MCS – Die Zahnpasta lässt sich nicht mehr in die Tube zurückdrücken

MCS: Die Zahnpasta lässt sich nicht mehr in die Tube zurückdrücken

Durch das Internet ist die Welt zum Dorf geworden, in kürzester Zeit sind Infos rund um den Erdball gejagt. Für Organisationen wie CSN ist das ein sehr großer Gewinn, denn ohne dieses Medium läge manche Information nur verstaubt in einem Aktenordner, und die chemikaliensensiblen Menschen da draußen würden sie nie erfahren. Das war einmal, diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Jetzt dauert es oft weniger als einen Tag, bis sich eine wichtige Information über den ganzen Globus verteilt hat. Nicht nur das, sie ist dann meist schon in diverse Sprachen übersetzt, wenn sie wichtig ist. Ein Schreiben über die Klassifizierung von MCS – Multiple Chemical Sensitivity als Krankheit im ICD-10, dem Internationalen Register für Krankheiten, wurde bspw. in mindestens fünf Sprachen übersetzt.

Heute Morgen kam eine Meldung herein, dass mehrere Dokumente, die CSN vor einiger Zeit online stellte, jetzt auch ins Japanische übersetzt wurden.

Eine Organisation hat sich die Mühe gemacht, das Antwortschreiben von DIMDI zu übersetzen, bzgl. des Krankheitscodes ICD-10 T78.4 für MCS, und dass MCS in Deutschland als körperlich bedingte Krankheit klassifiziert ist. Außerdem hat die japanische Organisation auch das Schreiben des BMAS -Bundesministerium für Arbeit und Soziales übersetzt, hinsichtlich der Anhaltspunkte bei der Begutachtung von MCS.

Das Schreiben von DIMDI an CSN bzgl. des ICD-10 für MCS: Original

wurde ins Japanische übersetzt: Übersetzung

Das Schreiben des BMAS bzgl. der Anhaltspunkte bei der Begutachtung von MCS: Original

gibt es auch auf Japanisch: Übersetzung

Die japanische Organisation hat noch weitere Infos und Auszüge aus CSN Blogs übersetzt. Die Welt ist, wie man sieht, dank Internet wirklich zum Dorf geworden, das ist spitze. Der Informationsfluss über MCS, Umweltkrankheiten und chemikalieninduzierte Krankheiten geht täglich weiter. Die Zahnpasta ist nicht mehr in die Tube zurückzudrücken, das sollten auch diejenigen gemerkt haben, die Tag für Tag ihren Lobbyjob ausüben und für ihren Arbeitgeber oder Dienstherren versuchen zu bagatellisieren oder Krankheiten wie MCS in Abrede zu stellen – sie täten besser, daran zu akzeptieren und mitzuhelfen, die Situation für alle zu verbessern. Wie gesagt, in die Tube zurückdrücken ist nicht.

Autor: Thommy, CSN – Chemical Sensitivity Network, 29. Juli, 2009

Ärzteinformation zu MCS, CFS, FMS, EMS und TE zum Weitergeben

Der ICD-10 ist für Ärzte rechtlich verbindlich

MCS – Multiple Chemical Sensitivity, wie auch TE – Toxische Enzephalopathie und CFS – Chronic Fatique Syndrome, sind seit Ende der 80er Jahre wissenschaftlich anerkannt, und zwar als schwere organische Erkrankungen. Dies lässt sich zweifelsfrei durch die Internationalen Diagnoseklassifikationen der WHO (ICD-10) beweisen. Für Ärzte sind die damit verbundenen Diagnosecodes verbindlich. Für die Juristen auch, denn sie stellen den „anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis“ dar und sind damit verbindlich für jeden Gutachter. Gutachter, die sich nicht daran halten, können somit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch erfolgreich attackiert werden.

Weil dem so ist und das – in Deutschland – keiner weiß, hat der „Workshop Anerkennungsverfahren“ das Informationsblatt „Ärzteinformation“ für die Betroffenen ausgearbeitet, um etwas an die Hand zu geben, dass keiner bestreiten kann.

Dr. Tino Merz, Sachverständiger in Umweltfragen, 29. Juni 2009

Download des Infoblattes >>> Ärzteinformation

Anm: Die Ärzteinformation kann bei CSN – Chemical Sensitivity Network gegen einen mit 1.45€ frankierten, mit Adresse versehenen Din A5 Rückumschlag angefordert werden. Es werden jeweils 5 Ärzteinformationen pro Person auf speziellem festem Papier gedruckt kostenlos bereitgehalten.

Chemical Sensitivity ab Oktober in Japan eine offiziell anerkannte Krankheit

Chemical Sensitivity in Japan anerkanntZum ersten Oktober soll Chemical Sensitivity – MCS in Japan in das medizinische Abrechnungsregister aufgenommen werden. MEDIS – DC, das Medical Information System Developement Center, eine Organisation, die dem Ministerium für Gesundheit und dem Wirtschaftsministerium direkt unterstellt ist, plant, die Krankheit in einer Revision seines Krankheitsregisters wirksam zum 1. Oktober aufzunehmen. MEDIC-DC ist vergleichbar dem deutschen DIMDI. In Deutschland ist MCS – Multiple Chemical Sensitivity bereits seit Jahren mit dem Code T.78.4 versehen und im Kapitel 19 für Verletzungen, Vergiftungen als körperliche Krankheit im ICD-10 gelistet.

In Japan wird Chemikalien-Sensitivität mit der Aufnahme in das Register für Krankheiten erstmalig von Regierungsseite als Krankheit anerkannt. Wenn die Krankheit im Register aufgenommen ist, wird dies große Erleichterung für Chemikaliensensible bringen, denn davon ist abhängig, ob eine Krankenkasse eine medizinische Behandlung bezahlt oder nicht. Derzeit zahlen die Erkrankten ihre Behandlungen selbst. Man geht in Japan von rund 700 000 Menschen aus, die chemikaliensensibel sind.

Im Mai hatte eine in Tokio ansässige Organisation, das Sick House Syndrome Liaison Committee, das Ministerium für Gesundheit dazu aufgefordert, Chemical Sensitivity offiziell als medizinische Krankheit anzuerkennen. Die Organisation wurde am 1. Juni vom Ministerium kontaktiert und bekam mitgeteilt, dass vorgesehen ist, Chemical Sensitivity zum 1. Oktober in die offizielle Liste für Krankheiten aufzunehmen.

Für die Menschen in Japan, die an Chemical Sensitivity erkrankt sind, bedeutet diese offizielle Anerkennung als Krankheit in erster Linie eine moralische Unterstützung, sagte Hinobu Hirota aus Yokohama, der Leiter der Patientenorganisation „Chemical Sensitivity Syndrome Support Center“, die in Yokohama ansässig ist, gegenüber den Medien.

Autor:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 12. Juni 2009

Literatur:

Chemical sensitivity syndrome to make list of gov’t-insured medical conditions, Mainichi Daily News, 12. Juni 2009

Erste Ansatzpunkte für Barrierefreiheit für MCS-Kranke

Chemikaliensensible Frau mit Schutzmaske

Wann kommt Barrierefreiheit für MCS-Kranke?

Die geltende UN-Behindertenkonvention legt fest, dass alle Menschen- und Bürgerrechte auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt gelten. Dies ist seit vergangenem Monat auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Als Vertragsstaat verpflichtet sich die Bundesrepublik, allen Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. MCS – Multiple Chemical Sensitivity (ICD-10, T78.4) ist in Deutschland als körperliche Behinderung (Ziffer 26.18) anerkannt, somit muss auch diese Behindertengruppe zukünftig integriert werden.

Thommy’s MCS-Blogfrage der Woche:
Wo müsste von Seiten der Behörden zuerst angesetzt werden, um Barrierefreiheit für Menschen mit der Behinderung MCS – Multiple Chemical Sensitivity umzusetzen und dieser Behindertengruppe, die sehr spezielle Bedürfnisse hat, wenigstens ein wenig Teilhabe im Alltag, Beruf und in der Gesellschaft zu ermöglichen?

Die Psychiatrisierung von MCS-Kranken stellt in Deutschland den Tatbestand der Diskriminierung körperlich Behinderter dar

Menschen, die an Multiple Chemical Sensitivity (MCS) erkrankt sind, werden mit Faktoren konfrontiert, die bei kaum einer anderen Krankheit in vergleichbarem Maße in Erscheinung treten:

MCS Erkrankte leiden unter:

  • den Schmerzen durch ihre Krankheit
  • der Isolation, erzwungen durch ihre Reaktionen auf minimale Konzentrationen von Alltagschemikalien
  • mangelnder adäquater medizinischer Versorgung
  • dem Verlust von Beruf, Freunden, Vermögen,…
  • der Einbuße ihrer Freiheit und ihrer Lebensqualität
  • der Diskriminierung, der sie von vielen Seiten ausgesetzt sind

Der Faktor, den Chemikaliensensible als den Punkt anführen, unter dem sie am Allermeisten leiden, ist die Diskriminierung, der sie oft in unserer Gesellschaft und durch Behörden ausgesetzt sind.

MCS ist als körperliche Krankheit einklassifiziert
MCS ist im für Deutschland gültigen WHO Register der Krankheiten, dem ICD-10 GM, als körperliche Krankheit einklassifiziert. MCS trägt dort den Diagnoseschlüssel T.78.4 und ist dem Kapitel 19 unter „Verletzungen, Vergiftungen“ zugeordnet. In Deutschland sind Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch V dieser rechtsverbindlichen Klassifizierung verpflichtet. (1,2,3)

MCS ist eine körperliche Behinderung, aber…
Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist in Deutschland seit 2005 als körperliche Behinderung anerkannt (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates). Der Behindertenstatus wird auf Antrag im Einzelfall zugebilligt. Behinderte dürfen laut geltendem Recht nicht diskriminiert werden und stehen unter besonderem Schutz. Chemikaliensensible spüren jedoch wenig von der Sicherheit, die ihnen von Rechts wegen gewährt wird, im Gegenteil. Sie werden aufgrund von (teils bewusster) Desinformation als psychisch Kranke abgestempelt, obwohl der internationale wissenschaftliche Sachstand klar darlegt, dass es sich um eine körperliche Krankheit handelt. Ein Kriterium dafür sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP), wie man nachfolgend erkennen kann:

In Deutschland wurde MCS im Jahr 2004 erstmals als Behinderung eingegliedert, jedoch hatte man Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Chronische Erschöpfung (CFS) sehr zum Leidwesen der Erkrankten und deren Ärzte in den Leitlinien unter Ziffer 26.3 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, psychische Traumen“ gelistet. Die Erkrankten und ihre Ärzte empfanden diese Einstufung zu Recht als Diskriminierung, was zu einer Neueingliederung im Jahr 2005 führte. (4) Seitdem werden MCS und CFS unter Ziffer 26.18 „Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen“ geführt. Zwar kann seither beim Vorliegen einer besonders schweren MCS ein GdB von mehr als 50 zuerkannt werden, aber in den Leitlinien befindet sich noch immer ein Punkt der Diskriminierung. MCS ist zwar körperlichen Einschränkungen zugeordnet, jedoch steht in der AHP Fassung 2008 zu lesen:

„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“

Diese Bewertung „ähnliche Somatisierungssyndrome“ verwundert, denn bereits 1998 hatte der ärztliche Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, folgende Aussage getätigt:

„Gemäß Beschluss sind so genannte Umweltkrankheiten, wie das „MCS-Syndrom“,  die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktionsstörungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychische oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind.“ (5)

MCS Patienten-Initiative reklamiert Diskriminierung Behinderter
Die MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung trat in Aktion und schrieb das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales an und erwirkte, dass der derzeitige Passus, in dem die Erkrankung MCS unangebrachter Weise als Somatisierungsstörung bezeichnet wurde, nun endgültig von diskriminierenden Bezeichnungen befreit und  geändert wird: (6)

Abschrift des Briefes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bezug auf MCSBundesministerium
für Arbeit und Soziales

MCS Patienten-Initiative
gegen Diskriminierung

Bonn, 21.November 2008

Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Sehr geehrte Frau xxx

Wie im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herr Thönnes angekündigt, erfolgt nun die Antwort auf Ihr Schreiben vom 29.09.2008, nachdem der Sachverständigenbeirat Versorg-ungsmedizin getagt hat.

Die Sachverständigen haben empfohlen, den Satz

„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
durch
„Die Fibromyalgie, Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Christa Rieck
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales


Diskriminierung in Gutachterleitlinien beendet
In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) für das kommende Jahr 2009 wird, wie im Schreiben des Bundesministeriums angekündigt, der betreffende Passus, der die Krankheit MCS als „Somatisierungsstörung“ bezeichnete, abgeändert.

Bedeutung für Chemikaliensensible
Den AHP kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, sie sind aber auch nicht nur als unverbindliche Richtlinien für medizinische Sachverständige zur Bewertung von Sachverhalten aufzufassen. Vielmehr handelt es sich bei den AHP nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand der herrschenden medizinischen Lehrmeinung, d.h. der so genannten Schulmedizin, wiedergibt. Als einleuchtendes, abgewogenes und in sich geschlossenes Beurteilungsgefüge ermöglichen die AHP der Verwaltung und den Gerichten unter Wahrung des allgemeinen Gleichheitssatzes den zutreffenden MdE-Grad bzw. nunmehr GdS für eine Schädigungsfolge oder den GdB für eine Teilhabebeeinträchtigung zu bestimmen. (7)

Fazit für Chemikaliensensible
Durch die Eingliederung von MCS als körperliche Krankheit, der neuen Formulierung in den AHP und der Einklassifizierung von MCS als körperliche Krankheit im ICD-10 haben Chemikaliensensible endlich alles in der Hand, um ihre Krankheit auf Antrag als körperliche Behinderung anerkannt zu bekommen.

Wie aus den oben aufgeführten Tatsachen eindeutig ersichtlich, ist also die Klassifizierung von MCS als eine körperliche und nicht psychische Erkrankung in Deutschland allgemein rechtsverbindlich.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24.12.2008

Literatur:

  1. DIMDI Schreiben an CSN, MCS ICD-10, 04.09.2008
  2. DIMDI Schreiben, 04.09.2008
  3. Bundesministerium für Gesundheit, Anwendung der ICD-10 in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 18.12.1995
  4. BMGS Berlin, MCS Ziffer 26.18, Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, Anhaltspunkte 2005
  5. Ärztlicher Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit, TOP 1.9, Nov. 1998.
  6. Dr. Christa Rieck, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Schreiben „Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht“ vom 21.11.2008
  7. Anhaltspunkte 2008, Rechtsnatur der Anhaltspunkte, Schillings/Wendler 08/2008

Interessante Artikel zum Thema:

MCS – Multiple Chemical Sensitivity – WHO ICD 10 T78.4

Fragen beantwortet

Chemikalien – Sensitivität, international in der Medizin und von Behörden als „Multiple Chemical Sensitivity“ oder abgekürzt als MCS bezeichnet, wird seit den 80er Jahren auch in Deutschland von Ärzten vermehrt festgestellt.

MCS ist im WHO Register für Krankheiten, dem ICD -10, im Kapitel 19 unter „Verletzungen, Vergiftungen“ einklassifiziert. (1,2,3) In Deutschland wird diese rechtsverbindliche Klassifizierung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorgenommen. Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, die Diagnosen zu kodieren. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM. (4)

Verbreitung von Verunsicherung über den MCS ICD 10 T78.4
In jüngster Zeit kam es wiederholt zu Aussagen, der Diagnosecode für MCS sei nicht mehr im ICD 10 enthalten, MCS sei dort psychisch einklassifiziert, etc. Diese Behauptungen wurden von interessenabhängigen Medizinern, einigen Selbsthilfegruppenleitern und Einzelaktivisten aufgestellt. Einige dieser Personen fühlten sich sogar berufen, ihre unwahren Behauptungen auch im Ausland, insbesondere in den USA, zu streuen. Auch versuchten sie zu erwirken, dass der international anerkannte und verwendete Krankheitsbegriff MCS von den Erkrankten selbst nicht mehr benutzt werden solle.

Umweltmedizinische Fachverbände beziehen Position für MCS
Von den beiden umweltmedizinischen Fachverbänden, der dbu (Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner) und der Europeam (European Academy for Environmental Medicine), war ein Jahr zuvor in einer Stellungnahme mitgeteilt worden, dass man eine Namensänderung entschieden ablehne, denn MCS sei seit 1994 von der WHO als Verletzung und Überempfindlichkeit definiert (ICD-10, unter Ziffer T78.4), was laut dieser beiden umweltmedizinischen Standesorganisationen den Stand der Wissenschaft darstelle. MCS sei eine gültige Diagnose und stelle eine organische Erkrankung dar, und dieser Stand der Wissenschaft sei rechtlich die alles entscheidende Größe, war der gemeinsamen, öffentlich einsehbaren Erklärung der beiden Fachgesellschaften gegenüber CSN zu entnehmen. (5)

Die weiterhin aggressiv durchgeführte Streuung der Falschaussagen (z.B. MCS sei eine psychische Krankheit; der Name MCS sei abgeschafft worden; MCS sei nicht mehr im ICD-10 aufgeführt; etc., etc.) führte letztendlich zu einer eklatanten Verunsicherung und starker Verängstigung bei den MCS Erkrankten und bei einigen Patientenvertretern.

Abklärung der Fakten
Um der Verunsicherung der MCS Patienten ein Ende zu bereiten, traten drei MCS Organisationen unabhängig voneinander an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) heran und klärten verschiedene diesbezügliche Fragen ab. (1,2,3) Eine Organisation holte beim Bundesministerium für Gesundheit (BGM) zusätzliche Informationen ein. (3)

DIMDI – Klassifizierung von Krankheiten (ICD)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ernannte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als WHO-Kooperationszentrum für das System Internationaler Klassifikationen.

Die internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) dient der Verschlüsselung von Diagnosen. In Deutschland werden zwei deutschsprachige Ausgaben angewendet, die ICD-10-WHO zur Mortalitätsverschlüsselung und die ICD-10-GM zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung.

Nach § 295 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen verpflichtet, in den Abrechnungs-unterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen und in dem Abschnitt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, den die Krankenkasse erhält, die Diagnosen anzugeben. (4)

MCS im ICD 10
Aus den beiden Schreiben des DIMDI ist zu entnehmen, dass der ICD – 10 für MCS existiert, und es wurde darin ausdrücklich hervorgehoben, dass die Erkrankung nicht in das Register „Psychische Krankheiten“ einklassifiziert sei. Weiterhin wurde unmissverständlich mitgeteilt, dass eine Einordnung in ein anderes Register auch zukünftig nicht vorgesehen sei. (1,2,3)

Auszug aus dem Schreiben des DIMDI an CSN vom 4. September 2008:

Schreiben DIMDI an CSN

MCS (Multiple Chemical Sensitivity) wird klassifiziert unter:
T78.4…Allergie, nicht näher bezeichnet;
Kapitel 19 (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen), Abschnitt T66-T78 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen)

Eine Zuordnung der o. g. Erkrankungen zum Kapitel 5 (Psychische und Verhaltensstörungen) ist seitens der ICD-10-GM nicht vorgesehen.

Die ICD-10-GM ist die deutsche Adaption (GM – German Modification“) der von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) erstellten internationalen ICD-10, die in vielen Staaten dieser Welt verwendet wird. Es ist daher davon auszugehen, dass die o. g. Erkrankungen auch in anderen Staaten gleichermaßen klassifiziert sind.

Die ICD-10-GM ist die nach dem Sozialgesetzbuch V in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene Diagnoseklassifikation. Es ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen, die ICD-10-GM durch ein anderes Register zu ersetzen.

Dr. Ursula Küppers
Arbeitsgruppe Medizinische Klassifikation
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
DIMDI, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Anruf bei Bundesministerium für Gesundheit
Gleiches erfuhr der Leiter einer Organisation für Chemikaliensensible beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ihm teilte die Vorgesetzte der in Mutterschaft befindlichen zuständigen Mitarbeiterin mit, es läge dieser zuständigen Bundesoberbehörde bisher kein einziger Antrag vor, MCS nicht mehr in das Alphabetische Verzeichnis der ICD- 10 2009 GM aufzunehmen. Von irgendwelchen Vorgängen den eingeführten Begriff MCS zu ersetzen oder zu ändern, sei gar nichts bekannt. (3)

Auf Nachfrage, was der ursächliche Grund für anderes lautende Thesen über den MCS ICD-10 sein könnte, teilte der Organisationsleiter CSN mit, dass manche Behauptung, den ICD für MCS gäbe es nicht, wohl dadurch zustande käme, weil einige Personen im falschen Werk nachsehen würden, nämlich in der deutschen Ausgabe der ICD 20 2009 GM (wo MCS noch nie aufgeführt war) und nicht im Alphabetischen Verzeichnis, dort, wo die Krankheit wie andere seltenere Gesundheitsstörungen aufgeführt sei. (3)

Neuer Name für eine bereits klassifizierte Krankheit? Eindeutig NEIN
Ein Anruf bei DIMDI räumte eine weitere Unklarheit über den Krankheitsbegriff MCS aus dem Weg. Einige Selbsthilfegruppen hatten angestrebt, MCS durch „Multiple Systemerkrankung“ zu ersetzen und behaupteten, dies sei der neue Begriff, den es zu verwenden gälte. Der Leiter einer der größten MCS Organisationen in Deutschland bekam von DIMDI zur Antwort, der Begriff „Multiple Systemerkrankung“ sei viel zu unscharf, als dass er Chancen hätte, in die ICD 10 aufgenommen zu werden. (3)

Am 29. Mai 2008 hatte Herr Dr. Donate im CSN Blog in einem Kommentar bereits versucht, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:

„Der Vorstand des dbu hat sich zu Beginn der Diskussion um eine Namensänderung im Gegensatz zu verschiedenen SHGs und auch zu verdienten Veteranen der Umweltmedizin einstimmig und eindeutig für die Beibehaltung des Begriffs „MCS“ ausgesprochen.“

„Der Begriff Chronische Multisystemerkrankung oder (engl.) Chronic multisystem illness (CMI) wird hier FALSCH interpretiert. Er kann und soll nicht den Begriff MCS ersetzen. „CMI und MCS“ stehen vielmehr im gleichen Verhältnis zueinander wie die Begriffe „Degenerative Gelenkerkrankung und Rheumatoide Arthritis“ oder wie „Virusinfekt und Masern“.

CMI ist als Oberbegriff zu verstehen. Zu dieser Krankheitsgruppe zählen neben MCS auch CFS, FMS, TE, TPNP, SBS, BRI und viele mehr.

Der Vorstand des dbu hat sich zu Beginn der Diskussion um eine Namensänderung im Gegensatz zu verschiedenen SHGs und auch zu verdienten Veteranen der Umweltmedizin einstimmig und eindeutig für die Beibehaltung des Begriffs „MCS“ ausgesprochen.

Gegen eine Unterordnung der „Krankheit MCS“ unter die „Krankheitsgruppe CMI“ ist jedoch nichts einzuwenden. Im Gegenteil: der Hinweis auf die Beteiligung mehrere Organsysteme unterstreicht die Schwere der unter CMI subsumierten Krankheitsbilder.

Der dbu lehnt den Begriff IEI ab. Für uns gibt es weder den IEI-Patienten noch die IEI-Krankheit. Auch sollte der Begriff MCS-Syndrom vermieden werden.“ (7)

Fazit
Der Begriff MCS ist im ICD-10 als physische Krankheit in das Kapitel 19  – Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen –  einklassifiziert. Es bestehen von Seiten des DIMDI und des BMG keine Bestrebungen, die Krankheit in ein anderes Register, bspw. unter psychiatrische Krankheiten, abzulegen oder gänzlich aus dem ICD-10 zu entfernen. Es liegen auch keine Anträge hierzu vor. (1,2,3)
Der Krankheitsbegriff MCS ist somit der von DIMDI/ WHO und dem BGM anerkannte Krankheitsbegriff in Deutschland. Dem stimmen auch die beiden umweltmedizinischen Fachgesellschaften und die größten Organisationen für MCS Patienten in Deutschland übereinstimmend zu. (5,7)

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, Oktober 2008

Literatur:

  1. DIMDI Schreiben an CSN, MCS ICD-10, 04.09.2008
  2. DIMDI Schreiben, 04.09.2008
  3. DGMCS, Persönliche Konversation mit CSN, 15.09.2009
  4. Bundesministerium für Gesundheit, Anwendung der ICD-10 in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 18.12.1995
  5. Dr. Tino Merz, autorisierte Stellungnahme für dbu, europeam zum Thema „Soll der Name MCS erhalten bleiben oder nicht“, CSN Forum, 18. Juli 2007
  6. Silvia K. Müller, Die europäische Debatte um den Namen MCS, CSN, Juli 2007
  7. Dr. Donate, Kommentar zu „Analyse neuer Wortschöpfungen die den etablierten Fachausdruck MCS ersetzen sollen“, CSN Blog, 28.05.2008