MCS-Blogfrage der Woche: Wie reagiert Eure Familie, die Freunde, das Umfeld auf Eure Chemikalien-Sensitivität?

starke Familie trotz Krankheit

Chemikaliensensible brauchen Hilfe, Verständnis und Kooperation

Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) sind im höchsten Maße auf das Verständnis ihrer Mitmenschen angewiesen, damit sie ihren Gesundheitszustand halten oder verbessern können. Ohne Kooperation erleiden sie ständig Reaktionen, die durch ständig wiederholte Expositionen chronifizieren und ihnen ihre geringe Lebensqualität und verbliebene Gesundheit gänzlich rauben können.

MCS Blogfrage:

  • Halten Eure Familien, Freunde und Bekannte zu Euch, haben Sie für Euch ihre eigenen Gewohnheiten an Eure Bedürfnisse angepasst?
  • Lassen sie beispielsweise Duftstoffe weg?
  • Nehmen sie chemie- und duftfreie Alternativen zum Pflegen, Reinigen und Renovieren?
  • Helfen Euch Familie und Freude, den MCS-Alltag zu meistern?
  • Oder belächelt man Euch und stellt Eure Symptome auf Alltagschemikalien in Abrede?

Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau

Justicia -Gerichtigkeit für Kranke

Der Bundesgerichtshof entschied im November 2007 zugunsten einer Frau, die unter schwerer Chemikalien- Sensitivität (Multiple Chemical Sensitivity – MCS) litt. Die Ursache ihrer Erkrankung war eine Pestizid-intoxikation gewesen, die sie u. a. hypersensibel auf Alltagschemikalien werden ließ. Hieraus ergab sich, dass die Frau nicht jeden Wohnraum be-wohnen kann und eine Räumungsklage nicht vollzogen werden konnte, da eine Durchführung derselben eine konkrete lebensbedrohliche Situation herbei-geführt hätte. Im Urteil des BGH wird bestätigt, dass aus einem medizinischen Gutachten anschaulich hervorgegangen sei, dass die Frau unter einer Hypersensibilität gegenüber Duft- und Reizstoffen leide.

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 Beschluss vom 22.11.2007 Vorinstanzen:

AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006 LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006 In dem Zwangsvollstreck-ungsverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. November 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 16.680 € festgesetzt.

Gründe: I.Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2005 wurden die Schuldner verurteilt, die Wohnung im Hause M. Straße in D. , erstes Obergeschoss rechts, zu räumen. Nachdem die Schuldner die Wohnung nicht innerhalb der ihnen in dem Urteil gesetzten Frist geräumt hatten, wurde Räumungstermin bestimmt. Daraufhin haben die Schuldner beantragt, die Räumungsvollstreckung gemäß § 765a ZPO aufzuheben.

Sie haben geltend gemacht, die Schuldnerin leide an einer schweren Erkrankung, bei der die Durchführung der Räumung eine lebensbedrohliche Situation herbeiführe. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 19. Mai 2005 ohne Befristung eingestellt. Das Beschwerdegericht hat die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Gläubiger zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die Gläubiger ihren Antrag weiter, den die Räumungsvollstreckung einstellenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufzuheben. II.Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 576 Abs. 1 ZPO).

1. Das Landgericht hat angenommen, dass die Räumungsvollstreckung das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden würde. Nach dem Gutachten des Sachverständigen K. im Betreuungsverfahren leide die Schuldnerin an einer chronischen neurotoxischen Schädigung sämtlicher Organsysteme sowie allergischen Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity). Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. P. vom 15. Februar 2006 für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen führte die Schädigung der Schuldnerin durch Insektizide im August 2005 zum Verlust der Sprechfähigkeit, dem teilweise vollständigen Verlust des Hörvermögens, Polyneuropathien, Dysästhesien, Parästhesien, Trigeminusneuralgie und starken, sehr schmerzhaften Myopathien am gesamten Körper. Die Krankheit sei von einer derartigen Schwere, dass ein Umzug ohne gesundheitlich nachteilige Folgen für die Schuldnerin nur aufgrund gründlicher medizinischer Vorbereitung durchführbar sei.

Eine solche Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und der damit verbundenen Einweisung in eine Notunterkunft nicht gewährleistet. Für die Gewährung von Räumungsschutz komme es nicht darauf an, dass möglicherweise die Schuldner die Gefährdung durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft ausschließen könnten und diese schuldhaft unterließen. Anders als in dem in BGHZ 163, 66 behandelten Fall der Suizidgefahr könne im Streitfall der vitalen Gefährdung auch nicht durch eine Unterbringung nach polizeirechtlichen Vorschriften begegnet werden, die seitens des Vollstreckungsgerichts veranlasst werden könnte.

2. Die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Rechtsbeschwerde haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. a) Auf der Grundlage des im Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Sachverhalts kann derzeit der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht zugestimmt werden, dass eine für die Schuldnerin bestehende Lebensgefährdung eine Räumungsvollstreckung unbefristet ausschließe.

aa) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der – in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen – Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich auch der Gläubiger auf Grundrechte berufen kann. Ist sein Räumungstitel nicht durchsetzbar, wird sein Grundrecht auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt. Dem Gläubiger dürfen auch keine Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGHZ 163, 66, 72 ff.).

Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nicht zuletzt kann aber auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit nicht nur seiner selbst, sondern auch seiner mit ihm gemeinsam in der zu räumenden Wohnung lebenden Angehörigen möglichst auszuschließen (BGHZ 163, 66, 74; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2005 – VIII ZR 208/05, ZMR 2006, 33). Dabei ist die Feststellung, welche Handlungen dem Räumungsschuldner konkret zumutbar sind, Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).

bb) Nach diesen Grundsätzen erweist sich die Interessenabwägung des Beschwerdegerichts als unvollständig. Auf dieser unvollständigen Grundlage durfte das Beschwerdegericht die unbefristete Einstellung der Zwangsräumung durch das Amtsgericht nicht bestätigen. Das Beschwerdegericht geht, allerdings ohne dafür die tatsächlichen Grundlagen zu nennen, davon aus, dass bei gründlicher medizinischer Vorbereitung ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar wäre. Das Beschwerdegericht hätte deshalb Feststellungen dazu treffen müssen, ob für die Schuldnerin eine derartige medizinische Vorbereitung sichergestellt werden kann. Insofern war es nicht ausreichend anzunehmen, die gründliche medizinische Vorbereitung sei bei einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher, die mit der Einweisung in eine Notunterkunft verbunden sei, nicht gewährleistet.

Vielmehr waren Feststellungen insbesondere dazu erforderlich, ob die notwendige medizinische Vorbereitung vor dem Räumungstermin vom Gesundheitsamt oder durch die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe seitens des Schuldners für seine Ehefrau, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden stationären Betreuung, sichergestellt werden könnte. Das Beschwerdegericht hätte auch prüfen müssen, ob es dem Schuldner zumutbar ist, die Gefährdung seiner Ehefrau durch Suche einer neuen und angemessenen Unterkunft auszuschließen. Dann wäre die Zwangsräumung nur befristet einzustellen, bis eine andere Wohnung gefunden und bezugsfertig ist. b) Im Rahmen der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings auch seine Annahme, bei gründlicher medizinischer Vorbereitung sei ein Umzug für die Schuldnerin ohne gesundheitlich nachteilige Folgen durchführbar, einer Überprüfung unterziehen müssen. Die vom Beschwerdegericht in Bezug genommene Stellungnahme des psychiatrischen und neurologischen Dienstes der Stadt Düsseldorf vom 11. Juli 2006 führt aus, dass von fortbestehender Räumungsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Daraus lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass bei entsprechender ärztlicher Vorbereitung Räumungsfähigkeit besteht. In dem ebenfalls vom Beschwerdegericht herangezogenen Gutachten Dr. P. (GA 47 ff.) heißt es, ein Briefwechsel zwischen dem Schuldner und einem Düsseldorfer Hospiz belege eindrucksvoll, dass für die bedarfsgerechte Pflege der Schuldnerin zurzeit keine pflegerische Einrichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen könne (GA 59). Aus dem Gutachten ergibt sich im Übrigen anschaulich die Hypersensibilität der Schuldnerin gegenüber Duft- und Reizstoffen. Bisher nicht erkennbar in die Abwägung des Beschwerdegerichts eingeflossen ist auch das hohe Alter der Schuldner.

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff

Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 – 666 M 1625/06 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2006 – 25 T 564/06

Synthetische Duftstoffe stellen für 20% der Angestellten ein Gesundheitsrisiko dar

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Duftstoffe beeinträchtigen Gesundheit und Produktivität

Es gibt Faktoren, die einen Arbeitsplatz für manchen Mitarbeiter zum Martyrium werden lassen. Kaum eingetroffen, stellen sich Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Atemwegsbeschwerden oder ähnliches ein. Es ist nicht die Rede von Arbeitsplätzen in gefährlichen Industriezweigen mit zwangsläufigem Schadstoffkontakt, sondern von ganz normalen Jobs im Büro, in der Arztpraxis, in einer Boutique, im Krankenhaus, wo auch immer Menschen zusammenkommen. Das, was diese Angestellten krank werden lässt, sind ihre Kollegen. Nicht etwa, dass von Mobbing die Rede wäre, nein im Gegenteil, man kommt zumeist sehr gut klar untereinander. Der Ursache kann man nicht aus dem Weg gehen, denn sie steht oft stundenlang wie eine Wand im Raum und kontaminiert vieles, was häufig angefasst wird. Die Rede ist von Duftstoffen, die in Form von Parfums, Aftershaves, Bodylotionen, Handcremes, Haarsprays, etc., überall dort, wo ein Benutzer geht, steht oder sitzt, Chemikalien verbreiten. In den USA haben sich Vereinigungen aus Gesundheitsberufen zusammengetan und wollen ein Duftverbot an Arbeitsplätzen durchsetzen. Der erste Schritt dazu, eine Internetkonferenz, an der man teilnehmen kann.

Internetkonferenz gegen Duftstoffwahn am Arbeitsplatz
Die „Amerikanische Vereinigung der Krankenschwestern für Gesundheit am Arbeitsplatz“ hat sich mit der „Stiftung für Asthma und Allergien von Amerika“, dem Defaktur Memorial Hospital in Illinois, der „Vereinigung der Krankenschwestern von Massachusetts“, der „Vereinigung der Krankenschwestern des Staates Alabama“, der Krankenschwesternschule der Universität Maryland und dem „Bildungszentrum für Umwelt und Gesundheit“ zusammengetan, um eine Internetkonferenz mit dem Titel „Reduzierung von Arbeitsplatzexpositionen gegenüber synthetischen Duftstoffen“ am Mittwoch, den 15. Oktober, von 14.00 – 15.30 Uhr EST durchzuführen.

Leitlinien für duftfreie Arbeitsplätze
Das Vorhaben wird teilweise durch eine Beihilfe der „Krankenschwesterngruppe für Gesundheitsversorgung ohne Schaden“ (HCWH) unterstützt. Die Videokonferenz möchte die der Sache dienlichen chemischen Zusammensetzungen und alltäglichen, sich nachteilig auswirkenden Reaktionen gegenüber Parfums und anderen parfümierten Produkten identifizieren. Man möchte den Begriff der individuellen Sensitivität diskutieren, wie er mit Sicherheit am Arbeitsplatz, Umwelt und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang steht. Weiterhin will man die Hauptkomponenten für eine Leitlinie zusammenstellen, die sich mit einer duftfreien Arbeitsumgebung beschäftigt.

„Unsere Partner kommen mit uns für diese Videokonferenz zusammen, um uns zu unterstützen und für die Wichtigkeit für einen duftfreien Arbeitsplatz als lediglich eines von vielen Gesundheits- und Sicherheitsprogrammen einzutreten, von dem Angestellte Nutzen haben und durch die letztendlich auch eine positive Wirkung für die Produktivität und den Umsatz einer Firma eintritt“, sagte AAOHN Präsident Richard Kowalski.

Duftstoffe stellen zweifelsfrei Gesundheitsgefahr dar
Die Moderatoren für das Event teilten mit, dass synthetische Duftstoffe eine schwere Gefahr für die Gesundheit darstellen können, durch ihre chemischen Verbindungen in den Duftstoffen, die potenziell körperliche Reizungen und Unwohlsein verursachen können und manchmal zu schweren gesundheitlichen Auswirkungen führen und / oder der Fähigkeit der Angestellten beeinträchtigen, Leistung zu erbringen. „Asthma und Migränekopfschmerzen können in Zusammenhang mit Exposition gegenüber Duftstoffen stehen, und beides sind Hauptursachen für Arbeitsfehlzeiten“, sagte die Co-Moderatorin der Videokonferenz Evie Bain. “ Die Hauptkomponenten einer Leitlinie für einen duftfreien Arbeitsplatzes zu verstehen ist unumgänglich, um unsere Gesundheit zu schützen und die Luft, die wir am Arbeitsplatz atmen.“

Duftstoffe vergleichbar mit Passivrauchen
Aussagen der Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention zufolge wurden im Jahr 2005 22,2 Millionen Amerikaner mit Asthma diagnostiziert, und jedes Jahr kamen im Durchschnitt 504.000 Amerikaner wegen asthmatischer Symptome ins Krankenhaus.

„Asthma ist eine schwerwiegende Krankheit und kann durch die Exposition gegenüber synthetischen Duftstoffen verursacht werden“, sagte Bain. „Das Institut für Medizin platzierte Duftstoffe in die gleiche Kategorie der Asthmaauslöser für Erwachsene und Schulkinder, wie Passiv -Zigarettenrauch.

Die Teilnahmegebühr für die Videokonferenz beträgt für Nichtmitglieder 75$ und kann online entrichtet werden. Weitere Informationen sind auf www.aaohn.org zu finden.

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network

Literatur: AAOHN: Synthetic Fragrances Pose Health Risk to 20 Percent of Workers, September 16, 2008

Geheimnis um Inhaltsstoffe in duftstoffhaltigen Produkten gelüftet

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Duftstoffhaltige Alltagsprodukte sind allgegenwärtig – Kosmetika, Parfums, Wasch- und Reinigungsmittel, Duftsprays – wo begegnet man ihnen nicht?

Sie sind in unseren Wohnräumen ebenso anzutreffen wie im öffentlichen Bereich und auf Arbeitsplätzen. Obwohl duftstoffhaltige Produkte so weit verbreitet sind, sind ihre Inhaltsstoffe der Allgemeinheit weitgehend unbekannt und es stehen ihr keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung, weil die Preisgabe der Informationen durch Hersteller nicht vorgeschrieben ist. Eine aktuelle Studie von Anne Steinemann von der Universität Washington bringt ganz neue Erkenntnisse und Antworten auf Fragen, die schon zu lange offen stehen. Steinemann untersuchte sechs repräsentative Produkte, nahezu 100 Lösungsmittel wurden dabei identifiziert, wovon kein einziges Lösungsmittel auf der Verpackung aufgeführt war.

Kein Gesetz greift bei Duftstoffen
Duftstoffe sind, obwohl sie uns allgegenwärtig umgeben und gesundheitsschädliche Chemikalien enthalten, gesetzlich weitgehend vogelfrei. Das bedeutet, dass der Verbraucher und derjenige, der ihnen ausgesetzt ist, nicht weiß, was er genau im Einzelnen ausgesetzt ist, und er kann es auch nicht in Erfahrung bringen, weil kein Gesetz in Europa oder den USA es vorschreibt, sie komplett zu deklarieren. Auch müssen bei solchen Produkten keine Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert werden, außer für Arbeitssicherheit bei der Produktion oder in Einzelfällen bei Luftfrachttransporten. Wobei die Sicherheitsdatenblätter, wenn sie gründlich studiert werden, meist äußerst mangel- und lückenhaft sind und fast nie Hinweise auf Gefahren hinsichtlich chronischer Toxizität liefern. Der normale Verbraucher hat ohnehin keinen Zugang zu diesen Informationen.

Auf Verpackungen muss lediglich das Wort „Duftstoffe oder Parfum“ aufgeführt werden und einige Komponenten, wenn ihr Anteil einen gewissen Prozentsatz übersteigt, sowie gesetzlich geregelte 26 Substanzen mit allergenem Potential. Es muss im Einzelnen nicht aufgeführt werden, was sich hinter dem Begriff  „Duftstoff oder Parfum“ verbirgt. Was kaum ein Verbraucher weiß, sogar ein Produkt, was als „duftfrei“ deklariert ist, kann Duftstoffe enthalten, die gleichzeitig durch eine Maskierungssubstanz neutralisiert wurden.

Die Hersteller schützen sich, in dem sie das Produktgeheimnis in den Vordergrund stellen und dies als Entschuldigung anführen dafür, dass sie Inhaltsstoffe nicht oder nicht vollständig zu deklarieren. Nur eine vollständige, kostenintensive chemische Analyse der Inhaltsstoffe in einem Produkt kann ein solches Produktgeheimnis lüften.

Unterschätzte Gefahrenquellen
Chemikalien sind im Normalfall unsichtbar, das macht es schwierig festzustellen ob, wo, wann und auf welche Weise man welchen Chemikalien für wie lange ausgesetzt ist. Auswirkungen durch Chemikalien auf die Gesundheit sind schwer nachzuvollziehen, weil sie oft subtil ablaufen und der Normalbürger sie nicht einordnen kann. Viele der Auswirkungen verlaufen unterschwellig, oder in Phasen und im subklinischen Bereich ab. Die wenigsten Auswirkungen von Chemikalien treten unmittelbar auf und sind sofort erkennbar. Erschwerend stehen im Fall von Duftstoffen keine Warnhinweise oder vollständige Inhaltsstofflisten auf der Verpackung. Ganz besonders bedenklich einzustufen sind chronische Expositionen gegenüber Chemikaliengemischen, wie wir sie im Alltag überall antreffen und solche, die im Niedrigdosisbereich ablaufen. Sie werden in der Regel in ihrer Wirkung, die auf lange Sicht meist in den Auswirkungen einer akuten Exposition gleichkommt, unterschätzt.

Der Alltag  – unsichtbare Gifte auf leisen Sohlen

Wissenschaftler stellten in den letzten beiden Jahrzehnten zweifelsfrei fest, dass wir in unserem Alltag im Prinzip rund um die Uhr Lösungsmitteln (VOC’s) ausgesetzt sind. Fast 90% der Lösungsmittel, denen wir in unserem Alltag ausgesetzt sind, stammt nicht aus Quellen, die wir für verantwortlich halten würden, sondern haben paradoxerweise ihren Ursprung dort, wo es keine gesetzliche Regulierung gibt und niemand hinschaut oder kontrolliert. Ganz besonders Duftstoffe, die in einer Unzahl von Alltagsprodukten Einzug gehalten haben, können als primäre Quelle von Lösungsmitteln im Alltag genannt werden: Waschmittel, Parfums, Aftershaves, Raufduftsprays, Spülmittel, Pflegemittel, Kosmetika, Seifen, Lotionen, Reiniger, etc. Ein individueller „Duftstoff“ in einen Produkt kann mehrere Hundert einzelne Chemikalien enthalten. Über 2600 Chemikalien sind zur Herstellung in Duftstoffkompositionen registriert, von denen die individuelle Zusammensetzung für die Öffentlichkeit nicht bekannt und nicht zugänglich ist.

Viele Unbekannte, die ungeahnte Wirkung haben
Bisher wurde wenig Forschung darauf verwendet festzustellen, welche Lösungsmittel in duftstoffhaltigen Produkten enthalten sind. Die Studien von Wallace (1991) und Cooper (1992) gehören zu den Meilensteinen der Forschung zu diesem Thema. Die beiden Wissenschaftler untersuchten 31 duftstoffhaltige Alltagsprodukte, darunter waren u.a. Deos, Seifen, Duftsprays, Parfums und Weichspüler. Zu den Lösungsmitteln, die in einem Drittel der Produkte enthalten waren, gehörten Ethanol, Limonene, Linalool und verschiedene andere Aldehyde und Terpene. Auch Rastogi und sein Forscherteam fanden in 59 duftstoffhaltigen Alltagsprodukten, die sie untersuchten, Komponenten, die die Gesundheit beeinträchtigen. Das große Problem, das nur bei genauer Betrachtungsweise zutage tritt, ist, dass diese Chemikalien oft hochreaktiv sind und wieder mit anderen Substanzen reagieren und so zusätzlich eine Sekundärbelastung schaffen. Terpene, die häufig als Duftstoffe Verwendung finden, oxidieren mit Ozon in der Luft (natürliches Ozon und durch Geräte wie z.B. Kopierer) und produzieren so eine Sekundärbelastung, die wesentlich toxischer sein kann als die Ursprungssubstanz. Formaldehyd ist eine der Chemikalien, die bei solchen Prozessen neben Feinstaubbelastung entstehen kann.

Duftstoffe als Auslöser von Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden
Steinermann führte in ihrer Studie an, dass Kontakt zu duftstoffhaltigen Alltagsprodukten in einigen Studien in direkten Zusammenhang mit Asthma, Kopfschmerzen, Kontaktdermatitis, Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden gebracht wurde. Die Wissenschaftlerin führte auch Studien der Duftstoffindustrie an, die genau das Gegenteil behaupten, um das Dilemma in dem wir stecken zu verdeutlichen.

In zwei vorherigen epidemiologischen Studien hatte Steinemann (Caress und Steinemann 2004, 2005) anhand von zwei Kategorien von duftstoffhaltigen Alltagsprodukten festgestellt, dass 17.8% und 20.5% der US Bevölkerung über Kopfschmerzen, Atembeschwerden und anderen Gesundheitsbeschwerden durch Raumduftsprays und andere „Lufterfrischer“ leiden, wenn sie diesen ausgesetzt sind.

In der zweiten Studie berichtete das Wissenschaftlerteam über Irritationen, die durch Waschmittel, Weichspüler und Vliestüchern für in den Trockner bei 10.9% der Bevölkerung beklagt wurden, wenn die Waschzusätze durch Wasch- und Trockenvorgänge in die Außenluft gelangten. Bei dem Teil der Bevölkerung, der bereits sensibilisiert ist, wie bspw. bei Asthmatikern, lag der Prozentsatz noch höher. Von dieser Bevölkerungsgruppe berichteten 29.7% und 37.2% über Atembeschwerden und andere Gesundheitsbeschwerden, wenn sie Raumduftsprays ausgesetzt seien, und 21.2% beklagte sich über Irritationen durch den Geruch von Waschmitteln, Weichspülern und Vliestüchern für in den Trockner, der während des Wasch- und Trockenvorgangs in die Außenluft gelangt.

Analysen bringen toxische Lösungsmittel zutage
Moderne Laboranalytik macht es einfach, ein Produkt in seine Bestandteile auseinander zu nehmen. Steinemann benutzte gaschromatographische und massenspektrometrische Verfahren in Kopfhöhe, um die Lösungsmittel, die eine Auswahl in den USA gängiger bedufteter Alltagsprodukte enthält, möglichst alltagsnah zu ermitteln. Sie untersuchte die Bestseller aus den Produktgruppen: Lufterfrischer (Toilettensteine, Sprays, Duftstecker) und Waschzusätze (Trocknertücher, Weichspüler, Waschmittel).

Lufterfrischer – keine frische Luft zum Atmen

Toilettensteine
Steinemann untersuchte in ihrer Studie spezielle Toilettensteine, wie sie in den Toiletten der 20 größten Airlines zum Einsatz kommen. Neben Terpenen wie d-Limonen und Pinenen, enthielten diese u.a. Azeton, Ethanol und Acetaldehyd, die in den USA als toxische Substanzen gelistet sind. Die Produktverpackung und Sicherheitsdatenblätter teilten keine dieser gefährlichen Inhaltsstoffe mit. Im Gegenteil, im Sicherheitsdatenblatt stand zu lesen, dass die Inhaltsstoffe Produktgeheimnis seien und nicht offenbart würden.

Toilettenduftspender
Es gibt kaum noch eine öffentliche Toilette, in der kein Duftspender hängt und den Benutzern rücksichtslos Chemikalien überpustet. Auch in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten kommen solche Duftstoffvernebler zum Einsatz. Steinemann ermittelte auch bei dieser Produktgruppe beim Bestsellerprodukt Lösungsmittel und als Allergen bekannte Inhaltsstoffe (u.a. Octanal, 3-Hexen-1-ol, Ethanol, Pinene, Nonanal, Linalool, d-Limone). Das im Duftspendergemisch enthaltene Octanal bspw. ist mit einem Andreaskreuz als reizender Gefahrstoff gekennzeichnet. Als Sicherheitshinweis für dieses Aldehyd gilt: Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Die Wissenschaftlerin musste feststellen, dass weder das Octanal noch die anderen Chemikalien deklariert waren oder auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt wurden. Produktgeheimnis.

Duftstecker
Mittels Wärme werden Duftstoffplättchen in Duftsteckern erhitzt und verströmen über einen längeren Zeitraum Geruch. Sie werden hauptsächlich privat genutzt, aber auch in Geschäften und auf Arbeitsplätzen z.B. in Büros. Steinemann ermittelte sieben  Chemikalien (u.a. Azeton, Ethanol, Isopropanol, Benzaldehyd, Pinene, Äthylazetat), die normalerweise als toxisch oder gefährlich eingestuft sind. Keiner der Inhaltsstoffe wurde im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt. Das Sicherheitsdatenblatt enthielt lediglich den Vermerk: „Mischung von Parfumölen“.

Frische Wäsche?

Duftvlies für den Trockner
Vliestücher für den Trockner, die Duft verströmen und die Wäsche weich machen, werden mittlerweile immer häufiger verwendet. Steinemann musste auch bei dem Bestsellerprodukt dieser Produktsparte feststellen, dass keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestuften Inhaltsstoffe (u.a. d-Limonen, Pinene, Ethanol, Benzylacetat, Phenyl- Ethyl- Acetat) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Weichspüler
In nahezu jeden Haushalt haben Weichspüler, eine Flüssigkeit, die in den Waschgang gegeben wird, irgendwann Einzug gehalten. Bei diesem Produkt musste Steinemann ebenfalls feststellen, dass es Lösemittel enthielt und keiner der gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. Chlormethan, Ethanol, Pinene, Acetaldehyd) im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt war.

Flüssigwaschmittel

Gängigerweise werden fast nur noch Flüssigwaschmittel zur Wäschepflege verwendet. Nahezu ausnahmslos enthalten sie Duftstoffe. Steinemann identifizierte durch Analyse beim meist verkauften Produkt, fünf gesetzlich als toxisch und gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe (u.a. 1-4 Dioxan, Ethanol, Pinene, Äthylacetat, 2-Butanon), die nicht im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Verpackung aufgeführt waren.

Alltagsprodukte mit Duft – eine verschleierte Gefahr
Steinemann’s Studie zeigt einen Missstand auf, der dringend korrekturbedürftig ist, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mittels Analysen fand die Wissenschaftlerin in sechs Alltagsprodukten, die in ihrer Produktklasse Bestseller waren, 98 verschiedene teils hochreaktive Lösungsmittel. Fünf der sechs untersuchten Produkte emittierten einen oder mehrere gefährliche Luftschadstoffe, bei keinem Produkt wurden die Lösungsmittel als Inhaltsstoff auf der Verpackung aufgeführt, obwohl sie als Chemikalie gesetzlich als gesundheitsgefährlich oder toxisch eingestuft sind. Nur ein Lösungsmittel war auf einem Sicherheitsdatenblatt bei einem einzigen Produkt aufgeführt, was nur Behörden oder Firmen vorgelegt wird.

Eine Auflistung aller Chemikalien (in manchen Fällen mehrere Hundert), die sich in einem duftstoffhaltigen Produkt befinden, könnte Verbraucher erheblich verunsichern und in Alarmzustand versetzen. Keine Information über gesundheitsgefährliche oder toxische Inhaltsstoffe hingegen wiegt den Verbraucher fälschlicherweise in Sicherheit und er kann sich nicht angemessen schützen. Die Wissenschaft und die Gesetzgeber sind gefragt, einen Mittelweg zu finden und mitzuhelfen, die Verbrauchersicherheit sicherzustellen und Auswirkungen von Chemikalien durch duftstoffhaltigen Produkte zu erforschen und zu reglementieren.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 14. August 2008

Literatur:
Anne C. Steinemann, Fragranced consumer products and undisclosed ingredients, Department of Civil and Environmental Engineering, Evans School of Public Affairs, University of Washington, USA, Environ Impact Asses Rev (2008), doi:10:1016/j.eiar.2008.05.002

Alkohol in Parfums und Duftstoffen verstärkt Gesundheitsbeschwerden

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Die schwedische Wissenschaftlerin Eva Millqvist forscht seit vielen Jahren nach den Ursachen von Hypersensitivitätsreaktionen bei Menschen mit Chemikalien-Sensitivität und sensorischer Hyperreaktivität. Parfums und Duftstoffe gehören zu den häufigsten Auslösern für die Reaktionen bei diesen Personengruppen. In ihrer Mitte Juli erschienenen Doppelblindstudie berichtet Millqvist ihre allerneuesten Erkenntnisse. Bei mit Duftstoffen versehenen Produkten und Parfüm könnte als Ursache die Kombination von Ethanol als Lösungsmittel bei empfindlichen Personen die Atemwegsreaktion verstärken.

Parfums und Duftstoffe besonders problematisch

Ethanol (normaler Alkohol) dient in Parfums und duftstoffhaltigen Produkten in erster Linie als Lösemittel, Füllstoff, Haftvermittler und Trägersubstanz. Aftershaves und Eau de Toilette enthalten einen besonders hohen Ethanolgehalt, ebenso manche Reinigungsmittel wie beispielsweise Glasreiniger.

Den Ursachen auf der Spur

Ein Aspekt, den Millqvist und ihr Team in ihrer aktuellen Studie zur Erklärung von Atemwegssymptomen aufgriffen, die durch Chemikalien und Duftstoffe ausgelöst wurden, ist die sensorische Hyperreaktivität (SHR) der Nerven in den Schleimhäuten der Atemwege. Patienten mit SHR zeigen eine erhöhte Hustenreaktion auf inhaliertes Capsaicin (Wirkstoff von Chili), vermittelt durch TRP-(transient receptor potential) Ionenkanäle. In Tierversuchen wurden einige TRP-Kanäle durch Ethanol verstärkt, weshalb das Ziel in der aktuellen Millqvist Studie darin bestand zu untersuchen, ob vorherige Inhalation von Ethanol die Capsaicin-Hustenreaktion bei Patienten mit SHR in irgendwelcher Weise beeinflussen kann.

Sauberes Studiendesign enttarnt Alkohol als Wirkungsverstärker

Fünfzehn Patienten mit SHR und 15 gesunde Kontrollpersonen wurden in drei Sitzungen mit zwei Konzentrationen von inhaliertem Capsaicin provoziert. Vor jeder Provokation mit Capsaicin wurde vorhergehend inhalativ Kochsalz oder eine von zwei Konzentrationen von Ethanol in einer doppeltblinden, randomisierten Verfahrensweise verabreicht. Die Studienteilnehmer reagierten in Dosis abhängiger Weise mit Husten auf die Inhalation von Capsaicin. Bei den Patienten, aber nicht bei der Kontrollgruppe, erhöhte vorhergehende Inhalation von Ethanol die Hustenantwort in Dosis abhängiger Weise.

Alkoholhaltige Duftstoffe als Problem erkannt

Millqvist und ihr Team ermittelten, dass eingeatmetes Ethanol die Hustenreaktion auf Capsaicin (Chili) bei Patienten mit sensorischer Atemwegshyperreaktivität verstärkt. Das Studienergebnis legt nahe, dass die Pathophysiologie von SHR mit TRP-Rezeptoren in den sensorischen Nerven der Schleimhäute der Atemwege zusammenhängt. Diese Erkenntnis könnte eine wichtige Erklärung dafür darstellen, dass Chemikaliensensible und Personen mit sensorischer Hyperreaktivität über Beschwerden durch alkoholhaltige Duftstoffverbindungen wie Parfums und Aftershaves ganz besonders häufig klagen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 18. Juli 2008

Übersetzung: Karlheinz

Literatur: Millqvist E, Ternesten-Hasséus E, Bende M., Inhaled ethanol potentiates the cough response to capsaicin in patients with airway sensory hyperreactivity, Department of Respiratory Medicine and Allergology, Asthma and Allergy Research Group, The Sahlgrenska Academy at University of Gothenburg, S-413 45 Gothenburg, Sweden. Pulm Pharmacol Ther. 2008 Jun 22.

Bayrisches Ministerium warnt vor Duftstoffen und gibt Tipps

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Duftstoffe können die Gesundheit und die Umwelt ganz schön belasten

Duftstoffe sind trotz, aber nicht nur wegen ihres Geruchs zur Last geworden. Um über die Wirkungsweise von Duftstoffen und deren Gefahren aufzuklären, entwickelte das Bayrische Staatsministerium eigens eine kleine Broschüre über Duftstoffe, die aufklärt und mithelfen soll, Asthmatiker, Allergiker und Chemikaliensensible zu schützen. Dass Ministerium weißt darauf hin, dass bei einer Allergie auf Duftstoffe nur ein wirksamer Schutz bleibt: Vermeidung.

Duftstoffe belasten Gesundheit

Über 6000 unterschiedliche, größtenteils chemische Substanzen werden in der Duftstoffindustrie als so genannte „Riechstoffe“ verwendet. Sie belasten im erheblichen Maße die Umwelt und immer häufiger die Gesundheit vieler Menschen. Insbesondere durch die zunehmend in Mode gekommene „Raumluftaromatisierung“ werden Asthmatiker, Allergiker und Menschen mit Chemikalien-Sensitivität (MCS) belastet und in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Für manchen, für dessen Gesundheit Duftstoffe zur Qual geworden sind, bleibt als Konsequenz nur noch Vermeidung, und das kann im schlimmsten Fall sogar den Arbeitsplatz und somit die Existenz kosten, denn es gibt kaum einen Bereich, der nicht „beduftet“ wäre oder an dem sich keine Menschen aufhalten, die Parfums, Aftershaves, Weichspüler, duftstoffhaltige Waschmittel, etc. verwenden.

Ministerium klärt auf

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nahm all diese Tatsachen zum Anlass und erstellte im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine kleine Broschüre zum Thema Duftstoffe:

Ist angenehmer Duft auch immer gesund? Riech-, Duft- und Aromastoffe

In für jeden verständlicher Form vermittelt das Ministerium in seiner Aufklärungsbroschüre, wo Duftstoffe anzutreffen sind, aus was sie bestehen, über welche Aufnahmewege sie aufgenommen werden, wie sie sich auswirken können und dass sie, wo immer es unnötig ist, zu vermeiden sind.

Ministerium empfiehlt lüften statt beduften

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schließt seine Broschüre mit den nachfolgenden Empfehlungen für den Verbraucher:

  • Wenn es unangenehm riecht, überdecken Sie den Geruch nicht durch Versprühen von Duftstoffen.
  • Versuchen Sie die Geruchsquelle zu beseitigen!
  • Lüften ist allemal gesünder!
  • Verzichten Sie auf Duftstoffe in der Raumluft.
  • Denken Sie an empfindliche Personen.Helfen Sie Allergien vermeiden!
  • Bewahren Sie Duftöle immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Geben Sie Duftstoffe nur in die Raumluft, wenn alle Raumnutzer einverstanden sind.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Juni 2008

Literatur:

Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Ist angenehmer Duft auch immer gesund? Riech-, Duft- und Aromastoffe, 19.9.2003

Minnesota schafft Gesetz für Verbot von Duftstoffen und Parfum an Schulen

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Parfums enthalten oft mehrere Hundert verschiedene chemische Einzelsubstanzen. Wie solche Gemische letztendlich auf den Menschen wirken, ist bis dato unbekannt. Man kennt nur die gefährliche Wirkung einzelner Inhaltsstoffe, die u.a. Allergien auslösend, krebserregend, erbgutverändernd und sensibilisierend sind, und die sich auch auf das Verhalten von Menschen auswirken. Der US Bundesstaat Minnesota will Schüler vor Auswirkungen von Parfums und Duftstoffen per Gesetz schützen.   

Umzingelt von Duftstoffe

Nicht nur Parfums sind ein Problem, auch viele Alltagsprodukte wie beispielsweise Reinigungsmittel sind fast ausnahmslos beduftet. Diese Putzmittel enthalten zusätzlich meist hochaktive, zum Teil toxische Substanzen, die eine Wirkung der Duftstoffchemikalien potenziert. In manchen Fällen wird heutzutage sogar schon Beduftung mittels Duftsäulen oder Duftzerstäubern in Schulen betrieben. Ganz abgesehen von bedufteten Filzschreibern, Radiergummis und allerlei anderem Schulbedarf, den Schüler in den Unterricht mitbringen.   

Geringe Dosis, gefährliche Wirkung

Bei manchen Menschen reicht eine geringe Konzentration solcher duftstoffhaltigen Produkte aus, um schwere Asthmaanfälle, Allergieschübe oder, bei chemikaliensensiblen Menschen, Reaktionen auszulösen. Die Reaktionen bei diesen chemikaliensensiblen Kindern können sich leicht bis total behindernd auswirken. Migräne mit Erbrechen, Schwindel, Augenbrennen, Konzentrationsstörungen, Hyperaktivität, unvermittelte Aggressionsschübe, Krämpfe, Atembeschwerden, Übelkeit bis zu Bewusstlosigkeit werden u.a. als Reaktionen auf Duftstoffe berichtet. Bei einigen sehr schwer betroffenen Kindern kann der allgemein verbreitete Duftstoffwahn folglich soweit führen, dass sie keine öffentliche Schule mehr besuchen können.   

Duftstoffverbot mittels Gesetz

Um die Gesundheit aller Schüler und insbesondere von Kindern und Jugendlichen die bereits auf Duftstoffe reagieren zu schützen, wurde im US Bundesstaat Minnesota die GesetzesvorlageMinnesota HB 2148, entitled – Fragrance-Free Schools Pilot Projectzur Realisierung eines Pilotprojektes zum Verbot von Duftstoffen an Schulen beim Senat vorgelegt. Mittels des geplanten Gesetzes soll das Benutzen von Parfum und duftstoffhaltigen Cremes, die Verwendung von „Raumlufterfrischern“ und duftstoffhaltigen Reinigungsmitteln an öffentlichen Schulen verboten werden. Als Grund dafür wird angegeben, dass duftstoffhaltige Produkte Asthmaanfälle oder Chemikalien-Sensitivitätsreaktionen bei den Schülern und Studenten auslösen können. Im Rahmen des Pilotprojektes sollen Schüler und Eltern über die nachhaltigen Gefahren durch die Verwendung von Duftstoffen in Schulen aufgeklärt werden.    

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Juni 2008   

Literatur:

Bill seeks to ban scents in schools, Minnesota HB 2148, entitled – Fragrance-Free Schools Pilot Project, introduced – 85th Legislative Session (2007-2008), Mar 15, 2007  

Dufte Schule

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Anna steht heute im Mittelpunkt. Sie führt ihr neues Diddl Lipp Gloss Banane vor. Dann geht der Stift reihum. Annas Freundinnen dürfen ihn ausprobieren. Isabell will Anna nicht nachstehen. Sie packt ihr Prinzessin Lilifee Kinderparfüm aus und reicht es in die Runde. Das gefällt sogar dem Klassenkameraden Max. Er schnappt sich den Flakon und sprüht damit die kreischenden Jungs ein. Jetzt geht es in der 2b der Kästner Grundschule* über Tische und Bänke.

Am Schluss wirft Max Isabell den leeren Flakon zu. Isabell ist sauer. Aber Max weiß, wie er sie wieder beruhigen kann. Flugs holt er seine Diddl Duftkarten aus dem Ranzen und schenkt sie Isabell. Die anderen holen auch ihre Diddl Duftkarten und tauschen und rubbeln den Duft frei. Isabells Kummer ist schnell vergessen. Jana hat noch weitere Tauschobjekte im Ranzen. Sie bietet ihren Apfelduftradiergummi gegen fünf Diddl Duft Karten. Sven zieht gleich ein ganzes Paket Radiergummis aus der Hosentasche: Apfel, Orange, Erdbeere, Heidelbeere. Max schnappt sich auch Svens Schätze und wirft sie durch das Klassenzimmer. Dann klingelt es und Frau Maier* rauscht in die Klasse. Sie trägt heute ihr geliebtes Roma. * Namen verändert.


Ein ganz normaler Schultag an einer ganz normalen deutschen Grundschule beginnt. Der Raum ist geschwängert von einer Mischung aus Fruchtaromen, Duftstoffen aus Waschmitteln, Weichspülern, Shampoos, Haargels, Deos, Kinderparfums und einer Mintnote aus den Duftstoffen verwendeter Putzmittel.

„Welche Folgen Duftstoffe generell – und speziell im Gehirn – haben, ist noch weitgehend unbekannt“, schreibt das Umweltbundesamt.
Welche Folgen mag die Duftwolke im Schulraum der 2b haben?
„Die Wirkung von Substanzgemischen ist kaum untersucht und weitgehend unbekannt.“ (UBA)

Das Robert Koch Institut berichtete im letzten Jahr über den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen:
„Bei ca. 22% der untersuchten Kinder und Jugendlichen liegen Hinweise auf eine psychische Auffälligkeit vor, wobei circa 10% aller Kinder und Jugendlichen als im engen Sinn psychisch auffällig beurteilt werden  Unter den spezifischen psychischen Auffälligkeiten treten Störungen des Sozialverhaltens (10%), Ängste (7,6%) und Depressionen (5,4%) am häufigsten auf. müssen.“
„Bei 40,8% zeigt die Blutuntersuchung eine Sensibilisierung gegen mindestens ein Allergen“

In Berlin weiß man wohl um die Gefahren der Duftwolken:
„Wer Düften anhaltend ausgesetzt ist, bei dem können sich – genauso wie bei Lärm – Stressreaktionen einstellen, die gesundheitliche Beschwerden zur Folge haben.

Duftstoffe können über die Atmung in den Organismus gelangen und sich über die Blutbahn im gesamten Körper verteilen. Bei bestimmten Duftstoffen ist – wegen ihrer chemischen Struktur – auch von einer Resorption über die Haut auszugehen. Werden Duftstoffe über die Riechsinneszellen resorbiert, so ist es wahrscheinlich, dass sie wegen der physiologischen Besonderheiten der Geruchsbahn (Reizweiterleitungssystem des Geruchsinns) über die Nervenfaserbündel direkt als Substanz in den Bulbus olfactorius (einen Teil des Gehirns) gelangen“ heißt es in einem Schreiben des UBA. Deshalb kann man auch in der Empfehlung des Umweltbundesamtes lesen:


„Aus Gründen der Vorsorge empfiehlt das UBA, Duftstoffe in öffentlichen Gebäuden  …nicht einzusetzen.“

Wer sorgt aber für Anna, Isabell, Max und ihre Klassenkameraden vor?
Niemand!!

Im Schulraum der 2b und in allen bundesdeutschen Schulräumen gilt: Rauchen verboten- Beduften erlaubt.
Diese Beduftungserlaubnis geht sogar mittlerweile schon soweit, dass Kinder und Jugendliche zwecks Verhaltensmodifikation mit Duftsäulen beduftet werden dürfen, wie man im Internet nachlesen kann.

Wie das Magazin Spiegel und die Süddeutsche Zeitung berichteten, lässt der Herr Professor Dr. Wabner mittlerweile in 30 Schulen ätherische Öle mit Duftsäulen verströmen, wie er selbst sagt, als Aromatherapie mit dem Ziel die „Kreativität der Schüler anzuregen und die Konzentrationsfähigkeit zu steigern“. „Aggressionen werden abgebaut“.

Prof . Dr. Wabner bietet seine Duftstoffe auch in der Apotheke an. Dort kann man das Set aus Duftöl und Duftstein unter dem Produktnamen „Dufte Schule“ erwerben. Zu therapeutischen Zwecken.

Herr Prof. Dr.Wabner beduftet die Schüler klassenweise. Für sich zieht er individuelle Lösungen vor:
SZ: „Bei welchem Duft können Sie selbst besonders gut arbeiten?“

Wabner: „Zitrone – die macht munter. Ich mag auch Neroli, aber davon werde ich zu schnell high.“

Prof. Wabner wird von Neroli high. Von was werden die Kinder in den Duftschwaden deutscher Klassenzimmer high? Von welchen Duftstoffen werden sei depressiv, aggressiv oder gar krank?

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das steht in Artikel 2 unseres Grundgesetztes. Wer aber garantiert dieses Recht an Schulen?

Warum gibt es aus Berlin nur Worte und niemals Taten?

In Kanada und Nordamerika ist man da schon ein ganzes Stück weiter:

For example: antiduftstoffzeichen-iii.jpg

School – Community Relations  – Jefferson City Public Schools

Visitors to the Jefferson City Public Schools will often see signs regarding – Fragrance Free – Zones. We also make every attempt to remind patrons of the district about fragrance free through our news releases to the media.

Fragranced products can cause people with some chronic illnesses to suffer additional and extra symptoms and medical expenses. These include asthma, allergies, sinus problems, rhinitis and migraine headaches. Some authorities and victims also believe that neurological conditions such as ADHD, autism, and other behavioral and learning disorders are exacerbated by fragrances.  The Jefferson City School District has students, parents and staff with health conditions that are, at times, severely affected by fragrances. In an effort to help these people enjoy their experience with the Jefferson City Public School District, we respectfully request that all patrons that attend any JCPS event, be as fragrance free as possible by not wearing perfume, aftershave, scented lotions, fragranced hair products, and/or similar products.  If you have questions about Fragrance Free, please call us.

A Fragrance Free Campus – North Seattle Community College

has always strived to provide both the best curriculum for their students, as well as the best environment for higher learning. As part of the campus initiatives, the college adopted an important policy several years ago to help ensure everyone is comfortable on a variety of levels, including air quality.

Did you know the school advocates for a pollutant/fragrance free environment? That’s right, the school asks that all individuals be sensitive to air quality, which helps support a more healthful learning/teaching environment. This includes perfumes, fragrances and any other air pollutants which could cause people with allergies to be less comfortable.   So …were you made aware of this policy when you first arrived on campus? Did your instructor or other faculty make you aware of this when you were orientated to the college? And more importantly…do you do your part to help keep this clean air initiative in place?  Keeping the air clean at North Seattle Community College benefits everyone don’t you think?

SCENT FREE SCHOOL  –  Oliver School

Please remember Oliver School is a – Scent Free – School

This limitation includes the use of any product with a strong odor including all perfumes and scented preparations. Due to severe allergy concerns, we request the understanding and co-operation of all students and parents in our efforts to provide a safe and healthy environment for all students and staff members.

Meadowbrook Elementary School (a scent-free school)

Making a Difference Together

University of Windsor – Scent-free Guidelines

Please consider how fragrance use affects others who may be highly sensitive. The University Windsor’s – Scent-free Guidelines – may be viewed at

St. Peter’s Junior High – Weekly Newsletter

Allergies . There are some students with serious, life-threatening nut allergies in our building. Please ensure that your son or daughter does not bring any nuts or food containing nut product to school or on the bus. There are also staff members an d students who have scent allergies.  We ask that you help keep our school scent free by not wearing perfumes and colognes while in the building. Thank-you for your cooperation in this important matter.

November School Newsletter 2007-2008 – St. Augustine School

January 2008 St. Augustine School Important Safety Reminders:

This school is a nut free and scent free school at all times. Thank you for your help in ensuring that all children are safe at school. Thank you for your assistance.

SHERWOOD ELEMENTARY SCHOOL HANDBOOK  – 2007 – 2008

Food Allergy – Sherwood School & playground areas are totally „peanut/nut free“ Many students at our school are anaphylactic. Please be diligent and check labels. Please do not send any products that contain peanuts/nuts trace amounts of these products. We appreciate and thank you for your cooperation.

Anaphylactic/Life Threatening ConditionsAll students identified with life threatening allergies/conditions must have an emergency treatment plan in place. This plan is coordinated through Public Health and your family physician. MedicationIf a student requires medication to be administered at school a form must be completed by the family physician before this can occur.

Scent Free – Sherwood is designated as scent free. All staff, students and visitors are asked to refrain from wearing scented products

Herzlicher Dank für diesen Gastbeitrag geht an Juliane.

Domina bietet außergewöhnliche Dienste an

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Rücksicht auf Chemikaliensensible ist Pflichtprogramm

Hi, hier ist Lady Nell. Mein schwarz gestrichenes Atelier mit Käfig und Stahlfesseln und meine Peitsche warten auf Dich„.

Die harte dominante Frauenstimme auf dem Anrufbeantworter fährt nach dem scharfen Zischen einer Peitsche fort:

Lass mich beim Bestätigungsanruf wissen, ob Du Probleme mit Parfum oder Allergien auf Duftstoffen hast, ich richte mich in diesem Punkt nach Dir, ansonsten bist Du mein Spielzeug und unterliegst meinen Regeln. Mein Atelier ist rauchfrei„.

Diesen außergewöhnlichen Service bietet Lady Nell, eine strenge Domina aus San Francisco an und füllt damit eine Marktlücke. Es gäbe immer mehr Kunden, die zwar höchsten Wert darauf legen, sich nach allen Regeln der Kunst zu unterwerfen, sie wollen ihr Sklave sein, doch Lady Nell hat dennoch kein Bestreben, ihre Schmerz liebenden Kunden mit Kopfschmerzen, Schwindel, Ausschlag, Atembeschwerden, Übelkeit oder ähnlichem nach Hause zu schicken, weil diese allergisch auf Duftstoffe reagieren oder zu jenen gehören, die chemikaliensensibel sind. Diese Leute gäbe es immer häufiger, lässt die mit Vorliebe in schwarzem Lack gekleidete Frau wissen. Das müsse man als erfahrene Domina wissen und einplanen, meint Lady Nell und ihre harte Stimme lässt keine Zweifel aufkommen als sie abschließend sagt:

Der Schmerz muss aus erotischer Dominanz und meiner Hand stammen, nicht durch ein banales Parfum oder Weichspüler in der Bettwäsche erzeugt werden, das ist in meiner bizarren Welt nicht erwünscht“.

Das alles erfuhr ich, nachdem ich einen Artikel über Chemikalien-Sensitivität, Duftstoffverbote und Leute, die auf Parfum reagieren, in einer großen amerikanischen Zeitung las und anschließend zum Telefonhörer griff,

Euer Thommy

Schwedische Behörden verbieten Duftstoffe in Krankenhäusern

antiduftstoffzeichen-ii.jpgNachdem es in den USA und Kanada bereits viele Krankenhäuser, Schulen und Universitäten gibt, die Duftstoffe wie Parfüm, Deo, After Shave, Weichspüler, etc. verbieten, soll nun auch in Schweden Vernunft zum Wohle der Gesundheit eintreten. Insbesondere sollen Personen mit Allergien und Multiple Chemical Sensitivity (MCS) durch ein Duftstoffverbot geschützt werden. Diese Personengruppen erleiden bei minimalem Kontakt bereits leichte bis sehr schwere Symptome, die von Kopfschmerzen, Hautreaktionen, asthmatischen Beschwerden bis zu Schockreaktionen reichen können.

Der Grund des Duftstoffverbotes besteht darin, dass ca. 6% der Bevölkerung Schwedens bereits unter einer Hypersensibilität gegenüber Duftstoffen leidet. Das kommt bisherigen amerikanischen und kanadischen Erhebungen nahe, auch dort leiden immer mehr Menschen unter körperlichen Beschwerden, wenn sie mit Duftstoffen bereits in geringer Konzentration in Kontakt kommen. Dies hat sogar ganze Städte, bspw. Flagstaff oder Calgary, dazu bewogen, den Duftstoffen den Kampf anzusagen. Kein leichtes Unterfangen, denn die Duftstoffindustrie steht sofort Gewehr bei Fuß und versucht mit Gegenkampagnen solche Bestrebungen zu unterbinden.

In der Region Göteborg werden von dem geplanten Duftstoffverbot in Krankenhäusern etwa 50.000 Angestellte betroffen sein, hinzukommen Patienten, die in den medizinischen Einrichtungen Behandlung bekommen. Eine sinnvolle Maßnahme, wenn man bedenkt, dass viele Parfüms aus mehreren Hundert chemischen Einzelsubstanzen bestehen, die kranke Menschen leichter beeinträchtigen und deren Genesung verzögern oder in Frage stellen können.

In Deutschland steht man Duftstoffverboten bisher konträr gegenüber. Außer drei Warnmeldungen des Umweltbundesamtes erfuhren Allergiker und MCS Erkrankte bisher keine Unterstützung. Im Gegenteil, die Zahl der öffentlichen Gebäude und Krankenhäuser, die Duftvernebler installieren, nimmt zu, sehr zum Leidwesen von Menschen, die auf diese Duftstoffchemikalien reagieren.

Die Krankenhausbehörde von Göteborg/Schweden bereitet derzeit einen Maßnahmenkatalog vor, der Duftstoffverboten in den USA nachkommt. Parfüms und andere stark duftende Produkte des persönlichen Bedarfs sollen in Krankenhäusern verboten werden. Insgesamt 49 Gemeinden in der Region Göteborg streben die Einführung eins vollständigen Duftstoffverbotes an, war von der schwedischen Online Zeitung „The Local“ zu erfahren.


Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, März 2008