Gericht entscheidet: Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden – auch nach über einem Jahr

Schlafzimmermöbel dürfen keine Chemikalien ausdünsten, entscheidet Gericht

Rechtsgültiges Urteil:

Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden

Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt:

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200€. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200€. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Gerichtsentscheidung

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit

In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

Literatur:

Landgericht Coburg, Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt, Pressemitteilung 426/09, 28. August 2009

LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt

Umweltbundesamt Dessau

Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvor­schriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umwelt­rechts­verstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts – das stärkt den Umweltschutz“, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.

Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein.

Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das UBA befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

Die Liste der anerkannten Umweltvereinigungen finden Sie unter:

http://www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltvereinigungen.pdf

Mehr Informationen zur Anerkennung nach UmwRG

und den Klagerechten erhalten Sie unter:

www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/verbandsklage/index.htm

Literatur:

Umweltbundesamt, Presse-Information 048/2009, Dessau-Roßlau, 13.07.2009

Photo: Linnart Unger, UBA

Schadensersatz: Rekordsumme für Schädigung durch Passivrauch

Rauchen am Arbeitsplatz macht krankIm gestrigen Blog berichteten wir über einen Mann in Japan, der durch Passivrauch seiner Kollegen chemikalien-sensibel wurde und in einem Vergleich 7 Millionen Yen von seinem Arbeitgeber erhielt. Dieser Betrag ist die höchste Summe, die bisher wegen Gesundheitsschäden durch Passivrauch in Japan erzielt wurde. Jetzt standen weitere Details über den Fall in zwei weiteren japanischen Zeitungen.

Kopfschmerzen, Übelkeit durch Zigarettenrauch
Der 35 Jahre alte Mann war als Büroangestellter bei einer Firma für Baumaterialien angestellt gewesen. Im Januar 2007 hatte er seine Arbeit dort begonnen. Von Anfang an rauchten seine Kollegen den ganzen Tag lang sehr stark an ihrem Schreibtisch. Der Angestellte litt sehr schnell unter täglichen Kopfschmerzen und Übelkeit. Er fragte seinen Chef, ob man nicht eine Raucherzone einrichten könne und schilderte ihm, dass es ihm durch den Zigarettenrauch der Kollegen schlecht ginge. Der Chef lehnte dies nicht nur ab, er reagierte auch noch verärgert, trug der Anwalt des erkrankten Mannes vergangene Woche bei Gericht vor. Im November sei der erkrankte Mann dann aus ungerechtfertigten Gründen gefeuert worden.

Nichtraucher diskriminiert
Bei Gericht teilte der Mann mit, dass er von einem älteren Angestellten die Worte um die Ohren gehauen bekam: „Wenn es Dir hier nicht passt, suchst Du Dir besser anderswo einen Job. Wenn wir Rauchverbot im Büro verhängen, dann können auch unsere Kunden nicht rauchen, wenn sie das möchten, und das könnte unser Geschäft schädigen“.

Freiwillige Zahlung für Verursachung von MCS
Die Japan Times berichtet heute, dass der Präsident der Firma damals Reportern gegenüber gesagt hatte, dass der Mann aus gesundheitlichen Gründen gefeuert worden sei und dann man adäquate Schritte wegen es Rauchens eingeleitet hätte. Man hätte sogar einen Luftfilter im Büro aufgestellt.

Der gefeuerte Angestellte hatte daraufhin im Januar 2008 die Firma verklagt und das Gericht erklärte die Kündigung damals für nichtig. Die Firma für Bauteile erklärte sich daraufhin bereit, eine Raucherzone im Büro einzurichten. Als die Gesundheitsbeschwerden des Mannes jedoch anhielten und in eine Chemikalien-Sensitivität durch den Passivrauch mündeten, verklagte er die Firma. Er forderte 23 Millionen Yen Schadensersatz für seine ärztlich attestierte Chemikalien-Sensitivität. Am Sapporo Bezirksgericht in Takikawa erhielt er nun in einer freiwilligen Einigung von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Rekordsumme von 7 Millionen Yen (ca. 53.340,000 Euro) zugesprochen.

Autor: Silvia K. Müller, CSN- Chemical Sensitivity Network, 2. April 2009

Prozess bei höchstem Gericht, weil CFS Leitlinie irrational und unfair ist

Gerechtigkeit für CFS Kranke

Nicht nur in Deutschland, auch in England ärgern sich MCS und CFS Patienten über ungerechte Behandlung und Diskriminierung durch Behörden und Versicherungen. In UK sind Patienten ebenfalls nicht mehr länger bereit, dass ihre Krankheit auf die Psyche geschoben wird und ihnen keine adäquate medizinische Behandlung zuteil wird.

BBC berichtet heute über einen Rechtsstreit zweier Patienten mit CFS / ME, die eine höchstrichterliche Entscheidung erwirken wollen. Sie beschweren sich über die, wie sie es sagen „unfaire und irrationale“ Herangehensweise des britischen Gesundheitssystems (NHS) an ihre Erkrankung.

Kevin Short aus Norwich und Douglas Fraser aus London finden, dass das NHS zu starke Betonung auf die Psyche lege, anstatt auf medizinische Therapien.

Das National Institute for Health and Clinical Excellence – NICE hingegen sagte, dass die Leitlinie „kapitelfest“ sei. Die Leitlinie, die im August 2007 herausgegeben wurde, betrifft über 200.000 an CFS erkranke Menschen in England.

NICE empfiehlt kognitive Verhaltenstherapie, eine Art Gesprächstherapie und ein abgestuftes körperliches Trainingsprogramm, als vordergründige Behandlung der Wahl.

Die beiden Kläger wollen nun dem höchsten Gericht darlegen, dass diese Art von Therapien, insbesondere für Menschen mit CFS / ME sogar schädlich sind. Sie vertreten die Auffassung, dass größeres Augenmerk auf medikamentöse Behandlung gelegt werden solle und argumentieren, das ME zu kardiovaskulären Problemen und schweren Gelenkschmerzen führen könne.

Die derzeitige Leitlinie spricht sich für herkömmliche Medikamente aus um Symptome zu bekämpfen. Die beiden Kläger führen an, dass sie antivirale Therapien außer Acht lassen würde, diese aber dazu in der Lage seien das Entstehen der körperlichen Probleme einzudämmen.

Der Rechtsvertreter der beiden Erkrankten argumentierte, dass es zwei Formfehler in der Entscheidung gäbe. Erstens seien die Leute, die diese Leitlinie festgesetzt hätten, vorbelastet psychologischen Behandlungen den Vorrang zu geben, zweitens sei die Leitlinie in der bestehenden Weise irrational und unfair. Es gäbe wenig Beweise, dass diese Behandlungsmodalitäten, die darin vorgeschlagen würden, auch wirklich funktionieren.

Die beiden Patienten erhalten Rückendeckung von der englischen ME Vereinigung, deren Sprecher die Leitlinie als „unfähig zum Zweck“ bezeichnet.

Der Chefvorsitzende von NICE, Andrew Dillon, hingegen beharrt darauf zu sagen, die Leitlinie sei „kapitelfest“ und sei darauf ausgelegt die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Für die Anhörung am höchsten Gericht sind zwei Tage veranschlagt und die Leitlinie bleibt solange relevant, bis der Richter sein Urteil spricht. CSN wird berichten wie der Prozess in England ausging.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 11. Februar 2009

Richter beschließt: Prozess wegen Multiple Chemical Sensitivity & Parfum kann weitergehen

Krank durch Parfum - Sick from Perfume

Angestellte der Stadt Detroit verklagt Arbeitgeber wegen Parfüm einer Mitarbeiterin

Eine Angestellte einer Planungsbehörde aus Detroit hatte im vergangenen Jahr die Stadt verklagt, weil das starke Parfüm einer Mitarbeiterin ihre Arbeitsfähigkeit verhinderte. Der Gerichtsprozess wurde 2007 vor dem US Bezirksgericht in Detroit erstmals verhandelt. Die Stadt plädierte auf Nichtzulassung der Klage, der Richter entschied am vergangenen Dienstag, dass die Klägerin einen berechtigten Grund hätte und der Prozess weiter fortgeführt würde. Aussicht auf Erfolg besteht, wie ein ähnlicher Fall beweist.

Durch Parfum arbeitsunfähig
Susan McBride behauptete, dass sie schwer sensibel auf Parfüm und andere Kosmetika reagiere. Die Klageschrift legt dar, dass die Mitarbeiterin einen starken Duft benutze und einen Raumduftvernebler im Arbeitsraum betrieb, der dafür sorgte, dass McBride krank nach Hause gehen musste. Die Dame willigte später zwar ein, damit aufzuhören, den Raumduftvernebler zu betreiben, benutzte aber weiterhin ihr Parfüm.

Die Anklageschrift McBrides besagte, dass ihre Arbeitsumgebung den Americans with Disabilities Act, die amerikanische Schwerbehindertengesetzgebung, verletze. McBride bat um ein Verbot solcher Duftstoffe auf ihrem Arbeitsplatz und führte Atemwegsbeschwerden und unspezifische Symptome an.

Folgen mangelnder Rücksichtnahme
In einem Medienbericht über den Rechtsstreit von Susan McBride wurden im vergangenen Jahr weitere Fakten offenkundig. McBride hatte ihre Arbeit bei der Planungsbehörde im Jahr 2000 angetreten. Die vorgebrachten Probleme begannen im Juli 2006, als eine neue Kollegin in die Abteilung kam. Sie wurde augenblicklich krank durch deren Parfum und persönlichen Raumduftvernebler.

McBride berichtete damals, dass sie seitdem signifikante Zeit von ihrer Arbeit fernbleiben musste. Sie hätte sogar eine Fertilitätsbehandlung abbrechen müssen, weil sie wegen der immer stärker werdenden Sensitivitäten andere Medikamente nehmen musste.

Richter erkennt Beschwerden an
Gegenüber der Tageszeitung Detroit News gab Richter Zatkoff zu verstehen, dass Susann McBride ausreichend Nachweis erbracht hätte, dass ihre Atmung signifikant eingeschränkt sei durch das Parfum einer Mitarbeiterin und dass es eine mögliche Beschwerde gemäß dem staatlichen Gesetz zum Schutz von Behinderten sei, das dazu diene, Behinderte vor Diskriminierung an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen zu schützen. Es sei jedoch nicht klar, ob die Stadt angemessene Schritte eingeleitet hätte, um McBrides Beschwerden entgegenzukommen. Über die Ausführungen der Klägerin, dass ihre Chemikaliensensitivität auch ihre Fähigkeiten, einkaufen zu gehen, zu sprechen, mit anderen in Kontakt zu treten und sich fortzupflanzen behindere, ging der Richter bisher hinweg.

Alison Johnson, Vorsitzende der Chemical Sensitivity Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung, die sich für die Rechte Chemikaliensensibler einsetzt, sagte gegenüber der Zeitung Detroit News:

„Diese Sensitivitäten gegenüber Parfum sind sehr real, und ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie viele Leben sie ruinieren. Vielleicht ist dies ein Anfang, um anzuerkennen, dass diese Dinge sehr ernsthaft sind.“

McBride kämpfe in erster Linie nicht um Geld, sondern um die Menschen über diese Thematik aufzuklären und um freiwillige Kooperation zur Unterstützung der Betroffenen zu erwirken, dort wo es möglich ist, teilte ihr Anwalt mit.

Aussicht auf Erfolg

Der Fall von Susann McBride hat Aussicht auf Erfolg. Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Aber Bezirksrichter George Caram Steeh reduzierte die Urteilssumme auf 814.000 Dollar, weil für ihn der Beweis nicht klar war, dass Weber Parfümallergie habe.

Die Verhandlung des McBride Falles wird für nächstes Jahr erwartet. Der Anwalt von McBride und Alison Johnson, die Vorsitzende der Stiftung für Chemikaliensensible, sagten am Mittwoch einstimmig, dass Richter Zatkoff’s Entscheidung, den Fall weiter zu verhandeln, äußerst signifikant sei.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 27.11.2008

Sick Bulding Syndrome: Wissenschaftlerin warnt vor Schimmelpilzen als Ursache

Sick Building Syndrome durch Schimmel

Der Hurrikane Katrina hatte die Stadt New Orleans mit Schlamm und später mit Schimmel überzogen. Häuser und deren Inventar wurden völlig unbrauchbar, auch das Haus der Wissenschaftlerin Joan Bennet, die Genetikerin für Pilze ist. Der Geruch der Schimmelpilze, die ihr eigenes Haus überzogen hatten, überzeugte Dr. Bennett, dass es so etwas wie Sick Building Syndrome (SBS) gibt. Das war nicht immer so, zuvor hatte die Expertin sich oft sehr zynisch geäußert, wenn es um Schimmelpilzfälle ging und sie vor Gericht für Versicherungen gegen die Opfer aussagte.

Als Dr. Joan Bennett ihr Haus in New Orleans nach dem Desaster betrat, schwand bei ihr jeder Zweifel. Auf der Interscience Conference on Antimicrobial Agents and Chemotherapy, die zusammen mit der Infectious Diseases Society of America veranstaltet wurde, sagte sie: “ Der überwältigende, furchtbar aufdringliche Geruch und die Luft, die einen regelrecht einhüllte, sorgten dafür, dass ich etwas verstand, an dessen Existenz ich zuvor nicht geglaubt hätte – Sick Building Syndrome.“ Dieses Geständnis legte Dr. Bennet auf einer Pressekonferenz vor einem Symposium ab, bei dem es um die Zusammenhänge zwischen Krankheit und Schimmelpilzen ging.

Abgesehen von akuten Pilzinfektionen wie Athletenfuß, glaubte Dr. Bennett zuvor nicht daran, dass Pilze Krankheiten verursachen könnten, ganz besonders nicht an solches Elend, das mit Sick Building Gebrechen zusammenhing, wie Kopfschmerzen, Impotenz und Verdauungsstörungen.  Doch dann kam Katrina und brachte bittere Erkenntnis. Der Sturm hatte das Haus der Wissenschaftlerin unbewohnbar gemacht und ihren ganzen Besitz völlig zerstört, komplett alles war dem Schimmelpilz zum Opfer gefallen.

„Schimmelpilze haben eine merkwürdige Art, an Nährstoffe zu gelangen“, sagte Dr. Bennett, „Sie geben Enzyme und Säuren in ihre Umgebung ab und verwandeln alles da draußen in Schleim, den sie dann resorbieren. Sie leben wortwörtlich in ihrer Nahrung und gleichzeitig in ihrem eigenen Abfall.“ Dieser Prozess, so glaubt sie mittlerweile, kann flüchtige organische Verbindungen freisetzen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.

Mittlerweile arbeitet Dr. Bennett nicht mehr an der Tulane University in New Orleans, sondern an der School of Environmental and Biological Sciences in Rutgers.

Derzeit steckt Dr. Bennett im Anfangsstadium, Schimmelpilze aus Häusern in New Orleans zu analysieren und die biologischen Auswirkungen der von den Pilzen freigesetzten Verbindungen an Würmern zu testen. Auf längere Sicht hofft sie anhand der Tiermodelle Verständnis darüber zu erlangen, wie Schimmelpilze die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen können.

Es gibt mehr als 3000 flüchtige Verbindungen, die von Schimmelpilzen produziert werden, das macht es für Wissenschaftler schwer, genau zu sagen, welcher Schimmelpilz exakt welche flüchtige Verbindung freisetzt und welche Auswirkung dies auf die menschliche Gesundheit hat“; sagte Dr. David Dennings vom North Manchester Hospital in England. “ Es ist ein sehr komplexes Feld. Man hat eine Vielzahl von Schimmelpilzen, zahlreiche verschiedene Chemikalien und unterschiedliche Empfindlichkeiten und Symptome, mit denen man arbeiten muss.“

Die eigene Arbeit von Dr. Dennings, die präsentiert wurde, stand in Zusammenhang mit einer klinischen Versuchsreihe an 60 Asthmapatienten, die mit einem Antipilzmedikament oder einem Placebo behandelt wurden. Der Wissenschaftler sagte, dass 60% der Patienten, die mit dem Antipilzmedikament behandelt wurden, signifikante Verbesserung ihrer Lebensqualität verspürten. Sie benötigten zusätzlich weniger Steroide und Inhalieren, um ihr Asthma im Griff zu halten. Der Grund für diesen Erfolg, so deutete der Mediziner an, liegt wohl darin, dass einige Personen „hypersensibel“ auf Schimmelpilz seien. „Diese Personen sind sensibilisiert, und wir können abnormale Immunreaktionen feststellen und dass Schimmelpilze ihr Asthma verschlimmern“, sagte der Wissenschaftler als Begründung, dass diese Patienten auf das Antipilzmedikament ansprachen.

Übersetzung:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 2. November 2008

Literatur:
Pressemitteilung, 48th Annual ICAAC/IDSA 46th Annual Meeting,Washington, DC, October 25-28, 2008.

WIDERGELGT: Die Lüge, Chemikalien-Sensitivität (MCS) sei nicht anerkannt/Teil II

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Chemikalien-Sensitivität durch Justitia persönlich anerkannt

Es gibt sie, die Anerkennungen bei Gericht. In den USA, Schweden und auch in Deutschland. Womit auch die Lüge „Chemikalien-Sensitivität ist nicht anerkannt“ durch Justitia persönlich widerlegt wurde.

Der lange Weg zum Recht

Zwischen Recht haben und Recht erhalten kann ein langer, zermürbender Weg liegen. Ein guter Anwalt alleine ist noch lange nicht die „halbe Miete“, wenn es zu Prozessen kommt, bei denen Menschen klagen, die durch Chemikalien krank wurden.

Was dazu gehört, um Recht zu erhalten:

  1. Aufrichtige Richter, die sich in die Materie einarbeiten

  2. Mutige Ärzte, die Untersuchungen veranlassen und belegte Schädigungen durch Chemikalien und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Alltag attestieren

  3. Eiserne, unerschütterliche Anwälte mit medizinischen und toxikologischen Kenntnissen, die sich nicht ins Bockshorn jagen lassen

  4. Ehrliche Gutachter, die Willens sind, das Vorhandene korrekt zu dokumentieren, zu interpretieren und Falschgutachten zu widerlegen

  5. Sachverständige, die Berge von Material sichten, Ordnung darin schaffen und für Anwalt und Gericht verständlich aufbereiten

  6. Der Erkrankte selbst, der immer wieder ärztlich dokumentieren lässt, mit Akribie und Fleiß Beweise sammelt, seine Akten auf Vordermann hält und nie seinen Mut und Kampfgeist aufgibt

  7. Etwas Glück und ein gewisses finanzielles Potential

  8. Schlussendlich Durchhaltekraft für alle Beteiligten

Durchhaltekraft und ein Packen handfester Beweise

Doch auch dann, wenn alle an einem Strang ziehen, ist der Sieg vor Gericht noch nicht 100% in der Tasche, denn neben einigen notorisch „nicht verstehen wollenden“ Richtern stehen meist mächtige Interessen auf der Gegenseite. Diese Gegenseite versucht grundsätzlich alles nur Erdenkliche, um einen Sieg zugunsten des Geschädigten zu verhindern. Bekannte Falschgutachter werden auf den Plan gerufen, unwahre Behauptungen aufgestellt, gefälschte Studien angeführt, etc.

Wer jedoch gleich den Kopf in den Sand steckt, hat auch schon gleich verloren.Die nachfolgenden gerichtlichen Erfolge sollen Mut und Kampfgeist vermitteln.

Vollrente durch Landessozialgericht bestätigt

Prozesse bei Gericht können dauern. Im Jahr 2006, fünf Jahre nach einem obsiegenden Urteil am Sozialgericht Düsseldorf, bestätigte das Landessozialgericht das obsiegende erstinstanzliche Urteil eines chemikaliensensiblen Mannes. Die Rentenversicherung NRW war gegen das Urteil mit Berufung vorgegangen. Der anerkannt durch Pestizide berufskranke Kläger (TE II b; PNP; MCS) erhielt die erstinstanzlich zugesprochene Vollrente nachbezahlt, und sie wurde ihm auch für künftig zugestanden. Das Gericht hatte der beklagten Landesversicherungsanstalt in der mündlichen Verhandlung nahe gelegt, die Berufung zurückzunehmen. Die Beklagte tat dies ohne weiteren Kommentar. Das zuvor gefällte Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2000 wurde damit im Januar 2006 rechtskräftig. 

Im Gerichtsprotokoll stand zu lesen:

„Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass ausweislich der ärztlichen Bescheinigung von Dr. M. beim Kläger mit einer erheblichen Symptomatik (Missempfindungen, Kopfschmerzen, Palpationen der Augenlider und verschiedener Muskelgruppen sowie Herzrhythmusstörungen) zu rechnen ist, wenn er Chemikalien ausgesetzt ist, die in ihrer Höhe von der Durchschnittsbevölkerung gut toleriert würden.“

„Auch diese Bescheinigung im Zusammenhang mit den medizinischen Unterlagen der Berufsgenossenschaft machen deutlich, dass die Verwendungsmöglichkeiten des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Hinblick auf die mögliche Exposition von Chemikalien drastisch eingeschränkt ist. Die Beklagte hat keine Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, auf die der Kläger noch zumutbar verweisbar wäre, benannt oder benennen können. Dies wäre aber im Hinblick auf die schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers und daraus resultierende weitreichende Leistungseinschränkung erforderlich gewesen.“ (1)

Rente durch Gericht zuerkannt

Ein Angestellter war auf seinem Arbeitsplatz in der Süßwarenindustrie durchschnittlich sechs Mal im Jahr Chlorpyrifos, einem in den USA seit Jahren verbotenen Insektizid der Organophosphatklasse, ausgesetzt gewesen. Als Folge litt er auch unter Chemikalien-Sensitivität. Im Jahr 2000 erhielt der Mann richterlich 35 % berufsbedingte MdE/Rente zugestanden. Zu den gerichtlich anerkannten Folgen zählte u.a.: „Sensibilisierung gegenüber Gerüchen und Schadstoffen, insbesondere Pestiziden“. (2)

Bundesgerichtshof erkennt MCS an

Bereits vor fast 11 Jahren wurde in Deutschland ein Urteil zugunsten einer chemikaliengeschädigten Frau, die an MCS erkrankt war, gefällt. Der Bundesgerichtshof hob damit die ablehnende Entscheidung der Vorinstanzen „in Bausch und Bogen“ auf, wie RA Krahn-Zembol 2001 es in der Fachzeitung UMG beschrieb. (3)

„Die Klägerin hatte zivilrechtliche Schadensersatz – und Ausgleichsansprüche gegenüber einer 3 km entfernten Lackieranlage, von der erhebliche Geruchsemissionen ausgegangen waren, geltend gemacht. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass insbesondere der Geruch von Lösungsmitteln und anderen toxischen Substanzen bei ihr erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit, Ödembildung, Sehstörungen, Haarausfall, Schwächung des Immunsystems etc. verursacht und ihre Schulunfähigkeit herbeigeführt habe“. (3)

Richter sagt: „Nein“ zum Versprühen von Duftstoffen

Duftstoffe verursachen bei Chemikaliensensiblen schwere Reaktionen und gehören zu den Chemikalien, die am häufigsten als Auslöser beklagt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Problematik und sprach sich gegen das Versprühen von Duftstoffen aus:

„Der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage darf im Treppenhaus nicht eigenmächtig Duftstoffe versprühen und damit bestimmen, dass diese von allen benutze Räumlichkeit in ganz bestimmter, von ihm als angenehm, von anderen Eigentümern als störend empfundener Weise zu riechen habe“. Der Wohnungseigentümer habe nicht das Recht, „gewissermaßen die Atmosphäre vorzuschreiben, die die übrigen Eigentümer im Hausflur zu riechen haben„. (4)

Offizielle Anerkennung von MCS

In einem Schreiben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde MCS als „Somatisierungsstörung auf dem Boden eine prädisponierenden Persönlichkeitsorganisation“ bezeichnet. Als Reaktion darauf startete die Redaktion der umweltmedizinischen Zeitung „Umwelt-Medizin-Gesellschaft“ (UMG) eine Umfrage bei MCS Kranken und fragte nach amtlichen Anerkennungen von MCS als Behinderung, in denen anders verfahren worden war. (5) Der UMG wurden damals fünf Bescheide aus dem norddeutschen Raum zugestellt. Gemäß den amtlichen Dokumenten wurden Chemikaliensensiblen seit 1990 durch Versorgungsämter in verschiedenen Bundesländern eine Anerkennung des Schwerbehindertenstatus zuerkannt, auch mit ausdrücklicher Anerkennung von MCS. Die der UMG zugesandten Anerkennungen lagen bei GdB 30 bis GdB 80. (6) CSN liegen Bescheide mit ausdrücklicher Anerkennung von MCS mit GdB 30 bis GdB 100 aus verschiedenen Teilen Deutschlands vor.

Schwedisches Gericht schützt Chemikaliensensible

Eine Schwedin, die in Växjö auf der Insel Malmö lebt, darf in weiten Teilen ihres Gartens nicht mehr rauchen. Grund: Der Bewohner des Nachbarhauses hatte geklagt, weil er sein Grundstück nur noch mit Gasmaske benutzen konnte. Der Anwalt hatte seine Klage nach jahrelangem Streit damit begründet, dass der Mann unter „extremer Empfindlichkeit“ gegen Nikotin leide. Bei Rauchentwicklung vom Nachbargrundstück sei er stets zum Anlegen einer Gesichtsmaske gezwungen. Das Gericht gab dem Kläger nach einer Besichtigung vor Ort weitgehend Recht und verbot der Frau das Rauchen in allen an das Nachbarhaus angrenzenden Teilen ihres Gartens. Die uneinsichtige Raucherin sagte daraufhin: „Völlig verrückt. Dieser Mann läuft doch sowieso immer mit Maske ‚rum.“ Nach dem endgültigen Gerichtsentscheid muss die Frau sich nun an die vorgegebenen Rauchzonen in ihrem eigenen Garten halten, da sie sonst damit rechnen muss, ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. (7)

USA – Berge von MCS Anerkennungen

Die Liste aller Rechtsfälle, die von amerikanischen Chemikaliensensiblen gewonnen wurden, würde viele Seiten in Anspruch nehmen. Alleine bis zum Jahr 1998 gab es 8 Bundesgerichtsentscheide, 21 Landesgerichtsentscheide und 14 Entscheidungen zugunsten von Chemikaliensensiblen in Fällen gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bekannt wurden. (8) Wir beschränken uns daher auf eine kleine Auswahl zu Verdeutlichung der Situation in Amerika.

Beweislast liegt in den USA beim Verursacher

In den USA liegt die Beweislast beim Verursacher, das stellt einen erheblichen Vorteil für Kläger dar, die durch Chemikalien erkrankten und möglicherweise Chemikalien-Sensitivität entwickelten. Da die Erkrankung in den USA schon wesentlich länger bei Ärzten diagnostiziert wird und teils auch renommierte arbeitsmedizinische und Umweltkliniken helfen, Beweise für den durch Chemikalien geschädigten Kläger zu schaffen, gibt es dort weitaus mehr Urteile, die zugunsten des Opfers ausgehen. Weitere Punkte, weshalb über dem großen Teich Erkrankte mehr Erfolge zu verzeichnen haben, ist, dass die Entschädigungssummen ganz andere Dimensionen erreichen und Anwälte auf Provisionsbasis arbeiten.

US Gericht erkennt MCS vor fast 30 Jahren als Behinderung an

Als Schwerbehinderung wurde Chemikalien-Sensitivität (MCS) in den USA erstmals 1979 von den Gerichten anerkannt. (8) Seit dieser Zeit haben amerikanische Chemikaliensensible viele Rechte und Zugeständnisse als Behinderte erkämpft. Im Jahr 1992 wurde eigens ein Memorandum verfasst. (9)

Der US District Court Hawaii (US Bezirksgericht in Hawaii) erklärte MCS 1979 als Schwerbehinderung und befahl dem Department of Health, Education (Ministerium für Gesundheit und Bildung) und der Welfare Division (Sozialhilfe), einem MCS Patienten Sozialhilfe zukommen zu lassen. (8)

US Staatsanwälte schützen Chemikaliensensible

Ein Generalstaatsanwalt aus New York führte 1991, unterstützt durch weitere Generalstaatsanwälte aus 25 US-Bundesstaaten, erfolgreich eine Petition bei der US Consumer Product Safety Commission (Kommission für Verbrauchersicherheit) durch. Durch diese Petition kam es zur Auferlegung von Sicherheitsstandards in der Industrie, die dazu führten, dass auf Teppichboden, Teppichbodenklebern und Polsterfüllungen Warnetiketten angebracht werden müssen, die beim Verkauf darauf hinweisen, dass der Verdacht besteht, dass diese Materialien Chemikalien-Sensitivität (MCS) und andere Krankheiten auslösen. (8)

US Gerichte erkennen MCS durch Arbeitsplatz an

Chemikaliensensibilität entsteht häufig durch Chemikalien am Arbeitsplatz, demgemäß führen Erkrankte Prozesse gegen die Verursacher. Einige Beispiele für frühe Urteile zugunsten der Erkrankten:

  • Oregon Court of Appeals legte fest, das ein Möbelverkäufer aufgrund von MCS Arbeitsunfähigkeitsrente bekam, 1986
  • Robinson gegen Saif Corp, Workers Compensation, 1987
  • Kyles gegen Workers Compensation Appeals Board,1987
  • McCreary gegen Industrial Commission of Arizona, 1992

US Gerichte sprechen sich gegen Diskriminierung von MCS aus

Diskriminierung im Gesundheitswesen:

Hall, Buffallo, Molloy und Lent gegen Kenneth Kizer/Molly Coe / California Department of Health Services. Die Kläger gewannen 1989 das Recht, wegen ihrer Chemikalien-Sensitivität Sauerstoffversorgung zu erhalten. (8)

US Gericht spricht Entschädigung zu

Produkthaftung: Bahura, Watkins, Shapiro, Lively-Dibold, Biggs gegen S.E.W. Investors et al. Die Kläger bekamen im Jahr 1993 Entschädigung für ihre durch toxische Exposition im Gebäude der Hauptverwaltung der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA, entstandene Chemikalien-Sensitvität. (8)

Einsatz für Recht und Gerechtigkeit

Wir bedauern, dass wir hier aus Platzgründen natürlich nur eine ganze kleine Auswahl an Beispielen vorstellen konnten, bei denen Chemikalien-Sensitivität gerichtlich anerkannt wurde. Es gibt viele weitere Fälle, denen wir allen zum Dank verpflichtet sind, weil sie viel Kraft dafür einsetzten, um Recht letztendlich zum Wohle von uns allen zu erkämpfen.

Danke an alle, die als Chemikaliensensible um Recht kämpften – Mut und Erfolg für alle, die jetzt und in Zukunft dafür kämpfen!

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Senstitivity Network, Mai 2008

Literatur:

  1. RA Herrmann, Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2000, Az.: S 5 RJ 116/99
  2. RA Herrmann, BG GroLa Mannheim Az.: E1/02620/966 BK 1307,13.03.2000
  3. RA Wilhelm Krahn-Zembol, BHG Urteil zu Gunsten einer MCS Erkrankten, Umwelt-Medizin-Gesellschaft 14 3/2001, S. 263. Urteil vom 17. Juni 1997, Az:VI ZR 372/95
  4. OLG Düsseldorf, Urteil gegen Duftstoffe im Treppenhaus, AZ: 3Wx98/03
  5. Umwelt-Medizin-Gesellschaft 15 (3/2002):197
  6. MCS offiziell anerkannt, Umwelt-Medizin-Gesellschaft, 2006
  7. Gerichtsurteil: Schwedin darf in Teilen ihres Gartens nicht mehr Rauchen, Kölner Stadtanzeiger, 23.08.07
  8. MCS Referral & Resources, Recognition of MCS as a Legitimate Disease and Disability, 23.10.2006
  9. MEMORANDUM FOR: Frank Keating, General Counsel,G, Equal Opportunity and Administrative Law, GM, SUBJECT: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental Illness as Handicaps, March 5, 1992