Umweltmedizin in Deutschland Teil 3: Kündigung Umweltmedizinische Vereinbarung – Erklärungen der Krankenkassen und KV

Umweltmedizin unerreichbar

Erkrankungen, die auf umweltbedingte Ursachen zurückzuführen sind, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Häufig sind die Auslöser von Umweltkrankheiten im häuslichen Bereich zu finden. Schimmelpilze, Pestizide und Lösungsmittel gehören zu den Hauptfaktoren die Umweltärzte in Betracht ziehen, wenn ein Patient chronisch krank ist und keine Besserung eintreten will.

In Nordhein-Westfalen wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gemeinsam mit Krankenkassen eigens Umweltmedizin-Projekte lanciert, die in eine Umweltmedizin-Vereinbarung mündeten. Mittels dieser Maßnahmen waren in die Vereinbarung integrierte Ärzte in der Lage, bei Verdacht Hausbegehungen und Analysen bei einem Umweltlabor anzuberaumen. Anschließend erfolgte anhand der Messergebnisse eine umweltmedizinische Beratung, die oft zu Sanierung des schadstoff- oder schimmelpilzbelasteten Wohnraums führte. Ein Vierteljahr später beurteilte der behandelnde Arzt den Gesundheitszustand seines Patienten.

Die Umwelt-Medizinvereinbarung in Nordrhein war, wie im Artikel „Krankenkassen und KV schaffen Basis für Hilfe bei Umweltkrankheiten“ ausführlich dargelegt, rundum ein Erfolg. Schon die im Vorfeld durchgeführten Pilotprojekte hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass eine umweltmedizinische Herangehensweise bei vielen Patienten ein langes Leiden und eine kostenintensive Odyssee von Arzt zu Arzt beenden konnte.  Krankenkassen, die KV und die Ärztekammer waren gleichermaßen vom Nutzen der ergänzenden umweltmedizinischen Leistungen überzeugt. Aus deren Berichterstattung war zu vernehmen, dass bei 63 Prozent der Patienten mit Verdacht auf eine Umwelterkrankung sich die Diagnose bestätigt habe. Nach Sanierung, Umbau oder Entfernen schadstoffbelasteter Einrichtung seinen bei fast 70 Prozent der Patienten die Beschwerden verschwunden.

Die plötzliche Beendigung der Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein zum Jahreswechsel 2009 warf daher einige Fragen auf. CSN schrieb die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und das Ministerium für Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen an. Nachfolgend die Antworten der KV Nordrhein und verschiedener Krankenkassen.

Anschreiben CSN

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Klusen,

wie wir erfahren haben, wurde die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein von allen teilnehmenden Kassen gekündigt. (Mitteilung Renate Fischer KV Nordrhein)

Als Organisation für Umweltkranke und insbesondere für chemikaliensensible Menschen möchten wir Sie um möglichst zeitnahe Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten, da unsere Mitglieder in höchster Sorge sind.

Welche Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Kassenleistungen stehen für Mitglieder der TK die unter Umweltkrankheiten und/oder MCS (ICD-10 T78.4) leiden, ab diesem Jahr noch offen?

Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Kassenärzte, um dieser Patientengruppe mit besonderen Bedürfnissen, gerecht zu werden?

Welche Gründe von Seiten der TK Nordrhein führten zur Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung?

Für die Beantwortung dieser für uns dringlichen Fragen danken wir Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia K. Müller
Präsidentin CSN – Chemical Sensitivity Network

Antwortschreiben der Techniker Krankenkasse

Sehr geehrte Frau Müller,

ich komme heute auf Ihre an Herrn Prof. Dr. Klusen gerichtete E-Mail vom 2.1.2009 zurück.

Die Umweltmedizin-Vereinbarung sollte die Möglichkeiten verbessern, Gesundheitsstörungen und Erkrankungen durch Umwelteinflüsse im privaten Wohnbereich zu erkennen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Sie stellte ein zusätzliches Angebot zur ärztlichen Regelversorgung dar. Die grundsätzlich ausreichende Versorgung aller Krankheitsbilder, somit auch der Umweltkrankheiten, wird daher nicht tangiert. Die Behandlung dieser Krankheitsbilder ist daher nach wie vor bei niedergelassenen Ärzten möglich.

Die Vereinbarung wurde zuletzt bundesweit einzigartig nur in Nordrhein-Westfalen angeboten. Die finanziellen Spielräume der Krankenkassen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds haben eine Revision der bisherigen Sonder-/Förderverträge notwendig gemacht. Leider mussten wir uns, wie alle anderen Krankenkassen, entschließen, die besondere Versorgung der Umweltmedizin-Vereinbarung zu beenden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Volker Habighorst
Referent Vertragswesen

Techniker Krankenkasse, Landesvertretung NRW
Antwortschreiben der KV Nordrhein

Sehr geehrte Frau Müller,

Sie hatten sich mit E-Mail vom 02.01.2009 in obiger Angelegenheit an Herrn Dr. Hansen gewandt.

Wie Sie bereits in Ihrer E-Mail selbst schreiben, wurde die Umweltmedizinvereinbarung in Nordrhein von allen teilnehmenden Krankenkassen gekündigt.

Wir möchten Sie daher bitten, sich wegen näherer Einzelheiten unmittelbar an die nordrheinischen Krankenkassen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bohnekamp
Hauptstelle, stellv. Hauptgeschäftsführer KVNordrhein

Antwortschreiben der Barmer

Sehr geehrte Frau Mueller,

mit E-Mail vom 02.01.09 stellen Sie Fragen, die im Zusammenhang mit der durch die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen gekündigte Umweltmedizin-Vereinbarung stehen.

Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

zu 1) Welche Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Kassenleistungen stehen für die Mitglieder der Barmer in NRW, die unter Umweltkrankheiten und/oder MCS (ICD-10 T78.4) leiden, ab diesem Jahr noch offen?

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehenen diagnostischen Maßnahmen für den Patienten können natürlich weiter erbracht werden. Die Umweltmedizinvereinbarung in der bisherigen Form richtete sich in erster Linie an eine ggf. notwendige Untersuchung des häuslichen Umfelds und in Einzelfällen der Untersuchung von verdächtigen Materialien in einem Labor. Diese Kosten für Untersuchungen von z.B. Teppichproben, Farbanalysen etc. muss der Versicherte nun, wie in anderen Bundesländern auch, privat bezahlen.

zu 2) Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Kassenärzte, um dieser Patientengruppe mit besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden?

Die Behandlung des Patienten war nie Bestandteil der Umweltmedizinvereinbarung. Die Behandlung von Patienten mit Umweltkrankheiten kann somit auch zukünftig in der gewohnten Qualität weitergeführt werden.

zu 3) Welche Gründe von Seiten der Barmer führten zur Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung?

Ab diesem Jahr gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Gleichzeitig müssen die durch gesetzliche Vorgaben stark steigenden Ausgaben im vertragsärztlichen und stationären Bereich über diesen Beitragssatz finanziert werden. In dieser Situation haben die Krankenkassen einige Vereinbarungen gekündigt, um keinen Zusatzbeitrag zur Deckung aller Ausgaben erheben zu müssen. Hierzu gehörte auch die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Szczepanski

BARMER Hauptverwaltung Wuppertal
Abteilung Ärzte, Zahnärzte, Arznei- und Heilmittel
SG I Ambulante Ärztliche Behandlung

Antworten für Umweltkranke und Umweltärzte nicht zufriedenstellend
Diese Antworten der Krankenkassen und KVNo bewogen den Präsidenten einer Standesgesellschaft für Umweltmedizin zu einer Stellungnahme, über die wir in einem der nächsten Artikel der CSN Fortsetzungsserie „Umweltmedizin in Deutschland“ berichten werden.

Autor:
Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 26. 02.2008

2 Kommentare zu “Umweltmedizin in Deutschland Teil 3: Kündigung Umweltmedizinische Vereinbarung – Erklärungen der Krankenkassen und KV”

  1. Henriette 27. Februar 2009 um 11:17

    Gut dass Du das Thema aufgreifst Silvia, und ein großes Dankeschön für Deinen Einsatz, in dem Du die KV und verschiedene Krankenkassen angeschrieben hast! Die Kündigung der Umweltmedizinischen Vereinbarung ist auf alle Fälle kontraproduktiv. Eine ausreichende medizinische Versorgung für Umweltpatienten kann ich nicht erkennen.

    Zitat der Techniker Krankenkasse: „Die grundsätzlich ausreichende Versorgung aller Krankheitsbilder, somit auch der Umweltkrankheiten, wird daher nicht tangiert. Die Behandlung dieser Krankheitsbilder ist daher nach wie vor bei niedergelassenen Ärzten möglich.“ Zitatende

    Leider ist eine medizinische Versorgung für Umweltpatienten nicht gegeben, ich kann nicht einmal in ein Krankenhaus. Anstatt die Umweltmedizinische Vereinbarung auf ganz Deutschland auszuweiten, wird sie komplett zurückgenommen. Was soll man als Umweltkranke dazu sagen???

  2. Dr. Aghasadeh 20. September 2014 um 12:51

    Sehr schade, dass solch sinnvolle Förderung aufgegeben wird!

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