Archiv der Kategorie ‘Menschenrechte‘

Reaktion der Solidargemeinschaft auf die drei Buchstaben MCS, die für viel Leid und Elend stehen

MCS Kranke sind kein Gesellschaftmuell

Es ereignete sich ein multiples Desaster, bevor in unseren ärztlichen Befunden diese 3 Buchstaben MCS (Multiple Chemical Sensitivity) überhaupt manifestiert wurden.

Was in der BRD etwa anderthalb Jahre nach den sehr gut dokumentierten Insektizid-Intoxikationen mit Dursban/ Chlorpyrifos, Cypermethrin, Permethrin und Piperonilbutoxyd aus dem Jahr 1992 in Florida, mittels Gas-Chromatographie im Nov. 1993, sich zweifelsfrei in einem Bremer Labor nach einer sehr umfassenden Hausstaubuntersuchung darstellte. Erst nach diesem Zeitraum stellten sich bei uns schwerwiegende Intoleranzen gegen die verschiedenartigsten spezifischen und unspezifischen Düfte und Umweltnoxen ein.

Keiner der zahlreichen Ärzte in den USA oder der BRD hatte bis zum Nov. 1993 eine Pestizidintoxikation überhaupt in Erwägung gezogen.

Bis Anfang 1992 wurden nach bis dahin bester Gesundheit die diffusen und multiplen Symptome, Ganzkörperschmerzen, unterschiedliche Blutungen, zeitweilige Blindheit, Synkope aus ungeklärter Ursache, von zahlreichen medizinischen Einrichtungen in Florida mit diversen Krebs -Verdachtsdiagnosen versehen, weshalb  eine sofortige Überführung in die Uni-Klinik Düsseldorf erfolgte. Dort wurde nach mehrwöchigen stationären Explorationen eine „Depressive Psychose“ und eine „Osteoporose“ als Symptom- Ursachen diagnostiziert. Da die multiplen Ganzkörper-Symptome und Blutungen sich noch weiter verschlechterten, wurde im Sommer 1993 erstmalig ein MRI des Gehirns durch den Röntgenologen Dr. Rausch in Düsseldorf angefertigt, das schwerwiegende Auffälligkeiten im Gehirn dokumentierte, weshalb eine Düsseldorfer Ärztin  eine  Überweisung in die Uniklinik  Köln veranlasste, wo in der Stereotaxie von Prof. Sturm,  die erwähnten Veränderungen evaluiert werden sollten. Leider war dieser Gehirnchirurg bei unserer Ankunft ortsabwesend, so dass wir von dessen Oberarzt in diese Klinik zu einem 16-köpfigen Konsil einbestellt wurden, das überwiegend aus PsychosomatikerInnen bestand. Die Diagnose war dementsprechend.

Zwischenzeitlich war die Krankheit in eine therapieresistente Phase geraten, weil  kein Arzt erkannt hatte, dass in der Tat die Insektizide bereits irreparable  Schäden angerichtet hatten.

Erst am 13.Nov. 1993, nach Auswertung der Hausstaubproben aus Florida, führte uns Herr Prof. Müller Mohnssen, an den wir durch Herrn Prof. Godehard Hoffmann vom Bundesinstitut für Entomologie in Berlin verwiesen wurden, zu der Erkenntnis, dass die aufgelisteten Noxen die irreparablen gesundheitlichen Folgen ausgelöst haben. Dies wurde anschließend in der Universitätsklinik von L.A. nach mehrwöchigen medizinischen Explorationen – und Jahre später durch das St.Luke’s Hospital in Tokio bestätigt.

Entsprechend wurden wir bereits 1995 durch das Gesundheitsamt Düsseldorf zu Geisteskranken erklärt und entsprechend  behördlich verfolgt, obwohl das Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf und das Landessozialgericht Essen durch ihre Offizialgutachter ausdrücklich das Vorliegen einer seelischen und psychischen Krankheit verneint, wohl aber schwerwiegende toxische Schäden an allen Organsystemen durch Organophosphate bestätigt hatten.

Hieraus folgte eine über die Jahre fortschreitende absolute Entsorgung aus der Solidargemeinschaft, zumal die vorliegende Krankheit aus dem Kanon der deutschen Universitäten gestríchen wurde. Daraus folgt, dass Ärzte keine Therapie für eine Krankheit entwickeln müssen, die es nach der herrschenden deutschen Lehrmeinung nicht gibt und ihnen somit kein Kunstfehler angelastet werden kann, wenn sie keine ärztliche Hilfe leisten. Hierzu bedarf es offenbar der Absegnung durch die Konvention.

Die fatalen Folgen von sozialer Ausgrenzung sind allen Mitgeschädigten bestens bekannt und finden außerdem vollumfängliche Bestätigung durch jahrzehntelange weltweite Studien aus der Tierwelt.

Autor: Siegfried Fischer

Für Menschen mit Chemical Sensitivity existiert keine Barrierefreiheit

Für Chemikaliensensible existiert keine Barrierefreiheit

Einer Person mit MCS zu sagen, es sei nur „ein wenig Duftstoff oder ein bisschen von einer Chemikalie“ in der Luft, ist genauso, wie einem Rollstuhlfahrer zu sagen, dass da „nur ein paar Stufen sind, die er überwinden muss“.

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

Vergiftete Profite – Poisoned Profits

Die Zukunft gehört den Kindern, nicht uns

Es gibt Bücher, die Wahrheit aussprechen, die aufwecken und den Horizont erweitern. „Vergiftete Profite“ von Philip und Alice Shabecoff ist ein solches Buch. Ihr Buch gehört neben „Stolen Future“ zu den Büchern, die in einem Atemzug mit „Der stumme Frühling“ von Rachel Carson genannt werden können. Es ist ein Buch, das die Wahrheit über den derzeitigen Zustand unserer Gesundheit und Gesellschaft, die täglich durch Umweltgifte gnadenlos attackiert werden, in kompromisslos aufrichtiger Weise ausspricht. Der Inhalt beschäftigt sich damit, was wir den Kindern von heute und morgen mit auf den Weg geben und was wir ihnen hinterlassen. Eine Welt, die einer Sondermülldeponie gleicht und dadurch die Gesundheit der Kinder jetzt schon beeinträchtigt und zerstört. Sie bringen Fakten, die nicht weg zu diskutieren sind, und teilen mit, woher der Anstieg von Geburtsfehlern, Asthma, Autismus, Krebs und anderen schweren Krankheiten herrühren.

Philip Shabecoff war vierzehn Jahre lang Chefkorrespondent für Umweltbelange bei der New York Times, bei der er für 32 Jahre als Reporter gearbeitet hat. Seine Frau Alice schrieb ebenfalls für die New York Times und auch für die Washington Post und die International Herald Tribune. In brillanter Schreibweise stellen die beiden Journalisten unverblümt Fakten dar, an denen niemand länger vorbeisehen kann. Sie interviewten dazu über 160 Wissenschaftler, die in ihrem Ressort jeweils zu den besten der Welt zählen. Das Ergebnis ist alarmierend und aufrüttelnd zugleich.

„Poisoned Profits“ klagt dennoch nicht an, seine Autoren lamentieren nicht, sie öffnen dem Leser vielmehr die Augen, lassen ihm die Freiheit nachzudenken und geben im letzten Teil wertvolle Tipps und Adressen, mit denen jeder von uns für sich ein gesünderes Umfeld schaffen kann. Die Autoren motivieren konstruktiv, indem sie aufzeigen, wie jeder Einzelne aktiv werden kann und lassen dabei nicht viel Spielraum, dass wir tatsächlich rasch aktiv werden müssen.

Zum Wochenende zwei Zitate aus „Poisoned Profits“ (Vergiftete Profite) als Input:

„Einige Wissenschaftler haben große Angst vor „einer Generation intellektueller Krüppel“, einem nationalen Abwärtstendenz von Intelligenz. „Vielleicht sind wir alle Chemikalien ausgesetzt, die uns zu dumm machen, dass wir überhaupt herausfinden, dass wir irgendetwas ausgesetzt sind“, sagte Theodore Slotkin, Professor an Duke University in den Bereichen Neurobiologie, Psychiatrie, Verhaltenswissenschaften, Pharmakologie und Krebsbiologie.„Dies ist kein hypothetisches Konzept; es ist derzeitige Realität. Über die Hälfte der am meisten verwendeten Industriechemikalien sind dafür bekannt, toxisch auf das Gehirn und Nervensystem zu wirken. Sie reduzieren die Intelligenz und beeinflussen das Verhalten.“

„Diese Tragödie ist von uns hausgemacht. Aber es ist dennoch eine absolute Tatsache, dass wir jegliche Kraft dazu besitzen, diese Tragödie zu beenden. Welcher Teil der Krankheiten oder der Toten auch immer durch Gifte, die vom Menschen hergestellt wurden, ausgelöst wurde, er kann vermieden werden. Wir haben jetzt die Wissenschaft, um die Ursachen ausreichend zu verstehen, und ebenso haben wir die Wissenschaft, sie zu eliminieren.“

Philip J. Landrigan, einer der renommiertesten Wissenschaftler, wenn es um Kinder und deren Gesundheit geht, die durch unsere Umwelt in nie zuvor gewesener Form beeinträchtigt wird, schrieb daher: „Es ist ein Muss zum Lesen für alle, die sich um Kinder, Familien und die Zukunft Amerikas kümmern.“

Man könnte den Satz von Philip J. Landrigan getrost an alle Politiker und Verantwortlichen auf unserem Planeten richten; mögen sie begreifen und handeln zum Wohle der Menschen, nicht in erster Linie zum Wohle einer Industrie, die die Zukunft der Folgegenerationen auf dem Gewissen hat. Und mögen sie sich die Frage stellen, mit der Philip und Alice Shabecoff ihr Buch nach einem Zitat aus Rachel Carsons Buch über Alternativen, die offen stehen und Wege, die es gäbe, die man nur beschreiten muss, beschließen:

„Should we not send our children down that safer road?“

Buchhinweis: Philip und Alice Shabecoff, Poisoned Profits, The Toxic Assault on Our Children, Random House, New York, 2008, ISBN: 978-1-4000-6430-4.

Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen anderen Ärzten, die sich in besonderer Weise um ihre Patienten kümmern

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Zur Unterstützung von Dr. Peter Binz und allen Ärzten weltweit, die sich in ganz besonderer Weise um ihre Patienten kümmern, um ihnen nicht nur nicht zu schaden, sondern uns zuhören, wenn wir reden, und zu Detektiven werden, um Verknüpfungen zwischen Ursache und Auswirkung herzustellen, und die rigoros die wissenschaftliche Literatur und Fachzeitschriften zu durchforsten, um unsere multiplen Symptome zu beweisen. Wir ziehen unseren Hut vor Ihnen, wir applaudieren Ihnen und sagen „machen Sie weiter mit Ihrer hervorragenden Arbeit.“ Toxische Schädigungen haben seit Jahrzehnten epidemische Ausmaße angenommen. Sie wurden zum größten Teil unter den Teppich gekehrt, zugunsten finanzieller Vorteile der Industrie, genauso unter den Teppich gekehrt wie ihre verheerenden Konsequenzen. Es wurde berichtet, dass Pharmafirmen die doppelte Summe an Geld für Werbung ausgeben als für die eigentliche Entwicklung.

Ob Sie es wissen oder nicht, wir alle, Sie, ich, unsere Kinder, tragen die direkten Konsequenzen der Entscheidungen, die unsere Regierung, der Handel und andere treffen. Schauen Sie sich um und betrachten Sie, was tatsächlich passiert mit der Gesundheit der Weltbevölkerung und mit unserem Planeten, und dann unterstützen Sie Ärzte, die ihre Patienten mit toxisch bedingten und / oder sich verschlimmernden Krankheiten ernst nehmen und sich ausreichend darum kümmern, dass sie die allerbeste Behandlung erhalten, die verfügbar ist.

Die, die durch die Umwelt und Gifte in Alltagsprodukten geschädigt wurden, können keine pharmazeutisch gestützte Behandlung in Anspruch nehmen. Sie müssen alternative Verfahren versuchen; hierzu gehören viele hilfreiche Heilmittel, die für ihre Sicherheit und Effizienz zur Behandlung spezieller Störungen bekannt sind, zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Vermeidung von Krankheit, wie vor der pharmazeutischen Revolution benutzt. Diese Behandlungsmöglichkeiten haben nie aufgehört zu wirken; sie wurden nur unterdrückt zu Gunsten einer viel lukrativeren Pharmaindustrie. Die Spezialisten und Behandler, die bereit sind, diejenigen mit toxisch bedingten und / oder sich verschlimmernden Krankheiten / Schädigungen ohne „Medikamente“ zu behandeln, sollten ihre Arbeit tun können, ohne schikaniert oder bedroht zu werden.

Lange bevor wir geboren wurden, hat THOMAS EDISON gesagt: „Der Arzt der Zukunft gibt keine Medizin, vielmehr wird er die Patienten dazu anregen, sich für den menschlichen Körper, für die Ernährung und für die Ursache für und Prävention von Krankheiten zu interessieren“… die Zukunft ist da, es ist längst Zeit, diese weisen Worte zu beachten.

Wir sind eine oftmals unsichtbare (durch die medizinisch bedingte Isolation), unverstandene (durch Ignoranz), jedoch enorm und schnell wachsende Bevölkerungszahl von behinderten Bürgern, einschließlich Kinder (unsere zukünftigen Führer), als auch Frauen und Männer, die im Militär dienen. Wenn auch unsere Behinderungen komplexer sein mögen als andere, macht dies unsere Leben nicht weniger wertvoll, weniger wichtig, oder gar zum Wegwerfen. Noch immer werden wir täglich diskriminiert, beleidigt, unsere Rechte, Privilegien vernachlässigt und ordentlicher Behandlung beraubt, weil es zu wenige Ärzte gibt, die sich mit unserem Zustand auskennen.

Die weite Verbreitung solcher Krankheiten und der Mangel an wissenden und qualifizierten Ärzten rechtfertigen ganz klar adäquate Ausbildung und fortlaufende Weiterbildung auf diesem Gebiet. Wir müssen – vor der Entstehung einer Behinderung – der medizinischen Fachwelt die Informationen zur Verfügung stellen, die sie braucht, um toxische Schädigungen und toxisch bedingte Krankheiten früh genug besser identifizieren und behandeln zu können. Fehldiagnosen, Falschbehandlung und Diskriminierung gegenüber denen, die unter toxisch bedingten und sich dadurch verschlimmernden Krankheiten leiden, müssen aufhören.

Um alle Bürger, unsere Kinder, unsere Haustiere, unsere Nutztiere, unsere Äcker, unsere Industrien und unsere Umwelt zu schützen, müssen wir unumgänglich unsere Vorstellungen und unser Handeln ändern. Niemand kann es sich leisten, weiterhin blind Alltagsprodukte zu verwenden, die giftige Substanzen enthalten oder Umweltgiften ausgesetzt zu sein. Der Preis ist zu hoch, und die Rechnung kommt mit raschen Schritten auf uns zu. Die rasant steigende Anzahl derer, die durch toxische Schädigungen arbeitsunfähig wurden, bestätigt dies.

Wenn Ärzte sich bewusst werden über die zahllosen toxischen Auswirkungen vieler Chemikalien in unserem Alltag und unserer Umgebung, sollten sie gelobt werden, nicht verfolgt. Es gibt Diagnoseschlüssel für „Toxische Schädigungen“. Es liegt an uns, dass sie auch angewendet werden.

Einige ICD-9 Codes:

  • 272.7 – E997.2 V82.5 Screening for chemical poisoning and other contamination.
  • 349.82 Encephalopathy due to chemical toxin.
  • 380.22 Acute chemical otitis external.
  • 500-508 Pneumoconioses And Other Lung Diseases Due To External Agents
  • 500 Coal workers‘ pneumoconiosis
  • 501 Asbestosis
  • 502 Pneumoconiosis due to other silica or silicates
  • 506.4 Chronic Respiratory Conditions Due To Fumes And Vapors: {Emphysema (diffuse) (chronic)} {Obliterative bronchiolitis (chronic) (subacute)} {Pulmonary fibrosis (chronic)} due to inhalation of chemical fumes and vapors
  • 692.4 Contact dermatitis from chemical product.
  • 975 Poisoning By Agents Primarily Acting On The Smooth & Skeletal Muscles & Respiratory System
  • 987.6 Toxic Effect Of Chlorine Gas
  • 987.9 Toxic Effect Of Unspecified Gas, Fume, Or Vapor
  • 989.0 Toxic Effect Of Hydrocyanic Acid And Cyanides Potassium cyanide; Sodium cyanide
  • 989.3 Toxic Effect Of Organophosphate And Carbamate Carbaryl; Dichlorvos; Malathion; Parathion; Phorate; Phosdrin
  • 989.4 Toxic Effect Of Other Pesticides, NEC Mixtures of insecticides
  • 989.6 Toxic Effect Of Soaps And Detergent
  • 995.66 Anaphylactic Shock Due To Food Additives
  • E997.2 Injury due to war operations by gases, fumes, and chemicals

Weitere Statistiken und Codes: http://www.mcsbeaconofhope.com/stat2005.html

Verletzungen und Vergiftungen (800-999)

Sincerely, your friends in Hope & Health at the „MCS“ Beacon of Hope Foundation,

Peggy, Julia, and Jennifer

An Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankter Mann erhielt Recht vom Schweizer Bundesgericht

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In der Schweiz wurde vom obersten Gericht, dem Schweizer Bundesgericht, ein bahnbrechendes Urteil zugunsten eines an Chemikalien-Sensitivität (MCS) erkrankten Mannes gesprochen. Der Mann war vor Gericht gegangen, weil er krankheitsbedingt schadstoffarme, biologische Nahrung benötigt. Nach einem zweijährigen Kampf bekam er Recht zugesprochen und erhält nun 175,- S.Fr. Diätkostenanspruch pro Monat für biologische, schadstoffarme Ernährung.

Das zugrunde liegende Urteil:

Tribunale federaleTribunal federal

{T 0/2}8C_346/2007 Urteil vom 4. August 2008

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Ursprung, Präsident, Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Frésard, Gerichtsschreiberin Hofer.

Parteien

B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007.

Sachverhalt:

A. Der 1963 geborene B.________ meldete sich im Mai 2006 zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente an. Bei den Ausgaben machte er unter anderem die Berücksichtigung von Diätkosten geltend. Mit Verfügungen vom 8. November 2006 sprach ihm die Ausgleichskasse Schwyz rückwirkend ab 1. September 2004 Ergänzungsleistungen zu, bei deren Berechnung sie keine Diätkostenpauschale berücksichtigte. Im Rahmen der gegen diese Verfügung erhobenen Einsprache ersuchte der Versicherte unter anderem erneut um Vergütung der Mehrkosten für die benötigte Diät in der Höhe von monatlich Fr. 175.-. Die Ausgleichskasse trat am 9. Januar 2007 in diesem Punkt auf die Einsprache nicht ein, da aus dem Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 17. Juli 2006 die Erforderlichkeit einer „lebensnotwendigen“ Diät nicht hervorgehe und das am 7. Dezember 2006 eingeforderte Arztzeugnis nicht innert Frist eingereicht worden sei.

B. B.________ erhob gegen den Einspracheentscheid Beschwerde, welche das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit Entscheid vom 26. April 2007 abwies, soweit es darauf eintrat.

C. Beschwerdeweise beantragt B.________, aus Gründen der Prozessökonomie sei das Verfahren mit dem am Bundesgericht hängigen Rentenverfahren zu vereinigen, und es sei die Ausgleichskasse zu verpflichten, in der Zeit von September 2004 bis Oktober 2006 angefallene Diätkosten im Betrag von Fr. 4550.- (26 Monate zu Fr. 175.-) nachzuzahlen und solche auch ab diesem Zeitpunkt zu vergüten. Zudem ersucht er um Überweisung der Ergänzungsleistungen zusammen mit der Invalidenrente jeweils in den ersten drei Tagen eines Monats. Des Weitern wird die unentgeltliche Prozessführung verlangt.Die Ausgleichskasse schliesst auf Abweisung der Beschwerde, während das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung verzichtet.

Erwägungen:

1. Der Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren I 7/07, die Invalidenrente betreffend, erweist sich als gegenstandslos, da jenes Verfahren bereits mit Urteil vom 11. Mai 2007 abgeschlossen worden ist.

2. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) kann wegen Rechtsverletzung gemäss Art. 95 ff. BGG erhoben werden. Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 Abs. 2 BGG).

3.3.1 Die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung haben durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Schaffung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (AS 2007 5779) eine umfassende Neuregelung erfahren. Gemäss den nunmehr geltenden Bestimmungen werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben (Art. 14 Abs. 1 und 3 ELG) durch die Kantone bezeichnet (Art. 14 Abs. 2 ELG). Die bisherige bundesrechtliche Regelung (Art. 3-18 ELKV) bleibt jedoch während einer Dauer von höchstens drei Jahren ab 1. Januar 2008 anwendbar, solange der Kanton keine diesbezüglichen Normen erlassen hat (Art. 34 ELG). Weil in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich diejenigen (materiellen) Rechtssätze massgebend sind, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben (BGE 132 V 215 E. 3.1.1 S. 220 mit Hinweisen), richtet sich der hier zu beurteilende Anspruch auf Vergütung der Diätkosten bis zum für die Beurteilung massgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheids vom 9. Januar 2007 (BGE 131 V 242 E. 2.1 S. 243; 121 V 362 E. 1b S. 366) nach den bis Ende 2007 gültig gewesenen Bestimmungen (Urteil 8C_147/2007 vom 27. Februar 2008).

3.2 Nach Art. 3d Abs. 1 ELG ist Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung unter anderem ein Anspruch einzuräumen auf die Vergütung von ausgewiesenen, im laufenden Jahr entstandenen Kosten für Diät (lit. c in der vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Gemäss Art. 3d Abs. 4 ELG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 ELV bezeichnet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten. Laut Art. 9 ELKV gelten ausgewiesene Mehrkosten für vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die weder in einem Heim noch Spital leben, als Krankheitskosten. Es ist ein jährlicher Pauschalbetrag von Fr. 2100.- zu vergüten.

3.3 Wie im Urteil P 16/03 vom 30. November 2004 (ZVW 60/2005 S. 127) ausgeführt, kann es nicht um die Berücksichtigung irgendwelcher Diät gehen, zumal die Verordnungsbestimmung auf der Gesetzesnorm über die vergütungsfähigen Krankheits- und Behinderungskosten beruht. Um zu den Krankheitskosten gezählt werden zu können, muss es sich um eine qualifizierte Diät handeln, was der Verordnungsgeber mit „lebensnotwendig“ zum Ausdruck bringen wollte. Wie die in jenem Urteil angeführten Beispiele von Diabetikern und an einer totalen Milchlaktoseintoleranz leidenden Versicherten zeigen, ist „lebensnotwendig“ nicht im Sinne von „lebensgefährlich“, sondern im Sinne einer aus medizinischer Sicht objektiv notwendigen Massnahme zu verstehen, welche zur Heilung, Linderung oder Stabilisierung eines Leidens erforderlich ist (vgl. dazu auch Ralph Jöhl, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in: Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Band XIV, Soziale Sicherheit, 2. Aufl. Basel 2007, S. 1894 f.; in diesem Sinne auch altrechtlich: EVGE 1968 S. 66).

4.4.1 Nach den vorinstanzlichen Feststellungen ist der Beschwerdeführer gemäss Zeugnis des Dr. med. J.________ vom 3. Januar 2007 wegen multiplen chemischen Empfindlichkeiten (ZNS und Immunsystem befallen) auf biologische Produkte angewiesen. Das kantonale Gericht hat erwogen, wer nach den Grundsätzen der Verordnung über die biologische Landwirtschaft hergestellte Lebensmittel konsumiere, nehme allenfalls Produkte zu sich, die auf umweltschonende Weise hergestellt worden seien. Diese Bio-Kost falle jedoch nicht unter den Begriff Diät oder Krankheitskost. Überdies sei nicht erstellt, noch werde geltend gemacht, dass und allenfalls weshalb der Genuss von biologischen Lebensmitteln für den Beschwerdeführer lebensnotwendig sei. Ebenfalls nicht erstellt seien allenfalls daraus resultierende Mehrkosten.

4.2 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, die Notwendigkeit einer möglichst schadstofffreien biologischen Ernährung sei aufgrund seiner Nahrungsmittelallergie medizinisch ausgewiesen, weshalb ihm die daraus entstehenden Mehrkosten von rund 20 % zu vergüten seien.

5.5.1 Diätkost kann unter anderem darin bestehen, dass sie bestimmte Stoffe nicht enthält. Dies ist bei Bio-Lebensmitteln insofern der Fall, als sie gemäss Art. 3 lit. b der Bio-Verordnung (SR 910.18) unter Vermeidung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten produziert werden. Damit enthalten sie weniger Schadstoffe als konventionell hergestellte Lebensmittel. Da der Beschwerdeführer gemäss Bericht des Dr. med. J.________ vom 21. Juni 2005 unter Empfindlichkeiten auf Umweltchemikalien vieler Art leidet und sich diese laut dem ärztlichen Zeugnis vom 23. März 2006 auch im Ernährungsbereich äussern und die entsprechenden Symptome ernst zu nehmen sind, muss er darauf achten, seine Nahrungsaufnahme so zu wählen, dass möglichst wenig Schadstoffe darin enthalten sind. Aufgrund der Leiden des Versicherten erweist sich die Einhaltung der möglichst schadstoffarmen Diät aus medizinischer Sicht daher als geboten.

5.2 Was die Höhe der dem Beschwerdeführer entstehenden Mehrkosten betrifft, rechnet dieser in der Beschwerdeschrift vor, dass ihm wegen der besonderen Ernährung ein täglicher Mehraufwand von Fr. 6.- entsteht. Diese Darlegung vermag zu überzeugen und entspricht durchaus der Realität. Damit liegt ein hinreichender Nachweis für die geltend gemachten Diätkosten vor, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer den Pauschalbetrag von jährlich Fr. 2100.- zuzugestehen. Der vorinstanzliche Entscheid erweist sich in diesem Punkt daher als bundesrechtswidrig.

6. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Ergänzungsleistungen seien zusammen mit der Invalidenrente jeweils im Voraus und somit in den ersten drei Tagen des Monats auszuzahlen.

6.1 Die Vorinstanz hat dazu festgehalten, § 4 der kantonalen Vollzugsverordnung zum ELG lege fest, dass die Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die AHV betreffend der Auszahlung der Renten bei den Ergänzungsleistungen sinngemäss anzuwenden seien. Somit seien die Ergänzungsleistungen zusammen mit der IV-Rente so auszuzahlen, dass die EL des laufenden Monats bis spätestens am 20. Tag des entsprechenden Monats zur Auszahlung gelange (vgl. Art. 19 Abs. 1 und 3 ATSG in Verbindung mit Art. 82 IVV und Art. 72 AHVV). Soweit der Beschwerdeführer die Auszahlung der EL zusammen mit der IV-Rente verlange, sei diesem Begehren zu entsprechen, soweit er die Auszahlung in den ersten drei Tagen des jeweiligen Monats anbegehre, sei der Antrag abzuweisen.

6.2 Die Auszahlungsregelung des in den Bereichen Invalidenversicherung und Ergänzungsleistung sinngemäss anwendbaren Art. 72 AHVV wurde in BGE 127 V 1 ausdrücklich als gesetzmässig bezeichnet. Daran hat sich, entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers, unter der Herrschaft von Art. 19 ATSG nichts geändert (vgl. auch Kieser, ATSG-Kommentar, N 24 zu Art. 19), weshalb sein Antrag ohne weiteres abzuweisen ist.

7. Das Verfahren ist kostenpflichtig (Art. 65 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a BGG). Aufgrund des Ausgangs des Verfahrens gilt die Beschwerdegegnerin als unterliegende Partei, weshalb ihr die Kosten aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG). Damit wird das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Prozessführung gegenstandslos.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. April 2007 und der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 9. Januar 2007 werden aufgehoben, soweit sie die Vergütung von Diätkosten betreffen. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf Diätkosten im Betrage von Fr. 2100.- im Jahr hat. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.

3.Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. August 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilungdes Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:         Die Gerichtsschreiberin:

Ursprung                   Hofer

Mounting actions against environmental medicine practitioners

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Lately the prominent case of Prof. Rea in Dallas, who has been investigated by the Texas medical board, has drawn significant national and international public attention Dr. Rea has been the first physician worldwide to have been awarded the title of a professor of environmental medicine, by the University of Surrey, England. According to him in the USA „there is currently an organized nation-wide effort to destroy the specialty of Environmental Medicine and to eliminate from practice physicians who diagnose and treat patients suffering from chemical sensitivities“.

Unfortunately, similar activities are observed in Germany

Dr. Peter Binz, a internationally renowned neurologist practicing in the German City of Trier, is paying dearly for diagnosing his patients with toxic injury for many years:
It happened more than two years ago on June 4, 2006: Agents of the Public Prosecutor’s Office of Trier searched the home and the practice of Dr. Peter Binz without advance notice or leaving him a chance to object or discuss the reason for this raid. Dr. Binz had been accused of fraudulent billing by the local Doctors Association (Kassenärztliche Vereinigung = KV). The agents of the Public Prosecutor’s Office seized all of his patients‘ files beginning with the year 2000. The archives in the basement had been sealed. The Doctors Association, which is specifically responsible for collecting the money owed to physicians from the German National Healthcare System on behalf of the doctors, suspended all payments to Dr. Binz until November 8, 2006. His home, in which he is living with his family, had been seized to cover an alleged claim of 183,966.19 Euros.

A Doctor for the workers

According to statements from Dr. Binz’s tax-adviser, Gerhard Eppler, the revenue of his practice is lower and his expenses are higher than those of the average comparable practices. His income is about 50,000 Euros lower than the average. He prescribes 1/3 less drugs than the average neurologist. And his revenue per patient is lower than average. He didn’t charge for medical certificates. Because his wife was working as a teacher, she has helped to provide the funds necessary to support his family -including 5 Children (of which 4 are adopted).

On January 9, 2007, his appeal was rejected. It followed the interrogation of all his medical assistants, a psychologist he had hired for his practice, etc. Dr. Binz himself was not heard at all.

600 severely sick patients are scheduled for questioning

Recently, in June 2008, the police started to interrogate his patients all over Germany. According to reports, 600 severely sick patients are scheduled for questioning. They are sometimes asked to remember and to provide detailed testimony about visits to his practice they made 5 years ago.
It has become known from interrogated patients that the police usually declared that their investigation is about charges of fraud. In Trier a patient was specifically asked to talk to a tape recorder. He did then ask for a written protocol to be signed by him, which he was denied by the interrogator. Subsequently the interviewee refused to provide testimony.

Comments from the police were:

A day has only 24 hours, so Dr. Binz cannot work more than 24 hours per day. Their alleged claim obviously is intended to be construed from the files with additional support from patient interviews. As it seems the files aren’t sufficiently supportive. The police in Boppard stated that Dr. Binz must have worked 26 hours a day, while the Police in Bonn mentioned 24 hours.

According to Mrs. Binz there are only very few mandatory time data in the items which neurologists are permitted to charge for. Of relevance for Dr. Binz‘ practice is only No. 823 (30min interview with the patient).

In the town of Merzig a police inspector visited a patient to arrange a date for a summoning. She was appalled about what she was told about Dr. Binz and declared she could only report positive experiences with him. Whereupon she was told that in this case, she doesn’t have to come to the summoning.

In Dresden the police surprised a severely sick patient with information that made her doctor look like a felon. Up until July 25, 2008, 75 patients, who had been asked for an interrogation, notified Dr. Binz.

Dr. Binz has been lobbied against and bullied for a long time

At first it was enterprises, then Public Health Insurance, because he insisted on diagnostic evidence for the toxic injury of workers, which is more expensive in the short term than drugging them. Later the Doctors Association (DA) joined in. In 1996 there had been a first meeting of a complaints board of the DA with the threat that he (Dr. Binz) has to pay for non-IgE mediator release tests himself. Further, the validity of psychometric tests of patients with toxic injury had been questioned and payments for PET-scans of the brain rejected.

Toxic injuries and consequences

He diagnosed toxic injuries in workers of Romika and other shoe manufacturers, Kalle, Michelin, Agrob, V+B, Pegulan, Kuag, Fanck, Mosel-Stahl-Werke (=Steel Works) , carpenter’s shops, car repair shops, metal workshops, gas stations, swimming pools, hospitals, butcher’s shops, dry cleaners, market gardens, vineyards and many other workplaces.

In 1989 Dr. Binz won a lawsuit against the shoe manufacturer Romika in the first instance in Trier and in the second instance in Koblenz, which had poisoned some of their workers.

In 1993 a disciplinary action had been agreed upon because he felt called upon to „pursue comprehensive investigations about the causes of certain disease syndromes“. The disciplinary action had been cancelled but a reason for this was never stated. Mr. Spaetgens, a lawyer, just declared „it could have been“.

1996 Dr. Binz had been subjected to accusations from the part of the German Berufsgenossenschaften (= BG, compulsory insurance for work related damages to workers paid for by employers).

In 1997 an action had been brought before the Court of the Medical Profession (a special court of the Doctors‘ Association concerned with professional conduct) at the Administration Court in Mainz by the state section of the Doctors Association.

In 1997 he was prohibited to counsel his patients in matters of German social law.

1998 there had been a new action before the Court of the Medical Profession, filed by the Doctors Association.

In 1999 the Doctors Association repeated its action to have Dr. Binz’s license suspended. This was tried on accusations of false treatment and neglect of duty.

In 2000 the Court for the Medical Professions decided to discontinue the lawsuit.

Dr. Binz continued to help those who had been made sick at work by chemicals
In spite of all these indignities and an abundance of written vilifications by the Doctors Association, Dr. Binz stayed with his convictions. He continued to help those who had been made sick at work by chemicals. Since the suspension of his license didn’t work, the DA resorted to more radical means. The package of the charges mentioned at the beginning contained a lot of documents from the aforementioned actions. His license for the German public insurance system was always important to Dr. Binz, because most of his patients became sick on the job and cannot afford to pay for his services by other means.

The lists of the dead would be shorter, if anyone would have taken action on behalf of them

Though Dr. Binz treats a lot of patients who had been damaged at work he doesn’t view himself as working against industry as such, just against enterprises without adequate job safety – measures. Workers have lost their health and quality of life and many are dying. Dr. Binz had to notify health insurers, disability insurers (BG), the ministry of health and the Public Prosecutor’s Office of these cases because he was legally obliged to do so as a physician. The lists of the dead would be shorter, if anyone would have taken action on behalf of them. Dr. Binz has five folders with copies of those case-histories of sick workers, which he had reported to the Public Prosecutor’s Office. Only once he did he obtained a receipt from their office, which is obligatory according to German Federal Law.

Cases of death continue to accrue

On the occasion of the raid in June 2006, the State Attorney in charge rejected to seize at least two of these folders. In the meantime the cases of severely injured people and cases of death continue to accrue. The last two years Dr. Binz has been systematically deprived of his quality of life. It has been tried to intimidate him, but he carries on. There continue to be reports about toxic injury going to the Public Attorney’s Office because that’s the law.

In November 2007 Dr. Binz received the Civil Courage Award of the Solbach- Freise Stiftung (Foundation) in Bodenwerder near Hameln.

Support is needed

Dr. Binz has the support of his patients. He was co-initiator of many support groups. He has received a lot of backup from support groups, non-governmental organizations, prominent scientists, and environmental physicians from Germany and abroad. More is needed given the continuing actions and would be welcome.

If you would like to add your solidarity and support you may send an email to „CSN-Chemical Sensitivity Network“ csn.deutschland@googlemail.com) or use the blog function to write a comment. (If you need assistance to sign in just let us know)

Strafanzeige und das zivilrechtliche Verfahren gegen Dr. Peter Binz – Hintergründe

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Dr. Binz diagnostiziert toxische Schädigungen – dafür soll er büßen

Eine Strafanzeige

Es geschah vor über zwei Jahren, am 4. Juni 2006. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Trier durchsuchen das Wohnhaus und die Praxisräume des Trierer Neurologen Dr. Peter Binz ohne vorherige Ankündigung, ohne seine Anhörung.

Der niedergelassene Mediziner wird des Abrechnungsbetrugs verdächtigt. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten alle Krankenakten der Patienten ab dem Jahr 2000. Die Archive in den Kellerräumen der Praxis wurden versiegelt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sperrte bis zum 8.11.2006 alle Zahlungen an den Mediziner. Das Wohnhaus des Arztes, in dem er mit seinen Kindern und Enkelchen wohnt, wurde gepfändet, um die Forderung der sofortigen Bereitstellung einer Summe von 183.966,19 Euro abzudecken.

Widerspruch abgelehnt – Keine Vernehmung des Angeschuldigten

Am 9. Januar 2007 wurde der Widerspruch des Neurologen im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung mit festgesetztem Regress, betreffend den Ansatz der EBM 822 und 823, zurückgewiesen. Es folgt die Vernehmung aller Arzthelferinnen, des Psychologen, u.a., Dr. Binz selbst wurde hingegen nicht angehört.

Patientenbefragung quer durchs Land

Im Juni 2008 begann die Polizei mit einer Patientenbefragung quer durch Deutschland. Dem Vernehmen nach sollen rund 600 schwerkranke Patienten befragt werden. Sie sollen sich teils an Arztbesuche erinnern, die fünf Jahre zurückliegen, und dazu detailliert Auskunft erteilen.

Die Polizei erklärte bei ihrer Patientenbefragung, wie bisher durch Patientenberichte bekannt wurde, fast überall, dass es sich um ein Verfahren wegen Betruges handele.

In Trier sollte ein Patient nur auf Tonband sprechen. Er forderte jedoch ein Protokoll, das er unterschreiben könne. Dies wurde ihm vom Polizeikommissar nicht gestattet. Daraufhin machte er von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch. Kommentar des Polizisten: „Ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden, und länger könne auch Dr. Binz nicht arbeiten.“

Die Polizei in Boppard erklärte, dass Dr. Binz 26 Stunden gearbeitet habe, in Bonn beschränkte die Polizei sich auf 24 Stunden.

In Merzig besuchte ein Polizeikommissar eine Patientin, um einen Termin wegen Vorladung mit ihr abzusprechen. Sie erschrak über das, was man ihr über Dr. Binz mitteilte und erklärte, dass sie nur Positives über den Arzt berichten könne, worauf der Kommissar erklärte, dass sie dann nicht zur Vorladung kommen müsse. Es hätte sich erledigt.

In Dresden überraschte die Polizei eine schwer erkrankte Patientin mit den Informationen, die den Arzt, Herrn Dr. Binz, gar als Verbrecher erschienen ließen.

Bis zum 25. Juli 2008 meldeten sich 75 Patienten bei Herrn Dr. Binz, denen man eine Patientenbefragung angetragen hatte.

Der Hintergrund – Die Lobby gegen Dr. Binz war immer sehr groß

Zunächst waren es die Unternehmer, dann die Krankenkassen, weil Dr. Binz auf den diagnostischen Beweisen der Arbeitsschädigung bestand, und schließlich war auch die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung gegen ihn. So kam es bereits 1996 zu einer Sitzung des Beschwerdeausschusses der KV mit der Androhung, dass alle kernspintomographischen Leistungen von Dr. Binz selbst zu zahlen seien. Weiter wurden die Psychometrien bei toxisch Geschädigten angezweifelt und die Positronen-Emissions-Tomographien des Hirns (PETs), die wichtigsten bildhaften Beweise, also auch abgelehnt.

Ein unbequemer Mediziner

Peter Binz ist unbeliebt. Bei der KV, bei den Berufsgenossenschaften, beim Medizinischen Dienst, bei Krankenkassen und bei der Industrie. Der Neurologe erkannte in den 90er Jahren Schäden bei den Arbeitern an verschiedenen Arbeitsplätzen. Weil er sich mit seiner Meinung nicht zurückhielt, versuchte man ihn einzuschüchtern. 

Gerichtliche Auseinandersetzungen und angedrohte Disziplinarverfahren blieben nicht aus:

1989 gewann der Neurologe Dr. Binz den in erster Instanz in Trier verlorenen Romika-Prozess, in zweiter Instanz in Koblenz.

1993 wurde ein Disziplinarverfahren beschlossen und angekündigt, weil Herr Dr. Binz sich dazu berufen fühle: „umfängliche Ursachenforschung für bestimmte Krankheitsbilder zu betreiben“. Das Disziplinarverfahren wird eingestellt – aber eine Entschuldigung gab es nicht. Herr RA Spaetgens erklärte: „es hätte ja sein können“.

1996 wurde Dr. Binz von Berufsgenossenschaften beim Amtsgericht Wiesbaden angegriffen,

1997 vom Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz durch die Landesärztekammer. Es gab ebenfalls einen Prozess.

1997 erging ein Verbot bzgl. sozialjuristischer Beratung der Patienten.

1998 kam es erneut zu einem berufsgerichtlichen Verfahren durch die Ärztekammer, dazu gibt es einen geheimen Briefwechsel Krönig, Trabach, Michels, der Zeugnis gibt über diese seltsamen Machenschaften (im Internet unter Abekra nachzulesen).

1999 stellte die Ärztekammer erneut den Antrag zum Ruhen der Approbation. Man versuchte, Pflichtverletzung oder Falschbehandlung nachweisen.

2000 lehnte das Berufsgericht für Heilberufe die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Eisern – trotz Demütigungen, Schmähungen,…

Trotz all dieser Demütigungen und der vielen schriftlichen Schmähungen durch die KV, besonders durch deren Assessor, blieb Dr. Binz bei seiner Überzeugung. Er half den durch Chemikalien auf ihrem Arbeitsplatz erkrankten Arbeitern weiter. Da der Versuch des Approbationsentzugs noch nicht funktionierte, griff die KV jetzt zu brutaleren Mitteln. Im „Anklagepaket“ für die oben genannte Strafanzeige waren viele Schriftstücke der oben genannten Vorgänge enthalten.

Ein Arzt, der für seine Patienten einsteht

Dr. Binz war die Kassenzulassung immer besonders wichtig, denn die meisten seiner Patienten erkrankten am Arbeitsplatz und viele von ihnen kommen aus einer Schicht, die sich keine privatärztliche Behandlung leisten kann. So wurden in der Praxis Bescheinigungen immer mit dem Vermerk ausgestellt: Liquidation: keine. Da seine Frau berufstätig war und für den Unterhalt der 5 Kinder sorgte, konnte er dies so handhaben.

Über beschlagnahmte und nicht beschlagnahmte Akten

Dr. Binz behandelt zwar viele Patienten, die durch ihre Arbeit geschädigt sind, fest steht aber, dass er nicht gegen die Industrie arbeitet, sondern nur gegen drittklassige Industrie. Solche Industriezweige, für die es keinen Arbeitsschutz gibt. Die Arbeiter dort haben ihre Gesundheit und ihre Lebensqualität verloren und viele sterben. Dr. Binz musste diese Fälle melden, dazu ist er als Arzt verpflichtet, und die Listen der Toten wären nicht so lang, wenn jemand dagegen eingeschritten wäre.

In der Praxis des Neurologen Dr. Binz gibt es fünf Aktenordner mit Kopien über die bislang gemeldeten Krankengeschichten erkrankter Arbeiter an die Staatsanwaltschaft.

Alle Meldungen der Krankheiten der Arbeiter waren an die Staatsanwaltschaft gegangen, nur in einem einzigen Fall gab es von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Eingangsbestätigung.

Bei der Razzia in der Praxis Binz im Juni 2006 wurde der leitende Staatsanwalt gebeten, wenigstens zwei dieser fünf Aktenordner zu beschlagnahmen. Der Staatsanwalt lehnte das Ansinnen ab. Inzwischen nehmen die schweren Erkrankungen und die Toten, die in der Praxis Binz bekannt werden, weiter zu.

Dr. Binz wurde in den letzten beiden Jahren systematisch der Lebensqualität beraubt. Man versucht ihn als Arzt, der viele tausend Menschen betreut, einzuschüchtern, aber er macht weiter: Es gehen weiterhin Meldungen über toxisch geschädigte Menschen an die Staatsanwaltschaft, weil es das Gesetz so vorschreibt.

Solidarität mit Dr. Peter Binz

Rückhalt hat Dr. Binz immer bei seinen Patienten, er war Mitbegründer vieler Selbsthilfegruppen. Unterstützung hat er auch durch bedeutende Umweltmediziner im In- und Ausland.

Folgende Organisationen, Ärzte, Wissenschaftler und Politiker, bekundeten im Herbst 2006 ihre Solidarität mit Dr. Binz:

  • CSN – Chemical Sensitivity Network
  • Dr. H.U. Hill, Wiesbaden SHG für Chemikaliengeschädigte im Rhein-Main Gebiet
  • Antje Bultmann, Wissenschaftsjournalistin, Ethikschutz-Initiative
  • Initiative Gifterkrankter Weser-Ems/Oldenburg
  • SHG Chemikaliengeschädigte Wiesbaden,
  • PI – Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter Dr. Birgit Stöcker
  • Interessengemeinschaft umweltgeschädigter Schüler und Lehrer der Gemeinschaftsgrundschule und Realschule Nideggen e. V.
  • Initiative Gesunde Schule Hamm
  • ZEB
  • IVU e.V. – Internationaler Verein für Umwelterkrankte
  • MCS Selbsthilfegruppe Umweltgeschädigter Hamburg VHUE e.V.  – Verein zur Hilfe Umweltbedingt Erkrankter
  • Deutsche Umwelt- und Gesundheitsinitiative e.V.
  • Bereich Schulen der AG Innenraumschadstoffe und Gesundheit im BBU e.V., Dagmar von Lowjewski
  • Initiative Chemikalienerkrankte Berlin R. Frey
  • IHG – IInteressengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten
  • IPG – Interessengemeinschaft der Pyrethroidgeschädigten ABEKRA – Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. Dr. Angela Vogel
  • Selbsthilfegruppe für Chemikaliengeschädigte, Arbeits- und Unfallopfer und Kontaktstelle abeKra (Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter e.V.) Kontakt: Manfred Heppner
  • MCS Liga Schweiz, Christian Schifferle
  • MCS Infoportal Schweiz, Silvia Nussio
  • Selbsthilfegruppe Umwelterkrankter Olpe, Christian Hohn, Sprecher der Landes Arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz NRW von Bündnis 90 die Grünen
  • Selbsthilfegruppe Amalgam Berlin, c/o Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungsstelle MitteStadtRand
  • ASSOCIATION PROTECTION DEFENSE DE L’ENVIRONNEMENT, DE BOURG FIDELE, France Denise Schneider
  • Hiltrud Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Prof. Dr. Lawrence Plumlee, CSDA Chemical Sensitivity Disorder Asocciation, USA
  • Dr. Hanspeter Donate Vorstand dbu
  • Prof. Dr. Doris Rapp, Phoenix Arizona, PARF
  • Prof. Dr. William Rea, EHC-Dallas
  • Prof. Dr. med. Helmuth Müller Mohnssen, München
  • Dr. habil. Richard Albrecht, Ph.D. online-Editor rechtskultur.de, 53902 Bad Münstereifel
  • Dr. Wolfgang Baur, Gründer Ökologischer Ärztebund, 38690 Vienenburg

Für weitere Solidaritätsbekundungen bitte die Kommentarfunktion des Blogs nutzen.

Schutzengel Helene: Hilfe für MCS-Kranke aus der Politik

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Nun ist sie vorbei, die von vielen so langersehnte Fachanhörung im Deutschen Bundestag „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“. Der Termin weckte bei vielen MCS-Kranken im Vorfeld große Erwartungen und Hoffnungen. Hoffnungen darauf, dass sich in Deutschland recht bald etwas in die richtige Richtung bewegt, denn die deutsche Umweltmedizin führt derzeit im internationalen Vergleich leider nur ein Schattendasein. Viele schmiedeten Pläne, nach Berlin zu fahren, mussten dieses Vorhaben auf Grund ihrer starken Krankheitsbeschwerden letztendlich zum Schluss dann doch aufgeben. Schade, zu gerne hätten sie an der besonders wichtigen Tagung teilgenommen. 

Probleme Umweltkranker bedürfen Lösungen
Dass dieses Fachgespräch im Bundestag zustande kam, geht auf den persistenten Einsatz von Frau Regina Nowack von der SHG Amalgam in Berlin zurück. Besten Dank an dieser Stelle an Frau Nowak und an die Politiker von Bündnis90/Die Grünen, die diese Fachtagung ermöglichte! 

Hauptgründe für dieses gesuchte Gespräch waren, eine Verbesserung der umweltmedizinischen Versorgung zu bewirken, die Zahl gut ausgebildeter Umweltmediziner voranzutreiben, da den Betroffenen, umweltgeschädigten Patienten, nur völlig unzureichende Hilfe in unserem Land zuteil wird. Ganz besonders MCS-Patienten stehen ihrer Erkrankung in Deutschland quasi alleine gegenüber und sind deren einschneidenden massiven Folgen hilflos ausgeliefert. Die Behandlung von MCS und anderen Umwelterkrankungen ist absolut unzureichend, Umweltkliniken mit internationalem Standard sind hierzulande völlige Fehlanzeige. Der Realisierung des Titels der Fachtagung „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“ ist dementsprechend längst, längst überfällig.

Logisch: Kranke Umwelt – Kranker Mensch
Stand der Dinge: Dass die Umwelt krank macht, ist erwiesen, Handeln seitens der Entscheidungsträger ist bisher leider ausgeblieben. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen und Massenarbeitslosigkeit, ist die Finanzierung unabhängiger Studien zur Erforschung von Umwelterkrankungen und adäquate Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in weite Ferne gerückt.

Der behördlichen und sozialrechtlichen Umsetzung der Anerkennung von Umwelterkrankungen fehlt es offensichtlich an Untermauerung und tatsächlicher Ausführung, denn die Praxis spricht leider eine andere Wahrheit als bisher auf dem Papier proklamiert.

Die Schweiz ist z. B. Vorreiter in unseren Gefilden, es gibt dort ein öffentlich finanziertes MCS-Wohnprojekt, das in Arbeit ist. Solche hilfreichen Projekte sind in Deutschland zu forcieren, ohne langes Gerede. Jetzt leben schwer an MCS Erkrankte z.B. bei Freunden im gekachelten Bad, in ihrem Auto oder schlafen im Freien. Manche ohne Perspektive, brachten sich um.

MCS-Kranke wurden wie immer ausgegrenzt
Anmerken möchte ich, wegen der oben genannten Umstände, dass ich als MCS-Schutzengel mir den Ablauf des Fachgespräches anders gewünscht hätte. Viele wichtige bedeutende Belange von Umwelterkrankten, schwerpunktmäßig von uns MCS-Kranken wurden m. E. nicht genügend hervorgehoben. Sicher, es war viel zu wenig Zeit, um in die Tiefe zu gehen und MCS ist „nur“ eine Umweltkrankheit von vielen für die dringend Lösungen gefunden werden müssen. Aber als MCS-Schutzengel denke ich natürlich in erster Line an all die MCS-Kranken in Not, die mich kontaktieren. Mir gehen dann viele Geschichten von Schwerkranken durch den Kopf und all das Elend, das damit verbunden ist. Für sie passierte in Berlin genau das, was ihnen im Alltag widerfährt, sie konnten nicht teilnehmen. Ich kenne keinen schwer MCS-Erkrankten, der diese Strapaze auf sich nehmen konnte. Das ist wirklich ein Dilemma, denn der Eindruck, der somit bei dem Fachgespräch entstanden ist, spiegelt nicht die Realität wider, leider, denn die Fakten sind m. E. weitaus schlimmer, als man es nunmehr nach dem Gespräch in Berlin annehmen könnte.

Schwer MCS-Kranke – aus den Augen aus dem Sinn
Es kam in Berlin insbesondere nicht zum Ausdruck, dass das Gros der Umweltkrankten/ MCS-Betroffenen auf Grund ihrer schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden überhaupt nicht in der Lage war, dieser Fachtagung, bei der es grundsätzlich um ihre Bedürfnisse gehen sollte, teilnehmen zu können – paradox irgendwie, die Hauptpersonen waren nicht anwesend.

Eine weitere Fachtagung wünsche ich mir deshalb im Rahmen von entsprechender Barrierefreiheit für MCS-Kranke. Machbar wäre dies durch eine per Computer zu verfolgende Fachtagung, damit die Menschen, die es tatsächlich am Härtesten betrifft, ebenfalls am Geschehen teilhaben könnten. Eine solche weitere Veranstaltung ist wirklich ganz bitter nötig, das können die anderen MCS Schutzengel genauso bestätigen, wie jeder Selbsthilfegruppenleiter, der direkten Patientenkontakt hat. Alle von uns sind überlastet und oft auch überwältigt von all dem Elend gegen das wir ankämpfen müssen und dass wir den Kranken fast nur Trost bieten können, anstatt direkte Hilfe.

Als MCS-Schutzengel bitte ich um:

  • Zukünftige barrierefreie MCS-Fachgespräche mit Politikern und Entscheidungsträgern.
  • Unabhängige Forschung und das Einrichten adäquater und an internationale Standards angepasste Umweltkliniken mit entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten.
  • Duftstofffreie Zonen in Krankenhäusern, Behördengebäuden, Universitäten, Schulen, Kindergärten. Es kann nicht länger angehen, dass langjährige Warnungen des UBA in Bezug auf Duftstoffe ohne eingreifende Konsequenzen bleiben und die Duftstoffindustrie im Gegenzug im sog. Duftdesign weiter kräftig aufgerüstet, mit all seinen schweren und gesundheitsschädigenden Einschneidungen im Leben von Umwelt- und MCS-Patienten.
  • Einfließen von Fachwissen über MCS in die Aus- und Weiterbildung bei Ärzten und Krankenhaus-, Pflege- und Rettungspersonal.
  • Wohnprojekte und betreutes Wohnen für MCS-Kranke, MCS-Altenwohneinrichtungen.

Wannsee-Schwimmer berichtet: Fachgespräch „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“

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Hallo Leute,

ich habe am Freitag mal den Wannsee im Stich gelassen und mir angehört, was im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus diskutiert wurde. Ich schreib hier Alles auf, für euch, die ihr vielleicht gern mitdiskutiert hättet, aber wegen der MCS dort nicht hinkönnt.

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Im ersten Teil des Fachgesprächs „Wenn Umwelt krank macht – muss die Politik handeln“ gab es drei Vorträge von bayrischen Umweltmedizinern: 

Dr. Frank Bartram
Dr. Bartram (IGUMED) berichtete, was die bedeutendsten Expositionsbereiche für umweltassoziierte Erkrankungen sind (Innenräume, Dentalersatzmaterial, Nahrung/Getränke, Genussmittel).
Er erklärte, wie man eine „Umweltmedizinische Spezialanamnese“ durchführt. Dabei muss man zunächst die „Lebensumfelder“ des Patienten abfragen, andere Erkrankungen ausschließen, weil „umweltassoziierte Erkrankungen“, wie Dr. Bartram sagte, „unspezifisch“ sind.
Dr. Bartram hat so eine Laboranalytik, mit der er verschiedene Marker erfasst. Er lässt die Biomarker (Belastung in Körpermaterial) messen, die Effektmarker (Sensibilisierungsreaktionen, pathologische Zytokinexpressionsmuster), Suszeptibilitätsmarker (Polymorphismen, Blut-Hirn-Schranke), Umweltmarker (Messung durch Bausachverständige) und er schaut nach inneren Belastungen durch die Dentalersatzmaterial.

Lasst euch nicht erschrecken von den vielen Fachbegriffen, die haben in Berlin auch nicht alle gleich verstanden. Aber Dr. Bartram hat das alles auch zum Nachlesen zur Verfügung gestellt.

Auch über die häufigsten Symptome seiner Patienten hat Dr. Bartram berichtet. Das Grundproblem „Es handelt sich um unspezifische Symptome“. Allgemeinsymptome (Leistungsmangel), Nervensystem (Konzentrationsstörungen, somatopsychische Störungen, Polyneuropathie), Störungen des Immunsystems, Schleimhautsystem (Magen-Darm, NNH, Lungen-Bronchien, Harnwege, gyn. Schleimhautbereich), Haut /Haare/Nägel.

Die „Multiple Schadstoff Sensitivität“ (MCS) hat Dr. Bartram unter den Stichworten „Oxidativer Stress und Inflammation“ und „Wirkungen von IFN-gamma“ erklärt.

Dr. Bartram meint „Expositionen zu neurotoxischen Substanzen können bei Einwirkung auf das… ZNS auch zu psychischen Störungen/Veränderungen führen: somatopsychische Störungen“

Er berichtet auch, dass es zu reaktiven Verstimmungszuständen kommen kann durch jahrelange Arztbesuche, Arbeitsunfähigkeit, Perspektivlosigkeit, sozialen Abstieg.
Abschließend erklärte Dr. Bartram, was bei nachgewiesener Erkrankung zu machen ist:

Expositionsvermeidung, Expositionsverminderung, Expositionsstop.

Dr. Bartram hat uns Zuhörern schon was abverlangt, aber wie gesagt, es gibt ein Papier zum nachlesen.

Dr. Peter Ohnsorge
Dr. Ohnsorge vom Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner hat uns in Berlin die Augen geöffnet über das, was an den Universitäten und in der Fortbildung so geschieht oder besser gesagt, nicht geschieht. Zwar ist die Umweltmedizin im Studium vorgesehen, aber in der Realität  sieht das dann so aus, dass zum Beispiel ein Toxikologe über Intoxikation  und Grenzwerte lehrt, aber über Langzeiteffekte von Schadstoffen, die für Umwelterkrankungen relevant sind, nicht gesprochen wird.

Dr. Ohnsorge meinte, dass die vielen Symptome, die man bei Umwelterkrankungen vorfindet, für die Mediziner verwirrend seien und dass die Mediziner deshalb nicht mit dieser Komplexität zurechtkämen. Die „Entität des Krankheitsbildes“ würde nicht erkannt.
Dann kritisierte Dr. Ohnsorge auch, dass Umwelterkrankungen nicht in den „Scientific Mainstream“ passen, der sich vor allem um Genetik und um High-Tech-Medizin drehe.

Dr. Ohnsorge hat von einer „historischen Lagerbildung“ gesprochen. Umweltmedizin würde mit Naturheilkunde im negativen Sinn gleichgesetzt. Viele Mediziner behaupteten, es gäbe keine Umwelterkrankungen. Und was noch dazukomme, Umweltmedizin lasse sich schlecht abrechnen. Man hätte 8 Minuten zur Verfügung, wo man acht Stunden brauche.

Von Dr. Ohnsorge haben wir auch erfahren, dass die Weiterbildung im Bereich Umweltmedizin von ehemals 200 Stunden auf 100 Stunden gekürzt wurde. Dr. Ohnsorge hat an den Inhalten dieser 100 Stunden-Weiterbildung mitgearbeitet. Nicht, weil er diese Kürzung gut findet, sondern, weil er wenigsten dazu beitragen wollte, dass die wichtigsten Inhalte noch erhalten bleiben.

Es gibt nämlich Umweltmediziner, die sich während ihres Studiums schon spezialisiert haben – also so wie Augenärzte- und es gibt weitergebildete Ärzte. Das sind dann die mit den 100 Stunden.

Die Grünen hören nach Dr. Ohnsorge zu sehr auf Toxikologen und das RKI und zu wenig auf Umweltmediziner. Er kritisierte auch den Lobbyismus und die Finanzierung der Forschung aus Drittmitteln. 

Dr. John Ionescu
Der dritte Referent Dr. Ionescu von der Spezialklinik Neukirchen sprach über Allergische Erkrankungen durch Umweltbelastungen. Es gibt in der Bundesrepublik 25 Millionen Allergiker. Dass die Allergien in den letzten Jahren ständig zugenommen haben, sieht Dr. Ionescu vor dem Hintergrund der Umweltbelastung. Er berichtete zum Beispiel über ein Ehepaar, das mit Holzschutzmittel in Kontakt gekommen war. Beide hatten die gleiche Exposition mit diesem Holzschutzmittel, der Mann blieb gesund, während die Frau erkrankte. Interessanterweise hatte der Mann mehr Schadstoffe im Urin als seine Frau. Er hatte aber dieselbe Exposition, war also nicht stärker belastet. Es stellte sich heraus, dass die Leber der Frau hier Ursache war und die Frau deshalb die Schadstoffe nicht richtig entgiftete. Nach mehrwöchiger Unterstützung der Leberfunktion  erholte sich Frau von ihrer schweren Erkrankung.

Dr. Ionescu kritisierte den Einsatz von Kortison. Er behandelt die Ursachen einer allergischen Erkrankung. Er wies auch auf die Bedeutung der Ernährung und der Darmflora bei Allergien hin.
Dr. Ionesu stellte einen Sonderdruck OM und Ernährung Heft 2008/122 über „Umweltbedingte Erkrankungen – Diagnosekriterien und integrative Therapieverfahren bei MCS, CFS und Fibromyalgie“ zur Verfügung.

Diskussionsrunde, Kommentare
Nach den Vorträgen der drei Mediziner hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich zu Wort zu melden.

Ein Dr. Otto aus Osnabrück warf ein, Krebs sei ein Altersproblem, die Umwelt spiele, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.

Ein Mitglied einer Selbsthilfegruppe aus NRW informierte über die Probleme, die die Krankenkassen bei Diagnostik und Therapie von Umweltkrankheiten den Patienten machen. Er kann sich als Privatpatient eine bessere Diagnostik und Therapie leisten als andere Menschen, die gesetzlich versichert sind.

Dr. Scheiner kritisierte Studien zum Mobilfunk. Er wurde von Dr. Ionescu unterstützt, der Laborerfahrungen mit dem Blut sensibler Personen hat und der auch eine mobilfunkerkrankte Patientin, Frau Frielinghaus, vorstellte.

Frau Infante-Göb, die auf ihre Unabhängigkeit von Vereinen und Verbänden hinweisend als Betroffene sich zu Wort meldete, forderte von den Politikern mehr Prävention und berichtete, bei dem Begriff MCS habe in den neunziger Jahren eine Änderung stattgefunden. Sie sprach von schadstoffinduzierter Krankheit.

Dann baten die Gastgeber zu Kaffee und Kuchen und belegten Brötchen. (Lecker!)

Podiumsdiskussion
Nach der Kaffeepause war die Podiumsdiskussion angesetzt.

Die angekündigte Mitarbeiterin der ZEIT, Frau Zinkant war verhindert, und für sie war der stellvertretende Chefredakteur der TAZ vor Ort.

Frau Kotting-Uhl (Grüne) berichtete über die „Kleine Anfrage“ aus dem Jahr 2007 und die Antwort der Bundesregierung. Sie wollte von Dr. Straff, UBA wissen, wie er an Stelle der Bundesregierung geantwortet hätte bzw. wie er Umwelterkrankung definieren würde. Dr. Straff ist nach eigener Aussage nicht an der Antwort aus 2007 beteiligt gewesen, hätte aber genau so  wie die Bundesregierung geantwortet.

Dr. Wiedemann vom Forschungszentrum Jülich sieht keine Probleme bei einer klaren Definition des Begriffs Umwelterkrankung, gefragt sei der gesunde Menschenverstand.

Dr. Ohnsorge vertrat die Meinung, der Begriff Umwelterkrankung müsse die individuelle Verletzbarkeit/Empfindlichkeit einbeziehen.

Auf die Frage von Frau Kotting-Uhl nach Berichten von Betroffenen meldeten sich eine ehemalige Friseurin, die Tochter eines Obstbauern und eine Frau aus Stuttgart zu Wort. Die Friseurin berichtete, dass sie von keinem Arzt ernst genommen wurde, die Tochter eines Obstbauern war durch Pestizide in der Kindheit und durch Chemikalien während ihrer Schreinerlehre erkrankt und war zeitweise nur noch im Rollstuhl. Ihr Gesundheitszustand hat sich in der Klinik Neukirchen verbessert. Die Frau aus Stuttgart ist sehr durch die schlechte Luft an ihrem Wohnort belastet und müsste eigentlich wegziehen.
Abschließend wurde über die „Umkehr der Beweislast“ diskutiert. Und über die Anerkennung von Berufskrankheiten.

Herr Metzger von der TAZ meinte, dass das, was heute schon als Berufskrankheit anerkannt würde, nie ohne den Druck seitens der Gewerkschaften zur Anerkennung gebracht hätte.

Bei der Diskussion um Pestizide, äußerte Dr. Straff vom UBA, Pestizide seien bei korrekter Anwendung unschädlich.

Frau Kotting-Uhl forderte bei neuen Stoffen müsse vor Einsatz deren Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Allerdings meinten Frau Kotting-Uhl und Dr. Terpe (Grüne), es gäbe in der Gesellschaft eine gewisse Bereitschaft, Risiken zu akzeptieren. Als Beispiel wurden die Todesfälle im Straßenverkehr angeführt.
Frau Kotting-Uhl könnte sich Freiräume zum Beispiel bei Mobilfunk vorstellen.

Frau Regina Nowack, die die Replik zu der Antwort der Bundesregierung 2007 verfasst hat, wies nochmals auf die Gefahren durch Amalgam hin.

Resümee
Jetzt fragt Ihr euch, was Ihr erwarten könnt?

Die beiden Politiker der Grünen werden alles noch mal in Ruhe bedenken. Sie werden es zunächst in der Partei diskutieren (Dr. Terpe) und sehen, was man in Entwürfe umsetzten kann.
Gegebenenfalls wollen sie zu weiteren Fachgesprächen einladen.

Flyer, Material zum Mitnehmen
Was gab es an Papieren, außer den erwähnten Papieren:

– Flyer „Unnötige Duftstoffe vermeiden“ vom Verein für Umwelterkrankte e.V. Bredstedt
– Flyer „Entgiftung und Prävention – gewusst wie“ vom Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter e.V. Neunkirchen
– Sonderdruck 8/2006 von Aktiv for you, BAYER Health Care mit einem Beitrag zur Allergologie von Dr. Ionescu
– Auszug aus „raum und zeit“ von 2007 mit einem Beitrag von Hanne Weizenegger, „Macht die Umwelt krank?“

Ich berichte euch hier, was bei mir angekommen ist. Also ohne Gewähr. Sicher haben andere Teilnehmer noch andere Erinnerung. Ich hoffe aber, dass mein Gedächtnis das Wesentliche hergegeben hat.

Und jetzt geht es ab in den Wannsee. Bei dem Wetter.

 Die Antwort auf die Anfrage der Grünen