Preisträger des TÜV Rheinland Global Compact Award stiftet Preisgeld Menschen mit Multiple Chemical Sensitivity

MCS Kranken helfen statt sie ignorieren

Hilfe für Menschen mit MCS

Erster Internationaler TÜV Rheinland Global Compact Award verliehen: Preisträger Dr. Volker Hauff

Das Preisgeld von 25.000 Euro stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Vorsitzende des deutschen Rates für Nachhaltige Entwicklung Dr. Volker Hauff ist Preisträger des 1. Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards. Der ehemalige Bundesminister bekam den Preis in Anwesenheit von rund 300 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft bei einem Festakt im Historischen Rathaus der Stadt Köln überreicht. Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird an herausragende Persönlichkeiten verliehen, die mit ihrer Arbeit die Ziele des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützen.

Die Expertenjury des Internationalen TÜV Rheinland Global Compact Awards wählte Dr. Hauff als Preisträger wegen seines Verdienste auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsstrategie. Bereits Mitte der 80er Jahre war Hauff Mitglied der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen. Diese Kommission prägte den Begriff einer nachhaltigen Entwicklung der Menschheit, die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt ohne die Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden.

Als Laudator würdigte der ehemalige Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) Professor Dr. Klaus Töpfer das jahrzehntelange Engagement von Dr. Hauff insbesondere für nachhaltigen Ressourceneinsatz, Klimaschutz und zukunftsfähige Energiepolitik: „Wir erleben heute täglich die Notwendigkeit, natürliche Ressourcen zu schützen und immer effizienter zu verwenden statt zu verschwenden. Steigende Energiekosten und erste Folgen des beginnenden Klimawandels machen dies für alle Menschen weltweit spürbar. Dr. Hauff hat bereits vor mehr als zwanzig Jahren erkannt, was heute jeden bewegt.“

Dr. Hauff selbst sieht nachhaltige Entwicklung als Konzept für politisches und ökonomisches Handeln im 21. Jahrhundert. „Für mich ist Nachhaltigkeit ein Jahrhundertbegriff, der weit über den heutigen Horizont des Handelns hinausreicht, aber auch bereits heute als Anleitung und Orientierung für aktuelle Entscheidungen in Politik und Wirtschaft dienen kann“, betont der Preisträger. Das Preisgeld stellt Dr. Hauff in vollem Umfang der Hilfe von Menschen mit multipler Chemikalienunverträglichkeit zur Verfügung, besser bekannt als Multiple Chemical Sensitivity (MCS). „Diese Krankheit wird durch Umweltfaktoren in äußerst geringer Konzentration ausgelöst. Es ist unmöglich, Schadstoffe in solch geringer Konzentration völlig zu vermeiden. Die Krankheit ist bis heute unheilbar und wird möglicherweise genetisch mitbestimmt. An ihrer Erforschung wird in Deutschlands in einem Forschungsverbund von fünf Universitätskliniken gearbeitet.“

Der Internationale TÜV Rheinland Global Compact Award findet Unterstützung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen. Er ist aus dem Internationalen Rheinland-Preis für Umweltschutz hervorgegangen, den die TÜV Rheinland Group seit 1974 verliehen hat. Professor Dr. Bruno O. Braun, Vorstandsvorsitzender der TÜV Rheinland Group: „Wir arbeiten weltweit für die nachhaltige Entwicklung von Sicherheit und Qualität im Spannungsfeld zwischen Mensch, Technik und Umwelt. Denn es ist unsere Überzeugung, dass gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich sind.“ Im Juni 2006 sei TÜV Rheinland deshalb dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. „Mit der Stiftung des Preises wollen wir die Durchsetzung der Prinzipien des Global Compact dauerhaft fördern.“

Pressemitteilung TÜV Rheinland, 2. Oktober 2008

Adäquate Behandlung von MCS Patienten in einer Umweltklinik spart Gesundheitskosten

Stein auf Stein

Das Nova Scotia Environmental Health Center war die erste staatlich finanzierte Umweltklinik weltweit. Die Klinik war von Anfang an erfolgreich und ihre Warteliste lang für Patienten, die sich nach Behandlung ihrer Umweltkrankheiten sehnten. Die Wissenschaftler an der Klinik belegten in einer Studie, dass ihr Behandlungskonzept Patienten tatsächlich gesundheitlich hilft und den Krankenkassen in Folge Kosten spart. Das Argument, dass man Chemikaliensensiblen nicht helfen könne, weil ihre Krankheit zu teuer sei, ist somit kein stichhaltiges Argument, um den Erkrankten adäquate Behandlung vorzuenthalten.

Können umweltmedizinische Behandlungen Kosten sparen?
Die Mediziner des Nova Scotia Environmental Health Center verwendeten zur Diagnostik von MCS bei den Patienten in ihrer Klinik u. a. die American Consensus Diagnosekriterien und einen detaillierten Fragebogen. Es ging ihnen in ihrer Studie darum festzustellen, ob Patienten der Klinik nach Behandlung gesünder waren und weniger Beschwerden hatten, sowie um die Häufigkeit der Arztbesuche. Sie werteten Daten von 563 Patienten aus drei Gruppen aus (145 von 1998, 181 von 1999, 237 von 2000).

Weniger Arztbesuche durch gezielte umweltmedizinische Therapie
Das kanadische Umweltmedizinerteam stellte anhand der Auswertung der Patientendaten fest, dass die 563 MCS-Patienten, die in die Studie einwilligten und eine Therapie in der Umweltklinik in Nova Scotia durchlaufen hatten, danach weniger Arztbesuche bei Allgemeinärzten, Spezialisten, Notfallaufnahmen und Krankenhausaufenthalte aufwiesen und die damit verbundenen Kosten in den Jahren nach der Behandlung in der Umweltklinik geringer ausfielen, als vor der Behandlung.

„Gesünder“ als die Gesamtbevölkerung
Der gesamte jährliche Rückgang der Konsultationen während der Jahre seit der ersten Konsultation der Umweltklinik in Fall River bis 2002 lag bei der Gruppe im Jahr 1998 bei 9,1%, bei der Gruppe von 1999 bei 8% und bei der Gruppe von 2000 bei 10,6%, verglichen mit 1,3% bei der Gesamtbevölkerung von Nova Scotia. Bei der Patientengruppe von 1998 lag die Reduzierung der Arztbesuche bei den Patienten mit den meisten Symptomen vor der Therapie sogar bei 31% in den Folgejahren nach der Behandlung in der Umweltklinik. Roy Fox und sein Team wollen durch weitere Studien die bisherigen positiven Ergebnisse bestätigen.

Gesündere MCS-Patienten – Entlastung für Krankenkassen
Die vorliegende Studie aus Kanada zeigt deutlich, dass eine gezielte Therapie bei MCS-Patienten positive Auswirkungen haben kann und den Krankenkassen hilft, Kosten zu sparen. Das Studienergebnis widerlegt gleichzeitig mehrere Behauptungen, nämlich, dass man den Gesundheitszustand von MCS-Patienten nicht verbessern kann, dass es keine Therapie gäbe und dass Behandlung von Chemikaliensensiblen nicht finanzierbar sei.

Zu den Aspekten von ethischem Gewicht, die in einer wissenschaftlichen Studie nicht beleuchtet werden, aber erwähnenswert sind, gehören die Reduzierung des Leides der Patienten und die Steigerung von deren Lebensqualität, die bei schwer Erkrankten oft um den Nullpunkt angesiedelt ist. Alles zusammen verleiht dies der dringenden Forderung von MCS-Patienten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nach einer Umweltklinik mit adäquaten Therapienangeboten und umweltkontrollierten Räumlichkeiten einen wissenschaftlich begründeten Nachdruck.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 30. September 2008

Literatur:
Fox RA, Joffres MR, Sampalli T, Casey J., The impact of a multidisciplinary, holistic approach to management of patients diagnosed with multiple chemical sensitivity on health care utilization costs: an observational study, Nova Scotia Environmental Health Centre, Fall River, Nova Scotia, Canada, J Altern. Complement Med. 2007 Mar; 13(2):223-30

MCS-Blogfrage der Woche: Was war bei Euch der Auslöser Eurer Chemikalien- Sensitivität?

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Die internationale wissenschaftliche Literatur nennt als Hauptauslöser für Chemical Sensitivity (MCS, WHO ICD-10: T.78.4) Pestizide und Lösemittel.    

  • Durch was wurde Eure MCS ausgelöst?  
  • Begann Eure Chemikalien-Sensitivität durch ein bestimmtes Ereignis und einen bestimmten Auslöser, oder trat sie schleichend durch verschiedene Chemikalien und/oder mehrere Vorkommnisse ein?   
  • Waren es Chemikalien, die Eure MCS auslösten, oder andere Faktoren?

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

MCS- Blogfrage der Woche: Welche Chemikalien lösen bei Euch am häufigsten Reaktionen aus und schränken damit Euer Leben ein?

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Durch MCS kann jeder einsam werden…

MCS-Kranke reagieren bereits auf minimale Konzentrationen von Chemikalien, die in vielen unserer Alltagsprodukte stecken. Folglich nimmt der Aktionsradius immer weiter ab, oft muss der Beruf aufgegeben, die Wohnung gewechselt werden, und alle Hobbies gehören der Vergangenheit an.

MCS Blogfrage:

  • Welche Chemikalien sind Eure Hauptauslöser für Reaktionen, die Euer Leben vollständig einschränken?
  • Gibt es Chemikalien oder bestimmte Alltagsprodukte, von denen Ihr sagen könnt, wenn es die nicht gäbe, ginge es mir besser?
  • Oder ist Euer Leben so durch Reaktionen auf Chemikalien eingeschränkt, dass Ihr sagen müsst, mir hilft nur noch ein Leben fernab der Zivilisation?

Japanische Wissenschaftler belegen MCS im Tierversuch

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Während die Zahl der Menschen, die unter Chemikalien-Sensitivität leiden, vor allem in den Industrieländern stetig zunimmt, versuchen Wissenschaftler mit Nachdruck Ursachen, Mechanismen und Auswirkungen der Umweltkrankheit zu erforschen. Eine aktuell im Juli in der Zeitschrift Toxicologial Letters erschienene Studie aus Japan geht dem Allergieaspekt bei Chemikalien-Sensitivität (MCS) nach. Die von den Wissenschaftlern des Instituts für Umwelttechnologie angewendete Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die zukünftige MCS Forschung sehr hilfreich sein.

Ein Zwischenfall reicht aus
Für das Team von Prof. Saito ist Multiple Chemikaliensensitivität (MCS) durch verschiedene Anzeichen charakterisiert, darunter neurologische Störungen und Allergien. Die der Krankheit zugrunde liegende Exposition kann nach ihrem Dafürhalten von einem größeren Zwischenfall herrühren, wie einem Chemieunfall, oder von langfristigem Kontakt mit niedrigen Konzentrationen von Chemikalien.


Allergieaspekt bei MCS?
In ihrer aktuellen Forschungsstudie interessierte sich Saito und sein Team insbesondere für den Allergieaspekt von MCS und die Feststellung von chemikalienbezogener Hypersensitivität im Niedrigdosisbereich. Sie verwendeten langfristige Sensibilisierung, gefolgt von Provokation im Niedrigdosisbereich, um Sensibilisierungen durch bekannte sensibilisierende Substanzen, die auf Typ 2 T-Helferzellen (Th2-Zellen) wirken, (Trimellitic Anhydrid (TMA) und Toluol Diisocyanat (TDI)), sowie eine sensibilisierende Substanz vom Th1-Typ (2,4-Dinitrochlorbenzol (DNCB)) zu belegen.

Provozierte Sensibilisierung bringt Fakten zutage
Nach lokaler Sensibilisierung von BALB/c-Mäusen neunmal im Verlauf von drei Wochen (Standardmausmodell) und Provokation derselben mit TMA, TDI oder DNCB untersuchten die Wissenschaftler die an den Ohren lokalisierten Lymphknoten der Mäuse hinsichtlich der Anzahl der Lymphozyten, der Oberflächenantigenexpression der B-Zellen sowie der lokalen Zytokinproduktion und maßen antigenspezifische Serum-IgE Konzentrationen.


Bei entnommenen restimulierten Lymphknotenzellen induzierten TMA und TDI ausgeprägte Anstiege von antigenspezifischem Serum-IgE und von Th2-Zytokinen (IL-4, IL-5, IL-10, und IL-13), DNCB induzierte ausgeprägte Anstiege von Th1-Zytokinen (IL-2, IFN-gamma und TNF-alpha), ohne das antigenspezifische Serum-IgE zu erhöhen.

Forschung überzeugt und setzt neue Maßstäbe
Die Forschungsergebnisse von Saito und seinem Team überzeugen, denn alle Chemikalien induzierten signifikante Anstiege in der Zahl der Lymphozyten und der Antigenexpression bei B-Zellen.

Das von den japanischen Wissenschaftlern verwendete Mausmodell ermöglichte ihnen die Identifikation und Charakterisierung von chemikalienbezogenen allergischen Reaktionen bei niedrigen Konzen-trationen. Die von ihnen eingesetzte Langzeitsensibilisierungsmethode könnte für die Feststellung von Hypersensibilitäten, die mit Umweltchemikalien in Zusammenhang stehen, nützlich sein.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, September 2008

Übersetzung: Karlheinz

Literatur: Fukuyama T, Ueda H, Hayashi K, Tajima Y, Shuto Y, Saito TR, Harada T, Kosaka T., Detection of low-level environmental chemical allergy by a long-term sensitization method, Toxicol Lett. 2008 Jul 30;180(1):1-8.

MCS- Blogfrage der Woche: Wie können sich MCS-Kranke für einen Notfall vorbereiten?

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Wahrscheinlich geht es den meisten von Euch wie mir, man verdrängt einfach die Möglichkeit, dass man jederzeit zum medizinischen Notfall werden kann durch einen Unfall oder eine schwere MCS- Reaktion.

  • Habt Ihr spezielle Vorkehrungen getroffen für einen medizinischen Notfall, wenn ja, welche?
  • Habt Ihr Euren Arzt informiert oder hat er mit Euch sogar einen Plan X ausgearbeitet?
  • Was ist Euer Tipp für andere MCS- Kranke, wie sollte man sich für einen medizinischen Notfall vorbereiten?
  • Habt Ihr bereits persönliche Erfahrungen gesammelt, die Ihr als Tipps an andere weitergeben könnt?
  • Oder denkt Ihr: „Mir wird schon nichts passieren?“

Anstieg von Allergien, Asthma, MCS – Verbot von Parfum von Asthma- und Allergieverein gefordert

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NAAF: Duftstoffverbot der Gesundheit von Kindern zuliebe

Norwegen gehört zu den wenigen Industrieländern auf der Welt mit sehr sauberer Luft und sauberem Wasser. Doch selbst in diesem Land klagen Menschen über Atemwegsbeschwerden, Allergien und Chemikalien-Sensitivität. Stark im Anstieg sind Allergien auf Duftstoffe, weil der Konsum von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten auch in diesem nordischen Land, mit über 80000 km Küste (inkl. der vielen Inseln) und sechsundzwanzig Berggipfeln mit über 2300 Metern Höhe, rasant ansteigt. Gesundheitlich besonders betroffen sind Kinder, weshalb der norwegische Asthma- und Allergiebund eine Forderung nach einem Duftstoffverbot in Schulen und Kindergärten stellt:

NAAF: Die Gesundheit von Kindern sollte vor persönlicher Eitelkeit stehen

Immer mehr Menschen reagieren auf verschiedene chemische Stoffe, insbesondere auch Kinder. Duftstoff-intoleranzen sind uns bekannt (NAAF), und vieles deutet darauf hin, dass das Problem immer stärker zunimmt. Durch Informationen und kompatible Regeln kann viel erreicht werden, so dass niemand mehr Angst haben muss vor den gesundheitsschädlichen Gerüchen.

Dass Rauchen und Zigarettenrauch Probleme bereiten, wurde nach und nach zu Allgemeinwissen und erfuhr eine breite Akzeptanz, aber nicht jeder versteht sofort, dass vermeintlich gute Düfte für viele Menschen genauso so problematisch sein können.

Für die Gruppe von Kindern, die auf Duftstoffe reagieren, bedeutet es im Alltag, dass ein Besuch im Kindergarten und der Schule für sie komplizierter und schwieriger ist als für andere, weil viele Ältere die Luft durch Duftstoffvernebler und andere parfümierte Produkte verschmutzen.

Die Verwendung von parfümierten Produkten ist ein Luftverschmutzungsfaktor, dem diese bedauernswerten Kinder im Unterricht in den Innenräumen den Großteil des Tages ausgesetzt sind. Durch Einatmen dieser vielen chemischen Stoffe kommt es unter anderem zu Schädigung der Atmungsorgane. Sie können auch auf der Haut Reaktionen verursachen, bspw. in Form von Ekzemen.

Mehr und mehr
Die Meisten von uns sind täglich, direkt oder indirekt, einer immer größer werdenden Anzahl von parfümierten Produkten ausgesetzt. Eine Tatsache, die vom Zeitpunkt der Geburt an immer mehr ansteigt. Es ist also zu erwarten, dass immer Menschen dadurch krank und überempfindlich werden.

Eine frühere Studie aus England belegt, dass Parfümallergien bei Kindern unter 9 Jahren bei 2,8% liegen, während das Vorkommen bei Erwachsenen über 60 Jahre fast 14% betrug. Laut einer Studie aus Dänemark reagieren 40% der Erwachsenen auf Parfümgeruch.

Der Begriff  „Parfümierte Produkte“ kann alles Mögliche bedeuten, von Parfüm in reiner Form, Kosmetika, bis zu Waschmitteln für Kleider und Reinigungsprodukten. Wenn wir uns der Folgen richtig bewusst wären, dass Exposition gegenüber Parfüm auf lange Sicht zu großen Schäden führt, würden alle Gewerkschaften Duftstoffe am Arbeitsplatz verbieten!

„Die Gesundheit von Kindern hat vor persönlicher Eitelkeit zu stehen“, so der norwegischen Asthma und Allergiebund (NAAF).

„Diese Kinder leiden unter einer Behinderung, die unsichtbar ist, und sie werden deswegen nicht in gleicher Weise wie Kinder mit sichtbaren Behinderungen, wie Seh-, Hör- oder körperlich Behinderte, berücksichtigt.“

Zugang für alle
In der Info T-4/98 zum Thema „Kinder und Planung“, sagt die Behörde, „dass die Schaffung einer guten Erziehung und gesunder Umgebungen für Kinder und junge Menschen in den örtlichen Gemeinden angebracht ist, die vor allem auf die speziellen Bedürfnisse von behinderten Kindern und jungen Menschen abgestimmt ist.“

Umfassendes Design und die Zugänglichkeit für alle sollte im ganzen Land auf der Tagesordnung stehen. Die Gemeinden müssten dies als einen roten Faden in allen Planungsbestrebungen und Lösungen, mit bestmöglicher Verfügbarkeit auf die örtlichen Bedingungen, abstimmen. Ein Index ist eine gute Planungsgrundlage.

Wenn man die Planung auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abstimmt, sind die Lösungen in den meisten Fällen gleichzeitig besser für Menschen ohne Behinderungen.

Andere Länder haben sich diesbezüglich schneller weiterentwickelt als Norwegen,   z. B. Kanada. Wir haben diese Vorgaben für einige Arbeitsplätze hier im Hause angenommen, NAAF hat auch seit Jahren Duftstoffverbot.

Ein Verbot der Verwendung von Duftstoffen in Schulen und Kindergärten ist zwar eine sehr umfassende Maßnahme, sollte dennoch populär in allen Kommunen werden, trotz dass die Kommunen oft die Ausrede benutzen, dass die Kassen leer seien.

Denn PARFUMVERBOT IST „GRATIS“, und allgemeine persönliche Hygiene und ein parfumfreies Deodorant sind sehr effektiv!

Saubere Luft sollten alle genießen, auch wenn die Probleme durch Schadstoffe für Menschen mit Asthma und Allergien am Größten sind.


Literatur: NAAF, Barnas helse må gå foran personalets forfengelighet, 28.08. 2008

Übersetzung: Alena Jula, Norwegen

MCS Blogfrage der Woche: Erhalten MCS-Kranke in Umweltambulanzen Hilfe oder werden sie psychiatrisiert?

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An fast allen deutschen Universitätskliniken existiert mittlerweile eine Umweltambulanz, die Umweltkranke diagnostizieren und ihnen helfen soll.

Blogfrage der Woche

  • Wie ist es Euch mit MCS in einer Umweltambulanz ergangen?
  • Zeigte man dort Verständnis für Eure Krankheit?
  • Habt Ihr dort Eure Diagnose Chemikalien-Sensitivität (MCS / WHO ICD-10 T78.4) erhalten?
  • Wurdet Ihr gründlich untersucht in der Umweltambulanz?
  • Welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
  • Wurde Euch kompetent und ernsthaft geholfen? Oder wurdet Ihr in der Umweltambulanz psychiatrisiert?

Kurzum, lasst uns wissen wie es Euch in einer deutschen Umweltambulanz als MCS-Patient ergangen ist.

MCS Blogfrage der Woche: Kann man trotz Chemikalien-Sensitivität (MCS) Freundschaften und Bekanntschaften schließen?

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Ohne Zweifel – MCS macht einsam. Alleine schon das Problem, dass die meisten Menschen Duftstoffe benutzen, nach Weichspüler riechen oder viele immer noch rauchen, macht es für Chemikaliensensible schwer Kontakte zu pflegen. Noch schwieriger dürfte es sein neue Freundschaften und Bekanntschaften zu schließen und zu erhalten.

MCS Blogfrage der Woche:

  • Ist es Euch trotz MCS gelungen neue Freunde zu finden? Vielleicht sogar den Mann oder die Frau fürs Leben?
  • Wo und wie habt Ihr Bekanntschaften geschlossen?