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Schweinegrippe – Wie schützen wir uns?

Handewaschen hilft gegen Viren

30.000 Infizierte, 145 Tote. Auch das – aus den eben genannten Zahlen errechnete – mit 0,48% geringe Risiko eines Infizierten zu sterben ist ganz klar eines zu viel, jeder Schweinegrippe-Tote ist einer zu viel. Tatsache: Selbst wenn der Impfstoff wirklich eine Hilfe wäre, er ist nun mal erst in vier oder fünf Monaten da. Und wie weit kann sich ein Virus bis dann ausgebreitet haben? Können wir denn nichts tun? Doch! Nichts, was gleichzeitig noch ein kleineres oder größeres Konjunkturpaket packt. Aber wir können versuchen, uns zu schützen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ein Schlagwort: Hygiene. Klingt nicht nach High-Tech und Millionenaufwand, sondern stark nach Wasser und Seife? Genau.

„Derzeit ist die Neue Grippe in Europa ein punktuelles Ereignis, sieht man von Spanien und Großbritannien ab. Das wird nicht ewig so bleiben“, meinte Generaldirektor für öffentliche Gesundheit Hubert Hrancik am 12.06.09 in Wien. „Wenn es zu einer flächenhaften Ausbreitung der Pandemie kommt, werden die Behörden das öffentliche Leben für einige Wochen einschränken müssen – wie das in Mexico City erfolgt ist.“ Das funktioniert. Ansteckungsgefahren eindämmen, das hat schon geklappt bevor es auf der Welt überhaupt Impfstoffe gegeben hat. Und in Mexiko hat es die Zahl neuer Ansteckungen auch verringert. Na also. Wir stehen nicht hilflos da. Und dafür muss man nicht ganz Deutschland schließen.

Einfache Hygienemaßnahmen helfen Ansteckungen verhindern

Wie geht also die richtige Hygiene? Sehr einfach. Suchen wir doch mal nach den Keimschleudern im Alltag. Wo hängen denn die Viren? Erkältungsviren hängen an allem, was mit Mund und Nase in Berührung kommt. Essgeschirr, aber vor allem natürlich unsere Hände und ganz speziell benutzte Taschentücher! Also, Einmaltaschentücher und dann fort damit, wenn wir doch wissen, dass ein Virus grassiert. Und wo gehen wir mit ungewaschenen Fingern alles dran, während wir niemandem zumuten würden, aus einer Flasche zu trinken, aus der wir bereits getrunken haben? Könnte man die ganzen Keime an Türklinken und Gemeinschaftshandtüchern nur sichtbar machen! Dann wären wir vielleicht ein wenig vorsichtiger.

Schon 2007 rief das Robert-Koch-Institut dazu auf, häufiger die Hände zu waschen um grippalen Infekten vorzubeugen. Damit könnten 50% aller Erkältungskrankheiten vermieden werden. Das wurde bewiesen, an amerikanischen Soldaten in Illinois. Sie bekamen den Befehl: Fünfmal täglich antreten zum Händewaschen! Und? Nur noch halb so viele Krankmeldungen wegen Erkältung gingen beim Truppenarzt ein. Und richtig muss man das mit dem Händewaschen machen. Gründlich reiben, und schön Seife nehmen. Am Besten aus dem Seifenspender statt von einer Seife, mit der sich schon so mancher andere die Hände abgerieben hat. Dann dauert es insgesamt etwa 30 Sekunden, bis durchschnittlich 200 Millionen Mikroben von unseren Händen in den Kanal gewandert sind.

Eindämmung der Schweinegrippe auch unsere Verantwortung: Den Aufwand wert!

Ob das mit den 50% für die Schweinegrippe auch gilt? Nun, nehmen wir es doch einfach mal an. Und gehen wir von der Schätzung aus, dass sich wirklich 20% der Bevölkerung infizieren, wenn wir weitermachen wie bisher, und dass 0,48% aller Infizierten sterben. Reden wir Klartext. 78 720 Tote wären das in Deutschland. Sicher, hauptsächlich Schwerkranke oder sehr alte Menschen, die auch an einer gewöhnlichen Erkältung gestorben wären. Aber auch Babys. Und die Schwerkranken, die könnten auch Kranke sein, die wieder gesund hätten werden können. Oder Alte, die noch die Geburt ihres Enkelkindes erleben könnten… Also, das darf nicht passieren. Und könnten wir die Zahl halbieren, dürften 39 360 Menschen weiterleben. Das ist unsere Verantwortung, auch wenn wir jung und gesund genug sind, um die Schweinegrippe sehr wahrscheinlich gut zu überstehen!

Schritt für Schritt: Was können Sie tun?

NiesenUnd Grippeviren sind tückisch. Sie sind schon ansteckend, wenn Sie noch gar nicht krank sind, während der so genannten Inkubationszeit, der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit. Wenn Sie dann drei Türklinken und zwei Gemeinschaftshandtücher benutzen, versehentlich jemanden anniesen, dann… Eben, exakt so funktioniert die Virusschleuder! Also konkret. Was können Sie machen?

1. Regelmäßig Händewaschen. Beim Nachhause-kommen vom Einkaufen zum Beispiel. Und die Hände weg vom Gesicht, wenn man gerade etwas angefasst hatte, was so mancher vor einem in der Hand hatte.

2. Die Hände nicht überall herumschmieren. In Schweinegrippezeiten darf man Türen durchaus mit dem Ellbogen bedienen oder die Hände in den Schoß legen, statt auf Armlehnen öffentlicher Sitzgelegenheiten Virenzuchten zu eröffnen. Händeschütteln muss man aus Höflichkeit manchmal, aber man muss es wirklich nicht übertreiben, wenn gerade ein Virus grassiert.

3. Höflich: Beim Niesen die Hand vor den Mund halten. Immer noch besser als gleich jemanden anniesen, stimmt. Aber ins Taschentuch niesen ist besser, als mögliche Viren direkt auf Hände aufzubringen. Dann gleich wegwerfen oder wenn es nicht geht, tief in die Tasche stecken und später entsorgen.

Flugreisen besser meiden: Schweinegrippe fliegt mit!

Gut. Das ist die allgemeine Vorbeugung wie sie auch bei Erkältungen funktionieren würde. Aber stellen wir die Behauptung auf, dass man die Schweinegrippe noch weiter zurückdrängen kann. Wie breitet sie sich aus? Umschlagplätze für die weltweite Ausbreitung sind die Flughäfen und Flugzeuge, sowie das Ausland selbst, indem die Schweinegrippe von Land zu Land getragen wird. Der rege Flugverkehr trägt das Virus unbeabsichtigt, aber nahezu systematisch um den Erdball. Denken Sie, wie ist das Virus denn überhaupt erst aus Mexiko herausgekommen? Und viele Infektionen finden auch jetzt noch über den Flugverkehr statt.

Das einzige, was man empfehlen kann, ist sicher kein Konjunkturpaket für die Tourismusindustrie: Am besten gar nicht fliegen, wenn es irgendwie geht. Dieses Jahr mal in Deutschland Urlaub machen und mit dem eigenen Auto fahren. Denken Sie an die Menschen, die tatsächlich sterben könnten! Jeder Mensch, gerade ein geschwächter, schwer kranker, oder ein Baby, ist es wert, dass man nicht durch Unvorsicht mit seinem Leben spielt.

Konsequent gegen die Ausbreitung der Schweinegrippe – das heißt, keine Flugreisen bis wieder Schluss ist mit Schweinegrippe. Denken Sie daran, eine einzige Person kann viele andere infizieren, und Sie können infiziert werden! Großer Umschlagplatz für Schweinegrippeviren sind nun mal immer noch die Flughäfen.

Urlaubssaison – Entwicklungsländer in Gefahr

Und Sommerferien, Urlaubszeit… Viele Urlaubsreisen haben Länder mit wunderschönen Stränden und Landschaften zum Ziel, die aber Entwicklungsländer sind. Hier können sich Seuchen rasant ausbreiten, Hygiene und medizinische Infrastruktur sind nicht oder mangelhaft vorhanden. Es ist also gegenüber den Menschen, die in solchen Ländern leben, nicht fair, jetzt dort hin zu fliegen und mit dem Flugzeug die Viren mitzubringen. Bisher kann man von Glück reden, dass in den Entwicklungsländern außer Mexiko selbst keine Epidemien mit der Schweinegrippe aufgetreten sind und tausende, von Mangelernährung und anderen Infektionskrankheiten geschwächten Menschen das Leben gekostet haben. Ob die Urlaubssaison das ändern wird? Bitte nicht!

Schweinegrippe: Schnell erkennen, Mitmenschen vor Infektion schützen

Wichtig ist auch, dass Sie sich informieren, wie Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten, wie Sie die Schweinegrippe erkennen und sich dann richtig verhalten. Symptome sind meist plötzliches, hohes Fieber und übliche Grippebeschwerden, wie Kopfweh, Husten, Schnupfen, Halsweh. Dann, wenn das Fieber hoch ist, zum Arzt, aber vorher anrufen, dass der sich auf einen hochinfektiösen Patienten vorbereitet. Jetzt natürlich erst recht keinen anniesen und Taschentücher wegwerfen.

Es gibt auch sehr leichte Verläufe, ohne Fieber oder schwerwiegende Beschwerden. Dann am Besten aus Rücksicht auf andere daheim im Bett bleiben und keinen anstecken gehen. Der Arzt ist dann nicht nötig und nicht sinnvoll, auf dem Weg dorthin und im Wartezimmer könnten Sie Leute anstecken. Zwar haben Sie wahrscheinlich eine gewöhnliche Erkältung, aber wenn Sie jetzt eine haben, sind Sie eben vorsichtiger und bleiben daheim, um keinen anzustecken, sollte es doch Schweinegrippe sein.

Schweinegrippe verhindern – unsere Verantwortung

Wir können also auch bevor wir einen Impfstoff haben, ganz unabhängig davon, die Ausbreitung der Schweinegrippe eindämmen. Bedenken wir immer, dass wir nicht in Panik geraten müssen, denn das Virus verläuft beim durchschnittlichen Erwachsenen oder selbst bei Kindern meist mild. Sich heftig zu erkälten kann genauso schlimm oder nicht schlimm sein. Aber für alle, die ohnehin geschwächt sind, oder für Babys, ist die Schweinegrippe natürlich wie jede andere schwere Grippe brandgefährlich. Ja. Es würde viele Tote geben. Das darf nicht passieren. Wir lassen es nicht passieren.

Autor: Amalie für CSN – Chemical Sensitivity Networ, 15. Juni 2009

Weiterer Artikel von Amalie zum Thema Schweinegrippe:

Ereignisreicher Tag 12.06.09 – Ein Konjunkturpaket gegen die Schweinegrippe?

Zum Informieren und weiterlesen:

Ereignisreicher Tag 12.06.09 – Ein Konjunkturpaket gegen die Schweinegrippe?

Schweinegrippe

Am Freitag, den 12.06.09 rief die WHO die höchste Pandemie-Warnstufe sechs für die Neue Grippe, umgangssprachlich als Schweinegrippe bekannt, aus. Als Grund wurde der Anstieg der Zahl der insgesamt Erkrankten auf 30.000 genannt. Laut WHO hat sich das Virus (Stand 12.06.09) in 47 Ländern der Welt ausgebreitet, 145 Menschen sind nachweislich daran gestorben. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Erkrankten, an der Schweinegrippe zu sterben, bei ca. 0,48%. Die Zahl der Infizierten schwankt in Deutschland um die hundert, in den USA waren bereits 13.217 Fälle gemeldet, 6241 in Mexiko und 2978 in Kanada. Die meisten Fälle in Europa verliefen bisher milde. Endgültig zwischen Schweinegrippe und grippalem Infekt oder Erkältung unterscheiden kann nur der Labortest.

Ausrufung der Pandemie – erster Liter Impfstoff am selben Tag

Doch die Forschung für einen Impfstoff kommt voran. Am selben Tag, an dem die höchste Warnstufe ausgerufen wurde, am 12.06.09, wurden auch die ersten zehn Liter eines Impfstoffs produziert. Diese sollen für klinische Tests verwendet werden. Es wird auf Hochtouren geforscht und mit einem neuen Verfahren gearbeitet. Statt auf Hühnereiern werden die Viren nun auf Zellkulturen herangezogen. Das geht viel schneller und effektiver. Aber: „Der Impfstoff muss noch getestet und freigegeben werden, aber September oder Oktober werden wir ihn bereitstellen können“, so Novartis. Allein in Marburg, Deutschland, könne man mehrere Millionen Dosen herstellen. Zugleich liefe weiter die Herstellung des üblichen Impfstoffs für die normale Grippe.

Während auch Sanofi-Aventis am 12.06.09 erklärte, in vier Monaten Impfstoff-Dosen liefern zu können und GlaxoSmithKline die Produktionskapazität aus weiten will, bekam Novartis bereits von 30 Regierungen Aufträge. Darunter war der Auftrag des US-Gesundheitsministeriums über 289 Millionen Dollar.

Lage in Österreich nicht dramatisch – Vertrag für Impfstoff abgeschlossen

Auch Österreichs Behörden haben einen Vertrag mit einer Pharmafirma, mit Baxter, abgeschlossen. Baxter betreibt in Orth an der Donau ein Forschungszentrum, das Impfstoffwerk dagegen liegt im tschechischen Bohumil. Im Ernstfall soll Baxter 16 Millionen Impfstoffdosen liefern. Allerdings sieht Österreich das Thema Schweinegrippe erst mal gelassen. „Derzeit brauchen wir wegen des moderaten Verlaufs der Pandemie in Österreich keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen“, sagte Generaldirektor für öffentliche Gesundheit Hubert Hrancik am 12.06.09 in Wien. Dort tagte an diesem Freitag ein Expertenrat der WHO. Zudem solle die Produktion des Impfstoffs für die saisonale Grippe weiterhin Vorrang haben. Hektik ist nicht angesagt.

Forscherin des Pasteur-Institutes: Weltbevölkerung durchimpfen

Ein wenig anders sieht das Sylvie van der Werf, Wissenschaftlerin am Pasteur-Institut. „Wir haben es mit einem neuen Virus zu tun“. Sie meint, auch das Schweinegrippevirus könne „virulenter“, gefährlicher, ansteckender, werden. „Ich denke nicht eine Sekunde daran, dass die Ausbreitung aufhört und dieses neue Virus wie von Zauberhand verschwinden“, meint van der Werf, „Es wird darauf hinauslaufen, dass wir alle impfen, im Norden wie im Süden, in den reichen Staaten wie in den Entwicklungsländern.“

Schnelle Impfstoffentwicklung – kurze Testphasen

US-Gesundheitsministerin Kathleen Sibelius meint, die Herstellung eines Impfstoffs werde „so schnell gehen wie noch nie“. Allerdings sieht sie, dass Vorsicht geboten ist. 1976 brachten US-Behördern gegen eine andere Variante der Schweinegrippe übereilt einen Impfstoff auf den Markt. 40 Millionen Menschen wurden geimpft. Doch viele Menschen erkrankten nach der Impfung, es gab sogar Todesfälle. Diesmal, so Sibelius, müsse gründlicher geprüft werden. Aber die Zeit drängt weiter.

Die klinische Prüfung eines Medikamentes, egal ob Impfstoff, Krebsmittel oder Kopfschmerzpille, geht normalerweise deutlich langsamer vor sich. Nachdem die Studie geplant und behördlich abgesegnet wurde, folgen jahrelange Versuchsreihen. Zuerst wird mit wenigen Personen und kleinen Dosen geprüft, ob das Medikament vielleicht überhaupt nicht am Menschen angewandt werden darf. Also wenn die Testpersonen gleich schwer erkranken oder, was selten vorkommt, aber vorkommt, sterben. 10% der Medikamente scheiden insgesamt wegen ihrer starken Nebenwirkungen aus, dürfen nicht auf den Markt kommen. Danach werden die Versuchsgruppen größer, die Gesamtdauer der Versuche beträgt Jahre. Insgesamt gibt es mehrere tausend Versuchspersonen! Die Suche nach Testpersonen bezeichnet man als „Patientenrekrutierung“. Dabei werden Personen nach bestimmten Kriterien ausgewählt, um die Risiken zu minimieren.

Tests an Menschen nicht ungefährlich

Medikamententester sind meist gesunde junge Personen, die dringend Geld brauchen, so dringend, dass sie das Risiko für ihre Gesundheit eingehen. Je neuer das Medikament, je weniger getestet, desto mehr Geld gibt es für die Versuchspersonen. Für den Grippeimpfstoff wird es sehr viele Versuchspersonen geben, an denen ein sehr neues Mittel getestet wird. Allerdings gibt es eine Gruppe von Testpersonen, die ein Drittel der Bevölkerung ausmacht und in den Studien verständlicherweise nicht vertreten ist. Dieses Drittel der Bevölkerung sind die Allergiker. Impft man also die gesamte Bevölkerung, testet man den Impfstoff damit erst mal an einem Drittel Allergikern und noch mehr chronisch Kranken und Kindern aus. Eine Impfreaktion ist im schlimmsten Fall ein anaphylaktischer Schock. Jedes neue Medikament birgt ein Risiko.

Durchimpfung der Bevölkerung geplant

Geplant ist trotz aller Gegenstimmen, die Bevölkerung im Fall einer flächenhaften Ausbreitung der Schweinegrippe durchimpfen zu lassen, sogar das Wort Zwangsimpfung ist bereits gefallen. Der höchsten Schätzung nach könnte 2010 ein Fünftel der Bevölkerung infiziert sein. Damit beträgt das Risiko, an der Schweinegrippe zu sterben, in einem Land, in dem sich ein Fünftel der Bevölkerung infiziert, 0,096%. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Verstorbenen oft schwerst chronisch krank waren. Bei einem schwerkranken oder sehr alten Menschen kann eine Erkältung, ein leichter Sturz, eine ungewöhnliche Aufregung, ebenso verheerende Folgen zeigen. Bisher starben an der Schweinegrippe prozentual nicht mehr Menschen als an der saisonalen Grippe im Herbst oder Winter sterben.

Folgen von Zwangsimpfungen ungewiss

Die Frage ist, wie viele Tote würde es bei einer flächenhaften Ausbreitung der Zwangsimpfung gegen die Schweinegrippe geben? Wie viele anaphylaktische Schocks mit tödlichem Ausgang? Und wie viele Behinderungen durch Impfschäden? Wie viele autistische Kinder, wie viele chronisch Kranke? Wie viele zerstörte Leben? Impfungen wurden immer wieder mit dem Auftreten von Autismus bei Kindern, oder bei Erwachsenen von den unterschiedlichsten Erkrankungen des Nervensystems und Immunsystems in Verbindung gebracht, wenn auch nur wenige Studien existieren.

Impfen kann folgenreich sein

Im Heft Natur und Heilen 11/ 2008 zählt der Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. eine halbseitige Liste teils schwerer Gesundheitsbeschwerden und Behinderungen als Impffolgen auf. Es wäre wirklich gut, hier Zahlen von anderen, großflächigen Impfungen einbringen zu können, beispielsweise die Zahlen von Toten oder Geschädigten bei Unverträglichkeit von Grippeimpfungen. Bitte, wenn Sie eine entsprechende Informationsquelle kennen, stellen Sie sie als Kommentar ein! Für diesen Blog konnte leider keine solche Quelle zur Gegenüberstellung von Zahlen gefunden werden.

Konjunkturpaket Impfstoff?

Tatsächlich ist es erstaunlich, wie viel Geld Regierungen trotz der schweren Wirtschaftskrise für Impfstoffe aufbringen können. Um es nochmals zu erwähnen, 289 Millionen gab das US-Gesundheitsministerium für den Schutz der US-Bevölkerung vor der Schweinegrippe aus. Ein kleines Konjunkturpaket. Aber vielleicht erweist sich die Investition ja tatsächlich als wirksames Konjunkturpaket. Während die Wirtschaft trotz der Konjunkturpakete weiter einbricht, hat das „Konjunkturpaket“ der Regierungen für die Impfstoffhersteller angeschlagen. Trotz Finanzkrise stieg der Wert der Novartis-Aktie noch am 12.06.09 um vier Prozent an. Immerhin. Die Gesamttendenz der Aktien von Impfstoffherstellern: deutlich steigend. Die Tendenz der Pharmakonzerne: Wachstum. Da sag noch mal einer, dass Konjunkturpakete nicht funktionieren.

300.000 Klimatote jedes Jahr

Aber leider funktioniert die Bekämpfung anderer großer Gefahren nicht als Konjunkturpaket. Beispiel Klimawandel. Den bezeichnete Un-Generalsekretär Kofi Annan immerhin als „größte Herausforderung der Menschheit“. Nach Berichten im Rahmen der UN gibt es jährlich 300 000 Klimawandel-Tote. Nicht insgesamt, nicht voraussichtlich, sondern hier und jetzt, jedes Jahr, zehnmal so viel Klimawandel-Tote wie momentan Schweinegrippeinfizierte! Die Zahlen der Toten summieren sich aus den Folgen von Umweltzerstörung, die Mangelernährung und Krankheiten nach sich zieht, und sind wissenschaftlich belegt. Und sie sollen steigen, bis 2030 auf eine halbe Million jährlich. Bei 6,5 Milliarden Menschen auf der Welt und 300 000 Klimawandel-Toten jährlich ist die Gefahr, an den folgen des Klimawandels zu sterben, 0,0046% weltweit im Jahr. Aber, nicht nur so lang wie die Schweinegrippe grassiert, sondern im Jahr, jedes Jahr! Auf die Jahre, die ein Mensch lebt bezogen ist das viel mehr als das Risiko der Schweinegrippe! Wer impft uns alle gegen die Erreger des Klimawandels? Gibt es denn kein Mittel dagegen?

Wortfindung „Schweinegrippe“

Noch etwas zur Wortfindung „Schweinegrippe“. Das sprichwörtliche arme Schwein kann gar nichts dafür. Der genaue Ursprungsort der Schweinegrippe ist nicht bekannt, er liegt irgendwo in Mexiko, daher sollte die „Neue Grippe“ auch „Mexikanische Grippe“ genannt werden. Die Schweinegrippe ist ein mutiertes Virus, dessen nicht mutierte Form wohl beim Schwein häufig vorkommt. Daher der Name, und dessen Änderung, weil die Bevölkerung Angst vor Schweinefleisch bekam. Der erste Schweinebestand wurde von einem kanadischen Bauern infiziert, der einige Tage unter Grippesymptomen litt, ohne von seiner Schweinegrippe-Infektion zu ahnen, und dann nach drei Tagen in den Stall ging und seinen eigenen Bestand infizierte. Verwenden wir das Wort also nicht falsch. Die Schweine, die können nichts dafür. Das sollen sogar soziale Tiere sein.

Autor: Amalie für CSN – Chemical Sensitivity Network, 15. Juni 2009

Artikel zum Weiterlesen, die als Quellen für diesen Blog dienten:

Chemical Sensitivity ab Oktober in Japan eine offiziell anerkannte Krankheit

Chemical Sensitivity in Japan anerkanntZum ersten Oktober soll Chemical Sensitivity – MCS in Japan in das medizinische Abrechnungsregister aufgenommen werden. MEDIS – DC, das Medical Information System Developement Center, eine Organisation, die dem Ministerium für Gesundheit und dem Wirtschaftsministerium direkt unterstellt ist, plant, die Krankheit in einer Revision seines Krankheitsregisters wirksam zum 1. Oktober aufzunehmen. MEDIC-DC ist vergleichbar dem deutschen DIMDI. In Deutschland ist MCS – Multiple Chemical Sensitivity bereits seit Jahren mit dem Code T.78.4 versehen und im Kapitel 19 für Verletzungen, Vergiftungen als körperliche Krankheit im ICD-10 gelistet.

In Japan wird Chemikalien-Sensitivität mit der Aufnahme in das Register für Krankheiten erstmalig von Regierungsseite als Krankheit anerkannt. Wenn die Krankheit im Register aufgenommen ist, wird dies große Erleichterung für Chemikaliensensible bringen, denn davon ist abhängig, ob eine Krankenkasse eine medizinische Behandlung bezahlt oder nicht. Derzeit zahlen die Erkrankten ihre Behandlungen selbst. Man geht in Japan von rund 700 000 Menschen aus, die chemikaliensensibel sind.

Im Mai hatte eine in Tokio ansässige Organisation, das Sick House Syndrome Liaison Committee, das Ministerium für Gesundheit dazu aufgefordert, Chemical Sensitivity offiziell als medizinische Krankheit anzuerkennen. Die Organisation wurde am 1. Juni vom Ministerium kontaktiert und bekam mitgeteilt, dass vorgesehen ist, Chemical Sensitivity zum 1. Oktober in die offizielle Liste für Krankheiten aufzunehmen.

Für die Menschen in Japan, die an Chemical Sensitivity erkrankt sind, bedeutet diese offizielle Anerkennung als Krankheit in erster Linie eine moralische Unterstützung, sagte Hinobu Hirota aus Yokohama, der Leiter der Patientenorganisation „Chemical Sensitivity Syndrome Support Center“, die in Yokohama ansässig ist, gegenüber den Medien.

Autor:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. Juni 2009

Literatur:

Chemical sensitivity syndrome to make list of gov’t-insured medical conditions, Mainichi Daily News, 12. Juni 2009

Tag des Meeres – Die Plünderung der Ozeane schreitet voran

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Heute ist der Tag des Meeres, dessen Ursprung im Erdgipfel am 8. Juni 1992 in Rio de Janeiro begründet ist. Seit diesem Jahr wird der Tag des Meeres von den Vereinten Nationen begangen. Der weit reichende Einfluss der Ozeane auf unser Weltklima, wie auch das Dienen als Nahrungsquelle – unsere Meere sind Quell des Lebens schlechthin –  sollte dazu beitragen, dass der ungebremsten Plünderung der Weltmeere Einhalt geboten wird und stattdessen grundlegende Veränderungen auf globaler Ebene eingeleitet werden.

Die EU-Länder sind Rekordhalter in der globalen Überfischung
Durch die fortschreitende Überfischung der Ozeane sind viele Fischarten vom Aussterben bedroht. Der WWF spricht von einem Ende der kommerziellen Fischerei bis zum Jahr 2050, wenn die aktuelle Entwicklung ohne Eingreifen voranschreitet.

Gerade die EU-Länder seien in hohem Maße an der besorgniserregenden Situation beteiligt. Der WWF kritisiert, dass nirgendwo sonst auf der Welt ein solches Maß an Übernutzung der Meere stattfindet wie im EU-Raum. Als besonderen Skandal in der Fischerei kreidet der WWF den letztendlich im Müll landenden Beifang an. So gelangen alleine in der Nordsee jährlich eine Million Tonnen Meeresbewohner wieder tot oder sterbend ins Meer, lt. Heike Vesper vom WWF. Dadurch ist es schier unmöglich, dass sich die Fischbestände erholen, weil gerade die Jungfische unnötig ihr Leben lassen. Neben Thunfisch, Kabeljau, Schwertfisch, Lachs und vielen weiteren Fischarten, stehen weltweit ebenfalls verschiedene Garnelenarten, Korallen, aber auch viele Hai- und Walarten auf der roten Liste der bedrohten Tierarten.

Ozeane sind die Müllhalde unserer Zivilisation
Die globale Ausbeutung der Fanggründe ist nicht die alleinige Ursache der Misere. Hinzu kommen die enorme Verschmutzung der Meere, der Klimawandel, der die Wassertemperatur und zunehmend den Wasserspiegel ansteigen lässt, sowie das ungebremste Einleiten ungeklärter Abwässer.

Schwermetalle, Industriechemikalien und Pestizide, aber auch Müll, wie z. B. Unmengen von Plastik und Elektroschrott, leisten ihren Negativbeitrag im fragilen Ökosystem unserer Ozeane. Zusätzlich leiten Ozeanriesen wie Kreuzfahrtschiffe und Frachter beispielsweise das beim Duschen und in den Wäschereien anfallende verschmutzte Abwasser ins Meer.

Der sich erst kürzlich ereignete Flugzeugabsturz der Air-France-Maschine unterstreicht die dramatische Müllsituation unserer Meere. So ging man ursprünglich davon aus, endlich Wrackteile der Unglücksmaschine geborgen zu haben, was sich jedoch als Irrtum herausstellte, da es sich lediglich um Ozeanmüll handelte.

Plastikmüll so weit das Auge reicht
Auf dem Nordpazifik hat sich laut Ausführungen des WWF ein Plastikmüllteppich von der Größe Zentraleuropas gebildet. Etwa 70 Prozent des gesamten Industrie-, Haushalts-, Schifffahrts- und Plastikmülls gelangt ins Meer.

Die Spuren unserer modernen Zivilisation, z. B. unterschiedliche Industriechemikalien wie bromierte Flammschutzmittel, PCB, Pestizide und Lindan, lassen sich in ganz entlegenen Zonen unserer Erde, wie der Arktis, im Blut von Eisbären, Belugawalen und Seevögeln nachweisen.

Klimaerwärmung und weitere tickende Zeitbomben
Die Erderwärmung ist entscheidend an der Versauerung der Meere beteiligt und fördert das stetige und rasante Voranschreiten des Korallensterbens. Die ansteigende Nährstoffzunahme in unseren Gewässern führt zu verstärktem Algenwachstum, das wiederum vielerorts zu Todeszonen unter Wasser führt, da die Algen dem Wasser den Sauerstoff entziehen. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt sind die auf dem Meeresgrund der Nord- und Ostsee liegenden Überbleibsel des zweiten Weltkrieges, denn das Problem der dort zurückgebliebenen Kampfstoffe stellt eine tickende Zeitbombe dar.

Das Ökosystem Ozean ist aus den Fugen geraten, der internationale Meeresschutz und die bisherigen Maßnahmen der Politik sind bei weitem nicht ausreichend.

Autor: Maria, CSN – Chemical Sensitivity Network, 8. Juni 2009

Schadstoffe in meiner Nachbarschaft – Neues Register gibt schnelle Auskunft

Luftverschmutzung abfragen

Wie viel Kohlendioxid bläst der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft?

Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein?

Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle?

Wer aus privatem oder beruflichem Interesse Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen sucht, findet diese ab sofort im neuen Schadstoffregister PRTRDeutschland (Pollutant Release and Transfer Register). Der Zugriff erfolgt online unter www.prtr.bund.de und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer völlig kostenlos.

Kostenloses Schadstoff-Informations-Portal online

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU), Michael Müller, schaltete das neue Umweltinformationsportal am 3. Juni in Berlin frei: „Das neue PRTR-Portal wird einen bedeutenden Beitrag zu mehr Transparenz bei Umweltinformationen für die Öffentlichkeit schaffen. Nie war der Blick hinter die Werkstore bequemer als heute.“ Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Bürgerinnen und Bürger können mit wenigen Mausklicks kostenlos und uneingeschränkt Informationen zu Schadstofffreisetzungen und Abfällen aus großen Industriebetrieben erhalten. Ab Ende September sind mit der Eröffnung der EU Register dann auch endlich internationale Vergleiche von Maßnahmen zu Emissionsminderung möglich.“ Der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans-Bernhard Beus, lobte das elektronische PRTR als eines der erfolgreichsten E-Government 2.0 Projekte im Handlungsfeld Prozessketten: „Die frühe Einbeziehung der Wirtschaft und die konsequente Umsetzung von Anforderungen an die Datensicherheit sind nur zwei Aspekte, die das elektronische PRTR umsetzt. Das PRTR gehört seit 2008 zu den Leuchtturm-Projekten der neuen IT-Strategie der Bundesregierung und wird durch das BMI bzw. die Bundesregierung auch finanziell gefördert.“

Über 4000 Unternehmen müssen Schadstoffdaten offenlegen

Für das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Verpflichtet dazu sind große Industriebetriebe und andere Organisationen, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen. Die berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln jährlich ihre Daten online in der neuen Erfassungssoftware BUBEOnline (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) an die zuständigen Behörden. Die Länder prüfen diese Daten, leiten sie an das UBA weiter, das die Informationen aufbereitet und in der neuen Internetplattform www.prtr.bund.de aktualisiert.

Transparenz dank EU-Verordnung

Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt. Weitere Informationen unter www.prtr.bund.de

Referenz:

Umweltbundesamt, Schadstoffe in meiner Nachbarschaft – Neues Register gibt Bürgerinnen und Bürgern schnelle Auskunft

Presseinformation Nr. 31/2009, Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium, Dessau-Roßlau, 03.06.2009

Weltumwelttag – World Environment Day

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Umweltschutz für unsere Gesundheit

Am Tag der Umwelt – World Environment Day beteiligen sich jährlich seit dem Eröffnungstag des ersten Weltumweltgipfel am 5. Juni 1972 in Stockholm, 150 Staaten. Der diesjährige Weltumwelttag der Vereinten Nationen findet unter dem Motto „Dein Planet braucht dich – Gemeinsam den Klimawandel bekämpfen“, statt.

Das Umweltbundesamt betitelt den diesjährigen Tag der Umwelt „Umweltschutz – für unsere Gesundheit“. In Anbetracht der enormen Zunahme an Umweltkrankheiten, wie Multiple Chemical Sensitivity, kurz MCS genannt, ist dieser Leitsatz sehr begrüßenswert. Die weltweit existierenden MCS-Kranken verdeutlichen, dass nicht nur die Betroffenen durch Umwelteinflüsse schwer krank geworden sind sondern auch, dass die Natur und Umwelt ebenfalls kränkelt und zwar nicht zu knapp. Die vielen MCS-Kranken stellen somit ein nicht zu ignorierendes Mahnmal der globalen Umweltzerstörung dar und verdeutlichen, dass sich das globale Umweltverhalten grundlegend ändern und nachhaltig verbessern muss. Die weltweit tendenziell steigende Zunahme an MCS-Neuerkankungen belegt, dass es bei weitem nicht ausreicht, sich schwerpunktmäßig der Bekämpfung der Erderwärmung anzunehmen. Zusätzlich gibt es weitere wichtige Herausforderungen und Aspekte, die es im globalen Umweltschutz einzubeziehen gilt, damit auch unsere Folgegenerationen eine lebenswerte Zukunft in einer lebensfreundlichen Umwelt vorfinden.

Nachhaltigen Umweltschutz leben – Gesetzgeber ist in der Verantwortung

Viele Dinge unseres täglichen Lebens belasten unnötig die Luft und unsere Gewässer. Auf umweltschädliche Produkte, wie z. B. desinfizierende und chemische Reinigungsmittel, Raumduftsprays, Weichspüler, Parfum, Chemikalien im Garten, chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, um nur einige wenige zu nennen, könnte / sollte man ohne großen Aufwand besser verzichten. Die Umwelt und unsere Gesundheit würden durch diese Verhaltensweise bereits beim Produktionsprozess wie auch beim Gebrauch vieler Produkte nachhaltig geschont, nicht zu vergessen beim Entsorgungsprozess. Doch wir Verbraucher können leider keinen grundsätzlichen allumfassenden Umweltschutz leisten, vielfach erwerben wir hochtoxische Produkte, ohne dass wir davon wissen. Hier ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, um einer unnötigen Gefährdung der Umwelt und unserer Gesundheit vorzubeugen. Leider gerät Umweltschutz aus Kostengründen oft ins Hintertreffen. Dieser negativen Entwicklung muss dringend entgegengewirkt und stattdessen versucht werden, den Umweltschutz bei der Bewältigung der drastischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, als unabdingbare Herausforderung und Chance intensiv zu integrieren.

Artensterben ein Problem unserer Zeit, hat sich beschleunigt

Aktuell findet in Bonn die UN-Konferenz zur Vorbereitung des Kyoto-Anschlussabkommens statt. Die Schäden der Klimaerwärmung werden meistens nur in Zahlen ausgedrückt und mit hohen finanziellen Schäden beziffert. Wobei es festzustellen gilt, die besorgniserregenden Folgen der Erderwärmung lassen sich nicht nur abstrakt als Zahlen darstellen. Die globale Biodiversität bzw. das dramatische Artensterben müssen ebenfalls als Folge des Klimawandels miteinbezogen werden. Es ist weltweit ein intensiver Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen, mit unüberschaubaren Auswirkungen für uns alle. Durch unsere exzessive Nutzung der Natur und Umwelt, der drastischen Zunahme der Umweltverschmutzung und dem ungebremsten Einsatz von Pestiziden, der Vernichtung natürlichen Lebensraums, wie z. B. Heckenbepflanzungen um unsere Äcker, aber auch durch neue Bebauungen und Straßen, hat sich lt. WWF das Artensterben in letzter Zeit drastisch beschleunigt, täglich sterben 150 Arten aus. Ohne großen Aufwand und Recherche lässt sich das Artensterben an dem nicht mehr Vorhandensein von Wildblumen an unseren Äckern leicht erkennen. Doch nicht nur die Wildblumen sind verschwunden, mit ihnen auch die Insektenvielfalt.

Die Teilnehmer der UN-Konferenz sind gefragt, ernstgemeinte und nachhaltige Signale zum Klimaschutz zu setzen. Die vielen in Deutschland geplanten neuen Kohlekraftwerke sind mit Sicherheit der falsche Weg und kein Beitrag zur Abschwächung der Klimaerwärmung.

Autor: Maria, CSN – Chemical Sensitivty Network, 5. Juni 2009

Insektizideinsatz im Ferienflieger – Welche Ansprüche hat der Passagier?

In den Urlaub mit dem Flugzeug - Pestizide fliegen oft mit

Würzburg, 26.05.2009. So mancher Passagier wundert sich vor dem Rückflug aus fernen Ländern, dass das Flugpersonal vor Abflug und lediglich nach einer kurzer Ankündigung unerwartet ein Insektizid über die Köpfe der Passagiere hinweg versprüht, ohne dass diese sich – beispielsweise durch eine Atemmaske – dagegen schützen können.

Wer zum ersten Mal eine Fernreise gebucht hat, ist in aller Regel mehr als überrascht, nun plötzlich vor dem Rückflug aus dem Urlaubsland von einem Mittel eingenebelt zu werden, dessen Namen, Wirkung und Risiko er nicht kennt und das nach den Angaben des Flugpersonals angeblich in keiner Weise gesundheitsschädlich ist Denn keine oder kaum eine Airline weist ihre Passagiere bereits vor der Buchung ausdrücklich auf die Anwendung dieses im Fachjargon „Blocks-Away-Method“ genannten Verfahrens und etwaige Risiken hin. Es fragt sich, welche Rechte dem Passagier gegen die Airline im Zusammenhang mit dieser sog. „Desinsektion“ zustehen.

I. Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Mai v. 04.12.2008 (Az. 29 C 1524/08 – 46)

Am 04.12.2008 entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem von mir gegen die Air France geführten Verfahren über Auskunftsansprüche eines Passagiers. Das Urteil ist nach meiner Kenntnis deutschlandweit das erste überhaupt zu dieser Fragestellung. Zur Hälfte wurde der Klage stattgegeben, im Übrigen wurde sie zurückgewiesen. Die Zurückweisung wurde damit begründet, dass der Kläger nach Ansicht des Gerichts in Bezug auf zwei Klageanträge kein Rechtsschutzbedürfnis hatte, u.a., weil er sich über das von der Beklagten angeblich verwendete Permethrin:

(…) vorprozessual bereits selbst umfassend und mit einer Gründlichkeit informiert hatte, wie sie von der Beklagten nur schwer überboten werden dürfte“.

Erst kurz vor Ende des Verfahrens stellte sich heraus, dass nicht Permethrin, sondern d-Phenothrin versprüht worden war, also ein gänzlich anderes Insektizid als dasjenige, das zunächst von der Air France angegeben wurde. Dennoch wurde die Klage zum Teil abgewiesen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Beklagte, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen:

1. welche Konzentration an Permethrin und ggf. welche weiteren Inhaltsstoff ein welcher Menge das von der Beklagten auf dem Rückflug des Klägers von Kuba nach Paris Charles de Gaulle versprühte Produkt enthält.

2. in welcher Menge dieses Insektizid auf diesem Flug versprüht wurde.

II. Rechtsgrundlage des Anspruchs und Feststellungen des Gerichts

Das Amtsgericht leitete den Auskunftsanspruch des Klägers aus dem mit der Airline abgeschlossenen Beförderungsvertrag in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben her und führt in seinem Urteil wörtlich aus:

Dem Kläger steht zunächst grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über Zusammensetzung, Intensität, Menge, Wirkweise und Gesundheitsrisiken des von der Beklagten anlässlich des streitgegenständlichen Fluges verwendeten Mittels zu. Insoweit ist die Beklagte aus vertraglicher Nebenpflicht des Luftbeförderungsvertrages heraus verpflichtet, zumindest auf konkrete Anfrage eines über gesundheitliche Beschwerden nach dem Flug klagenden Fluggastes umfassend Auskunft über das eingesetzte Desinsektionsmittel zu erteilen, um es dem betroffenen Fluggast zu ermöglichen, sich ein Bild über mögliche gesundheitliche Risiken zu verschaffen, ggf. angemessene ärztliche Behandlungsmaßnahmen einzuleiten und für sich zu entscheiden, ob künftig Flüge dieser Art für ihn noch verträglich sind.“

Das Gericht stellt weiter fest:

„Hierbei kann es für die Bejahung eines solchen, individuellen Anspruches des Klägers dahinstehen, ob von dem durch die Beklagte verwendeten Desinsektionsmittel üblicherweise keine Gesundheitsgefahren ausgehen und der ganz überwiegende Großteil aller Fluggäste nicht über Beeinträchtigungen der Gesundheit klagt.

(…) Hier ist die Frage entscheidungserheblich, ob die Beklagte auf Nachfrage eines über gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der durchgeführten Desinsektion klagenden Fluggastes nachträglich verpflichtet ist, umfassend Auskunft über das verwendete Desinsektionsmittel zu erteilen.

(…) Ein Anspruch des Fluggastes besteht bereits auch, um zu ermitteln, ob diese Beschwerden auf das Desinsektionsmittel oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind. (…) Denn es ist dem derart betroffenen Fluggast nicht zuzumuten und auch nicht ohne weiteres möglich, sich die erforderlichen Informationen eigenständig zu beschaffen, um die für ihn von dem Desinsektionsmittel ausgehenden Gesundheitsrisiken einzuschätzen.

(…) Die Erteilung solcher Informationen in Einzelfällen wie dem hier gegenständlichen ist der Beklagten auch zuzumuten. Hierbei fällt wesentlich ins Gewicht, dass die Versprühung des Desinsektionsmittels durch die Beklagte veranlasst wird und davon auszugehen ist, dass sich die Beklagte im Klaren darüber ist, welche inhaltliche Zusammensetzung in welcher Konzentration und Menge mit welchen möglichen Gesundheitsrisiken über die Köpfe ihrer Fluggäste versprüht wird.“

III. Aufklärungspflicht bereits vor Buchung der Reise?

Über die Frage, ob Passagiere auch Anspruch darauf haben, bereits vor Abschluss des Luftbeförderungsvertrags darüber aufgeklärt zu werden, dass vor dem Rückflug aus dem Urlaubsland eine Desinsektion durchgeführt werden wird, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Nach meiner Ansicht muss jedoch auch ein solcher Anspruch bejaht werden und zwar aus den folgenden Gründen:

Nach den Grundsätzen der sog. culpa incontrahendo (vorvertragliches Verschulden) ist der eine Vertragspartner dem anderen gegenüber verpflichtet, diesen unaufgefordert über solche Umstände aufzuklären und zu informieren, die für dessen Entscheidung erheblich sind. (1) Tut er dies nicht, dann kann sich hieraus eine Schadensersatzpflicht ergeben.

Die Frage, ob die von den Airlines eingesetzten Insektizide beim Menschen oder auch nur bei manchen Menschen wie beispielsweise Asthmatikern oder Chemikaliensensiblen, Gesundheitsbeschwerden hervorrufen können, wird in der Wissenschaft zwar nicht einheitlich beantwortet, aber in der Literatur sind eine ganze Anzahl von Fällen dokumentiert, in denen Fluggäste oder auch Bordpersonal nach Durchführung einer Desinsektion im Flugzeug über Gesundheitsprobleme klagten. (2)

Dies ist auch den Airlines bekannt oder muss ihnen jedenfalls bekannt sein. Mir liegen Berichte von drei weiteren Personen vor, die angaben, nach Durchführung einer blocks-away-Desinsektion unter gesundheitlichen Problemen gelitten zu haben. Eine diese Personen gab an, nach der Desinsektion auf einem Flug für rund eine Viertelstunde ohnmächtig gewesen zu sein. Eine weitere dieser Personen, die nach einer Desinsektion zusammen mit ihrem Ehemann unter starken Atemproblemen litt, beschwerte sich nach einem Flug von Dubai nach Paris schriftlich bei der Air France und schrieb zudem einen Leserbrief an das Magazin Stern (Nr. 18/2008).

Da die Airlines also wissen, dass die von ihnen zur Desinsektion verwendeten Mittel zumindest bei einer Anzahl von Personen zum Teil erhebliche Beschwerden hervorrufen können, ergibt sich nach meiner Ansicht nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo und dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Pflicht der Airlines, ihre potentiellen Passagiere bereits vor Buchung einer Reise in geeigneter Weise – z.B. auf den Internetseiten – auf das Verfahrender Desinsektion und die damit etwaig verbundenen Risiken hinzuweisen.

Nur so ist sichergestellt, dass sich beispielsweise ein Asthmatiker, Allergiker oder chemikaliensensibler Mensch bereits vor Antritt einer Reise bei seinem Arzt informieren kann, ob er den Strapazen einer solchen Flugreise gesundheitlich überhaupt gewachsen ist. So fern es in diesem Punkt Zweifel gibt, kann er sich noch gegen eine Buchung entscheiden, anstatt vollkommen uninformiert zu buchen und dann erst vor Antritt des Rückflugs aus heiterem Himmel und ohne Möglichkeit, sich zu schützen, von einem Insektizid eingenebelt zu werden und womöglich einen Asthmaanfall zu erleiden.

Unterlässt es eine Airline, ihre Passagiere bereits vor Buchung entsprechend aufzuklären und zu informieren, so kann sie sich nach meiner Ansicht gegenüber Passagieren, die nach einer Desinsektion unter Gesundheitsbeschwerden leiden, schadensersatzpflichtig machen.

IV. Verpflichtung zur Ermöglichung des Selbstschutzes?

Selbst wenn man aber eine solche Aufklärungspflicht vor Buchung der Reise verneint, so muss nach meiner Ansicht jedenfalls folgendes gelten:

Da die Airlines wissen, dass eine Desinsektion – insbesondere unter Anwendung der „Blocks-Away-Method“ – bei manchen Menschen gesundheitliche Beschwerden hervorruft, sind sie verpflichtet, ihre Passagiere durch ihr Bordpersonal zumindest direkt vor Versprühung des Insektizids so rechtzeitig zu informieren, dass sich diese noch gegen das Insektizid schützen können, z.B. durch Luftanhalten, Abschirmen von Mund und Nase, Schließen der Augen und/oder Abdecken der Haut.

Eigentlich sollte man in diesem Zusammenhang auch erwarten können, dass Airlines im Sinne eines Services am Kunden ihren Passagieren eine Atemmaske anbieten, damit sie sich auf diese Weise schützen können, wenn sie dies möchten.

Wenn eine Airline ihre Passagiere weder vor Buchung des Fluges noch unmittelbar vor Versprühen des Insektizids informiert und aufklärt und ihren Passagieren zudem nicht die Möglichkeit gibt, sich zu schützen, dann kommen bei Passagieren, die nach einer Desinsektion an Beschwerden leiden, Schadensersatzansprüche in Betracht.

V. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.03.2009

Vor Kurzem wurde das Thema der Desinsektion von Flugzeugen auch von der FDP-Fraktion aufgegriffen. Auf deren Kleine Anfrage antwortete die Bundesregierung am 28.04.2009 und teilte u.a. folgendes mit:

1. Sie schließt sich der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das Inflight-Spraying berge Gesundheitsrisiken für die Flugzeuginsassen, an.

2. Es hängt von der Entscheidung des Staates des Zielflughafens ab, ob eine Desinsektion von Luftfahrzeugen verlangt wird oder nicht, die Anlage 5Abs. 2 Satz 1 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) enthält in Bezug auf die Befreiung von Flugzeugen von Insekten nur eine Soll-Vorschrift.

3. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viel Prozent der Personen, die sich an Bord von Flugzeugen befinden, in denen Inflight-Spraying-Desinsektionen durchgeführt werden, durchschnittlich darauf zurückzuführende Beschwerdeanzeichen zeigen.

4. Ein Inflight-Spraying wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung von Deutschen Fluggesellschaften nicht angewandt.

Nach Auskunft der Bundesregierung zwingen also die internationalen Gesundheitsvorschriften weder dazu, gerade das Inflight-Spraying anzuwenden noch zwingen sie dazu, überhaupt eine Desinsektion durchzuführen. Dass eine solche zur Verhinderung der Ausbreitung gefährlicher Krankheitserreger sinnvoll sein kann, steht sicherlich außer Frage. Es gilt dann jedoch, zumindest ein solches Verfahren anzuwenden, das die Passagiere weitest möglich schont. Das vom BfR entwickelte Preembarkation-Verfahren ist nach dessen Bewertung sicher wirksam, dabei aber für die Passagiere schonender als das Inflight-Spraying. Trotzdem wird dieses Verfahren auch weiterhin nicht offiziell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.

Einige Airlines berufen sich offenbar darauf, sie seien deshalb gezwungen, nur die Verfahren anzuwenden, die von der WHO empfohlen werden, die WHO zwinge sie hierzu. Dies aber ist so nicht richtig. Die WHO hat in Bezug auf die Desinsektion von Flugzeugen lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die nicht rechtsverbindlich sind. Entsprechend wendet z.B. die Lufthansa das Preembarkation-Verfahren an, (3) ohne dass dies Sanktionen durch die WHO oder andere Institutionen zur Folge hätte.

Kein Staat, der eine Desinsektion für unverzichtbar hält, wäre demnach gehindert, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Anwendung des Preembarkation-Verfahrens vorsehen. Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist dabei auch die folgende Mitteilung der Bundesregierung in deren Antwort vom 28.04.2009:

„Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des gewählten Mittels gelten ferner Artikel 22 Abs. 3 IGV sowie Annex 9 Punkt 2.25 des ICAO-Abkommens: Die Befreiung von Insekten wird so durchgeführt, dass u.a. Verletzungen und soweit möglich Unannehmlichkeiten für Personen verhindert werden.“

Danach ließe sich die Auffassung vertreten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sogar eine Pflicht zur Anwendung des Preembarkation-Verfahrens besteht, eben weil dies schonender ist und feststeht, dass zumindest die blocks-away-method Beschwerden hervorrufen kann, die man wohl sicherlich als Verletzungen in diesem Sinne werten muss.

Offenbar existieren in Frankreich nationale Vorschriften, die ausschließlich die Verfahren „blocks-away“ und „top-of-descent“ erlauben, dies jedenfalls geht aus einem Information Paper aus dem Jahr 2001 hervor, das mir im Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main von der Beklagtenseite vorgelegt wurde. Beide Verfahren beinhalten ein Inflight-Spraying, also eine Desinsektion in Anwesenheit der Passagiere.

Es steht zu hoffen, dass es in diesem Punkt zu einem Umdenken und einer Änderung der einschlägigen Bestimmungen kommt, denn sonst wird Passagieren, die befürchten, empfindlich auf eine Desinsektion zu reagieren, wohl nur übrig bleiben, sich gezielt zu informieren, ob auf einer bestimmten Flugroute eine Desinsektion durchgeführt wird, in welchem Verfahren diese erfolgt und sich dann im Zweifel für die Airline zu entscheiden, die das schonendere Verfahren anwendet oder gänzlich von der Reise abzusehen.

Autor:

RA Dr. jur. Burkhard Tamm

Medizinrecht-Versicherungsrecht-Lebensmittelrecht

Bohl & Coll. Rechtsanwälte

Franz-Ludwig-Str. 9

97072 Würzburg

Tel. 0931 – 796 45-0 E-Mail: tamm@ra-bohl.de

Internet: www.tamm-law.de und www.ra-bohl.de

Literatur:

  1. Vgl. Palandt, 67. Aufl., § 242, Rn. 37 und § 280, Rn. 30.
  2. Vgl. z.B. State of California Health and Human Services Agency, Department of Health Services „Occupational Illness Among Flight Attendants due to Aircraft Desinsection“, October 23, 2003.2

Chemikalien in Textilien

Shopping

Textilien sind mit vielen toxischen Chemikalien belastet

Viele unterschiedliche Chemikalien in unseren Textilien sind an der Tagesordnung. Laut BR-online Ratgeber werden schätzungsweise 7000 unterschiedliche Chemikalien in der Textilbranche verarbeitet. Mittlerweile sind in Deutschland einige krebserzeugende und erbgutschädigende Chemikalien bei der Textilverarbeitung verboten, jedoch kommen sie in den Erzeugerländern weiterhin ungehindert zum Einsatz und gelangen somit auch bei uns zum Kunden, da nicht alle Importsendungen, sondern nur Stichproben auf Schadstoffe untersucht werden. Die für unsere Gesundheit negativen Auswirkungen der beim Anbau der Baumwolle wie auch bei der Veredlung der Stoffe eingesetzten, zum Teil hochgiftigen Pestizide, krebserregenden Farbstoffe, Bleichmittel und anderen Chemikalien, sind nicht abschätzbar.

Behandelte Kleidung

Einlaufsichere Baumwolle, knitterfreie Hemden, fließende Stoffe, stoned-washed-Jeans, schweißhemmende, antibakteriell ausgestattete Sportbekleidung, Kleidung mit Wash-out-Effekt, etc., die Eigenschaften moderner Bekleidung sind vielfältig, wie auch die der eingesetzten Chemikalien die benötigt werden, um diese Trageeigenschaften realisieren. Laut Einkaufsnetz – Greenpeace, landen etwa ein Viertel der weltweit produzierten Chemikalien in unserer Bekleidung, z. B. Flammschutzmittel, bakterienhemmende Chemikalien wie Triclosan, Formaldehyd, Azofarbstoffe, schwermetallhaltige Farben, Farbbeschleuniger, Antischimmelmittel, Nervengifte und Pestizide für den Transport.

Das Gift auf unserer Haut

Über die Haut gelangen die Chemikalien dann in unseren Organismus. So bleibt es nicht aus, dass immer mehr Verbraucher an Allergien, Hautjucken, Neurodermitis, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und langfristigen Gesundheitsschäden wie Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit, Krebs und Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) leiden. Die Reaktionen der verschiedenen eingesetzten Chemikalien untereinander sind kaum erforscht, sie sind derzeit noch ein Buch mit sieben Siegeln.

Zeigt her Eure Schuhe

Auch Lederschuhe sind häufig mit allergieauslösendem und gesundheitsschädigendem Chrom behandelt. Chrom steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Outdoor-Schuhe sind in den meisten Fällen mit Fungiziden ausgerüstet. Hinzukommen bei Schuhen mit Gummisohlen dann noch PVC, Lösungsmittel, etc.

Ökologische Kleidung sorgt für nachhaltigen Umwelt- und Gesundheitsschutz

Beim Kauf von Baumwollbekleidung glaubt die Mehrheit der Verbraucher, ein gesundes Naturprodukt zu erwerben. Kaum jemand weiß, dass die Baumwolle bereits beim Anbau hochgradig mit Pestiziden belastet ist. Im Hauptanbauland von Baumwolle, in Indien, kommen weiterhin längst verbotene toxische Chemikalien zum Einsatz. Kurz vor der Baumwollernte werden Herbizide, sog. Entlaubungsmittel gespritzt, um eine leichtere maschinelle Ernte der Baumwolle zu gewährleisten. Diese Chemikalien schädigen nicht nur die Gesundheit der Arbeiter, sondern auch die Böden, das Grundwasser und letztendlich das Trinkwasser. Viele Arbeiter sterben an den Folgen des ungehinderten Einsatzes an Chemikalien.

Beim Kaufentscheid für biologisch erzeugte und nach ökologischen Kriterien verarbeitete Textilien unterbindet man die für uns kaum vorstellbaren Zustände in den Textilerzeugerländern, wie auch den immensen Einsatz von Chemikalien bei der weiteren Verarbeitung, wie der Film „Das Gift kehrt zurück“ verdeutlichte und zuvor der Beitrag aus dem Jahr 2005 von Inge Altemeier und Beate Greindl „Giftige Kleider“ zum Ausdruck brachte. Die Gesundheit der Arbeiter in der Textilbranche, die extreme Umweltverschmutzung und die Gefährdung unserer eigenen Gesundheit sollten uns alle zum Umdenken bewegen. Biobaumwolle und ökologisch weiterverarbeitete Textilien sind nicht nur umweltverträglicher, sondern auch die Arbeitsbedingungen sind sozialverträglicher als bei der konventionellen Textilproduktion. MCS-Kranken und vielen Allergikern bleibt keine andere Wahl, sie vertragen konventionelle Bekleidung meistens nicht mehr, was bei der Vielzahl der angewandten toxischen Chemikalien nicht verwunderlich ist.

Autor: Maria, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. Mai 2009


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Helmholtz Seminar: Existenz von Multiple Chemical Sensitivity Beweis, dass Grenzwerte nicht funktionieren

Chemikalien-konnen-krank-machenIm vergangenen Jahr fand ein Presseseminar des Helmholtz Institut zum Thema Human-Biomonitoring in Frankfurt statt, zudem jetzt die Pressenachlese veröffentlicht wurde. Es wurde darüber erörtert, welche Auswirkungen eintreten, wenn Chemikalien nur in geringen Konzentrationen vorliegen und Menschen ihnen jedoch über längere Zeit ausgesetzt sind. Oder wie es sich auswirkt, wenn mehrere Stoffe gleichzeitig vom Menschen aufgenommen werden und ob mögliche Kombinationswirkungen in der Risikobewertung berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung sprach u.a. der Umweltmediziner Dr. Wolfgang Stück aus Koblenz über die Umweltkrankheit Multiple Chemical Sensitivity, meist kurz MCS genannt. Internationale Studien gehen seit Jahren davon aus, dass etwa 15-30% der Bevölkerung auf Alltagschemikalien in geringster Konzentration mit vielfältigen körperlichen Beschwerden reagieren.

Chemikalien zeigen auch im Niedrigdosisbereich Wirkung
Renommierte Experten setzten sich im Rahmen eines Presseseminars der Informationsstelle Human-Biomonitoring im Helmholtz Zentrum München damit auseinander, welchen Einfluss Chemikalien im Niedrigdosisbereich auf den Menschen haben. Zu den Referenten gehörte auch die Wissenschaftlerin Prof. Regine Kahl vom Institut für Toxikologie an der Universität Düsseldorf. Sie definierte den Begriff „Niedrigdosisbereich“ sehr anschaulich:

„Niedrigdosisbereich“ sei ein  Dosisbereich, in dem eine chemische Substanz mit bekannter Giftwirkung in einer überschaubaren Personengruppe keine während der Beobachtungszeit erkennbaren Gesundheitsschäden hervorruft. In ihrem Vortrag erörterte die Wissenschaftlerin auch die Frage von Kombinationswirkungen von niedrigen Dosen chemischer Substanzen. Ob „null plus null gleich null“ sei, entscheide sich nach heutiger Vorstellung laut Prof. Kahl dadurch, ob die beiden beteiligten Substanzen den gleichen Wirkungsmechanismus und Angriffspunkt haben. In einem solchen Fall addieren sich nämlich ihre Wirkdosen und man spricht dann von Dosisadditivität.

Bei voneinander unabhängigen Wirkungsmechanismen erwarte man, dass die Toxizität durch den Kombinationspartner mit der höchsten Wirkdosis bestimmt ist. Wenn Kombinationspartner miteinander interagieren, dies sei zum Beispiel der Fall,  indem der eine Stoff die Entgiftung des anderen beschleunigt oder verlangsamt, dann kann es zu Wirkungsverstärkungen oder Wirkungsabschwächungen kommen, legte Prof. Kahl dar. Man spricht dann von Synergismus oder Antagonismus.

MCS, ein Beweis dafür, dass Grenzwerte nicht funktionieren
Auf der Tagung des Helmholtz Institut, dem deutschen Forschungsinstitut für Umwelt und Gesundheit, sprach auch der Umweltmediziner Dr. Wolfgang Stück (Ökologischer Ärztebund). Der Arzt aus Koblenz fasste sich in klare Worte und brachte seine Einschätzung vor.

Dr. Stück warnte vor dem unkritischen Einsatz von Chemikalien in der Umwelt. Seiner Ansicht nach werden Grenzwerte oft auf einer unsicheren Basis festgelegt: „Die Umweltmedizin gäbe es nicht, wenn die Grenzwerte immer funktionierten“, betonte Dr. Stück und wies darauf hin, dass durch die Belastung mit verschiedensten Chemikalien Komplexkrankheiten wie MCS (Multiple Chemical Sensitivity) hervorgerufen werden können.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 20. Mai 2009

Literatur: Helmholtz, Nachlese: Presseseminar in Frankfurt, 19.2.2008

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Alltagsgegenständen

Fahraeder mit giftigen Griffen

Es gibt in unseren Alltagsprodukten Chemikalien, die auf unsere Gesundheit lauern, die extrem gesundheitsschädlich sind. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK genannt, sind eine Gruppe von organischen Kohlenwasserstoffen, wobei über 100 verschiedene PAK bekannt sind. Sie entstehen u. a. als Rückstände von unvollständigen Verbrennungsvorgängen von Tabak, Kraftstoff, Kohle, aber auch beim Grillen und als Abfallprodukt in Kokereien und beim Verbrennen von billigen Teerölen. PAK sind in vielen Bedarfsgegenständen in toxischen Konzentrationen nachweisbar, sie sind z. B. in Weichmachern in Kunststoffen, Gummi und Kautschukoberflächen enthalten. Verbindliche Grenzwerte gibt es in Deutschland für diese krebserregenden wie auch erbgutschädigenden Stoffe bisher nicht.

Verbraucherschutz – Fehlanzeige
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind besonders von Menschen, die an Multipler Chemikalien Sensitivität erkrankt sind, zu meiden. PAK können über Hautkontakt, aber auch über die Nahrungsaufnahme, in den menschlichen Organismus eindringen. Durch die hohe Fettlöslichkeit können sich PAK im Fettgewebe ansammeln und somit zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führen. Lt. Sach-Glossar des UBA, werden PAK endokrine, gentoxische, kanzerogene und teratogene Wirkweisen zugesprochen. Auch dem BfR sind die gentoxischen und kanzerogenen Eigenschaften von PAK bekannt. Das BfR stuft die Schadstoffgruppe der PAK bereits 2007 in die Klasse der POP, der persistenten organischen Umweltkontaminanten, ein. Als unverantwortlich ist daher die Tatsache anzusehen, dass es für PAK keinerlei Grenzwerte in Deutschland gibt, sondern das BfR lediglich freiwillige Orientierungswerte eingeführt hat.

Umso wichtiger ist eine intensive Aufklärung, welche Produkte des Alltags mit PAK belastet sein können. Am 31. März wurde in der Sendung PLUSMINUS im Ersten zu diesem Thema ein Filmbericht gezeigt. In Anbetracht des weltweiten Aufklärungsmonats für Chemikalien Sensitivität ist die Aufklärung über das Vorhandensein von PAK in Alltagsprodukten unerlässlich.

Utopisch hohe PAK-Werte und nichts passiert
Die Untersuchungen des TÜV ergaben bei den 30 verschiedenen Produkten lt. PLUSMINUS utopische PAK-Werte. Bis zu tausendfach über dem gültigen Orientierungswert lagen teilweise die Belastungen an PAK. Der TÜV Rheinland berichtete in PLUSMINUS, dass jemand, der den untersuchten Lenkradbezug eine Stunde lang anfasst, einer Benzo(a)pyrenbelastung (PAK) ausgesetzt sei, als würde er in der gleichen Zeit ca. 1000 Zigaretten rauchen. Der TÜV Rheinland gibt an, dass das Problem der PAK-Belastung unserer Alltagsprodukte langjährig bekannt sei und sich bereits in früheren Messungen gleichwertige Ergebnisse zeigten. Der TÜV bemängelt die fehlende Kennzeichnungspflicht bzw. fehlende Grenzwerte von PAK in Gebrauchsgegenständen.

Der Beitrag in PLUSMINUS verdeutlicht die Passivität der Verantwortlichen – Handeln Fehlanzeige. Lt. BfR könnte man die PAK-Werte bei der Herstellung technisch reduzieren. Doch ohne Druck der Behörden werden auch weiterhin stark PAK-belastete Produkte in den Regalen landen, die erheblichen Gesundheitsstörungen bei den Verbrauchern verursachen können, und dies völlig unnötig, denn es ginge auch anders. Durch das Fehlen von gesetzlichen Grenzwerten wird weiterhin legal ermöglicht, hoch belastete und krankmachende Waren an den Verbraucher zu bringen, ohne dass ein Einschreiten der Behörden Abhilfe schaffen kann. Die Waren werden also trotz hoher nachgewiesener Toxizität nicht aus den Regalen genommen, sondern landen ganz legal beim Verbraucher.

Viele Alltagsprodukte mit toxischen PAK belastet
Mögliche belastete Gebrauchsgegenstände können z. B. Fahrradgriffe, Fahrradhupen, Autolenkräder, Lackkleidung, Badeschuhe, Gummireifen von Spielzeugen, Armbanduhren, Griffe von Taschenlampen und Werkzeugen sein. Eine sehr verbreitete Problematik stellen auch alte Parkettkleber dar, die in Wohnungen und Häusern verwendet wurden. Dass diese PAK-haltigen Parkettkleber noch nach Jahrzehnten Gesundheitsgefahren bergen, wurde durch ehemalige US-Housings im Rhein-Main Gebiet bekannt, die in Sozialwohnungen umgewandelt worden waren und deren Bewohner erhebliche Gesundheitsbeschwerden bekamen. Als Warnhinweis für eine hochgradige PAK-Belastung gilt ein starker Eigengeruch, Teergeruch und der Geruch nach Mottenkugeln.

Behörden sind am Zug
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie auch das Bundesministerium für Gesundheit sind gefordert, dringend Abhilfe und gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Verbraucher nicht länger hochgradig toxisch wirkenden Chemikalien im Alltag ausgesetzt sind und damit die Bevölkerung völlig unnötigen schwerwiegenden Gesundheitsrisiken.

Die rasant ansteigende Zahl degenerativer Erkrankungen, darunter vor allem Krebs, und die steigende Zahl von Neuerkrankungen bei Umweltkrankheiten wie z. B. Multiple Chemical Sensitivity (MCS), könnte durch angemessenes Handeln der Verantwortlichen vielfach eingedämmt werden.

Autor: Maria, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. Mai 2009

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