Rechtsanwalt bewertet Deo-Pflicht am Arbeitsplatz

Auch ein Rechtsanwalt konnte sich den Vorschlag „Deo-Pflicht“ am Arbeitsplatz nicht anders als ein Produkt des Sommerlochs bei den Medien und den Auswirkungen der extremen Sommerhitze erklären.

Rechtsanwalt M. Felser schreibt in seinem Blogartikel „Deo-Pflicht im Büro und am Arbeitsplatz“:

…Erst die Sommerhitze und das WM Ende brachte den an Originalität kaum zu überbietenden Vorschlag der sehr gepflegt und frisch deodoriert dreinschauenden Verbandschefin (sie nutzt immerhin klimaschützende Deoroller) in die Schlagzeilen. Um dem Vorschlag noch eine Spitze aufzusetzen, fordert sie die Abmahnung aller Andersdenkenden, bzw. -riechenden…

Wie der Vorschlag, der Chemikaliensensible und Allergiker erschüttert, aufhorchen ließ, aus rechtlicher Sicht zu sehen ist, brachte RA Felser mit zwei Sätzen auf den Punkt:

Arbeitsrechtlicher Unsinn, da werden sich alle Arbeitsrechtler einig sein, der geschätzte Kollege Reuter aus Berlin hat sich zwar noch nicht pointiert geäußert. Das arbeitgeberseitige Direktionsrechts reicht allerdings nicht bis in die Achselhöhlen …

Dem Rechtsanwalt war der CSN Blog „Deo-Pflicht für Angestellte“ in die Hände gefallen und er befand:

…Den Allergikern und Natürlichriechenden stinkt die Idee daher zu Recht. Gegen Lärm kann man Kopfhörer aufsetzen, gegen Unsinn die Ohren zuhalten oder den Artikel einfach nicht zu Ende lesen, auch gegen Hitze kann man sich schützen. Gegen Deos hilft kein Luftanhalten. Deos sind eine Zwangsbeglückung Dritter, pure Chemie und übertünchen im Übrigen nur, beseitigen aber keinen Körpergeruch. Und Duft ist eine Geschmackssache. Was der eine als aufregend empfindet, riecht für jemand anderes einfach nur penetrant. Einige Deos erinnern gar geruchlich an die grünen Steine, mit denen man keramische Einrichtungen geruchsfrei hält.

Insgesamt gibt sich Rechtsanwalt Felser jedoch gelassen, er meint, dass sich die Vorstandsvorsitzende Ursula Frerichs nicht durchsetzen wird mit ihrem Wunsch nach Deo-Zwang am Arbeitsplatz. In seinem Blog schreibt der Anwalt:

…Da ist noch wahrscheinlicher, dass Deos am Arbeitsplatz verboten werden. Wegen der Explosionsgefahr.

Darüber, wie er persönlich zu duftenden Deos steht, ließ Rechtsanwalt Felser keine Verhandlungsbasis offen, er verriet dem Blogleser: „An meine Haut lasse ich nur Wasser und meine bessere Hälfte.“

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 15. Juli 2010

Photo: Jahreed für CSN

Vielen Dank an Rechtsanwalt Michael Felser für die freundliche Genehmigung, seinen Blog zitieren zu dürfen!

Literatur:

  • Rechtsanwalt Michael W. Felser, Deopflicht im Büro und am Arbeitsplatz, Blog Felser, 15. Juli 2010
  • Silvia K. Müller, Folgen einer Deo-Pflicht für Angestellte, CSN Blog, 13. Juli 2010.

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Ein Kommentar zu “Rechtsanwalt bewertet Deo-Pflicht am Arbeitsplatz”

  1. Inge Kroth 27. Juli 2010 um 11:59

    Man kann allen Angestellten der Verbandschefin nur raten: Wascht Euch die Achseln mit klarem Wasser und pudert anschließend Kaiser-Natron unter die Achseln. Dann kann die Verbandchefin so viel schnüffeln wie sie will, sie wird keinen Schweißgeruch mehr erschnüffeln !!! Auch für Schweißfüße (sollen manche Leute ja haben) ist Kaiser-Natron das Mittel der Wahl. Das ist tausend mal besser als krank machendes Deo!!!
    Inge Kroth

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