Schulen: Umweltbundesamt gibt Tipps, um Fehler bei Renovierungsarbeiten zu vermeiden

Endlich werden Schulen gesünder

 

Schulen in denen Schüler und Lehrer reihenweise durch Schadstoffe oder Schimmel krank wurden, gibt es quer durch ganz Deutschland. An mancher Schule tobt ein jahrelanger Kampf, ob das PCB, Lösungsmittel, Holzschutzmittel oder die vorhandene Schimmelbelastung zumutbar sind oder nicht. Im Zuge des Konjunkturprogramms soll auch für Verbesserung der Innenraumluft an Schulen gesorgt werden, wie der nachfolgende Pressemitteilung des Umweltbundesamtes zu entnehmen ist: 

Pressemitteilung des UBA – Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 09.11.2009 

Konjunkturprogramm hilft auch Schulen
Umweltbundesamt gibt Tipps, Fehler bei Renovierungsarbeiten in Schulen zu vermeiden

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern dürfen sich auf baldige Sanierungsarbeiten in ihren Schulen freuen. Geld aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung soll die Lernbedingungen vor allem in älteren Schulgebäuden verbessern. Die für Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten bereitgestellten Bundesmittel machen Schulen nicht nur schöner. Sie sollen auch für gute Luft beim Lernen sorgen. Voraussetzung dafür ist jedoch die richtige Materialauswahl durch die öffentlichen Beschaffungsstellen. Sonst kann es auch unangenehme Gerüche geben – hervorgerufen durch erhöhte Emissionen flüchtiger und schwerflüchtiger organischer Stoffe. Diese wiederum können Ursache für Konzentrationsschwäche sowie Kopfschmerzen sein. 

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, sich bei Renovierungsarbeiten am „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ zu orientieren. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA hat diese Publikation 2009 umfassend überarbeitet. Der Leitfaden gibt Tipps, wie die Schulen umweltfreundlich und gesundheitsbewusst saniert und dabei wirtschaftlich aufgewertet werden können. Er erleichtert es den Verantwortlichen – sowohl den Baubetrieben als auch den Schulleitern – dauerhaft gutes Raumklima zu schaffen. Voraussetzung sind eine fachliche Bauausführung – auch unter Beachtung möglicher Schadstoffe in der vorhandenen Bausubstanz – sowie der Einsatz geeigneter Materialien und Produkte. 

Für gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte ist das Umweltzeichen Blauer Engel ein zuverlässiger Wegweiser. Der Blaue Engel wurde beispielsweise für folgende Produkte vergeben: Parkett-, Laminat- und Linoleumböden, elastische Fußbodenbeläge, Fugendichtstoffe, Klebstoffe für Böden, Schall- und Wärmedämm-Material, Holzwerkstoffe, Raufaser, Lacke und Wandfarben. Der Einsatz dieser Produkte muss jedoch auch aufeinander abgestimmt sein. Die Baubetriebe sollten darauf achten, dass zum Beispiel Kleber und Bodenbelag keine reaktionsbedingten Ausgasungen verursachen. 

Renovieren mit emissionsarmen Produkten ist eine wichtige Voraussetzung für gesunde Luft in Klassenzimmern – auch, wenn diese Produktgruppen in der Anschaffung zunächst etwas teurer sind. Ein nachträgliches Beseitigen von Renovierungs- oder Modernisierungsmängeln verursacht höhere Kosten, so die Erfahrungen in betroffenen Schulen. 

Treten nach der Renovierung bei den Schülern Kopfschmerzen, müde Augen und Konzentrationsschwäche auf, wirkt dies dem angestrebten Lernerfolg entgegen und verursacht auch Kosten an anderer Stelle, etwa zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Einbeziehung von Umweltkriterien in die öffentliche Auftragsvergabe ist mittlerweile zweifelsfrei zulässig. Diese veränderte Rechtslage ist allerdings vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beschaffungsstellen und den Gemeinden noch nicht bekannt. 

Die folgenden Publikationen des UBA stehen zum kostenlosen Download bereit, geben Tipps und bieten Orientierung: 

Quelle: Presseinformation des UBA, Konjunkturprogramm hilft auch Schulen, Dessau-Roßlau, 09.11.2009

CSN Artikel zum Thema Schulen:

  • 5 Kommentare zu “Schulen: Umweltbundesamt gibt Tipps, um Fehler bei Renovierungsarbeiten zu vermeiden”

    1. Energiefox 11. November 2009 um 11:56

      Prima Bericht,
      der Staat bzw. die Bundesländer sollten in Schulen sowie öffentlichen Bauten eine Vorbildfunktion erfüllen und so wie im Bericht erwähnt wird nur emissionsarme Produkte zulassen. Letztlich ist es sogar sehr effizient so zu bauen, es braucht nicht nachträglich teuer saniert werden. Leider im Bauwesen wird noch viel Pfusch fabriziert und eine vernüftige Absprache der verschiedenen Firmen untereinander findet nicht statt.
      Gruß Energiefox

    2. Domiseda 11. November 2009 um 13:00

      Leider ist die Realität bei Renovierungsarbeiten im Schulbereich weit entfernt von diesen Tipps des Umweltbundesamts. Den Blauen Engel als „zuverlässigen Wegweiser“ halte ich für völlig unzureichend und wenig maßgebend.

    3. Juliane 11. November 2009 um 13:24

      „Die Einbeziehung von Umweltkriterien in die öffentliche Auftragsvergabe ist mittlerweile zweifelsfrei zulässig. Diese veränderte Rechtslage ist allerdings vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beschaffungsstellen und den Gemeinden noch nicht bekannt,“
      schreibt das UBA.

      Und in der Publikation „Umweltfreundliche Beschaffung – Ökologische & wirtschaftliche Potenziale rechtlich zulässig nutzen“ kann man dann lesen:

      „So kann der Auftraggeber beispielsweise verlangen, dass ein Produkt aus bestimmten Material (zum Beispiel Holz statt Plasik) besteht oder bestimmte Inhaltsstoffe nicht enthält (z.B. bestimmte Chemikalien)“

      Seite 7

      „Kriterien, die bei der Ausschreibung von Reinigungsmitteln einfließen können“ Duftstoffe: Das Produkt darf keine Duftstoffe mit Nitromoschus- oder polyzyklischen Moschusverbindungen enthalten“

      Seite 48

      http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3687.pdf

      Ja klar, was könnte man nicht alles in die Ausschreibung einfließen lassen.
      Aber in der Realität sieht das leider ganz anders aus. Da muss dann das kostengünstigste ausgewählt werden oder das, was dem Schwager des Bürgermeisters Gewinn bringt.

      Es gibt eigentlich nur einen gangbaren Weg:

      Chemikalien, die Mensch und Umwelt belasten müssen verboten werden.
      Ihre Produktion muss verboten werden und die Einfuhr solcher Produkte ebenfalls.

      Das UBA hat ja auch schon mal so ein Papier über Duftstoffe erarbeitet.
      Das hindert aber Niemand, das Land weiter in Duftwolken versinken zu lassen.

      Ja noch nicht mal die Beduftung von Schülern von „Dufte Schule“ wurde unterbunden.

      Also: Ohne Gesetze geht es halt nicht.

      Bei Schulen sollte man einen TÜV einführen: Innenraumluftmessungen bei jedem Neubau und jeder Sanierung. Ist die Luft sauber, kann unterrichtet werden. Ansonsten muss nachgebessert werden, bis die Luft sauber ist. Und natürlich sollte man auch alle Schulgebäude flächendeckend durchmessen.

      Ob das Einer wagen würde?

      Zur Erinnerung:

      „Ich sage immer, lasst den alten Kram ruhen. Wir haben nur eine begrenzte Menge an Geld”.

      Frau Dr. Elke Rosskamp, Institut für Wasser, Boden, Luft des Umweltbundesamtes weiß wovon sie spricht, wenn sie auf den “alten Kram” und die “begrenzte Menge an Geld” hinweist. Schließlich war sie federführende Toxikologin in der ehemaligen Arbeitsgruppe PCB auf Bundesebene für das ehemalige Bundesgesundheitsamt. (Zitat Ökotest 8/2000).

    4. Eike 12. November 2009 um 19:10

      Es ist begrüßenswert, dass das UBA darauf hinweist, bei Schulsanierungen „emissionsarme“ Produkte zu verwenden.
      Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sind jedoch nicht immer ein zuverlässiger Wegweiser.

      Dies betrifft vor allen Dingen BODENBELAGSKLEBER.

      Die Aufschrift „lösemittel-frei“ besagt nämlich nicht unbedingt, dass das Produkt „frei von Lösemitteln“ ist.
      Dies hängt damit zusammen, dass Lösemittel, die einen Siedepunkt über 200 Grad haben (sogenannte „Hochsieder“), nicht mehr als Lösemittel deklariert werden müssen.
      Im Internet ist unter „http://agoef.de/agoef/schadstoffe/geruchsbelastung_bodenbelagskleber.html“ Folgendes zu finden:

      Langanhaltende Geruchsbelastung aus Bodenbelagsklebern

      AUSZUG:

      Beim Verkleben von Fußbodenbelägen können gesundheitsschädliche Lösemittel ausgasen.

      NEUERE Bodenbelagskleber (Anmerkung: z.B.D1 Kleber- Dispersionskleber)enthalten Lösemittel, die sehr langsam verdunsten und über deren Giftigkeit nur wenig bekannt ist.
      Diese sogenannten „Hochsieder“ können jedoch jahrelang intensive Geruchsbelastungen verursachen.
      Aufgrund einer 1994 eingeführten Lösemitteldefinition dürfen hochsiederhaltige Kleber als „lösemittelfrei“ bezeichnet werden.
      ….
      entwickelten die Hersteller von Bodenbelagsklebern in den vergangenen Jahren Klebstoffe, in denen die organischen Lösemittel durch Wasser ersetzt wurden.
      Allerdings gelang das nur teilweise; ein geringer Lösemittelanteil war in diesen sogenannten Dispersionsklebern meist immer noch enthalten, um während der Herstellung das Klebeharz mit dem Wasser zu vermischen. Und für diese Aufgabe ist nicht jedes Lösemittel geeignet, denn es muß selbst mit Wasser mischbar sein.
      Verwendet werden vor allem GLYKOLE und Glykolverbindungen wie z.B. 2-Butoxyethanol, 2-Phenoxyethanol, 2-Phenoxypropanol, Butyldiglykol, Butyldiglykolacetat und andere, welche im Gegensatz zu klassischen Lösemittel mit Wasser mischbar sind, aber aufgrund ihres „hohen Siedepunktes“ nur langsam verdampfen.
      Die Folge:
      nach Anwendung dieser Kleber ist die Luftbelastung anfangs niedriger als bei konventionellen, stark lösemittelhaltigen Produkten, nimmt aber mit der Zeit zu und kann über Monate und Jahre anhalten.

    5. Maximilian Sommer 27. Juni 2014 um 16:49

      Ich versteh nicht ganz wer in unserem Land eigentlich eine Vorbildfunktion hat? Wer geht so verantwortungslos mit unseren Kindern um? Kinder sind unsere Zukunft!

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