Ist MCS lebensgefährlich?

Kann MCS lebensgefährlich sein?

Direkt nicht.  Aber MCS – Multiple Chemical Sensitivity (ICD-10 T78.4)  ist eine allgemeine Schwächung des Organismus, birgt die Gefahr der Anaphylaxie und des Suizids.

Eine allgemeine Schwächung des Organismus dürfte zu einer niedrigeren Lebenserwartung führen. Die nächste Generation wird vielleicht eine allgemein gesunkene Lebenserwartung feststellen. In Sachen toxischer Risiken hinkt die Gesellschaft stets Jahrzehnte hinterher. Rekordverdächtig ist etwa das HCB-Verbot: zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis (Porphyrie, 1956) und Verbot (1978) lagen „nur“ 22 Jahre. Unbestritten ist, dass die Morbidität steigt. Die Rate der Frührentner steigt und das durchschnittliche Eintrittsalter dafür sinkt.

Tödliche Folgen von Reaktionen sind in Einzelfällen bekannt. Die statistische Relevanz ist unklar.

Der Zusammenhang zwischen Chemikalien und Suiziden ist seit der berühmten Boehringerstudie bekannt. Prof. Manz, ein Arbeitsmediziner, hatte bei den Beschäftigten mit Pestizidkontakt (2,4,5-T-Säure, als Vietnamgift „Agent Orange“ bekannt und enthielt Dioxin ) eine signifikant erhöhte Suizidrate nachgewiesen. Es wäre ja auch verwunderlich, wenn Nervenschäden zu keiner Schwächung der Psyche führen würden.

Zitat aus dem SPIEGEL von 1991 (32/1991):

„Die Firmenleitung und die Berufsgenossenschaft boykottierten anfangs die Untersuchung, so daß Manz über Friedhöfe, Sterberegister und 400 Interviews dem Tod auf die Spur kommen mußte. Erst kurz vor Abschluß seiner Untersuchung erhielt er von Boehringer eine Personalliste.

Die in der Bundesrepublik einzigartige Studie, die im Herbst vom Hamburger Senat veröffentlicht wird, zeigt, daß Arbeiter, die 20 Jahre bei Boehringer beschäftigt waren, doppelt so häufig an Krebs erkranken wie andere Deutsche. Besonders diejenigen, die in Harri Garbrechts T-Säure-Abteilung den hohen Dioxin-Mengen ausgesetzt waren, zeigen eine „deutliche Übersterblichkeit“ von 240 Prozent.

Die Selbstmordrate ist um 62 Prozent überhöht.“

Falsche wissenschaftliche Darstellung kann tödlich sein

Angesichts dieser Tatsache erscheint die Psychothese in einem anderen Licht. Sie ist nicht nur wissenschaftlich abwegig und bei genauer Betrachtung eine absichtliche Vertauschung von Ursache und Wirkung, sondern in zweifacher Weise für den Tod durch Suizid verantwortlich. Angelika S. hat sich erst das Leben genommen, als sie keinen Ort mehr gefunden hat, den sie vertragen hat. Diese Phantomdebatte über angeblich psychische Verursachung von MCS hat dazu geführt, dass in Deutschland, ja in Europa, keine Klinik existiert, die solche Patienten aufnehmen kann. Wenn man obendrein Schwerstkranke auch noch als „Psycho“ beschimpft, sie als unglaubwürdig hinstellt, ihnen also auch noch die menschliche Würde und vor allem ihre verfassungsmäßigen Rechte nimmt, so ist man obendrein auch direkt verantwortlich für solche lebensbeendenden Folgen. Ein Mensch, der sein Leben erst dann beendet, nachdem alle Bemühungen über Internet fehlgeschlagen sind, ist bestimmt eine starke Persönlichkeit. Eine psychische Schwäche ist hier nicht zu erkennen.

Rechtliche Würdigung

Man kann zunächst konstatieren, dass eine solche Art Medizin zu betreiben, den Patienten schädigt. Zum einen ist dies unterlassene Hilfeleistung, und zum anderen ist es psychische Verletzung. Der Hippokratische Eid verbietet das. Darüber hinaus ist es fahrlässig, die Möglichkeit einer organischen Schädigung außer acht zu lassen, wenn man dem Patienten sonst nicht helfen kann.  Das gilt ganz besonders dann, wenn auf Ebene höchster Autorität MCS als organische Schädigung anerkannt ist.

Wenn im Weiteren, nämlich in einer anhaltenden Diskussion über mehr als ein Jahrzehnt, sowohl die Gefahr der Anaphylaxie als auch die Gefahr des Suizids und obendrein andere schwere Organschädigungen in der Folge von MCS  (Rea, Chemical Sensitivity, Volume 3, ca. 900 Seiten) ignoriert werden, so nimmt man diese Schäden billigend in Kauf. Dies ist grob fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich.

Es ergibt sich also, dass solche Aktivitäten einen Bruch des Hippokratischen Eids darstellen, unterlassene Hilfeleistung und Körperverletzung. Da es sich um hartnäckiges Vertreten einer fragwürdigen Auffassung von Wissenschaft handelt, sind diese Aktivisten auch persönlich für die Folgen verantwortlich.

Da es Tote gegeben hat, ist es an der Zeit darüber nachzudenken, diese Tatbestände auch in einem rechtlichen Verfahren wirksam werden zu lassen. Die Erfahrung hat gelehrt, dass stetige moralische Empörung diesem Tun nicht einmal Grenzen setzen kann. So ist es sinnvoller, die Energie in rechtlich wirksame Aktivitäten fließen zu lassen. Die Hauptschwierigkeit wird nicht sein, den Nachweis zu führen, denn wir besitzen alles Schwarz auf Weiß. Die Hauptschwierigkeit wird sein, ein Gericht zu finden, das die Klage überhaupt annimmt.

Von dieser Stelle ergeht die Aufforderung, darüber eine Diskussion zu beginnen und zwar eine ernsthafte.

Autor: Dr. Tino Merz, Sachverständiger Umweltfragen für CSN – Chemical Sensitivity Network, 9. November 2009

Vorhergehende Blogs zur Serie und zum Thema:

Weiterführende Informationen:

23 Kommentare zu “Ist MCS lebensgefährlich?”

  1. Seelchen 9. November 2009 um 12:24

    Herr Dr.Merz,
    ich stimme völlig mit Ihnen überein, dass solche Zustände für MCS Schwerbetroffene nicht anhalten dürfen.

    Vielen Dank für Ihren Artikel und dass sie eine Diskussion darüber in Gang setzen.
    Nur an wen kann man sich wenden?
    Und…dauert es nicht zu lange, bis der nächste Notfall dann adäquate Hilfe erhält???
    Es kann jeden Moment wieder soweit sein!!!
    Was können wir Betroffene im Einzelnen tun???

    Ich möchte nicht, dass Angelika S., die die letzten Tage ihres Lebens bei mir verbracht hat,vergessen wird…genauso wenig wie Brigitte S.!!!
    Denn schon morgen kann es vielen haargenau so ergehen und dann wieder die Aufrufe..wohin????????

    Das geht doch so nicht weiter, oder?

    Der Vorschlag einer Dame, doch 3 verträgliche MCS -Container in Deutschland aufzustellen an 3 verschiedenen Orten mit guter Luft, wäre doch ein guter Anfang und so teuer kann dies doch nicht sein, oder?

    Ein Schwerstbetroffener kann dann nämlich mit seinem Partner oder Pfleger oder Freund, je nachdem, wer hilft, dorthin gebracht werden und dann erstmal von allen Stoffe genesen, sich auch erstmal sicher aufgehoben zu fühlen, verringert die Gefahr des Suizids….erstmal atmen zu können ohne Angst, wieder etwas zu „schlucken“, was Symptome bereitet.

    Bitte teilen Sie mir mit, wie wir da eine gemeinsame Lösung finden können.
    Habe schon wieder Anrufe von Notfällen!!!!

    herzlichst ihre Mona B./Seelchen

  2. Kerstin 9. November 2009 um 12:55

    Sehr geehrter Herr Dr. Merz,

    ich kann Ihnen als Betroffene mit Ihrem Artikel nur voll und ganz Recht geben. Solange man 250 km zu einem Arzt fahren muss, um eine adäquate Diagnose und Behandlung zu erhalten, die man obendrein aus eigener Tasche bezahlt, ist noch ein weiter Weg bis zur allgemeinen Anerkennung der Erkrankung zu gehen.

    Weiterhin sind Artikel wie z. B. „Umweltkrankheit aus psychatrischer Sicht“ auf der Website „psychosoziale-gesundheit.net“ kontraproduktiv.

    Es gibt also noch viel zu tun. Vielleicht kann ich diese Arbeit ein wenig unterstützen, wenn ich erst in einer neuen Wohnung leben werde.

    Herzliche Grüße
    K.

  3. Juliane 9. November 2009 um 15:13

    Volker Faust http://www.psychosoziale-gesundheit.net/ ist Psychiater.

    Doch sein Kollege Mai aus den Fachkliniken Nordfriesland vermittelt in der Öffentlichkeit ein ebensolches Bild von MCS http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/10/20/fehlinformationen-uber-mcs-in-tv-doku/

    Aber es kommt noch dicker.

    Das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universitätsklinik Freiburg hat Visisonen:

    Zitat des Internetauftritts:

    „Unsere Vision

    In den spirituellen Traditionen fast aller Kulturen werden viele Aspekte des menschlichen Daseins betont und gelehrt, die in unserem hochtechnisierten westlichen Medizinsystem zu kurz kommen, gerade dort aber nötig wären.
    Dies sind unter anderem:

    Erlernen des Umgang mit starken Emotionen wie Schmerzen, Angst vor Krankheit und Tod
    Übernahme von Selbstverantwortung für die eigene Gesundheit
    die Bedeutung der Ressource Spiritualität
    Erlernen von Gelassenheit, Ruhe und Zufriedenheit
    Anteilnahme, Zugewandtheit und Mitgefühl mit dem Leiden anderer
    eine von Achtsamkeit, Achtung und Akzeptanz geprägte Grundhaltung.
    Mit unseren Forschungsarbeiten untersuchen wir die Bedeutung dieser Werte für die menschliche Gesundung und Heilung. Diese Forschung hat das Ziel, über die Bereitstellung von Orientierungs- und Anwendungswissen zu diesen Themen eine Veränderung und Weiterentwicklung in unserem Gesundheitssystem zu bewirken.

    http://www.uniklinik-freiburg.de/medmed/live/vision.html

    Der Forschungsschwerpunkt Meditation, Achtsamkeit und Neurophysiologie ist Teil der
    Sektion Komplementärmedizinische Evaluationsforschung am
    Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universitätsklinik Freiburg.

    http://www.uniklinik-freiburg.de/medmed/live/facts/standort.html

    Na, dann wissen wir ja, wo es lang geht:

    „Entspannt in die Barbarei“

  4. Janik 9. November 2009 um 15:43

    Sehr geehrter Herr Dr. Merz,

    Sie schlagen vor Prozesse anzustreben. Das wäre eine konsequente und angebrachte Vorgehensweise.

    Das Problem was sich stellt, ist dass die MCS-Kranken oft nahezu verarmt sind und langjährige Prozessführungen an deren desolatem Gesundheitszustand scheitert.

    Fragen in die Runde:
    Was könnte alternativ angestrebt werden?
    Wie könnte die Prozessführung unterstützt werden?

    Gruß Janik

  5. Juliane 9. November 2009 um 17:05

    Einen Prozess führen, induLa?

    Ein Insider bringt es auf den Punkt:

    „Die Justiz tut sich leicht mit Mördern, mit Räubern, mit Dealern aber mit Chemiemanagern hat sie ihre Probleme.

    Ich habe mich gefragt …, wo eigentlich die Macht im Staate liegt, in Bonn oder in Leverkusen

    Wenn dort (bei der Wirtschaftskriminalität und der Umweltkriminalität) die Justiz zurücksteckt, wenn sie sich raushält, dann entstehen rechtsfreie Räüme, die besetzt werden von kriminellen Menschen. Dort sind riesige Profite möglich und umgekehrt eintstehen riesige Schäden gesellschaftlicher und individueller Art. Das darf die Justiz gar nicht. Sie ist verpflichtet diese Rechtsgüter zu schützen. Wenn sie das nicht tut, steht letztlich auch das Gemeinwesen auf dem Spiel.

    Das hält ein Staat auf Dauer nicht aus.“

    http://www.youtube.com/watch?v=LQcFltZU0wU

  6. Schlumpf 9. November 2009 um 17:34

    Es wäre eventuell sinnvoll ein Prozeßkostenfond einzurichten. Auch durch kleine Spenden kommen mit der Zeit große Beträge zusammen.

  7. Karlheinz 9. November 2009 um 19:59

    In Sachen Prozeß stellt sich zunächst mal die Frage wen man denn konkret verklagen will. Bzw. anzeigen, denn es müßte wohl über die Staatsanwaltschaft laufen?

    Ansonsten wäre ich sehr für ein gut dokumentiertes Todesfallregister, wenn möglich bei einer Organisation wie Europaem.

    Man könnte evtl. jährlich dem Robert-Koch Institut ein Update übergeben. Am besten öffentlichkeitswirksam mit Pressekonferenz und Mahnwache.

  8. Janik 9. November 2009 um 21:50

    Das Kings College hat herausgefunden, dass Pestizide ein Grund für Suizidgedanken sind.
    Die WHO hat den Volltext der Studie in ihrem Bulletin veröffentlicht (Link im EMM Blog)

    Pesticides exposure linked to suicidal thoughts
    http://www.csn-deutschland.de/blog/en/pesticides-exposure-linked-to-suicidal-thoughts

  9. Dr. Tino Merz 10. November 2009 um 08:38

    Nun, auf die Schnelle geht nichts.
    Einen Fond halte dringend für erforderlich, ob dafür Container angeschafft werden oder eine Prozessstrategie ausgearbeitet wird oder beides.
    Wichtig ist nur, dass verstanden wird, dass der Stand der Wissenschaft viele Möglichkeiten bietet. Die Umsetzung dessen ist Profiarbeit und benötig einen finanziellen Background.
    Was alle machen können: für die starke Verbreitung der Ärzteinformation zu sorgen. Wenn wenige Prozent der Mediziner und Anwälte Bescheid wissen ist das schon ein Schritt nach vorn, statt nur ein paar Promille.

  10. Seelchen 10. November 2009 um 14:52

    Gut..und wie schaffen wir das nun mit dem Fond??
    Es ist doch so…Notfälle benötigen Sofortmaßnahmen!
    Wen sollen diese Menschen noch verklagen oder was hat der Ehemann davon nach dem Tod noch jemand..ja wen denn??? zu verklagen??

    Der Fonds für die Container halten viele für dringend erfoderlich.Also heisst doch die Devise handeln, anstatt zu reden oder zu prozessieren oder nicht???

    Wir müssen in die Praxis…Theorie nützt uns überhaupt nichts…

  11. Dr. Tino Merz 11. November 2009 um 10:52

    Zu Seelchen: dieses Petitum bedeutet, wir tun nichts, denn alles und sofort ist die Haltung seit Jahren und hat in die Sackgasse geführt;
    Wir brauchen keine Theorie, heißt wir brauchen nicht nachzudenken – das ist der zweite Sargnagel

  12. Kerstin 11. November 2009 um 15:38

    Ich habe meinem Hausarzt die Ärzteinformation zu MCS übergeben, auch die Ausgabe der Zeitschrift Umwelt-Medizin-Gesellschaft aus 2008 über neueste Erkenntnisse zu MCS, kein Kommentar von ihm. Ihm scheint die Diagnose Umwelthysterie oder hypochondrische Störung, von einem Psychologen gestellt, sehr viel passender.
    So kann ich nur unterstreichen, dass es auf dem Gebiet, Umwelterkrankungen bekannt zu machen und für ihre Anerkennung zu streiten, noch sehr viel Arbeit gibt.
    K.

  13. Augenstern 11. November 2009 um 17:57

    Genau so ist es, Kerstin.
    Mein hiesiger Hausarzt reagierte wie der Klon Deines Hausarztes auf die Ärzteinformation.
    Daß ich als Patientin i h n anhand von brauchbarem Material über meine Erkrankung informieren will, als auch die Krankheit selbst, paßt einfach nicht in sein Weltbild. Und so wurden diese wichtigen Informationen bisher kommentarlos in meine Akte geschoben.

  14. Schlumpf 11. November 2009 um 18:28

    Es sollte jedem klar sein, daß er auch mal in die Situation kommen kann, wo er dringend eine Notunterkunft oder MCS-Wohnung braucht. Auch eine Umweltklinik kann überlebenswichtig sein. Versucht euch mal vorzustellen was in einem Menschen vorgeht der nirgendwo mehr ein Dach über den Kopf findet um überleben zu können und dann zum allerletzen Mittel zu greift ….

    Es wird niemand kommen der uns hilft wenn wir nicht selber um unsere Rechte kämpfen.

  15. Dorothee Krien 15. November 2009 um 04:43

    Im Mai 2006 wandte ich mich nach einer Woche völliger Schlaflosigkeit an die psychiatrische Klinik am Schlossgarten in Dülmen (NRW), nachdem immer wieder auftretendes Herzrasen Panikattacken auslöste. Für den folgenden Tag hatte ich einen Nottermin bei meinem Heilpraktiker in Essen, der mir in ähnlichen Fällen schon mehrfach schnelle Hilfe leisten konnte.
    Ich bekam von der aufnehmenden Ärztin, Frau Ursula Thiel-Freese, die Zusage, dass ich am folgenden Tag das Haus für den Heilpraktikertermin verlassen könnte.
    Ich bekam kein Schlafmittel, so dass ich die achte schlaflose Nacht verbrachte. Am Morgen wurde ich noch einmal in den Aufnahmeraum gebeten, in dem jetzt ein Bett mit Fixiergurten stand. Ich betonte die absolute Notwendigkeit meinen Heilpraktiker aufzusuchen, wurde dann hinterücks angegriffen, auf das Bett gestossen, an Händen und Füssen gefesselt und bewusstlos gespritzt. Noch unter Einwirkung der Betäubung wurde mir Haldol verbreicht. In diesem benebelten Zustand wurde ich einem Richter vorgeführt, der die Zwangsunterbringung- und behandlung befürwortete. Er hatte mir gerade eine Minute Zeit gegeben, meinen Fall vorzutragen. Er hat sich in keiner Weise kundig gemacht. Die Ärztin hatte nämlich behauptet, ich hätte keine Krankheitseinsicht – ich war aber freiwillig in die Klinik gekommen. Des weiteren behaupete sie, dass ich an Wahnwahrnehmungsstörungen litt (ich hatte von einer vermuteten Schadstoffbelastung gesprochen) und dass ich mich bedroht fühlte (ich hatte gesagt, dass ich in großer Gefahr sei, da ich Furcht hatte, vor einem Herzanfall oder Schlaganfall zu stehen).
    Es gab kein einiges Einzelgespräch, es gab keine Anamnese. Nach einigen Tagen wurde ich gezwungen Zyprexa zu nehmen, das schwere Nebenwirkungen auslöste. Dieses Mittel kann Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündug) hervorrufen, Ich leide an einer chronischen Pankreatitis, also war dieses Mittel streng kontaindiziert.
    Beschwerden bei der Ärztekammer, der Staatsanwaltschaft und eine Petition beim NRW-Landtag wurden alle mit der Begründung, es gäbe keine hinreichenden Anzeichen für ärztliches Fehlverhalten. Das heisst also, den Notfall einer einwöchigen völligen Schlaflosigkeit nicht zu behandeln, keine unterlassene Hilfeleistung darstellt. Eine Zwangsmedikamentation ohne vorherige Anamnese, Versagen der Informationspficht über die Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente nachzukommen, stellten keine ärztlichen Kunstfehler dar usw.

    Erst durch diese Erfahrung ist mir erst die groteske Situation bewusst geworden, dass bei einer Zwangseinweisung – vergleicht man es mit dem Strafrecht, die Gefängniwärter (=Psychiater) den Fall untersuchen, obwohl sie an der „Behandlung“ verdienen und sie können Manipulationen am Tatort (dem Bewusstseinszustand) des Inhaftierten vornehmen.
    Würde bespielsweise beim TÜV nur Werkstattbesitzer zu entscheiden haben, was an Reparaturen vorgenommen werden muss, würde jeder den Interessenkonflikt bemerken, aber von Psychiater gemachte Behauptungen werden nicht einmal vom Gericht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Die im Grundgesetz garantierten Rechte auf Selbstbestimmung, Freiheit und körperliche und seelische Unversehrtheit sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind, solange Psychiater mit Willkür und Unbelehrbarkeit beliebig Raubrittermethoden prakizieren können.
    Der Tag, an dem Menschen, die mit Zwangseinweisung bedroht sind, die gleichen Recht wie hartgesottene Kriminelle d.h, das Recht auf einen Rechtsbeistand und auf körperliche und seelische Unversehrtheit – wird als Fortschritt in die Geschichte der Menschenrechte eingehen.

    Ironischerweise sind die Mechanismen der gesunden Gehirnfunktion und Neurotransmitterfunktion, besonders Acetylcholesterase durch die Hemmung durch Nervengifte von Joel Elkes, einem Psychiater, erkannt worden. Er stammte aus dem Baltikum und bekam vom britischen Verteidigungsministerium den Auftrag, die Wirkung von Organophosphaten zu erforschen.
    Aber jedem der angibt, dass er eine Schadstoffbelastung vermutet, wird reflexartig eine „Wahnwahrnehmungstörung“ angedichtet.
    Am Tag nach meiner Entlassung suchte ich meinen Heilpraktiker auf, der mit Hilfe seines Elektroakupunturgeraetes bei mir eine Belastung mit Parathion, einem Organophosphat, feststellte. Erst durch die Gabe eines isopathischen Mittels (homöopathische Zubereitung aus Parathion) konnte ich wieder problemlos schlafen, was die sechwöchige „Behandlung“ in der Klinik nicht bewirkt hatte. Ich konnte die Einnahme von Zyprexa heimlich fast ganz vermeiden, trotzdem waren die Nebenwirkungen drastisch. Vermutlich hätte ich ohne diese List diese „Behandlung“ nicht überlebt. Ausser der ohnehin gefährlichen Substanz Olanzapin enthielt die Velotab Aspartam. Jemandem mit vorliegender Empfindlichkeit gegen Xenobiotica eine derart gefährliche Substanz zu verabeichen, ist kriminell.
    Eine Petition an den Bundestag, die das Recht auf eine umweltmedizinisch oder naturheilkundige Behandlung vor einer psychiatrischen Diagnosestellung erbat, wurde nicht einmal auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht.
    Silvia Müller veröffentlichte freundlicherweise die Originalpetition und das Antwortschreiben einer Beamtin aus dem Gesundheitsministeriums, die völlig uninformiert war und nicht den Stand der Forschung über MCS kannte.
    Wenn Wissenschaft als die Suche nach Wahrheit definiert wird, dann ist entsprechend Psychiatrie der Inbegriff einer Anti-Wissenschaft, denn sie tut alles, um die Wahrheit über nervenschädigende Substanzen, wie Lösemittel, Quecksilber, Radioaktivität und Mikrowellenstrahlung (Mobilfunk, RADAR) und die Rolle von Mangel an Vitaminen, essenziellen Fettsäuren und Antioxidanzien nicht ans Licht kommen zu lassen.
    Eine psychiatrische Diagnose auf Psychose ist definiert als Verlust von Realitätsbezug. Wer aber definiert den Verlust der allermeisten Psychiater von wissenschaftlicher Realität? Psychiatrie und Neurologie sind medizinische Disziplinen, die sich als Nervenheilkunde bezeichnen, die aber die Forschung über nervenschädigende Substanzen ignorieren ebenso wie die schädigenden Wirkung der von ihnen benutzten Medikamente.
    Ignoranz und Anmassung machen aus Medizinern Terroristen. Dass sie die volle Unterstützung der Justiz finden, ist schlichtweg ein Skandal.
    Aber es gibt Hoffnung, wenn sich Rechtsanwälte für Mandanten einsetzen und sich auch Richter in die medizinsche Literatur einarbeiten.
    In Alaska darf seit Juni 2006 niemand mehr zur Einnhme von Neuroleptika gezwungen werden, wenn es Alternativen gibt.

  16. Clarissa 15. November 2009 um 11:51

    Liebe Frau Krien, das was ihnen widerfahrene ist, ist ja der Horror in Reinkultur.

    Ich bin sehr betroffen und fürchte jetzt einmal mehr um meine körperliche Unversehrtheit. Das sind ja Methoden wie sie ja massiv in der Vergangenheit angewandt wurden und ich dachte, dass diese Zeiten vorbei sind – ich habe mich schwer getäuscht.

    Ihre Schilderung hat mich darin bestärkt, das ich bestimmt nicht freiwillig in eine Klinik gehen werde.

    Das wäre doch schon ein Fall für AI, so darf man hier nicht einmal mit Gefangenen umgehen.

    Ich wünsche Ihnen eine gute Gesundheit und hoffe. dass sie in Zukunft einen grossen Bogen um alle Kliniken machen können.

    LG
    Clarissa

  17. Eike 15. November 2009 um 15:47

    http://www.die-bpe.de/

    http://www.vo-vo.de/vovo/muster.htm

    Auf den erwähnten Websites gibt es Infos bezüglich einer „speziellen“ Patientenverfügung „Psychiatrieerfahrener“.
    Sie soll vor Zwangspsychiatrisierungen und anderen Schikanen schützen.

  18. Dr. Tino Merz 15. November 2009 um 16:03

    Die Juristen haben mir beigebracht:
    Jegliche Behandlung gegen Ihren Willen ist Körperverletzung. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Schaden entstanden ist, oder nicht. Es genügt, dass der Patient nicht gefragt wurde. Das Einverständnis des Patienten ist Voraussetzung. Liegt es nicht vor, ist es Körperverletzung. Das ist so definiert!
    Das, was Frau Krien widerfahren ist, könnte nicht passieren, wenn die Patienten rechtlich aufgeklärt wären.
    M. a. W. dem kann man sehr effektiv begegnen.

  19. Galaxie 16. November 2009 um 19:59

    Es ist doch bekannt, das Menschen an den Folgen des Rauchens sterben können und so ist es auch bei MCS. Viele sid von uns gestorben. – Nicht alle durch suizid. Anette T.W. starb an den Folgen und bekam ein Emphysem = Aufblähung, Ansammlung von Gasen … im Gehirn. – Kurz nach ihrem Tod wurde das festgestellt.

    – Ebenfalls starb Wolfgang Fasch an den Folgen. – Man sagte Herzstillstand und andere Fälle, wo die MCS nicht berücksichtigt wurde.

    G.

  20. Gabriele Middelmann 25. November 2009 um 23:15

    Liebe Frau Krien,

    auch ich bin Essnerin und erfreut, dass es anscheinend doch einen Ansprechpartner in unserer Stadt gibt, der Willens und in der Lage ist, uns MCS´ler zur Seite zu stehen.

    Sind Sie bereit, mir seinen Namen zu nennen, damit ich Kontakt zu ihm aufnehmen kann?

    Alles Gute für Sie!
    G. M.

  21. Dorothee Krien 27. November 2009 um 20:47

    Liebe Frau Middelmann,

    Der Heilpraktiker Werner Ohde arbeitet nach anthroposophischen Prinzipien. Unter Verwendung des EAV-Geraetes hat er beispielsweise eine chronische Pankreatitis entdeckt, die trotz dutzender schulmediiznischer Untersuchungen nicht erkannt worden war (Bestaetigt im Krankenhaus Herdecke). Er fand auch Elektrohypersensitivitaet bei mir, ohne dass ich ihn je auf Symptome aufmerksam gemacht hatte.

    Praxis Werner Ohde
    Zeissbogen 6
    45133 Essen (Bredeney)
    Telefon: 0201/420819

  22. Dorothee Krien 2. Februar 2010 um 21:15

    Liebe Clarissa,

    Recht herzlichen Dank für Ihren Kommentar.

    Mir bleibt die Wahl Berichte in getragener Fassung vorzulegen, etwa wie: PSYCHIATRIE IN DER IRRE oder als Realsatire mit dem Titel: DIE IRREN, DIE PSYCHIATER oder Psychiatrie: Von Raubrittern und Neurotransmittern.
    Die fast unglaubliche Reaktion von Ärztekammer, Landesparlament und Staatsanwaltschaft machen mich eher geneigt, die Version der Realsatire und Klamotte zu schreiben. Da jetzt die geschaefliche Verjährungsfrist abgelaufen ist – die Klinik hat mir keine Rechnung gestellt, bleibt mir noch die Aufgabe herauszufinden, ob der Landschaftverband trotz zurückgezogenem Antrag der Klinik die Kosten erstattet hat. Dann ist meine Behauptung vom Raubrittertum zutreffend. Psychiatrische Klinken können sich an Staatsgeldern schadlos halten.
    Die Zeitschrift des Psychiatrieverbandes heisst ja Neurotransmitter, von Joel Elkes Forschung über Organophosphate d.h. Nervengifte und die Störung der Azetylcholinesterase natürlich ist nicht erwähnt. Eine Suche auf der Webseite nach „Neurotoxin“, „Schadstoff“, „Pestizid“ bringt kein Ergebnis. Das Gleiche gilt fur die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die genauso die Forschung über Nerven schädigende Stoffe ignoriert, aber viel von Neurotransmittern und Gentik auflistet.

  23. Horst Mühl 4. Januar 2013 um 17:10

    Ich versuche es mal meinen Fall hier kurz dazulegen.
    Die Postbeamtenkrankenkasse – A – ,wollte es vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart so dalegen,dass meine MCS psychisch zu werten sei und keine eigenständige Erkrankung.
    Wäre das der Kasse gelungen, müsste ich allein für einen Krankenhausaufenthalt in Bredstedt, Schlesswig -Holstein im Jahr 2010, aufkommen.

    Mit Hilfe vom Patientenanwalt, RA Uwe Broks Brommbeerweg 100,22339 Hamburg,und einem von ihm vorgeschlagene Gutachter des Klinikum Der Universität München, Campus Innenstadt, Institut und poliklinik für Arbeits-, Sozial-,u. Umweltmedizin Dir.:Prof. Dr.Med.Dennis Nowak, gelang mir der Nachweis der Eigenständigkeit meiner MCS.
    Das heißt im Klartext, die Kasse muss meinen krankenhausaufenthalt bezahlen.
    Verhandelt wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart,
    Aktenzeichen: 6 K 3800/11

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