50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt
Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvorschriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umweltrechtsverstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts – das stärkt den Umweltschutz“, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.
Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein.
Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das UBA befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.
Die Liste der anerkannten Umweltvereinigungen finden Sie unter:
http://www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltvereinigungen.pdf
Mehr Informationen zur Anerkennung nach UmwRG
und den Klagerechten erhalten Sie unter:
www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/verbandsklage/index.htm
Literatur:
Umweltbundesamt, Presse-Information 048/2009, Dessau-Roßlau, 13.07.2009
Photo: Linnart Unger, UBA
Prima zu hören Thommy. Dann, bitte liebe Umweltvereinigungen, fangt an zu klagen. Es ist recht einfach, öffentliches Grün wird misshandelt hier ein Beispiel. Das Foto zeigt wie schön Straßenbegleitgrün aussehen kann.
http://img41.imageshack.us/i/keinschutz.jpg/
Bitte dann Straßenbegleitgrün schützen, es ist DRINGEND nötig, wird bundesweit gerne wöchentlich von ordnungsliebenden Bürgern abgemäht. Es ist öffentliches Grün und sollte geschützt werden. Wir reden doch gerne vom Aussterben der Arten, hier sind wir fleißig dabei Arten zu zerstören und ich alleine stehe recht dumm da, bei dem Versuch Wildblumen usw. zu schützen.
Gruß Energiefox
Es freut mich, dass man nun besser gegen Defizite bei der Einhaltung des Umweltrechts angehen kann. Umweltschutz müsste meiner Meinung nach weitaus mehr im Vordergrund stehen, als es praktiziert wird. Umso erfreulicher sind positive Nachrichten in Sachen Umweltschutz. Es würde mich sehr freuen, wenn die erlangten Vorteile auch praktischen Nutzen nach sich ziehen würden.
Herzliche Grüsse
Henriette