Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 14.04.2000  
 

Duft- und Aromastoffe nicht unüberlegt in Innenräumen einsetzen

Stellungnahme der Kommission "Innenraumlufthygiene" zum Einsatz von Duft- und Aromastoffen

Die Kommission "Innenraumlufthygiene" des Umweltbundesamtes warnt vor einem unüberlegten Einsatz von Riech- und Aromastoffen in Innenräumen. Diese Stoffe werden zur Steigerung des Wohlbefindens und zur Verbesserung der Qualität der Raumluft in Form von Sprays, Gelen, Räucherstäbchen oder in Extrakten und Flüssigkeiten mit Verdampfern angeboten. Bei der Verwendung von Duft- und Aromastoffen sind gesundheitliche Probleme nicht auszuschließen, so die Kommission, der Wissenschaftler von Universitäten und Behörden des Bundes und der Länder angehören. Studien zeigen, dass Duft- und Aromastoffe eine mögliche Ursache für Allergien und allgemeine Befindlichkeitsstörungen sein können. Bei der gesundheitlichen Bewertung vor allem der aus natürlichen Extrakten hergestellten Duftstoffe gibt es zum Teil noch große Unsicherheiten und viele offene Fragen. Deshalb sollte man sich genau überlegen, ob man Duft- und Aromastoffe benutzt, um zum Beispiel unangenehme Gerüche oder eine mangelhafte Qualität der Innenraumluft zu überdecken.
Um die Gesundheit sensibler Personen nicht zu gefährden, sollten Duft- und Aromastoffen in öffentlichen Gebäuden, wie Büros, Kaufhäusern oder Kinos nicht eingesetzt werden.


Die Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes im Wortlaut:

Seit kurzem wird verstärkt für den direkten Einsatz von Duftstoffen zur Verbesserung der Raumluft und des Wohlbefindens geworben. Der Markt expandiert offenbar rasch.

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden unterschiedliche Zubereitungen und Produkte angeboten, zum Beispiel Sprays, Duftgele, Duftkerzen, Räucherstäbchen und verschiedene Arten von Extrakten und Flüssigkeiten mit Verdampfern. Die Riech- und Aromastoffe werden in die Innenraumluft abgegeben und rufen bei entsprechender Luftkonzentration einen bestimmten Geruchseindruck hervor, der positive gedankliche Assoziationen bewirken soll. Der subjektiv bewusst wahrnehmbare Sinneseindruck kann von "kaum merklich" bis "sehr stark" reichen.

Duft- sowie Riech- und Aromastoffe werden in erster Linie zu folgenden Zwecken eingesetzt:
  • Für eine positive Bewertung von Objekten: Riech- und Aromastoffe werden unter anderem in Kosmetika, Nahrungsmittelfertigprodukten, Reinigungs- und Pflegemitteln und weiteren Produkten eingesetzt.
  • Für eine Beeinflussung des persönlichen Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit: Hierzu gehören unter anderem individuelle Aromatherapien sowie die Verbreitung von Riech- und Aromastoffen über Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden.
  • Für die Maskierung unerwünschter Gerüche in Innenräumen: Es ist eine breite Produktpalette zum Überdecken einer mangelhaften Innenraumluftqualität verfügbar, die vom Toilettenstein bis zum Fichtennadelspray reicht.
Als Riech- und Aromastoffe werden sowohl künstliche als auch natürlich vorkommende Substanzen eingesetzt. Letztere können entweder durch Extraktion von Naturprodukten, hauptsächlich Pflanzen, gewonnen oder auch naturidentisch durch chemische Synthese hergestellt werden. Diese Herkunft ist aber prinzipiell nicht ausschlaggebend für die gesundheitliche Bewertung dieser Stoffe. Häufig ist es sogar so, dass eine solche Bewertung der natürlichen Extrakte mit einer größeren Unsicherheit verbunden ist als die der synthetischen Produkte, da letztere in der Regel eine definierte und konstante Zusammensetzung aufweisen. Natürliche Extrakte können dagegen sowohl hinsichtlich ihrer Zusammensetzung als auch der relativen Konzentration einzelner Verbindungen, in Abhängigkeit von Herkunft und Wachstumsbedingung der Ausgangsprodukte, Verarbeitung sowie Transport und Lagerung eine erhebliche Schwankungsbreite aufweisen. Bereits in der Vergangenheit wurden auf der Basis der Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen sowohl natürliche Extrakte als auch synthetisch hergestellte, künstliche Verbindungen freiwillig durch den Hersteller für bestimmte Anwendungszwecke beschränkt oder durch den Gesetzgeber über die Kosmetikverordnung reguliert. Beispiele hierfür sind künstliche Moschusverbindungen (unter anderem Moschus-Ambrette) und natürliche Extrakte, wie etwa Eichenmoos- oder Bergamotteextrakt.

Grundsätzlich sollte jedem Anwender von Riech- und Aromastoffen bewusst sein, dass er den ohnehin bereits vorhandenen Innenraumluftverunreinigungen, die er oft nur in einem eingeschränkten Maße beeinflussen kann, zusätzliche Verbindungen hinzufügt. Dies läuft den grundsätzlichen Empfehlungen zuwider, die Konzentration vermeidbarer Luftinhaltsstoffe auch in Innenräumen so gering wie möglich zu halten, um aus Gründen der Vorsorge die Wahrscheinlichkeit einer nachteiligen gesundheitlichen Wirkung zu verringern.

Wir halten es für erforderlich, dass Riech- und Aromastoffe nur in Kenntnis der möglichen unerwünschten Begleiteffekte eingesetzt werden. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
  • Von einer Verwendung von Verdampfern (Teelichte oder ähnliches), die mit Essenzen, Duftölen und sonstigen Flüssigkeiten betrieben werden, wird abgeraten, um die Konzentration der in die Innenluft gelangenden Stoffe nicht unnötig zu erhöhen.
  • Sofern trotzdem der Zusatz von Riech- und Aromastoffen zur Raumluft vorgesehen ist, sollte er nur im Einvernehmen mit allen betroffenen Raumnutzern erfolgen, um auch schon eine Belästigung zu vermeiden. Von der Verbreitung von Riech- und Aromastoffen über Lüftungs- und Klimaanlagen auf ganze Gebäude, vor allem wenn sie ohne Kenntnis der Raumnutzer erfolgt, ist abzuraten. Da davon auszugehen ist, dass öffentliche Gebäude, zum Beispiel Kaufhäuser, Kinos, und so weiter, auch von empfindlichen oder bereits sensibilisierten Personen betreten werden, wird dringend empfohlen, im Sinne des Verbraucherschutzes dort Riech- und Aromastoffe nicht zu verwenden.
  • Wenn Personen über Allergien, Befindlichkeitsstörungen und unspezifische gesundheitliche Symptome klagen, sollte auch an Riech- und Aromastoffe als mögliche Ursache gedacht werden. Im Zweifelsfall sollten diese Personen auf den Gebrauch von Riech- und Aromastoffen verzichten.
  • Es muss dringend davon abgeraten werden, Riech- und Aromastoffe einzusetzen, um eine mangelhafte Qualität der Innenraumluft zu überdecken. Hier gilt es vielmehr, den Ursachen dafür nachzugehen und etwaige Quellen zu beseitigen. Nicht abwendbare, kurzfristig wahrnehmbare unangenehme Gerüche sollten durch ausreichende Lüftung vermindert werden.
  • Zubereitungen und Produkte mit Riech- und Aromastoffen sollten nur außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt und genutzt werden. Eine attraktive farbliche und geruchliche Wahrnehmung kann Kinder zu einer oralen Aufnahme (Bonbon-Effekt) verführen - mit der möglichen Gefahr einer Vergiftung.
Berlin, den 14.04.
 
 
 
 
Seite speichern
Seite drucken
eMail
Home