Archiv der Kategorie ‘Behörden reagieren‘

Obdachlos und verhungert – Bloggen gegen Hartz IV Sanktionen!

Harzt-IV-xx

Nach §31 SGB II kann das JobCenter den Hartz IV Empfängern das Hartz IV für 3 Monate um 10%, 30% oder auch 100%, kürzen. Das ist eine „Disziplinarmaßnahme“, wenn die Hartz IV Empfänger nicht das machen, was die ARGE will, sich z.B. gegen einen Ein-Euro-Job weigern. Hartz IV Sanktionen heißen, dass Menschen obdachlos werden und hungern müssen. 2008 wurde allein bei unter 25-Jährigen Hartz IV fast 100.000 Mal komplett gestrichen! Wer Hartz IV bekommt, muss ständig in Angst leben und sich alles gefallen lassen. Trotzdem besteht immer das Risiko, auf die Straße gesetzt und zum Verhungern verdammt zu sein. Wenn nicht Angehörige helfen oder Tafeln etwas Essen beisteuern, müssen die Menschen sterben. 2008 gab es etwa 800.000 Fälle von Hartz IV Sanktionen.

Petition gegen Hartz IV Sanktionen – Bitte unterzeichnen Sie bis zum 28.10.09

Der Grundeinkommensaktivist Ralph Boes reichte eine Petition gegen Hartz IV Sanktionen an den Bundestag ein. Diese kann man ganz einfach online unterzeichnen. Seit dem 20.8.2009 hat diese Petition nur 3.200 Unterzeichner gefunden. Dabei gab es 2008 allein 800.000 Betroffene! Klar, die haben oft keinen Internet-Anschluss. Aber Sie haben einen Anschluss, wenn Sie diesen Blog hier lesen können. Und es könnte Sie auch treffen, JEDER könnte noch in den nächsten Monaten mit 0 Euro im Monat dastehen. Bis zum 28.10.09 kann man unterzeichnen, also, dann los!

Sanktionen Wegbloggen – Über Blogs Unterzeichner für die Petition gewinnen

Und was ist die Aktion „Sanktionen Wegbloggen“? Jeder Blogger kann seinen Teil dazu beitragen, dass Hartz IV Sanktionen abgeschafft werden. Das geht sehr einfach, indem Sie in ihrem Blog auf die Aktion hinweisen. Kopieren Sie einfach den Banner ein und setzen Sie einen Link auf die Petition und den entsprechenden Link auf WordPress Dann können Sie dazu beitragen, dass Menschen die Petition unterzeichnen. Ob nur mit dem Banner oder mit einem Blogeintrag zum Thema, rufen Sie zum Unterzeichnen der Petition auf. Es macht bis zum 28.10.09 Sinn.

Es geht noch schlimmer als Hartz IV

Übrigens ist es wichtig, jetzt zu handeln. Es kann noch schlimmer kommen als Hartz IV. Die jetzt an der Regierung beteiligte FDP will Hartz IV durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzen. Das soll alle bisherigen Sozialgelder ersetzen und grundsätzlich pauschal ausgezahlt werden. Wenn sich die Empfänger aber gegen eine angetragene Arbeit weigern, wird dieses Geld gekürzt, wie jetzt Hartz IV. Es soll, so die FDP, den Anreiz zum Arbeiten verstärken. Das heißt, noch mehr Menschen werden bettelarm sein und die Arbeitsbedingungen können beliebig schlechter werden, die Löhne noch niedriger.

Warum schreibt CSN darüber?

Warum beschäftigt sich der CSN-Blog mit diesem Thema? Einmal, weil sich möglichst jeder Blog beteiligen sollte. Aber auch, weil wir selbst einen Grund dafür haben. CSN ist eine Internetplattforum für Menschen, die an Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankt sind. Oft wird diese Erkrankung nicht anerkannt, die Betroffenen leben häufig von winzigen Erwerbsminderungsrenten bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten meist wegen angeblicher psychischer Erkrankungen, ALG II, oder Hartz IV. Eigentlich haben sie durch eine schwere Krankheit Mehrbedarf und leben damit unterm Existenzminimum. Eine Zeit als Obdachlose können schwer kranke Menschen kaum überstehen. Und einen Ein-Euro-Job können sie auch nicht machen, auch wenn die ARGE sie dann für arbeitsfähig erklärt. Das heißt, sie werden in eine tödliche Lage gezwungen. Deshalb setzt sich auch CSN voll gegen die Hartz IV Sanktionen ein.

Autor: Amalie, CSN – Chemical Sensitivity Network, 7. Oktober 2009

Weitere CSN Blogs von Amalie:

Frau mit Chemical Sensitivity gewinnt fast 400.000 Euro in Sick Building Prozess

Gerichtsurteil positiv für Frau mit Multiple=

MCS Kranke erhält fast 400.000 Euro Entschädigung in Sick Building Prozess

Chemical Sensitivity in JapanSeit sie in ihre neue Wohnung zog, ging es der Frau schlecht. Ärzte stellten die Diagnose MCS – Multiple Chemical Sensitivity. Das Yomiuri Shimbun/ Asia News Network berichte heute über den Fall der Frau, der am Tokio Bezirksgericht gewonnen wurde. Der Bauherr wurde vom Gericht dazu verklagt, 36.6 Millionen Yen, das sind rund 400.000 Euro, als Entschädigung zu zahlen. Die Frau entwickelte gleich nach Bezug ihres Apartments, das sie im Jahr 2000 gekauft hatte, ein Sick Building Syndrome.

Klage wegen MCS und Sick Building Syndrome

Die 48-jährige Teiko Okaya reichte wegen ihrer seither bestehenden Krankheit Klage gegen den Bauherrn ein. Der Streitwert gegen die in Yokohama sitzende Baufirma war auf 87.9 Millionen Yen angesetzt.

Baufirma war nachlässig gewesen

Der vorsitzende Richter am Bezirksgericht Tokio beschloss am Donnerstag, dass die Baufirma nachlässig gehandelt hatte und deswegen verpflichtet sei, die fast 400.000 Euro als Entschädigung an die nun chemikaliensensible Frau zu zahlen. Die Baufirma hatte deswegen nachlässig gehandelt, weil sie die Schadstoffkonzentration der chemischen Substanzen im Innenraum der Wohnung nicht gemessen hatte nach der Fertigstellung.

MCS diagnostiziert – Folge belasteter Wohnung

Laut dem Beschluss des Gerichtes zog Teiko Okaya im Juli 2000 in die Wohnung ein. Bereits wenige Tage später begann sie unter Symptomen, einschließlich schwerer Kopfschmerzen, zu leiden. Die Symptome, die diagnostiziert wurden, sind als Sick Building Syndrome bekannt. Im Juni 2002 wurde bei der Japanerin Chemikalien-Sensitivität (MCS) diagnostiziert. Trotz dass sie im Dezember 2002 aus der schadstoffbelasteten Wohnung auszog, hielten ihre Symptome an.

Recht bekommen

Nach dem Urteilsspruch erschien Frau Okaya bei einer Pressekonferenz in Tokio. Um ihre Symptome zu reduzieren. trug sie eine Schutzmaske und sagte: “ Die Entscheidung bedeutet nicht, dass sich mein Leben ändert. Ich bin jedoch glücklich, dass vom Gericht erkannt wurde, dass ich das Opfer in diesem Rechtsstreit bin.

Traurigerweise ist die Baufirma im Insolvenzverfahren und derzeit nur in der Lage, 6% dessen zu bezahlen, was sie Gläubigern schuldet. Ein Sprecher der Baufirma sagte, man könne keinen Kommentar abgeben, solange man das Urteil nicht vorliegen habe.

MCS von Gericht entschädigt

Der aktuelle Fall ist der zweite Fall in Japan, der bekannt wurde, in dem eine Person wegen MCS eine Entschädigung bekam. Bereits im April hatte ein junger Mann fast 55.000 Euro vom Gericht zugesprochen bekommen. Er hatte durch das Rauchen seiner Kollegen im Büro MCS bekommen. In Japan ist Chemical Sensitivity seit 1. Oktober 2009 eine von Regierungsseite anerkannte Krankheit, die Krankenkassen dazu verpflichtet, medizinische Behandlungen zu bezahlen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 3. Oktober 2009

Weitere interessante Berichte aus Japan:

MCS – Multiple Chemical Sensitivity und Duftstoffallergie in Norwegen

Norwegen, glasklare Fjorde, saubere Luft

Eine Studie aus Georgia zeigt, dass rund 36,5 Millionen Amerikaner unter MCS leiden. Auch in Europa gibt es sehr viele Menschen, die überdurchschnittlich auf Chemikalien reagieren. Es gibt sie auch in unserem Land, in Norwegen, trotz viel sauberer Luft.

Wie ist die Situation in Norwegen?

MCS ist in Norwegen bis jetzt noch nicht behördlich anerkannt wie in einigen Ländern, wie Deutschland, Österreich und der Schweiz, wo MCS mit T78.4 als Vergiftung kodiert wird.

Hoffnungsschimmer für MCS in Norwegen

Großer Dank geht in unserem Land an Prof. Dr. Kjell Aas, Editor bei www.allergiviten.no und www.inneklima.com, weil er eine Menge dafür getan hat, damit MCS auch in Norwegen anerkannt werden könnte. Prof. Dr Kjell Aas und NAAF haben sich für umfangreichere MCS Forschung zusammengeschlossen. Doch leider haben sie bisher keine finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben erhalten.

Was benötigen Chemikaliensensible in Norwegen?

Menschen mit MCS benötigen auch hier Anerkennung ihrer Krankheit und Regelungen für eine duftfreie Umgebung in öffentlichen Bereichen

  • Wir fordern, dass der Staat seine Bürger vor dieser Krankheit schützt
  • Wir regen die Chemische Industrie dazu an, Verantwortung zu übernehmen
  • Wir bitten um Unterstützung und Forschung über MCS in Norwegen

Wir bitten unsere Mitmenschen, die Erwachsenen und Kinder mit Duftstoff- und Chemikaliensensitivität, ernst zu nehmen und Abstand davon zu nehmen, Parfüm und duftstoffhaltige Produkte auf dem Arbeitsplatz, in Schulen, Tagesstätten, etc. und in öffentlichen Gebäuden zu benutzen.

Heutzutage kann man duftfreie Alternativen finden!

Saubere Luft ist wichtig für Alle

Saubere Luft und eine gesunde Innenraumumgebung, die frei ist von Luftverschmutzung durch Parfüms, ist besser für jeden, selbst wenn Probleme durch diese Art von Luftverschmutzung für Menschen mit MCS, Asthma, Allergien, Hypersensitivität, etc. am Größten sind.

Übermäßige Verwendung von Parfüms und parfümierten Produkten an den vielen Orten des Zusammentreffens von Menschen errichten für Erkrankte genauso unüberwindbare Barrieren wie Treppenstufen für Rollstuhlfahrer. (ENVIRONMENT Hemming – a hidden handicap by Kjell Aas)

Autor: Alena für CSN – Chemical Sensitivity Network, 26. September 2009

US Firma muss fast 1 Million Dollar zahlen – Antibakterielle Ausrüstung in Schuhen stellt Pestizide dar

Schuhe mit antibakterieller Ausrüstung

SAN FRANCISCO – Die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat eine Klage gegen einen Konzern für Outdoor Kleidung eingereicht. Die EPA wirft dem Mutterkonzern der Outdoor Firma The North Face vor, nicht zugelassene Pestizide in Handel und Verkauf gebracht zu haben.

Die EPA gibt an, dass The North Face öffentlich unbegründete Gesundheits-versprechen macht bezüglich nicht zugelassener Produkte und deren Fähigkeit, Bakterien und Krankheitserreger zu kontrollieren. Dies stellt laut EPA Pressemitteilung eine Verletzung der staatlichen Gesetzgebung für Insektizide, Fungizide und Rodentizide dar. Die beanstandeten Produkte wurden online ausfindig gemacht und Beweisstücke fanden sich in Einzelhandelsgeschäften von The North Face in San Francisco. Dies veranlasste die Behörde, eine Beschwerde gegen den Mutterkonzern VF Corporation zu erheben.

„Die EPA nimmt ihre Verantwortung, gegen Unternehmen vorzugehen, die Produkte mit unbegründeten antimikrobiellen Fähigkeiten verkaufen, sehr ernst“, sagte Katherine Taylor, die stellvertretende Direktorin der EPA Pacific Southwest Region. „Unbewiesene öffentliche Gesundheitsversprechen können Menschen dazu führen anzunehmen, dass sie beschützt sind vor krankheitsverursachenden Organismen, wobei sie in Wahrheit nicht davor geschützt sind.“

In Frage gestellt wurden mehr als 70 verschiedene Schuhmodelle, die ein AgION silberbehandeltes Fußbett besitzen. Die Firma verkaufte diese Produkte mit den unbegründeten Versprechungen, dass diese Schuhe krankheitsverursachende Bakterien verhindern könnten. Insbesondere beanstandet wurden folgende von The North Face gemachten öffentlichen Gesundheitsversprechen über die Schuhe online und auf Produktverpackungen:

  • „AgION antimikrobielle Silbersubstanzen hemmen das Wachstum von krankheitsauslösenden Bakterien“
  • „Verhindert Bakterien- und Schimmelwachstum“
  • Anhaltende Freisetzung von antimikrobiellen Substanzen

Nachdem The Noth Face von der EPA kontaktiert wurde, stoppte die Firma die Versprechungen, dass ihr Schuhwerk gegen Bakterien schützt, entfernte die Versprechungen auf der Webseite und überarbeitete die Produktverpackungen.

Produkte, die Bakterien oder Erreger töten, sind im festgelegten Sinne Pestizide und müssen von der EPA vor Vertrieb und Verkauf zugelassen werden. Die Behörde lässt kein Pestizid zu, bis sie geprüft hat, dass es kein unzumutbares Risiko darstellt, wenn es gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet wird. Konsumenten sollten vorsichtig sein und nachschauen nach der EPA Registrierungsnummer, die auf einem Produktlabel aufgedruckt ist, und sollten die Gebrauchsanweisung für eine ordnungsgemäße Verwendung befolgen.

Literatur:

EPA, „The North Face“ Clothing Parent Company Facing Nearly $1M in Federal Fines Following Unsubstantiated Product Claims, 09/22/2009

Übersetzung: CSN

Barrierefreiheit für Behinderte in Wahllokalen

MCS eine Behinderung mit vielen Barrieren

Zur Bundestagswahl werden auch viele Behinderte in Deutschland die Wahllokale aufsuchen. Wahllokale sollten demnach so ausgerichtet sein, dass auch Behinderte sie betreten können. Für Bundesbürger, die unter Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden, sind die Modalitäten, ob das Wahllokal betretbar ist oder nicht, noch schwerer zu realisieren, als für Gehbehinderte, Blinde und andere Behinderte. Geringster Kontakt mit Parfum, Raumsprays, Teppichböden, holzschutzmittelbelastete Sporthallen, etc. sorgt bei Chemikaliensensiblen für schwere körperliche Beschwerden, die Stunden oder Tage anhalten können. Barrierefreiheit in Wahllokalen ist für die Bevölkerungsgruppe mit MCS schwer oder kaum umsetzbar.

Thommy’s MCS Blogfrage der Woche:

  • Könnt Ihr als Chemikaliensensible ins Wahllokal gehen, um bei der Bundestagswahl Eure Stimme abzugeben?
  • Ist das Wahllokal an Eurem Wohnort behindertengerecht?
  • Welche Erfahrungen habt Ihr vormals in Wahllokalen gemacht?
  • Geht Ihr diesmal mit Aktivkohlemaske zur Wahl?
  • Oder habt Ihr Euch für eine Briefwahl entschieden?

Franzi – Abgewiesen und hingehalten

Anträge, Ablehnungen, Papierkram statt Hilfe

Franzi leidet an Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS). Das heißt, sie verträgt keine Chemikalien, keinen Rauch, Schimmel, kein Parfüm etc. Franzi benötigt verschiedene Medikamente, um mit dieser Krankheit einigermaßen Leben zu können. Franzi schreibt diesen Blog, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Sie listet ihr minimales Einkommen und die vielen zusätzlichen Ausgaben auf, um klar zu machen, dass sie so nicht Leben kann. Kein Amt gibt zu, dass Franzi wegen MCS einen Mehrbedarf hat. Für dringend benötigte Hilfsmittel bekommt sie kein Geld. Franzi will ihren Bericht an eine Stiftung schicken, braucht dringend Hilfe. Bei Sozialgerichten hat sie nichts zu erwarten.

Franzi berichtet:

Erst dachte ich noch, ich hätte eine Chance, weil es 2005 beim Sozialgericht in Lüneburg ein Urteil zugunsten einer ALG-2-Empfängerin (AZ:S30 AS 328/05 ER) gab, wie ich es jetzt auch gut gebrauchen könnte. Aber als ich damit kürzlich bei meiner Rechtsanwältin war, meinte sie, die Rechtsprechung ist nun nicht mehr in diesem Sinne, viel schärfer. (Anm.: natürlich gegen den Hilfesuchenden)

Jahrelang vorher hatte ich keine Ahnung, wer dafür überhaupt aufkommen müsste. Ich fragte bei der Krankenkasse und legte die (allerdings natürlich nicht rosafarbigen) Rezepte für umweltmedizinische Verschreibungen vor: Fehlanzeige – nicht zuständig, psychiatrisiert statt dessen. Die BAgIS psychiatrisiert auch nur. Sozialamt: Wenn die BAgIS das nicht bezahlt, bezahlen wir das auch nicht.

Die Rechtsanwältin meinte nun, ich hätte nur eine Chance, das Geld für die Gesundheitskosten von der BAgIS (die überall anderswo ARGE heißt) zu bekommen, wenn ich einen Darlehnsantrag stelle, um die Gesundheitskosten bezahlen zu können. Dieser Antrag muss aber sehr detailliert sein, d. h. ich muss bei jedem Mineral, jedem Spurenelement, jedem Vitamin etc. exakt und lückenlos auflisten, gegen welche Symptome das ist, warum in dieser Dosis und dass ich das durch einen Arzt, der das für das Amt nachvollziehbar bei mir diagnostiziert und im Zusammenhang begründet beschrieben haben muss, per Attest oder Gutachten belegen kann.

Das ist natürlich unmöglich, denn ich nehme die Sachen ja schon seit Jahren ein. Und hier vor Ort gibt es keinen Arzt, schon gar nicht einen Umweltarzt, der z. B: schreiben würde: …Frau A. benötigt xxx Mikrogramm Selen, um die xxxx Symptome zu beseitigen, xxx I. E. natürliches Vitamin E, um xxx zu beseitigen, xxx mg XYZ, um die Wirkung der xxx Chemikalien zu reduzieren etc. etc.

Die diesbezüglichen vorhandenen Unterlagen sind z. B. eine einfache Auflistung, was ich einnehmen muss, was sich aus meinen Antworten in einem fast zwanzigseitigen Anamnesefragebogen zu Umwelteinflüssen in meinem bisherigen Leben ergeben hat und aus dem Gespräch damals mit dem Arzt.

Und letztlich kann mir keiner plausibel machen, dass die BAgIS, wenn ich denn solch einen detaillierten Antrag, der nach Aussage der Anwältin mindestens 8 – 10 Seiten lang sein müsste, stellen würde, denn auch akzeptieren würde. Denn eins steht fest: Sie hatten von mir meine ärztlichen und umweltmedizinischen Befunde von Dr. Bartram ja einmal vor Jahren angefordert und bekommen, wo u. a. Gendefekte und die sich für mich daraus ergebenden Konsequenzen für die Lebensführung aufgezeigt waren, das Amt hat mich daraufhin aber postwendend zum Psychiater geschickt. Also warum sollte ich diese Forderung jetzt dann ernst nehmen? Das Amt wird es mit Sicherheit nicht tun.

Ich hatte früher dreißig Jahre lang jede Menge schwere bis schwerste Krankheitssymptome, die, seit ich all das einnehme, anfangs fünf Jahre lang völlig verschwunden waren. Also ist das allein doch schon Beweis genug, dass diese Vorgehensweise richtig ist. Seit einiger Zeit scheint mein Immunsystem allerdings wieder weiter abzubauen, so dass z. B. das Grippegefühl im Kopf und innere ständige Frösteln im Körper seit etlichen Monaten zunächst unmerklich wiedergekommen ist und immer ein bisschen stärker wird, aber auch richtige Kopfschmerzen und verschiedene andere Symptome wie dauerkalte Füße.

Trotzdem ist das noch wenig im Vergleich zu früher, wo ich keinerlei umweltmedizinische, sondern nur schulmedizinische Versorgung hatte, wo es mir andauernd sehr schlecht ging.

Hier nun mein Monatsetat: Einnahmen / Ausgaben EUR

Hartz IV inkl. Miete und Ernährungszuschuss (wg. Diabetes) 721,37 Euro

  1. Miete 315,24 Euro, einmalig Nachzahlung (Heizkostenpauschaleangleichung) 18,42 Euro
  2. Strom 45,00 Euro
  3. Telefon / Internet, ca. 36,00 Euro
  4. Lebensversicherung 9,97 Euro
  5. Haftpflichtversicherung (1x jährlich), Monatsdurchschnitt 6,37 Euro
  6. Nach Abzug der Fixkosten bleiben übrig 290,37 Euro
  7. Krankenzusatzversicherung (für Zahnbeh., Brille) 18,88 Euro, einmalige Nachzahlung 26,00 Euro
  8. vfh Oldenburg, Raten für Zahnarztbehandlungen 50,00 Euro
  9. Antioxidantien: Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe, Monatsdurchschnitt 118,00 Euro
  10. Hilfsmittel (Atemschutz, Luftreinigung etc. IGEL-Leistung, einmalig 86,00 Euro

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Nun bleibt zum Ausgeben noch (ohne IGEL) 77,49 Euro

Franzi beschreibt ihre Situation:

Die IGEL-Leistung, die ich über drei Monatsraten vor längerem verteilen musste, hat mich nun richtig reingerissen. Dafür habe ich keine Quittung bekommen, obwohl ich danach gefragt hatte. Aber auch wenn man die Nachzahlung bei der Krankenzusatzversicherung wieder dazuzählt, wären es ja lediglich 103,49 EUR. Das ist lediglich ein ungefährer bzw. Durchschnittsbetrag, aber davon kann man nicht monatlich leben!

Normalerweise variiert das um mehrere zig EURO von Monat zu Monat, da ja die Packungsgrößen der Antioxidantien unterschiedlich sind und ich dann beim Nachbestellen natürlich deutlich weniger habe und oft auch andere notwendige Haushaltskosten monatelang vor mir herschiebe, bis es ganz und gar nicht mehr geht.

Außerdem gehe ich schon seit fast 10 Jahren mein Mittagessen, also das wenige, was ich noch vertrage, nur noch von der Tafel holen und ab und zu mal was aus dem Ökoladen.

Demnächst kommt noch eine Erhöhung wegen meiner Gebiss-Sanierung an die vfh in Oldenburg dazu. Das wird sich wohl noch ein paar Jahre hinziehen mit den Zahlungen. Dann seh ich wohl gar kein Land mehr.“

Autoren: Amalie und Franzi für CSN – Chemical Sensitivity Network, 14. September 2009

Gezielte Propaganda gegen MCS zur Täuschung der Rechtspflege über den Stand der Wissenschaft

Umweltkrankheiten, MCS - Man ist bewusst vom Kurs abgekommen

Bei MCS fällt regelmäßig die Klappe „Psycho“ oder „unklare Genese“. Dahinter steht die Vorstellung, MCS sei die Bezeichnung für ein Phänomen, das auf voreiligen, wissenschaftlich nicht fassbaren Mutmaßungen basiert.

Lancierte Propaganda

Dies ist das Ergebnis gezielter unfairer Propaganda, die hochprofessionell, effektiv und erfolgreich lanciert wurde, so erfolgreich, dass auch etliche Selbsthilfegruppen darauf hereinfallen – dazu ein typischer Text:

In Deutschland sind besonders AkademikerInnen (also ÄrztInnen, JuristInnen,. WissenschaftlerInnen, PsychologInnen, PädagogInnen, JournalistInnen,… ziemlich wissenschaftsgläubig, obwohl gerade sie wissen müssten, wie interessensgeleitet ein Teil der Wissenschaft ist. Sie vertrauen in vielen Beireichen, die etwas entfernter zu ihrem eigenen Fachbereich sind, der Sicht, bzw. dem sog. Stand der Wissenschaft.

Wer so schreibt, glaubt die Propaganda.

Tatsache: MCS ist gut erforscht

Tatsache ist, dass MCS wissenschaftlich gut erforscht ist und dass es auch wissenschaftlich auf höchster Ebene anerkannt ist.

Dazu werden im Blog fortlaufend Beweise präsentiert. Wer die Spannung nicht aushält, es gibt ein Basispapier: Das Strategiepapier MCS

1. Beweis:

Nach der „International Classification of Diseases“ der WHO, 10 Auflage (1990), ICD-10, im Gebrauch seit 1994, hat MCS die Klassifikation T78.4. S00 bis T99 ist der Bereich „Vergiftungen, Verletzungen andere äußere Ursachen“, T78.4 steht für „Allergien, Überempfindlichkeiten“. Psychische Erkrankungen haben in den ICD die Kategorie F.

Dazu gibt es auch gültige Diagnosekriterien, die es jedem Arzt erlauben, eine begründetet Diagnose zu erstellen (siehe Ärzteinformation)

Stand der Wissenschaft – Künstliche Psychodebatte

Die Psychodebatte, die es seit 1995 in Deutschland gibt, hätte demzufolge gar nicht stattfinden dürfen, wenn es nach dem „Stand der Wissenschaft“ gegangen wäre.

Laien, aber auch etlichen umweltmedizinischen Gutachtern, sei gesagt, dass der „Stand der Wissenschaft“ ein Rechtsbegriff ist. Die Wissenschaft kümmert das nicht, die machen eben Wissenschaft. Für den Juristen aber ist das die alles entscheidende Größe: der gesicherte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist bei allen Gutachten zu beachten und ist letztlich rechtsverbindlich. D. h. auch in rechtlicher Hinsicht ist die Psychodebatte abwegig, überspitzt ausgedrückt rechtswidrig.

Dass es in der rechtlichen Praxis gerade andersherum läuft, liegt daran, dass die einen den Stand der Wissenschaft ignorieren, und die anderen den Stand der Wissenschaft mit dem wissenschaftlichen Diskurs verwechseln, d. h. aus Unkenntnis der rechtlichen Anforderungen an ein Gutachten, das Entscheidende Herauslassen und den Eindruck erwecken, als sei die Wissenschaft noch nicht soweit, dass rechtlich brauchbare Ergebnisse abgeleitet werden könnten. Das ist ein tödlicher gutachterlicher Fehler, und so wird ein Verfahren nach dem anderen verloren.

Autor: Dr. Tino Merz, Sachverständiger für Umweltfragen für CSN – Chemical Sensitivity Network, 8. September 2009

Weiterführende Informationen: www.dr-merz.com

Weitere Beweise demnächst in weiteren Blogs.

Als Nächstes: Der Erlanger Fake, die Urform der Täuschung der Öffentlichkeit.

Schadstofffreier Wohnraum für MCS Kranke

Draussen bei Wind und Wetter weil schadstofffreier Wohnraum fehlt

Schadstofffreier Wohnraum für MCS Kranke in Not

Obdachlos trotz eigenem Haus, schöner Wohnung – das gibt es. In Deutschland sind einige Fälle von chemikaliensensiblen Menschen (MCS) bekannt, die verzweifelt nach einer Wohnung oder einem Haus suchen. Das wichtigste Kriterium für sie ist, das sie dort relativ schadstofffrei leben können, denn sie reagieren auf geringste Spuren von Alltagschemikalien und Schadstoffen. Mancher von ihnen hat unzählige Behörden, Institutionen, Politiker, Stiftungen, etc. angeschrieben und um Hilfe gebeten. Oft gab es nicht einmal eine Antwort.

CSN sind mehrere Fälle bekannt, wo sich eine an MCS erkrankte Person das Leben nahm, weil sich eben niemand zuständig fühlte und nirgendwo Wohnraum angeboten wurde, der bewohnbar gewesen wäre für einen MCS Kranken.

Vom Staat werden behindertengerechte Wohnräume geschaffen. MCS ist eine anerkannte körperlich bedingte Behinderung. Chemikalien-Sensitivität ist seit den achtziger Jahren in Deutschland im öffentlichen Gespräch, MCS ist als Krankheit und Behinderung gelistet. Dennoch ist kein MCS gerechter Wohnraum in Deutschland vorhanden.

Thommy’s MCS Blogfrage der Woche:

  • Warum gibt es keine staatlich finanzierten MCS-Wohnprojekte wie in USA, Kanada und anderen Ländern?
  • Wer ist zuständig für MCS-Kranke in allerhöchster Wohnungsnot?
  • Wo können MCS-Kranke im Winter wohnen, wenn es zu kalt ist, um sich nur draußen aufzuhalten?
  • Wie könnte in kürzester Zeit Notwohnraum noch vor dem Winter geschaffen werden?

Gericht entscheidet: Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden – auch nach über einem Jahr

Schlafzimmermöbel dürfen keine Chemikalien ausdünsten, entscheidet Gericht

Rechtsgültiges Urteil:

Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden

Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt:

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200€. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200€. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Gerichtsentscheidung

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit

In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

Literatur:

Landgericht Coburg, Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt, Pressemitteilung 426/09, 28. August 2009

LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

„Mir steht nichts zu“ – Kein Geld für kranke Menschen Teil 1

Akte geschlossen - Keine Hilfe für Kranke

Kranke Menschen brauchen mehr Geld als gesunde, um überleben zu können. Das ist klar. Eine verschimmelte Wohnung kann lebensbedrohlich für jemanden mit schweren Allergien werden. In diesem Fall leidet eine Frau, Marion, an Allergien und MCS (Multiple Chemikalien-Sensitivität, die Betroffenen reagieren wie allergisch auf Chemikalien). Dazu kommen bei ihr noch Gelenkerkrankungen.

Benötigt wird also ein schadstoffarmes Umfeld und verschiedene Hilfsmittel. Nicht zu bezahlen, wenn man von Sozialgeldern leben muss. Hier wird der minimale Grundbedarf definitiv nicht gedeckt. Marion lebt in einer Wohnung und einer Umgebung, die sie jeden Tag kränker machen. Selbst ihre Hunde und ihr Mann werden von dem Schimmel krank.

Was hier in diesem Blog geschildert wird, ist kein Einzelfall. So geht man mit den meisten kranken Menschen, die dringend mehr Geld benötigen, um.

Den folgenden Brief hat Marion an die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales geschickt.

sehr geehrte damen und herren,

ich möchte ihnen heute mal meine problematik darlegen, ich leide unter multiplen allergien, mcs (Multiple Chemical Sensitivity) und diversen gelenkerkrankungen, die u.a. verhindern, das ich überhaupt am öffentlichen leben teilnehmen kann. leider, aufgrund unserer finanziellen situtaion, ich bekomme eine kleine em-rente, mein mann alg 2, waren wir gezwungen billigen wohnraum in berlin neukölln, nähe flughafen tempelhof anzumieten.

seitdem ich in dieser wohnung lebe hat sich mein gesundheitszustand rapide verschlechtert. es handelt sich um eine erdgeschosswohnung, wobei anzumerken ist, das in 1,5 m entfernung die autos lustig rückwärts in parkhäfen einparken und so ihre abgase in die zwei haupträume der wohnung pusten. die wohnung ist ungünstig geschnitten, egal wo man das fenster öffnet, frische luft ist mangelware und das für jemanden der mit massiven gesundheitsproblemen auf abgase, zigarttenrauch, renovierungsgerüche, duftstoffe, etc., etc. reagiert ist das der reinste horror.

in den wintermonaten ist die luft hier noch extrem von den heizern mit den allesbrennern belastet, die das wort allesverbrenner wörtlich nehmen.

hinzu kommt, das wir in der wohnung vor 2 jahren einen wasserschaden hatten, die damalige mieterin lies 2 stunden die badewanne mit lauge überlaufen und überschwemmte damit unsere wohnung. die hausverwaltung stellte uns 14 tage ein trockengerät (von dem horror den das für mich bedeutete, in dieser feuchten, riechenden wohnung leben zu müssen, möchte ich erst garnicht berichten) und lies dann die wände neu streichen, das wars. seitdem kann ich 1 zimmer garnicht mehr bewohnen, d.h. mein mann und ich leben seitdem wie in einer wg, jeder hat ein wohn/schlafzimmer.

die hausverwaltung ist natürlich für nichts zuständig, man sieht ja nichts und gelte mit meiner mcs eh als unnormal, nur mittlerweile reagiert mein mann mit allergien auf sein wohn/schlafzimmer, die sich in ständig verstopfter nase, tränenden augen, usw. äussern, selbst der hund ist seitdem an allergien erkrankt, was vom tierarzt zu belegen ist.

egal wo wir uns hingewandt haben, sagte man uns, ziehen sie aus. nur finden sie einmal eine wohnung für den preis von 444 Euro warm, worin ein erkrankter leben kann. mittlerweile ist es in berlin so, das schon abgewunken wird, wenn die wohnungsbesitzer das wort alg 2 hören, sie haben ja alle so schlechte erfahrungen mit diesen menschen gemacht…

selbst hier in der gegend liegen die preise für eine kleine 2-zimmer-wohnung über dem zugebilligtem satz.

und wenn eine wohnung noch für diesen preis zu haben ist, dann müssen sie die nicht renovieren sondern sanieren, so runtergekommen sind diese wohnungen.

während ich dies hier schreibe, zittere ich wie espenlaub, mein mund brennt, ich kämpfe nach luft und meine hände sind eiskalt, ich hatte versucht zu lüften, nur ein vorbeifahrendes auto und ein fussgänger mit zigarette haben gereicht, um diese symtome auszulösen und damit kämpfe ich tag für tag.

bitte entschuldigen sie die kleinschreibung, aber aufgrund von gelenkerkrankungen bin ich nicht in der lage, meine finger normal zu benutzen.

mit freundlichen grüssen

marion

p.s. ich werde dieses schreiben als offener brief im csn-forum für mcs erkrankte veröffentlichen

Die Antwort der Senatsverwaltung lautet wie folgt:

Sehr geehrte Frau ,

zum einen haben Sie Dank, dass Sie sich vertrauensvoll an meine Behörde gewandt haben.

Ich habe Ihr Schreiben aufmerksam gelesen und möchte Ihnen wie folgt antworten.

Gestatten Sie mir aber zunächst eine Vorbemerkung:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist nicht die vorgesetzte Dienstbehörde der Berliner JobCenter. Nach der Berliner Verfassung und dem Bezirksverwaltungsgesetz sind wir weder befugt noch in der Lage in Verwaltungsabläufe der JobCenter einzugreifen, Bescheide der JobCenter zu ändern oder bestimmte Entscheidungen zu erzwingen. Sie Senatsverwaltung hat stattdessen ein einheitliches, rechtskonformes handeln der JobCenter z.B. im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewährleisten.

Ihr Umzugswunsch ist auf jeden Fall nachvollziehbar und ich denke, er würde von Ihrem zuständigen JobCenter entsprechend unterstützt werden.

Es ist aber in Tat so, dass bei Neuanmietung einer Wohnung gem. Ziff. 3.2.2 Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gem. § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen), der Richtwert für 2 Personen, hier 444€, einzuhalten ist.

Ausnahmeregelungen gibt es dem Grunde nach nur bei Wohnungslosigkeit oder bei akut drohender Wohnungslosigkeit.

Allerdings möchte ich Ihnen gerne raten, sich hierzu mit dem Sozialdienst Ihres Bezirkes in Verbindung zu setzen.

Denn sollte dieser oder der Fachdienst des Gesundheitsamtes feststellen, dass eine Neuanmietung für Sie, tatsächlich nicht bis zur Höhe des Richtwertes möglich ist, so sollte dies im Rahmen einer Einzelfallentscheidung Berücksichtigung finden.

Dies vermag ich von hier aber nicht zu entscheiden.

Auch wenn ich Ihnen nicht direkt bei der Lösung Ihres Problems behilflich war, so hoffe ich dennoch weitere Möglichkeiten zur Behebung dessen aufgezeigt zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Marion wurde mit diesem eiskalten Amtsdeutsch nur abgewimmelt. Kein Sozialdienst, kein Gesundheitsamt und schon gar kein JobCenter half. Sie sitzt immer noch in der unerträglichen Wohnung. Marion antwortete dem Herrn B., der ihr „Im Auftrag“ geschrieben hatte. Sie machte ihre Situation nochmals deutlich. Diesmal antwortete der feine Herr B. nicht und auch kein Anderer.

Autoren:

Marion und Amalie für CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. September 2009