Gesetzesverstöße und mangelhafte Beratung in Baumärkten

Bauschaum gesundheitsschädlich und ein Umweltproblem

Baumärkte verstoßen gegen gesetzliche Informationspflichten zur Entsorgung gebrauchter Bauschaumdosen – Testbesuche der DUH belegen neben fehlender Kundeninformation auch mangelhaften Beratungsservice zum umweltgerechten Umgang mit Montageschaumdosen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert flächendeckende Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten im Handel und konsequente Kontrollen durch zuständige Behörden.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut Verstöße von Baumärkten gegen Verbraucherinformationspflichten festgestellt. Jeder fünfte Baumarkt informiert seine Kunden demnach nicht über die Entsorgung gebrauchter Montageschaumdosen (PUR-Schaum), obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Drittel der Baumärkte informiert nur unzureichend. Dies ergaben aktuelle Testbesuche der DUH. „Dass ein großer Teil der Baumärkte wie selbstverständlich bestehende Umweltgesetze ignoriert, zeigt wie sicher sich diese sind, nicht erwischt zu werden. Nur Umweltgesetze die konsequent kontrolliert werden, werden in der Praxis auch eingehalten“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, „die Einhaltung der Informationspflichten des Handels endlich konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden“.

Vermeintlich leere Bauschaumdosen beinhalten immer noch umwelt- und gesundheitsschädliche Reststoffe, weshalb diese nicht im Hausmüll oder der Wertstoffsammlung, sondern getrennt als Sonderabfall entsorgt werden müssen. Nach der Verpackungsverordnung sind Baumärkte verpflichtet durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln auf die Rückgabemöglichkeiten gebrauchter Bauschaumdosen hinzuweisen. Für eine sachgerechte Verbraucherinformation ist die Anbringung von Hinweisschildern an allen Verkaufsstellen notwendig. Neben den Baumärkten, die gar nicht informieren, bietet jedoch ein Drittel der Baumärkte nur an einer von mehreren Verkaufsstellen Informationen zur Entsorgung von Bauschaumdosen an. „Eine derart partielle Verbraucherinformation ist völlig unzureichend und entspricht nicht dem gesetzlich geforderten Anspruch konsequenter Verbraucherinformationen über die Rückgabe von Bauschaumdosen“ kritisiert Jürgen Resch.

Als positives Ergebnis der Testbesuche bewertet die DUH die erhöhte Bereitschaft der Baumärkte, auf Nachfrage leere PUR-Schaumdosen zurückzunehmen. Allerdings stellen immer noch die wenigsten Baumärkte ihren Kunden hierfür Sammeltonnen zur Verfügung. Zwanzig Prozent der besuchten Baumärkte verweigerten die Rücknahme von leeren Bauschaumdosen oder verlangten einen Beleg, dass die Dosen im jeweiligen Baumarkt gekauft wurden.

Seit Dezember 2010 dürfen schadstoffhaltige Montageschäume nur noch durch sachkundige Mitarbeiter ausgehändigt werden. Das persönliche Aushändigen von Bauschaumdosen bietet zusätzliche Möglichkeiten, auf deren umweltgerechte Entsorgung hinzuweisen. Doch in weniger als der Hälfte aller Testbesuche wurden den DUH-Mitarbeitern bei der Dosenübergabe Hinweise zur entsprechenden Entsorgung mitgeteilt. „Das Potential, beim persönlichen Kontakt mit den Kunden Informationen zur umweltfreundlichen Entsorgung von Bauschaumdosen mitzuteilen, wird vom Handel bislang nicht ausreichend genutzt“, bedauert Maria Elander, DUH-Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft. „Durch Anweisung aller Baumarktmitarbeiter zur aktiven Kundeninformation bei der Dosenübergabe, kann mit geringem Aufwand ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourceneffizienz geleistet werden“.

Die DUH fordert den Handel auf, bestehende Umweltgesetze konsequent und in geeigneter Weise einzuhalten und kündigt weitere Testbesuche an. Sollte sich die Situation nicht kurzfristig ändern wird die DUH zudem verstärkt Gesetzesverstöße als Verbraucherschutzverband abmahnen und die entsprechenden Betriebe im Internet veröffentlichen. Durch die geplante Veröffentlichung und namentliche Nennung von Baumärkten, die gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen, können sich Verbraucher selbst ein Urteil darüber bilden, welches Baumarktunternehmen Umweltschutz wirklich ernst nimmt.

Autor:

Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Gesetzesverstöße und mangelhafte Beratung in Baumärkten zur Entsorgung von Bauschaumdosen, Berlin, ots, 21.07.2011

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Ein Kommentar zu “Gesetzesverstöße und mangelhafte Beratung in Baumärkten”

  1. Mia 23. Juli 2011 um 08:04

    Dass überhaupt gesundheitsschädliche Stoffe offen in Baumärkten verkauft werden dürfen ist unverantwortlich! Aber solange die Beweislast bei Gesundheitsschäden beim Verbraucher liegt, wird sich daran nicht viel ändern.
    Viele Handwerksbetriebe sind selbstherrlich von diesen Produkten überzeugt und wenden sie jeden Tag in Neubauten und bei Renovierungen an. Spätere Gesundheitsschäden sind dann schwer zu beweisen.

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