Monatsarchiv für September 2009

Gericht entscheidet: Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden – auch nach über einem Jahr

Schlafzimmermöbel dürfen keine Chemikalien ausdünsten, entscheidet Gericht

Rechtsgültiges Urteil:

Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden

Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt:

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200€. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200€. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Gerichtsentscheidung

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit

In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

Literatur:

Landgericht Coburg, Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt, Pressemitteilung 426/09, 28. August 2009

LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

Die Situation für Umweltkranke wäre leicht zu verbessern – Aber das kostet

Behörden - Kranke sind nur eine Nummer

„Mir steht nichts zu“: Kein Geld für kranke Menschen Teil 2

Im ersten Teil dieses Blogs schreibt eine schwer kranke Frau, Marion, an die Berliner Senatsverwaltung. Marion leidet u.a. an MCS, der Multiplen Chemikalien Sensitivität, bei der die Betroffenen wie allergisch auf Chemikalien im Alltag reagieren. Sie muss in Berlin-Neukölln wohnen, obwohl sie von den Abgasen der Allesbrenner-Heizungen und vom Schimmel in ihrer Wohnung schwer krank wird.

Marion und andere Menschen in ihrer Situation benötigen dringend mehr Geld. Behörden antworten in eiskaltem Amtsdeutsch auf ihre Briefe, in denen sie ihre Situation deutlich macht. Auch der Berliner Senat antwortete auf diese Art, und verwies sie wieder auf JobCenter, Sozialdienst, Gesundheitsamt. Dabei hatte sie an den Senat geschrieben, weil ihr diese Stellen nicht geholfen hatten.

Dennoch bleibt Marion höflich und antwortet dem Senat. Sie erklärt noch einmal ihre Lage.

sehr geehrter herr b.,

vielen dank für ihre antwort.

letztes jahr im august, hatten wir eine wohnung gefunden, mein mann ist persönlich mit dem wohnungsangebot und einem attest für meine person, welches die dringlichkeit eines wohnungswechsels bescheinigte, zum jobcenter.

und wissen sie was passierte, nichts, er wurde erst garnicht zum zuständigen sachbearbeiter vorgelassen, man nahm das wohnungsangebot und attest in empfang und sagte ihm, er müsse auf eine entscheidung warten, das könnte dauern. nachdem wir dort mehrmals nachgefragt haben, wann wir eine genehmigung die wohnung erhalten würden, kam nach wochen ein lapidares schreiben, das kein wohnungsangebot vorliegen würde und das obwohl mein mann persönlich dort vorgesprochen hatte.

mein mann musste letztens zum arbeitsberater und da fragte die dame, ob wir die wohnung gewechselt hätten, da im computer die anfrage eingetragen worden war, soviel dazu.

die wohnung war natürlich weg. wir können jede wohnung vergessen, bis beim jobcenter entschieden wird, hat jeder vermieter längt die wohnung an andere personen vermietet. wie sie auch heute, aus einem artikel im tagesspiegel ersehen können, ist preiswerter wohnraum in berlin mangelware. selbst die arbeitende bevölkerung muss heute jeden cent umdrehen und zieht sogar nach nord-neukölln und was meinen sie, wem ein vermieter dann die wohnung vermietet? bestimmt nicht dem hartz-4-bezieher, der bitte, bitte beim jobcenter machen muss und die hetze in den medien hat auch einiges dazu beigetragen.

ich habe mich längst daran gewöhnt, überal durchs raster zu fallen, das habe ich bei der krankenkasse gemerkt, die eine alternativbehandlung ablehnt, weil ich keinerlei medikamente der schulmedizin vertrage und auch auf ihre paragraphen verweist und das merke ich an allen stellen, an die ich mich hinwende.

meinen sie ihr sozialdienst oder gesundheitsamt könnte einschätzen, wie es mir geht. die wissen doch nicht mal was mcs ist und wie krank man durch die umwelt und seine mitmenschen wird und wenn man dann in diesem luftkurort neukölln-nord leben muss, wo jeder einfach seinen dreck hinwirft, müll verbrennt, etc., kann man schon verzweifeln, denn das einzige was man sich zu schulden hat kommen lassen, ist krank zu werden.

bisher konnte mir noch niemand eine stelle nennen, die mir vielleicht helfen könnte und das wird wohl auch in zukunft so bleiben.

„Mir steht nichts zu“

Für diesen Blog erklärt Marion:

„ich habe mich übrigens an das Gesundheitsamt gewandt, an die Stelle für Behinderte, man kannte dort MCS nicht und man sagte mir, nach 2 Stunden Telefonat, man kann nichts für mich tun, mir steht nichts zu.“

Ganz klar. Kranken Menschen steht hier nichts zu. Die können nicht mehr arbeiten, die kann man nicht für 1-Euro-Jobs missbrauchen, die braucht keiner mehr. Mehr oder weniger geduldet müssen sie leben bzw. langsam sterben.

Die Situation wäre leicht zu verbessern – Aber das kostet

Die Situation wäre deutlich zu verbessern. Eine saubere Wohnung, evtl. Luftreinigungsgeräte. Geld für Biolebensmittel. Notwendige Hilfsmittel, die das Leben mit der Gelenkerkrankung erleichtern. Dadurch könnte sich Marions Gesundheit wieder stabilisieren. Sie könnte so mit ihrem Mann zusammenleben, wie sie es sich wünscht, statt in getrennten Zimmern. Allgemein können MCS-Erkrankte sogar wieder fähig werden, evtl. nach einer Weiterbildung, einen Beruf z.B. als Online-Job auszuüben, sodass sie nicht schon in jungen Jahren aufs Abstellgleis geschoben werden. Und die Menschen, die nicht mehr arbeiten können, brauchen eine dauerhafte Grundsicherung.

Man sieht mal wieder, worum es hier geht. Kranke braucht keiner mehr. Man muss sie nicht ruhig halten, das sie in ihrem Handlungsspielraum stark eingeschränkt sind. Man muss sie nicht durchfüttern, um sie wieder arbeiten zu schicken, wenn die Wirtschaft wieder mal brummt. Diesen Personen, die das Alles veranlassen, geht es nicht um Menschen. Denen geht es nur um Profit.

Autoren: Marion und Amalie für CSN – Chemical Sensitivity Network, 3. September 2009

Teil 1: „Mir steht nichts zu“: Kein Geld für kranke Menschen

CSN im TV – Wenn der Job Menschen krank macht – Gift am Arbeitsplatz

Gift am Arbeitsplatz

Heute wurde ein TV Beitrag gedreht, in dem auch CSN und Dr. Klaus Runow vom Institut für Umweltkrankheiten mitgewirkt haben. Die Reportage „Gift am Arbeitsplatz“ wird morgen schon gesendet. Wer den SWR nicht empfangen kann, ab Freitag wird der Beitrag auch online zu sehen sein.

SWR Ländersache – Sendung am Donnerstag, 03.09.2009, 20.15 bis 21.00 Uhr

Wenn der Job Menschen krank macht – Gift am Arbeitsplatz

Sie darf weder Weichspüler noch Haarspray benutzen, und wenn Besucher kommen, bittet sie sie, kein Parfum aufzulegen. Silvia Müller ist krank – ihr Körper reagiert allergisch auf immer mehr Chemikalien. Der Grund: Ihr früherer Arbeitgeber, ein großes Warenhaus, versprühte jede Nacht Insektengift, Silvia Müller und mehrere ihrer Kollegen wurden dadurch offensichtlich vergiftet. Inzwischen ist sie schwerbehindert und Frührentnerin.

Kein Einzelfall: Auch verschiedene Mitarbeiter einer Modekette in Mainz wurden krank: Beim Auspacken und Aufbügeln der frisch gelieferten Ware kamen sie zu oft in Kontakt mit Chemikalien in Kleidung und Verpackung. Eine junge Dekorateurin musste mit gerade einmal Mitte 20 ihren Beruf aufgeben.

Viele Menschen werden krank durch ihren Arbeitsplatz – auf Hilfe von außen können sie meist nicht hoffen; Berufsgenossenschaften und Staatsanwälte scheuen sich offenbar, Präzedenzfälle zu schaffen. Sabine Rappen über das Tabuthema Berufskrankheit.

Text SWR: Sabine Rappen

Bild: SWR

„Mir steht nichts zu“ – Kein Geld für kranke Menschen Teil 1

Akte geschlossen - Keine Hilfe für Kranke

Kranke Menschen brauchen mehr Geld als gesunde, um überleben zu können. Das ist klar. Eine verschimmelte Wohnung kann lebensbedrohlich für jemanden mit schweren Allergien werden. In diesem Fall leidet eine Frau, Marion, an Allergien und MCS (Multiple Chemikalien-Sensitivität, die Betroffenen reagieren wie allergisch auf Chemikalien). Dazu kommen bei ihr noch Gelenkerkrankungen.

Benötigt wird also ein schadstoffarmes Umfeld und verschiedene Hilfsmittel. Nicht zu bezahlen, wenn man von Sozialgeldern leben muss. Hier wird der minimale Grundbedarf definitiv nicht gedeckt. Marion lebt in einer Wohnung und einer Umgebung, die sie jeden Tag kränker machen. Selbst ihre Hunde und ihr Mann werden von dem Schimmel krank.

Was hier in diesem Blog geschildert wird, ist kein Einzelfall. So geht man mit den meisten kranken Menschen, die dringend mehr Geld benötigen, um.

Den folgenden Brief hat Marion an die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales geschickt.

sehr geehrte damen und herren,

ich möchte ihnen heute mal meine problematik darlegen, ich leide unter multiplen allergien, mcs (Multiple Chemical Sensitivity) und diversen gelenkerkrankungen, die u.a. verhindern, das ich überhaupt am öffentlichen leben teilnehmen kann. leider, aufgrund unserer finanziellen situtaion, ich bekomme eine kleine em-rente, mein mann alg 2, waren wir gezwungen billigen wohnraum in berlin neukölln, nähe flughafen tempelhof anzumieten.

seitdem ich in dieser wohnung lebe hat sich mein gesundheitszustand rapide verschlechtert. es handelt sich um eine erdgeschosswohnung, wobei anzumerken ist, das in 1,5 m entfernung die autos lustig rückwärts in parkhäfen einparken und so ihre abgase in die zwei haupträume der wohnung pusten. die wohnung ist ungünstig geschnitten, egal wo man das fenster öffnet, frische luft ist mangelware und das für jemanden der mit massiven gesundheitsproblemen auf abgase, zigarttenrauch, renovierungsgerüche, duftstoffe, etc., etc. reagiert ist das der reinste horror.

in den wintermonaten ist die luft hier noch extrem von den heizern mit den allesbrennern belastet, die das wort allesverbrenner wörtlich nehmen.

hinzu kommt, das wir in der wohnung vor 2 jahren einen wasserschaden hatten, die damalige mieterin lies 2 stunden die badewanne mit lauge überlaufen und überschwemmte damit unsere wohnung. die hausverwaltung stellte uns 14 tage ein trockengerät (von dem horror den das für mich bedeutete, in dieser feuchten, riechenden wohnung leben zu müssen, möchte ich erst garnicht berichten) und lies dann die wände neu streichen, das wars. seitdem kann ich 1 zimmer garnicht mehr bewohnen, d.h. mein mann und ich leben seitdem wie in einer wg, jeder hat ein wohn/schlafzimmer.

die hausverwaltung ist natürlich für nichts zuständig, man sieht ja nichts und gelte mit meiner mcs eh als unnormal, nur mittlerweile reagiert mein mann mit allergien auf sein wohn/schlafzimmer, die sich in ständig verstopfter nase, tränenden augen, usw. äussern, selbst der hund ist seitdem an allergien erkrankt, was vom tierarzt zu belegen ist.

egal wo wir uns hingewandt haben, sagte man uns, ziehen sie aus. nur finden sie einmal eine wohnung für den preis von 444 Euro warm, worin ein erkrankter leben kann. mittlerweile ist es in berlin so, das schon abgewunken wird, wenn die wohnungsbesitzer das wort alg 2 hören, sie haben ja alle so schlechte erfahrungen mit diesen menschen gemacht…

selbst hier in der gegend liegen die preise für eine kleine 2-zimmer-wohnung über dem zugebilligtem satz.

und wenn eine wohnung noch für diesen preis zu haben ist, dann müssen sie die nicht renovieren sondern sanieren, so runtergekommen sind diese wohnungen.

während ich dies hier schreibe, zittere ich wie espenlaub, mein mund brennt, ich kämpfe nach luft und meine hände sind eiskalt, ich hatte versucht zu lüften, nur ein vorbeifahrendes auto und ein fussgänger mit zigarette haben gereicht, um diese symtome auszulösen und damit kämpfe ich tag für tag.

bitte entschuldigen sie die kleinschreibung, aber aufgrund von gelenkerkrankungen bin ich nicht in der lage, meine finger normal zu benutzen.

mit freundlichen grüssen

marion

p.s. ich werde dieses schreiben als offener brief im csn-forum für mcs erkrankte veröffentlichen

Die Antwort der Senatsverwaltung lautet wie folgt:

Sehr geehrte Frau ,

zum einen haben Sie Dank, dass Sie sich vertrauensvoll an meine Behörde gewandt haben.

Ich habe Ihr Schreiben aufmerksam gelesen und möchte Ihnen wie folgt antworten.

Gestatten Sie mir aber zunächst eine Vorbemerkung:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist nicht die vorgesetzte Dienstbehörde der Berliner JobCenter. Nach der Berliner Verfassung und dem Bezirksverwaltungsgesetz sind wir weder befugt noch in der Lage in Verwaltungsabläufe der JobCenter einzugreifen, Bescheide der JobCenter zu ändern oder bestimmte Entscheidungen zu erzwingen. Sie Senatsverwaltung hat stattdessen ein einheitliches, rechtskonformes handeln der JobCenter z.B. im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewährleisten.

Ihr Umzugswunsch ist auf jeden Fall nachvollziehbar und ich denke, er würde von Ihrem zuständigen JobCenter entsprechend unterstützt werden.

Es ist aber in Tat so, dass bei Neuanmietung einer Wohnung gem. Ziff. 3.2.2 Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gem. § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen), der Richtwert für 2 Personen, hier 444€, einzuhalten ist.

Ausnahmeregelungen gibt es dem Grunde nach nur bei Wohnungslosigkeit oder bei akut drohender Wohnungslosigkeit.

Allerdings möchte ich Ihnen gerne raten, sich hierzu mit dem Sozialdienst Ihres Bezirkes in Verbindung zu setzen.

Denn sollte dieser oder der Fachdienst des Gesundheitsamtes feststellen, dass eine Neuanmietung für Sie, tatsächlich nicht bis zur Höhe des Richtwertes möglich ist, so sollte dies im Rahmen einer Einzelfallentscheidung Berücksichtigung finden.

Dies vermag ich von hier aber nicht zu entscheiden.

Auch wenn ich Ihnen nicht direkt bei der Lösung Ihres Problems behilflich war, so hoffe ich dennoch weitere Möglichkeiten zur Behebung dessen aufgezeigt zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Marion wurde mit diesem eiskalten Amtsdeutsch nur abgewimmelt. Kein Sozialdienst, kein Gesundheitsamt und schon gar kein JobCenter half. Sie sitzt immer noch in der unerträglichen Wohnung. Marion antwortete dem Herrn B., der ihr „Im Auftrag“ geschrieben hatte. Sie machte ihre Situation nochmals deutlich. Diesmal antwortete der feine Herr B. nicht und auch kein Anderer.

Autoren:

Marion und Amalie für CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. September 2009