Gericht entschied: Parfüm ist bei Therapie von Duftstoffallergikern nicht akzeptabel

Eine Frau mit einer schweren Duftstoffallergie und MCS hat einen Prozess gewonnen, den ihre Therapeutin gegen die kranke Frau angestrebt hatte. Trotz Vereinbarung, dass die Therapeutin am Tag der Behandlung duftfrei sein solle wegen der Problematik der Patientin, verwendete diese ein Parfüm. Die Patientin konnte das Parfüm nicht tolerieren und brach die Therapiesitzung ab. Trotzdem stellte die Therapeutin die Therapiesitzung in Rechnung und zog vor Gericht, nachdem die unter Duftstoffallergien leidende Frau sich weigerte zu zahlen.

Der Richter des Amtsgerichts Rheinbach entschied zugunsten der Duftstoffallergikerin und beschloss Mitte 2010, im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung, dass die Klage nicht begründet sei.

Die Entscheidungsgründe des Gerichtes:

Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Bezahlung der am 16.05.2008 von der Beklagten abgebrochenen Therapiesitzung (§§ 611,615 BGB), da die Beklagte durch das Verlassen der Praxis der Klägerin an diesem Tag nicht in Verzug der Annahme der Leistung der Klägerin geraten ist. Voraussetzung für den Annahme Verzug ist, dass die Klägerin ihre Leistung ordnungsgemäß angeboten hatte (§ 615 BGB). Hieran fehlt es. Ein Leistungsangebot ist unter Berücksichtigung des § 242 BGB nur dann ordnungsgemäß, wenn auch entsprechende Rücksichtsnahme- und Schutzpflichten gegenüber dem Vertragspartner eingehalten worden sind. Das bedeutet im Fall der Beklagten, die wegen ihrer Erkrankung als Duftstoffallergikerin behandelt werden sollte, dass die Beklagte in der Praxis der Beklagten keinen Duftstoffen ausgesetzt wurde und insbesondere, dass die Klägerin selbst keine Duftquelle darstellte, Gegen diese (Neben-) Pflicht hat die Klägerin verstoßen. Wie sie ihren an die Beklagte gerichteten Schreiben vom 11.05.2009 eingeräumt hat, hatte sie in der Therapiesitzung am 16.05.2009 ein Parfüm, wenn auch kein besonders auffälliges, getragen und dies im Rechtsstreit dahingehend erläutert, das sie lediglich ein Parfüm getragen habe, das über die Tagespflege mit einem Deodorant nicht hinausgegangen sei. Insoweit kommt es jedoch nicht auf die Stärke des Geruchs an, da es für Duftstoffallergiker nicht entscheidend ist, ob ein Parfüm auffällig riecht oder nicht, sondern alleine darauf, ob Duftstoffe vorhanden sind, die bei ihnen möglicherweise eine allergische Reaktion hervorrufen.

Autor: CSN – Chemical Sensitivity Network, 27.08.2010

Weitere Informationen zum Thema:

16 Kommentare zu “Gericht entschied: Parfüm ist bei Therapie von Duftstoffallergikern nicht akzeptabel”

  1. Clarissa 27. August 2010 um 13:02

    Ein deutsches Gericht hat so ein Urteil gefällt, kaum zu glauben. Jetzt müsste die Frau eigentlich noch auf Schmerzensgeld und Körperverletzung gegen die Therapeutin vor zu gehen.

  2. Seelchen 27. August 2010 um 19:00

    Das ist ja mal wirklich etwas äusserst Positives..das kann man jetzt auch mal den ignoranten verwandten und Bekannten zeigen und dem eigenen Arzt,der sich auch immer noch einduftet,wenn er draussen auf der Terrasse mich besucht….
    Vielen Dank für diesen Artikel….

  3. Ingrid Balzer 27. August 2010 um 20:51

    Sie wollen testen ob man simuliert und wissen nicht, was sie dem Patienten damit antun. Es ist schrecklich!
    Ein Deo kann sehr schlimm sein – und nicht nur für Duftstoffallergiker!!
    Ingrid

  4. Lucie 28. August 2010 um 05:47

    Diese News sind sehr erfreulich, ehrlich gesagt bin ich überrascht. Ich denke, dieses gerechte Urteil hat eine neue Ära für alle MCS Kranke und Duftstoffallergiker eingeläutet – einfach nur toll.

    Toll auch, dass sich die Betroffene getraut hat, den Schritt des Widerstands zu wagen und sich nicht alles bieten ließ. Wir sollten ihrem Beispiel folgen und uns ebenfalls gegen die Ignoranz, die uns ständig widerfährt, wehren, wann immer uns das möglich ist.

    Wie immer besten Dank an CSN für den Mut machenden Bericht und an die mutige Kämpferin!

    Lucie

  5. kf-forum 28. August 2010 um 12:05

    Es gibt noch mutige Richter. Danke!

  6. Eike 28. August 2010 um 14:27

    Ein ermutigendes Urteil.

    Gratulation an die mutige Kämpferin.

    Mich hätte interessiert, ob sie ihren mutigen Schritt „mit“ oder „ohne“ Rechtsbeistand gewagt hat.

  7. PappaJo 28. August 2010 um 16:26

    Ein Silberstreif am Horizont!:-)

  8. Mirijam 29. August 2010 um 15:22

    Bravo! Gute Arbeit. ich würde ebenfalls dazu raten, auf Schmerzensgeld und Körperverletzung zu klagen. Das bietet sich geradezu an.

    Dieser juristische Sieg macht Mut und sollte als ausgezeichnetes Beispiel dienen. Wer es wagt, hat schon halb gewonnen.

    Alles Gute und viel Erfolg weiterhin!

    Milijam

  9. Siegfried Fischer 29. August 2010 um 15:24

    Auffällig an diesem Spruch ist, daß der Richter tunlichst die Erwähnung der 3 Buchstaben (MCS)unterlassen hat. Somit kann es sich um jede beliebige Allergie handeln.Es ist unvorstellbar, daß ein deutscher Richter jemals eine Lanze für MCS brechen würde!

    Wie ungeheuer schwierig es insbesondere heutzutage ist, die tatsächliche Ursache für eine Allergie oder selbst eine Todesursache zu bestimmen,das steht nachzulesen unter
    http://www.thefreelibrary.com/Crime+labs+need+improvement%3A+the+quality+of+

    „Crime labs need improvement; the quality of the labs is criminal; government must invest in personnel an facilities.

    Zum gleichen Resultat kam eine Studie von USA TODAY bereits im Jahr 1996: „Beweise, die die
    Schuldigen inhaftieren oder die Unschuldigen befreien könnten,verkommen in den Regalen und türmen sich auf in Kühlschränken der überlasteten und unterfinanzierten Labors der Nation für Verbrechensbekämpfung.“

    Wer ernsthaft die Antwort auf das wirkliche Problem sucht,der wird nach dem Lesen dieser knapp 3 Seiten sein Wissen in dieser Frage signifikant bereichert finden. Seit US Präsident Nixon und auch Johnson laufen unzählige Mörder und andere Gewaltverbrecher in den USA frei
    herum,während Unschuldige in ihren Todeszellen auf die Vollstreckung ihrer Fehlurteile warten.

    Nicht viel anders ist es mit der als „MCS“ bezeichneten Krankheit,die in der BRD nach wie vor seit 20 Jahren als neueste Masche der Sozial-Schmarotzer durch die BRD Behördenmedizin plakatiert und abqualifiziert wird, mit dem Resultat für die hilflosen Betroffenen, wie es im Detail bei Google nach der Eingabe des Begriffs
    „Kristallnacht „in allen Einzelheiten nachzulesen steht.

    Wie sollten zudem unaufgeklärte, unterbezahlte
    und für ultramoderne Forschungsgeräte unquali-fizierte Teilzeitarbeiter auf Stundenbasis,ihr unverzichtbares Wissen für die sichere und reproduzierbare Bestimmung von „MCS“ erar-
    beiten können,wenn es diesen bereits an überdurchschnittlicher Allgemeinbildung fehlt?

    Siegfried Fischer

  10. Thommy 29. August 2010 um 16:30

    @ Siegfried Fischer

    „MCS“ wurde von der Beklagten bewusst außen vor gelassen.

    In Ihrem BGH Urteil wurde MCS ja benannt:

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/09/26/bundesgerichtshof-entschied-zugunsten-einer-an-multiple-chemical-sensitivity-erkrankten-frau/

    Wir sollten den Kopf nicht zu tief in den Sand stecken und positv nach vorne kämpfen.

  11. Kira 29. August 2010 um 17:56

    Das ist einfach toll
    – es ist wieder ein Schritt weiter und zeigt, das so manche doch anfangen umzudenken. Auch kleine Schritte führen zum Ziel und das ist wichtig.

    @Siegfried Fischer,
    der Link läßt sich nicht aufrufen

  12. Siegfried Fischer 29. August 2010 um 22:11

    @ Kira 29. August

    Habe soeben ein Substitut für den defekten Link
    versucht, der Ihnen die gesuchte Information unter der 1. Position der Seite liefert.

    Bitte bei Google folgendes einzugeben:
    „Crime Labs need improvement“

    Darunter geht es direkt weiter:

    „The Quality of the labs is criminal“ . Es geht da auch um den „Crime- Lab“ Sumpf, den schon Nixon und Johnson trocken legen wollten und es offensichtlich nicht geschafft haben , sowie DNA-
    Fälschungen durch das FBI etc. Ähnliches meldet
    in der BRD das Statistische Bundesamt in Berlin, daß über 90% der in Totenscheinen angegebenen Todesursachen falsch seien oder einfach nicht stimmten(Geldmangel und katastrophales Unwissen).

    MFG S.Fischer

  13. Siegfried Fischer 29. August 2010 um 22:57

    @ Thommy vom 29. Aug.

    Zum besseren Verständnis sei noch gesagt, daß
    unser Fall zum Präzedenzfall zu werden drohte und
    „es“ beinahe geschafft worden wäre, wenn die unbesiegbare Lobby der chemischen Industrie nicht mit voller Wucht und rechtzeitig zum Gegenschlag angesetzt hätte.

    Seither wurde dem Vernehmen nach eine unglaubliche „Enthaltsamkeit“
    gegenüber diesen 3 Buchstaben – auch von renommierten Anwälten mit „Schlachtfelderfahrung“ in diesem Bereich, beobachtet. Man vernimmt in diesem Zusammenhang wiederholt, daß die Sozial-und Gesundheitssysteme der Industrieländer die notwendigen und immensen Therapiekosten niemals aufbringen können.

    Bei Anerkennung von MCS kämen außerdem enorme Schadenersatzforderungen auf die Verursacher (chemische Industrie und/oder Staat)hinzu, die von diesen vom Volumen her überhaupt nicht geleistet werden könnten. An diesem „gordischen Knoten“ scheinen sich alle „MCS“- Probleme festgefahren zu haben. Gäbe es den Buchstaben “ C“ (für chemical ) in der bekannten Konstellation nicht,so wäre auch nach übereinstimmender Meinung von US Juristen längst eine akzeptable Regelung für die Betroffenen erarbeitet worden.

    S. Fischer

  14. Thommy 30. August 2010 um 08:00

    @ H. Fischer @ all

    Zitat: „Bei Anerkennung von MCS“

    MCS ist in Deutschland anerkannt.
    Sprechen wir lieber von fehlender Akzeptanz. Akzeptanz gewinnt man, wenn man breitflächig korrekt informiert.

    Anerkennung von MCS kommt durch Folgendes zum Ausdruck:

    – ICD-10 T78.4
    http://www.csn-deutschland.de/DIMDI_MCS_2008_de-en.pdf

    – MCS als anerkannte Behinderung im Einzelfall
    (Ziffer 26.18).

    – Mitteilung der EU Kommissarin, dass MCS kodiert ist im ICD-10 und dass MCS KEINE seltene Erkrankung ist

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/01/26/antwort-der-europaischen-kommission-auf-eine-anfrage-zur-umweltkrankheit-multiple-chemical-sensitivity/

    – Das Wort „Somatisierungssyndrom“ fiel Anfang des Jahres aus der Versorgungsmedizin-Verordnung weg (siehe Bundesgesetzblatt)

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/03/24/bundesgesetzblatt-teilt-mit-die-bezeichnung-somatisierungssyndrom-fur-mcs-in-der-versorgungsmedizin-verordnung-fallt-weg/

    Wir haben also ANERKENNUNGEN. Damit müssen wir arbeiten, sprich, sie notfalls durch Prozesse geltend machen. Das ist in anderen Ländern, bzw. bei eine Reihe anderer Krankheiten nicht anders.

    Schädlich für MCS-Kranke ist, dass SHG Leiter und Einzelaktivisten fortfahren, falsch zu informieren, bzw. hingehen und behaupten, es gäbe keine Anerkennung und keinen ICD-10 für MCS. Dieser Bullshit muss aufhören (siehe Blog Dr. Merz).

    Den größten Schaden hat nicht die Industrie gegen uns MCS-Kranke lanciert in den letzten Jahren, sondern genau diese SHG Leiter und Einzelaktivisten. Sie haben die Kranken bewusst getäuscht, indem sie ihnen die Wahrheit und den Krankheitsbegriff „MCS“ ausprügeln“ wollten. Gelungen ist es nicht, aber diese gezielte Desinformation hat viele Kranke jahrelang davon abgehalten, für ihre Rechte zu kämpfen, weil sie dachten sie, hätten keine Rechte und es gäbe keine Anerkennung. Damit ist jetzt Schluß. CSN wird kontinuierlich aufklären und aufdecken, wenn Falschinformationen gestreut werden.

  15. Siegfried Fischer 31. August 2010 um 14:28

    Thommy 30. Aug. 2010 u. Opfer von Umweltnoxen.

    Einverstanden mit dem “ steten Tropfen“.

    Warum sollte -zur Abwechselung- die von Gustave Le Bon , *07.05.1841 Nogent-le -Rotrous- 15.12.1851, Paris, ursprünglich Arzt, Hygieniker und Physiologe, Archäologe und Völkerkundler, Politiker, Psychologe und Soziologe, in seinem in alle Weltsprachen übersetzten Buch, „Psychologie der Massen“, beschriebene Wirkung nicht auch für die wahrheitssagende Bevölkerung funktionieren und ausschließlich den Machthabern der erpreßbaren Völker dienen?

    Er beschreibt in seinem weltbekannten Werk, daß
    Lügen von Machthabern, wie ja die Geschichte ebenfalls immer wieder gelehrt hat, selbst von Gelehrten, Akademikern und Mitgliedern der intellektuellen Führungsschicht, in die Welt gesetzte Unwahrheiten, Gerüchte und Lügen vom Inhalt her kritiklos als geprüfte Rechtmäßigkeiten und Tatsachen akzeptiert und übernommen werden, sofern diese oft und lange genug breitflächig wiederholt wurden.

    Einige weltbekannte Führer haben mit dieser praktisch unbegrenzten „power“ der Wiederholung von Lügen und Gerüchten ganze Weltmächte erfolgreich an der Nase herumgeführt , weil die Kritikfähigkeit bei dieser Vorgehensweise nachweislich außer Kraft gesetzt wird.

    Es wird sich alo erst noch erweisen müssen, ob auf unserem „Schlachtfeld“ die staatlichen Lügenverbreiter oder die Wahrheit verkündende
    Minderheit der Lügen-Opfer, auf Dauer die Oberhand gewinnen können.Immerhin sind beide Möglichkeiten nicht absolut auszuschließen.

    S. Fischer

  16. Clarissa 31. August 2010 um 20:00

    Link geht nicht >>> hier Links die funktionieren:

    GB-Text http://www.highbeam.com/doc/1G1-110526712.html

    Google-Übersetzung http://translate.googleusercontent.com/translate_c?hl=de&ie=UTF-8&sl=en&tl=de&u=http://www.highbeam.com/doc/1G1-110526712.html&prev=_t&rurl=translate.google.de&usg=ALkJrhi8Ui0bXycLWaetq6Nbz9zDY4TNLQ

    solte der Link nicht funktionieren, bitte markieren und dann mittels Strg c und Strg v in die Browserzeile einfügen und dann solltet ihr die Seite angezeigt bekommen.

    LG
    Clarissa

Kommentar abgeben: