BUND fordert Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien in Kosmetika
EU-Kosmetikverordnung greift zu spät
BUND fordert Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien in Kosmetika
Berlin: Mit der vom EU-Parlament verabschiedeten neuen EU-Kosmetikverordnung werden ab 2012 erstmalig eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für manche Nanomaterialien eingeführt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertete dies als „Schritt in die richtige Richtung“. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 müsse jedoch ein Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien in Kosmetika gelten. Denn trotz Hinweisen auf Gesundheitsrisiken würden bereits jetzt schon Nanomaterialien unkontrolliert in Sonnenschutzmitteln, Cremes, Duschgels und Seifen eingesetzt.
Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: „Die Wirkungsweise von Nanoteilchen ist nicht ausreichend erforscht. Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht. Damit Gesundheitsschäden nicht erst erkannt werden, wenn es zu spät ist, dürfen Nanoteilchen nicht verbrauchernah eingesetzt werden.“
Beispiele für Nano-Stoffe in Kosmetika sind Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid, die häufig in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden. In Versuchen mit Zellkulturen verursachten sie Erbgut- und Zell-Schäden. In Seifen enthaltenes Nano-Silber erwies sich als hochgiftig für Wasserorganismen. Fullerene, die u. a. in Anti-Aging-Cremes enthalten sind, können die Plazenta-Schranke überwinden und von Föten aufgenommen werden.
Ein BUND-Hintergrund Papier zu Nanopartikeln in Kosmetika finden Sie im Internet unter:
EU-Kosmetikverordnung nachbessern
BUND Pressemitteilung 24. März 2009
Endlich kommt zumindest eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel in Kosmetika. Denn aus Presseinfos ist mir bekannt, dass man mögliche Gesundheitsrisiken per dato nicht ausschließen kann. Also ist es längst an der Zeit entsprechend einzugreifen.
Ich persönlich bin der Meinung, so lange das Risiko besteht, dass durch Nanomaterialien Gefahren für unsere Gesundheit besehen und diese nicht restlos ausgeschlossen sind, haben Nanomaterialien in Produkten gleich welcher Art, nichts zu suchen.
Gruss Kalle
Wir bleiben also Versuchskaninchen, denn es kann heute niemand genau sagen, ob Nanoteilchen in Kosmetika oder in Gebrauchsgegenständen eine Gesundheitsgefahr darstellen oder nicht. Da die Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Nanotechnologien in Kosmetika erst ab 2012 inkraft tritt, können diese noch viele Jahre auf uns einwirken und ihr Unwesen treiben. Doch in den anderen Anwendungsbereichen sind sie weiterhin undeklariert vorhanden. Na dann prost Mahlzeit.
Es ist völlig unzureichend, was das EU-Parlament bzgl. Nanopartikeln in Kosmetikprodukten verabschiedet hat. Wir werden wirklich alle verraten und verkauft, die Hauptsache die Kasse der Industrieunternehmen klingelt. Was passiert, wenn man auf Grund der Nanotechnologie Gesundheitsschäden erleidet? Lassen sie sich nachweisen? Dann müssen die Geschädigten doch wieder den Nachweis erbringen, was ein schier unmögliches Unterfangen darstellt.
Es ist eine Unverschämtheit wie mit uns allen umgegangen wird und die Politik wäscht ihre Hände in Unschuld.
Auf Nanomaterialien in Kosmetika könnte man doch locker verzichten. Für mich ist es völlig unverständlich, warum man die Gesundheit der Bevölkerung also unnötig aufs Spiel setzt, solange nicht eindeutig geklärt ist, ob Nanomaterialien in Kosmetika gesundheitsschädigend ist oder nicht.
Der BUND hat vollkommen recht mit der vorgebrachten Kritik, doch wir Verbraucher sind wieder die Dummen.
Es ist absolut inakzeptabel für uns Verbraucher, dass das EU-Parlament lediglich eine Kennzeichnungspflicht von Nanopartikeln in Kosmetika ab dem Jahr 2012 verabschiedet hat. Immerhin ist die Nanotechnologie bisher nicht ausreichend auf Risiken erforscht, man tappt also im Dunkeln, welche Auswirkungen Nanoteilchen in Kosmetika oder in Gebrauchsgegenständen auf unsere Gesundheit haben können. Es ist zwar ein Weg in die richtige Richtung, aber dennoch ist die Handhabe der Nanotechnologie meines Erachtens für die Bevölkerung völlig unzureichend geregelt. Für die Industrie hingegen, mag dies zögerliche Verordnung begrüssenswert sein, aber wir Verbraucher werden in der Anwendung der Nanotechnologie weiterhin als Versuchskaninchen mißbraucht.
Dass nur eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel in Kosmetika durch das EU-Parlament verabschiedet wurde, finde ich persönlich nicht sonderlich verbraucherfreundlich. Hinzu kommt, dass die Kennzeichnungpflicht erst im Jahr 2012 in Kraft tritt. Ich hätte mir erhofft, dass Nanopartikel generell aus Kosmetika verschwindet, so lange die Risiken für unsere Gesundheit nicht ausgeschlossen sind.
Da man die Nanotechnologie in Kosmetika aber weiterhin zulässt, sollten wir Verbraucher wenigstens frei entscheiden können, ob wir Kosmetika mit Nanoteilchen oder nanofreie Kosmetika kaufen möchten. Doch dies ist uns derzeit nicht möglich. Daher wäre eine sofortige Kennzeichnungpflicht die einzig wahre Entscheidung gewesen.
Nanopartikel in Kosmetika oder anderen Gebrauchsgegenständen – nein Danke!