Vergleich bei Gericht: 100 000$ Entschädigung wegen Parfumallergie und Duftstoffverbot bei Behörden
Drei Jahre kämpfte eine Angestellte einer Planungsbehörde aus Detroit um ihr Recht, jetzt bekam sie 100 000$ vom Gericht zugesprochen. Sie hatte ihren Arbeitgeber, die Stadt Detroit, verklagt, weil das Parfum ihrer Kollegin dafür sorgte, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Die Stadt plädiere auf Nichtzulassung der Klage, das Gericht hielt die Klage jedoch für zulässig und verwies auf einen ähnlich gelagerten, positiv entschiedenen Parallelfall. Im vergangenen Monat kam es zu einem Vergleich. Im Rahmen des Vergleichs erklärte sich die Stadt außerdem bereit, ein Duftstoffverbot bei den städtischen Behörden einzuführen.
Original-Dokument des Vergleichs: Settlement Agreement and full and complete Release of Liability
Kein Entgegenkommen – Klage bei Gericht
Die Klägerin Susan McBride hatte die Stadt Detroit 2007 verklagt, nachdem man ihr keinerlei Entgegenkommen gezeigt hatte. Ihre Kollegin hatte nicht nur ein schweres Parfum benutzt, auf das sie nicht verzichten wollte, sondern zusätzlich noch einen Duftvernebler auf ihrem Schreibtisch aufgestellt. Das unterließ sie nach einigem Drängen, doch auf ihr Parfum wollte sie keinesfalls verzichten.
Susan McBride leidet unter einer Duftstoffallergie und Chemikalien-Sensitivität. Die Duftstoffe ihrer Kollegin schnürten ihr die Kehle zu, sie bekam Atemnot und musste ständig husten. Weder die Kollegin noch die arbeitgebende Behörde waren bereit, Abhilfe zu schaffen. McBride hatte darum gebeten, dass die Kollegin ihr Parfum unterlassen oder man sie in einen anderen Bereich versetzen möge.
Anstellerei oder Recht auf uneingeschränktes Atmen?
McBride wurde in der Zeit bis zur aktuellen Verhandlung von einigen Kritikern angegriffen, sie führten an, die Frau sei nur etwas „überempfindlich“ und missbrauche das Rechtssystem. Das Gericht sah dies anders und verwies darauf, dass die chemikaliensensible Frau eine Behinderung habe und deswegen das Recht auf Atmen als lebensnotwenige Funktion einklagen könne. Viele Arbeitsplätze in den USA sind bereits duftfrei, weil es Menschen gibt, die durch die Duftstoffe anderer gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden.
Integration und Barrierefreiheit für Chemikaliensensible und Allergiker
Bei der letzten Verhandlung hatte McBride kundgetan, dass es ihr statt um Geld eher darum ginge, dass betroffene Menschen Unterstützung bekämen und ihnen Kooperation zuteil würde. Sie zitierte in ihrer Bitte ans Gericht eine Regelung des Ministeriums für Information im Bundesstaat Michigan. Dort hatte man von den Angestellten gefordert, starke Düfte zu unterlassen, leichte Parfümierung jedoch erlaubt.
Das aktuelle Ergebnis geht sogar noch weiter und dürfte viele Menschen, die Probleme mit Duftstoffen haben, sehr erfreuen. Die Stadt Detroit unterzeichnete, dass man Hinweise an das Schwarze Brett in den Behörden und Büros der Stadt hängen wird, die auf denen steht:
Unser Ziel ist es, sensibel gegenüber Angestellten mit Parfum- und Chemikalien-Sensitivität zu sein, und wir bitten daher unsere Angestellten, dass sie Abstand davon nehmen, duftende Produkte zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Colognes, After Shave, Lotion’s, Parfums, Deodorants, Body- und Gesichts Lotions, Haarspray und ähnliche Produkte.
Dieser Maßnahme wird zusätzlich Nachdruck verliehen durch einen neuen Passus in der Betriebsordnung, in der die Stadt auch darauf hinweist, dass Duftkerzen, Parfumproben aus Zeitschriften, Raumsprays, Duftstecker für die Steckdose, Reinigungsmittel mit Duftstoffen, etc. zu unterlassen sind.
Entgegenkommen schützt oft schon vor Leid und höheren Forderungen
Die beiderseitige Unterzeichnung des Vergleichs zeigt, dass die Stadt zur Einsicht kam und es so aussieht, als habe man aus dem Prozess eine Menge gelernt. Der Richter hatte auch deutlich genug zu verstehen gegeben, dass die Stadt mit ihrer Haltung und Aussagen nur unzulänglich dargelegt habe, warum man die starke Benutzung von Parfums der Kollegin von McBride nicht einfach untersagt habe. Zum Weitern sei nicht zu verstehen, warum das Unterlassen von Duftstoffen nicht als ein angemessenes Entgegenkommen für einen kranken behinderten Menschen angesehen worden sei.
Auch ein vom Gericht angeführter Parallelfall dürfte zur Einsicht geführt haben
Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Die Urteilssumme wurde in diesem Fall jedoch vom Richter auf 814.000 Dollar reduziert, weil die Klägerin den Beweis, dass sie unter einer Parfümallergie leide, nicht ausreichend erbringen konnte.
Anwältin gab Tipps im Umgang mit Parfumproblematik am Arbeitsplatz
Der Rechtsstreit über Duftstoffe am Arbeitsplatz wird in den Medien diskutiert, was auch gute Ansatzpunkte hervorbringt, die dazu beitragen, dass mehr Verständnis für Angestellte entsteht, die von der Problematik betroffen sind. Wie man an einem Arbeitsplatz zum Wohle aller agiert, wenn eine solche Situation eingetreten ist und wie die rechtliche Situation aussieht, stellte ein TV Sender sehr gut heraus.
In der Sendung “Early Show” äußerte sich eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zum aktuellen Fall und der rechtlichen Vorgehensweise, wenn jemand durch das Parfum eines Kollegen nicht mehr vernünftig arbeiten kann und Symptome bekommt. Die Anwältin sagte in Early Show: „Eine Person hat nicht notwendigerweise das Recht, Parfum zu tragen, aber eine Person hat das Recht, in der Lage zu sein, am Arbeitsplatz atmen zu können. Also wenn ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und zu seinem Chef oder seiner Chefin sagt, „Ich kann nicht atmen, dieses Parfum löst Beschwerden aus, die meine Fähigkeit, an meinem Arbeitsplatz zu atmen, einschränken,“ und seinem Chef oder seiner Chefin darüber berichtet, dann muss der Chef dieser Person angemessen entgegenkommen.“
Die Arbeitsrechtlerin ergänzte in der TV-Show, dass es wichtig sei, dass ein Chef nicht nur mit den Beteiligten kommuniziert, sondern auch Optionen auskundschaftet. Dieser Hinweis ist sehr wertvoll, denn oft ist es mit ein wenig nachdenken möglich, allen Beteiligten gerecht zu werden und von einem Angestellten gesundheitlichen Schaden abzuwenden, ohne dass der Betriebsablauf leidet.
Ein weiterer Hinweis, der zur Sprache kam, ist sehr wichtig für betroffene Angestellte. Sie müssen Takt wahren und die Anwältin gab hierzu den Rat, dass man nicht sagen solle, dass ein Kollege „stinkt“. Das sei kein angemessener Ansatz. Sie selbst würde zum Chef der Person hingehen und sagen: „Der Geruch beeinträchtigt meine Atemfähigkeit. Er verursacht eine Allergie oder er beeinträchtigt meine Atmung. Es ist ein Eingriff in meine Arbeitsfähigkeit. Können Sie mir entgegenkommen, mir helfen, bitte?“ Das ist in der Tat taktisch wesentlich klüger, als emotional hochzufahren, auch wenn es im einen oder anderen Fall schwerfällt. Wer auf diese diplomatische Weise ohne große Emotionen auf seinen Chef zugeht, wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Unterstützung erfahren.
Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 15. März 2010
Weitere CSN Artikel zum Thema:
- Richter beschliesst Prozess wegen Multiple Chemical Sensitivity kann weitergehen
- Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau
- An Chemikalien-Sensitivität -MCS erkrankter Mann erhielt Recht vom Schweizer Bundesgericht
- Zentralbüro für Volkszählung untersagt Duftstoffe am Arbeitsplatz
- Integration von Behinderten am Arbeitsplatz mit MCS – Multiple Chemical Sensitivity und Allergien
- Duftstoffe verboten in Krankenhäusern und Arztpraxen in Schweden
- Minnesota schafft Gesetz für Verbot von Duftstoffen und Parfum an Schulen