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Luftverschmutzung durch Deo – Hersteller muss 1.3 Millionen Dollar Strafe zahlen

Chemikalien in Deo belasten die Luft

Ein beliebtes Deospray für Männer sorgte im US Bundesstaat Kalifornien für Luftverschmutzung und zwar in einem solchen Ausmaß, dass der Hersteller deswegen nun Strafe zahlen muss. Das kalifornische Air Resources Board (ARB) hat gegenüber dem Konzern Unilever/ Conopco im vergangenen Monat eine Strafe von 1.3 Millionen Dollar verhängt. Der Grund: illegaler Verkauf von Konsumgütern – in diesem Fall handelte es sich um AXE Deo und Bodyspray für Männer – in den Jahren zwischen 2006 und 2008. Das Deo enthält als Treibmittel flüchtige organische Verbindungen. Diese gelten laut der kalifornischen Gesetzgebung als Luftschadstoffe.

VOC Grenzwerte überschritten

Conopco, Unilever’s Mutterkonzern, veräußerte in Kalifornien mehr als 2,8 Millionen Einheiten AXE Deo-Spray in besagtem Zeitraum. Das Problem, was nun offenkundig wurde, war, dass das Spray gegen Körpergeruch den dortigen Standards für saubere Luft, die speziell für aerosolförmige Deodorants erhoben werden, nicht gerecht wurde. Deo’s, die in Kalifornien verkauft werden, dürfen nur einen geringen Anteil an VOC’s als Treibmittel besitzen, gerade eben so viel, dass es ausreicht, die Inhaltsstoffe zu versprühen. Das besagte Deo überschritt den Grenzwert, der in Kalifornien für VOC’s für Deosprays festgelegt ist.

Deo’s tragen zur Luftverschmutzung bei

„Konsumprodukte tragen aufgrund ihrer allgemein verbreiteten Verwendung zu einem immer größeren Teil zu den VOC-Emissionen im gesamten Bundesstaat Kalifornien bei. Daher ist es wichtig, dass jede Dose und Flasche eines Produktes mit den Normen des ARB’s kompatibel ist „, sagte der Leiter des ARB, James Ryden.

Deodorant Hersteller zeigt Einsicht

„Die gute Nachricht für Kalifornien ist, dass Unilever nach Kenntnisnahme der Verletzung der Grenzwerte nun die notwendigen Schritte zur Behebung des Verstoßes eingeleitet hat, um die Auswirkungen zu mildern und um letztendlich den Ausstoß von Emissionen durch dieses Produkt zu reduzieren,“ ließ Ryden verlauten.

Verletzung der Grenzwerte führt zu Luftverschmutzung und Gesundheitsbeschwerden

Die Verletzung der Grenzwerte führte, wie das ARB es nennt, „zu erheblichen Überschuss-Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen“ (Lösungsmitteln). Diese Emissionen tragen zu bodennahem Ozon oder Smog bei. Die Exposition gegenüber Ozon kann, wie der Leiter des ARB erläuterte, beim Einatmen zu Lungenschäden, Entzündungen, Beeinträchtigung der Atmung, Husten, Engegefühl in der Brust, Kurzatmigkeit und einer Verschlechterung von Asthma-Symptomen führen.

Laut der Behörde, deren Aufgabe die Kontrolle, der Erhalt und die Verbesserung der Luftqualität ist, atmen über 90 Prozent der Kalifornier zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres ungesunde Luft ein.

Hersteller beteiligt sich an Projekten zur Luftverbesserung

Der Konzern Conopco zeigte sich im aktuellen Fall kooperativ und arbeitete bei der Untersuchung mit, ließ die Behörde wissen. Von Seiten des Konzerns erklärte man sich zu zwei gleichen Zahlungen von je 650.000 Dollar in den California Air Pollution Control Fond (Fond zur Kontrolle der Luftqualität in Kalifornien) bereit. Dieser Fond dient dazu, Projekte und Forschung zur Verbesserung der Luftqualität Kaliforniens bereitzustellen.

Gesetz überwacht die durch Alltagsprodukte verursachte Schadstoffbelastung

Das maßgebliche Gesetz, das im aktuellen Fall zum Tragen kam, der California Clean Air Act, wurde im Jahre 1988 angenommenen und fordert vom ARB die Reduzierung von VOC-Emissionen in Konsumgütern. Dies dient als Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheit und der Einhaltung von Luftqualitätsnormen auf Landes-und Bundesebene. Deodorants, Haarspray, Reinigungsmittel, Sprühfarbe, und Insektizide sind Beispiele für Konsumprodukte im Alltag, die mit flüchtigen organischen Verbindungen als Lösungsmittel hergestellt werden. Seit die ARB Regelungen 1988 in Kraft traten, konnten die Emissionen um 44 Prozent reduziert werden, was fast 200 Tonnen pro Tag entspricht, und somit die toxische Kontaminierung der Luft um 13 Tonnen pro Tag verringert werden.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 17. März 2010

Literatur: California Air Resources Board, Pressemitteilung 10-11, Unilever parent company pays $1.3 million for air quality violations, 10. Februar 2010.

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Verpackungen von Lebensmitteln geben Schadstoffe in Nahrungsmittel ab

Fachleute sind besorgt wegen einer bislang unbekannten Schadstoffquelle für Nahrungsmittel. Kartonverpackungen für Lebensmittel enthielten „hohe Mineralölanteile“, heißt es dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge in einem Protokoll des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). (1) Das Problem, dass Lebensmittelverpackungen eine Schwachstelle darstellen können, die zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher geht, ist dem BfR schon seit Jahren bekannt. Probleme bereiten neben dem Schadstoffeintrag aus Altpapier auch Perfluorchemikalien, Nanomaterialien, recycelte Kunststoffe, Phthalate, Druckfarben, Dichtungsmaterial bei Glaskonserven, Bakterizide, etc.

In einer aktuellen Pressemeldung heißt es:

Den aktuellen BfR-Analysen, die im Auftrag des Bundesverbraucherschutz-ministeriums erstellt wurden, liegt eine Studie des Kantonalen Labors Zürich zugrunde. Die Schweizer Toxikologen wiesen nach, dass Ölspuren aus der Druckfarbe wiederverwerteten Papiers „binnen weniger Wochen“ in Lebensmittel übergehen können, die mit Produkten aus Altpapier verpackt sind. „Diese Stoffe gehören nicht in die Nahrung“, sagte BfR-Präsident Andreas Hensel. Neue Grenzwerte sind allerdings nicht in Sicht. Während der Züricher Laborleiter Rolf Etter Deutschland auffordert, bei der EU auf „Regulierungen“ zu drängen, sieht Hensel „weiteren Erkenntnisbedarf“.

Bekanntes Problem: Verpackungen kontaminieren Nahrungsmittel

Dass Lebensmittelverpackungen für Schadstoffeintrag in unsere Nahrungsmittel verantwortlich sein können, weiß das BfR seit Jahren. Es ist schließlich nicht nur das belastete Altpapier, sondern auch die Druckfarben, die bei der Bedruckung der Lebensmittelverpackungen zum Einsatz kommen und kritisch betrachtet werden müssen. Bei einem Blick auf die Webseite des BfR wird ersichtlich, dass sich die Behörde mit der Thematik „Druckfarbenrückstände“ schon länger beschäftigt. In der Meldung „Druckfarben in Lebensmitteln: Gesundheitliche Bewertung mangels Daten nicht möglich“ aus dem Jahr 2006 äußerte das BfR bezüglich einer Situation, die bereits damals für die Behörde nicht zufriedenstellend war, und nennt den Hauptgrund:

„Das Problem: Anders als viele andere Stoffe, die im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden, sind Druckfarben auf europäischer Ebene gesetzlich nicht geregelt.“

Behörden und Industrie: Kein Konsens zugunsten der Verbrauchergesundheit

Aus der Pressemitteilung des BfR vom 1. März 2006 wird offenkundig, dass es zum damaligen Zeitpunkt bereits Treffen mit Vertretern der Industrie gab:

„Das Gespräch zwischen der Kunststoffkommission und Vertretern der Druckfarbenindustrie im BfR hat ergeben, dass sich der Übergang von Stoffen aus Druckfarben auf Lebensmittel durch einen so genannten Abklatscheffekt oder aufgrund von Migration durch das Verpackungsmaterial technologisch derzeit nicht vermeiden lässt. Kurzfristig wird sich diese Situation auch nicht ändern: Die Druckfarbenindustrie setzt zur Erfüllung lebensmittelrechtlicher Anforderungen auf ihre eigene Leitlinie. Danach sollen besonders bedenkliche Substanzen von der Verwendung ausgeschlossen und für andere Stoffe toxikologische Daten vorgelegt werden. Die hierfür vorgesehenen Fristen halten das BfR und die Kunststoffkommission für unakzeptabel: Je nach Menge des zu erwartenden Übergangs der Substanz in Lebensmittel will die Industrie die Daten – insbesondere solche zur Klärung einer eventuell vorhandenen erbgutverändernden Wirkung – erst zwischen 2010 und 2015 vorlegen. Damit wäre sowohl die gesundheitliche Bewertung als auch die Überprüfung auf Einhaltung lebensmittelrechtlicher Anforderungen lange Zeit nicht möglich. (2)

Vier Jahre sind seitdem vergangen, wir haben das Jahr 2010, die Verbraucher sind, wie die aktuelle Pressemeldung offenbart, noch immer Schadstoffen aus Lebensmittelverpackungen ausgesetzt und noch immer setzt man auf „Erkenntnisbedarf“. Das bedeutet, dass der Verbraucher weiterhin auf „Goodwill“ warten muss, bis Änderungen zum Wohle seiner Gesundheit getroffen werden.

Statt Verbraucherschutz, Selbstkontrolle der Industrie

Das BfR teilt in einer Veröffentlichung erläuternd mit, dass es kein spezielles Zulassungsverfahren gibt für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Es gibt aber die bereits erwähnten Anforderungen der EU-Verordnung 1935/2004, die alle Materialien und ihre Bestandteile erfüllen müssen, wenn sie für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden sollen. Die Verantwortung hierfür tragen jedoch die Hersteller selbst.

Sorge hat die Behörde, der die Hände gebunden zu sein scheinen, wie man an einer weiteren Meldung von 2007 sieht. Damals gab das BfR an, dass man eine Regelung auf EU-Ebene für die vielen Stoffe, die durch das Bedrucken von Lebensmittelverpackungen mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen können, für dringend erforderlich hält. Über 1000 Stoffe würden für das Bedrucken von Lebens-mittelverpackungen eingesetzt, so die Behörde für Risikobewertung. (3)

Das BfR ist sich den Reaktionen der Konsumenten, wenn es um schadstoffbelastete Nahrungsmittel geht, durchaus bewusst, wie aus einer Hintergrundinformation für Journalisten deutlich wird. Darin heißt es: „Wenn Lebensmittel Stoffe enthalten, die man als Verbraucher dort nicht erwartet und schon gar nicht gewünscht hat, ist die öffentliche Diskussion schnell auf dem Siedepunkt.“(3)

Verbraucher werden im Regen stehen gelassen

Verwunderlich ist die Reaktion der Verbraucher nicht, von der das BfR berichtet. Der Verbraucher von Heute erwartet, dass Nahrungsmittel frei von krankmachenden Schadstoffen sind. Ihn interessiert es wenig, welche Gründe Hersteller vorbringen, warum in welchem Fertigungsprozess Schadstoffe in die Nahrung übergehen können, er möchte sich darauf verlassen können, dass das, was er isst, seine Gesundheit stärkt, nicht gefährdet. Dem Verbraucher dies abzusprechen, bedeutet, ihm das Vertrauen zu nehmen, das er den verantwortlichen Behörden und den Herstellern in der Nahrungsmittel produzierenden Industrie entgegenbringen möchte.

Es ginge auch anders, die Hersteller müssten nur umschwenken

Dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Lebensmittelverpackungen schadstofffrei oder schadstoffarm zu bedrucken, müsste man vermuten können, wenn man Angebote von Druckereien studiert. Da fallen Begriffe wie: „umweltfreundliche Produktion, lösungsmittelfrei, kein Einsatz von Industriealkohol im Druckprozess, Rapsöl als Bindemittel der Druckfarbe,…“ Es bleibt abzuwarten, ob zunehmender Druck von Seiten der Verbraucher und Verbraucherinitiativen umweltfreundliche und für die Gesundheit unschädliche Lebensmittelverpackungen bei den Nahrungsmittel-produzenten erwirken kann, wenn Behörden dazu seit Jahren nicht im Stande sind.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 9. März 2010

Literatur:

  1. dts, Fachleute besorgt wegen Giftstoffen im Essen, 07.03.2010.
  2. BfR, Druckfarben in Lebensmitteln: Gesundheitliche Bewertung mangels Daten nicht möglich, 06/2006, 01.03.2006.
  3. BfR, Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln, A/2007, 27.04.2007.

Medikament löste Symptomverschlimmerung aus – weitere Nebenwirkungen bis hin zu Suizid möglich

Einen ungewöhnlichen Fall hatten die Ärzte der Abteilung Dermatologie der University Miami zu lösen. Ein 9-jähriger Junge hatte leichte Dermatitis, die allergisch bedingt war. Er bekam ein Medikament, das aber statt zu helfen eine schwere systemische Dermatitis auslöste. Die Ursache war ein Zusatzstoff, wie durch einen Allergietest ermittelt wurde. (1) In anderen Fällen kam es noch weitaus schlimmer. Das amerikanische FDA verlangt auf dem Beipackzettel für Medikamente mit dem Wirkstoff Montekulast seit 2008 u.a. die Angabe eines Warnhinweises auf mögliche suizidale Gedanken und Selbstmordabsicht (Suizidalität). (2,3) Montekulast darf Kindern ab dem 6. Lebensjahr verabreicht werden.

In einer FDA Meldung von Juni 2009 wurden als weitere mögliche Nebenwirkungen u.a. Unruhe, Alpträume, Tremor, Ängste, Aggression, Halluzinationen und Depressionen angeführt. (3) Schon zuvor bat die Behörde Ärzte wie auch Patienten, schwere Nebenwirkungen an FDA MedWatch zu melden. (4)

Inhaltsstoff des Medikaments löst Verschlimmerung aus

Aktuell wurde in der medizinischen Fachzeitschrift Pediatric Dermatology über einen 9-jährigigen Jungen berichtet, der wegen seiner allergisch bedingten Dermatitis Montelukast Kautabletten erhalten hatte. Als die Dermatitis sich drastisch verschlechterte, tippten die Dermatologen auf das Medikament, bzw. einen Inhaltsstoff darin. Sie führten einen Hauttest (Patchtest) durch und stellten fest, dass der Junge unter anderem auf Formaldehyd reagierte. Außerdem wurde der Junge noch auf weitere Chemikalien positiv getestet, was die Ärzte dazu veranlasste, die Diagnose Multiple Chemikaliensensitivität / MCS zu stellen.

Aspartam verstoffwechselt sich zu Formaldehyd

Die positive Reaktion auf Formaldehyd brachte die Ärzte letztendlich darauf, dass ein bestimmter Inhaltsstoff in den Montekulast Kautabletten ursächlich für die Verschlimmerung der Dermatitis war: Aspartam, ein Süßstoff. Der Grund: Im Körper wird der Süßstoff Aspartam zu Formaldehyd metabolisiert

Doppelter Beweis

Für die Mediziner der dermatologischen Abteilung der University of Miami gab es keinen Zweifel, dass der Inhaltsstoff Aspartam ursächlich für die Verschlimmerung der Dermatitis des Jungen gewesen war. Ihre Diagnose wurde zusätzlich bestätigt, als die Dermatitis nach Absetzen der Kautabletten verschwand.

Ein Medikament mit Nebenwirkungen bis hin zu Suizid

Montelukast Kautabletten werden in erster Linie Kindern zur Vorbeugung gegen Asthma, dessen Langzeitbehandlung und gegen allergisches Asthma verabreicht. In seltneren Fällen auch gegen Dermatitis. Die Nebenwirkungen, die im vorgenannten Fallbeispiel zur Absetzung des Medikaments führten, waren vergleichsweise gering, verglichen mit den möglichen Nebenwirkungen, deren Nennung die amerikanische Kontrollbehörde für Arzneimittel – FDA als Warnhinweis auf Beipackzetteln verlangt.

Seit 2008 muss als Warnung aufgeführt werden, dass Montekulast Kautabletten (Singulair) psychiatrische Erkrankungen, Ängste, Depressionen und Suizidabsichten, als auch Suizid hervorrufen können. (5)

Weitere Hinweise und internationale Markennamen von Medikamenten die Montelukast enthalten, sind u.a. dem Merck Manual zu entnehmen.

Das FDA gab die Meldung zur Pflicht warnender Hinweise hinsichtlich möglicher neuropsychiatrischer Nebenwirkungen, sowie möglichem Suizidverhalten, auch für Tabletten mit dem Inhaltsstoff, sowie auf Oral-Granulat aus.

Auch in Deutschland erhältlich

Asthmamedikamente mit dem Wirkstoff Montekulast, ein Leukotrin-Rezeptor-Antagonist, sind auch in Deutschland erhältlich. Das deutsche Ärzteblatt (DÄ) berichte im Januar 2009 über Montekulast und erläuterte die Position der FDA. Das DÄ legte dar, dass die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde auf den Beibehalt der Warnhinweise beharre, trotz der Einwände der Hersteller, dass der Vorwurf, das Medikament könne Suizidabsichten hervorrufen, in Studien nicht bewiesen worden sei. Das DÄ beruft sich auf eine Meldung des FDA, worin die Behörde mitteilte, dass die Studien nicht darauf ausgelegt gewesen seien, um nach neuropsychiatrischen Komplikationen zu suchen und dass bei einigen Zwischenfällen mit Montekulast die klinischen Details mit einer medikamenteninduzierten Wirkung konsistent gewesen seien. (6)

Konträre Meinung, Warnung auf Beipackzettel

Deutsche Experten hatten teilweise eine andere Meinung zu Montekulast. In der Süddeutschen Zeitung bezeichnete Prof. Johannes Ring von der TU München das Medikament noch Ende März 2008 als „echten Fortschritt“.

Der Warnhinweis auf mögliches suizidales Denken und Suizidalität ist auch auf deutschen und österreichischen Beipackzetteln zu finden. Ungeachtet der genannten schweren Nebenwirkungen, die möglicherweise bei Kindern eintreten können, kann Montekulast im deutschsprachigen Internet derzeit rezeptfrei erworben werden.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 7. März 2010

Literatur:

  1. Castanedo-Tardan MP, González ME, Connelly EA, Giordano K, Jacob SE., Systematized contact dermatitis and montelukast in an atopic boy, Pediatr Dermatol. 2009 Nov 1;26(6):739-43.
  2. FDA, Singulair (montelukast sodium) Tablet, Chewable, Detailed View: Safety Labeling Changes Approved By FDA Center for Drug Evaluation and Research (CDER) – April 2008
  3. FDA, Updated Information on Leukotriene Inhibitors: Montelukast (marketed as Singulair), Zafirlukast (marketed as Accolate), and Zileuton (marketed as Zyflo and Zyflo CR), 28.8.2009 und 12.06.2009 (letztes Seitenupdate 05.01.2010)
  4. FDA, Follow-up to the March 27, 2008 Communication about the Ongoing Safety Review of Montelukast (Singulair), 13.01.2009
  5. FDA, Early Communication About an Ongoing Safety Review of Montelukast (Singulair), 23.03.2008
  6. Deutsches Ärzteblatt, FDA bewertet Suizidrisiko von Asthmamedikamenten, 14. Januar 2009

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Gericht spricht Schmerzengeld wegen Explosion von Toilettenspray zu

Auf der Betriebstoilette eines Essener Supermarktes wurden zwei Dosen Raumduftspray von einem Angestellten durch Lüftungsschlitze in eine Toilette versprüht. Es kam zu einer Detonation, weil sich das Spray entzündete. Ein Mitarbeiter wurde dadurch sehr schwer verletzt, weil es geschah, während er die Toilette benutze. Die Detonation des Luft-Gas-Gemischs verwüstete mehrere Räume und ließ Fensterscheiben zu Bruch gehen. Auch der Kollege der das Toilettenspray versprüht hatte wurde verletzt. Der Arbeitnehmer, der lebensgefährliche Brandverletzungen davongetragen hatte, klagte vor dem Arbeitsgericht Oberhausen gegen den Kollegen.

Das Gericht hat am 19. Februar der Klage stattgegeben und dem Mann 20 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zwei Zeugen hatten bestätigt, dass der Beklagte die Raumduftsprays damals im Jahr 2006 versprüht hatten. Das Gericht gelangte durch die Zeugenvernehmung zu der Auffassung, dass der Beklagte für die Explosion verantwortlich gewesen war. Weshalb sich das Raumspray letztendlich entzündete, konnte nicht ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Essen war am Versuch gescheitert herauszubekommen, ob sich das Gemisch entzündet hatte, weil der Kläger auf der Toilette geraucht hatte oder ob ein Zündfunke einer SMS, die der Mann auf der Toilette empfing, ausgereicht hatte.

Dänisches Parlament bespricht Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe

Der mehrjährige massive Kampf durch die beiden dänischen Selbsthilfegruppen für Chemikaliensensible, MCS-SHG e.V. und MCS-Danmark für die Einführung einer Regelung für Duftstoffe in Dänemark, u.a. im Gesundheitswesen, trägt nun Früchte:

Im dänischen Parlament wird heute, am 23. Februar um 13 Uhr ein Gesetzesentwurf der SF (Abk. von „Sozialistische Volkspartei“) behandelt: „Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe in Krankenhäusern und Kindertagesstätten“.

Die von MCS-Danmark formulierte „Duftpolitik“ schuf die Grundlage für den Gesetzesentwurf. Diese Initiative erfolgte im Anschluss an eine Eingabe von MCS-Danmark vom November 2009 im dänischen Parlament. Die Eingabe war dem Ausschuss für Umwelt und Planung und dem Ausschuss für Gesundheit vorgelegt worden. Die beiden dänischen Organisationen ließen heute Morgen verlauten: „Wir sind superfroh, dass dieser Kampf nun endlich Früchte tragen wird!“

SF hat Unterstützung von den Sozialdemokraten, der kleinen sozial-liberalen Partei und Radikale Ventre, die alle drei in der Opposition zur bürgerlichen Regierung stehen.

Einige der Vorstandsmitglieder von MCS-Danmark werden heute bei dieser ersten Behandlung des Gesetzesentwurfs anwesend sein.

Autor: Dorte Pugliese für CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2010

Konsequenter Gesundheitsschutz: Ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit

In New York wird gerade ein Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen, in Parks und an Stränden ausgearbeitet. Einige andere Städte in den USAKanada und anderen Ländern haben bereits ein striktes Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Für Raucher bleiben dort nur noch die eigenen vier Wände und das eigene Auto zum Frönen ihrer gesundheitsschädlichen Sucht. In manchen Ländern ist es sogar verboten im eigenen Auto zu rauchen, wenn sich darin Insassen unter 18 Jahren befinden.

Asthmatiker und vor allem Menschen, die an Chemikalien-Sensitivität (MCS) leiden, haben es in der Öffentlichkeit schwer. Seit in Deutschland das Rauchverbot in Innenräumen in Kraft getreten ist, stellen sich viele Raucher vor öffentliche Gebäude, Restaurants oder Geschäften, um zu rauchen. Auch in den Fußgängerzonen sieht man vermehrt Raucher. In manches Krankenhaus gelangt man nur noch durch ein „Spalier“ von Rauchern, die sich direkt vor dem Eingang um einen extra aufgestellten riesigen Ascher positioniert haben.

Thommy’s Blogfrage der Woche:

  • Sollte es ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit geben?
  • Wie schränkt Euch das Rauchen anderer in Innenstädten, vor Geschäften, Behörden etc. ein?
  • Wie schützt Ihr Euch vor dem Zigarettenrauch anderer?
  • Wurde ein Raucher bereits ausfallend zu Euch, nachdem Ihr ihn darauf hingewiesen habt, dass sein Zigarettenrauch Euch schadet und krank macht?
  • Habt Ihr Euch schon einmal bei Restaurantbesitzern, Geschäftsinhabern, Behörden oder Krankenhausbetreibern beschwert wegen der Ascher vor dem Gebäude?

Hey Taxi, aber bitte duftfrei – das ist Gesetz

Die gelben Taxi’s – Yellow Cab’s – sind für New York ein Synonym, so wie es die Freiheitsstatue ist. Ohne die gelbschwarzen Taxis läuft nichts. Wer ein wenig Geld hat nutzt sie statt der U-Bahn, weil es wesentlich sicherer und bequemer ist. Steigt man in ein New Yorker Taxi ein, hat man Rechte als Passagier, die uns nur staunen lassen.

Während man in Deutschland, wenn man Probleme mit Duftstoffen oder Chemikalien hat, erst den Taxiservice anrufen muss und ausführlich über Allergien und ob nicht – oder doch debattieren muss, ist es in New York per Gesetz geregelt, dass ein Taxi saubere Luft im Innenraum haben muss. Dazu zählt auch, dass der Wagen nicht nach Zigarettenrauch riecht. Oder, dass die Luft im Fahrgastraum duftfrei zu sein hat. Keine Chance also für den Fahrer, ein aufdringliches After Shave aufzulegen oder sich den Rückspiegel mit penetrant riechenden Duftbäumen zu verzieren.

Noch eins ist per Gesetz verboten: Dass der Fahrer mit dem Handy telefoniert, egal ob mit oder ohne Headset. Das Radio hat ebenfalls aus zu bleiben und ein Hupkonzert, wenn der Fahrer sich über die Schlange vor ihm ärgert, ist ebenfalls auf der ´“Don’t Liste“.

Wenn es zu warm oder zu kalt ist im Cab, nur sagen, der Fahrer muss die Temperatur den Wünschen des Passagiers anpassen.

Und sollte das alles nicht klappen, weil der Cab-Fahrer bereits die Nase voll hat von nörgelnden Bankern und nervigen Touris – es ist auch per Gesetz geregelt, dass dann das Trinkgeld verweigert werden kann.

Autor: Thommy, CSN – Chemical Sensitivity Network, 10. Februar 2010

Literatur: City of New York, Taxicab Rider Bill of Rights, Livery Rider Rights, 2010

Resonanz des Finanzministeriums zur Beschwerde über Problematik durch Duftbriefmarken

Als werbewirksame Besonderheit wurden den diesjährigen Wohlfahrtsbriefmarken Duftstoffe zugefügt. Für Behinderte, die unter Asthma, Duftstoffallergie, Chemikalien-Sensitivität leiden, ist ein solcher Duftstoffzusatz problematisch. Grenzwerte gelten für diese Personengruppen nicht, denn ihre Beschwerden werden häufig weit darunter, oft schon von Spuren bestimmter Substanzen, ausgelöst.

CSN wies am 11. Januar in einem Offenen Brief auf die besondere Problematik hin und bat um Stellungnahme. Das Schreiben war an Bundespräsident Dr. Horst Köhler, Frau Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg und Herr Dr. Wolfgang Schäuble gerichtet. Bis heute wurde keine Antwort darauf erteilt.

Eine Aktivistin, die sich ebenfalls an der Verbreitung der Duftbriefmarken störte, weil sie gesundheitliche Beeinträchtigung für Allergiker und Chemikaliensensible befürchtet, meldete sich ebenfalls zu Wort. Sie erhielt jetzt die nachfolgende Antwort vom Finanzministerium. Daraus ist zu erkennen, dass man die eigentliche zugrundeliegende Problematik in keiner Weise verstanden hat.

Antwort des Finanzministeriums, Referat Postwertzeichen:

Sonderpostwertzeichen-Serie „Für die Wohlfahrtspflege“ des Jahres 2010 Apfel, Erdbeere, Zitrone, Heidelbeere

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Januar 2010, mit dem Sie die Sonderpostwertzeichen-Serie „Für die Wohlfahrtspflege“ des Jahres 2010 ansprechen.

Die Idee für Duftmarken ist nur bei den Deutschlandmarken neu, im internationalen Postverkehr und auch bei einem weiteren in Deutschland tätigen Postdienstleister sind Duftbriefmarken schon seit längerem in Gebrauch.

Ich möchte Ihnen versichern, dass wir uns als Herausgeber im Vorfeld der Ausgabe intensiv damit beschäftigt haben, möglichst alle Belange – selbstverständlich auch die der Allergiker – umfassend zu berücksichtigen. Gerne informiere ich Sie darüber, welche Maßnahmen wir zum Schutz besonders empfindlich veranlagter Menschen getroffen haben.

Vor der Herausgabe dieser Briefmarken sind selbstverständlich die Empfehlungen des Umweltbundesamtes herangezogen worden. Zudem sind die Duftstoffbriefmarken von einem neutralen Institut auf ihren allergenen Gehalt und die Einhaltung üblicher Grenzwerte von bekannten allergenen Stoffen hin untersucht worden. Bei der Beschaffung  der verwendeten Duftöle wurde darauf geachtet, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten sind und Grenzwerte allergener Stoffe vergleichbarer Produkte nicht überschritten werden.

Die Menge an Duftfreisetzung ist sehr gering, da in den aufgedruckten kleinen Duftkapseln nur geringste Mengen an Öl enthalten sind. Hinzu kommt, dass beim Darrüberstreichen nur ein Teil der Kapseln den Duft freisetzen. Die Kontaktzeit mit der Duftfläche ist im Regelfall sehr kurz, so dass ein dauerhafter Einfluss auf die Haut ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen sind auf größeren Gebinden, bei denen der Empfänger eine Vielzahl von Briefmarken und damit ein größeres Duftstoffpotential erwirbt, entsprechende Hinweise – vergleichbar der bei Kosmetikartikeln- aufgedruckt worden.

Im Rahmen der Briefbeförderung kann es durch den Bearbeitungsvorgang in den Briefverteil- und Stempelanlagen zu einer sehr geringen  Aktivierung der Duftkapseln kommen. Die Übertragung der Duftstoffe auf  andere Briefsendungen kann als unbedeutend angesehen werden. Im täglichen Sendungsstrom von ca. 70 Mio. Briefen ist der Anteil von Sendungen, die mit duftenden „Wohlfahrtsmarken“ freigemacht sind, minimal.

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der hergestellten Postwertzeichen wird von Philatelisten postfrisch gesammelt und nicht zur Freimachung verwendet.

Als Absender haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, andere Briefmarken ohne solchen Duftstoffzusatz, zu verwenden. Denn alle übrigen vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Briefmarken sind weiterhin duftstofffrei.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Timo Sur

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Timo Sur, M.A.

Bundesministerium der Finanzen

Leitungsstab

Referat Postwertzeichen

Berlin

US Top-Wissenschaftler – Martin L. Pall – hält elf Vorträge über MCS und Umweltkrankheiten in fünf Europäischen Ländern

Gastbeitrag von Martin L. Pall, Professor Emeritus für Biochemie und Medizinischer Grundlagenforschung, Washington State University und Forschungsleiter der Tenth Paradigm Research Group über seine Vortragsreise quer durch Europa im Frühling:

Ich werde beginnend mit dem 10. April elf Vorträge in fünf europäischen Ländern halten, alle über den NO/ONOO Zyklus. Neun davon wurden so geplant, dass sie sich mit meiner Reise nach Europa decken, darunter einige Konferenzen. Die Vorträge sind folgendermaßen vorgesehen:

Ich werde mit einem ganztägigen Workshop in Berlin beginnen, der von mir und auch Dr. Ohnsorge veranstaltet wird. Meine Präsentation wird simultan ins Deutsche übersetzt. Ich werde nur über Multiple Chemical Sensitivity (MCS) sprechen und über deren Therapie und werde möglicherweise noch andere Themen erörtern, die durch meinen Vortrag in London abgedeckt werden, der anschließend stattfinden wird.

In London werde ich drei 90-minütige Vorträge halten, zusammen insgesamt 4 1/2 Stunden, alle an der Royal Society of Medicine (Königliche Academy für Medizin), einem der der angesehensten Stätten der Welt. Der erste Vortrag wird sich auf die Mechanismen des NO/ONOO Kreislaufs fokussieren und welche Rolle er in der Ätiologie von CFS/ME und auch Fibromyalgie spielt. Der zweite Vortrag wird sich darauf ausrichten, wie dieser gleiche Mechanismus MCS erklärt und auch die drei klassischen neurodegenerativen Erkrankungen: Alzheimer, Parkinson und ALS. Die drei neurodegenerativen Krankheiten werden auch in meinem Buch „Explaining, unexplained illnesses“ (Erklärung, unerklärter Krankheiten) als offensichtliche NO/ONOO-Zyklus Krankheiten diskutiert, aber es gibt erhebliche neue Beweise, dass es weitere Stützpfeiler gibt.

Konkret gibt es zwingende Beweise dafür, dass die vier Besonderheiten, die Bildung von Amyloid-beta-Protein (A-beta) bei Alzheimer, die Bildung von hyperphosphoryliertem Tau-Protein hervorruft, was zu neuro-fibrillären Durcheinander führt (auch Alzheimer), die Entstehung von Lewy-Körperchen (Parkinson) und der Bildung von Neurofilament Komplexen (ALS) werden alle unter dem Einfluss von NO/ONOO-Zyklus-Elementen gebildet, von denen Peroxynitrit das Wichtigste ist, aber einige andere ebenfalls eine Rolle spielen. Was interessant ist, ist, dass sowohl A-beta-Komplexe und Neurofilament Komplexe einwirken, was wiederum NO/ONOO-Zyklus Elemente ansteigen lässt und daher als Gewebe-spezifische Elemente des Zyklus fungiert. Neuere Untersuchungen der A-beta-Komplexe haben den Mechanismus, mit dem dies geschieht, erläutert.

Der dritte Vortrag an der Royal Society of Medicine wird vollständig über Therapie handeln – wie wir den NO/ONOO Zyklus herunterregulieren können.

Dann fliege ich am Morgen des 17. April für eine Präsentation weiter nach Rom, später am Tag dann nach Catania/Sizilien für ein Meeting über MCS. Dieses Meeting wurde ebenfalls so geplant, dass es sich in meine Europareise einfügt und ist die erste Veranstaltung, die bisher in Italien über MCS abgehalten wurde. Dann kehre ich nach Rom zurück für ein zwangloses Treffen mit Leuten am National Institute of Health um die Mechanismen von MCS zu diskutieren. Die Situation in Italien hat sich auf erstaunliche Weise gewandelt, verglichen mit der Situation als ich dort im November 2008 besuchte. Zu dieser Zeit gab ich Vorträge an der medizinischen Fakultät in Brescia in Norditalien und auch in Rom, und mir wurde dort berichtet, dass die Situation bezüglich MCS regelrecht barbarisch sei, mit Ärzten, die zur Rechenschaft gezogen und für die Behandlung ihrer Patienten mit MCS ins Gefängnis geworfen wurden. Vielleicht, aber nur vielleicht, habe ich die Situation in diesem Land innerhalb 1 1/2 Jahren gedreht? Wir können nur hoffen.

Von Rom aus fliege ich nach Paris, um bei einer Veranstaltung über MCS zu sprechen. Dieses Meeting ist die erste Veranstaltung, die jemals über MCS in Frankreich gehalten wurde und auch hier wurde es so eingerichtet, dass sie sich in meine Europareise einfügt. Es folgt ein Vortrag, den ich bei einem umweltmedizinischen Meeting in Aix-en-Provence im vergangenen April gab. Dieser letztere Vortrag war der erste Vortrag, der je beim französischen umweltmedizinischen Kongress gehalten wurde. Eine Veranstaltung, bei der in der Vergangenheit größtenteils umweltbedingte Karzinogenese dominierte. Die Situation in Frankreich hat sich auf andere Art und Weise dramatisch gewandelt. Meine Veröffentlichung auf meiner Webseite über MCS wurde ins Deutsche und Französische übersetzt und die Rückmeldungen aus beiden Ländern waren beeindruckend. Die französische Fachgesellschaft der Allergologen bat um Erlaubnis, ob sie die französische Übersetzung auf ihrer Webseite einstellen dürfe und hat die Erlaubnis auch bekommen. Beide, die französische und die deutsche Übersetzung, wurden auf mehreren Webseiten eingestellt.

Nach dem Paris Meeting gehe ich nach Würzburg für eine weitere Veranstaltung – eine, die bereits geplant war. Ich wurde ausdrücklich gebeten, zwei Vorträge zu halten – einen über Alzheimer, Parkinson und ALS als NO/ONOO-Zyklus Erkrankungen – dies wird sich sehr aus dem Material ergeben, dass ich zu diesem Thema für das London Meeting umrissen habe. Ich wurde auch noch gefragt, einen Vortrag über Therapie zu geben – wie wir den NO/ONOO Zyklus herunterregulieren können.

Nach der Veranstaltung in Würzburg ist Madrid an der Reihe, das letzte Meeting auf meiner Reise. Ich bin mir noch nicht ganz sicher über was ich auf dieser Veranstaltung sprechen werde, aber ich tendiere dazu, über exzessive NMDA Aktivität als ein häufiger „Zielpunkt“ einer großen Anzahl von Umweltchemikalien zu sprechen. Dies ist, in einiger Hinsicht, das wichtigste neue Verständnis, das sich aus meinem kürzlich veröffentlichten großen MCS Review ergab – dass eine große Anzahl von Umwelt-Schadstoffen allesamt einen Anstieg der NMDA Aktivität produzieren und gezeigt haben, dass ihre toxischen Reaktionen größtenteils durch NMDA Antagonisten reduziert werden. Bisher gab es zwei Hauptzielpunkte für Giftstoffe – etwas, was als Genotoxizität für viele Karzinogene genannt wurde – und ein zweiter, endokrine Störung. Somit ist dies ein dritter Hauptzielpunkt, und er ist mit ziemlicher Sicherheit wichtiger als endokrine Störung, in Bezug auf seine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit.

Ich hatte eine wundervolle Reise nach Europa im November 2008, die Tour, auf der ich in sechs Ländern sprach, endende damit, dass ich als einziger Nicht-Europäer zu einer besonderen Sitzung über Umweltmedizin im EU-Parlament eingeladen wurde. Aber diese nächste Reise verspricht noch vielversprechender zu werden.

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 7. Feb. 2010

Kontakt:

Martin L. (Marty) Pall

Professor Emeritus für Biochemie und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University

503-232-3883

martin_pall@wsu.edu

www.thetenthparadigm.org

Deutschsprachige Webseite: Martin Pall

Weitere CSN Blogs über die Arbeit von Prof. Martin Pall:

Das Spanische Gesundheitsministerium traf sich mit MCS-Selbsthilfeorganisationen

Am 04. Februar 2010 fand das Treffen zur Bestandsaufnahme der Situation von Menschen, die in Spanien an Multiple Chemical Sensitivity leiden, mit dem Gesundheitsministerium statt.

Herr José Martínez Olmos, der Generalsekretär des Gesundheitsministeriums und Herr Alberto Infante Campos, der Generaldirektor der Ordenación Profesional aus Nationalem Gesundheitssystem SNS (Sistema Nacional de Salud) und oberster Aufsichtsbehörde, nahmen an dem Treffen als Vertreter des spanischen Gesundheitsministeriums teil. Von fast jeder MCS-SHG war ein Vertreter anwesend, sowie Rechtsanwalt Jaume Cortés von Colectivo Ronda und Dr. Pablo Arnold, ein auf MCS spezialisierter Immunologe.

* ACAF: Cristina Montané

* AFCISQUIM: María Roldán

* Alas de Mariposa- SQM: Tránsito Rodríguez

* ALTEA – SQM: Cristobalina Bejarano

* APQUIRA: Mª Carmen Gómez de Bonilla

* AQUA: Mario Arias

* ASQUIFYDE: Francisca Gutiérrez

* AVASFASEM-AVASQ: Francisca García

* ENA: Laura Domínguez

* MERCURIADOS: Mª Carmen Miravete

* Plataforma Estatal Contra la Contaminación Ambiental: Minerva Palomar

* PLATAFORMA PARA LA FM , SFC, SQM, reivindicación de derechos, Asociación Nacional: Elena Navarro

Petition der Selbsthilfegruppen

Ein unter Leitung von David Palma erarbeitetes Petitionspapier wurde übergeben. Dieses Dokument wurde von folgenden Personen unterzeichnet:

* ABAF: Margarita Pascual

* ACAF: Maite Ribera

* AFCISQUIM: María Roldán

* Alas de Mariposa- SQM: Irene Escudero

* ALTEA – SQM: Cristobalina Bejarano

* APQUIRA: Mª Carmen Gómez de Bonilla

* AQUA: Mario Arias

* ASQUIFYDE: Francisca Gutiérrez

* AVASFASEM-AVASQ: Francisca García

* ENA: Rosa de Gabriel

* MERCURIADOS: Servando Pérez

* Plataforma Estatal Contra la Contaminación Ambiental: Minerva Palomar

* PLATAFORMA PARA LA FM SFC, SQM, reivindicación de derechos, Asociación Nacional: Elena Navarro

* Eva Caballé

Zur Veranschaulichung, was MCS-Kranke in Spanien erleiden müssen, wurde ein Exemplar des Buches „Una vida rota por la Sensibilidad Química Múltiple“ („Vermisst: Ein durch Multiple Chemical Sensitivity zerstörtes Leben“) im Namen der Autorin Eva Caballé, die nicht am Treffen teilnehmen konnte, ebenfalls überreicht.

Das Treffen mit dem Gesundheitsministerium bedeutete zwar nur eine Anerkennung von Minimalstandards durch das Ministerium, für die MCS-Kranken verbindet sich damit jedoch eine große Hoffnung.

Vertreter des Gesundheitsministeriums hatten sich bereit erklärt, innerhalb von zwei Wochen Selbsthilfegruppen zu kontaktieren, um sich gemeinsam auf Experten zu verständigen, die ein wissenschaftliches Komitee zur Erstellung eines Konsenspapiers über MCS bilden sollten. Sie haben mitgeteilt, dies wäre der erste Schritt, der die Aufnahme von MCS in das Spanische Alphabet des ICD-10, d.h. die offizielle Anerkennung dieser Erkrankung, in Spanien ermöglicht. Später müssen hierfür Leitlinien angefertigt werden

Alle, die an diesem Vorgang beteiligt waren, sind über das Ergebnis des Treffens begeistert, denn nun stehen uns die Türen offen, um eine Anerkennung von Multiple Chemical Sensitivity in Spanien zu erreichen und um zu bewirken, dass MCS-Kranke die gleichen Rechte wie andere chronisch Kranke haben.

Autoren: Eva Caballé, David Palma, NoFun Blog, 4. Februar 2010

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