Frau mit Chemical Sensitivity gewinnt fast 400.000 Euro in Sick Building Prozess

Gerichtsurteil positiv für Frau mit Multiple=

MCS Kranke erhält fast 400.000 Euro Entschädigung in Sick Building Prozess

Chemical Sensitivity in JapanSeit sie in ihre neue Wohnung zog, ging es der Frau schlecht. Ärzte stellten die Diagnose MCS – Multiple Chemical Sensitivity. Das Yomiuri Shimbun/ Asia News Network berichte heute über den Fall der Frau, der am Tokio Bezirksgericht gewonnen wurde. Der Bauherr wurde vom Gericht dazu verklagt, 36.6 Millionen Yen, das sind rund 400.000 Euro, als Entschädigung zu zahlen. Die Frau entwickelte gleich nach Bezug ihres Apartments, das sie im Jahr 2000 gekauft hatte, ein Sick Building Syndrome.

Klage wegen MCS und Sick Building Syndrome

Die 48-jährige Teiko Okaya reichte wegen ihrer seither bestehenden Krankheit Klage gegen den Bauherrn ein. Der Streitwert gegen die in Yokohama sitzende Baufirma war auf 87.9 Millionen Yen angesetzt.

Baufirma war nachlässig gewesen

Der vorsitzende Richter am Bezirksgericht Tokio beschloss am Donnerstag, dass die Baufirma nachlässig gehandelt hatte und deswegen verpflichtet sei, die fast 400.000 Euro als Entschädigung an die nun chemikaliensensible Frau zu zahlen. Die Baufirma hatte deswegen nachlässig gehandelt, weil sie die Schadstoffkonzentration der chemischen Substanzen im Innenraum der Wohnung nicht gemessen hatte nach der Fertigstellung.

MCS diagnostiziert – Folge belasteter Wohnung

Laut dem Beschluss des Gerichtes zog Teiko Okaya im Juli 2000 in die Wohnung ein. Bereits wenige Tage später begann sie unter Symptomen, einschließlich schwerer Kopfschmerzen, zu leiden. Die Symptome, die diagnostiziert wurden, sind als Sick Building Syndrome bekannt. Im Juni 2002 wurde bei der Japanerin Chemikalien-Sensitivität (MCS) diagnostiziert. Trotz dass sie im Dezember 2002 aus der schadstoffbelasteten Wohnung auszog, hielten ihre Symptome an.

Recht bekommen

Nach dem Urteilsspruch erschien Frau Okaya bei einer Pressekonferenz in Tokio. Um ihre Symptome zu reduzieren. trug sie eine Schutzmaske und sagte: “ Die Entscheidung bedeutet nicht, dass sich mein Leben ändert. Ich bin jedoch glücklich, dass vom Gericht erkannt wurde, dass ich das Opfer in diesem Rechtsstreit bin.

Traurigerweise ist die Baufirma im Insolvenzverfahren und derzeit nur in der Lage, 6% dessen zu bezahlen, was sie Gläubigern schuldet. Ein Sprecher der Baufirma sagte, man könne keinen Kommentar abgeben, solange man das Urteil nicht vorliegen habe.

MCS von Gericht entschädigt

Der aktuelle Fall ist der zweite Fall in Japan, der bekannt wurde, in dem eine Person wegen MCS eine Entschädigung bekam. Bereits im April hatte ein junger Mann fast 55.000 Euro vom Gericht zugesprochen bekommen. Er hatte durch das Rauchen seiner Kollegen im Büro MCS bekommen. In Japan ist Chemical Sensitivity seit 1. Oktober 2009 eine von Regierungsseite anerkannte Krankheit, die Krankenkassen dazu verpflichtet, medizinische Behandlungen zu bezahlen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 3. Oktober 2009

Weitere interessante Berichte aus Japan:

9 Kommentare zu “Frau mit Chemical Sensitivity gewinnt fast 400.000 Euro in Sick Building Prozess”

  1. Gerhard Becker 3. Oktober 2009 um 17:51

    Das ist ja eine sehr erfreuliche Nahricht!
    Japan führt es der ganzen Welt vor, was möglich ist, wenn nur gewollt wird.

    Japan, dass für sein Hochtechnologie und überhaupt für seinen hohen Stand der Wirtschaft und Wissenschaft bekannt ist, dürfte wohl kaum in den Verdacht stehen, zweifelhafte Parktiken Vorschub zu geben. Ich hoffe, Deutschland und die EU wird nicht – wie schon bei der Heimelektronik – ein weiters Mal ein sich andeutende, bedeutsame Entwicklung, dieses Mal zum Schutz der Gesundheit, verschlafen…

    Gerhard

  2. PappaJo 3. Oktober 2009 um 19:15

    Jetzt wäre ich gern Japaner….
    ….in Deutschland wird man mit MCS ja immer noch behandelt wie ein Aussätziger. Und dann diese vielen ungebildeten pseudo Experten. Hätte, können, ich glaube, habe schonmal gehört. Kennt Ihr auch die Sätze, die so ähnlich beginnen!? Und dann diese abwertenden Blicke.

    Es wirklich mal an der Zeit das die Regierung ein Machtwort spricht.

  3. Energiefox 4. Oktober 2009 um 09:01

    Silva ein prima Bericht der Mut macht.

    Silvia Zitat….In Japan ist Chemical Sensitivity seit 1. Oktober 2009 eine von Regierungsseite anerkannte Krankheit, die Krankenkassen dazu verpflichtet, medizinische Behandlungen zu bezahlen…Zitat Silvia

    In Deutschland ist Chmical Sensitivity
    seit dem … anerkannt.

    Wann kann man es endlich lesen?

    Ich denke wir kämpfen weiter, bis es zu lesen ist.

    Gruß Energiefox

  4. Henriette 4. Oktober 2009 um 11:40

    Energiefox,

    anerkannt ist MCS – Multiple Chemikalien Sensitivität in Deutschland im Schwerbeindertenrecht.

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/12/24/die-psychiatrisierung-von-mcs-kranken-stellt-in-deutschland-den-tatbestand-der-diskriminierung-koerperlich-behinderter-dar/

    Doch man tut bei Begutachtungen so, als gäbe es MCS nicht. Stattdessen schreiben Gutachter in Renten- und Schwerbehindertenverfahren die Beschwerden der Umweltkranken weiter der Psyche zu.

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/07/14/mcs-patienten-durch-gutachter-in-erwerbsminderungsrentenverfahren-systematisch-ausgebootet/

    Dies stellt den Tatbestand der Diskriminierung und bewusster Fehlbehandlung dar.

    Herzliche Grüsse
    Henriette

  5. PappaJo 4. Oktober 2009 um 12:16

    @Henriette
    Und keiner von den Rückgratlosen hat den Mut diesen Zustand zu ändern, geschweige denn per – wie heißt das wenn ein Gesetz im Eilverfahren durchgesetzt wird – Eilantrag???

  6. Eric 4. Oktober 2009 um 14:14

    Wer hätte das gedacht, Japan öffnet sich gegnüber MCS und Deutschland versagt Umweltkranken jegliche Hilfe. Kaum zu glauben aber die Realität.

    Ich freue mich für Klägerin, dass sie zu ihrem Recht gekommen ist.

  7. Sich.-Ing. J.Hensel 4. Oktober 2009 um 19:40

    Hallo,
    ja in Deutschland wäre das sicherlich nicht passiert. Obwohl, denke ich, kann es neue Ansätze geben aus dem Völkerrecht (VStGB (bei Gruppenzugehörigkeit), UN- Antifolterkonvention, UN Behindertenkonvention, Sozialpakt, Zivilpakt u.a.; je nach Fallkonstellation) und man sollte, wenn Gerichte Urteile zu diesem Sachverhalt verfassen, einmal genauer hinschauen, ob es sich wirklich um ein Urteil handelt.

    Weiteres unter http://scheinurteile.wordpress.com

    Darüber hinaus hilft m.E. immer noch das Europäische Arbeitsschutzrecht.

    Gruss

  8. Silvia 5. Oktober 2009 um 15:36

    In Deutschland wird auch ab und an für Kranke entschieden, nur laufen solche Geschichten als Vergleich hinter verschlossenen Türen ab. Aber wenigstens erhalten manche dadurch finanziell und behandlungsmäßig Hilfe.

  9. Princess 6. Oktober 2009 um 07:03

    Eigentlich ist es kaum zu glauben, dass in Deutschland nach wie vor versucht wird, uns in die Ecke zu schieben, so als gäbe es uns nicht. In Japan hingegen, erhalten die Menschen glücklicherweise Entschädigung für das Leid, was ihnen durch Chemikalien angetan wurde. Das ist der einzig richtige Weg, denn es kann jeden treffen. Solche Prozesse und Vorgaben würden auch bei uns bewirken, dass man größeren Wert auf schadstoffarmes Bauen legt, anstatt ungesundes Bauen ungestraft zu dulden.

    Multiple Chemikalien Sensitivität sollte ein Mahnmal darstellen, das die Verantwortlichen dazu bewegen sollte, endlich angemessen zu Handeln anstatt zu zusehen.

Kommentar abgeben: