, Asthmaanfälle, Konzentrationsstörungen und Lernschwierigkeiten gehören mit zu der Palette der Beschwerden, die häufig beklagt werden. Der US Bundesstaat Missouri zog Anfang Juli nach New York und Illinois einen Schlussstrich und verbietet giftige Reinigungsmittel in Schulen – der Gesundheit und der Umwelt zuliebe.   

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Unterschrift des Gouverneurs gegen giftige Putzmittel an Schulen

Am 11. Juli setzte Gouverneur Matt Blunt seine Unterschrift unter eine neue Gesetzgebung zum Wohl von Schulkindern, Lehrpersonal und Reinigungskräften. An den Schulen von Missouri wird fortan nur noch mit „grünen Reinigungsmitteln“ geputzt, also solchen Reinigungsmitteln, die umwelt- und gesundheitsverträglich sind.  Missouri ist der dritte Bundesstaat, der diese sinnvolle Entscheidung trifft. In New York wurde bereits 2006 und in Illinois im Jahr 2007 Gesetze verabschiedet, die giftfreie Reinigungsmittel in Schulen vorschreiben.  

Giftfreies Putzen an amerikanischen Schulen bald Norm

Mark Bishop, Leiter der Kampagne für gesunde Schulen, ist stolz auf die bisherigen Erfolge und sieht darin den Beginn einer nationalen Bewegung zum Schutz der Gesundheit von Kindern. Bishop geht sogar euphorisch davon aus, dass in wenigen Jahren im ganzen Land nur noch ohne Gift geputzt wird. Deutlich würde dies dadurch, dass auch Gouverneure aller Staaten langsam zu verstehen beginnen, dass ein gesunder Innenraum zu mehr und zu besserer Leistung führt, meint Bishop begeistert.    

Auch Gary Walker, der als Triebfeder für „Green Cleaning“ gilt, ist zuversichtlich. Er half mit, die Gesetzesvorlage in Illinois zu schaffen. „Grünes Reinigen“ schützt die Umwelt und die Gesundheit, das ist wichtig und wird ganz sicher zur allgemeinen Norm werden an amerikanischen Schulen.  

Jede Schule kann Vorbild sein

Healthy School Campain ist eine gemeinnützige Organisation, die Anleitungen und Informationen auf ihrer Webseite anbietet, die leicht von jeder Schule umzusetzen sind. Der „Quick and Easy Guide to Green Cleaning in Schools“ ist ein Leitfaden, den die Organisation herausgegeben hat, der in schnellen einfachen Schritten erklärt, wie man eine Schule auf Reinigungsmittel umstellt, die Gesundheit und Umwelt schonen. Interessierte Schulen bekommen ihn sogar kostenlos zugeschickt.   

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Fünf einfache Schritte für bessere Gesundheit und besseren Noten

Eine Schule mit umwelt- und gesundheitsfreundlichen Reinigungsmitteln auszustatten, ist nicht so schwer, wie man es sich vorstellt. Fünf Schritte genügen für den Anfang und werden schnell Erfolg zeigen. Die Initiatoren von Healthy School Campain geben mit auf den Weg, dass man sich nur nicht überwältigen lassen soll und mit den nachfolgenden Schritten beginnen solle:    

Schritt 1: Zertifizierte“grüne Reinigungsprodukte“ kaufen

Es gibt Dutzende von Möglichkeiten, die hervorragend funktionieren und auch preislich kaum unterschiedlich zu den normalen Reinigungsprodukten sind. Im Anfangsstadium sollte das Reinigungspersonal gezielte Hinweise erhalten, wie Reinigungsmittel richtig verwendet werden (Aufbringen, mischen, verdünnen, entsorgen, etc.).  

Schritt 2: Einführung umweltfreundlicher Ausrüstung und Hilfsmittel

Verwendung von Saugern und spezieller Ausrüstung zum Reinigen von Böden, die mit Hocheffizienzfiltern ausgestattet sind, um mikroskopische Partikel und Feinstäube aufzunehmen, die Gebäudebenutzer nachhaltig schädigen. Solche „grüne Ausrüstung“ kostet zwar mehr, ist aber von höherer Qualität und längerer Haltbarkeit. Über lange Sicht überwiegt der Nutzen die Kosten.    

Schritt 3: Einführung „grüner Reinigungsverfahren“

Änderung der Frequenz, Technik und dem Zeitpunkt, wann das Reinigen durchgeführt wird. Beispielsweise, dass ein Spray nur auf ein Tuch gesprüht wird, um eine Oberfläche zu behandeln, anstatt die ganze Oberfläche einzusprühen. Oder ganz auf Sprays zu verzichten, stattdessen Reiniger stark mit Wasser zu verdünnen. Das Vermeiden von Pestiziden und Einführen von integrierten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, die ganz ohne Gift auskommen.   

Schritt 4. Verwendung von Umweltpapier und Umweltkunststoffprodukten

Einführung von Umweltpapier in den Papierspendern und recycelten Müllsäcken für die Mülleimer der Schule. Durch Austausch der Papiertücher und Toilettenpapier gegen Papier auf Rollen sinkt beispielsweise der Verbrauch drastisch.    

Schritt 5: Beteiligung an der Verantwortung

Schulung von Lehrpersonal, Schülern, Besuchern, etc. darüber, was sie tun können, um eine gesunde Schulumgebung zu unterstützen. Beispielsweise recyceln von Papier und Plastik, Wassersparen, kein Liegenlassen von Nahrungsmitteln, Sauberkeit,…  

Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein zahlt sich aus

„Das kostet viel mehr, wir können uns keine Ökoputzmittel leisten, das Budget ist zu klein.“ So, oder so ähnlich könnte das wohl einzige Argument gegen die Einführung umwelt- und gesundheitsbewusster Reinigungsmittel lauten. Dass genau das Gegenteil der Fall sein kann, davon berichten Schulen auf der Webseite von „Green Schools“.    

Besonders die richtige Putzausrüstung kann den Unterschied ausmachen und letztendlich Kosten sparen. So berichteten verschiedene Schulen über den Einsatz von speziellen HEPA-Saugsystemen, die selbst Feinstäube wirklich effektiv in Griff bekommen und für weniger Krankheiten und sichtbar weniger Staub sorgen. Schulen im Distrikt von San Fransisco hatten immer wieder Beschwerden, dass Kinder unter Atemwegsproblemen litten. Seit der Einführung von HEPA-Saugsystemen, staubanziehenden Fußmatten in den Eingangsbereichen und neuen speziellen Putzmopps gab es keinerlei Beschwerden und Nachfragen mehr.   

Auch die Wahl der Papierhandtuch-Systeme kann entscheidend sein, so stellte ein Schulleiter fest, dass durch den Einsatz von speziellen Systemen, die keinen Handkontakt zur Entnahme des Papierhandtuchs erfordern, die Infektionen an seiner Schule zurückgingen und man auch kaum noch desinfizierende Reiniger benutzen musste.    

Eine Untersuchungsbehörde stellte während einer Pilotphase in den Jahren 2003-2004 an Schulen in der Region Chicago fest, dass umwelt- und gesundheitsfreundliche Reinigungsmittel ohne Mühe zum gleichen Preis wie konventionelle Mittel erhältlich sind. Was noch interessanter war, sie putzen oft sogar noch besser als die giftigen herkömmlichen Reiniger.  

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Impuls

Vielleicht ist der Erfolg in den US Bundesstaaten New York, Illinois und Missouri ein Impuls, dass auch in Deutschland Eltern und Lehrer „grünes Reinigen“ der Schulen einfordern, statt der bisherigen oft mit gesundheitsschädlichen Chemikalien durchgeführten Reinigung von Schulgebäuden. Von wem auch der erste Impuls in Deutschland ausgehen mag, eins ist sicher, viele Schüler und Lehrer werden mit Begeisterung an Programmen zur Entwicklung umwelt- und gesundheitsfreundlicher Strategien teilnehmen und an Wettbewerben für die „grünste Schule“, um aus ihrer Schule eine gesunde Schule werden zu lassen.    

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Juli 2008  

Literatur: Healthy School Campain, 2008

Afrika – Menschen mit MCS leiden besonders unter Pestiziden

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Hitze, Feuchtigkeit – ideale Brutplätze für Moskitos – Malaria. Durch die Bevölkerungsexplosion im Hochland im Südwesten von Uganda wurden fruchtbare Feuchtgebiete in Moskitolöcher verwandelt. Malariagebiet. Allein im Jahr 1999 starben dort schätzungsweise 100 000 Menschen an der Malaria. Durch die USA wurden Hilfsmaßnahmen durchgeführt. Pestizide sollten Rettung bringen, doch die gesundheitlichen Nebenwirkungen sind groß. Auch in Afrika gibt es Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS – Multiple Chemical Sensitivity), sie trifft es besonders. 

Pyrethroide im Großeinsatz
Die Malaria Kontrollinitiative von U.S. Präsident Bush wurde 2005 ins Leben gerufen  und führte dazu, dass im Distrikt Kabale, an der Grenze zu Ruanda, Hunderte von Häusern mit einem Pestizid gegast wurden. Verwendet wurde das Pyrethroid Lambda-Cyhalothrin (ICON). Ganz abhängig von den Chemikalien, die als weiterer Inhaltsstoff verwendet werden, ist das Pestizid leicht bis sehr gefährlich. Rund ein halbes Jahr ist das Pyrethroid, das auf die Wände gesprüht und vergast wird, aktiv. 

Pyerthroid verursacht Gesundheitsbeschwerden
Trotz dass man das Projekt zur Bekämpfung von Malaria überwachte, klagten viele Bewohner von 107 000 behandelten Häusern über Symptome. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und temporärer Hörverlust wurden insbesondere beklagt, sagte ein Offizieller, der seinen Namen aus Furcht nicht nennen wollte. Er selbst litt unter Niesen und tagelang anhaltendem Husten. Nicht verwunderlich, denn die Bewohner der pestizidbehandelten Häuser hatten keine Schutzkleidung wie die Arbeiter, die die Gifte ausbrachten, und waren dann anschließend dem Gift in ihren Häusern bis zu dessen Zerfall ausgesetzt.

Schaden- Nutzenabwägung statt ungiftige Alternativen
Von Seiten der Gesundheitsbehörde versuchte man hingegen, das Pestizid und dessen Anwendung zu verteidigen. Man stellte den Nutzen und die Effektivität des Pyrethroids in der Moskitobekämpfung heraus. Die Menschen hätten nur kurzfristig unter Jucken der Haut gelitten, wenn sie mit den besprühten Wänden in Kontakt gekommen wären. Der Rest wurde verschwiegen und dass es ungiftige Alternativen gibt, kam nicht zur Sprache.

Chemikaliensensible sind besonders gefährdet
Alex Muhwezi, ein Repräsentant von IUCN (eine internationale Vereinigung zum Erhalt der Natur) beschrieb ICON als ein normal übliches Pestizid, dass von der WHO für Innenräume zur Bekämpfung von Malaria anerkannt sei. Anerkannt für seine Wirksamkeit, nicht dass es unschädlich für Menschen ist. Seiner Auffassung nach käme es vor allem darauf an, wie das Pestizid gehandhabt würde. Am  Wichtigsten dabei sei zu wissen, dass eine Person, wenn sie vor dem Kontakt mit dem Pyrethroid bereits krank gewesen oder allergisch auf Parfum oder auf Insektensprays sei, dass diese Person dann mit schlimmen Auswirkungen rechnen müsse.

Wer krank ist hat das Nachsehen

Man weiß im afrikanischen Uganda somit ganz genau, dass bestimmte Pestizide, wie das in Kabale eingesetzte Pyrethroid ICON, auf kranke, chemikaliensensible und allergische Menschen sehr gefährlich wirken können, eine Tatsache, die nicht in jedem Land so deutlich ausgedrückt wird. Aber wie sieht die Prävention für diese krankheitsbedingt besonders anfälligen Menschen aus? Sie leben meist in großer Armut, wohin sollten sie unterdessen ausweichen, um den angenommenen schweren gesundheitlichen Folgen zu entkommen?

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 28. Juni 2008 

Literatur: IPS, HEALTH-UGANDA: USAID’s Malaria Control Plan Risks Public Disapproval, 25. Sept. 2006

Schutzengel Helene: Hilfe für MCS-Kranke aus der Politik

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Nun ist sie vorbei, die von vielen so langersehnte Fachanhörung im Deutschen Bundestag „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“. Der Termin weckte bei vielen MCS-Kranken im Vorfeld große Erwartungen und Hoffnungen. Hoffnungen darauf, dass sich in Deutschland recht bald etwas in die richtige Richtung bewegt, denn die deutsche Umweltmedizin führt derzeit im internationalen Vergleich leider nur ein Schattendasein. Viele schmiedeten Pläne, nach Berlin zu fahren, mussten dieses Vorhaben auf Grund ihrer starken Krankheitsbeschwerden letztendlich zum Schluss dann doch aufgeben. Schade, zu gerne hätten sie an der besonders wichtigen Tagung teilgenommen. 

Probleme Umweltkranker bedürfen Lösungen
Dass dieses Fachgespräch im Bundestag zustande kam, geht auf den persistenten Einsatz von Frau Regina Nowack von der SHG Amalgam in Berlin zurück. Besten Dank an dieser Stelle an Frau Nowak und an die Politiker von Bündnis90/Die Grünen, die diese Fachtagung ermöglichte! 

Hauptgründe für dieses gesuchte Gespräch waren, eine Verbesserung der umweltmedizinischen Versorgung zu bewirken, die Zahl gut ausgebildeter Umweltmediziner voranzutreiben, da den Betroffenen, umweltgeschädigten Patienten, nur völlig unzureichende Hilfe in unserem Land zuteil wird. Ganz besonders MCS-Patienten stehen ihrer Erkrankung in Deutschland quasi alleine gegenüber und sind deren einschneidenden massiven Folgen hilflos ausgeliefert. Die Behandlung von MCS und anderen Umwelterkrankungen ist absolut unzureichend, Umweltkliniken mit internationalem Standard sind hierzulande völlige Fehlanzeige. Der Realisierung des Titels der Fachtagung „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“ ist dementsprechend längst, längst überfällig.

Logisch: Kranke Umwelt – Kranker Mensch
Stand der Dinge: Dass die Umwelt krank macht, ist erwiesen, Handeln seitens der Entscheidungsträger ist bisher leider ausgeblieben. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen und Massenarbeitslosigkeit, ist die Finanzierung unabhängiger Studien zur Erforschung von Umwelterkrankungen und adäquate Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in weite Ferne gerückt.

Der behördlichen und sozialrechtlichen Umsetzung der Anerkennung von Umwelterkrankungen fehlt es offensichtlich an Untermauerung und tatsächlicher Ausführung, denn die Praxis spricht leider eine andere Wahrheit als bisher auf dem Papier proklamiert.

Die Schweiz ist z. B. Vorreiter in unseren Gefilden, es gibt dort ein öffentlich finanziertes MCS-Wohnprojekt, das in Arbeit ist. Solche hilfreichen Projekte sind in Deutschland zu forcieren, ohne langes Gerede. Jetzt leben schwer an MCS Erkrankte z.B. bei Freunden im gekachelten Bad, in ihrem Auto oder schlafen im Freien. Manche ohne Perspektive, brachten sich um.

MCS-Kranke wurden wie immer ausgegrenzt
Anmerken möchte ich, wegen der oben genannten Umstände, dass ich als MCS-Schutzengel mir den Ablauf des Fachgespräches anders gewünscht hätte. Viele wichtige bedeutende Belange von Umwelterkrankten, schwerpunktmäßig von uns MCS-Kranken wurden m. E. nicht genügend hervorgehoben. Sicher, es war viel zu wenig Zeit, um in die Tiefe zu gehen und MCS ist „nur“ eine Umweltkrankheit von vielen für die dringend Lösungen gefunden werden müssen. Aber als MCS-Schutzengel denke ich natürlich in erster Line an all die MCS-Kranken in Not, die mich kontaktieren. Mir gehen dann viele Geschichten von Schwerkranken durch den Kopf und all das Elend, das damit verbunden ist. Für sie passierte in Berlin genau das, was ihnen im Alltag widerfährt, sie konnten nicht teilnehmen. Ich kenne keinen schwer MCS-Erkrankten, der diese Strapaze auf sich nehmen konnte. Das ist wirklich ein Dilemma, denn der Eindruck, der somit bei dem Fachgespräch entstanden ist, spiegelt nicht die Realität wider, leider, denn die Fakten sind m. E. weitaus schlimmer, als man es nunmehr nach dem Gespräch in Berlin annehmen könnte.

Schwer MCS-Kranke – aus den Augen aus dem Sinn
Es kam in Berlin insbesondere nicht zum Ausdruck, dass das Gros der Umweltkrankten/ MCS-Betroffenen auf Grund ihrer schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden überhaupt nicht in der Lage war, dieser Fachtagung, bei der es grundsätzlich um ihre Bedürfnisse gehen sollte, teilnehmen zu können – paradox irgendwie, die Hauptpersonen waren nicht anwesend.

Eine weitere Fachtagung wünsche ich mir deshalb im Rahmen von entsprechender Barrierefreiheit für MCS-Kranke. Machbar wäre dies durch eine per Computer zu verfolgende Fachtagung, damit die Menschen, die es tatsächlich am Härtesten betrifft, ebenfalls am Geschehen teilhaben könnten. Eine solche weitere Veranstaltung ist wirklich ganz bitter nötig, das können die anderen MCS Schutzengel genauso bestätigen, wie jeder Selbsthilfegruppenleiter, der direkten Patientenkontakt hat. Alle von uns sind überlastet und oft auch überwältigt von all dem Elend gegen das wir ankämpfen müssen und dass wir den Kranken fast nur Trost bieten können, anstatt direkte Hilfe.

Als MCS-Schutzengel bitte ich um:

  • Zukünftige barrierefreie MCS-Fachgespräche mit Politikern und Entscheidungsträgern.
  • Unabhängige Forschung und das Einrichten adäquater und an internationale Standards angepasste Umweltkliniken mit entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten.
  • Duftstofffreie Zonen in Krankenhäusern, Behördengebäuden, Universitäten, Schulen, Kindergärten. Es kann nicht länger angehen, dass langjährige Warnungen des UBA in Bezug auf Duftstoffe ohne eingreifende Konsequenzen bleiben und die Duftstoffindustrie im Gegenzug im sog. Duftdesign weiter kräftig aufgerüstet, mit all seinen schweren und gesundheitsschädigenden Einschneidungen im Leben von Umwelt- und MCS-Patienten.
  • Einfließen von Fachwissen über MCS in die Aus- und Weiterbildung bei Ärzten und Krankenhaus-, Pflege- und Rettungspersonal.
  • Wohnprojekte und betreutes Wohnen für MCS-Kranke, MCS-Altenwohneinrichtungen.

Wannsee-Schwimmer berichtet: Fachgespräch „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“

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Hallo Leute,

ich habe am Freitag mal den Wannsee im Stich gelassen und mir angehört, was im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus diskutiert wurde. Ich schreib hier Alles auf, für euch, die ihr vielleicht gern mitdiskutiert hättet, aber wegen der MCS dort nicht hinkönnt.

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Im ersten Teil des Fachgesprächs „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“ gab es drei Vorträge von bayrischen Umweltmedizinern: 

Dr. Frank Bartram
Dr. Bartram (IGUMED) berichtete, was die bedeutendsten Expositionsbereiche für umweltassoziierte Erkrankungen sind (Innenräume, Dentalersatzmaterial, Nahrung/Getränke, Genussmittel).
Er erklärte, wie man eine „Umweltmedizinische Spezialanamnese“ durchführt. Dabei muss man zunächst die „Lebensumfelder“ des Patienten abfragen, andere Erkrankungen ausschließen, weil „umweltassoziierte Erkrankungen“, wie Dr. Bartram sagte, „unspezifisch“ sind.
Dr. Bartram hat so eine Laboranalytik, mit der er verschiedene Marker erfasst. Er lässt die Biomarker (Belastung in Körpermaterial) messen, die Effektmarker (Sensibilisierungsreaktionen, pathologische Zytokinexpressionsmuster), Suszeptibilitätsmarker (Polymorphismen, Blut-Hirn-Schranke), Umweltmarker (Messung durch Bausachverständige) und er schaut nach inneren Belastungen durch die Dentalersatzmaterial.

Lasst euch nicht erschrecken von den vielen Fachbegriffen, die haben in Berlin auch nicht alle gleich verstanden. Aber Dr. Bartram hat das alles auch zum Nachlesen zur Verfügung gestellt.

Auch über die häufigsten Symptome seiner Patienten hat Dr. Bartram berichtet. Das Grundproblem „Es handelt sich um unspezifische Symptome“. Allgemeinsymptome (Leistungsmangel), Nervensystem (Konzentrationsstörungen, somatopsychische Störungen, Polyneuropathie), Störungen des Immunsystems, Schleimhautsystem (Magen-Darm, NNH, Lungen-Bronchien, Harnwege, gyn. Schleimhautbereich), Haut /Haare/Nägel.

Die „Multiple Schadstoff Sensitivität“ (MCS) hat Dr. Bartram unter den Stichworten „Oxidativer Stress und Inflammation“ und „Wirkungen von IFN-gamma“ erklärt.

Dr. Bartram meint „Expositionen zu neurotoxischen Substanzen können bei Einwirkung auf das… ZNS auch zu psychischen Störungen/Veränderungen führen: somatopsychische Störungen“

Er berichtet auch, dass es zu reaktiven Verstimmungszuständen kommen kann durch jahrelange Arztbesuche, Arbeitsunfähigkeit, Perspektivlosigkeit, sozialen Abstieg.
Abschließend erklärte Dr. Bartram, was bei nachgewiesener Erkrankung zu machen ist:

Expositionsvermeidung, Expositionsverminderung, Expositionsstop.

Dr. Bartram hat uns Zuhörern schon was abverlangt, aber wie gesagt, es gibt ein Papier zum nachlesen.

Dr. Peter Ohnsorge
Dr. Ohnsorge vom Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner hat uns in Berlin die Augen geöffnet über das, was an den Universitäten und in der Fortbildung so geschieht oder besser gesagt, nicht geschieht. Zwar ist die Umweltmedizin im Studium vorgesehen, aber in der Realität  sieht das dann so aus, dass zum Beispiel ein Toxikologe über Intoxikation  und Grenzwerte lehrt, aber über Langzeiteffekte von Schadstoffen, die für Umwelterkrankungen relevant sind, nicht gesprochen wird.

Dr. Ohnsorge meinte, dass die vielen Symptome, die man bei Umwelterkrankungen vorfindet, für die Mediziner verwirrend seien und dass die Mediziner deshalb nicht mit dieser Komplexität zurechtkämen. Die „Entität des Krankheitsbildes“ würde nicht erkannt.
Dann kritisierte Dr. Ohnsorge auch, dass Umwelterkrankungen nicht in den „Scientific Mainstream“ passen, der sich vor allem um Genetik und um High-Tech-Medizin drehe.

Dr. Ohnsorge hat von einer „historischen Lagerbildung“ gesprochen. Umweltmedizin würde mit Naturheilkunde im negativen Sinn gleichgesetzt. Viele Mediziner behaupteten, es gäbe keine Umwelterkrankungen. Und was noch dazukomme, Umweltmedizin lasse sich schlecht abrechnen. Man hätte 8 Minuten zur Verfügung, wo man acht Stunden brauche.

Von Dr. Ohnsorge haben wir auch erfahren, dass die Weiterbildung im Bereich Umweltmedizin von ehemals 200 Stunden auf 100 Stunden gekürzt wurde. Dr. Ohnsorge hat an den Inhalten dieser 100 Stunden-Weiterbildung mitgearbeitet. Nicht, weil er diese Kürzung gut findet, sondern, weil er wenigsten dazu beitragen wollte, dass die wichtigsten Inhalte noch erhalten bleiben.

Es gibt nämlich Umweltmediziner, die sich während ihres Studiums schon spezialisiert haben – also so wie Augenärzte- und es gibt weitergebildete Ärzte. Das sind dann die mit den 100 Stunden.

Die Grünen hören nach Dr. Ohnsorge zu sehr auf Toxikologen und das RKI und zu wenig auf Umweltmediziner. Er kritisierte auch den Lobbyismus und die Finanzierung der Forschung aus Drittmitteln. 

Dr. John Ionescu
Der dritte Referent Dr. Ionescu von der Spezialklinik Neukirchen sprach über Allergische Erkrankungen durch Umweltbelastungen. Es gibt in der Bundesrepublik 25 Millionen Allergiker. Dass die Allergien in den letzten Jahren ständig zugenommen haben, sieht Dr. Ionescu vor dem Hintergrund der Umweltbelastung. Er berichtete zum Beispiel über ein Ehepaar, das mit Holzschutzmittel in Kontakt gekommen war. Beide hatten die gleiche Exposition mit diesem Holzschutzmittel, der Mann blieb gesund, während die Frau erkrankte. Interessanterweise hatte der Mann mehr Schadstoffe im Urin als seine Frau. Er hatte aber dieselbe Exposition, war also nicht stärker belastet. Es stellte sich heraus, dass die Leber der Frau hier Ursache war und die Frau deshalb die Schadstoffe nicht richtig entgiftete. Nach mehrwöchiger Unterstützung der Leberfunktion  erholte sich Frau von ihrer schweren Erkrankung.

Dr. Ionescu kritisierte den Einsatz von Kortison. Er behandelt die Ursachen einer allergischen Erkrankung. Er wies auch auf die Bedeutung der Ernährung und der Darmflora bei Allergien hin.
Dr. Ionesu stellte einen Sonderdruck OM und Ernährung Heft 2008/122 über „Umweltbedingte Erkrankungen – Diagnosekriterien und integrative Therapieverfahren bei MCS, CFS und Fibromyalgie“ zur Verfügung.

Diskussionsrunde, Kommentare
Nach den Vorträgen der drei Mediziner hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich zu Wort zu melden.

Ein Dr. Otto aus Osnabrück warf ein, Krebs sei ein Altersproblem, die Umwelt spiele, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.

Ein Mitglied einer Selbsthilfegruppe aus NRW informierte über die Probleme, die die Krankenkassen bei Diagnostik und Therapie von Umweltkrankheiten den Patienten machen. Er kann sich als Privatpatient eine bessere Diagnostik und Therapie leisten als andere Menschen, die gesetzlich versichert sind.

Dr. Scheiner kritisierte Studien zum Mobilfunk. Er wurde von Dr. Ionescu unterstützt, der Laborerfahrungen mit dem Blut sensibler Personen hat und der auch eine mobilfunkerkrankte Patientin, Frau Frielinghaus, vorstellte.

Frau Infante-Göb, die auf ihre Unabhängigkeit von Vereinen und Verbänden hinweisend als Betroffene sich zu Wort meldete, forderte von den Politikern mehr Prävention und berichtete, bei dem Begriff MCS habe in den neunziger Jahren eine Änderung stattgefunden. Sie sprach von schadstoffinduzierter Krankheit.

Dann baten die Gastgeber zu Kaffee und Kuchen und belegten Brötchen. (Lecker!)

Podiumsdiskussion
Nach der Kaffeepause war die Podiumsdiskussion angesetzt.

Die angekündigte Mitarbeiterin der ZEIT, Frau Zinkant war verhindert, und für sie war der stellvertretende Chefredakteur der TAZ vor Ort.

Frau Kotting-Uhl (Grüne) berichtete über die „Kleine Anfrage“ aus dem Jahr 2007 und die Antwort der Bundesregierung. Sie wollte von Dr. Straff, UBA wissen, wie er an Stelle der Bundesregierung geantwortet hätte bzw. wie er Umwelterkrankung definieren würde. Dr. Straff ist nach eigener Aussage nicht an der Antwort aus 2007 beteiligt gewesen, hätte aber genau so  wie die Bundesregierung geantwortet.

Dr. Wiedemann vom Forschungszentrum Jülich sieht keine Probleme bei einer klaren Definition des Begriffs Umwelterkrankung, gefragt sei der gesunde Menschenverstand.

Dr. Ohnsorge vertrat die Meinung, der Begriff Umwelterkrankung müsse die individuelle Verletzbarkeit/Empfindlichkeit einbeziehen.

Auf die Frage von Frau Kotting-Uhl nach Berichten von Betroffenen meldeten sich eine ehemalige Friseurin, die Tochter eines Obstbauern und eine Frau aus Stuttgart zu Wort. Die Friseurin berichtete, dass sie von keinem Arzt ernst genommen wurde, die Tochter eines Obstbauern war durch Pestizide in der Kindheit und durch Chemikalien während ihrer Schreinerlehre erkrankt und war zeitweise nur noch im Rollstuhl. Ihr Gesundheitszustand hat sich in der Klinik Neukirchen verbessert. Die Frau aus Stuttgart ist sehr durch die schlechte Luft an ihrem Wohnort belastet und müsste eigentlich wegziehen.
Abschließend wurde über die „Umkehr der Beweislast“ diskutiert. Und über die Anerkennung von Berufskrankheiten.

Herr Metzger von der TAZ meinte, dass das, was heute schon als Berufskrankheit anerkannt würde, nie ohne den Druck seitens der Gewerkschaften zur Anerkennung gebracht hätte.

Bei der Diskussion um Pestizide, äußerte Dr. Straff vom UBA, Pestizide seien bei korrekter Anwendung unschädlich.

Frau Kotting-Uhl forderte bei neuen Stoffen müsse vor Einsatz deren Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Allerdings meinten Frau Kotting-Uhl und Dr. Terpe (Grüne), es gäbe in der Gesellschaft eine gewisse Bereitschaft, Risiken zu akzeptieren. Als Beispiel wurden die Todesfälle im Straßenverkehr angeführt.
Frau Kotting-Uhl könnte sich Freiräume zum Beispiel bei Mobilfunk vorstellen.

Frau Regina Nowack, die die Replik zu der Antwort der Bundesregierung 2007 verfasst hat, wies nochmals auf die Gefahren durch Amalgam hin.

Resümee
Jetzt fragt Ihr euch, was Ihr erwarten könnt?

Die beiden Politiker der Grünen werden alles noch mal in Ruhe bedenken. Sie werden es zunächst in der Partei diskutieren (Dr. Terpe) und sehen, was man in Entwürfe umsetzten kann.
Gegebenenfalls wollen sie zu weiteren Fachgesprächen einladen.

Flyer, Material zum Mitnehmen
Was gab es an Papieren, außer den erwähnten Papieren:

– Flyer „Unnötige Duftstoffe vermeiden“ vom Verein für Umwelterkrankte e.V. Bredstedt
– Flyer „Entgiftung und Prävention – gewusst wie“ vom Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter e.V. Neunkirchen
– Sonderdruck 8/2006 von Aktiv for you, BAYER Health Care mit einem Beitrag zur Allergologie von Dr. Ionescu
– Auszug aus „raum und zeit“ von 2007 mit einem Beitrag von Hanne Weizenegger, „Macht die Umwelt krank?“

Ich berichte euch hier, was bei mir angekommen ist. Also ohne Gewähr. Sicher haben andere Teilnehmer noch andere Erinnerung. Ich hoffe aber, dass mein Gedächtnis das Wesentliche hergegeben hat.

Und jetzt geht es ab in den Wannsee. Bei dem Wetter.

 Die Antwort auf die Anfrage der Grünen