Gericht spricht Schmerzengeld wegen Explosion von Toilettenspray zu

Auf der Betriebstoilette eines Essener Supermarktes wurden zwei Dosen Raumduftspray von einem Angestellten durch Lüftungsschlitze in eine Toilette versprüht. Es kam zu einer Detonation, weil sich das Spray entzündete. Ein Mitarbeiter wurde dadurch sehr schwer verletzt, weil es geschah, während er die Toilette benutze. Die Detonation des Luft-Gas-Gemischs verwüstete mehrere Räume und ließ Fensterscheiben zu Bruch gehen. Auch der Kollege der das Toilettenspray versprüht hatte wurde verletzt. Der Arbeitnehmer, der lebensgefährliche Brandverletzungen davongetragen hatte, klagte vor dem Arbeitsgericht Oberhausen gegen den Kollegen.

Das Gericht hat am 19. Februar der Klage stattgegeben und dem Mann 20 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zwei Zeugen hatten bestätigt, dass der Beklagte die Raumduftsprays damals im Jahr 2006 versprüht hatten. Das Gericht gelangte durch die Zeugenvernehmung zu der Auffassung, dass der Beklagte für die Explosion verantwortlich gewesen war. Weshalb sich das Raumspray letztendlich entzündete, konnte nicht ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Essen war am Versuch gescheitert herauszubekommen, ob sich das Gemisch entzündet hatte, weil der Kläger auf der Toilette geraucht hatte oder ob ein Zündfunke einer SMS, die der Mann auf der Toilette empfing, ausgereicht hatte.

Ein Kommentar zu “Gericht spricht Schmerzengeld wegen Explosion von Toilettenspray zu”

  1. X-Faktor 25. Februar 2010 um 17:06

    Da kann man mal wieder sehen, es wird viel zu sorglos mit Parfüm und parfümierten Produkten umgegangen.

    Meldungen darüber, dass Duftstoffe eine Gefahr für unsere Gesundheit sind, sind in letzter Zeit verstärkt in den Medien anzutreffen. Aber wie man sieht, stellen Duftstoffe zugleich eine Gefahr für die Gesellschaft und sogar für Leib und Leben dar.

    XXX

Kommentar abgeben: